Schlußanträge unten: Generalanwalt beim EuGH, 06.05.2010

Rechtsprechung
   EuGH, 12.10.2010 - C-499/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,396
EuGH, 12.10.2010 - C-499/08 (https://dejure.org/2010,396)
EuGH, Entscheidung vom 12.10.2010 - C-499/08 (https://dejure.org/2010,396)
EuGH, Entscheidung vom 12. Oktober 2010 - C-499/08 (https://dejure.org/2010,396)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • lexetius.com

    Richtlinie 2000/78/EG - Gleichbehandlung in Beschäftigung und Beruf - Verbot der Diskriminierung wegen des Alters - Keine Zahlung einer Entlassungsabfindung an Arbeitnehmer, die Anspruch auf den Bezug einer Altersrente haben

  • Europäischer Gerichtshof

    Ingeniørforeningen i Danmark

    Richtlinie 2000/78/EG - Gleichbehandlung in Beschäftigung und Beruf - Verbot der Diskriminierung wegen des Alters - Keine Zahlung einer Entlassungsabfindung an Arbeitnehmer, die Anspruch auf den Bezug einer Altersrente haben

  • EU-Kommission PDF

    Andersen

    Richtlinie 2000/78/EG - Gleichbehandlung in Beschäftigung und Beruf - Verbot der Diskriminierung wegen des Alters - Keine Zahlung einer Entlassungsabfindung an Arbeitnehmer, die Anspruch auf den Bezug einer Altersrente haben

  • EU-Kommission

    Andersen

    Richtlinie 2000/78/EG - Gleichbehandlung in Beschäftigung und Beruf - Verbot der Diskriminierung wegen des Alters - Keine Zahlung einer Entlassungsabfindung an Arbeitnehmer, die Anspruch auf den Bezug einer Altersrente haben“

  • Wolters Kluwer

    Grundsätze zur Verwirklichung einer Gleichbehandlung in Beschäftigung und Beruf; Ausgestaltung eines Verbots der Diskriminierung wegen des Alters; Gemeinschaftswidrigkeit einer innerstaatlichen Regelung über den Ausschluss einer Entlassungsabfindung an Arbeitnehmer mit ...

  • Betriebs-Berater

    Kein Ausschluss der Entlassungsabfindung wegen Altersrente

  • hensche.de

    Gleichbehandlung, Altersdiskriminierung, Diskriminierung: Alter, Abfindung

  • Betriebs-Berater

    Ausschluss einer Entlassungsabfindung wegen Möglichkeit des Altersrentenbezugs ist Altersdiskriminierung

  • hensche.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Gleichbehandlung in Beschäftigung und Beruf; Verbot der Diskriminierung wegen des Alters; Gemeinschaftswidrigkeit einer innerstaatlichen Regelung über den Ausschluss einer Entlassungsabfindung an Arbeitnehmer mit Anspruch auf den Bezug einer Altersrente; ...

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Verbot der Diskriminierung wegen Alters: Ausschluss einer Abfindung bereits bei Altersrentenanspruch unzulässig

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (9)

  • Europäischer Gerichtshof PDF (Pressemitteilung)

    Sozialpolitik - Es stellt eine Diskriminierung aufgrund des Alters dar, wenn einem Arbeitnehmer eine Entlassungsabfindung mit der Begründung vorenthalten wird, dass er eine Altersrente beziehen kann

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Kein Ausschluss älterer Arbeitnehmer von Sozialplanleistungen mehr?

  • Europäischer Gerichtshof (Leitsatz)

    Ingeniørforeningen i Danmark

    Richtlinie 2000/78/EG - Gleichbehandlung in Beschäftigung und Beruf - Verbot der Diskriminierung wegen des Alters - Keine Zahlung einer Entlassungsabfindung an Arbeitnehmer, die Anspruch auf den Bezug einer Altersrente haben

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Entlassungsabfindung trotz Altersrente

  • lto.de (Kurzinformation)

    Rentenaltersgrenze in Tarifverträgen zulässig

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Bei Altersrente keine Entlassungsabfindung?

  • sozialplan-eup.de (Kurzinformation)

    Altersdiskriminierung im Sozialplan

  • anwalt.de (Pressemitteilung)

    Diskriminierung aufgrund des Alters

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Vorenthalten einer Entlassungsabfindung aufgrund möglichen Bezugs von Altersrente stellt Altersdiskriminierund dar - Rentenalter des Angestelltem darf nicht Verweigerung von Abfindungszahlungen zur Folge haben

Besprechungen u.ä.

  • 123recht.net (Entscheidungsbesprechung)

    Kippt die deutsche Rechtsprechung zum Abfindungsausschluss rentennaher Jahrgänge?

Sonstiges (3)

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)

    Vorabentscheidungsersuchen des Vestre Landsret (Dänemark), eingereicht am 19. November 2008 - Ingeniørforeningen i Danmark, handelnd für Ole Andersen/Region Syddanmark

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Vorabentscheidungsersuchen des Vestre Landsret - Auslegung der Art. 2 und 6 der Richtlinie 2000/78/EG des Rates vom 27. November 2000 zur Festlegung eines allgemeinen Rahmens für die Verwirklichung der Gleichbehandlung in Beschäftigung und Beruf (ABl. L 303, S. 16) - ...

  • EU-Kommission (Verfahrensmitteilung)

    Vorabentscheidungsersuchen

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EuZW 2010, 904
  • NZA 2010, 1341
  • BB 2010, 2894
  • BB 2010, 2896
  • DB 2010, 2394
  • DÖV 2010, 1025
 
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Wird zitiert von ... (90)Neu Zitiert selbst (3)

  • EuGH, 16.10.2007 - C-411/05

    Palacios de la Villa ./. Cortefiel: Gemeinschaftsrechtliche Unbedenklichkeit

    Auszug aus EuGH, 12.10.2010 - C-499/08
    Im vorliegenden Fall ist zu prüfen, ob § 2a Abs. 3 des Funktionærlov es erlaubt, die vom Gesetzgeber verfolgten beschäftigungspolitischen Ziele zu erreichen, ohne zu einer übermäßigen Beeinträchtigung der legitimen Interessen derjenigen Arbeitnehmer zu führen, denen aufgrund dieser Vorschrift diese Abfindung vorenthalten wird, weil sie zum Bezug einer Altersrente berechtigt sind, für die der Arbeitgeber Beiträge entrichtet hat (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 16. Oktober 2007, Palacios de la Villa, C-411/05, Slg. 2007, I-8531, Randnr. 73).

    Insoweit ist darauf hinzuweisen, dass die Mitgliedstaaten über einen weiten Ermessensspielraum bei der Wahl der Maßnahmen zur Erreichung ihrer Ziele im Bereich der Arbeits- und Sozialpolitik verfügen (Urteile vom 22. November 2005, Mangold, C-144/04, Slg. 2005, I-9981, Randnr. 63, und Palacios de la Villa, Randnr. 68).

  • EuGH, 22.11.2005 - C-144/04

    DER GERICHTSHOF FESTIGT DEN SCHUTZ DER ARBEITNEHMER IN BEZUG AUF

    Auszug aus EuGH, 12.10.2010 - C-499/08
    Insoweit ist darauf hinzuweisen, dass die Mitgliedstaaten über einen weiten Ermessensspielraum bei der Wahl der Maßnahmen zur Erreichung ihrer Ziele im Bereich der Arbeits- und Sozialpolitik verfügen (Urteile vom 22. November 2005, Mangold, C-144/04, Slg. 2005, I-9981, Randnr. 63, und Palacios de la Villa, Randnr. 68).
  • EuGH, 05.03.2009 - C-388/07

    DER GERICHTSHOF STELLT KLAR, UNTER WELCHEN VORAUSSETZUNGEN DIE MITGLIEDSTAATEN

    Auszug aus EuGH, 12.10.2010 - C-499/08
    Dieser Wertungsspielraum darf jedoch nicht dazu führen, dass der Grundsatz des Verbots der Diskriminierung aus Gründen des Alters ausgehöhlt wird (Urteil vom 5. März 2009, Age Concern England, C-388/07, Slg. 2009, I-1569, Randnr. 51).
  • BAG, 19.12.2013 - 6 AZR 190/12

    HIV-Infektion - Behinderung - AGG und Wartezeitkündigung

    Eine solche Ungleichbehandlung ist gegeben, wenn nach einem scheinbar objektiven, nicht diskriminierenden Kriterium (ansteckende Krankheit) unterschieden wird, das jedoch in untrennbarem Zusammenhang mit einem in § 1 AGG genannten Grund (Behinderung) steht und damit kategorial ausschließlich Träger eines Diskriminierungsmerkmals trifft (vgl. BAG 7. Juni 2011 - 1 AZR 34/10 - Rn. 23, BAGE 138, 107; vgl. EuGH 12. Oktober 2010 - C-499/08 - [Andersen] Rn. 23, Slg. 2010, I-9343; vgl. zu der für die Schwangerschaft klarstellenden Normierung dieser Rechtsfigur in § 3 Abs. 1 Satz 2 AGG BAG 27. Januar 2011 - 6 AZR 526/09 - Rn. 20 f., BAGE 137, 80) .
  • BAG, 23.07.2015 - 6 AZR 457/14

    Kündigung im Kleinbetrieb - Altersdiskriminierung

    (2) Wird ein Arbeitnehmer wegen der Möglichkeit des Bezugs einer Rente wegen Alters weniger günstig behandelt als eine andere Person in einer vergleichbaren Situation, liegt eine unmittelbare Benachteiligung wegen des Lebensalters iSd. § 3 Abs. 1 Satz 1 AGG vor (vgl. zu Art. 1 iVm. Art. 2 Abs. 2 Buchst. a der RL 2000/78/EG EuGH 12. Oktober 2010 - C-499/08 - [Andersen] Rn. 23 f., Slg. 2010, I-9343) .
  • BAG, 04.08.2015 - 3 AZR 137/13

    Spätehenklausel - Gleichbehandlung

    (a) Der Gerichtshof der Europäischen Union hat nicht nur erkannt, dass legitime Ziele iSv. Art. 6 Abs. 1 Unterabs. 1 der Richtlinie 2000/78/EG wegen der als Beispiele genannten Bereiche Beschäftigungspolitik, Arbeitsmarkt und berufliche Bildung solche aus dem Bereich "Arbeits- und Sozialpolitik" sind (vgl. EuGH 26. Februar 2015 - C-515/13 - [Ingeniørforengingen i Danmark] Rn. 19; 28. Januar 2015 - C-417/13 - [Starjakob] Rn. 34; 26. September 2013 - C-546/11 - [Dansk Jurist] Rn. 50; 13. September 2011 - C-447/09 - [Prigge] Rn. 81, Slg. 2011, I-8003; 18. Juni 2009 - C-88/08 - [Hütter] Rn. 41, Slg. 2009, I-5325; 5. März 2009 - C-388/07 - [Age Concern England] Rn. 46, Slg. 2009, I-1569; 12. Oktober 2010 - C-499/08 - [Andersen] Rn. 33, Slg. 2010, I-9343; 12. Oktober 2010 - C-45/09 - [Rosenbladt] Rn. 41, Slg. 2010, I-9391; 16. Oktober 2007 - C-411/05 - [Palacios de la Villa] Rn. 68, Slg. 2007, I-8531; 22. November 2005 - C-144/04 - [Mangold] Rn. 63, Slg. 2005, I-9981; vgl. auch BVerfG 24. Oktober 2011 - 1 BvR 1103/11 - Rn. 15) .
  • Generalanwalt beim EuGH, 25.11.2015 - C-441/14

    DI - Vorabentscheidungsersuchen - Sozialpolitik - Richtlinie 2000/78/EG - Verbot

    Es ergeht, nachdem der Gerichtshof in seinem Urteil Ingeniørforeningen i Danmark (C-499/08, EU:C:2010:600) für Recht erkannt hat, dass die Art. 2 und 6 Abs. 1 der Richtlinie 2000/78/EG des Rates vom 27. November 2000 zur Festlegung eines allgemeinen Rahmens für die Verwirklichung der Gleichbehandlung in Beschäftigung und Beruf(2) dahin auszulegen sind, dass sie einer nationalen Regelung entgegenstehen, nach der Arbeitnehmer, die eine Altersrente beziehen können, die von ihrem Arbeitgeber aus einem Rentensystem gezahlt wird, dem sie vor Vollendung ihres 50. Lebensjahrs beigetreten sind, allein aus diesem Grund eine Entlassungsabfindung nicht beziehen können, die dazu bestimmt ist, die berufliche Wiedereingliederung von Arbeitnehmern mit einer Betriebszugehörigkeit von mehr als zwölf Jahren zu fördern.

