Rechtsprechung
EuGH, 01.03.2012 - C-467/10 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- lexetius.com
Richtlinien 91/439/EWG und 2006/126/EG - Gegenseitige Anerkennung der Führerscheine - Weigerung eines Mitgliedstaats, die Gültigkeit eines Führerscheins anzuerkennen, der einer Person, die nach den Rechtsvorschriften dieses Mitgliedstaats nicht über die körperlichen und ...
- verkehrslexikon.de
Zur uneingeschränkten Anerkennung von ausländischen EU-Führerscheinen bei Einhaltung des Wohnsitzprinzips
- Europäischer Gerichtshof
Akyüz
Richtlinien 91/439/EWG und 2006/126/EG - Gegenseitige Anerkennung der Führerscheine - Weigerung eines Mitgliedstaats, die Gültigkeit eines Führerscheins anzuerkennen, der einer Person, die nach den Rechtsvorschriften dieses Mitgliedstaats nicht über die körperlichen und ...
- EU-Kommission
Strafverfahren gegen Baris Akyüz.
- EU-Kommission
- Wolters Kluwer
Gegenseitige Anerkennung der Führerscheine; Weigerung eines Mitgliedstaats, die Gültigkeit eines Führerscheins anzuerkennen, der einer Person, die nach den Rechtsvorschriften dieses Mitgliedstaats nicht über die körperlichen und geistigen Voraussetzungen für das sichere ...
- blutalkohol , S. 171
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Gegenseitige Anerkennung der Führerscheine; Weigerung eines Mitgliedstaats, die Gültigkeit eines Führerscheins anzuerkennen, der einer Person, die nach den Rechtsvorschriften dieses Mitgliedstaats nicht über die körperlichen und geistigen Voraussetzungen für das sichere ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (13)
- Europäischer Gerichtshof (Pressemitteilung)
Verkehr - Die Weigerung eines Mitgliedstaats, einen Führerschein auszustellen, kann die Nichtanerkennung eines später in einem anderen Mitgliedstaat erworbenen Führerscheins nicht rechtfertigen
- beck-blog (Kurzinformation und Auszüge)
Zum Führerscheintourismus
- Burhoff online Blog (Kurzinformation)
Zum Führerscheintourismus/zur Anerkennung einer ausländischen FE
- Burhoff online Blog (Kurzinformation)
Zum Führerscheintourismus/zur Anerkennung einer ausländischen FE
- Burhoff online Blog (Kurzinformation)
Zum ausländischen Führerschein - Rechtssache Hofmann
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Verweigerung der Führerscheinanerkennung
- wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)
Anerkennung des Führerscheins
- schadenfixblog.de (Kurzinformation)
Anerkennung eines in einem EU-Staat erworbenen Führerscheins
- anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)
Ungultige Fahrerlaubnis bei EU-Führerschein
- anwalt.de (Kurzinformation)
Ausländischer Führerschein
- anwalt.de (Kurzinformation)
EU-Führerschein
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
EU-Führerschein muss bei Verstoß gegen das Wohnsitzerfordernis nicht anerkannt werden - Gerichtshof der Europäischen Union schränkt Führerscheintourismus erneut ein
- 123recht.net (Pressemeldung)
Auslandsführerschein nach Straftaten in Deutschland möglich // EuGH fordert aber Wohnsitz im ausstellenden Land
Besprechungen u.ä.
- wkdis.de (Entscheidungsbesprechung)
Kurznachricht zu "Anmerkung zum Urteil des EuGH vom 01.03.2012, Rs. C-467/10 (Anerkennung von EU-Fahrerlaubnissen)" von Dr. Peter Dauer, original erschienen in: NJW 2012, 1341 - 1346.
Sonstiges (3)
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)
Vorabentscheidungsersuchen des Landgerichts Gießen (Deutschland) eingereicht am 28. September 2010 - Strafverfahren gegen Baris Akyüz
- EU-Kommission (Verfahrensmitteilung)
Vorabentscheidungsersuchen
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)
Vorabentscheidungsersuchen - Landgericht Gießen - Auslegung von Art. 1 Abs. 2 und Art. 8 Abs. 4 der Richtlinie 91/439/EWG des Rates vom 29. Juli 1991 über den Führerschein (ABl. L 237, S. 1) sowie von Art. 2 Abs. 1 und Art. 11 Abs. 4 der Richtlinie 2006/126/EG des ...
Verfahrensgang
- LG Gießen, 21.09.2010 - 1 Ns 603 Js 36155/08
- EuGH, 01.03.2012 - C-467/10
Papierfundstellen
- NJW 2012, 1341
- NZV 2012, 453 (Ls.)
Wird zitiert von ... (224) Neu Zitiert selbst (10)
- EuGH, 09.07.2009 - C-445/08
Wierer - Art. 104 § 3 Abs. 1 der Verfahrensordnung - Führerschein - Richtlinie …
Auszug aus EuGH, 01.03.2012 - C-467/10
Die Ausnahmen, die von der Pflicht, in anderen Mitgliedstaaten erteilte Fahrerlaubnisse ohne Formalitäten anzuerkennen, bestehen und mit denen ein Gleichgewicht zwischen diesem Grundsatz und dem Grundsatz der Sicherheit im Straßenverkehr hergestellt wird, dürfen nämlich nicht weit verstanden werden, da sonst der Grundsatz der gegenseitigen Anerkennung der in den Mitgliedstaaten nach der Richtlinie 91/439 ausgestellten Fahrerlaubnisse völlig ausgehöhlt würde (vgl. in diesem Sinne Beschlüsse vom 9. Juli 2009, Wierer, C-445/08, Randnr. 52, und Scheffler, Randnr. 63).Wie sich aus Randnr. 46 des vorliegenden Urteils ergibt, darf diese Ausnahme, die von der Pflicht, in anderen Mitgliedstaaten erteilte Fahrerlaubnisse ohne Formalitäten anzuerkennen, besteht und mit der ein Gleichgewicht zwischen dem Grundsatz der gegenseitigen Anerkennung der Fahrerlaubnisse und dem Grundsatz der Sicherheit im Straßenverkehr hergestellt wird, nicht weit verstanden werden, da sonst der Grundsatz der gegenseitigen Anerkennung völlig ausgehöhlt würde (vgl. in diesem Sinne Beschluss Wierer, Randnr. 52).
Die in Randnr. 62 des vorliegenden Urteils angesprochene Aufzählung der Erkenntnisquellen, auf die sich der Aufnahmemitgliedstaat stützen kann, um die Anerkennung eines in einem anderen Mitgliedstaat ausgestellten Führerscheins zu verweigern, ohne die gegenseitige Unterstützung oder das Verfahren des Informationsaustauschs nach Art. 12 Abs. 3 der Richtlinie 91/439 oder Art. 15 der Richtlinie 2006/126 in Anspruch zu nehmen, ist daher abschließend und erschöpfend (vgl. in diesem Sinne Beschluss Wierer, Randnr. 53).
Der Grundsatz der gegenseitigen Anerkennung steht einer auf irgendeine andere Information gestützten Weigerung entgegen (vgl. in diesem Sinne Beschluss Wierer, Randnr. 59).
Insoweit ist nicht ausgeschlossen, dass die von den Einwohnermeldebehörden des Ausstellermitgliedstaats erlangten Informationen als solche Informationen angesehen werden können (Beschluss Wierer, Randnr. 61).
Dagegen können Erläuterungen oder Informationen, die der Inhaber eines Führerscheins im Verwaltungsverfahren oder im gerichtlichen Verfahren in Erfüllung einer ihm nach dem innerstaatlichen Recht des Aufnahmemitgliedstaats obliegenden Mitwirkungspflicht erteilt hat, nicht als vom Ausstellermitgliedstaat herrührende unbestreitbare Informationen qualifiziert werden, die beweisen, dass der Inhaber zum Zeitpunkt der Ausstellung seines Führerscheins seinen Wohnsitz nicht in diesem Mitgliedstaat hatte (Beschluss Wierer, Randnr. 54).
- EuGH, 19.02.2009 - C-321/07
Schwarz - Richtlinie 91/439/EWG - Besitz von Fahrerlaubnissen verschiedener …
Auszug aus EuGH, 01.03.2012 - C-467/10
Diese Bestimmung erlegt den Mitgliedstaaten eine klare und unbedingte Verpflichtung auf, die keinen Ermessensspielraum in Bezug auf die Maßnahmen einräumt, die zu erlassen sind, um dieser Verpflichtung nachzukommen (vgl. u. a. Urteile vom 19. Februar 2009, Schwarz, C-321/07, Slg. 2009, I-1113, Randnr. 75, und vom 19. Mai 2011, Grasser, C-184/10, Slg. 2011, I-4057, Randnr. 19).Es ist Aufgabe des Ausstellermitgliedstaats, zu prüfen, ob die im Unionsrecht aufgestellten Mindestvoraussetzungen, insbesondere die Voraussetzungen in Art. 7 Abs. 1 der Richtlinie 91/439 hinsichtlich des Wohnsitzes und der Fahreignung, erfüllt sind und ob somit die Erteilung einer Fahrerlaubnis gerechtfertigt ist (vgl. Urteile Schwarz, Randnr. 76, und Grasser, Randnr. 20).
Der Besitz eines von einem Mitgliedstaat ausgestellten Führerscheins ist nämlich als Nachweis dafür anzusehen, dass der Inhaber dieses Führerscheins am Tag seiner Ausstellung diese Voraussetzungen erfüllte (vgl. u. a. Urteile Schwarz, Randnr. 77, und Grasser, Randnr. 21).
8 Abs. 2 und 4 der Richtlinie 91/439 gestattet den Mitgliedstaaten jedoch, sich unter bestimmten Umständen und insbesondere aus Gründen der Sicherheit des Straßenverkehrs - wie dem letzten Erwägungsgrund der Richtlinie 91/439 zu entnehmen ist - auf ihre innerstaatlichen Vorschriften über die Einschränkung, die Aussetzung, den Entzug oder die Aufhebung der Fahrerlaubnis gegenüber jedem Inhaber eines Führerscheins zu berufen, der seinen ordentlichen Wohnsitz in ihrem Hoheitsgebiet hat (Urteil Schwarz, Randnr. 79).
Der Gerichtshof hat jedoch wiederholt darauf hingewiesen, dass die in Art. 8 Abs. 4 der Richtlinie 91/439 vorgesehene Befugnis eine Ausnahme vom allgemeinen Grundsatz der gegenseitigen Anerkennung der Führerscheine ist und aus diesem Grund eng auszulegen ist (vgl. u. a. Urteile vom 20. November 2008, Weber, C-1/07, Slg. 2008, I-8571, Randnr. 29, Schwarz, Randnr. 84, und Beschluss vom 2. Dezember 2010, Scheffler, C-334/09, Slg. 2010, I-12379, Randnr. 63).
