Schlußanträge unten: Generalanwalt beim EuGH, 06.03.2012

Rechtsprechung
   EuGH, 05.07.2012 - C-49/11   

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https://dejure.org/2012,17053
EuGH, 05.07.2012 - C-49/11 (https://dejure.org/2012,17053)
EuGH, Entscheidung vom 05.07.2012 - C-49/11 (https://dejure.org/2012,17053)
EuGH, Entscheidung vom 05. Juli 2012 - C-49/11 (https://dejure.org/2012,17053)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • lexetius.com

    Vorabentscheidungsersuchen - Richtlinie 97/7/EG - Verbraucherschutz - Vertragsabschlüsse im Fernabsatz - Verbraucherinformation - Erteilte oder erhaltene Informationen - Dauerhafter Datenträger - Begriff - Hyperlink auf der Internetseite des Lieferers - Widerrufsrecht

  • damm-legal.de (Kurzinformation und Volltext)

    Die Übersendung einer Widerrufsbelehrung als Link in einer E-Mail reicht ebensowenig aus, wie die bloße Vorhaltung auf einer Webseite / Niederlage für "Abofallen”-Betreiber Content Services Ltd.

  • webshoprecht.de

    Ein Link in einer E-Mail auf die Widerrufsbelehrung erfüllt nicht die vorgeschriebene Informationspflicht

  • Europäischer Gerichtshof

    Content Services

    Vorabentscheidungsersuchen - Richtlinie 97/7/EG - Verbraucherschutz - Vertragsabschlüsse im Fernabsatz - Verbraucherinformation - Erteilte oder erhaltene Informationen - Dauerhafter Datenträger - Begriff - Hyperlink auf der Internetseite des Lieferers - Widerrufsrecht

  • EU-Kommission

    Content Services

    Vorabentscheidungsersuchen - Richtlinie 97/7/EG - Verbraucherschutz - Vertragsabschlüsse im Fernabsatz - Verbraucherinformation - Erteilte oder erhaltene Informationen - Dauerhafter Datenträger - Begriff - Hyperlink auf der Internetseite des Lieferers - ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verbraucherinformation bei Vertragsabschluss im Fernabsatz; europarechtswidrige Informationserteilung durch Hyperlink auf Internetseite des Unternehmens; Vorabentscheidungsersuchen des Oberlandesgerichts Wien

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • beckmannundnorda.de (Kurzinformation)

    Widerrufsbelehrung per Link auf Webseite ist nicht ausreichend

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Fernabsatzgeschäft unter bloßer Verwendung eines Linkverweises zur erforderlichen Widerrufsbelehrung ist gemeinschaftsrechtswidrig

  • antiquariatsrecht.de (Kurzinformation)

    Widerrufsbelehrung per Link reicht nicht aus

  • shopbetreiber-blog.de (Kurzinformation)

    Link in einer E-Mail auf die Widerrufsbelehrung genügt nicht

  • it-recht-kanzlei.de (Kurzinformation und Auszüge)

    Verlinkung auf Widerrufsbelehrung genügt nicht der Textform

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Widerrufsbelehrung per Link reicht nicht aus

Besprechungen u.ä.

  • handelsblatt.com (Entscheidungsbesprechung)

    Internetseite ist keine Verbraucherbelehrung

Sonstiges (3)

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)

    Vorabentscheidungsersuchen des Oberlandesgerichts Wien (Österreich) eingereicht am 3. Februar 2011 - Content Services Ltd gegen Bundesarbeitskammer

  • EU-Kommission (Verfahrensmitteilung)

    Vorabentscheidungsersuchen

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2012, 2637
  • MDR 2012, 1077
  • EuZW 2012, 638
  • MMR 2012, 730
  • K&R 2012, 738
 
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Wird zitiert von ... (22)Neu Zitiert selbst (2)

  • EFTA-Gerichtshof, 27.01.2010 - E-4/09

    Internet-Website als "dauerhafter Datenträger"

    Auszug aus EuGH, 05.07.2012 - C-49/11
    Dem gleichen Ansatz ist der Gerichtshof der Europäischen Freihandelsassoziation (EFTA) in seinem Urteil vom 27. Januar 2010, 1nconsult Anstalt/Finanzmarktaufsicht (E-4/09, EFTA Court Report, S. 86), bei der Auslegung des Begriffs "dauerhafter Datenträger" im Sinne der Richtlinie 2002/92 gefolgt.
  • EuGH, 10.03.2005 - C-336/03

