Schlußanträge unten: Generalanwalt beim EuGH, 11.11.2014

Rechtsprechung
   EuGH, 26.02.2015 - C-472/13   

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https://dejure.org/2015,2538
EuGH, 26.02.2015 - C-472/13 (https://dejure.org/2015,2538)
EuGH, Entscheidung vom 26.02.2015 - C-472/13 (https://dejure.org/2015,2538)
EuGH, Entscheidung vom 26. Februar 2015 - C-472/13 (https://dejure.org/2015,2538)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Europäischer Gerichtshof

    Shepherd

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts - Asyl - Richtlinie 2004/83/EG - Art. 9 Abs. 2 Buchst. b, c, und e - Mindestnormen für die Anerkennung und den Status von Drittstaatsangehörigen oder Staatenlosen als Flüchtlinge - ...

  • Europäischer Gerichtshof

    Shepherd

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts - Asyl - Richtlinie 2004/83/EG - Art. 9 Abs. 2 Buchst. b, c, und e - Mindestnormen für die Anerkennung und den Status von Drittstaatsangehörigen oder Staatenlosen als Flüchtlinge - ...

  • Informationsverbund Asyl und Migration

    RL 2004/83/EG Art. 9 Abs. 2 Bst. b, RL 2004/83/EG Art. 9 Abs. 2 Bst. c, RL 2004/83/EG Art. 9 Abs. 2 Bst. e, RL 2004/83/EG Art. 12, AsylVfG § 3, AsylVfG § 3 Abs. 1, AsylVfG § 3 Abs. 2
    Shepherd, EuGH, Militärdienst, Desertion, Militärangehöriger, Kriegsdienstverweigerung, Wehrdienstverweigerung, Kriegsverbrechen, bewaffneter Konflikt, Krieg, Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer, unehrenhafte Entlassung aus der Armee, Ächtung, Diskriminierung

Kurzfassungen/Presse (9)

  • Europäischer Gerichtshof PDF (Pressemitteilung)

    Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts - Der Gerichtshof stellt klar, unter welchen Voraussetzungen einem Deserteur aus einem Drittstaat in der Europäischen Union Asyl gewährt werden kann

  • zeit.de (Pressemeldung, 26.02.2015)

    Asyl-Antrag: Deutsches Gericht soll über US-Deserteur urteilen

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Asyl für den US-Deserteur?

  • lto.de (Kurzinformation)

    EuGH sieht keine Diskriminierung - Wenig Aussicht auf Asyl für amerikanischen Deserteur

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Asyl für Deserteur aus einem Drittstaat

  • bayrvr.de (Pressemitteilung)

    Der Gerichtshof stellt klar, unter welchen Voraussetzungen einem Deserteur aus einem Drittstaat in der Europäischen Union Asyl gewährt werden kann

  • zeit.de (Pressebericht zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung, 24.06.2014)

    Ein US-Deserteur bittet um Asyl in Europa

  • archive.is (Pressebericht zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung, 26.02.2015)

    Asylrecht eines US-Deserteurs?

  • taz.de (Pressebericht zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung, 26.06.2014)

    Wann bekommen Deserteure Asyl?

Besprechungen u.ä. (2)

  • verfassungsblog.de (Entscheidungsanmerkung)

    Gibt es eine Sauberkeitsvermutung für völkerrechtlich legitimierte Konflikte?

  • taz.de (Pressekommentar, 26.02.2015)

    EuGH-Urteil zu US-Deserteur: Realitätsferne Richter

Sonstiges (2)

  • Europäischer Gerichtshof (Vorlagefragen)

    Shepherd

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Vorabentscheidungsersuchen - Bayerisches Verwaltungsgericht München - Auslegung von Art. 9 Abs. 2 und Art. 12 Abs. 2 der Richtlinie 2004/83/EG des Rates vom 29. April 2004 über Mindestnormen für die Anerkennung und den Status von Drittstaatsangehörigen oder Staatenlosen ...

