Rechtsprechung
   EuGH, 23.11.2006 - C-5/05   

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https://dejure.org/2006,1908
EuGH, 23.11.2006 - C-5/05 (https://dejure.org/2006,1908)
EuGH, Entscheidung vom 23.11.2006 - C-5/05 (https://dejure.org/2006,1908)
EuGH, Entscheidung vom 23. November 2006 - C-5/05 (https://dejure.org/2006,1908)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • lexetius.com

    Steuerrecht - Harmonisierung der Rechtsvorschriften -Richtlinie 92/12/EWG - Verbrauchsteuer - Wein - Artikel 7 bis 10 - Bestimmung des Mitgliedstaats der Entstehung des Steueranspruchs - Erwerb durch eine Privatperson für ihren Eigenbedarf und den Bedarf anderer ...

  • Europäischer Gerichtshof

    Joustra

    Steuerrecht - Harmonisierung der Rechtsvorschriften -Richtlinie 92/12/EWG - Verbrauchsteuer - Wein - Artikel 7 bis 10 - Bestimmung des Mitgliedstaats der Entstehung des Steueranspruchs - Erwerb durch eine Privatperson für ihren Eigenbedarf und den Bedarf anderer ...

  • EU-Kommission PDF

    Joustra

    Steuerrecht - Harmonisierung der Rechtsvorschriften -Richtlinie 92/12/EWG - Verbrauchsteuer - Wein - Artikel 7 bis 10 - Bestimmung des Mitgliedstaats der Entstehung des Steueranspruchs - Erwerb durch eine Privatperson für ihren Eigenbedarf und den Bedarf anderer ...

  • EU-Kommission

    Joustra

    Abgaben

  • Wolters Kluwer

    Erhebung von Verbrauchsteuer auf in Frankreich durch eine Privatperson für den eigenen Bedarf sowie für den Bedarf anderer Privatpersonen erworbenen Weins in den Niederlanden; Verbringung in die Niederlande durch ein in diesem Mitgliedstaat niedergelassenes ...

  • riw-online.de(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)

    Verbrauchsteuer bei Erwerb von Waren durch eine Privatperson für ihren Eigenbedarf und den Bedarf anderer Privatpersonen in einem Mitgliedstaat und Verbringung der Waren in einen anderen Mitgliedstaat durch ein Beförderungsunternehmen

  • Judicialis

    EG Art. 234; ; Richtlinie 92/12/EWG Art. 7; ; Richtlinie 92/12/EWG Art. 8; ; Richtlinie 92/12/EWG Art. 9

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Steuerrecht: Steuerrecht - Harmonisierung der Rechtsvorschriften -Richtlinie 92/12/EWG - Verbrauchsteuer - Wein - Artikel 7 bis 10 - Bestimmung des Mitgliedstaats der Entstehung des Steueranspruchs - Erwerb durch eine Privatperson für ihren Eigenbedarf und den Bedarf anderer ...

  • datenbank.nwb.de

    Verbrauchsteuerbefreiung nur für selbst erworbene und beförderte Waren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • Europäischer Gerichtshof PDF (Pressemitteilung)

    Steuerrecht - NUR DIE WAREN, DIE PRIVATPERSONEN ERWERBEN UND SELBST BEFÖRDERN, SIND IM EINFUHRMITGLIEDSTAAT VON VERBRAUCHSTEUERN BEFREIT

  • raschlosser.com (Kurzinformation)

    Verbrauchssteuerbefreiung nur bei Selbstbeförderung

  • Europäischer Gerichtshof (Leitsatz)

    Joustra

    Steuerrecht - Harmonisierung der Rechtsvorschriften - Richtlinie 92/12/EWG - Verbrauchsteuer - Wein - Artikel 7 bis 10 - Bestimmung des Mitgliedstaats der Entstehung des Steueranspruchs - Erwerb durch eine Privatperson für ihren Eigenbedarf und den Bedarf anderer ...

