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   EuGH, 04.10.2001 - C-517/99   

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https://dejure.org/2001,87
EuGH, 04.10.2001 - C-517/99 (https://dejure.org/2001,87)
EuGH, Entscheidung vom 04.10.2001 - C-517/99 (https://dejure.org/2001,87)
EuGH, Entscheidung vom 04. Oktober 2001 - C-517/99 (https://dejure.org/2001,87)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • lexetius.com

    Marken - Angleichung der Rechtsvorschriften - Artikel 3 Absatz 1 Buchstabe d der Ersten Richtlinie 89/104/EWG - Eintragungshindernisse, Ungültigkeitsgründe - Marken, die ausschließlich aus Zeichen oder Angaben bestehen, die im allgemeinen Sprachgebrauch oder in den ...

  • markenmagazin:recht

    Bravo

  • Europäischer Gerichtshof

    Merz & Krell

  • EU-Kommission PDF

    Merz & Krell

    Richtlinie 89/104 des Rates, Artikel 2 und Artikel 3 Absatz 1 Buchstabe d
    1. Rechtsangleichung - Marken - Richtlinie 89/104 - Ablehnung der Eintragung oder Ungültigkeit - Marken, die ausschließlich aus Zeichen oder Angaben bestehen, die im allgemeinen Sprachgebrauch oder in den Verkehrsgepflogenheiten üblich sind - Erforderliche Verbindung ...

  • EU-Kommission

    Merz & Krell

  • Wolters Kluwer

    Angleichung der Rechtsvorschriften; Eintragungshindernisse, Ungültigkeitsgründe; Zeichen oder Angaben im allgemeinen Sprachgebrauch; Redliche und ständige Verkehrsgepflogenheiten; Eigenschaften oder Merkmale der Waren oder Dienstleistungen

  • riw-online.de(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)

    Erste Markenrichtlinie: Art. 3 Abs. 1 d untersagt Eintragung nur, wenn die üblich gewordene Bezeichnung einen spezifischen Bezug zu den Waren/Dienstleistungen hat - »Bravo«

  • Judicialis

    Erste Richtlinie 89/104/EWG Art. 3 Abs. 1 Buchst. d

  • Juristenzeitung(kostenpflichtig)

    Zur Eintragungsfähigkeit von Werbewörtern

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Marken - Angleichung der Rechtsvorschriften - Artikel 3 Absatz 1 Buchstabe d der Ersten Richtlinie 89/104/EWG - Eintragungshindernisse, Ungültigkeitsgründe - Marken, die ausschließlich aus Zeichen oder Angaben bestehen, die im allgemeinen Sprachgebrauch oder in den ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Vorabentscheidungsersuchen des Bundespatentgerichts (Deutschland) - Auslegung des Artikels 3 Absatz 1 Buchstabe d der Ersten Richtlinie 89/104/EWG des Rates vom 21. Dezember 1988 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Marken - "Marken, die ...

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2002, 2085
  • GRUR 2001, 1148
  • GRUR Int. 2002, 145
  • EuZW 2001, 722
  • DVBl 2002, 210 (Ls.)
  • BB 2002, 553
 
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Wird zitiert von ... (303)Neu Zitiert selbst (3)

  • EuGH, 11.11.1997 - C-349/95

    Loendersloot

    Auszug aus EuGH, 04.10.2001 - C-517/99
    In einem solchen System müssen die Unternehmen in der Lage sein, die Kunden durch die Qualität ihrer Waren oder ihrer Dienstleistungen an sich zu binden, was Kennzeichen voraussetzt, mit denen sich diese identifizieren lassen (vgl. u. a. Urteil vom 11. November 1997 in der Rechtssache C-349/95, Loendersloot, Slg. 1997, I-6227, Randnr. 22).
  • EuGH, 29.09.1998 - C-39/97

    Canon

    Auszug aus EuGH, 04.10.2001 - C-517/99
    Aus dieser Sicht besteht die Hauptfunktion der Marke darin, dem Verbraucher oder Endabnehmer die Ursprungsidentität der gekennzeichneten Ware oder Dienstleistung zu garantieren, indem sie ihm ermöglicht, diese Ware oder Dienstleistung ohne Verwechslungsgefahr von Waren oder Dienstleistungen anderer Herkunft zu unterscheiden (vgl. u. a. Urteil vom 29. September 1998 in der Rechtssache C-39/97, Canon, Slg. 1998, I-5507, Randnr. 28).
  • EuGH, 04.05.1999 - C-108/97

