Weitere Entscheidungen unten: EuGH, 21.02.2002 | EuGH, 29.06.2004

Rechtsprechung
   Generalanwalt beim EuGH, 20.01.2004 - C-486/01 P   

Volltextveröffentlichungen

Kurzfassungen/Presse (2)

  • 123recht.net (Pressemeldung, 20.1.2004)

    Kaum Chancen für gemischte Rechts-Links-Fraktion im Europaparlament // Rechtsmittel der Front National unzulässig

  • Jurion(Abodienst) (Verschiedene Textarten)

    Bildung einer Fraktion gemäß Artikel 29 der Geschäftsordnung des Europäischen Parlaments

Verfahrensgang

Zeitschriftenfundstellen

  • Slg. 2004, I-6289



Kontextvorschau:





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)  

Rechtsprechung
   EuGH, 21.02.2002 - C-486/01 P-R   

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Europäischer Gerichtshof

    Front national / Parlament

    (nur fremdsprachig)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    1. Vorläufiger Rechtsschutz - Einstweilige Anordnungen - Befugnisse des Richters der einstweiligen Anordnung - Grenzen - Keine Befugnis des Gerichts als Richter der einstweiligen Anordnung zum Erlass von Anordnungen, die Wirkungen erzeugen sollen, bis ein Urteil des Gerichtshofes ergeht

  • Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)

Verfahrensgang

Zeitschriftenfundstellen

  • Slg. 2002, I-1843



Kontextvorschau:





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (9)  

  • EuGH, 11.11.2003 - C-488/01  

    [fremdsprachig]

    Dieser Antrag wurde jedoch durch Beschluss des Präsidenten des Gerichtshofes vom 21. Februar 2002 in den Rechtssachen C-486/01 P-R und C-488/01 P-R (Front National und Martinez/Parlament, Slg. 2002, I-1843) u. a. mit der Begründung zurückgewiesen, die Anordnung der genannten Aussetzung des Vollzugs sei nicht geeignet, den schweren und nicht wieder gutzumachenden Schaden zu vermeiden, auf den sich der Antragsteller berufe.
  • EuGH, 29.04.2004 - C-162/01  

    Schadensersatzklage - Außervertragliche Haftung - Milch - Zusatzabgabe -

    Nach den Artikeln 225 EG und 58 Absatz 1 der Satzung des Gerichtshofes ist die Würdigung der Tatsachen, sofern die dem Gericht vorgelegten Beweismittel nicht verfälscht werden, jedoch keine Rechtsfrage, die als solche der Kontrolle des Gerichtshofes im Rahmen eines Rechtsmittels unterliegt (vgl. u. a. Beschluss vom 21. Februar 2002 in den Rechtssachen C-486/01 P-R und C-488/01 P-R, Front National und Martinez/Parlament, Slg. 2002, I-1843, Randnrn. 83 bis 85).
  • EuGH, 27.06.2002 - C-274/00  

    Rechtsmittel - Beamte - Beanspruchung des Zeitbedienstetenstatus - Verspätung des

    Die Würdigung der Tatsachen ist, sofern die dem Gericht vorgelegten Beweismittel nicht verfälscht werden, daher keine Rechtsfrage, die als solche der Kontrolle des Gerichtshofes unterliegt (vgl. u. a. Urteil vom 11. Februar 1999 in der Rechtssache C-390/95 P, Antillean Rice Mills u. a./Kommission, Slg. 1999, I-769, Randnr. 29, und Beschluss vom 21. Februar 2002 in den Rechtssachen C-486/01 P-R und C-488/01 P-R, Front National und Martinez/Parlament u. a., Slg. 2002, I-1843, Randnrn. 83 bis 85).
mehr
  • EuGH, 29.04.2005 - C-404/04  

    Vorläufiger Rechtsschutz - Aussetzung des Vollzugs und einstweilige Anordnungen

    Es ist zwar richtig, dass im Rahmen des Artikels 242 EG die beantragten Maßnahmen grundsätzlich den formalen Rahmen des Rechtsmittels, mit dem sie zusammenhängen, nicht überschreiten dürfen; festzustellen ist aber auch, dass nach ständiger Rechtsprechung ein Antrag auf Aussetzung des Vollzugs gegen eine ablehnende Entscheidung nur in Ausnahmefällen gegeben ist, weil die Anordnung einer Aussetzung keine Änderung der Lage des Antragstellers herbeiführen könnte (vgl. Beschluss vom 21. Februar 2002 in den Rechtssachen C-486/01 P-R und C-488/01 P-R, Front National und Martinez/Parlament, Slg. 2002, I-1843, Randnr. 73 und die dort genannte Rechtsprechung).
  • EuGH, 29.06.2004 - C-486/01  