- EuGH, 19.05.2011 - C-184/10
Grasser
Auszug aus EuGH, 01.03.2012 - C-467/10
Diese Bestimmung erlegt den Mitgliedstaaten eine klare und unbedingte Verpflichtung auf, die keinen Ermessensspielraum in Bezug auf die Maßnahmen einräumt, die zu erlassen sind, um dieser Verpflichtung nachzukommen (vgl. u. a. Urteile vom 19. Februar 2009, Schwarz, C-321/07, Slg. 2009, I-1113, Randnr. 75, und vom 19. Mai 2011, Grasser, C-184/10, Slg. 2011, I-4057, Randnr. 19).Es ist Aufgabe des Ausstellermitgliedstaats, zu prüfen, ob die im Unionsrecht aufgestellten Mindestvoraussetzungen, insbesondere die Voraussetzungen in Art. 7 Abs. 1 der Richtlinie 91/439 hinsichtlich des Wohnsitzes und der Fahreignung, erfüllt sind und ob somit die Erteilung einer Fahrerlaubnis gerechtfertigt ist (vgl. Urteile Schwarz, Randnr. 76, und Grasser, Randnr. 20).
Der Besitz eines von einem Mitgliedstaat ausgestellten Führerscheins ist nämlich als Nachweis dafür anzusehen, dass der Inhaber dieses Führerscheins am Tag seiner Ausstellung diese Voraussetzungen erfüllte (vgl. u. a. Urteile Schwarz, Randnr. 77, und Grasser, Randnr. 21).
Aus der Rechtsprechung des Gerichtshofs ergibt sich nämlich, dass Art. 1 Abs. 2 und Art. 7 Abs. 1 Buchst. b sowie Art. 8 Abs. 2 und 4 der Richtlinie 91/439 es einem Aufnahmemitgliedstaat nicht verwehren, die Anerkennung eines in einem anderen Mitgliedstaat ausgestellten Führerscheins zu verweigern, wenn nicht anhand von Informationen des Aufnahmemitgliedstaats, sondern aufgrund von Angaben im Führerschein selbst oder anderen vom Ausstellermitgliedstaat herrührenden unbestreitbaren Informationen feststeht, dass die in Art. 7 Abs. 1 Buchst. b vorgesehene Voraussetzung eines ordentlichen Wohnsitzes nicht beachtet wurde (vgl. in diesem Sinne Urteile Wiedemann und Funk, Randnr. 72, sowie Grasser, Randnr. 33).
- EuGH, 26.06.2008 - C-329/06
Verkehr - Tschechische Führerscheine, die Deutschen nach dem Entzug ihrer …
Auszug aus EuGH, 01.03.2012 - C-467/10
In Bezug auf die körperliche und geistige Eignung für das Führen eines Kraftfahrzeugs hat der Gerichtshof hervorgehoben, dass der Umstand, dass ein Mitgliedstaat gemäß Anhang III Nr. 5 der Richtlinie 91/439 für jede Erteilung eines Führerscheins eine strengere als die in diesem Anhang beschriebenen ärztlichen Untersuchungen vorschreiben kann, nicht die Verpflichtung dieses Mitgliedstaats berührt, Führerscheine, die in anderen Mitgliedstaaten im Einklang mit dieser Richtlinie ausgestellt wurden, anzuerkennen (vgl. Urteil vom 26. Juni 2008, Wiedemann und Funk, C-329/06 und C-343/06, Slg. 2008, I-4635, Randnr. 53).Aus der Rechtsprechung des Gerichtshofs ergibt sich nämlich, dass Art. 1 Abs. 2 und Art. 7 Abs. 1 Buchst. b sowie Art. 8 Abs. 2 und 4 der Richtlinie 91/439 es einem Aufnahmemitgliedstaat nicht verwehren, die Anerkennung eines in einem anderen Mitgliedstaat ausgestellten Führerscheins zu verweigern, wenn nicht anhand von Informationen des Aufnahmemitgliedstaats, sondern aufgrund von Angaben im Führerschein selbst oder anderen vom Ausstellermitgliedstaat herrührenden unbestreitbaren Informationen feststeht, dass die in Art. 7 Abs. 1 Buchst. b vorgesehene Voraussetzung eines ordentlichen Wohnsitzes nicht beachtet wurde (vgl. in diesem Sinne Urteile Wiedemann und Funk, Randnr. 72, sowie Grasser, Randnr. 33).
- EuGH, 02.12.2010 - C-334/09
Scheffler - Art. 104 § 3 Abs. 1 der Verfahrensordnung - Richtlinie 91/439/EWG - …
Auszug aus EuGH, 01.03.2012 - C-467/10
Der Gerichtshof hat jedoch wiederholt darauf hingewiesen, dass die in Art. 8 Abs. 4 der Richtlinie 91/439 vorgesehene Befugnis eine Ausnahme vom allgemeinen Grundsatz der gegenseitigen Anerkennung der Führerscheine ist und aus diesem Grund eng auszulegen ist (vgl. u. a. Urteile vom 20. November 2008, Weber, C-1/07, Slg. 2008, I-8571, Randnr. 29, Schwarz, Randnr. 84, und Beschluss vom 2. Dezember 2010, Scheffler, C-334/09, Slg. 2010, I-12379, Randnr. 63).Die Ausnahmen, die von der Pflicht, in anderen Mitgliedstaaten erteilte Fahrerlaubnisse ohne Formalitäten anzuerkennen, bestehen und mit denen ein Gleichgewicht zwischen diesem Grundsatz und dem Grundsatz der Sicherheit im Straßenverkehr hergestellt wird, dürfen nämlich nicht weit verstanden werden, da sonst der Grundsatz der gegenseitigen Anerkennung der in den Mitgliedstaaten nach der Richtlinie 91/439 ausgestellten Fahrerlaubnisse völlig ausgehöhlt würde (vgl. in diesem Sinne Beschlüsse vom 9. Juli 2009, Wierer, C-445/08, Randnr. 52, und Scheffler, Randnr. 63).
- EuGH, 28.09.2006 - C-340/05
Kremer - Artikel 104 § 3 Absatz 1 der Verfahrensordnung - Richtlinie 91/439/EWG - …
Auszug aus EuGH, 01.03.2012 - C-467/10
In diesem Zusammenhang ist daran zu erinnern, dass der Grundsatz der gegenseitigen Anerkennung der Führerscheine, der den Schlussstein des mit der Richtlinie 91/439 eingeführten Systems darstellt, geradezu negiert würde, hielte man einen Mitgliedstaat für berechtigt, die Anerkennung eines von einem anderen Mitgliedstaat ausgestellten Führerscheins unter Berufung auf seine nationalen Vorschriften unbegrenzt zu verweigern (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 29. April 2004, Kapper, C-476/01, Slg. 2004, I-5205, Randnr. 77, und Beschluss vom 28. September 2006, Kremer, C-340/05, Randnr. 30). - EuGH, 29.04.2004 - C-476/01
EIN MITGLIEDSTAAT DARF EINEM VON EINEM ANDEREN MITGLIEDSTAAT AUSGESTELLTEN …
Auszug aus EuGH, 01.03.2012 - C-467/10
In diesem Zusammenhang ist daran zu erinnern, dass der Grundsatz der gegenseitigen Anerkennung der Führerscheine, der den Schlussstein des mit der Richtlinie 91/439 eingeführten Systems darstellt, geradezu negiert würde, hielte man einen Mitgliedstaat für berechtigt, die Anerkennung eines von einem anderen Mitgliedstaat ausgestellten Führerscheins unter Berufung auf seine nationalen Vorschriften unbegrenzt zu verweigern (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 29. April 2004, Kapper, C-476/01, Slg. 2004, I-5205, Randnr. 77, und Beschluss vom 28. September 2006, Kremer, C-340/05, Randnr. 30). - EuGH, 09.03.1999 - C-212/97
Centros
Auszug aus EuGH, 01.03.2012 - C-467/10
Hervorzuheben ist jedoch, dass der Inhaber eines Führerscheins von dem den Unionsbürgern durch Art. 21 Abs. 1 AEUV verliehenen und von den Richtlinien 91/439 und 2006/126 anerkannten Recht Gebrauch macht, sich im Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten frei zu bewegen und aufzuhalten, wenn er seinen Wohnsitz in einem bestimmten Mitgliedstaat zu dem Zweck errichtet, hinsichtlich der Bedingungen für die Ausstellung des Führerscheins von weniger strengen Rechtsvorschriften zu profitieren (vgl. entsprechend Urteil vom 9. März 1999, Centros, C-212/97, Slg. 1999, I-1459, Randnr. 27), so dass diese Tatsache für sich genommen nicht die Feststellung zulässt, dass die in Art. 7 Abs. 1 Buchst. b bzw. Art. 7 Abs. 1 Buchst. e der genannten Richtlinien vorgesehene Voraussetzung eines ordentlichen Wohnsitzes nicht erfüllt und die Weigerung eines Mitgliedstaats, einen in einem anderen Mitgliedstaat ausgestellten Führerschein anzuerkennen, daher gerechtfertigt ist. - EuGH, 13.10.2011 - C-224/10
Apelt - Richtlinie 91/439/EWG - Gegenseitige Anerkennung der Führerscheine - …
Auszug aus EuGH, 01.03.2012 - C-467/10
Wie die deutsche Regierung ausführt, kann schon allein die Nichtbeachtung der den ordentlichen Wohnsitz betreffenden Voraussetzung nach Art. 7 Abs. 1 Buchst. b der Richtlinie 91/439 die Weigerung eines Mitgliedstaats rechtfertigen, einen von einem anderen Mitgliedstaat ausgestellten Führerschein anzuerkennen (vgl. Urteil vom 13. Oktober 2011, Apelt, C-224/10, Slg. 2011, I-9601, Randnr. 34). - EuGH, 20.11.2008 - C-1/07
Weber - Richtlinie 91/439/EWG - Gegenseitige Anerkennung der Führerscheine - …
Auszug aus EuGH, 01.03.2012 - C-467/10
Der Gerichtshof hat jedoch wiederholt darauf hingewiesen, dass die in Art. 8 Abs. 4 der Richtlinie 91/439 vorgesehene Befugnis eine Ausnahme vom allgemeinen Grundsatz der gegenseitigen Anerkennung der Führerscheine ist und aus diesem Grund eng auszulegen ist (vgl. u. a. Urteile vom 20. November 2008, Weber, C-1/07, Slg. 2008, I-8571, Randnr. 29, Schwarz, Randnr. 84, und Beschluss vom 2. Dezember 2010, Scheffler, C-334/09, Slg. 2010, I-12379, Randnr. 63).