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 2015, 575
  • DÖV 2015, 385
 
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Wird zitiert von ... (362)Neu Zitiert selbst (3)

  • EuGH, 07.11.2013 - C-199/12

    Homosexuelle Asylbewerber können eine bestimmte soziale Gruppe bilden, die der

    Auszug aus EuGH, 26.02.2015 - C-472/13
    22 Erstens geht aus den Erwägungsgründen 3, 16 und 17 der Richtlinie 2004/83 hervor, dass die Genfer Konvention einen wesentlichen Bestandteil des internationalen Rechtsrahmens für den Schutz von Flüchtlingen darstellt und dass die Bestimmungen dieser Richtlinie über die Voraussetzungen der Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft und deren Merkmale erlassen wurden, um die zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten bei der Anwendung der Genfer Konvention auf der Grundlage gemeinsamer Konzepte und Kriterien zu leiten (Urteil X u. a., C-199/12 bis C-201/12, EU:C:2013:720, Rn. 39 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Bei dieser Auslegung sind zudem, wie dem zehnten Erwägungsgrund der Richtlinie zu entnehmen ist, die in der Charta der Grundrechte der Europäischen Union anerkannten Rechte zu achten (Urteil X u. a., EU:C:2013:720, Rn. 40).

    Nach diesen Bestimmungen stellt eine Verletzung von Grundrechten nur dann eine Verfolgung im Sinne von Art. 1 Abschnitt A der Genfer Konvention dar, wenn sie einen bestimmten Schweregrad erreicht (Urteil X u. a., EU:C:2013:720, Rn. 51 bis 53).

  • EuGH, 09.11.2010 - C-57/09

    Eine Person kann von der Anerkennung als Flüchtling ausgeschlossen werden, wenn

    Auszug aus EuGH, 26.02.2015 - C-472/13
    Der Kontext dieser Richtlinie ist im Wesentlichen humanitärer Art (vgl. in diesem Sinne Urteil B und D, C-57/09 und C-101/09, EU:C:2010:661, Rn. 93).
  • EuGH, 02.03.2010 - C-175/08

    Eine Person kann ihre Flüchtlingseigenschaft verlieren, wenn die Umstände,

    Auszug aus EuGH, 26.02.2015 - C-472/13
    Der betreffende Staatsangehörige muss somit aufgrund von Umständen in seinem Herkunftsland eine begründete Furcht vor Verfolgung aus zumindest einem der fünf in der Richtlinie und der Genfer Konvention genannten Gründe haben (Urteil Salahadin Abdulla u. a., C-175/08, C-176/08, C-178/08 und C-179/08, EU:C:2010:105, Rn. 56 und 57).
  • EuGH, 19.11.2020 - C-238/19

    Im Kontext des Bürgerkriegs in Syrien spricht eine starke Vermutung dafür, dass

    Bei dieser Auslegung sind zudem, wie dem 16. Erwägungsgrund der Richtlinie zu entnehmen ist, die in der Charta der Grundrechte der Europäischen Union anerkannten Rechte zu achten (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 26. Februar 2015, Shepherd, C-472/13, EU:C:2015:117, Rn. 23 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Der betreffende Staatsangehörige muss somit aufgrund von Umständen in seinem Herkunftsland eine begründete Furcht vor Verfolgung aus zumindest einem der fünf in der Richtlinie und der Genfer Flüchtlingskonvention genannten Gründe haben (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 26. Februar 2015, Shepherd, C-472/13, EU:C:2015:117, Rn. 24 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Nach diesen Bestimmungen stellt eine Verletzung von Grundrechten nur dann eine Verfolgung im Sinne von Art. 1 Abschnitt A der Genfer Flüchtlingskonvention dar, wenn sie einen bestimmten Schweregrad erreicht (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 26. Februar 2015, Shepherd, C-472/13, EU:C:2015:117, Rn. 25 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Demnach muss diese Verweigerung das einzige Mittel darstellen, das es dem Betroffenen erlaubt, der Beteiligung an Kriegsverbrechen im Sinne von Art. 12 Abs. 2 Buchst. a dieser Richtlinie zu entgehen (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 26. Februar 2015, Shepherd, C-472/13, EU:C:2015:117, Rn. 44).