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Verbrauchssteuerbefreiung nur bei Selbstbeförderung

  • rechtsanwalt.com (Kurzinformation)

    Vorsicht bei Wein- und Kaffeebestellungen aus dem EU-Ausland

  • 123recht.net (Pressemeldung, 23.11.2006)

    EU-Steuerlücke bei privatem Weinimport geschlossen

Sonstiges (3)

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)

    Ersuchen um Vorabentscheidung, vorgelegt durch Urteil des Hoge Raad der Nederlanden vom 7. Januar 2005 in dem Rechtsstreit Staatssecretaris van Financiën gegen B. F. Joustra

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    EWGRL 12/92 Art 8, EWGRL 12/92 Art 7, EWGRL 12/92 Art 9, Richtlinie 92/12/EWG Art 8, Richtlinie 92/12/EWG Art 7, Richtlinie 92/12/EWG Art 9
    Beförderung; Eigenbedarf; Privatperson; Verbrauchsteuer

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Vorabentscheidungsersuchen des Hoge Raad der Nederlanden - Auslegung der Artikel 7, 8 und 9 der Richtlinie 92/12/EWG des Rates vom 25. Februar 1992 über das allgemeine System, den Besitz, die Beförderung und die Kontrolle verbrauchsteuerpflichtiger Waren (ABl. L 76, S. ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2007, 351 (Ls.)
  • EuZW 2006, 760
  • BB 2007, 234
 
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Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (3)

  • EuGH, 02.04.1998 - C-296/95

    DER ERWERB VON ZIGARETTEN FÜR DEN EIGENBEDARF VON PRIVATPERSONEN ÜBER EINEN

    Auszug aus EuGH, 23.11.2006 - C-5/05
    23 Das vorlegende Gericht stellt fest, dass der dem Ausgangsverfahren zugrunde liegende Sachverhalt anscheinend weder unter Artikel 8 noch unter die Artikel 7 und 9 der Richtlinie falle, es sei denn, man erkenne Artikel 8 eine weitergehende Wirkung zu, als es der Gerichtshof im Urteil vom 2. April 1998 in der Rechtssache C-296/95 (EMU Tabac u. a., Slg. 1998, I-1605), insbesondere in den Randnummern 33 und 37 dieses Urteils, getan habe, oder der Begriff "zu gewerblichen Zwecken in Besitz gehalten werden" in den Artikeln 7 und 9 der Richtlinie werde dahin ausgelegt, dass darunter auch der Sachverhalt falle, dass derjenige, bei dem die verbrauchsteuerpflichtigen Waren abgeliefert würden, um von dort an die Erwerber verteilt zu werden, seine Tätigkeit ausübe, ohne dabei gewerbsmäßig oder mit Gewinnerzielungsabsicht zu handeln.

    Im Urteil EMU Tabac u. a. sei es jedoch um einen Fall gegangen, in dem ein auf gewerblicher Grundlage handelnder Vermittler beim Erwerb der verbrauchsteuerpflichtigen Waren aufgetreten sei und zugleich auf Rechnung des Verkäufers für die Beförderung in den Bestimmungsmitgliedstaat gesorgt habe.

    27 Wie der Gerichtshof bereits festgestellt hat, bezweckt die Richtlinie, in bestimmtem Umfang den Besitz, den Verkehr und die Kontrolle verbrauchsteuerpflichtiger Waren zu regeln, und zwar insbesondere um zu gewährleisten, dass der Verbrauchsteueranspruch in allen Mitgliedstaaten unter gleichen Umständen gegeben ist (Urteil EMU Tabac u. a., Randnr. 22, Urteile vom 5. April 2001 in der Rechtssache C-325/99, Van de Water, Slg. 2001, I-2729, Randnr. 39, und vom 12. Dezember 2002 in der Rechtssache C-395/00, Cipriani, Slg. 2002, I-11877, Randnr. 41).

    28 Wie u. a. aus der fünften und der sechsten Begründungserwägung hervorgeht, trifft die Richtlinie eine Unterscheidung zwischen wirtschaftlichen Zwecken dienenden Waren einerseits, die bei ihrer Beförderung von Dokumenten begleitet sein müssen, und persönlichen Zwecken dienenden Waren andererseits (vgl. in diesem Sinne Urteil EMU Tabac u. a., Randnrn.