    Front national gegen Europäisches Parlament - Vorschriften über die

    Dieser Antrag ist jedoch durch Beschluss des Präsidenten des Gerichtshofes vom 21. Februar 2002 in den Rechtssachen C-486/01 P-R und C-488/01 P-R (Front National und Martinez/Parlament, Slg. 2002, I-1843) u. a. mit der Begründung zurückgewiesen worden, die Anordnung der genannten Aussetzung des Vollzugs sei nicht geeignet, den schweren und nicht wieder gutzumachenden Schaden zu vermeiden, auf den sich der Antragsteller berufe.
  • EuG, 11.07.2002 - T-107/01  
    Es ist daran zu erinnern, dass ein Antrag auf Aussetzung des Vollzugs grundsätzlich nicht gegen eine ablehnende Verwaltungsentscheidung gegeben ist, weil die Anordnung einer Aussetzung keine Änderung der Lage des Antragstellers herbeiführen könnte (vgl. insbesondere Beschluss des Präsidenten der Zweiten Kammer des Gerichtshofes vom 31. Juli 1989 in der Rechtssache C-206/89 R, S./Kommission, Slg. 1989, 2841, Randnr. 14; Beschlüsse des Präsidenten des Gerichtshofes vom 30. April 1997 in der Rechtssache C-89/97 P[R], Moccia Irme/Kommission, Slg. 1997, I-2327, Randnr. 45, und vom 21. Februar 2002 in den Rechtssachen C-486/01 P[R] und C-488/01 P[R], Front national und Martinez/Parlament, Slg. 2002, I-1843, Randnr. 73).
  • EuG, 18.03.2008 - T-411/07  

    Vorläufiger Rechtsschutz - Kontrolle von Zusammenschlüssen - Entscheidung, mit

    Was zweitens den Antrag auf Aussetzung des Vollzugs der angefochtenen Entscheidung angeht, so ist gegen eine ablehnende Verwaltungsentscheidung ein Antrag auf Aussetzung des Vollzugs nicht gegeben, weil die Anordnung einer Aussetzung keine Änderung der Lage des Antragstellers herbeiführen könnte (Beschluss des Präsidenten der Zweiten Kammer des Gerichtshofs vom 31. Juli 1989, S./Kommission, C-206/89 R, Slg. 1989, 2841, Randnr. 14, Beschlüsse des Präsidenten des Gerichtshofs vom 30. April 1997, Moccia Irme/Kommission, C-89/97 P[R], Slg. 1997, I-2327, Randnr. 45, und vom 21. Februar 2002, Front national und Martinez/Parlament, C-486/01 P[R] und C-488/01 P[R], Slg. 2002, I-1843, Randnr. 73).
  • EuG, 15.11.2007 - T-215/07  

    Vorläufiger Rechtsschutz - Beschluss des Europäischen Parlaments - Prüfung der

    Denn nach der Rechtsprechung sei gegen eine ablehnende Verwaltungsentscheidung ein Antrag auf Aussetzung des Vollzugs grundsätzlich nicht statthaft, da eine solche Aussetzung keine Änderung der Lage des Antragstellers herbeiführen könnte (Beschluss des Präsidenten des Gerichtshofs vom 21. Februar 2002, Front national und Martinez/Parlament, C-486/01 P-R und C-488/01 P-R, Slg. 2002, I-1843, Randnr. 73; Beschluss des Präsidenten des Gerichts vom 12. Mai 2006, Gollnisch/Parlament, T-42/06 R, nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnr. 30) und deshalb keinen praktischen Nutzen für ihn hätte (Beschlüsse des Präsidenten des Gerichts vom 2. Juli 2004, Bactria/Kommission, T-76/04 R, Slg. 2004, II-2025, Randnr. 52, und Gollnisch/Parlament, Randnrn. 36 und 37).
  • EuGH, 29.04.2005 - C-404/04  