- EuGH, 26.04.2012 - C-419/10
Hofmann - Richtlinie 2006/126/EG - Gegenseitige Anerkennung der Führerscheine - …
Hierzu ist festzustellen, dass die Richtlinie 91/439 zwar erst mit Wirkung zum 19. Januar 2013 aufgehoben wird, doch sind die Art. 2 Abs. 1 und 11 Abs. 4 der Richtlinie 2006/126 gemäß deren Art. 18 Abs. 2 ab dem 19. Januar 2009 anwendbar (vgl. Urteil vom 1. März 2012, Akyüz, C-467/10, Randnr. 31).Diese Bestimmung erlegt den Mitgliedstaaten eine klare und unbedingte Verpflichtung auf, die keinen Ermessensspielraum in Bezug auf die Maßnahmen einräumt, die zu erlassen sind, um ihr nachzukommen (vgl. u. a. Urteile vom 19. Februar 2009, Schwarz, C-321/07, Slg. 2009, I-1113, Randnr. 75, und vom 19. Mai 2011, Grasser, C-184/10, Slg. 2011, I-4057, Randnr. 19, sowie Urteil Akyüz, Randnr. 40).
Diese Auslegung gilt auch für die Richtlinie 2006/126, die wie die Richtlinie 91/439 eine Mindestharmonisierung der innerstaatlichen Vorschriften über die Voraussetzungen für die Erteilung einer Fahrerlaubnis vorschreibt (vgl. in diesem Sinne Urteil Akyüz, Randnr. 53) und für die, wie in Randnr. 78 des vorliegenden Urteils ausgeführt worden ist, der Grundsatz der gegenseitigen Anerkennung der von den Mitgliedstaaten ausgestellten Führerscheine weiterhin den Schlussstein darstellt.
Das vorlegende Gericht hat allerdings auf der Grundlage der Angaben in Randnr. 48 des vorliegenden Urteils und unter Berücksichtigung aller Umstände des Rechtsstreits, mit dem es befasst ist, zu prüfen (vgl. in diesem Sinne Urteil Akyüz, Randnr. 75), ob Herr Hofmann zur Zeit des Erwerbs seines Führerscheins seinen ordentlichen Wohnsitz in der Tschechischen Republik hatte.
- EuGH, 23.04.2015 - C-260/13
Einem Führerscheininhaber kann von einem anderen Mitgliedstaat das Recht …
Gemäß Art. 17 Abs. 1 der Richtlinie 2006/126 wurde die Richtlinie 91/439 zwar erst mit Wirkung zum 19. Januar 2013 aufgehoben, mehrere Bestimmungen der Richtlinie 2006/126, wie etwa ihre Art. 2 Abs. 1 und 11 Abs. 4, sind gemäß ihrem Art. 18 Abs. 2 jedoch ab dem 19. Januar 2009 anwendbar (vgl. in diesem Sinne Urteil Akyüz, C-467/10, EU:C:2012:112, Rn. 31).Diese Bestimmung erlegt den Mitgliedstaaten eine klare und unbedingte Verpflichtung auf, die keinen Ermessensspielraum in Bezug auf die Maßnahmen einräumt, die zu erlassen sind, um ihr nachzukommen (vgl. in diesem Sinne Urteile Akyüz, C-467/10, EU:C:2012:112, Rn. 40, und Hofmann, C-419/10, EU:C:2012:240, Rn. 43 und 44).
Diese Bestimmung, die, wie aus den Rn. 40 und 41 dieses Urteils hervorgeht, auf den Sachverhalt des Ausgangsverfahrens zeitlich anwendbar ist, sieht vor, dass ein Mitgliedstaat die Anerkennung der Gültigkeit eines Führerscheins ablehnt, der von einem anderen Mitgliedstaat einer Person ausgestellt wurde, deren Führerschein im Hoheitsgebiet des erstgenannten Mitgliedstaats eingeschränkt, ausgesetzt oder entzogen worden ist, und zwar unabhängig davon, ob der Führerschein ausgestellt wurde, bevor die genannte Vorschrift wirksam wurde (vgl. in diesem Sinne Urteil Akyüz, C-467/10, EU:C:2012:112, Rn. 32).
Der Grundsatz der gegenseitigen Anerkennung der Führerscheine, der den Schlussstein des mit der Richtlinie 2006/126 eingeführten Systems darstellt, würde nämlich geradezu negiert, hielte man einen Mitgliedstaat für berechtigt, die Anerkennung eines von einem anderen Mitgliedstaat ausgestellten Führerscheins unter Berufung auf seine nationalen Vorschriften unbegrenzt zu verweigern (…vgl. in diesem Sinne Urteil Kapper, C-476/01, EU:C:2004:261, Rn. 77;… Beschluss Kremer, C-340/05, EU:C:2006:620, Rn. 30, sowie Urteile Akyüz, C-467/10, EU:C:2012:112, Rn. 57, und Hofmann, C-419/10, EU:C:2012:240, Rn. 78).
- AG Bünde, 01.02.2016 - 1 Ds 545/15
Führerscheintourismus, Beweisführungsregel, Rückwirkungsverbot, …
Erst nach umfassender Bewertung und Beurteilung der Informationen aus dem Ausstellermitgliedsstaates unter Berücksichtigung "aller Umstände des bei ihm anhängigen Verfahren" hat das Gericht zu beurteilen, ob es sich um unbestreitbare Informationen handelt, die belegen, dass der Inhaber des Führerscheins, als dieser ihm im Ausstellermitgliedstaat ausgestellt wurde, dort nicht seinen ordentlichen Wohnsitz hatte (vgl. EuGH NJW 2012, 1341, 1344f).Europa- und verwaltungsrechtlich genügt es grundsätzlich, dass Informationen den zuständigen Behörden des Aufnahmemitgliedstaates vom Ausstellungsmitgliedstaat nicht direkt, sondern nur indirekt in Form einer Mitteilung Dritter (z.B. einer deutschen Auslandsvertretung oder des Zentrums für deutsch-tschechische Polizei- und Zollzusammenarbeit) übermittelt werden, sofern diese ihre Informationen zuvor von einer Behörde dieses Ausstellungsmitgliedstaates bezogen haben (vgl. EuGH NJW 2012, 1341, 1344f;… Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht, 43. Aufl., § 21 StVG Rn. 2 a m.w.N.).
Nach dem EuGH (vgl. EuGH NJW 2012, 1341, 1344) müssen diese Informationen des Ausstellermitgliedstaates von einer Behörde dieses Staates herrühren.
- VGH Bayern, 03.05.2012 - 11 CS 11.2795
Erwerb einer tschechischen Fahrerlaubnis nach dem 18. Januar 2009
Folgerungen aus den Urteilen des Europäischen Gerichtshofs vom 1. März 2012 (Akyüz, C-467/10) und vom 26. April 2012 (Hofmann, C-419/10);.Bereits im Beschluss vom 9. Juli 2009 (Wierer, C-445/08, NJW 2010, 217/219, RdNr. 58) hat der Europäische Gerichtshof ausgesprochen, dass der Aufnahmemitgliedstaat in diesem Zusammenhang nicht auf jene Informationen beschränkt ist, die der Ausstellermitgliedstaat in den Führerschein aufnimmt oder sonst von sich aus zur Verfügung stellt; die Behörden und Gerichte des Aufnahmemitgliedstaates sind vielmehr berechtigt, von sich aus Informationen von einem anderen Mitgliedstaat einzuholen (ebenso EuGH vom 1.3.2012, Akyüz, C-467/10, RdNr. 72).
Näheren Aufschluss über das Verhältnis zwischen den Informationen, die sich unmittelbar aus dem Führerschein ergeben oder sonst vom Ausstellermitgliedstaat stammen, und den Umständen, die dem nationalen Gericht in dem vor ihm anhängigen Verfahren zusätzlich bekannt geworden sind, erlaubt Satz 1 der Randnummer 75 des Urteils des Europäischen Gerichtshofs vom 1. März 2012 (a.a.O.), auf die in der Randnummer 90 der Entscheidung vom 26. April 2012 (…a.a.O.) ausdrücklich Bezug genommen wurde.
In Wahrnehmung ihrer Befugnis und ihrer Verpflichtung, die vom Ausstellermitgliedstaat stammenden Informationen erforderlichenfalls daraufhin zu bewerten und zu beurteilen, ob sie "unbestreitbar" sind und ob sie belegen, dass der Inhaber des streitgegenständlichen Führerscheins im Zeitpunkt der Erteilung der diesem Dokument zugrunde liegenden Fahrerlaubnis seinen ordentlichen Wohnsitz nicht im Hoheitsgebiet des Ausstellermitgliedstaates hatte (vgl. zu dieser doppelten Prüfungspflicht der nationalen Gerichte EuGH vom 1.3.2012, a.a.O., RdNr. 74), kann insbesondere der etwaige Umstand berücksichtigt werden, dass die vom Ausstellermitgliedstaat herrührenden Informationen darauf "hinweisen", dass sich der Inhaber dieses Führerscheins im Gebiet des Ausstellermitgliedstaates nur für ganz kurze Zeit aufgehalten und dort einen rein fiktiven Wohnsitz allein zu dem Zweck errichtet hat, der Anwendung der strengeren Bedingungen für die Ausstellung eines Führerscheins im Mitgliedstaat seines tatsächlichen Wohnsitzes zu entgehen (EuGH vom 1.3.2012, a.a.O., RdNr. 75, Satz 2).
Dass es der Europäische Gerichtshof ausreichen lässt, wenn den vom Ausstellermitgliedstaat herrührenden Informationen lediglich "Indizcharakter" für die Nichterfüllung des Wohnsitzerfordernisses (Art. 7 Abs. 1 Buchst. e der Richtlinie 2006/126/EG; Art. 7 Abs. 1 Buchst. b der Richtlinie 91/439/EWG) zukommt, bestätigen z.B. die Fassungen des Satzes 2 der Randnummer 75 des Urteils vom 1. März 2012 (a.a.O.) in allen romanischen Sprachen: Dem deutschen Prädikat "hinweisen" entsprechen dort die Verben "indiquent" (fr.), "indichino" (it.), "indiquem" (port.), "indic" (rum.) bzw. "indiquen" (span.).
Auch in der englischen Fassung des Satzes 2 der Randnummer 75 des Urteils vom 1. März 2012 (a.a.O.) kommt zum Ausdruck, dass sich der Europäische Gerichtshof damit begnügt, dass die vom Ausstellerstaat stammenden Informationen eine Missachtung des unionsrechtlichen Wohnsitzerfordernisses als möglich erscheinen lassen ("In particular, it [sc.: the referring court] can take into account the possibility that information from the issuing Member State may show that the holder of the driving licence was present in the territory of that State only for a very brief period ...").
