Schlußanträge unten: Generalanwalt beim EuGH, 17.05.1995

Rechtsprechung
   EuGH, 14.11.1995 - C-484/93   

Volltextveröffentlichungen (3)

  • EU-Kommission

    Svensson und Gustavsson / Ministre du Logement und de l'Urbanisme

    EG-Vertrag, Artikel 67
    1. Freier Kapitalverkehr ° Beschränkungen ° Beihilfenregelung für den Wohnungsbau, wonach die Gewährung einer Zinsvergütung an die Darlehensnehmer davon abhängt, daß das Darlehen bei einem im Inland niedergelassenen Kreditinstitut aufgenommen wurde ° Unzulässigkeit

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EG-Vertrag Art. 56, Art. 59, Art. 67
    1. Freier Kapitalverkehr - Beschränkungen - Beihilfenregelung für den Wohnungsbau, wonach die Gewährung einer Zinsvergütung an die Darlehensnehmer davon abhängt, daß das Darlehen bei einem im Inland niedergelassenen Kreditinstitut aufgenommen wurde - Unzulässigkeit

  • Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)

Verfahrensgang

Zeitschriftenfundstellen

  • Slg. 1995, I-3955
  • EuZW 1996, 95
  • WM 1996, 714



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Wird zitiert von ... (69)  

  • EuGH, 07.09.2004 - C-319/02  

    Einkommensteuer - Steuergutschrift für von finnischen Gesellschaften gezahlte

    Allerdings kann ein auf eine solche Rechtfertigung gestütztes Vorbringen nur dann Erfolg haben, wenn ein unmittelbarer Zusammenhang zwischen der betreffenden Steuervergünstigung und dem Ausgleich dieser Vergünstigung durch eine bestimmte Abgabe dargetan ist (in diesem Sinne Urteile vom 14. November 1995 in der Rechtssache C-484/93, Svensson und Gustavsson, Slg. 1995, I-3955, Randnr. 18, Asscher, Randnr. 58, ICI, Randnr. 29, vom 28. Oktober 1999 in der Rechtssache C-55/98, Vestergaard, Slg. 1999, I-7641, Randnr. 24, und vom 21. November 2002 in der Rechtssache C-436/00, X und Y, Slg. 2002, I-10829, Randnr. 52).
  • BFH, 30.12.1996 - I B 61/96  

    Gewerbesteuer: Hinzurechnung von an ausländische Leasinggeber gezahlten

    Zwar hat der Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften (EuGH) in seinen Urteilen vom 28. Januar 1992 Rs. C-204/90, "Bachmann" (Sammlung 1992, I 249) und Rs. C-300/90, "Kommission/ Belgien" (Sammlung 1992, I 305) und vom 14. November 1995 Rs. C-484/93, "Svensson und Gustavsson" (Internationales Steuerrecht 1996, 46) ausgeführt, daß eine Regelung nicht gegen Gemeinschaftsrecht verstoßen muß, die darauf abzielt, eine "kohärente" Besteuerung sicherzustellen (kritisch dazu Thömmes, in Steuerrecht im Europäischen Binnenmarkt, Deutsche Steuerjuristische Gesellschaft, Bd. 19 - 1996 -, S. 81 ff., 96 ff.).
  • EuGH, 13.03.2007 - C-524/04  

    Niederlassungsfreiheit - Freier Kapitalverkehr - Körperschaftsteuer -

    Ein auf diesen Rechtfertigungsgrund gestütztes Argument kann aber nur Erfolg haben, wenn ein unmittelbarer Zusammenhang zwischen dem betreffenden steuerlichen Vorteil und dem Ausgleich dieses Vorteils durch eine bestimmte steuerliche Belastung nachgewiesen ist (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 14. November 1995, Svensson und Gustavsson, C-484/93, Slg. 1995, I-3955, Randnr. 18, Urteile Manninen, Randnr. 42, und vom 23. Februar 2006, Keller Holding, C-471/04, Slg. 2006, I-2107, Randnr. 40).
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Rechtsprechung
   Generalanwalt beim EuGH, 17.05.1995 - C-484/93   

Volltextveröffentlichungen

  • EU-Kommission

    Peter Svensson und Lena Gustavsson gegen Ministre du Logement et de l'Urbanisme.

    Freier Kapitalverkehr - Freier Dienstleistungsverkehr - Zinsvergütung für Baudarlehen - Darlehen, das bei einem Kreditinstitut aufgenommen wurde, das in dem die Vergütung gewährenden Mitgliedstaat nicht zugelassen ist

Verfahrensgang

  • Conseil d'Etat [Luxemburg], 28.12.1993 - 8853
  • Generalanwalt beim EuGH, 17.05.1995 - C-484/93
  • EuGH, 17.05.1995 - C-484/93
  • EuGH, 14.11.1995 - C-484/93
  • Conseil d'Etat [Luxemburg], 29.03.1996 - 8853

Zeitschriftenfundstellen

  • Slg. 1995, I-3955
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