    In einem Urteil vom 17. Januar 2014(6), in dem es sich zu den Folgen des Urteils des Gerichtshofs Ingeniørforeningen i Danmark (C-499/08, EU:C:2010:600) für die Anwendung von § 2a Abs. 3 des Angestelltengesetzes durch Arbeitgeber des öffentlichen Sektors geäußert hat, hat das vorlegende Gericht zur Rechtsprechung zu dieser Vorschrift und den Auswirkungen des genannten Urteils u. a. ausgeführt:.

    Die gesetzliche Bestimmung wurde nach dem Urteil Ingeniørforeningen i Danmark [(C-499/08, EU:C:2010:600)] nicht geändert, sie kann jedoch infolge dieses Urteils von einem Arbeitgeber des öffentlichen Sektors nicht angewendet werden, wenn der Arbeitnehmer nachweist, dass er beabsichtigt, vorübergehend auf die Altersrente zu verzichten, um eine berufliche Laufbahn zu verfolgen.".

    Diese Gewerkschaft stützte sich insoweit auf das Urteil Ingeniørforeningen i Danmark (C-499/08, EU:C:2010:600).

    Dieses Gericht entschied, dass § 2a Abs. 3 des Angestelltengesetzes, wie aus dem Urteil Ingeniørforeningen i Danmark (C-499/08, EU:C:2010:600) folge, der Richtlinie 2000/78 widerspreche, und stellte fest, dass die frühere nationale Auslegung dieser Bestimmung gegen das allgemeine im Unionsrecht verankerte Verbot der Diskriminierung wegen des Alters verstoße.

    Zur Stützung ihres Rechtsmittels macht sie geltend, eine Auslegung von § 2a Abs. 3 des Angestelltengesetzes im Einklang mit dem Urteil Ingeniørforeningen i Danmark (C-499/08, EU:C:2010:600) würde contra legem erfolgen.

    Bevor ich meine Würdigung der Fragen des vorlegenden Gerichts unterbreite, ist auf die Feststellungen des Gerichtshofs in seinem Urteil Ingeniørforeningen i Danmark (C-499/08, EU:C:2010:600) hinzuweisen.

    In ihren Erklärungen weist die dänische Regierung darauf hin, dass das Urteil Ingeniørforeningen i Danmark (C-499/08, EU:C:2010:600) ein Verhältnis zwischen einem Arbeitnehmer und einem Arbeitgeber des öffentlichen Sektors, d. h. ein vertikales Verhältnis, betreffe.

    Meines Erachtens lässt sich aus dem Urteil Ingeniørforeningen i Danmark (C-499/08, EU:C:2010:600) jedoch generell ableiten, dass § 2a Abs. 3 des Angestelltengesetzes in seiner Auslegung durch die nationalen Gerichte mit den Art. 2 und 6 Abs. 1 der Richtlinie 2000/78 unvereinbar ist.

    Daher hat die vom Gerichtshof in seinem Urteil Ingeniørforeningen i Danmark (C-499/08, EU:C:2010:600) vorgenommene Auslegung der Richtlinie 2000/78 es ermöglicht, die Gründe herauszustellen, aus denen § 2a Abs. 3 des Angestelltengesetzes in seiner Auslegung durch die nationalen Gerichte als mit dieser Richtlinie unvereinbar anzusehen ist.

    Nach Auffassung des vorlegenden Gerichts wäre es vor diesem Hintergrund contra legem , eine Auslegung von § 2a Abs. 3 des Angestelltengesetzes vorzunehmen, die diese Bestimmung in Einklang mit der Richtlinie 2000/78, wie sie der Gerichtshof in seinem Urteil Ingeniørforeningen i Danmark (C-499/08, EU:C:2010:600) ausgelegt hat, bringen würde.

    Der Nachlass des Herrn Rasmussen beanstandet die Beurteilung des vorlegenden Gerichts, wonach eine Auslegung von § 2a Abs. 3 des Angestelltengesetzes, die diese Vorschrift in Einklang mit der Richtlinie 2000/78 bringen könnte, wie der Gerichtshof sie in seinem Urteil Ingeniørforeningen i Danmark (C-499/08, EU:C:2010:600) ausgelegt habe, contra legem wäre, da eine solche richtlinienkonforme Auslegung nur im Rahmen des Wortlauts der genannten Vorschrift erfolge.

    Schließlich weise ich darauf hin, dass die dänische Regierung in den Erklärungen, die sie im Rahmen der Rechtssache vorgelegt hat, in der das Urteil Ingeniørforeningen i Danmark (C-499/08, EU:C:2010:600) ergangen ist, offenbar selbst nicht davon ausging, dass eine im Einklang mit der Richtlinie 2000/78 stehende Auslegung von § 2a Abs. 3 des Angestelltengesetzes unmöglich sei.

    Dieser Vorschlag ist nach meinem Dafürhalten insofern besonders angemessen, als sich die Tragweite von § 2a Abs. 3 des Angestelltengesetzes mit der Technik der richtlinienkonformen Auslegung sowohl im Kontext der Rechtssache, die zum Urteil Ingeniørforeningen i Danmark (C-499/08, EU:C:2010:600) geführt hat, als auch im Kontext der vorliegenden Rechtssache auf das begrenzen lässt, was ausdrücklich aus dem Wortlaut dieser Vorschrift hervorgeht.

    Wie wir gesehen haben, ergibt sich aus dem Urteil Ingeniørforeningen i Danmark (C-499/08, EU:C:2010:600) tatsächlich nicht, dass schon der Wortlaut von § 2a Abs. 3 des Angestelltengesetzes mit der Richtlinie 2000/78 unvereinbar ist.

    Die Vornahme einer unionsrechtskonformen Auslegung durch das vorlegende Gericht dürfte lediglich voraussetzen, dass dieses seine Rechtsprechung ändert, damit die Auslegung, die der Gerichtshof der Richtlinie 2000/78 in seinem Urteil Ingeniørforeningen i Danmark (C-499/08, EU:C:2010:600) gegeben hat, in der nationalen Rechtsordnung vollständig angewandt wird, und zwar nicht nur auf Beziehungen zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern, die unter das öffentliche Recht fallen, sondern auch auf solche, die unter das Privatrecht fallen.

    Allerdings ist festzustellen, dass der Gerichtshof die zeitliche Wirkung der von ihm im Zusammenhang mit § 2a Abs. 3 des Angestelltengesetzes vorgenommenen Auslegung der Richtlinie 2000/78 in seinem Urteil Ingeniørforeningen i Danmark (C-499/08, EU:C:2010:600) nicht beschränkt hat.

    Im Rahmen des vorliegenden Vorabentscheidungsersuchens könnte der Gerichtshof die zeitliche Wirkung seines Urteils Ingeniørforeningen i Danmark (C-499/08, EU:C:2010:600) daher selbst dann nicht beschränken, wenn er hierzu aufgefordert worden wäre, was nicht der Fall ist.

    Wäre das vorlegende Gericht unter den Umständen der vorliegenden Rechtssache berechtigt, seine Verpflichtung zur unionsrechtskonformen Auslegung mit dem Hinweis auf den Grundsatz der Rechtssicherheit zu begrenzen, liefe dies auf eine Beschränkung der zeitlichen Wirkung des Urteils Ingeniørforeningen i Danmark (C-499/08, EU:C:2010:600) hinaus, obwohl der Gerichtshof nicht die Ansicht vertreten hat, dass dieser Grundsatz eine solche Beschränkung rechtfertigt.

    7 - Urteil Ingeniørforeningen i Danmark (C-499/08, EU:C:2010:600, Rn. 9).

    12 - Urteil Ingeniørforeningen i Danmark (C-499/08, EU:C:2010:600, Rn. 35).

  • BAG, 10.12.2014 - 7 AZR 1002/12

    Auflösende Bedingung - volle Erwerbsminderung

    Eine solche Ungleichbehandlung ist gegeben, wenn nach einem scheinbar objektiven, nicht diskriminierenden Kriterium unterschieden wird, das jedoch in untrennbarem Zusammenhang mit einem in § 1 AGG genannten Grund steht und damit kategorial ausschließlich Träger des Diskriminierungsmerkmals trifft (vgl. BAG 7. Juni 2011 - 1 AZR 34/10 - Rn. 23, BAGE 138, 107; 12. November 2013 - 9 AZR 484/12 - Rn. 14; 19. Dezember 2013 - 6 AZR 190/12 - Rn. 46; BT-Drs. 16/1780 S. 32; dazu auch BVerfG 28. April 2011 - 1 BvR 1409/10 - Rn. 54, BVerfGK 18, 401; EuGH 12. Oktober 2010 - C-499/08 - [Andersen] Rn. 23, Slg. 2010, I-9343) .
  • EuGH, 26.02.2015 - C-515/13

    Ingeniørforeningen i Danmark - Vorlage zur Vorabentscheidung - Sozialpolitik -

    Diese Bestimmung stützt sich somit auf ein Kriterium, das untrennbar mit dem Alter der Arbeitnehmer verbunden ist (vgl. entsprechend Urteil Ingeniørforeningen i Danmark, C-499/08, EU:C:2010:600, Rn. 23).

    Zum anderen zeigt die vom vorlegenden Gericht angeführte Entstehungsgeschichte dieser gesetzgeberischen Maßnahme, dass die vom Gesetzgeber gewollte Beschränkung des Anspruchs auf diese Abfindung auf diejenigen Arbeitnehmer, die zum Zeitpunkt ihrer Entlassung keine Volksrente beanspruchen konnten, auf der Feststellung beruht, dass sich Personen, die eine solche Rente beziehen können, im Allgemeinen dafür entscheiden, aus dem Arbeitsmarkt auszuscheiden (vgl. in diesem Sinne Urteil Ingeniørforeningen i Danmark, EU:C:2010:600, Rn. 27).

    Das mit der Entlassungsabfindung verfolgte Ziel des Schutzes von Arbeitnehmern mit langer Betriebszugehörigkeit und der Hilfe bei ihrer beruflichen Wiedereingliederung fällt in die Kategorie der rechtmäßigen Ziele aus den Bereichen Beschäftigungspolitik und Arbeitsmarkt im Sinne von Art. 6 Abs. 1 der Richtlinie 2000/78 (Urteil Ingeniørforeningen i Danmark, EU:C:2010:600, Rn. 29).

    Demnach ist bei Zielen wie den mit der fraglichen nationalen Bestimmung verfolgten grundsätzlich davon auszugehen, dass sie geeignet sind, eine Ungleichbehandlung wegen des Alters "objektiv und angemessen" und "im Rahmen des nationalen Rechts", wie in Art. 6 Abs. 1 Unterabs. 1 der Richtlinie 2000/78 vorgesehen, zu rechtfertigen (Urteil Ingeniørforeningen i Danmark, EU:C:2010:600, Rn. 31).

    Im vorliegenden Fall ist zu prüfen, ob § 2a Abs. 2 des Angestelltengesetzes es erlaubt, die vom Gesetzgeber verfolgten beschäftigungspolitischen Ziele zu erreichen, ohne zu einer übermäßigen Beeinträchtigung der legitimen Interessen derjenigen Arbeitnehmer zu führen, denen aufgrund dieser Vorschrift die Abfindung vorenthalten wird, weil sie zum Bezug einer Volksrente berechtigt sind (vgl. in diesem Sinne Urteil Ingeniørforeningen i Danmark, EU:C:2010:600, Rn. 32).