    Windsurfing Chiemsee

    Auszug aus EuGH, 04.10.2001 - C-517/99
    Wie der Gerichtshof in Randnummer 44 des Urteils vom 4. Mai 1999 in den Rechtssachen C-108/97 und C-109/97 (Windsurfing Chiemsee, Slg. 1999, I-2779) ausgeführt hat, erwirbt ein solches Zeichen durch seine Benutzung die Unterscheidungskraft, die nach dieser Vorschrift Voraussetzung für seine Eintragung ist.
  • EuGH, 21.01.2010 - C-398/08

    Audi / HABM - Rechtsmittel - Gemeinschaftsmarke - Verordnung (EG) Nr. 40/94 -

    In Randnr. 36 des angefochtenen Urteils hat es sodann festgestellt, dass sich die Eintragung einer Marke nach seiner eigenen Rechtsprechung und dem Urteil des Gerichtshofs vom 4. Oktober 2001, Merz & Krell (C-517/99, Slg. 2001, I-6959, Randnr. 40), nicht schon wegen dieser lobenden oder werbenden Verwendung ausschließen lasse.

    Die Eintragung einer Marke, die aus Zeichen oder Angaben besteht, die sonst als Werbeslogans, Qualitätshinweise oder Aufforderungen zum Kauf der Waren oder Dienstleistungen, auf die sich diese Marke bezieht, verwendet werden, ist nicht schon wegen einer solchen Verwendung ausgeschlossen (vgl. Urteile Merz & Krell, Randnr. 40, und HABM/Erpo Möbelwerk, Randnr. 41).

  • EuGH, 14.09.2010 - C-48/09

    Der Spielbaustein von Lego ist nicht als Gemeinschaftsmarke eintragungsfähig

    In diesem System muss jedes Unternehmen, um die Kunden durch die Qualität seiner Waren oder seiner Dienstleistungen an sich zu binden, Zeichen als Marken eintragen lassen können, die es dem Verbraucher ermöglichen, diese Waren oder diese Dienstleistungen ohne Verwechslungsgefahr von denen anderer Herkunft zu unterscheiden (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 4. Oktober 2001, Merz & Krell, C-517/99, Slg. 2001, I-6959, Randnrn.
  • EuGH, 12.11.2002 - C-206/01

    DER INHABER EINER MARKE MUSS DEREN BENUTZUNG DURCH EINEN DRITTEN VERHINDERN

    In einem solchen System müssen die Unternehmen in der Lage sein, die Kunden durch die Qualität ihrer Waren oder ihrer Dienstleistungen an sich zu binden, was Kennzeichen voraussetzt, mit denen sich diese identifizieren lassen (vgl. u. a. Urteile vom 17. Oktober 1990 in der Rechtssache C-10/89, Hag GF, Slg. 1990, I-3711, Randnr. 13, und vom 4. Oktober 2001 in der Rechtssache C-517/99, Merz & Krell, Slg. 2001, I-6959, Randnr. 21).

    Der Gemeinschaftsgesetzgeber hat diese Hauptfunktion der Marke anerkannt, indem er in Artikel 2 der Richtlinie bestimmt hat, dass Zeichen, die sich graphisch darstellen lassen, nur dann eine Marke sein können, wenn sie geeignet sind, Waren oder Dienstleistungen eines Unternehmens von denen anderer Unternehmen zu unterscheiden (vgl. u. a. Urteil Merz & Krell, Randnr. 23).

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   Generalanwalt beim EuGH, 18.01.2001 - C-517/99   

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https://dejure.org/2001,18476
Generalanwalt beim EuGH, 18.01.2001 - C-517/99 (https://dejure.org/2001,18476)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 18.01.2001 - C-517/99 (https://dejure.org/2001,18476)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 18. Januar 2001 - C-517/99 (https://dejure.org/2001,18476)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (10)

  • EuGH, 17.10.1990 - C-10/89

    CNL-SUCAL / HAG

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 18.01.2001 - C-517/99
    Später hat der Gerichtshof festgestellt, dass der Inhaber eines gewerblichen Schutzrechts sich nicht auf Artikel 36 des Vertrages berufen kann, um sich der Einfuhr oder dem Vertrieb eines Erzeugnisses zu widersetzen, das auf dem Markt eines anderen Mitgliedstaats von dem Rechtsinhaber selbst oder von einer rechtlich oder wirtschaftlich von ihm abhängigen Person rechtmäßig in den Verkehr gebracht worden ist (vgl. Urteil vom 17. Oktober 1990 in der Rechtssache C-10/89, HAG GF, Slg. 1990, I-3711, Randnr. 12, und die darin zitierten Urteile).