    Vorläufiger Rechtsschutz - Aussetzung des Vollzugs und einstweilige Anordnungen

    Es ist zwar richtig, dass im Rahmen des Artikels 242 EG die beantragten Maßnahmen grundsätzlich den formalen Rahmen des Rechtsmittels, mit dem sie zusammenhängen, nicht überschreiten dürfen; festzustellen ist aber auch, dass nach ständiger Rechtsprechung ein Antrag auf Aussetzung des Vollzugs gegen eine ablehnende Entscheidung nur in Ausnahmefällen gegeben ist, weil die Anordnung einer Aussetzung keine Änderung der Lage des Antragstellers herbeiführen könnte (vgl. Beschluss vom 21. Februar 2002 in den Rechtssachen C-486/01 P-R und C-488/01 P-R, Front National und Martinez/Parlament, Slg. 2002, I-1843, Randnr. 73 und die dort genannte Rechtsprechung).

Rechtsprechung
   EuGH, 29.06.2004 - C-486/01 P   

Volltextveröffentlichungen

Zeitschriftenfundstellen

  • Slg. 2004, I-6289



Kontextvorschau:





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (11)  

  • EuGH, 02.07.2009 - C-343/07  

    Vorabentscheidungsersuchen - Gültigkeitsprüfung - Zulässigkeit - Verordnungen

    Nach ständiger Rechtsprechung ist die Voraussetzung, dass eine natürliche oder juristische Person von der mit der Klage angefochtenen gemeinschaftlichen Regelung unmittelbar betroffen sein muss, nämlich nur dann erfüllt, wenn diese Regelung sich auf die Rechtsstellung dieser Person unmittelbar auswirkt und ihren Adressaten, die mit ihrer Durchführung betraut sind, keinerlei Ermessensspielraum lässt, ihr Erlass vielmehr rein automatisch erfolgt und sich allein aus der Gemeinschaftsregelung ergibt, ohne dass weitere Durchführungsvorschriften angewandt werden (vgl. Urteile vom 5. Mai 1998, Glencore Grain/Kommission, C-404/96 P, Slg. 1998, I-2435, Randnr. 41, vom 29. Juni 2004, Front national/Parlament, C-486/01 P, Slg. 2004, I-6289, Randnr. 34, und vom 22. März 2007, Regione Siciliana/Kommission, C-15/06 P, Slg. 2007, I-2591, Randnr. 31).
  • EuGH, 22.03.2007 - C-15/06  

    Rechtsmittel - Europäischer Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) - Beendigung

    Nach ständiger Rechtsprechung ist die in Art. 230 Abs. 4 EG genannte Voraussetzung, dass eine natürliche oder juristische Person von der mit der Klage angefochtenen Entscheidung unmittelbar betroffen sein muss, nur dann erfüllt, wenn die beanstandete Maßnahme der Gemeinschaft sich auf die Rechtsstellung dieser Person unmittelbar auswirkt und ihren Adressaten, die mit ihrer Durchführung betraut sind, keinerlei Ermessensspielraum lässt, ihr Erlass vielmehr rein automatisch erfolgt und sich allein aus der Gemeinschaftsregelung ergibt, ohne dass weitere Durchführungsvorschriften angewandt werden (vgl. Urteile vom 5. Mai 1998, Glencore Grain/Kommission, C-404/96 P, Slg. 1998, I-2435, Randnr. 41, vom 29. Juni 2004, Front national/Parlament, C-486/01 P, Slg. 2004, I-6289, Randnr. 34, und Regione Siciliana/Kommission, Randnr. 28).
  • EuGH, 10.09.2009 - C-445/07  

    Rechtsmittel - Europäischer Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) -Aufwertung

          Nach ständiger Rechtsprechung ist hierbei die in Art. 230 Abs. 4 EG genannte Voraussetzung, dass eine natürliche oder juristische Person von der mit der Klage angefochtenen Entscheidung unmittelbar betroffen sein muss, nur dann erfüllt, wenn zwei Kriterien kumulativ erfüllt sind, nämlich erstens, dass die beanstandete Maßnahme der Gemeinschaft sich auf die Rechtsstellung dieser Person unmittelbar auswirkt, und zweitens, dass sie ihren Adressaten, die mit ihrer Durchführung betraut sind, keinerlei Ermessensspielraum lässt, ihre Umsetzung vielmehr rein automatisch erfolgt und sich allein aus der Gemeinschaftsregelung ohne Anwendung anderer Durchführungsvorschriften ergibt (vgl. Urteile des Gerichtshofs vom 5. Mai 1998, Glencore Grain/Kommission, C-404/96 P, Slg. 1998, I-2435, Randnr. 41, vom 29. Juni 2004, Front national/Parlament, C-486/01 P, Slg. 2004, I-6289, Randnr. 34, vom 2. Mai 2006, Regione Siciliana/Kommission, Randnr. 28, und vom 22. März 2007, Regione Siciliana/Kommission, Randnr. 31).
mehr
  • EuGH, 03.04.2009 - C-387/08  