    Dieser Ermessensspielraum darf jedoch nicht dazu führen, dass der Grundsatz des Verbots der Diskriminierung wegen des Alters ausgehöhlt wird (Urteil Ingeniørforeningen i Danmark, EU:C:2010:600, Rn. 33 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    § 2a Abs. 2 des Angestelltengesetzes erlaubt es auch, die Möglichkeiten eines Missbrauchs zu begrenzen, der darin läge, dass ein Arbeitnehmer eine Abfindung bezöge, die ihn bei seiner Suche nach einer neuen Beschäftigung unterstützen soll, obwohl er in den Ruhestand tritt (vgl. in diesem Sinne Urteil Ingeniørforeningen i Danmark, EU:C:2010:600, Rn. 34).

    Aus diesen Gesichtspunkten ergibt sich, dass § 2a Abs. 2 des Angestelltengesetzes, soweit er die Arbeitnehmer, die zum Zeitpunkt ihrer Entlassung eine Volksrente beziehen werden, vom Bezug der Entlassungsabfindung ausschließt, nicht über das hinausgeht, was zur Erreichung der Ziele, die er miteinander in Einklang bringen will, erforderlich ist (vgl. in diesem Sinne Urteil Ingeniørforeningen i Danmark, EU:C:2010:600, Rn. 40).

    Zu prüfen ist jedoch, ob diese Feststellung durch den Umstand in Frage gestellt werden kann, dass die fragliche Bestimmung den Personen, die tatsächlich eine Volksrente erhalten werden, diejenigen gleichstellt, die Anspruch auf eine solche Rente haben (vgl. entsprechend Urteil Ingeniørforeningen i Danmark, EU:C:2010:600, Rn. 41).

    Daher ist zu prüfen, ob ein solcher Ausschluss nicht über das hinausgeht, was zur Erreichung der verfolgten Ziele erforderlich ist (vgl. in diesem Sinne Urteil Ingeniørforeningen i Danmark, EU:C:2010:600, Rn. 43).

    Indem sie das legitime Ziel verfolgt, zu vermeiden, dass die Abfindung Personen zugutekommt, die keine neue Stelle suchen, sondern ein Ersatzeinkommen in Form einer Volksrente beziehen werden, läuft die in Rede stehende Maßnahme somit darauf hinaus, entlassenen Arbeitnehmern, die auf dem Arbeitsmarkt bleiben wollen, die Abfindung allein deshalb vorzuenthalten, weil sie u. a. aufgrund ihres Alters eine solche Rente in Anspruch nehmen könnten (vgl. Urteil Ingeniørforeningen i Danmark, EU:C:2010:600, Rn. 44).

    In Rn. 45 des Urteils Ingeniørforeningen i Danmark (EU:C:2010:600), das § 2a Abs. 3 des Angestelltengesetzes betraf, wonach die Entlassungsabfindung entfällt, wenn der Angestellte die Möglichkeit hat, zum Zeitpunkt seines Ausscheidens von seinem Arbeitgeber eine Altersrente zu beziehen, hat der Gerichtshof ausgeführt, dass diese Bestimmung einem solchen Arbeitnehmer die weitere Ausübung seines Rechts, zu arbeiten, erschwert, weil er die Abfindung beim Übergang in ein neues Beschäftigungsverhältnis nicht erhält.

    Der Rechtsstreit des Ausgangsverfahrens unterscheidet sich jedoch von dem der Rechtssache, in der das Urteil Ingeniørforeningen i Danmark (EU:C:2010:600) ergangen ist.

  • EuGH, 19.04.2016 - C-441/14

    DI - Vorlage zur Vorabentscheidung - Sozialpolitik - Charta der Grundrechte der

    Die Gewerkschaft stützte sich dabei auf das Urteil des Gerichtshofs vom 12. Oktober 2010, 1ngeniørforeningen i Danmark (C-499/08, EU:C:2010:600).

    Es entnahm dem Urteil Ingeniørforeningen i Danmark (C-499/08, EU:C:2010:600), dass § 2a Abs. 3 des Angestelltengesetzes der Richtlinie 2000/78 widerspreche, und stellte fest, dass die frühere nationale Auslegung dieser Bestimmung gegen das allgemeine im Unionsrecht verankerte Verbot der Diskriminierung wegen des Alters verstoße.

    Sie machte geltend, eine Auslegung von § 2a Abs. 3 des Angestelltengesetzes im Einklang mit den im Urteil Ingeniørforeningen i Danmark (C-499/08, EU:C:2010:600) ausgelegten Bestimmungen sei contra legem.

    Insoweit genügt der Hinweis darauf, dass § 2a Abs. 3 des Angestelltengesetzes, wie der Gerichtshof bereits entschieden hat, durch den generellen Ausschluss einer ganzen Gruppe von Arbeitnehmern vom Bezug der Entlassungsabfindung die Entlassungsbedingungen dieser Arbeitnehmer im Sinne von Art. 3 Abs. 1 Buchst. c der Richtlinie 2000/78 betrifft (Urteil Ingeniørforeningen i Danmark, C-499/08, EU:C:2010:600, Rn.21).

    Unter diesen Umständen und angesichts dessen, dass die Art. 2 und 6 Abs. 1 der Richtlinie 2000/78, wie der Gerichtshof bereits entschieden hat, dahin auszulegen sind, dass sie einer nationalen Regelung wie der, die Gegenstand des vorliegenden Vorabentscheidungsersuchens ist, entgegenstehen, wonach Arbeitnehmer, die eine Altersrente beziehen können, die von ihrem Arbeitgeber aus einem Rentensystem gezahlt wird, dem sie vor Vollendung ihres 50. Lebensjahrs beigetreten sind, allein aus diesem Grund eine Entlassungsabfindung nicht beziehen können, die dazu bestimmt ist, die berufliche Wiedereingliederung von Arbeitnehmern mit einer Betriebszugehörigkeit von mehr als zwölf Jahren zu fördern (Urteil Ingeniørforeningen i Danmark, C-499/08, EU:C:2010:600, Rn.49), gilt das Gleiche für den tragenden Grundsatz der Gleichbehandlung, der im allgemeinen Verbot der Diskriminierung wegen des Alters lediglich eine besondere Ausprägung findet.

  • BAG, 15.12.2011 - 2 AZR 42/10

    Sozialauswahl - Altersgruppen - Altersdiskriminierung

    Die Mitgliedstaaten und ggf. die Sozialpartner auf nationaler Ebene haben sowohl bei der Entscheidung, welches konkrete Ziel sie im Bereich der Arbeitsmarkt- und Beschäftigungspolitik verfolgen wollen, als auch bei der Festlegung von Maßnahmen zu seiner Erreichung einen weiten Ermessensspielraum (EuGH 12. Oktober 2010 - C-499/08 - [Andersen] Rn. 33, AP Richtlinie 2000/78/EG Nr. 17 = EzA EG-Vertrag 1999 Richtlinie 2000/78 Nr. 17; 12. Oktober 2010- C-45/09 - [Rosenbladt] Rn. 41, AP Richtlinie 2000/78/EG Nr. 18 = EzA BGB 2002 § 620 Altersgrenze Nr. 9; 16. Oktober 2007 - C-411/05 - [Palacios de la Villa] Rn. 68, Slg. 2007, I-8531; 22. November 2005 - C-144/04 - [Mangold] Rn. 63, Slg. 2005, I-9981) .

    Dieser Spielraum darf allerdings nicht dazu führen, dass der Grundsatz des Verbots der Diskriminierung aus Gründen des Alters ausgehöhlt wird (vgl. EuGH 12. Oktober 2010 - C-499/08 - [Andersen] Rn. 33, aaO; 5. März 2009 - C-388/07 - [Age Concern England] Rn. 51, Slg. 2009, I-1569) .

  • BAG, 13.10.2016 - 3 AZR 439/15

    Betriebliche Altersversorgung - Ablösung einer Versorgungsordnung -

    Eine solche liegt vor, wenn nach einem scheinbar objektiven, nicht diskriminierenden Kriterium unterschieden wird, das jedoch in untrennbarem Zusammenhang mit einem in § 1 AGG genannten Grund steht und damit kategorial ausschließlich Träger des Diskriminierungsmerkmals trifft (vgl. BAG 10. Dezember 2014 - 7 AZR 1002/12 - Rn. 43, BAGE 150, 165; 19. Dezember 2013 - 6 AZR 190/12 - Rn. 46, BAGE 147, 60; 12. November 2013 - 9 AZR 484/12 - Rn. 14; BT-Drs. 16/1780 S. 32; dazu auch BVerfG 28. April 2011 - 1 BvR 1409/10 - Rn. 54, BVerfGK 18, 401; EuGH 12. Oktober 2010 - C-499/08 - [Andersen] Rn. 23, Slg. 2010, I-9343) .
  • LAG Düsseldorf, 16.09.2011 - 6 Sa 613/11

    Sozialplanabfindung für rentennahe Jahrgänge; Zahlungsklage des Arbeitnehmers bei

    Die Grundsätze, die der EuGH mit der Entscheidung vom 12.10.2010 - C-499/08 - ("Andersen") aufgestellt hat, sind auch bei Sozialplänen zu beachten (Abweichung von LAG Rheinland-Pfalz v. 10.03.2011 - 10 Sa 547/10 -).

    Das Urteil des EuGH vom 12.10.2010 - AZ: C 499/08 - in Sachen Andersen könne nicht herangezogen werden.

    Es kann dahingestellt bleiben, ob diese Rechtsprechung im Hinblick auf die Entscheidung des EuGH in Sachen "Andersen" (Urteil vom 12.10.2010 - C-499/08 - NZA 2010, 1341) noch aufrecht erhalten bleiben kann oder ob § 10 S.3 Nr. 6 europarechtskonform dahingehend ausgelegt werden muss, dass auf den tatsächlichen vorzeitigen Rentenbezug oder aber auf das Vorliegen der Voraussetzungen der Regelaltersrente abzustellen ist.

    Hierdurch würde Arbeitnehmern, die bereits eine Altersrente beziehen könnten, die weitere Ausübung ihres Rechts, zu arbeiten, erschwert (EuGH v. 12.10.2010 a.a.O., Rn. 45).

    Außerdem könnten hierdurch Arbeitnehmer gezwungen werden, eine niedrigere Altersrente anzunehmen als die, die sie beanspruchen könnten, wenn sie bis in ein höheres Alter berufstätig blieben (EuGH v. 12.10.2010 a.a.O., Rn. 46).

    Die Abfindung der vom EuGH beurteilten dänischen Rechtsnorm hat das Ziel, den Übergang älterer Arbeitnehmer, die über eine lange Betriebszugehörigkeit bei demselben Arbeitgeber verfügen, in eine neue Beschäftigung zu erleichtern (EuGH v. 12.10.2010 a.a.O., Rn. 27).

    Der dahingehenden Auffassung in Rechtsprechung (LAG Rheinland-Pfalz v. 10.03.2011 - 10 Sa 547/10 -, n.v., zitiert nach juris, Rn. 47) und Literatur (Rolfs BB 2010, 2894, 2895) folgt die Kammer nicht.

    Der EuGH hat in der Entscheidung "Andersen" klargestellt, dass eine Abfindung nicht gezahlt werden müsse, wenn ein Arbeitnehmer sich entschließe, vorzeitig eine Altersrente in Anspruch zu nehmen (vgl. EuGH v. 12.10.2010 - C-499/08 - NZA 2010, 1341 ff., Rn. 40).

    Die vom EuGH beanstandete Situation, dass Arbeitnehmer gezwungen würden, eine niedrigere Altersrente anzunehmen (siehe EuGH v. 12.10.2010 a.a.O., Rn. 47), ist dann nicht gegeben.

    Auf diesen Aspekt hat aber der EuGH in der Andersen-Entscheidung abgestellt (EuGH v. 12.10.2010 - C-499/08 - NZA 2010, 1341 ff., Rn. 46).

