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   EuGH, 23.02.2006 - C-513/03   

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https://dejure.org/2006,877
EuGH, 23.02.2006 - C-513/03 (https://dejure.org/2006,877)
EuGH, Entscheidung vom 23.02.2006 - C-513/03 (https://dejure.org/2006,877)
EuGH, Entscheidung vom 23. Februar 2006 - C-513/03 (https://dejure.org/2006,877)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • lexetius.com

    Kapitalverkehr - Artikel 73b Absatz 1 EG-Vertrag (jetzt Artikel 56 Absatz 1 EG) - Erbschaftsteuer - Gesetzliche Fiktion, wonach ein Angehöriger eines Mitgliedstaats, der innerhalb von zehn Jahren, nachdem er diesen Mitgliedstaat verlassen hat, verstorben ist, als zum ...

  • Europäischer Gerichtshof

    Van Hilten-van der Heijden

    Kapitalverkehr - Artikel 73b Absatz 1 EG-Vertrag (jetzt Artikel 56 Absatz 1 EG) - Erbschaftsteuer - Gesetzliche Fiktion, wonach ein Angehöriger eines Mitgliedstaats, der innerhalb von zehn Jahren, nachdem er diesen Mitgliedstaat verlassen hat, verstorben ist, als zum ...

  • EU-Kommission PDF

    Van Hilten-van der Heijden

    Kapitalverkehr - Artikel 73b Absatz 1 EG-Vertrag (jetzt Artikel 56 Absatz 1 EG) - Erbschaftsteuer - Gesetzliche Fiktion, wonach ein Angehöriger eines Mitgliedstaats, der innerhalb von zehn Jahren, nachdem er diesen Mitgliedstaat verlassen hat, verstorben ist, als zum ...

  • EU-Kommission

    Van Hilten-van der Heijden

    Freier Kapitalverkehr

  • Deutsches Notarinstitut

    EG Art. 17, 18, 234; EGBGB Art. 10; BGB § 1617
    Kapitalverkehr steht erbschaftssteuerlicher Regelung nicht entgegen, die Staatsangehörigen für zehn Jahre nach Wohnsitzverlegung ins Ausland noch wie im Inland ansässig behandelt

  • Wolters Kluwer

    Erhebung von Erbschaftsteuer auf den Nachlass einer Erblasserin in den Niederlanden; Auslegung der Art. 73c Abs. 1 und 73d Abs. 3 EG-Vertrag; Besteuerung von Todes wegen für Staatsangehörige im Ausland lebende niederländische Staatsangehörige

  • Judicialis

    EG-Vertrag Art. 73b; ; EG-Vertrag Art. 73c Abs. 1; ; EG-Vertrag Art. 73d Abs. 3

  • datenbank.nwb.de

    Niederländische Erbschaftsteuer und Kapitalverkehrsfreiheit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Europäischer Gerichtshof (Leitsatz)

    Van Hilten-van der Heijden

    Kapitalverkehr - Artikel 73b Absatz 1 EG-Vertrag (jetzt Artikel 56 Absatz 1 EG) - Erbschaftsteuer - Gesetzliche Fiktion, wonach ein Angehöriger eines Mitgliedstaats, der innerhalb von zehn Jahren, nachdem er diesen Mitgliedstaat verlassen hat, verstorben ist, als zum ...

Sonstiges (3)

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)

    Ersuchen um Vorabentscheidung, vorgelegt mit Urteil des Gerechtshof Herzogenbusch vom 5. November 2003 in dem Rechtsstreit Erben nach M. E. A. van Hilten-van der Heijden gegen Inspecteur van de Belastingdienst/Particulieren/Ondernemingen Buitenland te Heerlen

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    EG Art 1, EG Art 58 Abs 3
    Erbschaft; Kapitalverkehrsfreiheit; Niederlande

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Vorabentscheidungsersuchen des Gerechtshof te 's-Hertogenbosch - Auslegung der Artikel 57 Absatz 1 EG und 58 Absatz 3 EG sowie der Erklärung (Nr. 7) zur Schlussakte des Vertrags von Maastricht betreffend Artikel 58 (ex-Artikel 73 d) des Vertrags zur Gründung der Europäischen ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2006, 533 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (78)Neu Zitiert selbst (14)

  • EuGH, 12.05.1998 - C-336/96

    FREIZÜGIGKEIT

    Auszug aus EuGH, 23.02.2006 - C-513/03
    Sie ergeben sich nämlich in Ermangelung gemeinschaftsrechtlicher Vereinheitlichungs- oder Harmonisierungsmaßnahmen aus der Befugnis der Mitgliedstaaten, die Kriterien für die Aufteilung ihrer Steuerhoheit vertraglich oder einseitig festzulegen (vgl. in diesem Sinne in Bezug auf Artikel 48 EG-Vertrag [nach Änderung jetzt Artikel 39 EG] Urteil vom 12. Mai 1998 in der Rechtssache C-336/96, Gilly, Slg. 1998, I-2793, Randnr. 30, und in Bezug auf die Artikel 52 EG-Vertrag [nach Änderung jetzt Artikel 43 EG] und 58 EG-Vertrag [jetzt Artikel 48 EG] Urteil vom 21. September 1999 in der Rechtssache C-307/97, Saint-Gobain ZN, Slg. 1999, I-6161, Randnr. 57).

    48 Außerdem hat der Gerichtshof bereits festgestellt, dass es für die Mitgliedstaaten nicht sachfremd ist, sich zum Zwecke der Aufteilung der Steuerhoheit an der internationalen Praxis und den von der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) erarbeiteten Musterabkommen zu orientieren (vgl. Urteil Gilly, Randnr. 31).