Da die Gerichte der deutschen Verwaltungsgerichtsbarkeit in einem Hauptsacheverfahren (vorbehaltlich sich aus dem jeweils einschlägigen Fachrecht ergebender Besonderheiten) eine Rechtsfolge nur dann aussprechen dürfen, wenn die Voraussetzungen der Rechtsnorm, aus der sich diese Rechtsfolge ergibt, zur Überzeugung des Gerichts feststehen, kann die Funktion der "Umstände des ... anhängigen Verfahrens", die nach dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 1. März 2012 (a.a.O., RdNr. 75;… ähnlich EuGH vom 26.4.2012, a.a.O., RdNr. 90) bei der Entscheidung über die Inlandsgültigkeit einer ausländischen EU-Fahrerlaubnis mitzuberücksichtigen sind, nur darin bestehen, dass sie ergänzend zu den vom Ausstellermitgliedstaat stammenden Informationen hinzutreten, um etwaige Lücken hinsichtlich der Beweiskraft dieser Erkenntnisse zu schließen.
2.5 Im vorliegenden Fall steht eine vom Ausstellermitgliedstaat stammende Information zur Verfügung, die im Sinn der Randnummer 75 des Urteils des Europäischen Gerichtshofs vom 1. März 2012 (a.a.O.) darauf "hinweist", dass der Antragsteller die Voraussetzungen des Art. 12 der Richtlinie 2006/126/EG bzw. des Art. 9 der Richtlinie 91/439/EWG im Zeitpunkt der Erteilung der tschechischen Fahrerlaubnis u. U. nicht erfüllt hat.
Auch nach Auffassung des Europäischen Gerichtshofs ist es unschädlich, wenn Informationen den Behörden des Aufnahmemitgliedstaates nicht unmittelbar, sondern nur indirekt unter Zwischenschaltung Dritter (zu denen sogar eigene Dienststellen des Aufnahmemitgliedstaates gehören können) zugehen, sofern die Information nur der Sache nach von einer Behörde des Ausstellermitgliedstaates stammt (EuGH vom 1.3.2012, a.a.O., RdNrn. 71 f.).
Solange die Ergebnisse dieser Nachforschungen nicht vorliegen, ist weiterhin - wenn auch aus anderen Gründen, als dies das Verwaltungsgericht beim Erlass des Beschlusses vom 4. November 2011 angenommen hat - von einem offenen Ausgang des Klageverfahrens auszugehen, wobei nach derzeitigem Kenntnisstand alles dafür spricht, dass sich der Antragsteller im Sinn der Randnummer 75 des Urteils des Europäischen Gerichtshofs vom 1. März 2012 (a.a.O.) nur für ganz kurze Zeit in der Tschechischen Republik aufgehalten und er dort - falls überhaupt - nur einen rein fiktiven Wohnsitz angemeldet hat, der allein dem Zweck diente, der Anwendung der strengeren Bedingungen für die Erteilung einer Fahrerlaubnis im Mitgliedstaat seines tatsächlichen Wohnsitzes zu entgehen.
- BVerwG, 13.02.2014 - 3 C 1.13
Fahrerlaubnis; Tschechische Republik; tschechische Fahrerlaubnis; ausländische …
In unionsrechtlicher Hinsicht dürfte nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für das auf den Entscheidungszeitpunkt bezogene Feststellungsbegehren des Klägers die Richtlinie 2006/126/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Dezember 2006 über den Führerschein (ABl Nr. L 403 S. 18 - "3. Führerscheinrichtlinie") zugrunde zu legen sein (vgl. Urteil vom 1. März 2012 - Rs. C-467/10, Akyüz - NJW 2012, 1341 Rn. 32 f.).Denn der Europäische Gerichtshof hat mittlerweile wiederholt entschieden, dass seine Rechtsprechung zum Anerkennungsgrundsatz nach der 2. Führerscheinrichtlinie auch für die 3. Führerscheinrichtlinie Geltung beansprucht (…vgl. u.a. Urteile vom 26. April 2012 - Rs. C-419/10, Hofmann - NJW 2012, 1935 Rn. 43 und 47 und vom 1. März 2012 a.a.O. Rn. 40 und 64).
- BVerwG, 05.07.2018 - 3 C 9.17
Offensichtlicher Wohnsitzmangel einer EU-Fahrerlaubnis wirkt bei späterem …
a) Art. 2 Abs. 1 der hier in zeitlicher Hinsicht maßgeblichen (vgl. EuGH, Urteil vom 1. März 2012 - C-467/10 [ECLI:EU:C:2012:112], Akyüz - NJW 2012, 1341 Rn. 31 f.) sogenannten dritten Führerschein-Richtlinie 2006/126/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Dezember 2006 über den Führerschein (ABl. L 403 S. 18) sieht - ebenso wie Art. 1 Abs. 2 der vorangegangenen sogenannten zweiten Führerschein-Richtlinie 91/439/EWG - die gegenseitige Anerkennung der von den Mitgliedstaaten ausgestellten Führerscheine ohne jede Formalität vor (EuGH…, Urteil vom 26. April 2012 - C-419/10 [ECLI:EU:C:2012:240], Hofmann - NJW 2012, 1935 Rn. 43 ff.).Dies entbindet sie aber nicht von der Verpflichtung, Führerscheine anzuerkennen, die in anderen Mitgliedstaaten im Einklang mit den unionsrechtlichen Vorgaben ausgestellt worden sind (EuGH, Urteil vom 1. März 2012 - C-467/10, Akyüz - NJW 2012, 1341 Rn. 54).
Die insoweit eingeschränkte Prüfbefugnis des Aufnahmemitgliedstaates schließt nicht aus, dass seine Behörden ihre Vertretungen im Ausstellungsmitgliedstaat einschalten, um sich derartige Informationen von den dortigen Behörden zu verschaffen (EuGH, Urteil vom 1. März 2012 - C-467/10, Akyüz - NJW 2012, 1341 Rn. 72; BVerwG…, Urteil vom 25. Februar 2010 - 3 C 15.09 - BVerwGE 136, 149 Rn. 19).
- BVerwG, 24.10.2019 - 3 B 26.19
Begründung eines Wohnsitzes erst kurz vor der Ausstellung eines Führerscheins und …
Um derartige Auskünfte darf der Ausstellungsmitgliedstaat ersucht werden (EuGH…, Beschluss vom 9. Juli 2009 - C-445/08 [ECLI:EU:C:2009:443], Wierer - Rn. 58 sowie Urteil vom 1. März 2012 - C-467/10 [ECLI:EU:C:2012:112], Akyüz - Rn. 71 f.).Ergeben die vom Ausstellungsmitgliedstaat herrührenden Informationen Hinweise auf einen Verstoß gegen die Voraussetzung des ordentlichen Wohnsitzes im maßgeblichen Zeitpunkt, kann es alle Umstände des bei ihm anhängigen Verfahrens berücksichtigen (EuGH, Urteil vom 1. März 2012 - C-467/10, Akyüz - Rn. 74 f.).
Ausreichende Hinweise für einen Verstoß gegen die Voraussetzung des ordentlichen Wohnsitzes können sich aber aus der vom Ausstellungsmitgliedstaat herrührenden Information ergeben, dass der Inhaber des Führerscheins sich nur kurze Zeit im Gebiet dieses Staates aufgehalten hat (vgl. EuGH, Urteil vom 1. März 2012 - C-467/10, Akyüz - Rn. 75).
- OVG Rheinland-Pfalz, 15.01.2016 - 10 B 11099/15
Anerkennung einer ausländischen Fahrerlaubnis - Nichterfüllung des …
L 403, S. 18) zu durchbrechen, müssen entweder Angaben im Führerschein oder andere vom Ausstellermitgliedstaat herrührende unbestreitbare Informationen vorliegen, die darauf hinweisen, dass das Wohnsitzerfordernis (Art. 7 Abs. 1 lit. e) der Richtlinie 2006/126/EG) nicht eingehalten wurde (vgl. EuGH, Urteil vom 1. März 2012 - C-467/10 -, juris, Rn. 62).Nur diese - abschließend genannten - Erkenntnisquellen können als Grundlage bzw. Ausgangspunkt für eine Prüfung des Aufnahmemitgliedstaats dienen, ob ein Wohnsitzverstoß der Anerkennung des Führerscheins entgegensteht (vgl. EuGH, Urteil vom 1. März 2012 - C-467/10 -, juris, Rn. 66; BayVGH…, Beschluss vom 3. Mai 2012 - 11 CS 11.2795 -, juris, Rn. 28).
Die Gerichte haben auf dieser Grundlage die Befugnis und die Verpflichtung, die vom Ausstellermitgliedstaat stammenden Informationen erforderlichenfalls darauf hin zu bewerten und zu beurteilen, ob sie unbestreitbar sind und ob sie belegen, dass der Führerscheininhaber im Zeitpunkt der Erteilung der Fahrerlaubnis seinen ordentlichen Wohnsitz nicht im Hoheitsgebiet des Ausstellermitgliedstaats hatte (vgl. EuGH, Urteil vom 1. März 2012 - C-467/10 -, juris, Rn. 73 f.; BayVGH…, Beschluss vom 20. Oktober 2014 - 11 CS 14.1688 -, juris, Rn. 15).
Im Rahmen dieser Beurteilung sind die Gerichte des Aufnahmemitgliedstaats nicht auf die vom Ausstellermitgliedstaat herrührenden Informationen beschränkt, sondern ihre Prüfung hat unter Berücksichtigung aller Umstände des Rechtsstreits zu erfolgen (vgl. EuGH, Urteil vom 1. März 2012 - C-467/10 -, juris, Rn. 75, …und Urteil vom 26. April 2012 - C-419/10 -, juris, Rn. 90; BayVGH…, Beschluss vom 20. Oktober 2014 - 11 CS 14.1688 -, juris, Rn. 14).
Nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs kann das Gericht bei seiner Prüfung insbesondere den etwaigen Umstand berücksichtigen, dass die vom Ausstellermitgliedstaat herrührenden Informationen darauf "hinweisen', dass sich der Inhaber des Führerscheins im Gebiet des Ausstellermitgliedstaats nur für ganz kurze Zeit aufgehalten und dort einen rein fiktiven Wohnsitz allein zu dem Zweck errichtet hat, der Anwendung der strengeren Bedingungen für die Ausstellung eines Führerscheins im Mitgliedstaat seines tatsächlichen Wohnsitzes zu entgehen (vgl. EuGH, Urteil vom 1. März 2012 - C-467/10 -, juris, Rn. 75).
Es genügt, wenn den vom Ausstellermitgliedstaat herrührenden Informationen lediglich "Indizcharakter' für die Nichterfüllung des Wohnsitzerfordernisses zukommt bzw. wenn diese Informationen eine Missachtung des unionsrechtlichen Wohnsitzerfordernisses als möglich erscheinen lassen (vgl. zu alldem BayVGH…, Beschluss vom 3. Mai 2012 - 11 CS 11.2795 -, juris, Rn. 28 ff. …und Beschluss vom 20. Oktober 2014 - 11 CS 14.1688 -, juris, Rn. 12 ff., jeweils mit Bezugnahme auf EuGH, Urteil vom 1. März 2012 - C-467/10 -, juris, Rn. 75 in den unterschiedlichen Sprachfassungen).