  • Generalanwalt beim EuGH, 31.05.2016 - C-157/15

    Nach Ansicht von Generalanwältin Kokott kann ein Kopftuchverbot in Unternehmen

  • BAG, 24.02.2022 - 8 AZR 208/21

    Diskriminierung wegen des Alters - Rechtfertigung

  • Generalanwalt beim EuGH, 09.11.2017 - C-414/16

    Nach Ansicht von Generalanwalt Tanchev unterliegen berufliche Anforderungen, die

  • BAG, 06.10.2011 - 6 AZN 815/11

    Einstellung tariflicher Leistung bei Rentenberechtigung

  • BAG, 19.12.2013 - 6 AZR 790/12

    Schaffung einer ausgewogenen Personalstruktur

  • EuGH, 16.07.2015 - C-83/14

    Die Anbringung von Stromzählern in einer unzugänglichen Höhe in einem Stadtteil,

  • BAG, 12.05.2016 - 6 AZR 365/15

    Wegfall des Krankengeldzuschusses bei Erhalt einer Rente

  • BAG, 14.01.2015 - 7 AZR 880/13

    Auflösende Bedingung - volle Erwerbsminderung

  • Generalanwalt beim EuGH, 12.03.2015 - C-83/14

    CHEZ Razpredelenie Bulgaria - Richtlinie 2000/43/EG - Grundsatz der

  • BAG, 07.05.2019 - 1 ABR 54/17

    Auf Einigungsstellenspruch beruhender Sozialplan - Sozialplananfechtung wegen

  • BAG, 12.12.2012 - 10 AZR 718/11

    Tarifliche Jahressonderzahlung - Altersdiskriminierung

  • BVerfG, 24.10.2011 - 1 BvR 1103/11

    Höchstaltersgrenze von 71 Jahren in IHK-Satzung für öffentlich bestellte und

  • BAG, 18.02.2016 - 6 AZR 700/14

    Einkommenssicherung nach TV UmBw - Altersdiskriminierung

  • Generalanwalt beim EuGH, 30.06.2016 - C-443/15

    Parris - Grundrechte - Richtlinie 2000/78/EG - Gleichbehandlung in Beschäftigung

  • BVerwG, 26.01.2011 - 8 C 46.09

    Altersdiskriminierung; Allgemeininteresse; Anforderungen; Angemessenheit;

  • LAG Hamburg, 16.11.2017 - 7 TaBV 3/17

    Anfechtung Einigungsstellenspruch - Sozialplanabfindung

  • EuGH, 13.11.2014 - C-416/13

    Das Gesetz der Autonomen Gemeinschaft Asturien, das für die Einstellung örtlicher

  • BAG, 19.07.2011 - 3 AZR 434/09

    Betriebliche Altersversorgung - Altersdiskriminierung

  • BVerwG, 26.01.2011 - 8 C 45.09

    Altersdiskriminierung; Höchstalter; Höchstaltersgrenze; Sachverständiger;

  • BAG, 30.11.2010 - 3 AZR 754/08

    Betriebsrentenanpassung - Essener Verband - Diskriminierung wegen des Alters

  • BAG, 12.12.2012 - 5 AZR 93/12

    Erstattung einer Übergangsversorgung bei Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses

  • LAG Düsseldorf, 10.11.2011 - 11 Sa 764/11

    Arbeitsrechtliche Gleichbehandlung; Diskriminierungsverbot; Differenzierung in

  • BAG, 21.11.2017 - 9 AZR 141/17

    Vorruhestandsverhältnis - Benachteiligung wegen Behinderung

  • BAG, 09.12.2015 - 4 AZR 684/12

    Teil-Unwirksamkeit eines Tarifvertrages wegen Altersdiskriminierung

  • EuGH, 26.01.2021 - C-16/19

    Die Praxis eines Arbeitgebers, die darin besteht, einen Entgeltzuschlag nur an

  • BAG, 12.04.2011 - 1 AZR 764/09

    Sozialplan - Altersgruppen

  • BVerfG, 08.10.2014 - 1 BvR 886/11

    Leistungen nach SGB 2 und Grundrecht auf Gewährleistung eines menschenwürdigen

  • LAG Rheinland-Pfalz, 10.03.2011 - 10 Sa 547/10

    Sozialplan - Ungleichbehandlung wegen des Alters - geringere Abfindung für

  • BAG, 05.09.2019 - 6 AZR 533/18

    TV UmBw - Altersrente - Benachteiligung wegen Behinderung

  • EuGH, 03.06.2021 - C-914/19

    Ministero della Giustizia (Notaires) - Vorlage zur Vorabentscheidung -

  • BAG, 11.12.2012 - 3 AZR 634/10

    Berechnung einer unverfallbaren Anwartschaft auf betriebliche Altersversorgung -

  • LAG Hessen, 04.09.2015 - 14 Sa 1288/14

    Die Regelung in einer Dienstvereinbarung und einem auf ihr beruhenden

  • BAG, 12.04.2011 - 1 AZR 743/09

    Wirksamkeit einer Sozialplanregelung - gestaffelter Alterszuschlag - keine

  • BAG, 19.07.2011 - 3 AZR 571/09

    Betriebliche Altersversorgung - Altersdiskriminierung

  • LAG Hamm, 28.03.2017 - 14 Sa 312/16

    Vorgezogene Altersrente; Behinderung; Überbrückungsbeihilfe; Rentenberechtigung;

  • EuGH, 15.04.2021 - C-511/19

    Arbeitnehmer des öffentlichen Sektors, die unter bestimmten Voraussetzungen dem

  • OVG Sachsen, 23.04.2013 - 2 A 150/12

    Rechtmäßigkeit eines Besoldungssystems von Beamten unter dem Blickwinkel der

  • BAG, 22.09.2016 - 6 AZR 397/15

    Überbrückungsbeihilfe nach dem TV SozSich - Erlöschen bei Anspruch auf Teilrente

  • LAG Düsseldorf, 06.07.2012 - 10 Sa 866/11

    Abfindung; Sozialplan; rentennahe Jahrgänge; Altersdiskriminierung

  • LAG Düsseldorf, 14.06.2011 - 16 Sa 401/11

    Reduzierung der Sozialplanabfindung bei Altersrente;

  • EuGH, 15.01.2019 - C-258/17

    E.B. - Vorlage zur Vorabentscheidung - Sozialpolitik - Richtlinie 2000/78/EG -

  • EuGH, 02.04.2020 - C-670/18

    Comune di Gesturi - Vorlage zur Vorabentscheidung - Sozialpolitik - Grundsatz der

  • LAG Hamm, 29.08.2012 - 4 Sa 668/11

    Altersdiskriminierung durch Ausnehmen älterer, bereits rentenberechtigter

  • BAG, 17.04.2012 - 3 AZR 481/10

    Berechnung einer Betriebsrente - Diskriminierung wegen Alters

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 27.06.2017 - L 8 SO 375/16

    Anspruch auf Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem SGB XII;

  • ArbG München, 17.02.2011 - 22 Ca 8260/10

    Vorabentscheidung

  • LAG Berlin-Brandenburg, 09.12.2010 - 26 Sa 1632/10

    Wirksamkeit einer Höchstbetragsregelung für Sozialplanabfindungen nach AGG -

  • LAG Berlin-Brandenburg, 27.01.2017 - 26 Sa 1565/15

    Benachteiligung in einer Vorruhestandsvereinbarung wegen der Behinderung -

  • BAG, 20.06.2013 - 6 AZR 907/12

    Berechnung der Einkommenssicherungszulage nach § 7 Abschnitt A Abs. 1 TV UmBw -

  • LAG Rheinland-Pfalz, 03.09.2019 - 8 Sa 374/18

    Sozialplan - Ausschluss rentenberechtigter Arbeitnehmer - keine unzulässige

  • LAG Düsseldorf, 14.06.2011 - 16 Sa 1712/10

    Ausnehmen von der Sozialplanabfindung bei Altersrente;

  • LAG Baden-Württemberg, 24.02.2012 - 12 Sa 51/10

    Sozialplanabfindung bei vorzeitiger Altersrente - Schwerbehinderung

  • LAG München, 08.02.2011 - 7 Sa 887/10

    Zahlung einer Sozialplanabfindung - Entschädigung nach § 15 AGG wegen

  • LAG Köln, 24.06.2011 - 4 Sa 246/11
  • BAG, 13.10.2010 - 5 AZR 378/09

    Umwandlung von tariflichen Zeitzuschlägen in Zeit - Berechnung

  • EGMR, 14.05.2013 - 66529/11

    N.K.M. v. HUNGARY

  • LAG Rheinland-Pfalz, 10.02.2011 - 10 Sa 529/10

    Diskriminierung wegen des Alters und wegen der Behinderung - Altersteilzeit -

  • LAG Baden-Württemberg, 19.12.2016 - 1 Sa 19/16

    Abfindung wegen Rentenkürzung

  • BAG, 17.04.2012 - 3 AZR 488/10

    Berechnung einer Betriebsrente - Diskriminierung wegen Alters

  • LAG Niedersachsen, 07.03.2012 - 16 Sa 809/11

    Altersdikriminierung; Altersgrenzenregelung; Aufhebungsvertrag;

  • BAG, 17.04.2012 - 3 AZR 160/10

    Berechnung einer Betriebsrente - Diskriminierung wegen Alters

  • Generalanwalt beim EuGH, 28.04.2022 - C-344/20

    S.C.R.L. (Vêtement à connotation religieuse) - Vorlage zur Vorabentscheidung -

  • Generalanwalt beim EuGH, 29.07.2019 - C-460/18

    HK / Kommission - Rechtsmittel - Öffentlicher Dienst - Versorgungsbezüge -

  • LAG Baden-Württemberg, 26.05.2011 - 21 Sa 123/10

    Gewährung der betrieblichen Altersversorgung nach neu eingeführten System

  • LAG Berlin-Brandenburg, 25.08.2020 - 7 Sa 503/20

    Altersdiskriminierung - freiwillige Betriebsvereinbarung - Herausnahme

  • LAG Niedersachsen, 29.09.2011 - 7 Sa 323/11

    Sozialplanabfindung; Altersdiskriminierung; Verteilungsgerechtigkeit;

  • Generalanwalt beim EuGH, 25.01.2018 - C-96/17

    Vernaza Ayovi - Vorabentscheidungsersuchen - Sozialpolitik - Befristete

  • Generalanwalt beim EuGH, 20.12.2017 - C-574/16

    Grupo Norte Facility - Vorabentscheidungsersuchen - Sozialpolitik - Befristete

  • ArbG Hamburg, 12.07.2017 - 27 Ca 525/16

    Konsultationsverfahren bei anzeigepflichtigen Entlassungen - Verkürzung von

  • Generalanwalt beim EuGH, 29.05.2018 - C-312/17

    Bedi - Ersuchen um Vorabentscheidung - Sozialpolitik - Gleichbehandlung in

  • Generalanwalt beim EuGH, 19.11.2020 - C-511/19

    Olympiako Athlitiko Kentro Athinon - Vorlage zur Vorabentscheidung -

  • Generalanwalt beim EuGH, 07.02.2013 - C-476/11

    HK Danmark - Gleichbehandlung in Beschäftigung und Beruf - Richtlinie 2000/78/EG

  • LAG Hessen, 27.03.2017 - 7 Sa 200/16

    1. Eine Vorruhestandsvereinbarung kann nur dann einer AGB-Kontrolle unterzogen

  • LAG Hessen, 29.10.2012 - 16 Sa 483/12

    Frühest möglicher Bezug von Altersruhegeld - Tarifliches Übergangsgeld; Frühest

  • Generalanwalt beim EuGH, 20.12.2017 - C-677/16

    Vorabentscheidungsersuchen - Sozialpolitik - Befristete Beschäftigung -

  • EGMR, 02.07.2013 - 41838/11

    R.Sz. v. HUNGARY

  • EGMR, 25.06.2013 - 49570/11

    GÁLL v. HUNGARY

  • ArbG Köln, 25.01.2011 - 8 Ca 10396/10

    Zulässigkeit der Kürzung von Abfindungsleistungen i.R.e. Sozialplans für

  • ArbG Dortmund, 22.02.2011 - 5 Ca 3925/10

    Zahlung einer Sozialplanabfindung bei Erfüllen der Voraussetzungen für die

  • ArbG Hamburg, 12.03.2014 - 26 Ca 453/13

    Altersdiskriminierung - arbeitsrechtlicher Gleichbehandlungsgrundsatz

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Rechtsprechung
   Generalanwalt beim EuGH, 06.05.2010 - C-499/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,2161
Generalanwalt beim EuGH, 06.05.2010 - C-499/08 (https://dejure.org/2010,2161)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 06.05.2010 - C-499/08 (https://dejure.org/2010,2161)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 06. Mai 2010 - C-499/08 (https://dejure.org/2010,2161)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Europäischer Gerichtshof

    Ingeniørforeningen i Danmark

    Richtlinie 2000/78/EG - Gleichbehandlung in Beschäftigung und Beruf - Verbot der Diskriminierung wegen des Alters - Abgrenzung zwischen unmittelbarer und mittelbarer Diskriminierung - Entlassungsabfindung - Versagung des Anspruchs auf Entlassungsabfindung bei Bestehen ...