  • EuGH, 16.03.1999 - C-222/97

    Trummer und Mayer

    Auszug aus EuGH, 23.02.2006 - C-513/03
    Da jedoch Artikel 73b EG-Vertrag im Wesentlichen den Inhalt des Artikels 1 der Richtlinie 88/361 übernommen hat und ungeachtet dessen, dass diese Richtlinie auf die Artikel 69 und 70 Absatz 1 EWG-Vertrag gestützt ist (die Artikel 67 bis 73 EWG-Vertrag sind durch die Artikel 73b EG-Vertrag bis 73 g EG-Vertrag ersetzt worden, jetzt Artikel 56 EG bis 60 EG), behält jedoch nach ständiger Rechtsprechung die Nomenklatur für den Kapitalverkehr im Anhang zu dieser Richtlinie den Hinweischarakter für die Definition des Begriffes des Kapitalverkehrs, den sie vor dem Inkrafttreten der Artikel 73b ff. EG-Vertrag hatte, wobei die in ihr enthaltene Aufzählung gemäß ihrer Einleitung nicht erschöpfend ist (vgl. in diesem Sinne u. a. Urteile vom 16. März 1999 in der Rechtssache C-222/97, Trummer und Mayer, Slg. 1999, I-1661, Randnr. 21, und vom 5. März 2002 in den Rechtssachen C-515/99, C-519/99 bis C-524/99 und C-526/99 bis C-540/99, Reisch u. a., Slg. 2002, I-2157, Randnr. 30).

    44 Insoweit ergibt sich aus der Rechtsprechung, dass zu den Maßnahmen, die durch Artikel 73b Absatz 1 EG-Vertrag als Beschränkungen des Kapitalverkehrs verboten sind, solche gehören, die geeignet sind, Gebietsfremde von Investitionen in einem Mitgliedstaat oder die dort Ansässigen von Investitionen in anderen Mitgliedstaaten abzuhalten, oder im Fall von Erbschaften solche Maßnahmen, die eine Wertminderung des Nachlasses dessen bewirken, der in einem anderen Mitgliedstaat als dem ansässig ist, in dem sich die betreffenden Vermögensgegenstände befinden, und der deren Erwerb von Todes wegen besteuert (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 14. November 1995 in der Rechtssache C-483/93, Svensson und Gustavsson, Slg. 1995, I-3955, Randnr. 10; Trummer und Mayer, Randnr. 26; vom 14. Oktober 1999 in der Rechtssache C-439/97, Sandoz, Slg. 1999, I-7041, Randnr. 19, und Barbier, Randnr. 62).

  • EuGH, 11.12.2003 - C-364/01

    Barbier

    Auszug aus EuGH, 23.02.2006 - C-513/03
    42 Folglich handelt es sich beim Erwerb von Todes wegen um Kapitalverkehr im Sinne von Artikel 73b EG-Vertrag (vgl. in diesem Sinne auch Urteil vom 11. Dezember 2003 in der Rechtssache C-364/01, Barbier, Slg. 2003, I-15013, Randnr. 58); ausgenommen sind die Fälle, die mit keinem ihrer wesentlichen Elemente über die Grenzen eines Mitgliedstaats hinausweisen.

    44 Insoweit ergibt sich aus der Rechtsprechung, dass zu den Maßnahmen, die durch Artikel 73b Absatz 1 EG-Vertrag als Beschränkungen des Kapitalverkehrs verboten sind, solche gehören, die geeignet sind, Gebietsfremde von Investitionen in einem Mitgliedstaat oder die dort Ansässigen von Investitionen in anderen Mitgliedstaaten abzuhalten, oder im Fall von Erbschaften solche Maßnahmen, die eine Wertminderung des Nachlasses dessen bewirken, der in einem anderen Mitgliedstaat als dem ansässig ist, in dem sich die betreffenden Vermögensgegenstände befinden, und der deren Erwerb von Todes wegen besteuert (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 14. November 1995 in der Rechtssache C-483/93, Svensson und Gustavsson, Slg. 1995, I-3955, Randnr. 10; Trummer und Mayer, Randnr. 26; vom 14. Oktober 1999 in der Rechtssache C-439/97, Sandoz, Slg. 1999, I-7041, Randnr. 19, und Barbier, Randnr. 62).

  • EuGH, 14.11.1995 - C-484/93

    Svensson und Gustavsson / Ministre du Logement und de l'Urbanisme

    Auszug aus EuGH, 23.02.2006 - C-513/03
    44 Insoweit ergibt sich aus der Rechtsprechung, dass zu den Maßnahmen, die durch Artikel 73b Absatz 1 EG-Vertrag als Beschränkungen des Kapitalverkehrs verboten sind, solche gehören, die geeignet sind, Gebietsfremde von Investitionen in einem Mitgliedstaat oder die dort Ansässigen von Investitionen in anderen Mitgliedstaaten abzuhalten, oder im Fall von Erbschaften solche Maßnahmen, die eine Wertminderung des Nachlasses dessen bewirken, der in einem anderen Mitgliedstaat als dem ansässig ist, in dem sich die betreffenden Vermögensgegenstände befinden, und der deren Erwerb von Todes wegen besteuert (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 14. November 1995 in der Rechtssache C-483/93, Svensson und Gustavsson, Slg. 1995, I-3955, Randnr. 10; Trummer und Mayer, Randnr. 26; vom 14. Oktober 1999 in der Rechtssache C-439/97, Sandoz, Slg. 1999, I-7041, Randnr. 19, und Barbier, Randnr. 62).
  • EuGH, 12.10.2004 - C-60/03

    Wolff & Müller - Artikel 49 EG - Beschränkungen des freien

    Auszug aus EuGH, 23.02.2006 - C-513/03
    26 Nach ständiger Rechtsprechung kann der Gerichtshof, um dem Gericht, das um Vorabentscheidung ersucht, sachdienlich zu antworten, auf gemeinschaftsrechtliche Vorschriften eingehen, die in den Vorlagefragen nicht angeführt sind (vgl. u. a. Urteile vom 12. Oktober 2004 in der Rechtssache C-60/03, Wolff & Müller, Slg. 2004, I-9553, Randnr. 24, und vom 7. Juli 2005 in der Rechtssache C-153/03, Weide, Slg. 2005, I-0000, Randnr. 25).
  • EuGH, 11.08.1995 - C-80/94

    Wielockx / Inspecteur der directe belastingen

    Auszug aus EuGH, 23.02.2006 - C-513/03
    36 Zunächst ist festzustellen, dass die direkten Steuern zwar in die Zuständigkeit der Mitgliedstaaten fallen, dass diese ihre Befugnisse aber unter Wahrung des Gemeinschaftsrechts ausüben müssen (vgl. u. a. Urteile vom 11. August 1995 in der Rechtssache C-80/94, Wielockx, Slg. 1995, I-2493, Randnr. 16, und vom 10. März 2005 in der Rechtssache C-39/04, Laboratoires Fournier, Slg. 2005, I-2057, Randnr. 14).
  • EuGH, 10.03.2005 - C-39/04