    30: - Urteil HAG GF, zitiert in Fußnote 21, Randnr. 13.31: - Urteil HAG GF, zitiert in Fußnote 21, Randnr. 14. Mit ähnlichen Worten hat der Gerichtshof sich u. a. auch im Urteil vom 11. November 1997 in der Rechtssache C-349/95 (Loendersloot, Slg. 1997, I-6227, Randnr. 24) geäußert.

    32: - Siehe für alle das Urteil HAG GF, zitiert in Fußnote 21, Randnr. 14, und das Urteil vom 23. Februar 1999 in der Rechtssache C-63/97, BMW, Slg. 1999, I-905, Randnr. 52.33: - Dies hat Generalanwalt Cosmas in seinen Schlussanträgen in den verbundenen Rechtssachen C-108/97 und C-109/97, Windsurfing Chiemsee, in dem das Urteil vom 4. Mai 1999 (Slg. 1999, I-2779) ergangen ist, mit der Feststellung zum Ausdruck gebracht, dass die wesentliche Funktion der Marke "zum einen in der Individualisierung der Waren eines Unternehmens und ihrer Unterscheidung von anderen gleichartigen Waren (Unterscheidungsfunktion der Marke) und zum anderen in der Verbindung mit einem bestimmten Unternehmen (Herkunftsgarantie)" besteht (Nr. 27).

    43: - Urteil HAG GF, zitiert in Fußnote 21, Randnr. 13.44: - Diese Problemstellung findet sich in der Ersten Richtlinie - und in der Verordnung - nicht nur in den Begründungserwägungen (s. die zehnte Begründungserwägung), sondern auch im verfügenden Teil.

  • EuGH, 11.11.1997 - C-251/95

    SABEL

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 18.01.2001 - C-517/99
    29: - In den Schlussanträgen, die Generalanwalt Jacobs am 29. April 1997 in der Rechtssache C-251/95 (Sabel) vorgetragen hat, in dem das Urteil vom 11. November 1997 ergangen ist (Slg. 1997, I-6191), hat er ausgeführt: "Es ist ... angemessen, die Vorschriften der Richtlinie in derselben Weise auszulegen wie die entsprechenden Vorschriften der Verordnung." (Nr. 52).
  • EuGH, 23.02.1999 - C-63/97

    RECHTSANGLEICHUNG

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 18.01.2001 - C-517/99
    32: - Siehe für alle das Urteil HAG GF, zitiert in Fußnote 21, Randnr. 14, und das Urteil vom 23. Februar 1999 in der Rechtssache C-63/97, BMW, Slg. 1999, I-905, Randnr. 52.33: - Dies hat Generalanwalt Cosmas in seinen Schlussanträgen in den verbundenen Rechtssachen C-108/97 und C-109/97, Windsurfing Chiemsee, in dem das Urteil vom 4. Mai 1999 (Slg. 1999, I-2779) ergangen ist, mit der Feststellung zum Ausdruck gebracht, dass die wesentliche Funktion der Marke "zum einen in der Individualisierung der Waren eines Unternehmens und ihrer Unterscheidung von anderen gleichartigen Waren (Unterscheidungsfunktion der Marke) und zum anderen in der Verbindung mit einem bestimmten Unternehmen (Herkunftsgarantie)" besteht (Nr. 27).
  • EuGH, 11.11.1997 - C-349/95

    Loendersloot

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 18.01.2001 - C-517/99
    30: - Urteil HAG GF, zitiert in Fußnote 21, Randnr. 13.31: - Urteil HAG GF, zitiert in Fußnote 21, Randnr. 14. Mit ähnlichen Worten hat der Gerichtshof sich u. a. auch im Urteil vom 11. November 1997 in der Rechtssache C-349/95 (Loendersloot, Slg. 1997, I-6227, Randnr. 24) geäußert.
  • EuGH, 22.06.1999 - C-342/97

    Lloyd Schuhfabrik Meyer

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 18.01.2001 - C-517/99
    Im Urteil vom 22. Juni 1999 in der Rechtssache C-342/97 (Lloyd Schuhfabrik Meyer, Slg. 1999, I-3819) wird festgestellt, dass "ein geringer Grad der Ähnlichkeit der erfassten Waren oder Dienstleistungen durch einen höheren Grad der Ähnlichkeit der Marken ausgeglichen werden [kann] und umgekehrt" (Randnr. 19).
  • EuGH, 04.05.1999 - C-108/97