  • EU-Kommission PDF

    Andersen

    Richtlinie 2000/78/EG - Gleichbehandlung in Beschäftigung und Beruf - Verbot der Diskriminierung wegen des Alters - Abgrenzung zwischen unmittelbarer und mittelbarer Diskriminierung - Entlassungsabfindung - Versagung des Anspruchs auf Entlassungsabfindung bei Bestehen ...

  • EU-Kommission

    Andersen

    Richtlinie 2000/78/EG - Gleichbehandlung in Beschäftigung und Beruf - Verbot der Diskriminierung wegen des Alters - Abgrenzung zwischen unmittelbarer und mittelbarer Diskriminierung - Entlassungsabfindung - Versagung des Anspruchs auf Entlassungsabfindung bei Bestehen ...

  • rechtsportal.de

    Richtlinie 2000/78/EG - Gleichbehandlung in Beschäftigung und Beruf - Verbot der Diskriminierung wegen des Alters - Abgrenzung zwischen unmittelbarer und mittelbarer Diskriminierung - Entlassungsabfindung - Versagung des Anspruchs auf Entlassungsabfindung bei Bestehen ...

  • rechtsportal.de

    Richtlinie 2000/78/EG - Gleichbehandlung in Beschäftigung und Beruf - Verbot der Diskriminierung wegen des Alters - Abgrenzung zwischen unmittelbarer und mittelbarer Diskriminierung - Entlassungsabfindung - Versagung des Anspruchs auf Entlassungsabfindung bei Bestehen ...

Besprechungen u.ä.

  • hensche.de (Entscheidungsbesprechung)

    Ausschluss wegen Altersdiskriminierung europarechtswidrig

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (45)

  • EuGH, 16.10.2007 - C-411/05

    Palacios de la Villa ./. Cortefiel: Gemeinschaftsrechtliche Unbedenklichkeit

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 06.05.2010 - C-499/08
    Dieses zusätzliche Kriterium, das der Gerichtshof im Urteil Palacios de la Villa geprägt hat(53), ist letztlich Ausdruck des im Unionsrecht geltenden allgemeinen Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit.

    So hat der Gerichtshof im Urteil Palacios de la Villa anerkannt, dass es aus beschäftigungs- und arbeitsmarktpolitischen Gründen gerechtfertigt sein kann, Arbeitnehmer, welche eine festgelegte Altersgrenze erreicht haben, gleichsam "zwangsweise in den Ruhestand zu versetzen"(60).

    2 - Vgl. dazu grundlegend das Urteil vom 16. Oktober 2007, Palacios de la Villa (C-411/05, Slg. 2007, I-8531).

    27 - Vgl. auch Urteile Palacios de la Villa (zitiert in Fn. 2, Randnr. 50), vom 5. März 2009, Age Concern England (C-388/07, Slg. 2009, I-1569, Randnr. 33), Hütter (zitiert in Fn. 22, Randnr. 37), Wolf (zitiert in Fn. 22, Randnr. 28), Petersen (zitiert in Fn. 22, Randnr. 34) und Kücükdeveci (zitiert in Fn. 3, Randnr. 28).

    39 - Urteile Palacios de la Villa (zitiert in Fn. 2, Randnrn. 56 und 57) und Age Concern England (zitiert in Fn. 27, Randnrn. 65 und 67).

    41 - Urteile Palacios de la Villa (zitiert in Fn. 2, Randnrn. 56 und 57), Age Concern England (zitiert in Fn. 27, Randnrn. 44 und 45) und Petersen (zitiert in Fn. 22, Randnrn. 39 und 40).

    44 - Zum letztgenannten Erfordernis vgl. sinngemäß das Urteil Palacios de la Villa (zitiert in Fn. 2, Randnr. 73).

    46 - Urteile Mangold (zitiert in Fn. 3, Randnr. 63), Palacios de la Villa (zitiert in Fn. 2, Randnr. 68), Age Concern England (zitiert in Fn. 27, Randnr. 51), Hütter (zitiert in Fn. 22, Randnr. 45) und Kücükdeveci (zitiert in Fn. 3, Randnr. 38); im selben Sinne auch der 25. Erwägungsgrund der Richtlinie 2000/78, wonach Ungleichbehandlungen wegen des Alters "besondere Bestimmungen [erfordern], die je nach der Situation der Mitgliedstaaten unterschiedlich sein können" (zitiert im Urteil Palacios de la Villa, Randnr. 69).

    47 - Urteile Palacios de la Villa (zitiert in Fn. 2, Randnr. 72) und Petersen (zitiert in Fn. 22, Randnr. 70).

    53 - In diesem Sinne das Urteil Palacios de la Villa (zitiert in Fn. 2, Randnr. 73).

    56 - Urteil Palacios de la Villa (zitiert in Fn. 2, Randnr. 71).

    60 - Urteil Palacios de la Villa (zitiert in Fn. 2, insbesondere Randnr. 73).

    66 - Urteil Palacios de la Villa (zitiert in Fn. 2, Randnrn. 24, 27 und 30).

  • EuGH, 05.03.2009 - C-388/07

    DER GERICHTSHOF STELLT KLAR, UNTER WELCHEN VORAUSSETZUNGEN DIE MITGLIEDSTAATEN

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 06.05.2010 - C-499/08
    27 - Vgl. auch Urteile Palacios de la Villa (zitiert in Fn. 2, Randnr. 50), vom 5. März 2009, Age Concern England (C-388/07, Slg. 2009, I-1569, Randnr. 33), Hütter (zitiert in Fn. 22, Randnr. 37), Wolf (zitiert in Fn. 22, Randnr. 28), Petersen (zitiert in Fn. 22, Randnr. 34) und Kücükdeveci (zitiert in Fn. 3, Randnr. 28).

    28 - In diesem Sinne auch das Urteil Age Concern England (zitiert in Fn. 27, insbesondere Randnrn. 58, 62 und 65).

    29 - Vgl. Urteile Age Concern England (zitiert in Fn. 27, Randnrn. 46, erster Satz, 49 und 52) und Hütter (zitiert in Fn. 22, Randnr. 41), in denen der Gerichtshof klarstellt, dass "die Ziele, die als "legitim" im Sinne von Art. 6 Abs. 1 der Richtlinie 2000/78 und damit als geeignet angesehen werden können, eine Ausnahme vom Grundsatz des Verbots von Diskriminierungen aus Gründen des Alters zu rechtfertigen, sozialpolitische Ziele wie solche aus den Bereichen Beschäftigungspolitik, Arbeitsmarkt oder berufliche Bildung sind" (Hervorhebung nur hier).

    35 - Im selben Sinne das Urteil Age Concern England (zitiert in Fn. 27, Randnr. 63), in dem die Bezugnahme auf das "Ruhestandsalter" als "eine Form der unmittelbaren Diskriminierung im Sinne von Art. 2 Abs. 2 Buchst. a der Richtlinie 2000/78" angesehen wurde.

    36 - Zu Art. 4 der Richtlinie 2000/78 als tauglichem Rechtfertigungsgrund für unmittelbare Ungleichbehandlungen wegen des Alters vgl. das Urteil Wolf (zitiert in Fn. 22), zu Art. 6 der Richtlinie 2000/78 als Rechtfertigungsgrund für unmittelbare Ungleichbehandlungen wegen des Alters das Urteil Age Concern England (zitiert in Fn. 27, insbesondere Randnr. 62); auch in den Urteilen Mangold (zitiert in Fn. 3), Palacios de la Villa (zitiert in Fn. 2), Hütter (zitiert in Fn. 22), Petersen (zitiert in Fn. 22) und Kücükdeveci (zitiert in Fn. 3) hat der Gerichtshof Fälle der unmittelbaren Ungleichbehandlung wegen des Alters auf ihre Rechtfertigung anhand von Art. 6 der Richtlinie hin untersucht.

    52 - Urteil Age Concern England (zitiert in Fn. 27, Randnr. 51); im selben Sinne Urteile vom 9. Februar 1999, Seymour-Smith und Perez (C-167/97, Slg. 1999, I-623, Randnr. 75), vom 20. März 2003, Kutz-Bauer (C-187/00, Slg. 2003, I-2741, Randnr. 57), und vom 18. Januar 2007, Confédération générale du travail u. a. (C-385/05, Slg. 2007, I-611, Randnr. 29); vgl. auch meine Schlussanträge in der Rechtssache Hlozek (zitiert in Fn. 51, Nr. 59).

    Es war somit legitim, dass der dänische Gesetzgeber bei der Ausgestaltung des Anspruchs auf Entlassungsabfindung gemäß § 2a FL auch dem Interesse der Arbeitgeber an der Vermeidung einer übermäßigen finanziellen Belastung Beachtung geschenkt hat; vgl. dazu das Urteil Age Concern England (zitiert in Fn. 27, Randnr. 51).

  • EuGH, 22.11.2005 - C-144/04

    DER GERICHTSHOF FESTIGT DEN SCHUTZ DER ARBEITNEHMER IN BEZUG AUF

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 06.05.2010 - C-499/08
    3 - Urteile vom 22. November 2005, Mangold (C-144/04, Slg. 2005, I-9981, insbesondere Randnr. 77), und vom 19. Januar 2010, Kücükdeveci (C-555/07, Slg. 2010, I-365, insbesondere Randnr. 51); zur Kritik an dieser Rechtsprechung vgl., statt vieler, die Schlussanträge des Generalanwalts Mazák vom 15. Februar 2007 in der Rechtssache Palacios de la Villa (zitiert in Fn. 2, insbesondere Nrn. 79 bis 97 und 105 bis 139) und der Generalanwältin Sharpston vom 22. Mai 2008 in der Rechtssache Bartsch (C-427/06, Slg. 2008, I-7245, insbesondere Nrn. 31 bis 65 und 79 bis 93).

    15 - Urteile Mangold (Randnrn. 74 und 75) und Kücükdeveci (Randnrn. 20 und 21), zitiert in Fn. 3.

    17 - Urteile Mangold (Randnr. 77) und Kücükdeveci (Randnr. 51), zitiert in Fn. 3.

    25 - Vgl. dazu den letzten Satz des 25. Erwägungsgrunds der Richtlinie 2000/78: "Es ist daher unbedingt zu unterscheiden zwischen einer Ungleichbehandlung, die ... gerechtfertigt ist, und einer Diskriminierung, die zu verbieten ist"; im selben Sinne Urteile Mangold (zitiert in Fn. 3, Randnr. 58), Palacios de la Villa (zitiert in Fn. 2, Randnr. 52) und Kücükdeveci (zitiert in Fn. 3, Randnrn. 32 und 33).