    Laboratoires Fournier - Beschränkungen des freien Dienstleistungsverkehrs

    Auszug aus EuGH, 23.02.2006 - C-513/03
    36 Zunächst ist festzustellen, dass die direkten Steuern zwar in die Zuständigkeit der Mitgliedstaaten fallen, dass diese ihre Befugnisse aber unter Wahrung des Gemeinschaftsrechts ausüben müssen (vgl. u. a. Urteile vom 11. August 1995 in der Rechtssache C-80/94, Wielockx, Slg. 1995, I-2493, Randnr. 16, und vom 10. März 2005 in der Rechtssache C-39/04, Laboratoires Fournier, Slg. 2005, I-2057, Randnr. 14).
  • EuGH, 05.03.2002 - C-515/99

    Reisch

    Auszug aus EuGH, 23.02.2006 - C-513/03
    Da jedoch Artikel 73b EG-Vertrag im Wesentlichen den Inhalt des Artikels 1 der Richtlinie 88/361 übernommen hat und ungeachtet dessen, dass diese Richtlinie auf die Artikel 69 und 70 Absatz 1 EWG-Vertrag gestützt ist (die Artikel 67 bis 73 EWG-Vertrag sind durch die Artikel 73b EG-Vertrag bis 73 g EG-Vertrag ersetzt worden, jetzt Artikel 56 EG bis 60 EG), behält jedoch nach ständiger Rechtsprechung die Nomenklatur für den Kapitalverkehr im Anhang zu dieser Richtlinie den Hinweischarakter für die Definition des Begriffes des Kapitalverkehrs, den sie vor dem Inkrafttreten der Artikel 73b ff. EG-Vertrag hatte, wobei die in ihr enthaltene Aufzählung gemäß ihrer Einleitung nicht erschöpfend ist (vgl. in diesem Sinne u. a. Urteile vom 16. März 1999 in der Rechtssache C-222/97, Trummer und Mayer, Slg. 1999, I-1661, Randnr. 21, und vom 5. März 2002 in den Rechtssachen C-515/99, C-519/99 bis C-524/99 und C-526/99 bis C-540/99, Reisch u. a., Slg. 2002, I-2157, Randnr. 30).
  • EuGH, 21.09.1999 - C-307/97

    Saint-Gobain ZN

    Auszug aus EuGH, 23.02.2006 - C-513/03
    Sie ergeben sich nämlich in Ermangelung gemeinschaftsrechtlicher Vereinheitlichungs- oder Harmonisierungsmaßnahmen aus der Befugnis der Mitgliedstaaten, die Kriterien für die Aufteilung ihrer Steuerhoheit vertraglich oder einseitig festzulegen (vgl. in diesem Sinne in Bezug auf Artikel 48 EG-Vertrag [nach Änderung jetzt Artikel 39 EG] Urteil vom 12. Mai 1998 in der Rechtssache C-336/96, Gilly, Slg. 1998, I-2793, Randnr. 30, und in Bezug auf die Artikel 52 EG-Vertrag [nach Änderung jetzt Artikel 43 EG] und 58 EG-Vertrag [jetzt Artikel 48 EG] Urteil vom 21. September 1999 in der Rechtssache C-307/97, Saint-Gobain ZN, Slg. 1999, I-6161, Randnr. 57).
  • EuGH, 14.10.1999 - C-439/97

    Sandoz

    Auszug aus EuGH, 23.02.2006 - C-513/03
    44 Insoweit ergibt sich aus der Rechtsprechung, dass zu den Maßnahmen, die durch Artikel 73b Absatz 1 EG-Vertrag als Beschränkungen des Kapitalverkehrs verboten sind, solche gehören, die geeignet sind, Gebietsfremde von Investitionen in einem Mitgliedstaat oder die dort Ansässigen von Investitionen in anderen Mitgliedstaaten abzuhalten, oder im Fall von Erbschaften solche Maßnahmen, die eine Wertminderung des Nachlasses dessen bewirken, der in einem anderen Mitgliedstaat als dem ansässig ist, in dem sich die betreffenden Vermögensgegenstände befinden, und der deren Erwerb von Todes wegen besteuert (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 14. November 1995 in der Rechtssache C-483/93, Svensson und Gustavsson, Slg. 1995, I-3955, Randnr. 10; Trummer und Mayer, Randnr. 26; vom 14. Oktober 1999 in der Rechtssache C-439/97, Sandoz, Slg. 1999, I-7041, Randnr. 19, und Barbier, Randnr. 62).
  • EuGH, 07.07.2005 - C-153/03

    Weide - Familienleistungen - Erziehungsgeld - Aussetzung des Bezugsrechts im

  • EuGH, 05.03.2002 - C-526/99

    Reisch - Freier Kapitalverkehr

  • EuGH, 05.03.2002 - C-524/99

    Reisch - Freier Kapitalverkehr

  • EuGH - C-483/93 (Verfahren ohne Entscheidung erledigt)

    Lowette

  • EuGH, 15.05.2008 - C-414/06

    Lidl Belgium - Niederlassungsfreiheit - Direkte Besteuerung - Berücksichtigung

    Der Gerichtshof hat festgestellt, dass es für die Mitgliedstaaten nicht sachfremd ist, sich zum Zweck der Aufteilung der Steuerhoheit an der internationalen Praxis und den von der OECD erarbeiteten Musterabkommen zu orientieren (vgl. Urteile vom 12. Mai 1998, Gilly, C-336/96, Slg. 1998, I-2793, Randnr. 31, und vom 23. Februar 2006, van Hilten-van der Heijden, C-513/03, Slg. 2006, I-1957, Randnr. 48).
  • EuGH, 27.01.2009 - C-318/07