    (vgl. in diesem Sinne Urteil EMU Tabac u. a., Randnr. 42).

    31 Dagegen sieht Artikel 8 für Waren, deren Besitz persönlichen Zwecken dient, vor, dass die Verbrauchsteuern in dem Mitgliedstaat geschuldet werden, in dem die Waren erworben wurden (vgl. in diesem Sinne Urteil EMU Tabac u. a., Randnr. 24).

    Diese Voraussetzungen sollen die Feststellung des rein persönlichen Charakters des Besitzes von verbrauchsteuerpflichtigen Waren ermöglichen, die in einem Mitgliedstaat erworben und dann in einen anderen Mitgliedstaat befördert werden (vgl. in diesem Sinne Urteil EMU Tabac u. a., Randnrn.

    37 Was die zweite Voraussetzung angeht, ergibt sich ebenfalls aus der Formulierung "die sie selbst befördern" in Artikel 8 der Richtlinie, dass die Anwendung dieser Vorschrift verlangt, dass die betreffenden Waren von der Privatperson, die sie erworben hat, persönlich befördert worden sind (vgl. in diesem Sinne Urteil EMU Tabac u. a., Randnr. 33).

    Die vorliegende Rechtssache unterscheide sich daher von der Rechtssache, die zum Urteil EMU Tabac u. a. geführt habe.

    49 Wie aus Randnummer 42 dieses Urteils hervorgeht, kann Artikel 10 der Richtlinie, der von Privatpersonen erworbene Waren erfasst, die vom Verkäufer oder auf dessen Gefahr direkt oder indirekt versandt oder befördert werden, jedoch dann keine Anwendung finden, wenn die Initiative für die Beförderung nicht vom Verkäufer, sondern von der Privatperson ausgeht, die die verbrauchsteuerpflichtigen Waren erworben hat (Urteil EMU Tabac u. a., Randnrn.

    Dies ist aber bei einer Privatperson der Fall, die, wie in der vorliegenden Rechtssache, keine Gewinnerzielungsabsicht verfolgt, da die Verbringung der verbrauchsteuerpflichtigen Waren auf Betreiben eines auf eigene Rechnung tätigen Wirtschaftsbeteiligten erfolgt (vgl. in diesem Sinne Urteil EMU Tabac u. a., Randnr. 52).

  • EuGH, 05.04.2001 - C-325/99

    van de Water

    Auszug aus EuGH, 23.11.2006 - C-5/05
    27 Wie der Gerichtshof bereits festgestellt hat, bezweckt die Richtlinie, in bestimmtem Umfang den Besitz, den Verkehr und die Kontrolle verbrauchsteuerpflichtiger Waren zu regeln, und zwar insbesondere um zu gewährleisten, dass der Verbrauchsteueranspruch in allen Mitgliedstaaten unter gleichen Umständen gegeben ist (Urteil EMU Tabac u. a., Randnr. 22, Urteile vom 5. April 2001 in der Rechtssache C-325/99, Van de Water, Slg. 2001, I-2729, Randnr. 39, und vom 12. Dezember 2002 in der Rechtssache C-395/00, Cipriani, Slg. 2002, I-11877, Randnr. 41).
  • EuGH, 12.12.2002 - C-395/00

    Cipriani

    Auszug aus EuGH, 23.11.2006 - C-5/05
    27 Wie der Gerichtshof bereits festgestellt hat, bezweckt die Richtlinie, in bestimmtem Umfang den Besitz, den Verkehr und die Kontrolle verbrauchsteuerpflichtiger Waren zu regeln, und zwar insbesondere um zu gewährleisten, dass der Verbrauchsteueranspruch in allen Mitgliedstaaten unter gleichen Umständen gegeben ist (Urteil EMU Tabac u. a., Randnr. 22, Urteile vom 5. April 2001 in der Rechtssache C-325/99, Van de Water, Slg. 2001, I-2729, Randnr. 39, und vom 12. Dezember 2002 in der Rechtssache C-395/00, Cipriani, Slg. 2002, I-11877, Randnr. 41).
  • BFH, 08.09.2011 - VII R 59/10