    36 - Zu Art. 4 der Richtlinie 2000/78 als tauglichem Rechtfertigungsgrund für unmittelbare Ungleichbehandlungen wegen des Alters vgl. das Urteil Wolf (zitiert in Fn. 22), zu Art. 6 der Richtlinie 2000/78 als Rechtfertigungsgrund für unmittelbare Ungleichbehandlungen wegen des Alters das Urteil Age Concern England (zitiert in Fn. 27, insbesondere Randnr. 62); auch in den Urteilen Mangold (zitiert in Fn. 3), Palacios de la Villa (zitiert in Fn. 2), Hütter (zitiert in Fn. 22), Petersen (zitiert in Fn. 22) und Kücükdeveci (zitiert in Fn. 3) hat der Gerichtshof Fälle der unmittelbaren Ungleichbehandlung wegen des Alters auf ihre Rechtfertigung anhand von Art. 6 der Richtlinie hin untersucht.

    43 - Im selben Sinne die Urteile Mangold (zitiert in Fn. 3, Randnrn. 59 bis 61), Palacios de la Villa (zitiert in Fn. 2, Randnrn. 65 und 66) und Kücükdeveci (zitiert in Fn. 3, Randnrn. 35 und 36).

    46 - Urteile Mangold (zitiert in Fn. 3, Randnr. 63), Palacios de la Villa (zitiert in Fn. 2, Randnr. 68), Age Concern England (zitiert in Fn. 27, Randnr. 51), Hütter (zitiert in Fn. 22, Randnr. 45) und Kücükdeveci (zitiert in Fn. 3, Randnr. 38); im selben Sinne auch der 25. Erwägungsgrund der Richtlinie 2000/78, wonach Ungleichbehandlungen wegen des Alters "besondere Bestimmungen [erfordern], die je nach der Situation der Mitgliedstaaten unterschiedlich sein können" (zitiert im Urteil Palacios de la Villa, Randnr. 69).

  • EuGH, 19.01.2010 - C-555/07

    DER GERICHTSHOF BEKRÄFTIGT DAS VERBOT DER DISKRIMINIERUNG WEGEN DES ALTERS UND

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 06.05.2010 - C-499/08
    3 - Urteile vom 22. November 2005, Mangold (C-144/04, Slg. 2005, I-9981, insbesondere Randnr. 77), und vom 19. Januar 2010, Kücükdeveci (C-555/07, Slg. 2010, I-365, insbesondere Randnr. 51); zur Kritik an dieser Rechtsprechung vgl., statt vieler, die Schlussanträge des Generalanwalts Mazák vom 15. Februar 2007 in der Rechtssache Palacios de la Villa (zitiert in Fn. 2, insbesondere Nrn. 79 bis 97 und 105 bis 139) und der Generalanwältin Sharpston vom 22. Mai 2008 in der Rechtssache Bartsch (C-427/06, Slg. 2008, I-7245, insbesondere Nrn. 31 bis 65 und 79 bis 93).

    18 - Urteil Kücükdeveci (zitiert in Fn. 3, Randnr. 46 mit weiteren Nachweisen).

    21 - Urteil Kücükdeveci (zitiert in Fn. 3, Randnr. 21).

    Auf diese Weise lässt sich auch erklären, warum der Gerichtshof sich in den Urteilen Kücükdeveci (zitiert in Fn. 3, Randnr. 22) und vom 4. März 2010, Chakroun (C-578/08, Slg. 2010, I-1839, Randnr. 44), auf die Charta als bindendes Primärrecht bezogen hat.

    Auch im Urteil Kücükdeveci (zitiert in Fn. 3) hat der Gerichtshof Anliegen wie "eine größere personalwirtschaftliche Flexibilität" und eine Verringerung der Belastungen des Arbeitgebers im Zusammenhang mit der Entlassung bestimmter Gruppen von Arbeitnehmern keineswegs für unbeachtlich erklärt (Randnr. 39); er hat vielmehr die vom Gesetzgeber zur Erreichung dieser Ziele gewählte Regelung nicht für eine "im Hinblick auf die Erreichung dieses Ziels angemessene Maßnahme" gehalten (Randnr. 40).

  • EuGH, 12.01.2010 - C-229/08

    Grundsätze des Gemeinschaftsrechts

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 06.05.2010 - C-499/08
    22 - Urteil vom 18. Juni 2009, Hütter (C-88/08, Slg. 2009, I-5325), sowie Urteile vom 12. Januar 2010, Wolf (C-229/08, Slg. 2010, I-1) und Petersen (C-341/08, Slg. 2010, I-47).

    26 - So verfährt auch der Gerichtshof, u. a. in den in Fn. 22 zitierten Urteilen Wolf (Randnr. 25) und Petersen (Randnr. 31).

    30 - Urteil Wolf (zitiert in Fn. 22, insbesondere Randnrn. 35 und 45).

    36 - Zu Art. 4 der Richtlinie 2000/78 als tauglichem Rechtfertigungsgrund für unmittelbare Ungleichbehandlungen wegen des Alters vgl. das Urteil Wolf (zitiert in Fn. 22), zu Art. 6 der Richtlinie 2000/78 als Rechtfertigungsgrund für unmittelbare Ungleichbehandlungen wegen des Alters das Urteil Age Concern England (zitiert in Fn. 27, insbesondere Randnr. 62); auch in den Urteilen Mangold (zitiert in Fn. 3), Palacios de la Villa (zitiert in Fn. 2), Hütter (zitiert in Fn. 22), Petersen (zitiert in Fn. 22) und Kücükdeveci (zitiert in Fn. 3) hat der Gerichtshof Fälle der unmittelbaren Ungleichbehandlung wegen des Alters auf ihre Rechtfertigung anhand von Art. 6 der Richtlinie hin untersucht.

  • EuGH, 26.02.1986 - 152/84

    Marshall / Southampton und South-West Hampshire Area Health Authority

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 06.05.2010 - C-499/08
    20 - Nach ständiger Rechtsprechung können sich Einzelne gegenüber dem Staat, insbesondere in dessen Eigenschaft als Arbeitgeber, immer dann auf die Bestimmungen einer Richtlinie berufen, wenn sich diese als inhaltlich unbedingt und hinreichend genau darstellen (vgl., statt vieler, die Urteile vom 26. Februar 1986, Marshall, 152/84, Slg. 1986, 723, Randnr. 49, vom 15. April 2008, Impact, C-268/06, Slg. 2008, I-2483, Randnr. 57, und vom 23. April 2009, Angelidaki u. a., C-378/07 bis C-380/07, Slg. 2009, I-3071, Randnr. 193).

    Bei den im Unionsrecht normierten Diskriminierungsverboten ist dies regelmäßig der Fall (vgl. Nr. 90 meiner Schlussanträge vom 9. Januar 2008 in der Rechtssache Impact und, speziell zur unmittelbaren Anwendbarkeit eines Diskriminierungsverbots im Hinblick auf die Beschäftigungs- und Entlassungsbedingungen, das soeben angeführte Urteil Marshall, Randnrn.

    73 - Ständige Rechtsprechung; vgl. etwa das Urteil Marshall (zitiert in Fn. 20, Randnrn. 55 und 56), wonach der Gleichbehandlungsgrundsatz "gegenüber einer als Arbeitgeber handelnden staatlichen Stelle in Anspruch genommen werden kann, um die Anwendung jeder nationalen Bestimmung, die nicht diesem [Grundsatz] entspricht, auszuschließen"; siehe außerdem die Urteile ITC (zitiert in Fn. 70, Randnr. 69) und Petersen (zitiert in Fn. 22, Randnrn. 80 und 81).

  • EuGH, 18.06.2009 - C-88/08

    Hütter - Richtlinie 2000/78/EG - Gleichbehandlung in Beschäftigung und Beruf -

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 06.05.2010 - C-499/08
    22 - Urteil vom 18. Juni 2009, Hütter (C-88/08, Slg. 2009, I-5325), sowie Urteile vom 12. Januar 2010, Wolf (C-229/08, Slg. 2010, I-1) und Petersen (C-341/08, Slg. 2010, I-47).

    23 - Siehe hierzu auch das Urteil Hütter (zitiert in Fn. 22, Randnr. 34).

    49 - Auch der Gerichtshof legt in seiner jüngeren Rechtsprechung Wert darauf, dass Arbeitnehmer hinsichtlich der Dauer ihrer Betriebszugehörigkeit gleichbehandelt werden, gleichviel, in welchem Alter sie eingestellt wurden (vgl. Urteile Hütter, zitiert in Fn. 22, Randnrn. 47 bis 50, und Kücükdeveci, zitiert in Fn. 3, Randnrn. 29 bis 31 und 40 bis 42).

  • EuGH, 05.10.2004 - C-397/01

    BEI RETTUNGSSANITÄTERN, DIE BEI EINEM RETTUNGSDIENST TÄTIG SIND, DARF DIE

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 06.05.2010 - C-499/08
    67 - Vgl., statt vieler, die Urteile vom 10. April 1984, von Colson und Kamann (14/83, Slg. 1984, 1891, Randnr. 26), vom 5. Oktober 2004, Pfeiffer u. a. (C-397/01 bis C-403/01, Slg. 2004, I-8835, Randnr. 113), Impact (zitiert in Fn. 20, Randnr. 98), Angelidaki u. a. (zitiert in Fn. 20, Randnr. 197) und Kücükdeveci (zitiert in Fn. 3, Randnr. 47).

    69 - Urteile Pfeiffer u. a. (zitiert in Fn. 67, Randnrn. 115, 116, 118 und 119), Impact (zitiert in Fn. 20, Randnr. 101) und Angelidaki u. a. (zitiert in Fn. 20, Randnr. 200); ähnlich bereits das Urteil vom 13. November 1990, Marleasing (C-106/89, Slg. 1990, I-4135, Randnr. 8), in dem der Gerichtshof betont, dass das nationale Gericht "seine Auslegung so weit wie möglich am Wortlaut und Zweck der Richtlinie ausrichten muss".

  • EuGH, 10.04.1984 - 14/83

    Von Colson und Kamann / Land Nordrhein-Westfalen

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 06.05.2010 - C-499/08
    67 - Vgl., statt vieler, die Urteile vom 10. April 1984, von Colson und Kamann (14/83, Slg. 1984, 1891, Randnr. 26), vom 5. Oktober 2004, Pfeiffer u. a. (C-397/01 bis C-403/01, Slg. 2004, I-8835, Randnr. 113), Impact (zitiert in Fn. 20, Randnr. 98), Angelidaki u. a. (zitiert in Fn. 20, Randnr. 197) und Kücükdeveci (zitiert in Fn. 3, Randnr. 47).

    70 - Urteil von Colson und Kamann (zitiert in Fn. 67, Randnr. 28); vgl. auch Urteile vom 4. Februar 1988, Murphy u. a. (157/86, Slg. 1988, 673, Randnr. 11), und vom 11. Januar 2007, ITC (C-208/05, Slg. 2007, I-181, Randnr. 68).

  • EuGH, 11.01.2007 - C-208/05

    ITC - Freizügigkeit der Arbeitnehmer - Freier Dienstleistungsverkehr - Nationale

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 06.05.2010 - C-499/08
    70 - Urteil von Colson und Kamann (zitiert in Fn. 67, Randnr. 28); vgl. auch Urteile vom 4. Februar 1988, Murphy u. a. (157/86, Slg. 1988, 673, Randnr. 11), und vom 11. Januar 2007, ITC (C-208/05, Slg. 2007, I-181, Randnr. 68).

    73 - Ständige Rechtsprechung; vgl. etwa das Urteil Marshall (zitiert in Fn. 20, Randnrn. 55 und 56), wonach der Gleichbehandlungsgrundsatz "gegenüber einer als Arbeitgeber handelnden staatlichen Stelle in Anspruch genommen werden kann, um die Anwendung jeder nationalen Bestimmung, die nicht diesem [Grundsatz] entspricht, auszuschließen"; siehe außerdem die Urteile ITC (zitiert in Fn. 70, Randnr. 69) und Petersen (zitiert in Fn. 22, Randnrn. 80 und 81).

