Schlußanträge unten: Generalanwalt beim EuGH, 17.05.2001

Rechtsprechung
   EuGH, 25.10.2001 - C-475/99   

Volltextveröffentlichungen (4)

  • lexetius.com

    Artikel 85, 86 und 90 EG-Vertrag (jetzt Artikel 81 EG, 82 EG und 86 EG) - Beförderung von kranken Personen in Krankentransportwagen - Besondere oder ausschließliche Rechte - Wettbewerbsbeschränkung - Im Allgemeininteresse liegende Aufgabe des Gemeinwohls - Rechtfertigung - Auswirkung auf den Handel zwischen Mitgliedstaaten

  • Europäischer Gerichtshof

    Ambulanz Glöckner

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Artikel 85, 86 und 90 EG-Vertrag (jetzt Artikel 81 EG, 82 EG und 86 EG) - Beförderung von kranken Personen in Krankentransportwagen - Besondere oder ausschließliche Rechte - Wettbewerbsbeschränkung - Im Allgemeininteresse liegende Aufgabe des Gemeinwohls - Rechtfertigung - Auswirkung auf den Handel zwischen Mitgliedstaaten

  • Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Europäischer Gerichtshof (Pressemitteilung)

    Wettbewerb - DER GERICHTSHOF NIMMT ZU DEM QUASI-MONOPOL STELLUNG, ÜBER DAS DIE SANITÄTSORGANISATIONEN IN RHEINLAND-PFALZ FÜR DIE BEFÖRDERUNG VON KRANKEN PERSONEN IN KRANKENWAGEN VERFÜGEN

  • NWB SteuerXpert START (Leitsatz)

Zeitschriftenfundstellen

  • Slg. 2001, I-8089
  • NJW 2002, 1935 (Ls.)
  • EuZW 2002, 25
  • DVBl 2002, 182



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Wird zitiert von ... (90)  

  • VGH Baden-Württemberg, 10.12.2009 - 6 S 1110/07  

    Sportwettenmonopol in Baden-Württemberg mit Verfassungsrecht und europäischem

    bb) Das durch den Glücksspielstaatsvertrag begründete Sportwettenmonopol verstößt auch dann nicht gegen Art. 101 ff. AEUV, wenn man davon ausgeht, dass es sich bei der Veranstaltung von Glücksspielen um wirtschaftliche Tätigkeiten (vgl. EuGH, Urt. vom 26.09.2002, a.a.O., Rdnr. 43 ff. ) und bei der Staatlichen Toto-Lotto GmbH Baden-Württemberg um ein Unternehmen im Sinne der Art. 101 ff. AEUV handelt (vgl. zum funktionalen Unternehmensbegriff im europäischen Wettbewerbsrecht: EuGH, Urt. vom 25.10.2001 - C-475/99 -, Rdnr. 18 ff. ; Urt. vom 11.12.1997 - C-55/96 -, Rdnr. 21 f. - beide zit. nach www.curia.europa.eu; Urt. vom 23.04.1991 - C-41/90 -, Slg. 91, I-1979, Rdnr. 16 ff. ; Urt. vom 30.04.1974 - Rs. 155/73 -, Slg. 1974, 409, Rdnr. 14 ; Koenig/Kühling, a.a.O., Art. 86 EGV Rdnr. 6).

    Ein Mitgliedstaat verstößt gegen die in diesen beiden Bestimmungen enthaltenen Verbote, wenn das betreffende Unternehmen durch die Ausübung des ihm übertragenen ausschließlichen Rechts seine beherrschende Stellung mißbräuchlich ausnutzen würde oder wenn durch diese Rechte eine Lage geschaffen werden könnte, in der das Unternehmen einen solchen Missbrauch begeht (vgl. EuGH, Urt. vom 25.10.2001, a.a.O., Rdnr. 39 ; Urt. vom 23.05.2000 - C-209/98 -, Slg. 2000, I-3743, Rdnr. 66 ; Urt. vom 11.12.1997, a.a.O., Rdnr. 31 ; Urt. vom 14.12.1995, a.a.O., Rdnr. 51 ; Pernice/Wernicke, in: Grabitz/Hilf, Das Recht der Europäischen Union, Art. 86 EGV Rdnr. 46 ).