    DIE STEUERLICHE ABZUGSFÄHIGKEIT VON SPENDEN AN GEMEINNÜTZIGE EINRICHTUNGEN DARF

    Mangels einer Definition des Begriffs "Kapitalverkehr" im Sinne von Art. 56 Abs. 1 EG im Vertrag hat der Gerichtshof der Nomenklatur im Anhang der Richtlinie 88/361/EWG des Rates vom 24. Juni 1988 zur Durchführung von Artikel 67 des Vertrages (dieser Artikel wurde durch den Vertrag von Amsterdam aufgehoben) (ABl. L 178, S. 5) bereits Hinweischarakter zuerkannt, auch wenn diese Richtlinie auf die Art. 69 und 70 Abs. 1 EWG-Vertrag (die Art. 67 bis 73 des EWG-Vertrags wurden durch die Art. 73b bis 73g des EG-Vertrags ersetzt, jetzt Art. 56 EG bis 60 EG) gestützt ist, wobei die in ihr enthaltene Aufzählung gemäß ihrer Einleitung nicht erschöpfend ist (vgl. u. a. Urteile vom 23. Februar 2006, van Hilten-van der Heijden, C-513/03, Slg. 2006, I-1957, Randnr. 39, Centro di Musicologia Walter Stauffer, Randnr. 22, und vom 11. September 2008, Eckelkamp, C-11/07, Slg. 2008, I-0000, Randnr. 38).

    So hat der Gerichtshof festgestellt, dass mit Erbschaften das Vermögen, das ein Verstorbener hinterlässt, auf eine oder mehrere Personen übergeht - oder anders gesagt, dass mit ihnen das Eigentum an verschiedenen Gegenständen und Rechten, aus denen dieses Vermögen besteht, auf die Erben übergeht (vgl. u. a. Urteile van Hilten-van der Heijden, Randnr. 42, und Eckelkamp, Randnr. 39).

  • EuGH, 14.09.2006 - C-386/04

    Centro di Musicologia Walter Stauffer - Freier Kapitalverkehr -

    15 Zunächst ist festzustellen, dass die direkten Steuern zwar in die Zuständigkeit der Mitgliedstaaten fallen, dass diese ihre Befugnisse aber unter Wahrung des Gemeinschaftsrechts ausüben müssen (vgl. u. a. Urteile vom 11. August 1995 in der Rechtssache C-80/94, Wielockx, Slg. 1995, I-2493, Randnr. 16, vom 10. März 2005 in der Rechtssache C-39/04, Laboratoires Fournier, Slg. 2005, I-2057, Randnr. 14, und vom 23. Februar 2006 in der Rechtssache C-513/03, Van Hilten-van der Heijden, Slg. 2006, I-0000, Randnr. 36).
  • EuGH, 03.10.2006 - C-452/04

    DAS GEMEINSCHAFTSRECHT STEHT DEM ERFORDERNIS EINER VORHERIGEN ERLAUBNIS FÜR DIE

    Da jedoch Artikel 56 EG im Wesentlichen den Inhalt des Artikels 1 der Richtlinie 88/361 übernommen hat und ungeachtet dessen, dass diese Richtlinie auf die Artikel 69 und 70 Absatz 1 EWG-Vertrag gestützt ist (die Artikel 67 bis 73 EWG-Vertrag sind durch die Artikel 73b EG-Vertrag bis 73g EG-Vertrag ersetzt worden, jetzt Artikel 56 EG bis 60 EG), behält die Nomenklatur für den Kapitalverkehr im Anhang zu dieser Richtlinie nach ständiger Rechtsprechung ihren Hinweischarakter für die Definition des Begriffes des Kapitalverkehrs (vgl. in diesem Sinne u. a. Urteile vom 16. März 1999 in der Rechtssache C-222/97, Trummer und Mayer, Slg. 1999, I-1661, Randnr. 21, vom 5. März 2002 in den Rechtssachen C-515/99, C-519/99 bis C-524/99 und C-526/99 bis C-540/99, Reisch u. a., Slg. 2002, I-2157, Randnr. 30, und vom 23. Februar 2006 in der Rechtssache C-513/03, Van Hilten-van der Heijden, Slg. 2006, I-1957, Randnr. 39).
  • EuGH, 11.09.2008 - C-11/07

    Eckelkamp - Freier Kapitalverkehr - Art. 56 EG und 58 EG - Erbschaftsteuer -

    Mangels einer Definition des Begriffs "Kapitalverkehr" im Sinne von Art. 56 Abs. 1 EG im EG-Vertrag hat der Gerichtshof der Nomenklatur im Anhang der Richtlinie 88/361 bereits Hinweischarakter zuerkannt, auch wenn diese Richtlinie auf die Art. 69 und 70 Abs. 1 EWG-Vertrag (später Art. 69 und 70 Abs. 1 EG-Vertrag, aufgehoben durch den Vertrag von Amsterdam) gestützt ist, wobei die in ihr enthaltene Aufzählung gemäß ihrer Einleitung nicht erschöpfend ist (vgl. u. a. Urteile vom 23. Februar 2006, van Hilten-van der Heijden, C-513/03, Slg. 2006, I-1957, Randnr. 39, vom 3. Oktober 2006, Fidium Finanz, C-452/04, Slg. 2006, I-9521, Randnr. 41, Federconsumatori u. a., Randnr. 20, und vom 17. Januar 2008, Jäger, C-256/06, Slg. 2008, I-0000, Randnr. 24).

    Der Gerichtshof hat hierzu u. a. festgestellt, dass Erbschaften, mit denen das Vermögen, das ein Verstorbener hinterlässt, auf eine oder mehrere Personen übergeht - oder anders gesagt, mit denen das Eigentum an verschiedenen Gegenständen, Rechten usw., aus denen dieses Vermögen besteht, auf die Erben übergeht - in die Rubrik XI des Anhangs I der Richtlinie 88/361 mit der Überschrift "Kapitalverkehr mit persönlichem Charakter" fallen, und dass es sich beim Erwerb von Todes wegen um Kapitalverkehr im Sinne von Art. 56 EG handelt; ausgenommen sind die Fälle, die mit keinem ihrer wesentlichen Elemente über die Grenzen eines Mitgliedstaats hinausweisen (vgl. Urteile vom 11. Dezember 2003, Barbier, C-364/01, Slg. 2003, I-15013, Randnr. 58, van Hilten-van der Heijden, Randnr. 42, und Jäger, Randnr. 25).