  • EuGH, 15.04.2008 - C-268/06

    Impact - Richtlinie 1999/70/EG - Paragraf 4 und Paragraf 5 der Rahmenvereinbarung

  • Generalanwalt beim EuGH, 29.04.2010 - C-550/07

    Nach Ansicht von Generalanwältin Juliane Kokott gilt das Anwaltsgeheimnis in

  • Generalanwalt beim EuGH, 25.06.2009 - C-73/08

    Bressol u.a. - Hochschulunterricht - Öffentliches Gesundheitswesen -

  • EuGH, 10.03.2005 - C-96/03

    Tempelman - Landwirtschaft - Bekämpfung der Maul- und Klauenseuche - Vorsorgliche

  • EuGH, 09.03.2010 - C-379/08

    ERG u.a. - Verursacherprinzip - Richtlinie 2004/35/EG - Umwelthaftung - Zeitliche

  • EuGH, 11.12.2008 - C-334/07

    Kommission / Freistaat Sachsen - Rechtsmittel - Staatliche Beihilfen - Vorhaben

  • EuGH, 10.03.2009 - C-169/07

    DIE ÖSTERREICHISCHE REGELUNG ÜBER DIE ERRICHTUNG PRIVATER KRANKENANSTALTEN IST

  • EuGH, 04.03.2010 - C-578/08

    Chakroun - Recht auf Familienzusammenführung - Richtlinie 2003/86/EG - Begriff

  • EuGH, 14.01.2010 - C-226/08

    Die Mitgliedstaaten dürfen sich nur aus naturschutzfachlichen Gründen weigern,

  • EuGH, 17.11.2009 - C-169/08

    DIE SARDISCHE REGIONALSTEUER AUF ZU TOURISTISCHEN ZWECKEN DURCHGEFÜHRTE LANDUNGEN

  • EuGH, 20.03.2003 - C-187/00

    Kutz-Bauer

  • EuGH, 08.11.1990 - 177/88

    Dekker / Stichting Vormingscentrum voor Jong Volwassenen

  • EuGH, 17.02.1993 - C-173/91

    Kommission / Belgien

  • EuGH, 13.11.1990 - C-106/89

    Marleasing / Comercial Internacional de Alimentación

  • EuGH, 09.02.1999 - C-167/97

    Seymour-Smith und Perez

  • EuGH, 17.05.1990 - 262/88

    Barber / Guardian Royal Exchange Assurance Group

  • EuGH, 18.01.2007 - C-385/05

    Confédération générale du travail u.a. - Sozialpolitik -Richtlinien 98/59/EG und

  • EuGH, 20.09.2007 - C-116/06

    Kiiski - Gleichbehandlung von Männern und Frauen - Schutz schwangerer

  • EuGH, 27.02.2003 - C-320/01

    Busch

  • EuGH, 08.11.1990 - 179/88

    Handels- og Kontorfunktionærernes Forbund / Dansk Arbejdsgiverforening

  • Generalanwalt beim EuGH, 01.04.2004 - C-19/02

    Hlozek

  • EuGH, 04.07.2006 - C-212/04

    DER GERICHTSHOF LEGT DIE RAHMENVEREINBARUNG ÜBER BEFRISTETE ARBEITSVERTRÄGE AUS

  • EuGH, 08.06.2004 - C-220/02

    Österreichischer Gewerkschaftsbund

  • Generalanwalt beim EuGH, 22.05.2008 - C-427/06

    Bartsch - Anwendungsbereich des Gemeinschaftsrechts - Rechtliche Wirkungen von

  • EuGH, 21.06.2007 - C-231/06

    Jonkman - Gleichbehandlung von Männern und Frauen - Gesetzliches System der

  • EuGH, 01.04.2008 - C-267/06

    EIN GLEICHGESCHLECHTLICHER LEBENSPARTNER KANN ANSPRUCH AUF EINE WITWERRENTE AUS

  • EuGH, 05.12.1973 - 143/73

    SOPAD / FORMA u.a.

  • EuGH, 29.01.2002 - C-162/00

    Pokrzeptowicz-Meyer

  • EuGH, 16.06.2005 - C-105/03

    DER GERICHTSHOF BEJAHT DIE ANWENDUNG DES GRUNDSATZES DER

  • EuGH, 19.09.2006 - C-506/04

    DIE BESTIMMUNGEN DES LUXEMBURGISCHEN RECHTS ÜBER DIE SPRACHKENNTNISSE, DIE

  • EuGH, 23.04.2009 - C-378/07

    Angelidaki u.a. - Richtlinie 1999/70/EG - Paragrafen 5 und 8 der

  • EuGH, 04.02.1988 - 157/86

    Murphy / An Bord Telecom Eireann

  • EuGH, 19.03.2002 - C-476/99

    Lommers

  • EuGH, 11.07.1989 - 265/87

    Schräder / Hauptzollamt Gronau

  • EuGH, 12.01.2010 - C-341/08

    Petersen - Richtlinie 2000/78/EG - Art. 2 Abs. 5 und Art. 6 Abs. 1 - Verbot der

  • Generalanwalt beim EuGH, 25.11.2015 - C-441/14

    DI - Vorabentscheidungsersuchen - Sozialpolitik - Richtlinie 2000/78/EG - Verbot

    Es ergeht, nachdem der Gerichtshof in seinem Urteil Ingeniørforeningen i Danmark (C-499/08, EU:C:2010:600) für Recht erkannt hat, dass die Art. 2 und 6 Abs. 1 der Richtlinie 2000/78/EG des Rates vom 27. November 2000 zur Festlegung eines allgemeinen Rahmens für die Verwirklichung der Gleichbehandlung in Beschäftigung und Beruf(2) dahin auszulegen sind, dass sie einer nationalen Regelung entgegenstehen, nach der Arbeitnehmer, die eine Altersrente beziehen können, die von ihrem Arbeitgeber aus einem Rentensystem gezahlt wird, dem sie vor Vollendung ihres 50. Lebensjahrs beigetreten sind, allein aus diesem Grund eine Entlassungsabfindung nicht beziehen können, die dazu bestimmt ist, die berufliche Wiedereingliederung von Arbeitnehmern mit einer Betriebszugehörigkeit von mehr als zwölf Jahren zu fördern.

    In einem Urteil vom 17. Januar 2014(6), in dem es sich zu den Folgen des Urteils des Gerichtshofs Ingeniørforeningen i Danmark (C-499/08, EU:C:2010:600) für die Anwendung von § 2a Abs. 3 des Angestelltengesetzes durch Arbeitgeber des öffentlichen Sektors geäußert hat, hat das vorlegende Gericht zur Rechtsprechung zu dieser Vorschrift und den Auswirkungen des genannten Urteils u. a. ausgeführt:.

    Die gesetzliche Bestimmung wurde nach dem Urteil Ingeniørforeningen i Danmark [(C-499/08, EU:C:2010:600)] nicht geändert, sie kann jedoch infolge dieses Urteils von einem Arbeitgeber des öffentlichen Sektors nicht angewendet werden, wenn der Arbeitnehmer nachweist, dass er beabsichtigt, vorübergehend auf die Altersrente zu verzichten, um eine berufliche Laufbahn zu verfolgen.".

    Diese Gewerkschaft stützte sich insoweit auf das Urteil Ingeniørforeningen i Danmark (C-499/08, EU:C:2010:600).

    Dieses Gericht entschied, dass § 2a Abs. 3 des Angestelltengesetzes, wie aus dem Urteil Ingeniørforeningen i Danmark (C-499/08, EU:C:2010:600) folge, der Richtlinie 2000/78 widerspreche, und stellte fest, dass die frühere nationale Auslegung dieser Bestimmung gegen das allgemeine im Unionsrecht verankerte Verbot der Diskriminierung wegen des Alters verstoße.

    Zur Stützung ihres Rechtsmittels macht sie geltend, eine Auslegung von § 2a Abs. 3 des Angestelltengesetzes im Einklang mit dem Urteil Ingeniørforeningen i Danmark (C-499/08, EU:C:2010:600) würde contra legem erfolgen.

    Bevor ich meine Würdigung der Fragen des vorlegenden Gerichts unterbreite, ist auf die Feststellungen des Gerichtshofs in seinem Urteil Ingeniørforeningen i Danmark (C-499/08, EU:C:2010:600) hinzuweisen.

    In ihren Erklärungen weist die dänische Regierung darauf hin, dass das Urteil Ingeniørforeningen i Danmark (C-499/08, EU:C:2010:600) ein Verhältnis zwischen einem Arbeitnehmer und einem Arbeitgeber des öffentlichen Sektors, d. h. ein vertikales Verhältnis, betreffe.

    Meines Erachtens lässt sich aus dem Urteil Ingeniørforeningen i Danmark (C-499/08, EU:C:2010:600) jedoch generell ableiten, dass § 2a Abs. 3 des Angestelltengesetzes in seiner Auslegung durch die nationalen Gerichte mit den Art. 2 und 6 Abs. 1 der Richtlinie 2000/78 unvereinbar ist.

    Daher hat die vom Gerichtshof in seinem Urteil Ingeniørforeningen i Danmark (C-499/08, EU:C:2010:600) vorgenommene Auslegung der Richtlinie 2000/78 es ermöglicht, die Gründe herauszustellen, aus denen § 2a Abs. 3 des Angestelltengesetzes in seiner Auslegung durch die nationalen Gerichte als mit dieser Richtlinie unvereinbar anzusehen ist.

    Nach Auffassung des vorlegenden Gerichts wäre es vor diesem Hintergrund contra legem , eine Auslegung von § 2a Abs. 3 des Angestelltengesetzes vorzunehmen, die diese Bestimmung in Einklang mit der Richtlinie 2000/78, wie sie der Gerichtshof in seinem Urteil Ingeniørforeningen i Danmark (C-499/08, EU:C:2010:600) ausgelegt hat, bringen würde.

    Der Nachlass des Herrn Rasmussen beanstandet die Beurteilung des vorlegenden Gerichts, wonach eine Auslegung von § 2a Abs. 3 des Angestelltengesetzes, die diese Vorschrift in Einklang mit der Richtlinie 2000/78 bringen könnte, wie der Gerichtshof sie in seinem Urteil Ingeniørforeningen i Danmark (C-499/08, EU:C:2010:600) ausgelegt habe, contra legem wäre, da eine solche richtlinienkonforme Auslegung nur im Rahmen des Wortlauts der genannten Vorschrift erfolge.

    Der Nachlass des Herrn Rasmussen verweist insoweit auf die Schlussanträge der Generalanwältin Kokott in der Rechtssache Ingeniørforeningen i Danmark (C-499/08, EU:C:2010:248).

    Schließlich weise ich darauf hin, dass die dänische Regierung in den Erklärungen, die sie im Rahmen der Rechtssache vorgelegt hat, in der das Urteil Ingeniørforeningen i Danmark (C-499/08, EU:C:2010:600) ergangen ist, offenbar selbst nicht davon ausging, dass eine im Einklang mit der Richtlinie 2000/78 stehende Auslegung von § 2a Abs. 3 des Angestelltengesetzes unmöglich sei.

    Dieser Vorschlag ist nach meinem Dafürhalten insofern besonders angemessen, als sich die Tragweite von § 2a Abs. 3 des Angestelltengesetzes mit der Technik der richtlinienkonformen Auslegung sowohl im Kontext der Rechtssache, die zum Urteil Ingeniørforeningen i Danmark (C-499/08, EU:C:2010:600) geführt hat, als auch im Kontext der vorliegenden Rechtssache auf das begrenzen lässt, was ausdrücklich aus dem Wortlaut dieser Vorschrift hervorgeht.

    Wie wir gesehen haben, ergibt sich aus dem Urteil Ingeniørforeningen i Danmark (C-499/08, EU:C:2010:600) tatsächlich nicht, dass schon der Wortlaut von § 2a Abs. 3 des Angestelltengesetzes mit der Richtlinie 2000/78 unvereinbar ist.