    Folglich schließt der Umstand, dass der die Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft begehrende Antragsteller kein Verfahren zur Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer angestrengt hat, jeden Schutz nach Art. 9 Abs. 2 Buchst. e der Richtlinie 2011/95 aus, sofern der Antragsteller nicht beweist, dass ihm in seiner konkreten Situation kein derartiges Verfahren zur Verfügung stand (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 26. Februar 2015, Shepherd, C-472/13, EU:C:2015:117, Rn. 45).

    Es obliegt allein den staatlichen Behörden, unter gerichtlicher Kontrolle zu prüfen, ob die Ableistung des Militärdienstes durch den Antragsteller, der die Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft auf der Grundlage von Art. 9 Abs. 2 Buchst. e der Richtlinie 2011/95 begehrt, diesen zwangsläufig oder zumindest sehr wahrscheinlich veranlassen würde, Verbrechen im Sinne von Art. 12 Abs. 2 dieser Richtlinie zu begehen (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 26. Februar 2015, Shepherd, C-472/13, EU:C:2015:117, Rn. 40).

    Diese Tatsachenwürdigung muss sich auf ein Bündel von Indizien stützen, das geeignet ist, in Anbetracht aller relevanten Umstände - insbesondere der mit dem Herkunftsland verbundenen Tatsachen, die zum Zeitpunkt der Entscheidung über den Antrag relevant sind, sowie der individuellen Lage und der persönlichen Umstände des Antragstellers - zu belegen, dass die Gesamtsituation die Begehung der behaupteten Kriegsverbrechen plausibel erscheinen lässt (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 26. Februar 2015, Shepherd, C-472/13, EU:C:2015:117, Rn. 46).

    Der Gerichtshof hat ferner entschieden, dass die Fälle, in denen der Antragsteller an der Begehung solcher Verbrechen nur indirekt beteiligt wäre, weil er etwa nicht zu den Kampftruppen gehört, sondern z. B. einer logistischen oder unterstützenden Einheit zugeteilt ist, nicht grundsätzlich ausgeschlossen sind (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 26. Februar 2015, Shepherd, C-472/13, EU:C:2015:117, Rn. 37).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 04.05.2017 - 14 A 2023/16

    Kein Flüchtlingsstatus für Syrer im wehrdienstfähigen Alter

    EuGH, Urteil vom 26.2.2015 - C-472/13 -, juris, Rn. 33, 37.

    EuGH, Urteil vom 26.2.2015 - C-472/13 -, juris, Rn. 38.

  • OVG Berlin-Brandenburg, 29.01.2021 - 3 B 109.18

    Asylverfahren Syrien; Wehrdienstverweigerung; Zuerkennung von Flüchtlingsschutz

    Die Wehrdienstverweigerung stellte für den Kläger das einzige Mittel dar, das es ihm erlaubte, einer Beteiligung an - noch darzustellenden - Kriegsverbrechen zu entgehen (zu diesem Erfordernis EuGH, Urteil vom 26. Februar 2015 - C-472/13 - juris Rn. 44).

    Allerdings ist es nicht erforderlich, dass der Betroffene bereits Militärangehöriger ist und sein Einsatzgebiet kennt, sodass es auf diese in der bisherigen Rechtsprechung umstrittene Frage nicht mehr ankommt (vgl. dazu BVerwG, Urteil vom 22. Mai 2019 - 1 C 10/18 - juris Rn. 22; vgl. ferner EuGH, Urteil vom 26. Februar 2015 - C-472/13 - juris Rn. 40 ff.).

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   Generalanwalt beim EuGH, 11.11.2014 - C-472/13   

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https://dejure.org/2014,34175
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Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 11. November 2014 - C-472/13 (https://dejure.org/2014,34175)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Europäischer Gerichtshof

    Shepherd

    Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts - Asyl - Mindestnormen für die Anerkennung und den Status von Drittstaatsangehörigen als Flüchtlinge und über den Inhalt des zu gewährenden Schutzes - Voraussetzungen für die Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft - ...