    Windsurfing Chiemsee

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 18.01.2001 - C-517/99
    32: - Siehe für alle das Urteil HAG GF, zitiert in Fußnote 21, Randnr. 14, und das Urteil vom 23. Februar 1999 in der Rechtssache C-63/97, BMW, Slg. 1999, I-905, Randnr. 52.33: - Dies hat Generalanwalt Cosmas in seinen Schlussanträgen in den verbundenen Rechtssachen C-108/97 und C-109/97, Windsurfing Chiemsee, in dem das Urteil vom 4. Mai 1999 (Slg. 1999, I-2779) ergangen ist, mit der Feststellung zum Ausdruck gebracht, dass die wesentliche Funktion der Marke "zum einen in der Individualisierung der Waren eines Unternehmens und ihrer Unterscheidung von anderen gleichartigen Waren (Unterscheidungsfunktion der Marke) und zum anderen in der Verbindung mit einem bestimmten Unternehmen (Herkunftsgarantie)" besteht (Nr. 27).
  • Generalanwalt beim EuGH, 29.04.1997 - C-251/95

    SABEL BV gegen Puma AG, Rudolf Dassler Sport. - Richtlinie 89/104/EWG -

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 18.01.2001 - C-517/99
    29: - In den Schlussanträgen, die Generalanwalt Jacobs am 29. April 1997 in der Rechtssache C-251/95 (Sabel) vorgetragen hat, in dem das Urteil vom 11. November 1997 ergangen ist (Slg. 1997, I-6191), hat er ausgeführt: "Es ist ... angemessen, die Vorschriften der Richtlinie in derselben Weise auszulegen wie die entsprechenden Vorschriften der Verordnung." (Nr. 52).
  • EuGH, 12.11.1969 - 29/69

    Stauder / Stadt Ulm

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 18.01.2001 - C-517/99
    36: - S. Nr. 17.37: - S. die Urteile vom 5. Dezember 1967 in der Rechtssache 19/67 (Van der Vecht, Slg. 1967, 462 ff., insbesondere 473) und vom 12. November 1969 in der Rechtssache 29/69 (Stauder, Slg. 1969, 419 ff., insbesondere 424 und 425).
  • EuGH, 05.12.1967 - 19/67

    Soziale Verzekeringsbank / Van Der Vecht

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 18.01.2001 - C-517/99
    36: - S. Nr. 17.37: - S. die Urteile vom 5. Dezember 1967 in der Rechtssache 19/67 (Van der Vecht, Slg. 1967, 462 ff., insbesondere 473) und vom 12. November 1969 in der Rechtssache 29/69 (Stauder, Slg. 1969, 419 ff., insbesondere 424 und 425).
  • EuGH, 13.07.1966 - 56/64

    Consten und Grundig / Kommission EWG

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 18.01.2001 - C-517/99
    22: - In seinem ersten Urteil betreffend Marken hat der Gerichtshof festgestellt: "Die Artikel 36, 222 und 234 des Vertrages ... schließen nicht jeglichen Einfluss des Gemeinschaftsrechts auf die Ausübung der gewerblichen Schutzrechte des innerstaatlichen Rechts aus." (Urteil vom 13. Juli 1966 in den verbundenen Rechtssachen 56/64 und 58/64, Consten und Grundig/Kommission, Slg. 1966, 322).
  • Generalanwalt beim EuGH, 31.01.2002 - C-363/99

    Koninklijke KPN Nederland

    10 - Vgl. Schlussanträge vom 18. Januar 2001 in der Rechtssache C-517/99 (Merz & Krell, Slg. 2001, I-6959), insbesondere Nr. 6. In Artikel 2 Absatz 1 des Übereinkommens über handelsbezogene Aspekte des geistigen Eigentums im Anhang des am 15. April 1994 in Marrakesch geschlossenen Abkommens über die Einrichtung der Welthandelsorganisation (ABl. 1994, L 336, S. 214 bis 223) wird unter anderem bestimmt, dass die Mitgliedstaaten hinsichtlich der Marken den Vorschriften von Artikel 1 bis 12 und Artikel 19 der Pariser Verbandsübereinkunft nachkommen werden.
  • Generalanwalt beim EuGH, 02.07.2002 - C-40/01

    Ansul

    Das Markenrecht der Gemeinschaft weist, worauf ich bereits in meinen Schlussanträgen vom 18. Januar 2001 in der Rechtssache C-517/99 (Merz & Krell)(20) und in den bereits zitierten in der Rechtssache Koninklijke KPN Nederland hingewiesen habe, eine besondere Struktur auf, die zu einer integrierenden Auslegung zwingt.
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   Generalanwalt beim EuGH, 30.01.2001 - C-517/99   

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Generalanwalt beim EuGH, 30.01.2001 - C-517/99 (https://dejure.org/2001,25245)
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