    Vergabe - Vergaberechtl. Eingriff der EU-Kommission kann nicht erzwungen werden

    Nach ständiger Rechtsprechung ist die in Art. 230 Abs. 4 EG genannte Voraussetzung, dass eine natürliche oder juristische Person von der mit der Klage angefochtenen Entscheidung unmittelbar betroffen sein muss, nur dann erfüllt, wenn die beanstandete Maßnahme der Gemeinschaft sich auf die Rechtsstellung dieser Person unmittelbar auswirkt und ihren Adressaten, die mit ihrer Durchführung betraut sind, keinerlei Ermessensspielraum lässt, ihr Erlass vielmehr rein automatisch erfolgt und sich allein aus der Gemeinschaftsregelung ergibt, ohne dass weitere Durchführungsvorschriften angewandt werden (vgl. Urteile vom 5. Mai 1998, Glencore Grain/Kommission, C-404/96 P, Slg. 1998, I-2435, Randnr. 41, vom 29. Juni 2004, Front national/Parlament, C-486/01 P, Slg. 2004, I-6289, Randnr. 34, und vom 22. März 2007, Regione Siciliana/Kommission, C-15/06 P, Slg. 2007, I-2591, Randnr. 31).
  • EuGH, 02.05.2006 - C-417/04  

    Rechtsmittel - Europäischer Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) - Beendigung

    Zur Beantwortung dieses Vorbringens ist zunächst daran zu erinnern, dass nach ständiger Rechtsprechung die in Artikel 230 Absatz 4 EG genannte Voraussetzung, dass eine natürliche oder juristische Person von der mit der Klage angefochtenen Entscheidung unmittelbar betroffen sein muss, nur dann erfüllt ist, wenn die beanstandete Maßnahme der Gemeinschaft sich auf die Rechtsstellung dieser Person unmittelbar auswirkt und ihren Adressaten, die mit ihrer Durchführung betraut sind, keinerlei Ermessensspielraum lässt, ihr Erlass vielmehr rein automatisch erfolgt und sich allein aus der Gemeinschaftsregelung ergibt, ohne dass weitere Durchführungsvorschriften angewandt werden (vgl. Urteile vom 5. Mai 1998 in der Rechtssache C-404/96 P, Glencore Grain/Kommission, Slg. 1998, I-2435, Randnr. 41, und vom 29. Juni 2004 in der Rechtssache C-486/01 P, Front national/Parlament, Slg. 2004, I-6289, Randnr. 34).
  • EuGH, 13.03.2008 - C-125/06  

    Rechtsmittel - Richtlinie 89/552/EWG - Fernsehen - Nichtigkeitsklage - Art.

    Nach ständiger Rechtsprechung ist die in Art. 230 Abs. 4 EG genannte Voraussetzung, dass eine natürliche oder juristische Person von der Entscheidung unmittelbar betroffen sein muss, nur dann erfüllt, wenn sich die beanstandete Maßnahme der Gemeinschaft auf die Rechtsstellung dieser Person unmittelbar auswirkt und ihren Adressaten, die mit ihrer Durchführung betraut sind, keinerlei Ermessensspielraum lässt, ihre Durchführung vielmehr rein automatisch erfolgt und sich allein aus der Gemeinschaftsregelung ergibt, ohne dass weitere Durchführungsvorschriften angewandt werden (vgl. insbesondere Urteile Dreyfus/Kommission, Randnr. 43, vom 29. Juni 2004, Front national/Parlament, C-486/01 P, Slg. 2004, I-6289, Randnr. 34, und vom 2. Mai 2006, Regione Siciliana/Kommission, C-417/04 P, Slg. 2006, I-3881, Randnr. 28).
  • EuG, 02.03.2010 - T-16/04  