    In Bezug auf Erbschaften hat die Rechtsprechung bestätigt, dass zu den Maßnahmen, die als Beschränkungen des Kapitalverkehrs nach Art. 56 Abs. 1 EG verboten sind, solche gehören, die eine Wertminderung des Nachlasses dessen bewirken, der in einem anderen Mitgliedstaat als dem ansässig ist, in dem sich die betreffenden Vermögensgegenstände befinden und der deren Erwerb von Todes wegen besteuert (Urteile van Hilten-van der Heijden, Randnr. 44, und Jäger, Randnr. 31).

    In Ermangelung einer Definition des Begriffs "Kapitalverkehr" im Sinne von Art. 56 Abs. 1 EG hat der Gerichtshof die Nomenklatur im Anhang der Richtlinie 88/361 als Hinweis verstanden, auch wenn die Richtlinie auf der Grundlage von Art. 69 und Art. 70 Abs. 1 EWG-Vertrag (später Art. 69 und Art. 70 Abs. 1 EG-Vertrag, aufgehoben durch den Vertrag von Amsterdam), erlassen worden ist, wobei die in dieser Richtlinie enthaltene Liste gemäß deren Erwägungsgründen nicht erschöpfend ist (vgl. insbesondere Urteile vom 23. Februar 2006, van Hilten-van der Heijden, C-513/03, Slg. 2006, I-1957, Randnr. 39, vom 3. Oktober 2006, Fidium Finanz, C-452/04, Slg. 2006, I-9521, Randnr. 41, Federconsumatori u. a., Randnr. 20, und vom 17. Januar 2008, Jäger, C-256/06, Slg. 2008, I-0000, Randnr. 24).

    Hierzu hat der Gerichtshof u. a. festgestellt, dass Erbanfälle, mit denen das Vermögen, das ein Verstorbener hinterlässt, oder mit anderen Worten, das Eigentum an den Sachen, Rechten usw., aus denen sich dieses Vermögen zusammensetzt, auf eine oder mehrere Personen übergeht, in die Rubrik XI des Anhangs I der Richtlinie 88/361 mit der Überschrift "Kapitalverkehr mit persönlichem Charakter" fallen, und dass es sich beim Erwerb von Todes wegen um Kapitalverkehr im Sinne von Art. 56 EG handelt, außer in Fällen, die mit keinem ihrer wesentlichen Elemente über die Grenzen eines Mitgliedstaats hinausweisen (Urteile Barbier, Randnr. 58, van Hilten-van der Heijden, Randnr. 42, und Jäger, Randnr. 25).

    In Bezug auf Erbschaften hat die Rechtsprechung bestätigt, dass zu den Maßnahmen, die als Beschränkungen des Kapitalverkehrs nach Art. 56 Abs. 1 EG verboten sind, solche gehören, die eine Wertminderung des Nachlasses dessen bewirken, der in einem anderen Mitgliedstaat als dem ansässig ist, in dem sich die genannten Sachen befinden und der die Vererbung dieser Sachen besteuert (Urteile van Hilten-van der Heijden, Randnr. 44, und Jäger, Randnr. 31).

  • EuGH, 22.04.2010 - C-510/08

    Mattner - Freier Kapitalverkehr - Art. 56 EG und 58 EG - Schenkungsteuer -

    Mangels einer Definition des Begriffs "Kapitalverkehr" im Sinne des Art. 56 Abs. 1 EG im EG-Vertrag hat der Gerichtshof bereits der Nomenklatur des Anhangs I der Richtlinie 88/361 - auch wenn diese Richtlinie auf die Art. 69 und 70 Abs. 1 EWG-Vertrag (später Art. 69 und 70 Abs. 1 EG-Vertrag, aufgehoben durch den Vertrag von Amsterdam) gestützt ist - Hinweischarakter zuerkannt, wobei nach der Einleitung dieses Anhangs die darin enthaltene Liste keine erschöpfende Aufzählung ist (vgl. u. a. Urteil vom 23. Februar 2006, van Hilten-van der Heijden, C-513/03, Slg. 2006, I-1957, Randnr. 39, sowie Urteile Eckelkamp u. a., Randnr. 38, Arens-Sikken, Randnr. 29, und Block, Randnr. 19).

    Für Schenkungen ergibt sich aus dieser Rechtsprechung, dass zu den Maßnahmen, die als Beschränkungen des Kapitalverkehrs nach Art. 56 Abs. 1 EG verboten sind, solche gehören, die eine Wertminderung der Schenkung desjenigen bewirken, der in einem anderen Mitgliedstaat als dem ansässig ist, in dem sich die betreffenden Vermögensgegenstände befinden und der die Schenkung besteuert (vgl. entsprechend Urteile van Hilten-van der Heijden, Randnr. 44, Jäger, Randnr. 31, Eckelkamp u. a., Randnr. 44, Arens-Sikken, Randnr. 37, sowie Block, Randnr. 24).

  • EuGH, 12.02.2009 - C-67/08

    Block - Kapitalverkehrsfreiheit - Art. 56 EG und 58 EG - Erbschaftsteuer -

    Mangels einer Definition des Begriffs "Kapitalverkehr" im Sinne des Art. 56 Abs. 1 EG im EG-Vertrag hat der Gerichtshof bereits der Nomenklatur des Anhangs I der Richtlinie 88/361 - auch wenn diese Richtlinie auf die Art. 69 und 70 Abs. 1 EWG-Vertrag (später Art. 69 und 70 Abs. 1 EG-Vertrag, aufgehoben durch den Vertrag von Amsterdam) gestützt ist - Hinweischarakter zuerkannt; dabei ist nach dem dritten Absatz der Einleitung dieses Anhangs die darin enthaltene Nomenklatur aber keine erschöpfende Aufzählung zur Definition des Begriffs des Kapitalverkehrs (vgl. u. a. Urteile vom 23. Februar 2006, van Hilten-van der Heijden, C-513/03, Slg. 2006, I-1957, Randnr. 39, und vom 17. Januar 2008, Jäger, C-256/06, Slg. 2008, I-123, Randnr. 24).