- EuGH, 26.10.2017 - C-195/16
I - Vorlage zur Vorabentscheidung - Beförderung - Führerschein - Richtlinie …
Nach gefestigter Rechtsprechung des Gerichtshofs sieht diese Bestimmung die gegenseitige Anerkennung der von den Mitgliedstaaten ausgestellten Führerscheine ohne jede Formalität vor (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 1. März 2012, Akyüz, C-467/10, EU:C:2012:112, Rn. 40…, vom 26. April 2012, Hofmann, C-419/10, EU:C:2012:240, Rn. 43 und 44, …sowie vom 23. April 2015, Aykul, C-260/13, EU:C:2015:257, Rn. 45).In diesem Zusammenhang hat der Gerichtshof festgestellt, dass Art. 2 Abs. 1 der Richtlinie 2006/126 den Mitgliedstaaten eine klare und unbedingte Pflicht zur gegenseitigen Anerkennung der Führerscheine ohne jede Formalität auferlegt, die keinen Ermessensspielraum in Bezug auf die Maßnahmen einräumt, die zu erlassen sind, um ihr nachzukommen (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 1. März 2012, Akyüz, C-467/10, EU:C:2012:112, Rn. 40…, vom 26. April 2012, Hofmann, C-419/10, EU:C:2012:240, Rn. 43 und 44, …sowie vom 23. April 2015, Aykul, C-260/13, EU:C:2015:257, Rn. 45).
Die Richtlinie 2006/126 schreibt zwar nur eine Mindestharmonisierung der nationalen Vorschriften über die Voraussetzungen für die Ausstellung eines Führerscheins vor (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 1. März 2012, Akyüz, C-467/10, EU:C:2012:112, Rn. 53), nimmt jedoch eine umfassende Harmonisierung in Bezug auf die Dokumente vor, die das Bestehen einer Fahrerlaubnis nachweisen und von den Mitgliedstaaten nach Art. 2 Abs. 1 der Richtlinie anzuerkennen sind.
- VG Augsburg, 12.04.2013 - Au 7 K 12.1506
Tschechischer Führerschein mit tschechischem Wohnsitz
Dies folgt dem Anerkennungsgrundsatz und dem Wohnsitzerfordernis aus Art. 2 Abs. 1, Art. 7 Abs. 1 Buchst. e) der Richtlinie 2006/126/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Dezember 2006 über den Führerschein (ABl. L 403/18, nachfolgend Richtlinie 2006/126/EG) und der Auslegung der Ausnahmetatbestände des Art. 11 Abs. 4 der Richtlinie 2006/126/EG bzw. des Art. 8 Abs. 4 der Richtlinie 91/439/EWG des Rates vom 29. Juli 1991 über den Führerschein (ABl. L 237, nachfolgend Richtlinie 91/439/EWG), durch den Europäischen Gerichtshof (vgl. EuGH, U.v. 26.4.2012 - Hofmann, C-419/10 - NJW 2012, 1935; U.v. 1.3.2012 - Akyüz, C-467/10 - NJW 2012, 1341; U.v. 26.6.2008 - Wiedemann, C-329/06 - juris; U.v. 26.6.2008 - Funk, C-334/06 - juris).Seitens der tschechischen Behörden liegt nur die Auskunft des Gemeinsamen Zentrums der deutsch-tschechischen Polizei- und Zollzusammenarbeit vom 12. Dezember 2012 vor, die als vom Ausstellermitgliedstaat herrührende Information anzusehen ist (vgl. EuGH, U.v. 1.3.2012 - Akyüz, C-467/10 - NJW 2012, 1341;… BVerwG, U.v. 25.8.2011 - 3 C 9.11 - juris Rn. 18;… BayVGH, B.v. 3.5.2012 - 11 CS 11.2795 - juris Rn. 32, 33;… OVG NRW, U.v. 22.2.2012 - 16 A 1529/09 - juris Rn. 34;… OVG Saarl, U.v. 8.5.2012 - 1 A 235/11 - juris Rn. 44), da sie auf Ermittlungen der tschechischen Behörden beruht.
Der Europäische Gerichtshof hat hierzu in o.g. Urteil vom 1. März 2012 (Akyüz, C-467/10 - NJW 2012, 1341 Rn. 76) ausgeführt, dass auch die Wohnsitznahme in einem Staat der Europäischen Union mit dem Ziel, von weniger strengen Rechtsvorschriften zu profitieren, es nicht rechtfertigt, einen Wohnsitzverstoß anzunehmen und die Fahrerlaubnis deshalb nicht anzuerkennen.
(4) Die Angaben des Klägers im nationalen Verwaltungsverfahren gegenüber dem Landratsamt sowie die Auskunft der deutschen Meldebehörde - die nicht als vom Ausstellermitgliedstaat herrührende Informationen zu qualifizieren sind (EuGH, U.v. 1.3.2012 - Akyüz, C-467/10 - NJW 2012, 1341 Rn. 70 m.w.N.) - können in diesem Verfahren nicht berücksichtigt werden.
Nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs und des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs darf das Gericht des Aufnahmemitgliedstaates alle Umstände des anhängigen Verfahrens (nur) innerhalb des Rahmens, welchen die Informationen des Ausstellermitgliedstaates bilden, berücksichtigen (EuGH, U.v. 1.3.2012 - Akyüz, C-467/10 - NJW 2012, 1341 Rn. 75;… U.v. 26.4.2012 - Hofmann, C-419/10 - NJW 2012, 1935 Rn. 90;… BayVGH, B.v. 3.5.2012 - 11 CS 11.2795 - juris Rn. 29 f.).
Diese Sichtweise entspricht dem Prinzip der gegenseitigen Anerkennung aus Art. 2 Abs. 1 der Richtlinie 2006/126/EG in Verbindung mit der Verpflichtung und Berechtigung des ausstellenden Mitgliedstaates zur Prüfung einer Fahrerlaubniserteilung (EuGH, U.v. 1.3.2012 - Akyüz, C-467/10 - NJW 2012, 1341 Rn. 45 f., 65).
Bestätigt wird dies durch den Bayerischen Verwaltungsgerichtshof, der hierzu in seinem Beschluss vom 3. Mai 2012 (…Az. 11 CS 11.2795 - juris Rn. 31) ausgeführt hat, dass "die Funktion der "Umstände des ... anhängigen Verfahrens", die nach dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 1. März 2012 (a.a.O., RdNr. 75;… ähnlich EuGH vom 26.4.2012, a.a.O., RdNr. 90) bei der Entscheidung über die Inlandsgültigkeit einer ausländischen EU-Fahrerlaubnis mitzuberücksichtigen sind, nur darin bestehen [kann], dass sie ergänzend zu den vom Ausstellermitgliedstaat stammenden Informationen hinzutreten, um etwaige Lücken hinsichtlich der Beweiskraft dieser Erkenntnisse zu schließen " (Unterstreichungen durch das erkennende Gericht).
2 Abs. 1 i.V.m. Art. 11 Abs. 4 der Richtlinie 2006/126/EG sind dahin auszulegen, dass sie der Regelung eines Aufnahmemitgliedstaats entgegenstehen, die es diesem erlaubt, in seinem Hoheitsgebiet die Anerkennung eines in einem anderen Mitgliedstaat ausgestellten Führerscheins zu verweigern, wenn der Aufnahmemitgliedstaat auf den Inhaber dieses Führerscheins zwar keine Maßnahme im Sinne von Art. 11 Abs. 4 Unterabsatz 2 der Richtlinie 2006/126/EG angewendet hat, aber ihm in seinem Hoheitsgebiet die erstmalige Ausstellung eines Führerscheins mit der Begründung verweigert hat, dass er nach der in diesem Staat geltenden Regelung die körperlichen und geistigen Anforderungen an das sichere Führen eines Kraftfahrzeugs nicht erfülle (EuGH, U.v. 1.3.2012 - Akyüz, C-467/10 - NJW 2012, 1341).
Hingegen ist die Frage der Möglichkeit der Berücksichtigung von Erkenntnissen des Aufnahmemitgliedstaats bei der Feststellung der Erfüllung des Wohnsitzerfordernisses im Rahmen der Anerkennungspflicht europäischer Fahrerlaubnisse wie dargestellt obergerichtlich geklärt (vgl. EuGH, U.v. 1.3.2012 - Akyüz, C-467/10 - NJW 2012, 1341; U.v. 26.4.2012 - Hofmann, C-419/10 - NJW 2012, 1935; BayVGH, B.v. 3.5.2012 - 11 CS 11.2795 - juris).