    Tabaksteuerfreier Eigenbedarf erfasst auch Geschenke an Familienmitglieder -

    Schließlich stehe dieses Ergebnis nicht in Widerspruch zum Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Union (EuGH) vom 23. November 2006 C-5/05 (Slg. 2006, I-11075).
  • BFH, 10.10.2007 - VII R 49/06

    Unkenntnis der Zusammensetzung einer LKW-Ladung schließt Schuldnerschaft für

    Dem entspricht es, wenn der EuGH in dem Urteil vom 23. November 2006 Rs. C-5/05 (ZfZ 2007, 19) davon spricht, dass Waren, deren Besitz nicht persönlichen Zwecken diene, notwendigerweise als Waren anzusehen seien, die sich zu kommerziellen Zwecken in dem anderen Mitgliedstaat befinden (Rdnr. 29 und 51), und dass der EuGH aus den objektiven Umständen, nämlich dass Waren von einem Beförderungsunternehmen in einen anderen Mitgliedstaat verbracht werden --und nicht etwa aufgrund der subjektiven Absichten oder Vorstellungen des Verbringers--, auf ihren gewerblichen Verwendungszweck schließt.
  • BFH, 20.05.2015 - XI R 2/13

    Zur Anwendung der sog. Versandhandelsregelung auf Arzneimittellieferungen

    Etwas anderes gilt nur dann, wenn die Initiative für die Beförderung nicht vom Verkäufer, sondern von der Privatperson ausgeht, die die verbrauchsteuerpflichtigen Waren erworben hat (EuGH-Urteile EMU Tabac, EU:C:1998:152, HFR 1998, 599, Rz 48, 49, und Joustra vom 23. November 2006 C-5/05, EU:C:2006:733, HFR 2007, 179, Rz 49).
  • EuGH, 14.03.2013 - C-216/11

    Kommission / Frankreich - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Richtlinie

    Es ist darauf hinzuweisen, dass die Richtlinie bezweckt, in bestimmtem Umfang den Besitz, die Beförderung und die Kontrolle verbrauchsteuerpflichtiger Waren zu regeln, und zwar insbesondere um zu gewährleisten, dass der Verbrauchsteueranspruch in allen Mitgliedstaaten unter gleichen Umständen gegeben ist (Urteil vom 23. November 2006, Joustra, C-5/05, Slg. 2006, I-11075, Randnr. 27 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Zu diesem Zweck trifft die Richtlinie eine Unterscheidung zwischen zu gewerblichen Zwecken in Besitz gehaltenen Waren einerseits und zu persönlichen Zwecken in Besitz gehaltenen Waren andererseits (Urteil Joustra, Randnr. 28).

    8 der Richtlinie sieht für die Waren, deren Besitz persönlichen Zwecken dient, vor, dass die Verbrauchsteuern in dem Mitgliedstaat geschuldet werden, in dem die Waren erworben wurden (Urteil Joustra, Randnr. 31).

  • EuGH, 15.11.2007 - C-330/05

    Granberg - Verbrauchsteuern - Mineralöle - Atypische Beförderungsart

    Wie der Gerichtshof bereits festgestellt hat, bezweckt die Richtlinie, in bestimmtem Umfang den Besitz, den Verkehr und die Kontrolle verbrauchsteuerpflichtiger Waren zu regeln, und zwar insbesondere um zu gewährleisten, dass der Verbrauchsteueranspruch in allen Mitgliedstaaten unter gleichen Umständen gegeben ist (Urteile vom 2. April 1998, EMU Tabac u. a., C-296/95, Slg. 1998, I-1605, Randnr. 22, vom 5. April 2001, van de Water, C-325/99, Slg. 2001, I-2729, Randnr. 39, vom 12. Dezember 2002, Cipriani, C-395/00, Slg. 2002, I-11877, Randnr. 41, und vom 23. November 2006, Joustra, C-5/05, Slg. 2006, I-11075, Randnr. 27).

    Insoweit stellt Art. 8 der Richtlinie den allgemeinen Grundsatz auf, dass die Verbrauchsteuern für Waren, die Privatpersonen für ihren Eigenbedarf erworben und selbst befördert haben, im Erwerbsmitgliedstaat geschuldet werden (vgl. in diesem Sinne Urteil Joustra, Randnrn.