    Umwelt - Richtlinie 2003/87/EG - System für den Handel mit

    Außerdem ist nach ständiger Rechtsprechung die Voraussetzung im Sinne von Art. 230 Abs. 4 EG, dass eine natürliche oder juristische Person von der mit der Klage angefochtenen Handlung unmittelbar betroffen sein muss, nur dann erfüllt, wenn diese Handlung sich auf die Rechtsstellung dieser Person unmittelbar auswirkt und ihren Adressaten, die mit ihrer Durchführung betraut sind, keinerlei Ermessensspielraum lässt, ihr Erlass vielmehr rein automatisch erfolgt und sich allein aus der Gemeinschaftsregelung ergibt, ohne dass weitere Durchführungsvorschriften angewandt werden (Urteile des Gerichtshofs vom 29. Juni 2004, Front national/Parlament, C-486/01 P, Slg. 2004, I-6289, Randnr. 34, und vom 22. März 2007, Regione Siciliana/Kommission, C-15/06 P, Slg. 2007, I-2591, Randnr. 31).
  • EuG, 15.10.2008 - T-345/05  

    Vorrechte und Befreiungen - Mitglied des Europäischen Parlaments - Aufhebung der

    Nach ständiger Rechtsprechung erfordert das unmittelbare Betroffensein, dass die beanstandete Maßnahme der Gemeinschaft sich auf die Rechtsstellung des Einzelnen unmittelbar auswirkt und ihren Adressaten, die mit ihrer Durchführung betraut sind, keinerlei Ermessensspielraum lässt, ihr Erlass vielmehr rein automatisch erfolgt und sich allein aus der Gemeinschaftsregelung ergibt, ohne dass weitere Durchführungsvorschriften angewandt werden (vgl. Urteil des Gerichtshofs vom 5. Mai 1998, Glencore Grain/Kommission, C-404/96 P, Slg. 1998, I-2435, Randnr. 41 und die dort angeführte Rechtsprechung, Urteile vom 29. Juni 2004, Front national/Parlament, C-486/01 P, Slg. 2004, I-6289, Randnr. 34, und vom 2. Mai 2006, Regione Siciliana/Kommission, C-417/04 P, Slg. 2006, I-3881, Randnr. 28).
  • Generalanwalt beim EuGH, 12.02.2009 - C-445/07  

    Rechtsmittel - Europäischer Fond für regionale Entwicklung (EFRE) - Beendigung

    (11) - Vgl. Urteile vom 5. Mai 1998, Glencore Grain/Kommission (C-404/96 P, Slg. 1998, I-2435, Randnr. 41), vom 5. Mai 1998, Dreyfus/Kommission (C-386/96 P, Slg. 1998, I-2309, Randnr. 43), vom 29. Juni 2004, Front national/Parlament (C-486/01 P, Slg. 2004, I-6289, Randnr. 34), vom 2. Mai 2006, Regione Siciliana/Kommission (C-417/04 P, Slg. 2006, I-3881, Randnr. 28), und vom 13. März 2008, Kommission/Infront WM (C-125/06 P, Slg. 2008, I-0000, Randnr. 47).
  • EuG, 21.09.2011 - T-346/10  

    [fremdsprachig]

    Nach ständiger Rechtsprechung ist für die unmittelbare Betroffenheit erforderlich, dass, erstens, sich die betreffende Maßnahme auf die Rechtsstellung des Betreffenden unmittelbar auswirkt und, zweitens, sie den Adressaten dieser Maßnahme, die mit ihrer Durchführung betraut sind, keinerlei Ermessensspielraum lässt, ihre Umsetzung vielmehr rein automatisch erfolgt und sich allein aus der Unionsregelung ohne Anwendung anderer Durchführungsvorschriften ergibt (Urteile des Gerichtshofs vom 5. Mai 1998, Dreyfus/Kommission, C-386/96 P, Slg. 1998, I-2309, Randnr. 43, vom 29. Juni 2004, Front national/Parlament, C-486/01 P, Slg. 2004, I-6289, Randnr. 34, und vom 10. September 2009, Kommission/Ente per le Ville vesuviane und Ente per le Ville vesuviane/Kommission, C-445/07 P und C-455/07 P, Slg. 2009, I-7993, Randnr. 45).
  • EuG, 21.09.2011 - T-343/10  

    [fremdsprachig]

Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht