Schlußanträge unten: Generalanwalt beim EuGH, 18.02.2009

Rechtsprechung
   EuGH, 03.09.2009 - C-489/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,26
EuGH, 03.09.2009 - C-489/07 (https://dejure.org/2009,26)
EuGH, Entscheidung vom 03.09.2009 - C-489/07 (https://dejure.org/2009,26)
EuGH, Entscheidung vom 03. September 2009 - C-489/07 (https://dejure.org/2009,26)
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Volltextveröffentlichungen (30)

  • lexetius.com

    Richtlinie 97/7/EG - Verbraucherschutz - Vertragsabschlüsse im Fernabsatz - Ausübung des Widerrufsrechts durch den Verbraucher - Dem Verkäufer zu zahlender Wertersatz für die Nutzung

  • MIR - Medien Internet und Recht

    Wertersatz bei fristgerechtem Widerruf? - Eine nationalen Regelung, nach der der Verkäufer vom Verbraucher für die Nutzung einer im Fernabsatz gekauften Ware bei fristgerechtem Widerruf des Verbrauchers generell Wertersatz verlangen kann, ist europarechtswidrig.

  • markenmagazin:recht

    Wertersatz für Nutzung nach Widerruf

  • damm-legal.de (Zusammenfassung und Volltext)

    Art. 6, Art. 14 der Richtlinie 97/7/EG; 312 c, 312 d, 355, 357 Abs. 1 und 3, 346 Abs. 2 BGB
    Wertersatz und Widerrufsrecht sind doch miteinander vereinbar

  • Telemedicus

    Wertersatz bei fristgerechtem Widerruf - Messner ./. Krüger

  • Telemedicus

    Wertersatz bei fristgerechtem Widerruf - Messner ./. Krüger

  • verkehrslexikon.de

    Zum Wertersatz bei Ausübung des Widerrufsrechts

  • webshoprecht.de

    Wertersatz bei Ausübung des Widerrufsrechts

  • beckmannundnorda.de (Kurzinformation und Volltext)

    Kein Wertersatz für die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme nach Ausübung des Widerrufsrechts bei Fernabsatzgeschäften

  • Europäischer Gerichtshof

    Messner

    Richtlinie 97/7/EG - Verbraucherschutz - Vertragsabschlüsse im Fernabsatz - Ausübung des Widerrufsrechts durch den Verbraucher - Dem Verkäufer zu zahlender Wertersatz für die Nutzung

  • EU-Kommission PDF

    Pia Messner gegen Firma Stefan Krüger.

    Richtlinie 97/7/EG - Verbraucherschutz - Vertragsabschlüsse im Fernabsatz - Ausübung des Widerrufsrechts durch den Verbraucher - Dem Verkäufer zu zahlender Wertersatz für die Nutzung

  • EU-Kommission

    Pia Messner gegen Firma Stefan Krüger.

    Ersuchen um Vorabentscheidung: Amtsgericht Lahr - Deutschland. Richtlinie 97/7/EG - Verbraucherschutz - Vertragsabschlüsse im Fernabsatz - Ausübung des Widerrufsrechts durch den Verbraucher - Dem Verkäufer zu zahlender Wertersatz für die Nutzung.

  • JurPC

    Zur Wertersatzpflicht im Falle des Widerrufs

  • aufrecht.de

    Kein genereller Wertersatz bei Widerruf durch Verbraucher

  • Deutsches Notarinstitut

    RL 97/7/EG Art. 6; BGB § 357 Abs. 3
    Keine generelle Nutzungsersatzpflicht bei Widerruf eines Fernabsatzvertrags

  • stroemer.de

    Wertersatz nach Widerruf

  • Wolters Kluwer

    Gemeinschaftswidrigkeit einer innerstaatlichen Regelung [Deutschland] über die Zahlung von Wertersatz an den Fernabsatzverkäufer bei rechtzeitiger Ausübung des Widerrufsrechts; Pia Messner gegen Firma Stefan Krüger

  • riw-online.de(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)

    Vertragsabschluss im Fernabsatz: Die Ausübung des Widerrufsrechts darf nicht dadurch beeinträchtigt werden, dass der Verbraucher allein deshalb zum Wertersatz verpflichtet wird, weil er die gekaufte Ware geprüft und ausprobiert hat

  • kanzlei.biz

    Kein genereller Wertersatz für Nutzungen bei Widerruf

  • info-it-recht.de

    Wertersatzpflicht beim Widerrufsrecht

  • Betriebs-Berater

    Deutsche Regelung zum Wertersatz nach Widerruf eines Fernabsatzgeschäfts verstößt gegen Europarecht

  • Betriebs-Berater

    Deutsche Regelung zum Wertersatz bei Fernabsatzgeschäften ist europarechtswidrig

  • sewoma.de

    Verbraucherschutz

  • kanzlei.biz

    Kein genereller Wertersatz für Nutzungen bei Widerruf

  • FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
  • Juristenzeitung(kostenpflichtig)

    Messner./Krüger. Nutzungsersatzpflicht des Verbrauchers nach Widerruf

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Gemeinschaftswidrigkeit einer innerstaatlichen Regelung [Deutschland] über die Zahlung von Wertersatz an den Fernabsatzverkäufer bei rechtzeitiger Ausübung des Widerrufsrechts; Pia Messner gegen Firma Stefan Krüger

  • datenbank.nwb.de

    Vertragsabschlüsse im Fernabsatz: Ausübung des Widerrufsrechts durch den Verbraucher - Dem Verkäufer zu zahlender Wertersatz für die Nutzung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Wertersatz beim Widerrufsrecht im Fernabsatz

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (30)

  • Europäischer Gerichtshof PDF (Pressemitteilung)

    Rechtsangleichung - EIN VERBRAUCHER, DER VON SEINEM RECHT GEBRAUCH MACHT, EINEN VERTAGSABSCHLUSS IM FERNABSATZ ZU WIDERRUFEN, DARF NICHT GENERELL DAZU VERPFLICHTET WERDEN, DEM VERKÄUFER WERTERSATZ FÜR DIE NUTZUNG DER WARE ZU LEISTEN

  • markenmagazin:recht (Pressemitteilung)

    Verbraucher müssen bei Widerruf eines Online-Kaufs nicht generell Wertersatz für die Nutzung zahlen

  • kanzlei-lachenmann.de (Kurzinformation)

    Gesetzentwurf zur Neuregelung des Widerrufsrechts

  • ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)

    Neue Widerrufsbelehrung 2011

  • Europäischer Gerichtshof (Leitsatz)

    Messner

    Richtlinie 97/7/EG - Verbraucherschutz - Vertragsabschlüsse im Fernabsatz - Ausübung des Widerrufsrechts durch den Verbraucher - Dem Verkäufer zu zahlender Wertersatz für die Nutzung

  • heise.de (Pressebericht, 30.11.2010)

    Widerrufsrecht im Versandhandel

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Widerruf und Wertersatz im Fernabsatz

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Deutsche Regelung zum Wertersatz nach Widerruf eines Fernabsatzgeschäfts verstößt gegen Europarecht

  • wettbewerbszentrale.de (Kurzinformation)

    Verbraucher müssen beim Widerruf eines Internet-Vertrages nicht generell eine Nutzungsgebühr leisten

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Kein genereller Wertersatz bei Fernabsatzrecht

  • kpw-law.de (Kurzinformation)

    Kein genereller Wertersatz bei Widerrufsrecht

  • juracontent.de PDF, S. 8 (Rechtsprechungsübersicht)

    EBay & Recht - Rechtsprechungsübersicht zum Jahr 2009 (RA Dr. Uwe Schlömer und RA Jörg Dittrich; K&R 2010, 148)

  • channelpartner.de (Kurzinformation)

    4. August - Neue Widerrufsbelehrung tritt in Kraft

  • wettbewerbszentrale.de (Kurzinformation)

    Verbraucher müssen beim Widerruf eines Internet-Vertrages nicht generell eine Nutzungsgebühr leisten

  • wettbewerbszentrale.de (Kurzinformation)

    Änderungen zum Widerrufsrecht treten am 4. August 2011 in Kraft

  • kanzlei-sieling.de (Kurzinformation)

    Gesetzesentwurf zur Neuregelung des Widerrufsrechtes

  • it-recht-kanzlei.de (Kurzinformation)

    IT-Recht Kanzlei stellt neue Muster für Widerrufsbelehrungen zur Verfügung

  • it-recht-kanzlei.de (Kurzinformation)

    Neue Widerrufsbelehrung tritt in Kraft

  • rechtsanwaelte-klose.com (Kurzinformation)

    Wertersatz für Nutzung der Ware bei Widerruf

  • ilex-recht.de (Kurzinformation)

    Online-Shop: Die Wertersatzpflicht des Käufers bei Widerruf

  • ilex-recht.de (Kurzinformation)

    Das ewige Leid mit der Widerrufsbelehrung - Wertersatzklausel in der Widerrufsbelehrung gekippt

  • anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)

    Droht neue Abmahnwelle? - Neue Widerrufs- und Rückgabebelehrung

  • anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)

    Online-Handel: Neues zum Wertersatz bei Widerruf und zur Muster-Widerrufsbelehrung

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Neue Widerrufsbelehrung seit 04.11.2011 verbindlich!

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Das ewige Leid mit der Widerrufsbelehrung

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Neues Widerrufs- bzw. Rückgaberecht ab 04.08.2011 - Abmahnungen drohen

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Onlineshopping: Ausprobieren erlaubt!

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Generelle Verpflichtung zur Zahlung von Wertersatz bei Rücksendung von Waren nicht zulässig - Widerrufsrecht darf durch Zahlung von Wertersatz nicht beeinträchtigt werden

  • 123recht.net (Kurzinformation)

    Widerrufsbelehrung: Aktuelles Urteil des EuGH zum Wertersatz

  • 123recht.net (Kurzinformation)

    Widerrufsbelehrung für Online-Shops

Besprechungen u.ä. (10)

  • zjs-online.com PDF (Entscheidungsbesprechung)

    §§ 312d, 355, 357, 366 BGB
    Europarechtswidrigkeit von Nutzungsersatz bei Verbraucherwiderruf im Fernabsatz

  • ferner-alsdorf.de (Kurzanmerkung)

    Aktuelles zum Verbraucherrecht für Online-Shops in Kürze

  • nomos.de PDF, S. 40 (Entscheidungsbesprechung)

    Wertersatz bei Widerruf

  • Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    §§ 346 Abs. 2 S. 1 Nr. 3, 357 Abs. 1 S. 1, Abs. 3 BGB, Art. 6 Richtlinie 97/7/EG (Fernabsatzrichtlinie)
    Generelle Pflicht zum Wertersatz bei Widerruf im Fernabsatz unzulässig

  • juraexamen.info (Fallbesprechung - aus Ausbildungssicht)

    Keine generelle Wertersatzpflicht nach fristgerechtem Widerruf

  • ilex-recht.de (Entscheidungsbesprechung)

    Widerrufsbelehrung (RA Markus Timm)

  • beck.de PDF, S. 13 (Entscheidungsbesprechung)

    § 357 BGB; § 346 BGB; § 818 BGB
    "Globales Leihhaus Internet" statt Onlinehandel? - Wertersatz für Nutzungen nach fernabsatzrechtlichem Widerruf (RA Carsten Föhlisch und RA Felix Buchmann; MMR 1/2010, 3)

  • uni-oldenburg.de PDF (Entscheidungsbesprechung)

    Wertersatzregelung des deutschen Rechts ist unzulässig

  • shopbetreiber-blog.de (Entscheidungsbesprechung)

    Deutsche Regelung zum Wertersatz im Onlinehandel unzulässig

  • shopbetreiber-blog.de (Entscheidungsbesprechung)

    Wertersatz - Anpassung der Widerrufs-Belehrung erforderlich?

Sonstiges (14)

  • cmshs-bloggt.de (Meldung mit Bezug zur Entscheidung)

    Überschießender Verbraucherschutz oder das Gegenteil von gut ist gut gemeint?

  • cmshs-bloggt.de (Meldung mit Bezug zur Entscheidung)

    Das Leihhaus Internet wird ausgebaut

  • lhr-law.de (Meldung mit Bezug zur Entscheidung)

    Die neue Widerrufsbelehrung 2011: Morgen, am 04.08.2011 geht es los!

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)

    Vorabentscheidungsersuchen des Amtsgericht Lahr (Deutschland) eingereicht am 5. November 2007 - Pia Messner gegen Firma Stefan Krüger

  • 123recht.net (Meldung mit Bezug zur Entscheidung, 30.11.2010)

    Onlineeinkäufer dürfen Waren künftig ausprobieren und zurückschicken // Kabinett beschließt mehr Rechte bei Widerruf

  • antiquariatsrecht.de (Meldung mit Bezug zur Entscheidung)

    Verbraucherrechte beim Widerruf von Fernabsatzvertrag sollen gestärkt werden

  • antiquariatsrecht.de (Meldung mit Bezug zur Entscheidung)

    Referentenentwurf zur Neuregelung des Wertersatzes bei Widerruf im Fernabsatz

  • antiquariatsrecht.de (Meldung mit Bezug zur Entscheidung)

    Die Anpassung der Widerrufs- und Rückgabebelehrung an das EuGH-Urteil zum Wertersatz

  • antiquariatsrecht.de (Meldung mit Bezug zur Entscheidung)

    Achtung: Neue Widerrufsbelehrung im Onlinehandel bezüglich Wertersatz seit dem 04.08.2011

  • shopbetreiber-blog.de (Meldung mit Bezug zur Entscheidung)

    Neues Widerrufsrecht 2011: Übergangsfrist abgelaufen

  • shopbetreiber-blog.de (Meldung mit Bezug zur Entscheidung)

    FAQ: Neue Widerrufsbelehrung 2011

  • 123recht.net (Meldung mit Bezug zur Entscheidung)

    Neue Widerrufsbelehrung 2011 zum 04.08.2011 // .. .und wieder eine neue Musterwiderrufsbelehrung.. .

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Vorabentscheidungsersuchen des Amtsgerichts Lahr (Deutschland) - Auslegung von Art. 6 Abs. 1 und 2 der Richtlinie 97/7/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Mai 1997 über den Verbraucherschutz bei Vertragsabschlüssen im Fernabsatz (ABl. L 144, S. 19) - ...

  • EU-Kommission (Verfahrensmitteilung)

    Vorabentscheidungsersuchen

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2009, 3015
  • ZIP 2009, 1820
  • EuZW 2009, 694
  • MMR 2009, 744
  • MIR 2009, Dok. 174
  • BB 2009, 1985
  • BB 2009, 2164
  • K&R 2009, 703
 
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Wird zitiert von ... (25)

  • BGH, 12.10.2016 - VIII ZR 55/15

    BGH bejaht Wertersatzanspruch des Verkäufers nach Verbraucherwiderruf eines

    Der Gerichtshof hat im Zusammenhang mit einem - hier nicht in Frage stehenden - Anspruch auf Wertersatz für die Nutzung der Kaufsache während der Widerrufsfrist ausgeführt, die Wirksamkeit und die Effektivität des Rechts auf Widerruf würden beeinträchtigt, wenn dem Verbraucher auferlegt würde, allein deshalb (Nutzungs-)Wertersatz zu zahlen, weil er die durch Vertragsabschluss im Fernabsatz gekaufte Ware geprüft und ausprobiert habe (EuGH, Urteil vom 3. September 2009 - C-489/07, NJW 2009, 3015 Rn. 24 - Messner/Krüger).

    Demzufolge stehe die Zielrichtung der Fernabsatzrichtlinie und insbesondere das in Art. 6 Abs. 1 Satz 2 und Abs. 2 der Richtlinie festgelegte Verbot grundsätzlich Rechtsvorschriften eines Mitgliedsstaats nicht entgegen, wonach der Verbraucher einen angemessenen Wertersatz zu zahlen habe, wenn er die durch Vertragsabschluss im Fernabsatz gekaufte Ware auf eine mit den Grundsätzen des bürgerlichen Rechts wie denen von Treu und Glauben oder der ungerechtfertigten Bereicherung unvereinbare Art und Weise benutzt habe (EuGH, Urteil vom 3. September 2009 - C-489/07, aaO Rn. 25 f. - Messner/Krüger).

    Wie bereits ausgeführt, steht es der Zielsetzung der Fernabsatzrichtlinie nicht entgegen, wenn der Verbraucher einen angemessenen Wertersatz für eine unangemessene Benutzung der im Fernabsatz gekauften Ware zu leisten hat (EuGH, Urteil vom 3. September 2009 - C-489/07, aaO Rn. 26 - Messner/Krüger).

    Es verkennt hierbei, dass eine Wertersatzpflicht des Verbrauchers für eine übermäßige Nutzung oder Prüfung der Kaufsache im Falle des Widerrufs mit der Zielsetzung der Fernabsatzrichtlinie grundsätzlich vereinbar ist (vgl. EuGH, Urteil vom 3. September 2009 - C-489/07, aaO Rn. 26 - Messner/Krüger).

    Ebenso wenig besteht die Gefahr, dass allein durch die Zugrundelegung des vertraglich vereinbarten Entgelts die Höhe des Wertersatzes außer Verhältnis zum Kaufpreis der fraglichen Sache stünde, so dass auch unter diesem Aspekt die Wirksamkeit und Effektivität des eingeräumten Widerrufs nicht in Frage gestellt ist (vgl. hierzu EuGH, Urteil vom 3. September 2009 - C-489/07, aaO Rn. 27 - Messner/Krüger).

  • BGH, 03.11.2010 - VIII ZR 337/09

    Zur Wertersatzpflicht eines Verbrauchers bei Widerruf eines Fernabsatzvertrags

    Die zunächst vom Berufungsgericht vertretene Auffassung, aufgrund der mehrtägigen ausgiebigen Testung des Bettes könne nicht mehr von einer bloßen Prüfung, sondern müsse bereits von einer bestimmungsgemäßen Ingebrauchnahme mit der Folge des Wertersatzes bei Verschlechterung ausgegangen werden, lasse sich aufgrund der am 3. September 2009 ergangenen Entscheidung des Gerichtshofs der Europäischen Union (Rs. C-489/07) nicht mehr aufrecht erhalten.

    Zu einem Anspruch auf Wertersatz für die Nutzung der gekauften Sache während der Widerrufsfrist (§ 346 Abs. 1, Abs. 2 Nr. 1, § 357 Abs. 1 Satz 1 BGB) hat der Gerichtshof der Europäischen Union im Urteil vom 3. September 2009 (NJW 2009, 3015 - Messner/Krüger) ausgeführt, aus dem 14. Erwägungsgrund der Richtlinie 97/7/EG ergebe sich, dass das Verbot, dem Verbraucher andere Kosten als die der unmittelbaren Rücksendung der Waren aufzuerlegen, gewährleisten solle, dass das in dieser Richtlinie festgelegte Widerrufsrecht "mehr als ein bloß formales Recht" sei und der Verbraucher nicht durch negative Kostenfolgen von der Ausübung des Widerrufsrechts abgehalten werde (Rn. 19).

  • EuGH, 27.03.2019 - C-681/17

    Das Widerrufsrecht der Verbraucher im Fall eines Onlinekaufs gilt für eine

    Dessen ungeachtet haftet der Verbraucher nach Art. 14 Abs. 2 der Richtlinie 2011/83 im Licht ihres 47. Erwägungsgrundes für jeden Wertverlust einer Ware, der auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Ware nicht notwendigen Umgang zurückzuführen ist, ohne dass er deshalb sein Widerrufsrecht verlöre (vgl. entsprechend Urteil vom 3. September 2009, Messner, C-489/07, EU:C:2009:502, Rn. 29).
  • EuGH, 02.03.2017 - C-568/15

    Die Kosten eines Anrufs unter einer Kundendiensttelefonnummer dürfen nicht höher

    Der Gerichtshof hat zum Widerrufsrecht - wie es in der Richtlinie 97/7/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Mai 1997 über den Verbraucherschutz bei Vertragsabschlüssen im Fernabsatz (ABl. 1997, L 144, S. 19), die der Richtlinie 2011/83 vorausging, vorgesehen war - bereits entschieden, dass der Verkäufer vom Verbraucher für die Nutzung einer durch Vertragsabschluss im Fernabsatz gekauften Ware in dem Fall, dass der Verbraucher sein Widerrufsrecht fristgerecht ausübt, grundsätzlich keinen Wertersatz für die Nutzung der Ware verlangen kann (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 3. September 2009, Messner, C-489/07, EU:C:2009:502, Rn. 29).
  • BGH, 09.12.2009 - VIII ZR 219/08

    Zu Belehrungspflichten über das Rückgaberecht bei Fernabsatzverträgen

    Art. 6 Abs. 1 Satz 2 und Abs. 2 der Richtlinie stehen jedoch nicht einer Verpflichtung des Verbrauchers entgegen, für die Benutzung der Ware Wertersatz zu leisten, wenn er sie auf eine mit den Grundsätzen des bürgerlichen Rechts wie denen von Treu und Glauben oder der ungerechtfertigten Bereicherung unvereinbare Art und Weise benutzt hat, sofern die Zielsetzung der Richtlinie und insbesondere die Wirksamkeit und die Effektivität des Rechts auf Widerruf nicht beeinträchtigt werden (EuGH, Urteil vom 3. September 2009 - Rs. C-489/07, NJW 2009, 3015 - Messner/Krüger).

    b) Es kann hier offen bleiben, wie die Vorschrift des § 357 Abs. 3 Satz 1 und 2 BGB unter Berücksichtigung der Entscheidung des Gerichtshofs der Europäischen Gemeinschaften vom 3. September 2009 (aaO) auszulegen ist (vgl. Lapp, jurisPR-ITR 19/2009 Anm. 2, unter D).

  • BGH, 07.07.2010 - VIII ZR 268/07

    Hinsendekosten im Fernabsatz

    Zum anderen ergibt sich aus dem 14. Erwägungsgrund der Richtlinie 97/7 in Bezug auf die Zielsetzung von Art. 6, dass mit dem Verbot, dem Verbraucher im Fall seines Widerrufs die durch den Vertrag entstandenen Kosten aufzuerlegen, gewährleistet werden soll, dass das in dieser Richtlinie festgelegte Widerrufsrecht "mehr als ein bloß formales Recht" ist (vgl. dazu Urteil vom 3. September 2009, Messner, C-489/07, noch nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnr. 19).
  • EuGH, 15.04.2010 - C-511/08

    Einem Verbraucher, der einen Vertragsabschluss im Fernabsatz widerruft, dürfen

    Zum anderen ergibt sich aus dem 14. Erwägungsgrund der Richtlinie 97/7 in Bezug auf die Zielsetzung von Art. 6, dass mit dem Verbot, dem Verbraucher im Fall seines Widerrufs die durch den Vertrag entstandenen Kosten aufzuerlegen, gewährleistet werden soll, dass das in dieser Richtlinie festgelegte Widerrufsrecht "mehr als ein bloß formales Recht" ist (vgl. dazu Urteil vom 3. September 2009, Messner, C-489/07, noch nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnr. 19).
  • EuGH, 23.01.2019 - C-430/17

    Walbusch Walter Busch - Vorlage zur Vorabentscheidung - Verbraucherschutz -

    Das Widerrufsrecht soll also den Nachteil ausgleichen, der sich für einen Verbraucher bei einem im Fernabsatz geschlossenen Vertrag ergibt, indem ihm eine angemessene Bedenkzeit eingeräumt wird, in der er die Möglichkeit hat, die gekaufte Ware zu prüfen und auszuprobieren (vgl. entsprechend Urteil vom 3. September 2009, Messner, C-489/07, EU:C:2009:502, Rn. 20).
  • Generalanwalt beim EuGH, 19.12.2018 - C-681/17

    slewo - Vorlage zur Vorabentscheidung - Verbraucherschutz - Richtlinie 2011/83/EU

    7 Im Urteil vom 3. September 2009, Messner (C-489/07, EU:C:2009:502, Rn. 20 und 25), in dem es um die durch die Richtlinie 2011/83 ersetzte Richtlinie 97/7 ging, heißt es, dass die Vorschriften über das Widerrufsrecht "den Nachteil ausgleichen [sollen], der sich für einen Verbraucher bei einem im Fernabsatz geschlossenen Vertrag ergibt, indem ihm eine angemessene Bedenkzeit eingeräumt wird, in der er die Möglichkeit hat, die gekaufte Ware zu prüfen und auszuprobieren", ohne ihm jedoch "Rechte einzuräumen, die über das hinausgehen, was zur zweckdienlichen Ausübung [dieses Rechts] erforderlich ist".

    26 Zur Entschädigung des Unternehmers in einem solchen Zusammenhang vgl. u. a. Urteile vom 3. September 2009, Messner (C-489/07, EU:C:2009:502, Rn. 29), betreffend die Richtlinie 97/7, an deren Stelle die Richtlinie 2011/83 getreten ist, sowie vom 2. März 2017, Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs Frankfurt am Main (C-568/15, EU:C:2017:154, Rn. 24 und 26).

  • OLG Düsseldorf, 22.03.2021 - 9 U 107/19

    Ansprüche nach Widerruf eines Darlehensvertrages; Wirksamkeit einer

    Für den Fall der Richtlinie 97/7/EG hat der Europäische Gerichtshof klargestellt, dass diese nicht zum Ziel hatte, dem Verbraucher Rechte einzuräumen, die über das hinausgehen, was zur zweckdienlichen Ausübung seines Widerrufsrechts erforderlich ist, weshalb die in ihrem Art. 6 festgelegten Verbote grundsätzlich Rechtsvorschriften eines Mitgliedstaats nicht entgegenstehen, wonach der Verbraucher einen angemessenen Wertersatz zu zahlen hat (EuGH, NJW 2009, 3015 Rnrn. 25, 26 - Messner).
  • OLG Köln, 27.04.2010 - 6 W 43/10

    Formularmäßiger Ausschluss des Widerrufsrechts beim Online-Kauf von

  • Generalanwalt beim EuGH, 28.01.2010 - C-511/08

    Heinrich Heine - Richtlinie 97/7/EG - Verbraucherschutz - Vertragsabschlüsse im

  • OLG Braunschweig, 21.12.2020 - 11 U 201/19

    Widerruf eines Verbraucherdarlehensvertrages zur Finanzierung eines

  • OLG Hamm, 12.01.2011 - 20 U 102/10

    Verstoß gegen das Benachteiligungsverbot des § 19 Abs. 1 AGG durch Kündigung

  • OLG Koblenz, 08.03.2010 - 9 U 1283/09

    "40 Euro Klausel"

  • AG Berlin-Mitte, 05.01.2010 - 5 C 7/09

    Wirksamkeit der derzeitigen Muster-Widerrufsbelehrung zum Wertersatz bei

  • LG München II, 12.11.2020 - 5 O 172/20

    Widerruf eines Werkvertrages über Lieferung und Einbau einer Holztreppe

  • LG Ravensburg, 01.03.2023 - 2 O 107/22

    Vorlage an den EuGH zur Auslegung der Verbraucherkreditrichtlinie: Berechnung des

  • Generalanwalt beim EuGH, 09.03.2023 - C-133/22

    LACD - Vorlage zur Vorabentscheidung - Verbraucherschutz - Richtlinie 2011/83/EU

  • Generalanwalt beim EuGH, 28.09.2023 - C-536/22

    VR Bank Ravensburg-Weingarten - Vorlage zur Vorabentscheidung - Verbraucherschutz

  • OLG Köln, 08.03.2013 - 6 U 23/13

    Anforderungen an die Widerrufsbelehrung bei Fernabsatzverträgen; Verwendung der

  • Generalanwalt beim EuGH, 28.02.2013 - C-32/12

    Duarte Hueros - Verbraucherschutz - Richtlinie 1999/44/EG - Art. 3 - Rechte des

  • Generalanwalt beim EuGH, 06.03.2012 - C-49/11

    Content Services - Verbraucherschutz - Vertragsabschlüsse im Fernabsatz -

  • LG Bautzen, 04.11.2011 - 1 S 88/09
  • LG Stuttgart, 23.09.2016 - 12 O 237/16

    Verbraucherdarlehensvertrag im Altfall: Vereinbarung über die Verlängerung der

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Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 18. Februar 2009 - C-489/07 (https://dejure.org/2009,18987)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Europäischer Gerichtshof

    Messner

    Verbraucherschutz bei Vertragsabschlüssen im Fernabsatz - Richtlinie 97/7/EG - Widerrufsrecht nach Art. 6 - 14. Erwägungsgrund - Wertersatz für die Nutzung der gelieferten Ware im Fall des fristgerechten Widerrufs - Begriffe der "Strafzahlung" und der "Kosten"

  • EU-Kommission PDF

    Messner

    Verbraucherschutz bei Vertragsabschlüssen im Fernabsatz - Richtlinie 97/7/EG - Widerrufsrecht nach Art. 6 - 14. Erwägungsgrund - Wertersatz für die Nutzung der gelieferten Ware im Fall des fristgerechten Widerrufs - Begriffe der "Strafzahlung" und der "Kosten"

  • EU-Kommission

    Messner

    Verbraucherschutz bei Vertragsabschlüssen im Fernabsatz - Richtlinie 97/7/EG - Widerrufsrecht nach Art. 6 - 14. Erwägungsgrund - Wertersatz für die Nutzung der gelieferten Ware im Fall des fristgerechten Widerrufs - Begriffe der ‚Strafzahlung‘ und der ...

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2009, 1016
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (21)

  • EuGH, 17.04.2008 - C-404/06

    Ein Verbraucher ist nicht verpflichtet, dem Verkäufer eines mangelhaften

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 18.02.2009 - C-489/07
    Erinnert sei diesbezüglich an das Urteil Quelle vom 17. April 2008(12) bezüglich der Frage, ob der Verkäufer im Fall der Ersatzlieferung für ein vertragswidriges Verbrauchsgut vom Verbraucher Wertersatz für die Nutzung dieses Gutes verlangen kann.