    FÜR AUTOMIETVERTRÄGE MIT VERTRAGSABSCHLUSS IM FERNABSATZ BESTEHT KEIN RECHT AUF

    Auszug aus EuGH, 05.07.2012 - C-49/11
    Deshalb ist zur Bestimmung der Bedeutung dieser Begriffe auf ihren Sinn nach dem gewöhnlichen Sprachgebrauch abzustellen, wobei zu berücksichtigen ist, in welchem Zusammenhang sie verwendet werden und welche Ziele mit der Regelung verfolgt werden, zu der sie gehören (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 10. März 2005, easyCar, C-336/03, Slg. 2005, I-1947, Randnrn.
  • BGH, 15.05.2014 - III ZR 368/13

    Online-Buchung eines Lehrgangs in Naturheilverfahren: Anforderungen an eine

    Diese Auffassung wird auch vom Gerichtshof der Europäischen Union geteilt (Urteil vom 5. Juli 2012 - C-49/11 Content Services, NJW 2012, 2637, 2638 f Rn. 32 ff).

    Es ist Aufgabe des Unternehmers, dem Verbraucher die Belehrung in Textform zu übermitteln, und nicht Aufgabe des Verbrauchers, sich diese Belehrung selbst zu verschaffen (vgl. hierzu EuGH aaO S. 2638 Rn. 32 bis 37; Schlussantrag des Generalanwalts Paolo Mengozzi vom 6. März 2012 in der Rechtssache C-49/11 Nr. 24 f).

  • EuGH, 25.01.2017 - C-375/15

    BAWAG - Vorlage zur Vorabentscheidung - Richtlinie 2007/64/EG - Zahlungsdienste

    Maßgebend sind insoweit die Möglichkeit für den Verbraucher, an ihn persönlich gerichtete Informationen zu speichern, die Gewähr dafür, dass ihr Inhalt und ihre Zugänglichkeit während einer angemessenen Dauer nicht verändert werden, und die Möglichkeit ihrer unveränderten Wiedergabe (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 5. Juli 2012, Content Services, C-49/11, EU:C:2012:419, Rn. 42 bis 44, und vom 9. November 2016, Home Credit Slovakia, C-42/15, EU:C:2016:842, Rn. 35).
  • Generalanwalt beim EuGH, 15.07.2021 - C-33/20

    Volkswagen Bank - Vorlage zur Vorabentscheidung - Verbraucherschutz -

    34 Urteil vom 5. Juli 2012, Content Services (C-49/11, EU:C:2012:419, Rn. 36 und 37).
  • EuGH, 10.07.2019 - C-649/17

    Amazon EU - Vorlage zur Vorabentscheidung - Verbraucherschutz - Richtlinie

    Vor diesem Hintergrund soll Art. 6 Abs. 1 der Richtlinie 2011/83 sicherstellen, dass dem Verbraucher vor Abschluss eines Vertrags sowohl die Informationen über dessen Bedingungen und die Folgen des Vertragsschlusses übermittelt werden, die dem Verbraucher die Entscheidung ermöglichen, ob er sich vertraglich an einen Unternehmer binden möchte (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 23. Januar 2019, Walbusch Walter Busch, C-430/17, EU:C:2019:47, Rn. 36), als auch die Informationen, die zur ordnungsgemäßen Vertragserfüllung und vor allem zur Ausübung seiner Rechte, insbesondere seines Widerrufsrechts, erforderlich sind (vgl. entsprechend Urteil vom 5. Juli 2012, Content Services, C-49/11, EU:C:2012:419, Rn. 34).
  • EuGH, 23.01.2019 - C-430/17

    Walbusch Walter Busch - Vorlage zur Vorabentscheidung - Verbraucherschutz -

    Der Unionsgesetzgeber wollte verhindern, dass die Verwendung von Fernkommunikationstechniken zu einer Verringerung der dem Verbraucher vermittelten Information führt (vgl. entsprechend Urteil vom 5. Juli 2012, Content Services, C-49/11, EU:C:2012:419, Rn. 36).
  • EuGH, 09.11.2016 - C-42/15

    Unterlässt es ein Kreditgeber eines Verbraucherkredits, bestimmte wesentliche

    Entscheidend ist in dieser Hinsicht für den Verbraucher, dass er diese an ihn persönlich gerichteten Informationen speichern kann, dass er sich sicher sein kann, dass ihr Inhalt nicht verändert wird und sie während einer angemessenen Dauer zugänglich bleiben, und dass ihm die Möglichkeit ihrer originalgetreuen Wiedergabe eröffnet wird (vgl. in diesem Sinne zur Richtlinie 97/7/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Mai 1997 über den Verbraucherschutz bei Vertragsabschlüssen im Fernabsatz [ABl. 1997, L 144, S. 19], Urteil vom 5. Juli 2012, Content Services, C-49/11 , EU:C:2012:419, Rn. 42 bis 44).
  • Generalanwalt beim EuGH, 15.09.2016 - C-375/15