    Die Vornahme einer unionsrechtskonformen Auslegung durch das vorlegende Gericht dürfte lediglich voraussetzen, dass dieses seine Rechtsprechung ändert, damit die Auslegung, die der Gerichtshof der Richtlinie 2000/78 in seinem Urteil Ingeniørforeningen i Danmark (C-499/08, EU:C:2010:600) gegeben hat, in der nationalen Rechtsordnung vollständig angewandt wird, und zwar nicht nur auf Beziehungen zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern, die unter das öffentliche Recht fallen, sondern auch auf solche, die unter das Privatrecht fallen.

    Allerdings ist festzustellen, dass der Gerichtshof die zeitliche Wirkung der von ihm im Zusammenhang mit § 2a Abs. 3 des Angestelltengesetzes vorgenommenen Auslegung der Richtlinie 2000/78 in seinem Urteil Ingeniørforeningen i Danmark (C-499/08, EU:C:2010:600) nicht beschränkt hat.

    Im Rahmen des vorliegenden Vorabentscheidungsersuchens könnte der Gerichtshof die zeitliche Wirkung seines Urteils Ingeniørforeningen i Danmark (C-499/08, EU:C:2010:600) daher selbst dann nicht beschränken, wenn er hierzu aufgefordert worden wäre, was nicht der Fall ist.

    Wäre das vorlegende Gericht unter den Umständen der vorliegenden Rechtssache berechtigt, seine Verpflichtung zur unionsrechtskonformen Auslegung mit dem Hinweis auf den Grundsatz der Rechtssicherheit zu begrenzen, liefe dies auf eine Beschränkung der zeitlichen Wirkung des Urteils Ingeniørforeningen i Danmark (C-499/08, EU:C:2010:600) hinaus, obwohl der Gerichtshof nicht die Ansicht vertreten hat, dass dieser Grundsatz eine solche Beschränkung rechtfertigt.

    7 - Urteil Ingeniørforeningen i Danmark (C-499/08, EU:C:2010:600, Rn. 9).

    12 - Urteil Ingeniørforeningen i Danmark (C-499/08, EU:C:2010:600, Rn. 35).

  • Generalanwalt beim EuGH, 31.05.2016 - C-157/15

    Nach Ansicht von Generalanwältin Kokott kann ein Kopftuchverbot in Unternehmen

    10 - Siehe meine Schlussanträge in der Rechtssache Andersen (C-499/08, EU:C:2010:248, Rn. 28).

    16 - In diesem Sinne auch Urteile Ingeniørforeningen i Danmark (C-499/08, EU:C:2010:600, Rn. 19), Prigge u. a. (C-447/09, EU:C:2011:573, Rn. 39) und Vital Pérez (C-416/13, EU:C:2014:2371, Rn. 28).

    22 - So schon meine Schlussanträge in der Rechtssache Andersen (C-499/08, EU:C:2010:248, Rn. 31) und - bezogen auf die verwandte Richtlinie 2000/43 - meine Schlussanträge in der Rechtssache CHEZ Razpredelenie Bulgaria (C-83/14, EU:C:2015:170, Rn. 73); vgl. außerdem das Urteil Hay (C-267/12, EU:C:2013:823, Rn. 45).

    25 - Vgl. etwa die Urteile Dekker (C-177/88, EU:C:1990:383, Rn. 12 und 17), Handels- og Kontorfunktionærernes Forbund (C-179/88, EU:C:1990:384, Rn. 13), Busch (C-320/01, EU:C:2003:114, Rn. 39), Kiiski (C-116/06, EU:C:2007:536, Rn. 55), Kleist (C-356/09, EU:C:2010:703, Rn. 31), Ingeniørforeningen i Danmark (C-499/08, EU:C:2010:600, Rn. 23 und 24), Maruko (C-267/06, EU:C:2008:179, Rn. 72), Römer (C-147/08, EU:C:2011:286, Rn. 52) und Hay (C-267/12, EU:C:2013:823, Rn. 41 und 44); im selben Sinne auch Urteil CHEZ Razpredelenie Bulgaria (C-83/14, EU:C:2015:480, Rn. 76, 91 und 95).

    60 - In diesem Sinne die Urteile Palacios de la Villa (C-411/05, EU:C:2007:604, Rn. 73) und Ingeniørforeningen i Danmark (C-499/08, EU:C:2010:600, Rn. 47), jeweils bezogen auf eine Problematik der Altersdiskriminierung im Rahmen der Richtlinie 2000/78.

  • Generalanwalt beim EuGH, 12.03.2015 - C-83/14

    CHEZ Razpredelenie Bulgaria - Richtlinie 2000/43/EG - Grundsatz der

    34 - Vgl. dazu auch - bezogen auf die Altersdiskriminierung - meine Schlussanträge in der Rechtssache Andersen (C-499/08, EU:C:2010:248, Rn. 31).

    59 - Vgl. dazu meine Schlussanträge in der Rechtssache Belov (C-394/11, EU:C:2012:585, Rn. 100) sowie ergänzend - bezogen auf die Rechtfertigung einer Altersdiskriminierung im Sinne der Richtlinie 2000/78 - meine Schlussanträge in der Rechtssache Andersen (C-499/08, EU:C:2010:248, Rn. 46 und 47).

    63 - Vgl. dazu meine Schlussanträge in der Rechtssache Belov (C-394/11, EU:C:2012:585, Rn. 105) sowie ergänzend - bezogen auf die Rechtfertigung einer Altersdiskriminierung im Sinne der Richtlinie 2000/78 - meine Schlussanträge in der Rechtssache Andersen (C-499/08, EU:C:2010:248, Rn. 53).

    Im selben Sinne - bezogen auf die Richtlinie 2000/78 - Urteil Ingeniørforeningen i Danmark (C-499/08, EU:C:2010:600, Rn. 41 bis 48, insbesondere Rn. 47) sowie meine Schlussanträge in jener Rechtssache, auch Rechtssache Andersen genannt (C-499/08, EU:C:2010:248, Rn. 67).

    70 - Vgl. hierzu nochmals meine Schlussanträge in den Rechtssachen Belov (C-394/11, EU:C:2012:585, Rn. 117) und Andersen (C-499/08, EU:C:2010:248, Rn. 68).

  • Generalanwalt beim EuGH, 13.07.2016 - C-188/15

    Nach Auffassung von Generalanwältin Sharpston stellt eine Unternehmenspraxis,

    113 - C-499/08, EU:C:2010:248, Nr. 68.
  • Generalanwalt beim EuGH, 30.06.2016 - C-443/15

    Parris - Grundrechte - Richtlinie 2000/78/EG - Gleichbehandlung in Beschäftigung

    25 - Siehe meine Schlussanträge in der Rechtssache Andersen (C-499/08, EU:C:2010:248, Rn. 28).

    27 - So schon meine Schlussanträge in der Rechtssache Andersen (C-499/08, EU:C:2010:248, Rn. 31) und - bezogen auf die verwandte Richtlinie 2000/43/EG - meine Schlussanträge in der Rechtssache CHEZ Razpredelenie Bulgaria (C-83/14, EU:C:2015:170, Rn. 73); vgl. außerdem das Urteil Hay (C-267/12, EU:C:2013:823, Rn. 45).

    61 - In diesem Sinne etwa Urteil Prigge u. a. (C-447/09, EU:C:2011:573, Rn. 52 bis 83); vgl. auch meine Schlussanträge in der Rechtssache Andersen (C-499/08, EU:C:2010:248, Rn. 31).

    69 - Urteile Age Concern England (C-388/07, EU:C:2009:128, Rn. 46), Hütter (C-88/08, EU:C:2009:381, Rn. 41) und Prigge u. a. (C-447/09, EU:C:2011:573, Rn. 80 bis 82); vgl. auch meine Schlussanträge in der Rechtssache Andersen (C-499/08, EU:C:2010:248, Rn. 31 mit Fn. 29).

  • BAG, 08.12.2010 - 7 ABR 98/09

    Tarifvertragliches Höchstalter für die Einstellung von Piloten

    Bloße Vermutungen und Einschätzungen genügen nicht (vgl. BAG 22. Januar 2009 - 8 AZR 906/07 - Rn. 55 mwN, BAGE 129, 181; vgl. auch die Schlussanträge der Generalanwältin Kokott vom 6. Mai 2010 - C-499/08 - [Andersen] Rn. 45) .
  • BAG, 06.04.2011 - 7 AZR 524/09

    Altersdiskriminierende Vereinbarung der Dauer eines befristeten Arbeitsvertrags

    Insgesamt erfordert die Rechtfertigung einer unterschiedlichen Behandlung wegen des Alters nach § 10 Satz 1 und Satz 2 AGG - ebenso wie nach der nahezu wortgleichen Regelung in Art. 6 Abs. 1 Satz 1 der Richtlinie 2000/78/EG des Rates vom 27. November 2000 zur Festlegung eines allgemeinen Rahmens für die Verwirklichung der Gleichbehandlung in Beschäftigung und Beruf (Richtlinie 2000/78/EG) - der Sache nach, "dass sich die zugrunde liegende Maßnahme auf ein legitimes Ziel stützt und einer Verhältnismäßigkeitsprüfung standhält" (Schlussanträge der Generalanwältin Kokott vom 6. Mai 2010 in der Rechtssache - C-499/08 - [Andersen] Rn. 47, dort auch unter Rn. 41 bis 46 zur Bedeutung und Einordnung der Worte "objektiv und angemessen" sowie "angemessen und erforderlich"; vgl. dazu auch EuGH 5. März 2009 - C-388/07 - [Age Concern England] Rn. 65, Slg. 2009, I-1569) .
  • Generalanwalt beim EuGH, 20.09.2012 - C-394/11

    Belov - Zulässigkeit des Vorabentscheidungsersuchens - "Gericht eines

    70 - Vgl. dazu - bezogen auf die Rechtfertigung einer Altersdiskriminierung im Sinne der Richtlinie 2000/78 - meine Schlussanträge vom 6. Mai 2010 in der Rechtssache Andersen (C-499/08, Slg. 2010, I-9343, Nrn. 46 und 47).

    77 - Im selben Sinne - bezogen auf die Richtlinie 2000/78 - Urteil vom 12. Oktober 2010, Andersen (C-499/08, Slg. 2010, I-9343, Randnrn.

  • Generalanwalt beim EuGH, 02.10.2012 - C-286/12

    Kommission / Ungarn - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Sozialpolitik -

    9 - Siehe meine Schlussanträge vom 6. Mai 2010, Andersen (C-499/08, Slg. 2010, I-9343, Nr. 47).

    34 - Urteile Palacios de la Villa (zitiert in Fn. 11, Randnr. 73), vom 12. Oktober 2010, Andersen (C-499/08, Slg. 2010, I-9343, Randnrn.

  • Generalanwalt beim EuGH, 07.02.2013 - C-546/11

    Dansk Jurist- og Økonomforbund - Gleichbehandlung in Beschäftigung und Beruf -

    24 - Vgl. hierzu meine Schlussanträge vom 6. Mai 2010 in der Rechtssache Ingeniørforeningen i Danmark ("Andersen") (C-499/08, Slg. 2010, I-9343, Nrn. 42 bis 47).

    27 - So auch meine Schlussanträge in der Rechtssache Andersen (zitiert in Fn.24, Nrn. 51 und 52) sowie das Urteil vom 12. Oktober 2010 in dieser Rechtssache (C-499/08, Slg. 2010, I-9343, Randnr. 29).

  • Generalanwalt beim EuGH, 15.07.2010 - C-147/08

    Römer - Gleichbehandlung in Beschäftigung und Beruf - Art. 141 EG - Richtlinie

  • Generalanwalt beim EuGH, 06.12.2012 - C-335/11

    HK Danmark - Gleichbehandlung in Beschäftigung und Beruf - Richtlinie 2000/78/EG

  • Generalanwalt beim EuGH, 07.09.2010 - C-221/09

    AJD Tuna - Gemeinsame Fischereipolitik - Verordnung (EG) Nr. 530/2008 der

  • Generalanwalt beim EuGH, 16.09.2010 - C-356/09

    Kleist - Sozialpolitik - Gleichbehandlung zwischen Männern und Frauen

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