    Der Europäische Gerichtshof hat unter anderem den Umweltschutz (vgl. EuGH, Urt. vom 23.05.2000, a.a.O., Rdnr. 75 ), die flächendeckende Sicherstellung von Notfalltransporten (vgl. EuGH, Urt. vom 25.10.2001, a.a.O., Rdnr. 55 ), die Versorgung mit Gas und Strom unter Gleichbehandlung der Kunden (vgl. Urt. vom 23.10.1997 - C-159/94 -, a.a.O., Rdnr. 89 ), die Tätigkeit der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten, die Arbeitsvermittlung, die Aufgaben eines Betriebsrentenfonds (vgl. die Nachweise bei Koenig/Kühling, a.a.O., Art. 86 EGV Rdnr. 48) als Tätigkeiten im allgemeinen wirtschaftlichen Interesse anerkannt.

    Dabei reicht eine Gefährdung der Aufgabenwahrnehmung bereits aus (vgl. EuGH, Urt. vom 25.10.2001, a.a.O., Rdnr. 61 ; Urt. vom 23.10.1997 - C-157/94 -, a.a.O., Rdnr. 43, 53 ; Fremuth, EuZW 2007, 565, 567 f., m.w.N.; Koenig/Kühling, a.a.O., Art. 86 EGV Rdnr. 58 ff., m.w.N.; Ennuschat, in: Gebhardt/Grüsser-Sinopoli, a.a.O., S. 224).

    Es bedarf mithin einer Verhältnismäßigkeitsprüfung (vgl. EuGH, Urt. vom 25.10.2001, a.a.O., Rdnr. 56 f. ; Urt. vom 25.06.1998 - C-203/96 -, Rdnr. 64 ff. , zit. nach www.curia.europa.eu; Urt. vom 23.10.1997 - C-159/94 -, a.a.O., Rdnr. 49, 95 f. ).

    Dabei setzt die Verpflichtung des mit der übertragenen Aufgabe Betrauten, seine Dienstleistungen unter wirtschaftlich ausgewogenen Bedingungen sicherzustellen, die Möglichkeit eines Ausgleichs zwischen den rentablen und den weniger rentablen Tätigkeitsbereichen voraus und rechtfertigt die Einschränkung des Wettbewerbs privater Dritter in den rentablen Bereichen (vgl. EuGH, Urt. vom 25.10.2001, a.a.O., Rdnr. 57 ).

  • Generalanwalt beim EuGH, 07.11.2002 - C-34/01  

    Enirisorse SpA gegen Ministero delle Finanze.

    In seinen Schlussanträgen zur Rechtssache C-475/99(39) definierte Generalanwalt Jacobs besondere oder ausschließliche Rechte im Sinne von Artikel 86 Absatz 1 EG wie folgt: Darunter seien Rechte zu verstehen, " die von den Behörden eines Mitgliedstaats einem oder einer begrenzten Anzahl von Unternehmen verliehen werden und die die Fähigkeit anderer Unternehmen, die fragliche wirtschaftliche Tätigkeit im selben Gebiet zu im Wesentlichen gleichen Bedingungen auszuüben, wesentlich beeinträchtigen" .

    (10) Urteil vom 25. Oktober 2001 in der Rechtssache C-475/99 (Ambulanz Glöckner, Slg. 2001, I-8089).

    (27) Urteil Ambulanz Glöckner (zitiert in Fußnote 10), Randnr. 34, unter Verweis auf das Urteil vom 14. Februar 1978 in der Rechtssache 27/76 (United Brands/Kommission, Slg. 1978, 207, Randnr. 44).

    (54) Vgl. das Urteil Ambulanz Glöckner (zitiert in Fußnote 10), Randnr. 40, mit Verweis auf die Urteile vom 13. Dezember 1991 in der Rechtssache C-18/88 (zitiert in Fußnote 31, Randnr. 21) und Dusseldorp u. a. (zitiert in Fußnote 33, Randnr. 61).