    BAWAG - Rechtsangleichung - Richtlinie 2007/64/EG - Zahlungsdienste im

    3 Vgl. Urteil vom 5. Juli 2012, Content Services (C-49/11, EU:C:2012:419).

    8 Urteil vom 5. Juli 2012, Content Services (C-49/11, EU:C:2012:419, Rn. 44).

    14 Urteil vom 5. Juli 2012, Content Services (C-49/11, EU:C:2012:419, Rn. 40 und 42).

    18 Urteil vom 5. Juli 2012, Content Services (C-49/11, EU:C:2012:419, Rn. 51).

    19 Urteil vom 5. Juli 2012, Content Services (C-49/11, EU:C:2012:419, Rn. 46).

    26 Urteil vom 5. Juli 2012, Content Services (C-49/11, EU:C:2012:419, Rn. 37).

    27 In den verschiedenen Sprachfassungen von Art. 5 Abs. 1 und Art. 4 Abs. 1 der Richtlinie 97/7 werden andere Begriffe verwendet als in den Art. 41 Abs. 1 und 36 Abs. 1 der Richtlinie 2007/64. Vgl. Urteil vom 5. Juli 2012, Content Services (C-49/11, EU:C:2012:419, Rn. 35).

    28 Vgl. Urteil vom 5. Juli 2012, Content Services (C-49/11, EU:C:2012:419, Rn. 46).

  • OLG Düsseldorf, 25.08.2021 - 3 Kart 211/20

    Nord Stream 2 gegen Bundesnetzagentur

    Auch der Europäische Gerichtshof nehme in der von der Beschwerdeführerin in Bezug genommenen Entscheidung vom 05.07.2012 (Rs.: C-49/11, Rn. 33 ff.) eine knappe Auslegung nach dem gewöhnlichen Sprachgebrauch, dem Kontext der Norm und der Zielsetzung vor.

    Zwar führt der Europäische Gerichtshof in seiner Entscheidung vom 05.07.2012 aus: "Deshalb ist zur Bestimmung der Bedeutung dieser Begriffe auf ihren Sinn nach dem gewöhnlichen Sprachgebrauch abzustellen, wobei zu berücksichtigen ist, in welchem Zusammenhang sie verwendet werden und welche Ziele mit der Regelung verfolgt werden, zu der sie gehören." (EuGH, Urteil v. 05.07.2012, C-49/11, Rn. 32, juris).

  • Generalanwalt beim EuGH, 19.12.2018 - C-681/17

    slewo - Vorlage zur Vorabentscheidung - Verbraucherschutz - Richtlinie 2011/83/EU

    Zu Letzterem vgl. u. a. Urteil vom 5. Juli 2012, Content Services (C-49/11, EU:C:2012:419, Rn. 42 bis 51), betreffend die Richtlinie 97/7, an deren Stelle die Richtlinie 2011/83 getreten ist.

    63 Vgl. Urteile vom 13. Dezember 2001, Heininger (C-481/99, EU:C:2001:684, Rn. 45), vom 10. April 2008, Hamilton (C-412/06, EU:C:2008:215, Rn. 33), und vom 17. Dezember 2009, Martín Martín (C-227/08, EU:C:2009:792, Rn. 26), in denen es um die Richtlinie 85/577 ging, sowie Urteil vom 5. Juli 2012, Content Services (C-49/11, EU:C:2012:419, Rn. 34 ff.), in der es um die Richtlinie 97/7 ging.

  • EuGH, 21.05.2015 - C-322/14

    El Majdoub - Justizielle Zusammenarbeit in Zivilsachen - Gerichtliche

    Der Gerichtshof hat zwar in Auslegung von Art. 5 Abs. 1 der Richtlinie 97/7/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Mai 1997 über den Verbraucherschutz bei Vertragsabschlüssen im Fernabsatz (ABl. L 144, S. 19), wonach der Verbraucher bestimmte Informationen "schriftlich oder auf einem anderen ... dauerhaften Datenträger erhalten" muss, in Rn. 51 des Urteils Content Services (C-49/11, EU:C:2012:419) entschieden, dass eine Geschäftspraxis, nach der Informationen nur über einen Hyperlink auf einer Website zugänglich gemacht werden, nicht den Anforderungen dieser Bestimmung entspricht, da diese Informationen weder im Sinne der genannten Bestimmung von dem betreffenden Unternehmen "erteilt" noch im Sinne dieser Bestimmung vom Verbraucher "erhalten" werden, und dass eine solche Website nicht als "dauerhafter Datenträger" im Sinne von Art. 5 Abs. 1 der Richtlinie 97/7 anzusehen ist.
  • OLG Karlsruhe, 22.09.2021 - 6 U 82/20