- OVG Sachsen-Anhalt, 14.03.2012 - 3 L 56/09
Klage in Sachen "Führerscheintourismus" vor dem Oberverwaltungsgericht …
- VGH Bayern, 25.02.2013 - 11 BV 12.1697
Ungültigkeit einer ausländischen EU-Fahrerlaubnis bei einem Verstoß gegen das …
- BVerwG, 27.09.2012 - 3 C 34.11
Umtausch einer EU-Fahrerlaubnis; Fahrerlaubnis; Führerschein; EU-Fahrerlaubnis; …
- BVerwG, 28.06.2012 - 3 C 30.11
Fahrerlaubnisbehörde; Verfahrenshindernis; Berücksichtigungsverbot; Gefahr …
- VGH Bayern, 18.06.2018 - 11 ZB 17.1696
Verletzung des rechtlichen Gehörs durch Ablehnung eines Terminsverlegungsantrags
- OVG Nordrhein-Westfalen, 09.01.2018 - 16 B 534/17
Anerkennungsfähigkeit der tschechischen Fahrerlaubnis i.R.d. sog. …
- BVerwG, 30.05.2013 - 3 C 18.12
Fahrerlaubnis; ausländische EU-Fahrerlaubnis; Erwerb der Fahrerlaubnis im …
- BVerwG, 12.09.2019 - 3 C 26.17
Anerkennung eines EU-Führerscheins; Anerkennungsgrundsatz; …
- OLG Brandenburg, 21.06.2017 - 53 Ss 55/17
Berechtigung eines Inhabers einer polnischen Fahrerlaubnis zum Führen eines Kfz …
- VG Neustadt, 10.09.2014 - 3 L 767/14
Tschechische Fahrerlaubnis wird Deutschem bei Verkehrskontrolle zum Verhängnis
- BVerwG, 16.01.2020 - 3 B 51.18
Nichtanerkennung einer in der Zeit der vorläufigen Entziehung der deutschen …
- VG Augsburg, 18.06.2018 - Au 7 K 17.1836
Umschreibung eines tschechischen Führerscheins in eine deutsche Fahrerlaubnis
- VGH Bayern, 20.10.2014 - 11 CS 14.1688
Mehrfache Entziehung der Fahrerlaubnis wegen erheblichen Alkoholmissbrauchs
- VGH Bayern, 15.09.2015 - 11 ZB 15.1077
Mehrfache Entziehung der Fahrerlaubnis wegen erheblichen Alkoholmissbrauchs
- OVG Nordrhein-Westfalen, 17.01.2014 - 16 A 1292/10
Gültigkeit einer polnischen Fahrerlaubnis in Deutschland
- VG Augsburg, 16.04.2018 - Au 7 K 17.1674
EU-Fahrerlaubnis - Wohnsitzverstoß zum maßgeblichen Zeitpunkt der …
- EuGH, 21.05.2015 - C-339/14
Wittmann - Vorlage zur Vorabentscheidung - Richtlinie 2006/126/EG - Gegenseitige …
- VG München, 06.03.2018 - M 26 S 18.382
Feststellung der Inlandsungültigkeit einer tschechischen EU-Fahrerlaubnis
- VG München, 21.03.2018 - M 26 K 18.381
Feststellung der Inlandsungültigkeit einer tschechischen EU-Fahrerlaubnis der …
- VGH Bayern, 23.01.2017 - 11 ZB 16.2458
Voraussetzung für die Anerkennung einer EU-Fahrerlaubnis - Annahme eines …
- VGH Bayern, 13.07.2012 - 11 AE 12.1311
Vorläufige Verpflichtung der Fahrerlaubnisbehörde zur Anerkennung der …
- VG München, 09.12.2019 - M 26 K 19.4513
Umschreibung einer tschechischen Fahrerlaubnis
- VGH Bayern, 05.02.2021 - 11 CS 20.2160
Feststellung der Inlandsungültigkeit einer polnischen Fahrerlaubnis - …
- VG Trier, 21.02.2017 - 1 L 1165/17
EU-Fahrerlaubnisinhaber; Wohnsitzprinzip; Scheinwohnsitz; Begründung einer …
- OLG Bamberg, 11.12.2012 - 2 Ss 51/12
Fahren ohne Fahrerlaubnis: Feststellung der Nichtberechtigung zum Führen von …
- VGH Bayern, 20.08.2018 - 11 CS 17.2185
Inlandsungültigkeit einer tschechischen Fahrerlaubnis
- VGH Bayern, 13.01.2021 - 11 ZB 20.1984
Hinweise aus dem Ausstellungsmitgliedsstaat auf einen Wohnsitzverstoß
- OVG Nordrhein-Westfalen, 09.12.2014 - 16 A 2608/10
Verdacht des sog. Führerscheintourismus bzgl. Gültigkeit des Fahrerlaubniserwerbs …
- VGH Bayern, 04.03.2019 - 11 B 18.34
Wohnsitzerfordernis bei Erwerb einer tschechischen Fahrerlaubnis
- OVG Thüringen, 20.06.2018 - 2 EO 154/17
Nichtanerkennung einer umgetauschten EU-Fahrerlaubnis
- OVG Nordrhein-Westfalen, 25.10.2016 - 16 A 1638/15
Inlandsgültigkeit einer in Lettland ohne Verstoß gegen das Wohnsitzerfordernis …
- Generalanwalt beim EuGH, 16.05.2017 - C-195/16
I - Vorlage zur Vorabentscheidung - Beförderung - Führerschein - Gegenseitige …
- VG Bayreuth, 11.06.2013 - B 1 K 12.182
Aberkennung des Rechts, von einem tschechischen Führerschein im Bundesgebiet …
- VG Augsburg, 27.01.2013 - Au 7 S 13.13
Ausländische EU-Fahrerlaubnis; Verstoß gegen Wohnsitzerfordernis; Wohnsitz im …
- VGH Bayern, 11.11.2013 - 11 B 12.1326
Ungültigkeit einer slowakischen EU-Fahrerlaubnis im Inland
- VG Augsburg, 25.05.2012 - Au 7 K 11.1690
Berechtigung von tschechischer Fahrerlaubnis im Inland Gebrauch zu machen
- VG Lüneburg, 26.07.2019 - 1 A 231/17
EU-Fahrerlaubnis; Wohnsitz; Wohnsitzverstoß
- OVG Sachsen-Anhalt, 06.11.2017 - 3 L 243/16
Zur Anerkennungspflicht von EU-/EWR-Fahrerlaubnissen
- Generalanwalt beim EuGH, 04.09.2014 - C-260/13
Aykul - Vorabentscheidungsersuchen - Richtlinien 91/439/EWG und 2006/126/EG - …
- VGH Bayern, 16.06.2014 - 11 BV 13.1080
Entzug der deutschen Fahrerlaubnis nach Cannabiskonsum
- VG Münster, 21.03.2019 - 10 K 2229/17
- OVG Niedersachsen, 20.03.2018 - 12 ME 15/18
Feststellung der Fahrerlaubnis bei ausländischem Ausstellermitgliedstaat; …
- VG Augsburg, 02.12.2019 - Au 7 K 19.621
Nichtannerkennung einer tschechischen Fahrerlaubnis
- VG Berlin, 22.01.2013 - 4 L 425.12
Anerkennung einer EU-Fahrerlaubnis der Klasse B
- VGH Bayern, 08.09.2015 - 11 CS 15.1634
Feststellung der fehlenden Berechtigung zum Führen eines Kraftfahrzeugs im Inland
- VG Augsburg, 12.11.2018 - Au 7 E 18.1433
Europarechtliche Einschränkungen der Entziehung der Fahrerlaubnis
- VGH Bayern, 29.03.2018 - 11 CS 17.1817
Fehlende Berechtigung zum Führen eines Kraftfahrzeugs im Inland aufgrund einer …
- OVG Schleswig-Holstein, 26.10.2023 - 4 LB 32/23
Ausländische Fahrerlaubnis; Anerkennung in der Bundesrepublik Deutschland; …
- VG Augsburg, 21.08.2020 - Au 7 S 19.2039
Feststellung der Inlandsungültigkeit einer tschechischen Fahrerlaubnis - …
- VG Arnsberg, 06.12.2018 - 6 K 7820/17
- VGH Bayern, 20.03.2018 - 11 B 17.2236
Feststellung der fehlenden Berechtigung zum Führen eines Kraftfahrzeugs im Inland
- VGH Bayern, 07.02.2017 - 11 CS 16.2562
Nachweis eines Wohnsitzes im Ausland - Wirkung der unbestreitbaren Informationen
- VG Bayreuth, 11.03.2013 - B 1 S 13.39
Aberkennung des Rechts, von einem tschechischen Führerschein im Bundesgebiet …
- VGH Bayern, 01.04.2019 - 11 B 18.2100
Wohnsitzgebot bei tschechischer Fahrerlaubnis
- VG Sigmaringen, 30.04.2013 - 4 K 133/13
Vorlagebeschluss; Entziehung einer in Österreich erteilten EU-Fahrerlaubnis durch …
- VGH Bayern, 25.09.2012 - 11 B 10.2427
Ungültigkeit einer ausländischen EU-Fahrerlaubnis bei einem Verstoß gegen das …
- VGH Bayern, 10.07.2020 - 11 ZB 20.88
Umtausch einer tschechischen in eine deutsche Fahrerlaubnis
- VGH Bayern, 14.03.2013 - 11 B 12.1314
Eintragung eines in Tschechien liegenden Ortes in einen später von einer anderen …
- VGH Bayern, 28.07.2021 - 11 CS 21.1395
Prüfung eines Verstoßes gegen das Wohnsitzerfordernis bei EU-Fahrerlaubnis
- VGH Bayern, 13.06.2017 - 11 CS 17.1022
Wohnsitzerfordernis für Inlandsberechtigung einer EU-Fahrerlaubnis
- VGH Bayern, 22.05.2017 - 11 CE 17.718
Feststellung der fehlenden Berechtigung zum Führen eines Kraftfahrzeugs im Inland
- VG Neustadt, 25.01.2016 - 3 K 756/15
Tschechische Fahrerlaubnis in Deutschland - Wohnsitzerfordernis
- VG Karlsruhe, 16.07.2015 - 3 K 2337/14
Entziehung einer EU-Fahrerlaubnis - Anerkennung der spanischen Fahrerlaubnis nach …
- VGH Bayern, 07.05.2015 - 11 B 14.654
Aberkennung des Rechts, von einer tschechischen Fahrerlaubnis im Bundesgebiet …
- VGH Baden-Württemberg, 07.07.2014 - 10 S 242/14
Entziehung der deutschen Fahrerlaubnis nach Erteilung einer EU-Fahrerlaubnis; …
- VG Augsburg, 12.04.2012 - Au 7 E 12.432
Recht von einer ausländischen Fahrerlaubnis im Inland Gebrauch zu machen
- OVG Nordrhein-Westfalen, 09.12.2014 - 16 A 265/11
Anerkennung der Gültigkeit der Erteilung einer polnischen Fahrerlaubnis nach …
- VGH Bayern, 31.03.2022 - 11 ZB 21.2756
Feststellung der Inlandsungültigkeit einer polnischen Fahrerlaubnis - …
- VGH Bayern, 12.01.2018 - 11 CS 17.1257
Feststellung der fehlenden Berechtigung zum Führen eines Kraftfahrzeugs
- VGH Bayern, 28.07.2021 - 11 CS 21.1396
Feststellung der fehlenden Berechtigung zum Führen eines Kraftfahrzeugs; im …
- VGH Bayern, 18.03.2019 - 11 C 18.2162
Umschreibung einer tschechischen Fahrerlaubnis