    In Bezug auf Erbschaften ergibt sich aus der Rechtsprechung des Gerichtshofs, dass zu den als Beschränkungen des Kapitalverkehrs nach Art. 56 Abs. 1 EG verbotenen Maßnahmen solche gehören, die eine Wertminderung des Nachlasses desjenigen bewirken, der in einem anderen Staat ansässig ist als dem Mitgliedstaat, in dem sich die betreffenden Vermögensgegenstände befinden und in dem deren Erwerb von Todes wegen besteuert wird (Urteile van Hilten-van der Heijden, Randnr. 44, Jäger, Randnr. 31, Arens-Sikken, Randnr. 37, und Eckelkamp, Randnr. 44).

  • EuGH, 07.09.2006 - C-470/04

    N - Freizügigkeit - Artikel 18 EG - Niederlassungsfreiheit - Artikel 43 EG -

    24 und 30, vom 21. September 1999 in der Rechtssache C-307/97, Saint-Gobain ZN, Slg. 1999, I-6161, Randnr. 57, vom 12. September 2002 in der Rechtssache C-385/00, De Groot, Slg. 2002, I-11819, Randnr. 93, und vom 23. Februar 2006 in der Rechtssache C-513/03, van Hilten-van der Heijden, Slg. 2006, I-1957, Randnrn.

    45 In dieser Hinsicht ist es für die Mitgliedstaaten nicht sachfremd, sich an der internationalen Praxis und den von der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) erarbeiteten Musterabkommen zu orientieren (vgl. Urteile Gilly, Randnr. 31, und van Hilten-van der Heijden, Randnr. 48).

  • EuGH, 17.10.2013 - C-181/12

    Welte - Freier Kapitalverkehr - Art. 56 EG bis 58 EG - Erbschaftsteuern -

    In Ermangelung einer Definition des Begriffs "Kapitalverkehr" im Vertrag hat der Gerichtshof der Nomenklatur in Anhang I der Richtlinie 88/361 Hinweischarakter zuerkannt, wobei die in diesem Anhang enthaltene Liste laut seiner Einleitung nicht erschöpfend ist (vgl. u. a. Urteile vom 23. Februar 2006, van Hilten-van der Heijden, C-513/03, Slg. 2006, I-1957, Randnr. 39, und vom 10. Februar 2011, Missionswerk Werner Heukelbach, C-25/10, Slg. 2011, I-497, Randnr. 15).

    Hierzu ist in ständiger Rechtsprechung entschieden worden, dass es sich bei Erbschaften, mit denen das Vermögen eines Erblassers auf eine oder mehrere Personen übergeht und die unter die Rubrik XI ("Kapitalverkehr mit persönlichem Charakter") des Anhangs I der Richtlinie 88/361 fallen, mit Ausnahme der Fälle, die mit keinem ihrer wesentlichen Elemente über die Grenzen eines Mitgliedstaats hinausweisen, um Kapitalverkehr im Sinne von Art. 56 EG handelt (vgl. u. a. Urteile vom 11. Dezember 2003, Barbier, C-364/01, Slg. 2003, I-15013, Randnr. 58, van Hilten-van der Heijden, Randnrn.

  • FG Baden-Württemberg, 14.06.2017 - 2 K 2413/15

    EuGH-Vorlage zur sofortigen Besteuerung eines Wertzuwachses im Zeitpunkt des

    Eine Kapitalbewegung erfolgt nicht zugleich durch eine oder mit einer Wohnsitzverlegung (EuGH-Urteil vom 23. Februar 2006 C-513/03, EU:C:2006:131, "van Hilten - van der Heijden", BFH/NV 2006, Beilage 3, 229; a. A. Bron, a.a.O.).
  • EuGH, 21.05.2015 - C-560/13

    Wagner-Raith - Vorlage zur Vorabentscheidung - Freier Kapitalverkehr - Ausnahme -

  • EuGH, 17.01.2008 - C-256/06

    Jäger - Freier Kapitalverkehr - Art. 73b und 73d EG-Vertrag (jetzt Art. 56 EG und

  • EuGH, 12.12.2006 - C-446/04

    Test Claimants in the FII Group Litigation - Niederlassungsfreiheit - Freier

  • EuGH, 17.09.2009 - C-182/08

    Glaxo Wellcome - Niederlassungsfreiheit und freier Kapitalverkehr -

  • FG Münster, 31.10.2019 - 1 K 3448/17

    Entfallen der Wegzugsbesteuerung nur bei Rückkehrabsicht

  • EuGH, 18.12.2007 - C-101/05

    DER GERICHTSHOF ERLÄUTERT DIE GELTUNG DES GRUNDSATZES DES FREIEN KAPITALVERKEHRS

  • BFH, 12.10.2022 - II R 5/20

    Erweiterte unbeschränkte Schenkungsteuerpflicht

  • Generalanwalt beim EuGH, 12.06.2013 - C-181/12

    Welte - Freier Kapitalverkehr - Art. 56 EG, 57 EG und 58 EG - Erbschaftsteuer -

  • EuGH, 30.06.2016 - C-123/15

    Feilen - Vorlage zur Vorabentscheidung - Steuerwesen - Freier Kapitalverkehr -

  • BFH, 15.09.2010 - X R 33/08

    Steuerfreiheit eines Stipendiums einer gemeinnützigen EU/EWR-Institution -

  • EuGH, 22.01.2009 - C-377/07

    STEKO Industriemontage - Körperschaftsteuer - Übergangsbestimmungen - Abzug des

  • EuGH, 04.06.2009 - C-439/07

    KBC Bank - Art. 104 § 3 Abs. 1 der Verfahrensordnung - Art. 43 EG und 56 EG -

  • EuGH, 11.09.2008 - C-43/07

    Arens-Sikken - Freier Kapitalverkehr - Art. 73b und 73d EG-Vertrag (jetzt Art. 56

  • EuGH, 21.12.2021 - C-394/20

    Finanzamt V () und déduction des parts réservataires) - Vorlage zur

  • EuGH, 15.10.2009 - C-35/08

    Busley und Cibrian Fernandez - Freier Kapitalverkehr - Immobilien -

  • EuGH, 10.02.2011 - C-25/10

    Missionswerk Werner Heukelbach

  • FG Düsseldorf, 20.07.2020 - 4 K 1095/20

    Vereinbarkeit der Neuregelung des § 16 Abs. 2 ErbStG durch das StUmgBG mit dem

  • EuGH, 25.01.2007 - C-370/05

    Festersen - Niederlassungsfreiheit - Freier Kapitalverkehr - Art. 43 EG und 56 EG