    Der Gerichtshof kam im Urteil Quelle - im Einklang mit den Schlussanträgen vom 15. November 2007(14) - zu dem Ergebnis, dass Art. 3 der Richtlinie 1999/44 dahin auszulegen ist, dass er einer nationalen Regelung entgegensteht, die dem Verkäufer, wenn er ein vertragswidriges Verbrauchsgut geliefert hat, gestattet, vom Verbraucher Wertersatz für die Nutzung des vertragswidrigen Verbrauchsguts bis zu dessen Austausch durch ein neues Verbrauchsgut zu verlangen(15).

    12 - Urteil vom 17. April 2008, Quelle (C-404/06, Slg. 2008, I-0000).

    14 - Meine Schlussanträge vom 15. November 2007 in der Rechtssache Quelle (C-404/06, Slg. 2008, I-0000, Nr. 67).

    15 - Urteil Quelle (vgl. oben, Fußnote 12), Randnr. 43 und Tenor.

    Dazu u. a. H. Ofner, "Kein Nutzungsentgelt für den Verkäufer bei Austausch der nicht vertragsmäßigen Sache", in: Zeitschrift für Europarecht, Internationales Privatrecht und Rechtsvergleichung , 2008, S. 57 ff., M. Pardo Leal: "Derecho del vendedor a exigir al consumidor una indemnización por el uso de un bien en caso de sustitución de bienes que no son conformes (Sentencia "Quelle AG" de 17 de abril de 2008, asunto C-404/06)", in: Revista electrónica de Derecho del Consumo y de la Alimentación , 2008, Nr. 18, S. 29-33.

    102 - Was auch für das in Nr. 38 dieser Schlussanträge genannte Urteil Quelle gilt, dessen Ergebnis aus anderen Gründen als den vorliegend vertretenen mit dem hier vorgeschlagenen Ergebnis übereinstimmt.

  • EuGH, 13.12.2001 - C-481/99

    EIN VERBRAUCHER, DER EINEN KREDITVERTRAG IM RAHMEN EINES HAUSTÜRGESCHÄFTS

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 18.02.2009 - C-489/07
    Die zeitliche Begrenzung des Widerrufsrechts im Kontext des Fernabsatzes steht im Kontrast zu der zeitlichen Unbegrenztheit des Widerrufsrechts im Bereich der Haustürgeschäfte, vgl. zu Letzterer Urteil vom 13. Dezember 2001, Heininger (C-481/99, Slg. 2001, I-9945, Randnr. 48).

    98 - Vgl. ebenfalls Urteile Heininger (oben, Fußnote 84, Randnr. 45) und Hamilton (oben, Fußnote 84, Randnr. 33).

    101 - Schon die Ziele der beiden hier interessierenden Richtlinien sind höchst unterschiedlich: Im Gegensatz zu den Zielen der hier interessierenden Richtlinie 97/7, die sich sowohl auf den Verbraucherschutz als auch auf den Binnenmarkt und insbesondere die Förderung des Fernabsatzes beziehen (vgl. oben, Nr. 81 dieser Schlussanträge), ist es das ausschließliche Anliegen des europäischen Gesetzgebers im Anwendungsbereich der Richtlinie 85/577, den Schutz des Verbrauchers in der prekären Verkaufssituation an der Haustür zu gewährleisten (vgl. B. Rudisch, "Das "Heininger"-Urteil des EuGH vom 13.12.2001, Rs C-481/99: Meilenstein oder Stolperstein für den Verbraucherschutz bei Realkrediten?", in: Verbraucherschutz in Europa: Festgabe für Heinrich Mayrhofer, 2002, S. 189-205, S. 204).

  • EuGH, 12.05.1998 - C-367/96

    Kefalas u.a.

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 18.02.2009 - C-489/07
    89 - Vgl. Urteile vom 12. Mai 1998, Kefalas u. a. (C-367/96, Slg. 1998, I-2843, Randnr. 22), sowie vom 11. September 2003, Walcher (C-201/01, Slg. 2003, I-8827, Randnr. 37).

    90 - In diesem Sinne Urteile Kefalas u. a. (oben, Fußnote 89, Randnr. 22) sowie Walcher (oben, Fußnote 89, Randnr. 37).

  • EuGH, 19.06.2003 - C-34/02

    DIE GEMEINSCHAFTSGRUNDSÄTZE DER ÄQUIVALENZ UND DER EFFEKTIVITÄT VERPFLICHTEN DAS

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 18.02.2009 - C-489/07
    11 - Vgl. u. a. die Urteile vom 16. Dezember 1976, Rewe-Zentralfinanz und Rewe-Zentral (33/76, Slg. 1976, 1989, Randnr. 5), vom 27. Februar 1980, Just (68/79, Slg. 1980, 501, Randnr. 25), vom 19. November 1991, Francovich u. a. (C-6/90 und C-9/90, Slg. 1991, I-5357, Randnr. 43), vom 10. Juli 1997, Palmisani (C-261/95, Slg. 1997, I-4025, Randnr. 27), sowie vom 19. Juni 2003, Pasquini (C-34/02, Slg. 2003, I-6515, Randnr. 56).

    Im Zusammenhang mit der Koordinierung der mitgliedstaatlichen Sozialversicherungssysteme durch die Gemeinschaft habe der Gerichtshof für Recht erkannt, dass Regeln für die Rückforderung von ohne Rechtsgrund geleisteten Zahlungen (ebenso wie das Eingreifen etwaiger Verjährungsfristen) grundsätzlich in die Regelungszuständigkeit der mitgliedstaatlichen Rechtsordnung fallen würden, dazu Urteil Pasquini (oben, Fußnote 11, Randnr. 53).