- VGH Bayern, 10.02.2022 - 11 CE 21.2489
Einstweiliger Rechtsschutz: Umschreibung einer tschechischen Fahrerlaubnis
- VG Augsburg, 09.12.2019 - Au 7 K 19.116
Umschreibung einer tschechischen Fahrerlaubnis
- VGH Bayern, 27.03.2019 - 11 ZB 18.1387
Gebrauchmachung eines polnischen Führerscheins im Bundesgebiet
- VGH Bayern, 13.06.2017 - 11 CS 17.894
Wohnsitzerforndernis für Inlandsberechtigung einer EU-Fahrerlaubnis
- VG Augsburg, 23.10.2019 - 7 E 19.1566
Umschreibung seiner tschechischen Fahrerlaubnis in eine deutsche Fahrerlaubnis
- VGH Baden-Württemberg, 29.08.2017 - 10 S 856/17
Entziehung der EU- oder EWR-Fahrerlaubnis durch Ausstellermitgliedsstaat
- OLG Zweibrücken, 28.08.2017 - 1 OLG 2 Ss 32/17
Fahren ohne Fahrerlaubnis: Inlandsungültigkeit einer in Tschechien erworbenen …
- VGH Bayern, 20.05.2015 - 11 CS 15.685
EU-Fahrerlaubnis
- VG Regensburg, 22.06.2018 - RN 8 S 18.537
Anforderungen an den Nachweis eines Wohnsitzerfordernisverstoßes
- VGH Bayern, 08.06.2015 - 11 CS 15.693
Feststellung der fehlenden Berechtigung zum Führen eines Kraftfahrzeugs im Inland
- OVG Nordrhein-Westfalen, 16.05.2014 - 16 A 2255/10
Grundsätze zur Versagung der Anerkennung einer tschechischen …
- VGH Bayern, 18.05.2022 - 11 ZB 22.473
Wohnsitzerfordernis bei Erwerb einer polnischen Fahrerlaubnis
- VG Augsburg, 24.04.2014 - Au 7 S 14.456
Ungültigkeit einer Tschechischen EU-Fahrerlaubnis im Inland; Verstoß gegen …
- VG Bayreuth, 16.03.2021 - B 1 K 19.486
"Umschreibung" einer ausländischen Fahrerlaubnis, EU-Fahrerlaubnis, …
- VG Augsburg, 29.07.2020 - Au 7 K 18.1747
Überprüfung der Einhaltung des Wohnsitzerfordernisses bei Umschreibung einer …
- VG Bayreuth, 28.05.2020 - B 1 S 20.451
Feststellung, dass Berechtigung von einzelnen Fahrerlaubnisklassen Gebrauch zu …
- VG München, 27.07.2016 - M 26 S 16.2187
Keine deutsche Fahrberechtigung nach tschechischer EU-Fahrerlaubnis ohne …
- VG Ansbach, 10.12.2019 - AN 10 S 19.02004
Wohnsitzerfordernis beim Erwerb einer tschechischen Fahrerlaubnis
- OLG Oldenburg, 11.03.2013 - 1 Ss 222/12
Bedeutung des Geständnis des Angeklagten hinsichtlich eines Verstoßes gegen das …
- VG München, 03.04.2012 - M 1 K 12.636
Fortsetzungsfeststellungsklage
- VG Trier, 01.09.2015 - 1 L 2332/15
Wohnsitzerfordernis bei der Anerkennung einer EU-Fahrerlaubnis (hier: Tschechien)
- VGH Bayern, 27.10.2014 - 11 CS 14.1932
Feststellung der fehlenden Berechtigung zum Führen eines Kraftfahrzeugs im Inland
- OLG Bamberg, 07.08.2012 - 3 Ss 16/12
Anerkennung einer ausländischen Fahrerlaubnis nach § 28 Abs. 4 FeV
- VG Bayreuth, 23.06.2020 - B 1 K 19.797
Keine Umschreibung einer tschechischen Fahrerlaubnis wegen Verstoßes gegen das …
- VG Bayreuth, 27.08.2019 - B 1 K 18.1047
Kein Anspruch auf Umschreibung der tschechischen Fahrerlaubnis in eine …
- VG Bayreuth, 24.07.2019 - B 1 K 18.366
Umschreibung einer tschechischen Fahrerlaubnis in eine deutsche Fahrerlaubnis
- VG München, 08.08.2018 - M 26 K 17.5806
Kein Anspruch auf Umschreibung einer tschechischen Fahrerlaubnis wegen …
- BVerwG, 21.04.2016 - 3 B 45.15
Aberkennung des Rechts zum Führen von Kraftfahrzeugen in der Bundesrepublik …
- VG Freiburg, 03.02.2021 - 1 K 2718/20
Führerschein-Tourismus; Beantwortung der Anfrage nach dem gewöhnlichen Wohnort …
- EuGH, 18.01.2024 - C-227/22
Regionalna direktsia "Avtomobilna administratsia" Pleven
- OLG München, 30.03.2012 - 4St RR 32/12
Fahren ohne Fahrerlaubnis: Wertung freiwilliger Angaben des Angeklagten zum …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 19.12.2013 - 16 B 1278/13
Feststellung der Berechtigung zum Gebrauch einer europäischen Fahrerlaubnis im …
- EuGH, 25.06.2015 - C-664/13
Nimanis - Vorlage zur Vorabentscheidung - Verkehr - Führerschein - Erneuerung …
- VGH Bayern, 09.07.2018 - 11 CS 18.1245
Gültigkeit eines tschechischen Führerscheins in Deutschland
- VGH Bayern, 08.02.2017 - 11 ZB 16.2004
Voraussetzung einer Berufungszulassung - Auslegung der "unbestreitbaren …
- OVG Niedersachsen, 12.11.2013 - 12 ME 188/13
Prüfungsbefugnis und Berechtigung der nationalen Behörden und Gerichte zur …
- OVG Sachsen-Anhalt, 28.09.2016 - 3 L 130/15
Inlandsungültigkeit einer tschechischen Fahrerlaubnis
- VGH Bayern, 28.02.2013 - 11 B 11.2981
Eintragung eines in Deutschland liegenden Ortes im ausländischen EU-Führerschein
- OLG Stuttgart, 28.03.2014 - 2 Ss 799/13
Anerkennung von Fahrerlaubnissen aus Mitgliedstaaten der EU: Würdigung einer im …
- VGH Bayern, 09.06.2016 - 11 CS 16.689
Aberkennung einer EU-Fahrerlaubnis für das Bundesgebiet
- VGH Bayern, 20.02.2014 - 11 BV 13.1189
Ungültigkeit einer tschechischen EU-Fahrerlaubnis im Inland
- BVerwG, 12.11.2012 - 3 B 30.12
Aberkennung des Rechts, von einer ausländischen EU-Fahrerlaubnis im Inland …
- VG München, 10.07.2017 - M 26 K 17.1017
Feststellung der fehlenden Berechtigung zum Führen eines Kraftfahrzeugs im Inland
- VG Ansbach, 12.03.2015 - AN 10 S 15.00205
EU-Fahrerlaubnis; Verstoß gegen Wohnsitzerfordernis; Wohnsitz (gelegen im …
- BVerwG, 15.08.2013 - 3 B 38.13
Ausländischer EU-Führerschein; Wohnsitzerfordernis; vom Ausstellermitgliedstaat …
- Generalanwalt beim EuGH, 24.11.2016 - C-632/15
Popescu
- VGH Bayern, 25.03.2013 - 11 B 12.1068
Tschechische EU-Fahrerlaubnis; Wohnsitzverstoß; vom Ausstellermitgliedstaat …
- VGH Bayern, 23.07.2012 - 11 AE 12.1013
Erwerb einer tschechischen Fahrerlaubnis nach dem 18. Januar 2009
- OLG München, 05.04.2012 - 4St RR 30/12
Fahren ohne Fahrerlaubnis: Freiwillige Angaben des Angeklagten zum Wohnsitz in …
- BayObLG, 28.10.2019 - 202 StRR 1438/19
Anerkennung der ausländischen EU-Fahrerlaubnis bei Umtausch unter Verstoß gegen …
- VG München, 16.05.2018 - M 6 S 18.226
Feststellung der fehlenden Berechtigung zum Führen eines Kraftfahrzeugs im Inland
- VGH Baden-Württemberg, 18.07.2017 - 10 S 1216/17
Entziehung eines echten Führerscheins eines Mitgliedstaats der EU, der aufgrund …
- VGH Bayern, 15.10.2012 - 11 B 12.1178
Ungültigkeit einer ausländischen EU-Fahrerlaubnis im Inland
- VG München, 29.11.2018 - M 26 K 18.4091
Anerkennungsfähigkeit einer tschechischen Fahrerlaubnis - Wohnsitzerfordernis
- VG München, 10.07.2017 - M 26 K 17.1126
Erfolglose Klage gegen Entziehung der Fahrerlaubnis
- OVG Niedersachsen, 29.03.2016 - 12 ME 32/16
Ausstellermitgliedstaat; Ausstellungsmitgliedstaat; Empfangsbekenntnis; …
- OLG Jena, 08.07.2013 - 1 Ss 17/13
EU-Fahrerlaubnis: Anerkennung der ausländischen Fahrerlaubnis beim Umtausch einer …
- VGH Bayern, 15.06.2012 - 11 AS 12.1122
Für sofort vollziehbar erklärte Vorlageverpflichtung zur Eintragung eines …
- OLG München, 23.04.2012 - 4St RR 31/12
Fahren ohne Fahrerlaubnis: Nichtanerkennung des EU-Führerscheins des Angeklagten …
- VG Würzburg, 26.01.2022 - W 6 K 21.618
Inlandsungültigkeit einer ausländischen EU-Fahrerlaubnis bei Wohnsitzverstoß …
- VG Osnabrück, 24.06.2014 - 6 B 21/14
EU Fahrerlaubnis: Anerkennung; EU Fahrerlaubnis: Unbestreitbare Information; EU …
- VG München, 01.03.2013 - M 6a K 11.5789
Zwei Fahrten unter Einwirkung von Cannabis; Entziehung der deutschen …
- VG Magdeburg, 27.05.2020 - 1 B 56/20
Ersatz eines tschechischen Führerscheins nach Verlust
- VG Bayreuth, 23.08.2016 - B 1 K 15.1014
Anerkennung einer polnischen Fahrerlaubnis - Wohnsitznachweis
- VG Düsseldorf, 27.01.2016 - 14 L 3773/15
- VGH Bayern, 24.11.2014 - 11 CS 14.1090
EU-Fahrerlaubnis; Wohnsitzerfordernis; Berücksichtigung gerichtsbekannter …
- VGH Bayern, 05.11.2014 - 11 ZB 14.718
Inlandsungültigkeit einer tschechischen Fahrerlaubnis
- EuGH, 19.03.2014 - C-550/13
Grimal
- VG Ansbach, 07.01.2013 - AN 10 S 12.02157
Ausländische EU-Fahrerlaubnis; Verstoß gegen Wohnsitzerfordernis; Wohnsitz im …
- VGH Bayern, 18.05.2012 - 11 CS 12.420
Cannabiskonsum; Entzug der deutschen Fahrerlaubnis
- VGH Bayern, 09.05.2012 - 11 CS 11.2391
Inlandsungültigkeit einer ausländischen EU-Fahrerlaubnis
- VG Bayreuth, 17.12.2020 - B 1 K 20.450
Aberkennung des Rechts, von einer ausländischen (hier: polnischen) Fahrerlaubnis …
- VG Bayreuth, 16.04.2013 - B 1 K 12.481