  • Wolters Kluwer

    Asylantrag eines Wartungstechnikers für Hubschrauber der US-Streitkräfte aufgrund von Zweifeln an der Rechtmäßigkeit des Irakkrieges; Schlussanträge der Generalanwältin zum Vorabentscheidungsersuchen des Bayerischen Verwaltungsgerichts München

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts - Asyl - Mindestnormen für die Anerkennung und den Status von Drittstaatsangehörigen als Flüchtlinge und über den Inhalt des zu gewährenden Schutzes - Voraussetzungen für die Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft - ...

  • rechtsportal.de

    Asylantrag eines Wartungstechnikers für Hubschrauber der US-Streitkräfte aufgrund von Zweifeln an der Rechtmäßigkeit des Irakkrieges; Schlussanträge der Generalanwältin zum Vorabentscheidungsersuchen des Bayerischen Verwaltungsgerichts München

Kurzfassungen/Presse (6)

  • Europäischer Gerichtshof PDF (Pressemitteilung)

    Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts - Nach Auffassung von Generalanwältin Sharpston können nicht zur kämpfenden Truppe gehörende Militärangehörige Asyl beanspruchen, wenn sie eine Strafverfolgung oder Bestrafung wegen Verweigerung des Militärdienstes ...

  • verfassungsblog.de (Kurzinformation)

    Asyl für Irakkriegs-Deserteure: die Chancen wachsen

  • lto.de (Kurzinformation)

    Asyl für desertierte US-Soldaten?

  • wolterskluwer-online.de (Ausführliche Zusammenfassung)

    Militärangehörige können unter Umständen Asyl beanspruchen

  • taz.de (Pressebericht, 11.11.2014)

    US-Deserteur sucht Asyl in Deutschland: Noch offene Fragen

  • fr-online.de (Pressebericht, 11.11.2014)

    André Shepherd: US-Deserteur kann auf Asyl hoffen

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (5)

  • Generalanwalt beim EuGH, 28.05.2020 - C-238/19

    Bundesamt für Migration und Flüchtlinge () und asile) - Vorlage zur

    36 Vgl. meine Schlussanträge in der Rechtssache Shepherd (C-472/13, EU:C:2014:2360, Nrn. 41 bis 43).
  • VG Hannover, 07.03.2019 - 4 A 3526/17
    Dies wirft die Frage auf, ob folglich in Konstellationen wie der hiesigen überhaupt denkbar ist, dass eine zu fordernde Verknüpfung nicht vorliegt, weil auch die Überzeugung, dass man keinen Militärdienst in einem Konflikt leisten darf, wenn dies zur Begehung von Kriegsverbrechen führen könnte, als eine politische Überzeugung zu bewerten ist (so Schlussanträge der Generalanwältin vom 11.11.2014 in der Sache Shepherd, - C 472/13 -, Nr. 48; a.A. Nds. OVG, Beschl. vom 05.12.2018 - 2 LB 570/18 Juris, Rn. 58).
  • Generalanwalt beim EuGH, 13.07.2023 - C-646/21

    Staatssecretaris van Justitie en Veiligheid (Personnes s'identifiant aux valeurs

    46 Vgl. Art. 4 Abs. 3 Buchst. a der Richtlinie 2011/95 und die Schlussanträge der Generalanwältin Sharpston in den verbundenen Rechtssachen X (C-199/12 bis C-201/12, EU:C:2013:474, Nr. 35) und in der Rechtssache Shepherd (C-472/13, EU:C:2014:2360, Nr. 56).
  • VG Karlsruhe, 15.05.2023 - A 19 K 10655/18

    Verfolgung eines Iraners wegen Mitgliedschaft bei den Volksmujahedin; Straftat

    Dies führt zur Unverhältnismäßigkeit einer drohenden Bestrafung im Sinne von § 3a Abs. 2 Nr. 3 AsylG (vgl. GAin Sharpston, Schlussanträge vom 11.11.2014 - C-472/13 - Rn. 80 ).
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