  • Generalanwalt beim EuGH, 20.03.2012 - C-31/11

    Scheunemann - Grundfreiheiten - Abgrenzung - Niederlassungsfreiheit - Art. 49

  • EuGH, 28.02.2013 - C-544/11

    Petersen - Freier Dienstleistungsverkehr - Freizügigkeit der Arbeitnehmer -

  • FG München, 26.03.2021 - 8 K 883/17

    Besteuerung auf remittance Basis

  • Generalanwalt beim EuGH, 29.03.2007 - C-298/05

    Columbus Container Services - Auslegung der Art. 52 EG-Vertrag (nach Änderung

  • Generalanwalt beim EuGH, 11.09.2007 - C-256/06

    Jäger - Freier Kapitalverkehr - Art. 56 EG und 58 EG - Beschränkungen -

  • EuGH, 23.04.2008 - C-201/05

    Test Claimants in the CFC and Dividend Group Litigation - Art. 104 § 3 Abs. 1 der

  • Generalanwalt beim EuGH, 07.06.2007 - C-379/05

    Amurta - Freier Kapitalverkehr - Körperschaftsteuer - Dividendenausschüttung -

  • EuGH, 04.06.2009 - C-499/07

    Europäischer Gerichtshof - EuGH schafft Klarheit über das Gebot der

  • Generalanwalt beim EuGH, 17.01.2018 - C-650/16

    Bevola und Jens W. Trock - Vorlage zur Vorabentscheidung Körperschaftsteuer

  • Generalanwalt beim EuGH, 25.06.2008 - C-527/06

    Renneberg - Steuerrecht -Art. 39 EG -Besteuerung des Einkommens gebietsfremder

  • Generalanwalt beim EuGH, 08.06.2017 - C-289/16

    Kamin und Grill Shop

  • FG München, 21.11.2011 - 8 K 628/08

    Vorzugsbesteuerung AStG Remittance-Base

  • Generalanwalt beim EuGH, 14.10.2008 - C-318/07

    GENERALANWALT MENGOZZI SCHLÄGT DEM GERICHTSHOF VOR, FÜR GRENZÜBERSCHREITENDE

  • FG Münster, 28.03.2017 - 12 K 3541/14

    Zur Berücksichtigung von Verlusten aus der Beteiligung an einer niederländischen

  • Generalanwalt beim EuGH, 17.03.2016 - C-123/15

    Feilen - Vorlage zur Vorabentscheidung - Steuerwesen - Freier Kapitalverkehr -

  • EuGH, 08.12.2011 - C-157/10

    Banco Bilbao Vizcaya Argentaria - Freier Kapitalverkehr - Körperschaftsteuer -

  • FG München, 03.07.2019 - 4 K 1286/18

    Erweiterte unbeschränkte Steuerpflicht

  • EuGH, 18.01.2018 - C-45/17

    Auf Einkünfte aus Vermögen französischer Staatsangehöriger, die in einem anderen

  • FG Münster, 28.03.2017 - 12 K 3545/14

    Abzug finaler ausländischer Betriebsstättenverluste

  • FG Bremen, 28.10.2009 - 3 K 34/09

    Verstoß gegen Gemeinschaftsrecht und/oder innerstaatliches Verfassungsrecht bei

  • Generalanwalt beim EuGH, 30.03.2006 - C-470/04

    N - Niederlassungsfreiheit - Unionsbürgerschaft - Direkte Steuern - Besteuerung

  • Generalanwalt beim EuGH, 08.09.2011 - C-371/10

    National Grid Indus - Niederlassungsfreiheit - Gesellschaften -

  • BFH, 07.07.2014 - X B 135/13

    Schuldrechtlicher Versorgungsausgleich und Zahlung in ein Drittland

  • Generalanwalt beim EuGH, 10.09.2009 - C-311/08

    SGI - Direkte Steuern - Niederlassungsfreiheit - Freier Kapitalverkehr -

  • FG Berlin-Brandenburg, 23.05.2012 - 1 K 1159/08

    Besteuerung ausländischer sog. schwarzer Investmentfonds rechtens

  • Generalanwalt beim EuGH, 30.04.2015 - C-241/14

    Bukovansky - Abkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren

  • Generalanwalt beim EuGH, 11.11.2010 - C-436/08

    Haribo Lakritzen Hans Riegel - Freier Kapitalverkehr - Portfolio-Beteiligungen -

  • Generalanwalt beim EuGH, 01.03.2018 - C-116/16

    T Danmark - Vorabentscheidungsersuchen - Richtlinie 2011/96/EU über das

  • Generalanwalt beim EuGH, 16.09.2021 - C-394/20

    Finanzamt V () und déduction des parts réservataires) - Vorlage zur

  • Generalanwalt beim EuGH, 21.02.2018 - C-28/17

    NN - Vorabentscheidungsverfahren - Körperschaftsteuer - Niederlassungsfreiheit -

  • Generalanwalt beim EuGH, 25.02.2021 - C-478/19

    UBS Real Estate

  • Generalanwalt beim EuGH, 01.03.2018 - C-115/16

    N Luxembourg 1 - Vorabentscheidungsersuchen - Richtlinie 2003/49/EG über eine

  • Generalanwalt beim EuGH, 09.12.2010 - C-450/09

    Schröder - Freier Kapitalverkehr - Einkommensteuer - Übertragung von Grundstücken

  • Generalanwalt beim EuGH, 27.04.2017 - C-648/15

    Österreich / Deutschland - Art. 273 AEUV - Streitigkeit zwischen Mitgliedstaaten,

  • Generalanwalt beim EuGH, 12.09.2006 - C-231/05

    Oy AA - Niederlassungsfreiheit - Körperschaftsteuer - Unterschiedliche Behandlung