  • EuGH, 21.09.1983 - 205/82

    Deutsche Milchkontor GmbH

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 18.02.2009 - C-489/07
    40 - Am Rande sei als Exkurs erwähnt, dass neben diesen Auslegungsfragen zum Gemeinschaftsrecht für das vorlegende Gericht bei der Auslegung des nationalen Rechts noch eine weitere Perspektive von Bedeutung sein könnte: Die innerstaatliche Durchsetzung der dem Bürger aus dem Gemeinschaftsrecht erwachsenden Rechte darf nicht weniger günstig ausgestaltet sein als die entsprechender Rechte, die aus innerstaatlichem Recht herrühren (in diesem Sinne u. a. Urteile vom 21. September 1983, Deutsche Milchkontor u. a. [205/82 bis 215/82, Slg. 1983, 2633, Randnr. 23], und vom 15. September 1998, Edis [C-231/96, Slg. 1998, I-4951, Randnr. 36]).
  • EuGH, 04.10.1979 - 238/78

    Ireks-Arkady / Rat und Kommission

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 18.02.2009 - C-489/07
    Dazu nennt die Kommission die Urteile vom 4. Oktober 1979, 1reks-Arkady/EWG (238/78, Slg. 1979, 2955, Randnr. 14), vom 21. September 2000, Michaïlidis (C-441/98 und C-442/98, Slg. 2000, I-7145, Randnr. 31), vom 20. September 2001, Courage und Crehan (C-453/99, Slg. 2001, I-6297, Randnr. 30), und vom 13. Juli 2006, Manfredi u. a. (C-295/04 bis C-298/04, Slg. 2006, I-6619, Randnr. 94).
  • EuGH, 11.09.2003 - C-201/01

    Walcher

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 18.02.2009 - C-489/07
    89 - Vgl. Urteile vom 12. Mai 1998, Kefalas u. a. (C-367/96, Slg. 1998, I-2843, Randnr. 22), sowie vom 11. September 2003, Walcher (C-201/01, Slg. 2003, I-8827, Randnr. 37).
  • EuGH, 25.10.2005 - C-350/03

    DIE MITGLIEDSTAATEN MÜSSEN DAFÜR SORGEN, DASS EIN KREDITINSTITUT, DAS EINEN

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 18.02.2009 - C-489/07
    16 - Urteil vom 25. Oktober 2005, Schulte (C-350/03, Slg. 2005, I-9215).
  • EuGH, 10.12.2002 - C-491/01

    British American Tobacco Investments und Imperial Tobacco

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 18.02.2009 - C-489/07
    64 - Die Richtlinie wurde auf Art. 100a EG-Vertrag (nach Änderung jetzt Art. 95 EG) gestützt und ist damit auf die Vollendung des Binnenmarkts gerichtet (zu Art. 100a EG-Vertrag bzw. Art. 95 EG als Rechtsgrundlage vgl. u. a. Urteil vom 10. Dezember 2002, British American Tobacco [Investments] und Imperial Tobacco, C-491/01, Slg. 2002, I-11453, Randnrn.
  • EuGH, 19.09.2006 - C-392/04

    i-21 Germany - Telekommunikationsdienste - Richtlinie 97/13/EG - Artikel 11

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 18.02.2009 - C-489/07
    50 - So auch nicht in dem von der Kommission in der mündlichen Verhandlung angesprochenen Urteil vom 19. September 2006, i-21 Germany und Arcor (C-392/04 und C-422/04, Slg. 2006, I-8559), das sich mit der Frage beschäftigt, ob bei der Erhebung einer Lizenzgebühr im Rahmen der "Verwaltungskosten" die Vorauserhebung der Kosten des allgemeinen Verwaltungsaufwands einer nationalen Regulierungsbehörde für einen Zeitraum von 30 Jahren Berücksichtigung finden darf.
  • EuGH, 19.09.2000 - C-287/98

    Linster

  • EuGH, 10.04.2008 - C-412/06

    Hamilton - Verbraucherschutz - Außerhalb von Geschäftsräumen geschlossene

  • EuGH, 20.09.2001 - C-453/99

    Courage und Crehan - Schadensersatz im Kartellrecht

  • EuGH, 25.10.2005 - C-229/04

    Crailsheimer Volksbank - Verbraucherschutz - Außerhalb von Geschäftsräumen

  • EuGH, 13.07.2006 - C-295/04

    Manfredi - Artikel 81 EG - Wettbewerb - Kartell - Durch Kraftfahrzeuge, Schiffe

  • EuGH, 15.09.1998 - C-231/96

    Edis

  • EuGH, 21.09.2000 - C-441/98

    Michailidis

  • EuGH, 16.12.1976 - 33/76

    Rewe / Landwirtschaftskammer für das Saarland

  • EuGH, 27.02.1980 - 68/79

    Just

  • EuGH, 19.11.1991 - C-6/90

    Francovich und Bonifaci / Italien

  • EuGH, 10.07.1997 - C-261/95

    Palmisani

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