    Wie der Gerichtshof bereits entschieden hat, unterscheidet die Richtlinie somit zwischen diesen Waren einerseits und solchen Waren andererseits, deren Besitz privaten Zwecken dient und für deren Beförderung kein Dokument erforderlich ist (vgl. in diesem Sinne Urteile EMU Tabac u. a., Randnr. 23, und Joustra, Randnr. 28).

  • EuGH, 18.07.2013 - C-315/12

    Metro Cash & Carry Danmark - Verbrauchsteuer - Richtlinie 92/12/EWG - Art. 7 bis

    Zunächst ist darauf hinzuweisen, dass nach ständiger Rechtsprechung die Richtlinie 92/12 bezweckt, in bestimmtem Umfang den Besitz, den Verkehr und die Kontrolle verbrauchsteuerpflichtiger Waren zu regeln, und zwar insbesondere um zu gewährleisten, dass der Verbrauchsteueranspruch in allen Mitgliedstaaten unter gleichen Umständen gegeben ist (vgl. Urteil vom 23. November 2006, Joustra, C-5/05, Slg. 2006, I-11075, Randnr. 27 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Insoweit ist darauf hinzuweisen, dass die Waren, deren Besitz nicht persönlichen Zwecken dient, notwendigerweise als Waren anzusehen sind, deren Besitz gewerblichen Zwecken dient (vgl. Urteil Joustra, Randnr. 29).

  • Generalanwalt beim EuGH, 25.01.2007 - C-392/05

    Alevizos - Richtlinie 83/183/EWG - Steuerbefreiungen bei der endgültigen Einfuhr

    28 - Zu Letzterem vgl. die Urteile vom 2. April 1998, EMU Tabac u. a. (C-296/95, Slg. 1998, I-1605, Randnr. 22), vom 5. April 2001, Van de Water (C-325/99, Slg. 2001, I-2729, Randnr. 39), vom 12. Dezember 2002, Cipriani (C-395/00, Slg. 2002, I-11877, Randnr. 41) und vom 23. November 2006, Joustra (C-5/05, noch nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnr. 27).

    Im selben Sinne die in Fn. 28 zitierte Rechtsprechung, wonach die Richtlinie 92/12 bezweckt, " in bestimmtem Umfang den Besitz, den Verkehr und die Kontrolle verbrauchsteuerpflichtiger Waren zu regeln" (vgl. etwa Urteil Joustra, Randnr. 27; Hervorhebung von mir).

  • EuGH, 30.05.2013 - C-663/11

    Scandic Distilleries - Vorabentscheidungsersuchen - Richtlinie 92/12/EWG -

    Die Richtlinie 92/12 bezweckt, in bestimmtem Umfang den Besitz, den Verkehr und die Kontrolle verbrauchsteuerpflichtiger Waren zu regeln, und zwar insbesondere, um zu gewährleisten, dass der Verbrauchsteueranspruch in allen Mitgliedstaaten unter gleichen Umständen gegeben ist (vgl. Urteil vom 23. November 2006, Joustra, C-5/05, Slg. 2006, I-11075, Randnr. 27 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • Generalanwalt beim EuGH, 10.10.2007 - C-281/06

    Jundt

    6 - Schlussanträge in der Rechtssache Joustra (C-5/05, Urteil vom 23. November 2006, Slg. 2006, I-11075, Nr. 84).
  • BFH, 28.06.2023 - VII B 54/22

    Eigenverbrauch im Tabaksteuerrecht

    bb) Das EuGH-Urteil Joustra vom 23.11.2006 - C-5/05 (EU:C:2006:733, ZfZ 2007, 19) betrifft einen anderen Sachverhalt und steht diesem Ergebnis nicht entgegen.
  • Generalanwalt beim EuGH, 03.09.2009 - C-305/08

    CoNISMa - Dienstleistungsaufträge - Richtlinie 2004/18/EG - Verfahren zur Vergabe