Aberkennung des Rechts, von einem tschechischen Führerschein im Bundesgebiet …
- VG Augsburg, 18.07.2012 - Au 7 S 12.801
Aberkennung des Rechts, von einer österreichischen Fahrerlaubnis in Deutschland …
- VGH Bayern, 19.10.2018 - 11 ZB 18.461
Entziehung einer umgeschriebenen Fahrerlaubnis nach Nichtbeibringung eines …
- VG Ansbach, 12.03.2015 - AN 10 S 15.205
EU-Fahrerlaubnis, Wohnsitzerfordernis, Wohnsitzverstoß, Ausstellermitgliedstaat, …
- OLG Frankfurt, 30.12.2013 - 7 U 181/12
Krankenversicherung: Zur Frage, ob bei einem Tarifwechsel nach § 204 VVG Mehr- …
- VG Berlin, 16.05.2012 - 20 K 88.11
Teilweise Entziehung der Fahrerlaubnis nach Drogenkonsum
- OVG Saarland, 08.05.2012 - 1 A 235/11
Umdeutung eines fehlerhaften Aberkennungsbescheids in einen die Nichtgeltung der …
- VG Ansbach, 03.02.2017 - AN 10 K 15.01222
Nachweis eines Wohnsitzes in Tschechien bei deutschem Staatsangehörigen
- VG Augsburg, 26.03.2013 - Au 7 S 13.275
Tschechische EU-Fahrerlaubnis; kein Verstoß gegen das Wohnsitzprinzip
- VGH Baden-Württemberg, 21.06.2012 - 10 S 968/12
Eilverfahren - Zur Berechtigung, aufgrund einer in der Tschechischen Republik …
- OVG Niedersachsen, 10.03.2016 - 12 ME 22/16
Ausstellermitgliedstaat; Ausstellungsmitgliedstaat; Bürgerkarte; …
- VG Köln, 02.11.2015 - 23 L 2465/15
- VGH Bayern, 03.06.2013 - 11 CE 13.738
Tschechische EU-Fahrerlaubnis; Inlandsungültigkeit; Wohnsitzverstoß; …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 23.06.2023 - 16 A 168/19
- OLG Celle, 05.03.2018 - 2 Ss 5/18
Gültigkeit einer nach der erstmaligen Versagung einer inländischen Fahrerlaubnis …
- OLG Zweibrücken, 28.08.2017 - 1 OLG 2 Ss 43/17
Fahren ohne Fahrerlaubnis: Inlandsungültigkeit einer EU-Fahrerlaubnis; Nachweis …
- VG Aachen, 04.02.2019 - 3 K 4955/17
Kein Umtausch von im Ursprungsland entzogenen Fahrberechtigungen
- VGH Bayern, 11.07.2016 - 11 CS 16.1084
Tschechische Fahrerlaubnis - Fehlende Berechtigung zum Führen eines …
- BVerwG, 16.07.2013 - 3 B 10.13
Rechtmäßigkeit des Gebrauchens einer in der Tschechischen Republik erworbenen …
- VGH Bayern, 23.11.2020 - 11 CS 20.2065
Inlandsungültigkeit einer tschechischen Fahrerlaubnis
- OVG Sachsen, 12.02.2014 - 3 A 180/12
Betreibensaufforderung, Mitwirkungspflichten, Anerkennung von ausländischen …
- VGH Bayern, 11.05.2016 - 11 CS 16.658
Wohnsitzerfordernis für die Anerkennung einer EU-Fahrerlaubnis
- OVG Thüringen, 29.04.2016 - 2 EO 563/15
Wohnsitzerfordernis; EU-Führerschein - Ersatzdokument
- Generalanwalt beim EuGH, 15.05.2013 - C-184/12
Unamar - Übereinkommen über das auf vertragliche Schuldverhältnisse anzuwendende …
- VG Bayreuth, 22.03.2016 - B 1 K 15.708
Erteilung einer EU-Fahrerlaubnis unter Verstoß gegen das Wohnsitzerfordernis
- OVG Sachsen-Anhalt, 10.05.2013 - 3 M 640/12
Fahrerlaubnis - Voraussetzungen des § 28 IV 1 Nr. 2 FeV
- OLG Jena, 28.05.2013 - 1 Ss 18/13
Anerkennung einer EU-Fahrerlaubnis: Nachweis eines Wohnsitzverstoßes durch …
- VGH Bayern, 19.03.2013 - 11 CS 13.407
Eintragung eines in Tschechien liegenden Ortes in den zugehörigen Führerschein; …
- LG Itzehoe, 17.08.2022 - 3 Ns 314 Js 28038/20
Ausländische Fahrerlaubnis, Erwerb, Verzicht auf deutsche Fahrerlaubnis
- VGH Bayern, 23.03.2022 - 11 CS 21.3215
Feststellung der Inlandsungültigkeit einer tschechischen Fahrerlaubnis - …
- VG Freiburg, 16.11.2021 - 13 K 1750/19
Anordnung der Inlandsungültigkeit seiner Fahrerlaubnis; (mehrfacher) Umtausch …
- VGH Bayern, 02.09.2020 - 11 CS 20.1438
Feststellung der Inlandsungültigkeit einer EU-Fahrerlaubnis
- VGH Bayern, 07.07.2020 - 11 ZB 19.2112
Feststellung der fehlenden Berechtigung zum Führen eines Kraftfahrzeugs im Inland
- VG Lüneburg, 16.10.2019 - 1 A 160/17
EU-Fahrerlaubnis; Feststellungsbescheid; Führerschein; Führerschein-Richtlinie; …
- VGH Bayern, 11.07.2018 - 11 CS 18.66
Anforderungen an den Wohnsitznachweis zur Anerkennung einer polnischen …
- VG Ansbach, 09.05.2017 - AN 10 S 17.00653
Keine Berechtigung zum Kraftfahrzeugführen mit einer tschechischen Fahrerlaubis
- VGH Bayern, 29.05.2012 - 11 CS 12.171
Erwerb einer tschechischen Fahrerlaubnis im Jahr 2004
- VG Gelsenkirchen, 18.12.2018 - 7 K 11515/17
Anerkennung, Wohnsitz, Umtausch, Mangel, Führerscheintourismus, unbestreitbare …
- VG Würzburg, 18.08.2017 - W 6 S 17.771
Aberkennung einer polnischen Fahrerlaubnis - Wohnsitzerfordernis
- BVerwG, 18.07.2013 - 3 B 20.13
Gemeinsames Zentrum der deutsch-tschechischen Polizei- und Zollzusammenarbeit in …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 09.12.2013 - 16 B 994/13
Kompetenz des sog. Aufnahmemitgliedstaats zur Prüfung der Rechtmäßigkeit einer im …
- VG Würzburg, 15.05.2013 - W 6 K 12.1002
Erkenntnisquellen zur Feststellung eines Wohnsitzverstoßes
- OVG Sachsen-Anhalt, 24.02.2022 - 3 M 9/22
Nichtanerkennung eines in Frankreich umgetauschten tschechischen Führerscheins …
- VGH Bayern, 09.07.2021 - 11 ZB 21.1134
Inlandsungültigkeit einer tschechischen Fahrerlaubnis - Berufungszulassung
- VG Saarlouis, 27.04.2021 - 5 L 426/21
Aberkennung des Rechts von einer tschechischen in eine ungarische Fahrerlaubnis …
- VG Regensburg, 03.09.2020 - RO 8 S 20.676
Feststellung der Inlandsungültigkeit einer polnischen Fahrerlaubnis
- VG Neustadt, 21.01.2019 - 1 L 1577/18
Anerkennung und Umschreibung eines tschechischen Führerscheins im Eilverfahren
- VGH Bayern, 11.11.2014 - 11 ZB 14.1207
Inlandsungültigkeit einer tschechischen Fahrerlaubnis; Wohnsitz; im Führerschein …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 05.03.2014 - 16 B 1469/13
Einstweiliger Rechtschutz wegen Nichtanerkennung eines polnischen Führerscheins
- VG Regensburg, 24.02.2017 - RN 8 K 16.1870
Umschreibung seines tschechischen Führerscheins in eine deutsche Fahrerlaubnis
- VG Bayreuth, 24.07.2015 - B 1 K 15.169
EU-Führerschein: Erfolgloser Prozesskostenhilfeantrag für einen Antrag Erteilung …
- VG Augsburg, 04.09.2014 - Au 7 S 14.1050
Tschechische Fahrerlaubnis
- VG München, 20.09.2012 - M 1 E 12.3150
Bestandskräftige Feststellung der Nichtanerkennung einer ausländischen …
- VG Bayreuth, 19.07.2012 - B 1 K 10.1095
Versagung von Prozesskostenhilfe
- OVG Sachsen, 16.06.2014 - 3 A 338/12
Vollmachtloser Vertreter
- VG Augsburg, 07.06.2013 - Au 7 K 13.388
Tschechischer Führerschein; Wohnsitzverstoß; Streitwert bei Haupt- und …
- VGH Bayern, 11.02.2013 - 11 ZB 13.81
Entziehung einer ausländischen EU-Fahrerlaubnis
- VG München, 12.11.2012 - M 1 S 12.4117
Slowenischer Führerschein; Anerkennung einer ausländischen EU-Fahrerlaubnis; …
- VG Augsburg, 02.10.2012 - Au 7 S 12.1187
Tschechischer Führerschein mit Eintragung in Feld 10
- VG München, 18.11.2015 - M 1 S 15.4713
Eintragung, Sperrvermerk, Nichtanerkennung, polnische Fahrerlaubnis, Fahreignung, …
- Generalanwalt beim EuGH, 12.03.2015 - C-81/14
Nannoka Vulcanus Industries - Umwelt - Luftverschmutzung - Richtlinie 1999/13/EG …
- VG Saarlouis, 14.07.2014 - 6 K 2115/13
Berechtigung zum Gebrauch eines EU-Führerscheins
- BVerfG, 30.05.2013 - 3 C 18.12
Nichtanerkennug einer EU-Fahrerlaubnis wegen Wohnsitzverstoß
- VG Bayreuth, 28.10.2016 - B 1 K 16.189
Kein Umtausch einer unter Verstoß gegen das Wohnsitzprinzip erworbenen …
- VG Saarlouis, 21.10.2016 - 5 L 1896/16
Aberkennung des Rechts zur Nutzung einer tschechischen Fahrerlaubnis in …
- VG Bayreuth, 22.03.2016 - B 11 B 16.2007
Erteilung einer EU-Fahrerlaubnis unter Verstoß gegen das Wohnsitzerfordernis
- VG Osnabrück, 04.02.2014 - 6 B 84/13
EU-Fahrerlaubnis; Anerkennung; Eignungsüberprüfung; Wohnsitzerfordernis; …
- VG Neustadt, 29.11.2013 - 1 K 221/13
Umdeutung der Ablehnung, von einer EU-Fahrerlaubnis im Inland Gebrauch zu machen …
- VG Bayreuth, 30.07.2013 - B 1 K 12.204
Umschreibung einer tschechischen EU-Fahrerlaubnis
- LG Kaiserslautern, 01.07.2013 - 6110 Js 1842/11
Fahren ohne Fahrerlaubnis: Inlandsgültigkeit einer im EU-Ausland im Wege des …
- VG Bayreuth, 11.09.2015 - B 1 K 14.828
Anerkennung einer ausländischen Fahrerlaubnis - Wohnsitzprinzip