    (58) Urteil Ambulanz Glöckner (zitiert in Fußnote 10), Randnr. 49, mit Verweis auf das Urteil vom 28. April 1998 in der Rechtssache C-306/96 (Javico, Slg. 1998, I-1983, Randnr. 16).

    (59) Urteil Ambulanz Glöckner (zitiert in Fußnote 10), Randnr. 49 m.w.N.

    (60) In diesem Sinne auch das Urteil Ambulanz Glöckner (zitiert in Fußnote 10), Randnr. 50.

  • EuGH, 13.07.2006 - C-295/04  

    Artikel 81 EG - Wettbewerb - Kartell - Durch Kraftfahrzeuge, Schiffe und

    Unter das Gemeinschaftsrecht fallen somit alle Kartelle und alle Verhaltensweisen, die geeignet sind, den Handel zwischen Mitgliedstaaten in einer Weise zu beeinträchtigen, die der Verwirklichung der Ziele eines einheitlichen Marktes zwischen den Mitgliedstaaten schaden könnte, indem insbesondere die nationalen Märkte abgeschottet werden oder die Wettbewerbsstruktur im Gemeinsamen Markt verändert wird (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 31. Mai 1979 in der Rechtssache 22/78, Hugin/Kommission, Slg. 1979, 1869, Randnr. 17, und vom 25. Oktober 2001 in der Rechtssache C-475/99, Ambulanz Glöckner, Slg. 2001, I-8089, Randnr. 47).

    Ein Beschluss, eine Vereinbarung oder eine Verhaltensweise kann den Handel zwischen Mitgliedstaaten nur beeinträchtigen, wenn sich anhand einer Gesamtheit objektiver rechtlicher und tatsächlicher Umstände mit hinreichender Wahrscheinlichkeit voraussehen lässt, dass sie unmittelbar oder mittelbar, tatsächlich oder potenziell den Handel zwischen Mitgliedstaaten in einer Weise beeinflussen können, die die Verwirklichung eines einheitlichen Marktes der Mitgliedstaaten hemmen könnte (vgl. Urteile vom 11. Juli 1985 in der Rechtssache 42/84, Remia u. a./Kommission, Slg. 1985, 2545, Randnr. 22, und Ambulanz Glöckner, Randnr. 48).

    Zudem hat der Gerichtshof für den Dienstleistungsbereich bereits festgestellt, dass die Beeinflussung des Handels zwischen Mitgliedstaaten darin bestehen kann, dass die betreffenden Tätigkeiten derart ausgestaltet sind, dass sie zu einer Aufteilung des Gemeinsamen Marktes und damit zu einer Behinderung des freien Dienstleistungsverkehrs führen, der eines der Ziele des Vertrages ist (vgl. Urteile vom 4. Mai 1988 in der Rechtssache 30/87, Bodson, Slg. 1988, 2479, Randnr. 24, und Ambulanz Glöckner, Randnr. 49).

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Rechtsprechung
   Generalanwalt beim EuGH, 17.05.2001 - C-475/99   

Volltextveröffentlichungen

Verfahrensgang

Zeitschriftenfundstellen

  • Slg. 2001, I-8089



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Wird zitiert von ... (2)  

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 05.07.2001 - 13 B 452/01  
    Tendenziell wird ein ähnlicher Gedanke in den Schlussanträgen des Generalanwalts Jacobs vom 17. Mai 2001 in der beim Europäischen Gerichtshof anhängigen Rechtssache C-475/99 (Ziffer 151) zum Ausdruck gebracht.
  • Generalanwalt beim EuGH, 13.09.2001 - C-218/00  
    31: - Siehe für eine vollständigere Darstellung der Rechtsprechung des Gerichtshofes zum Begriff des Unternehmens meine Schlussanträge in der Rechtssache Albany, zitiert in Fußnote 4, Nrn. 311 bis 314; siehe auch meine Schlussanträge vom 17. Mai 2001 in der Rechtssache C-475/99 (Ambulanz Glöckner, Nr. 67).
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