  • Generalanwalt beim EuGH, 15.07.2010 - C-163/09

    Repertoire Culinaire - Indirekte Steuern - Verbrauchsteuer auf Alkohol und

  • FG München, 18.09.2008 - 14 K 4113/07

    Versandhandel im Zusammenhang mit Kaffeesteuer

  • Generalanwalt beim EuGH, 31.01.2013 - C-663/11

    Scandic Distilleries - Richtlinie 92/12/EWG - Verbrauchsteuer auf zum Verbrauch

  • Generalanwalt beim EuGH, 27.02.2007 - C-330/05

    Granberg - Steuervorschriften - Harmonisierung der Rechtsvorschriften -

  • FG Berlin-Brandenburg, 16.03.2022 - 1 K 1294/19
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Rechtsprechung
   EuGH, 23.11.2005 - C-5/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,78381
EuGH, 23.11.2005 - C-5/05 (https://dejure.org/2005,78381)
EuGH, Entscheidung vom 23.11.2005 - C-5/05 (https://dejure.org/2005,78381)
EuGH, Entscheidung vom 23. November 2005 - C-5/05 (https://dejure.org/2005,78381)
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Verfahrensgang

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Rechtsprechung
   EuGH, 24.11.2005 - C-5/05 SA   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,34558
EuGH, 24.11.2005 - C-5/05 SA (https://dejure.org/2005,34558)
EuGH, Entscheidung vom 24.11.2005 - C-5/05 SA (https://dejure.org/2005,34558)
EuGH, Entscheidung vom 24. November 2005 - C-5/05 SA (https://dejure.org/2005,34558)
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Volltextveröffentlichung

Sonstiges

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • EuGH, 29.04.1993 - C-182/91

    Forafrique Burkinabe / Kommission

    Auszug aus EuGH, 24.11.2005 - C-5/05 SA
    Dans ces conditions, il appartient à ce dernier de demander à la Cour d'autoriser la levée de l'immunité (arrêt du 29 avril 1993, Forafrique Burkinabe/Commission, C-182/91, Rec.
  • Generalanwalt beim EuGH, 03.09.2020 - C-316/19

    Kommission/ Slowenien (Archives de la BCE) - Vertragsverletzungsverfahren - Art.

    Vgl. für den Schutz der Vermögensgegenstände und Guthaben der Union Beschlüsse vom 11. Mai 1971, X/Kommission (1/71 SA, EU:C:1971:48, Rn. 3/5 und 6/8), und vom 24. November 2005, Gil do Nascimento u. a./Kommission (C-5/05 SA, nicht veröffentlicht, EU:C:2005:723, Rn. 11), sowie Urteil vom 30. Mai 2018, Dell'Acqua (C-370/16, EU:C:2018:344, Rn. 34).

    32 Vgl. zur parlamentarischen Immunität Art. 9 Abs. 3 des Protokolls über die Vorrechte und Befreiungen der Union; zur Freigabe von Guthaben und Vermögensgegenständen der Union vgl. Urteil vom 29. April 1993, Forafrique Burkinabe/Kommission (C-182/91, EU:C:1993:165, Rn. 14), sowie Beschluss vom 24. November 2005, Gil do Nascimento u. a./Kommission (C-5/05 SA, nicht veröffentlicht, EU:C:2005:723, Rn. 14).

  • EuG, 11.06.2015 - T-496/13

    McCullough / Cedefop

    Dans ces conditions, il appartient à la personne demandant la mesure de contrainte en cause de demander à la Cour d'autoriser la levée de l'immunité (ordonnances du 24 novembre 2005, Gil do Nascimento e.a./Commission, C-5/05 SA, EU:C:2005:723, point 11, et du 19 novembre 2012, Marcuccio/Commission, C-1/11 SA, EU:C:2012:729, point 22).
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • EuGH, 02.04.1998 - C-296/95

    DER ERWERB VON ZIGARETTEN FÜR DEN EIGENBEDARF VON PRIVATPERSONEN ÜBER EINEN

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 01.12.2005 - C-5/05
    11 - Urteil vom 2. April 1998 in der Rechtssache C-296/95 (EMU Tabac u. a., Slg. 1998, I-1605).
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