    Vergleichsportal Verivox muss eingeschränkte Marktauswahl offenlegen - Regelungen

  • ArbG Oldenburg, 02.11.2016 - 3 Ca 223/16

    Elektronische Bereitstellung; Entgeltabrechnung; Lohnabrechnung; Portokosten

  • EuGH, 01.12.2022 - C-564/21

    Bundesrepublik Deutschland (Accès au dossier en matière d'asile) - Vorlage zur

  • EuGH, 22.11.2012 - C-119/12

    Probst - Elektronische Kommunikation - Richtlinie 2002/58/EG - Art. 6 Abs. 2 und

  • EuGH, 24.02.2022 - C-536/20

    Tiketa

  • LAG Niedersachsen, 16.01.2024 - 9 Sa 575/23

    Abrechnung; Cloud; Digital; Mitarbeiterpostfach; Mitbestimmungsrecht; Zugang;

  • Generalanwalt beim EuGH, 12.03.2020 - C-639/18

    Sparkasse Südholstein - Richtlinie 2002/65/EG - Verbraucherschutz -

  • Generalanwalt beim EuGH, 09.06.2016 - C-42/15

    Home Credit Slovakia

  • Generalanwalt beim EuGH, 22.05.2014 - C-201/13

    Deckmyn und Vrijheidsfonds - Richtlinie 2001/29/EG - Urheberrecht - Art. 5 Abs. 3

  • LG Köln, 23.10.2019 - 84 O 96/19

    Versprochener Sofortbonus ist auszuzahlen

  • Generalanwalt beim EuGH, 07.04.2016 - C-149/15

    Wathelet

  • Generalanwalt beim EuGH, 21.07.2016 - C-127/15

    Verein für Konsumenteninformation - Verbraucherschutz - Verbraucherkreditverträge

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   Generalanwalt beim EuGH, 06.03.2012 - C-49/11   

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Generalanwalt beim EuGH, 06.03.2012 - C-49/11 (https://dejure.org/2012,833)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Europäischer Gerichtshof

    Content Services

    Verbraucherschutz - Vertragsabschlüsse im Fernabsatz - Richtlinie 97/7/EG - Art. 5 - Informationen, die der Verbraucher auf einem "dauerhaften Datenträger erhalten" muss - Informationen, die auf einer Website für den Verbraucher durch einen Hyperlink verfügbar sind

  • EU-Kommission PDF
  • EU-Kommission

    Content Services

    Verbraucherschutz - Vertragsabschlüsse im Fernabsatz - Richtlinie 97/7/EG - Art. 5 - Informationen, die der Verbraucher auf einem ‚dauerhaften Datenträger erhalten‘ muss - Informationen, die auf einer Website für den Verbraucher durch einen Hyperlink ...

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • EuGH, 15.04.2010 - C-511/08

    Einem Verbraucher, der einen Vertragsabschluss im Fernabsatz widerruft, dürfen

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 06.03.2012 - C-49/11
    12 - Vgl. z. B. Urteile vom 3. September 2009, Messner (C-489/07, Slg. 2009, I-7315, Randnr. 19), und vom 15. April 2010, Handelsgesellschaft Heinrich Heine (C-511/08, Slg. 2010, I-3047, Randnr. 54).
  • EFTA-Gerichtshof, 27.01.2010 - E-4/09

    Internet-Website als "dauerhafter Datenträger"

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 06.03.2012 - C-49/11
    14 - EFTA-Gerichtshof, Urteil vom 27. Januar 2010, 1nconsult Anstalt (E-4/09).
  • EuGH, 03.09.2009 - C-489/07

    Kein Wertersatz für die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme nach Ausübung des

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 06.03.2012 - C-49/11
    12 - Vgl. z. B. Urteile vom 3. September 2009, Messner (C-489/07, Slg. 2009, I-7315, Randnr. 19), und vom 15. April 2010, Handelsgesellschaft Heinrich Heine (C-511/08, Slg. 2010, I-3047, Randnr. 54).
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