  • Generalanwalt beim EuGH, 19.11.2009 - C-337/08

    X Holding - Niederlassungsfreiheit - Körperschaftsteuer - Regelung der

  • FG Köln, 06.09.2011 - 13 K 170/06

    Keine Anrechnung ausländischer Körperschaftsteuer bei Steuerfreistellung aufgrund

  • FG München, 07.05.2007 - 7 K 5254/04

    Besteuerung von aus dem Verkauf von im Ausland (Großbritannien) gelegenem

  • Generalanwalt beim EuGH, 26.04.2007 - C-451/05

    ELISA - Direkte Besteuerung - Abgabe auf den Verkehrswert von in Frankreich

  • Generalanwalt beim EuGH, 01.03.2018 - C-117/16

    Y Denmark - Vorabentscheidungsersuchen - Richtlinie 2011/96/EU über das

  • Generalanwalt beim EuGH, 18.03.2009 - C-569/07

    HSBC Holdings und Vidacos Nominees - Indirekte Steuern - Ansammlung von Kapital -

  • Generalanwalt beim EuGH, 15.02.2007 - C-464/05

    Geurts und Vogten - Steuerrecht - Erbschaftsteuer - Befreiung der Anteile an

  • FG Köln, 18.05.2010 - 13 K 4828/06

    Anwendbarkeit des § 8b KStG in 2000

  • Generalanwalt beim EuGH, 18.05.2006 - C-520/04

    Turpeinen - Freizügigkeit - Einkommensteuer - Ruhegehalt - Diskriminierende

  • Generalanwalt beim EuGH, 01.03.2018 - C-299/16

    Z Denmark - Vorabentscheidungsersuchen - Richtlinie 2003/49/EG über eine

  • EuGH, 18.06.2012 - C-38/11

    Amorim Energia

  • Generalanwalt beim EuGH, 19.11.2020 - C-388/19

    Autoridade Tributária e Aduaneira (Impôt sur les plus-values immobilières) -

  • FG Hamburg, 14.12.2007 - 8 K 61/07

    Einkommensteuer: Versagung des negativen Progressionsvorbehalts - Nichtanwendung

  • Generalanwalt beim EuGH, 01.03.2018 - C-118/16

    X Denmark - Vorabentscheidungsersuchen - Richtlinie 2003/49/EG über eine

  • Generalanwalt beim EuGH, 01.03.2018 - C-119/16

    C Danmark I - Vorabentscheidungsersuchen - Richtlinie 2003/49/EG über eine

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Rechtsprechung
   EuGH, 21.02.2006 - C-513/03   

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EuGH, 21.02.2006 - C-513/03 (https://dejure.org/2006,84482)
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   Generalanwalt beim EuGH, 30.06.2005 - C-513/03   

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Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 30.06.2005 - C-513/03 (https://dejure.org/2005,16632)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 30. Juni 2005 - C-513/03 (https://dejure.org/2005,16632)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Europäischer Gerichtshof

    Van Hilten-van der Heijden

    Steuerrecht - Erbschaftsteuer - Angehöriger eines Mitgliedstaats, der im Zeitpunkt seines Todes in einem Drittland wohnt - Gesetz eines Mitgliedstaats, wonach ein Angehöriger dieses Staates für die Besteuerung seines Nachlasses im Zeitpunkt seines Todes noch als in ...

  • EU-Kommission PDF

    Van Hilten-van der Heijden

    Steuerrecht - Erbschaftsteuer - Angehöriger eines Mitgliedstaats, der im Zeitpunkt seines Todes in einem Drittland wohnt - Gesetz eines Mitgliedstaats, wonach ein Angehöriger dieses Staates für die Besteuerung seines Nachlasses im Zeitpunkt seines Todes noch als in ...

  • EU-Kommission

    Van Hilten-van der Heijden

    Freier Kapitalverkehr

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (28)

  • EuGH, 12.05.1998 - C-336/96

    FREIZÜGIGKEIT

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 30.06.2005 - C-513/03
    37 - Vgl. in diesem Sinne Urteile vom 12. Mai 1998 in der Rechtssache C-336/96 (Gilly, Slg. 1998, I-2793, Randnr. 47) und Lindfors (Randnr. 34).

    39 - Urteil Gilly (Randnr. 30).

    42 - Urteil Gilly (Randnr. 31).

  • EuGH, 14.03.2000 - C-54/99

    Eglise de scientologie

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 30.06.2005 - C-513/03
    27 - Vgl. zu einer nationalen Regelung, nach der ausländische Direktinvestitionen von einer vorherigen Genehmigung abhängig gemacht wurden, Urteil vom 14. März 2000 in der Rechtssache C-54/99 (Église de scientologie, Slg. 2000, I-1335, Randnr. 14) und zum Erwerb von Immobilien Urteile vom 1. Juni 1999 in der Rechtssache C-302/97 (Konle, Slg. 1999, I-3099, Randnr. 39) und Reisch u. a. (Randnr. 32).

    Vgl. auch Urteile Église de scientologie (Randnr. 14) und Kommission/Portugal (zitiert in Fußnote 26, Randnrn. 40 bis 42).

  • EuGH, 14.11.1995 - C-484/93

    Svensson und Gustavsson / Ministre du Logement und de l'Urbanisme

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 30.06.2005 - C-513/03
    28 - Vgl. zu einer nationalen Maßnahme, mit der eine Zinsvergütung für ein zum Zweck des Baus oder der Verbesserung einer Wohnung aufgenommenes Darlehen denen vorbehalten wurde, die das Darlehen bei einem durch den Mitgliedstaat zugelassenen Kreditinstitut aufgenommen hatten, Urteil vom 14. November 1995 in der Rechtssache C-484/93 (Svensson und Gustavsson, Slg. 1995, I-3955, Randnr. 10) und zu der Regelung eines Mitgliedstaats, nach der auf Darlehen, die ohne Errichtung einer Urkunde aufgenommen werden, nur dann eine Rechtsgeschäftsgebühr erhoben wird, wenn sie nicht im Inland aufgenommen werden, Urteil vom 14. Oktober 1999 in der Rechtssache C-439/97 (Sandoz, Slg. 1999, I-7041, Randnr. 31).

    30 - Vgl. u. a. Urteil Svensson und Gustavsson (Randnr. 10), Sandoz (Randnr. 19) und Kommission/Belgien (Randnr. 18).

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