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   EuGH, 20.09.2018 - C-518/17   

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https://dejure.org/2018,29037
EuGH, 20.09.2018 - C-518/17 (https://dejure.org/2018,29037)
EuGH, Entscheidung vom 20.09.2018 - C-518/17 (https://dejure.org/2018,29037)
EuGH, Entscheidung vom 20. September 2018 - C-518/17 (https://dejure.org/2018,29037)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Europäischer Gerichtshof

    Rudigier

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Öffentliche Aufträge - Öffentliche Personenverkehrsdienste auf Schiene und Straße - Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 - Art. 5 Abs. 1 - Vergabe öffentlicher Dienstleistungsaufträge - Art. 7 Abs. 2 - Pflicht, bestimmte Informationen spätestens ...

  • VERIS(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • Reguvis VergabePortal - Veris(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • heuking.de PDF
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Vorinformationspflicht gilt auch bei Aufträgen über Busverkehrsdienste!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Europäischer Gerichtshof (Tenor)

    Rudigier

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Öffentliche Aufträge - Öffentliche Personenverkehrsdienste auf Schiene und Straße - Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 - Art. 5 Abs. 1 - Vergabe öffentlicher Dienstleistungsaufträge - Art. 7 Abs. 2 - Pflicht, bestimmte Informationen spätestens ...

  • heuking.de (Kurzinformation)

    Bieter müssen über die Vergabe von ÖPNV-Leistungen frühzeitig informiert werden

Besprechungen u.ä.

  • vergabeblog.de (Entscheidungsbesprechung)

    Vorinformationspflicht gilt auch bei Vergabeverfahren über öffentliche Personenverkehrsdienste auf Schiene und Straße!

Sonstiges (3)

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)

    Rudigier

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Öffentliche Aufträge - Öffentliche Personenverkehrsdienste auf Schiene und Straße - Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 - Art. 5 Abs. 1 - Vergabe öffentlicher Dienstleistungsaufträge - Art. 7 Abs. 2 - Pflicht, bestimmte Informationen spätestens ...

  • EU-Kommission (Verfahrensmitteilung)

    Vorabentscheidungsersuchen

Papierfundstellen

  • EuZW 2018, 1056
  • NZBau 2018, 773
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (4)

  • EuGH, 27.10.2016 - C-292/15

    Hörmann Reisen - Vorlage zur Vorabentscheidung - Öffentliche Aufträge -

    Auszug aus EuGH, 20.09.2018 - C-518/17
    Der Verwaltungsgerichtshof weist allerdings darauf hin, dass im Unterschied zu der Konstellation im Urteil vom 27. Oktober 2016, Hörmann Reisen (C-292/15, EU:C:2016:817), das im Kontext der Vergabe von Unteraufträgen im Bereich öffentlicher Aufträge ergangen sei, vorliegend weder die Richtlinie 2004/18 noch die Richtlinie 2014/24, die sie ersetzt habe, eine Vorinformationspflicht vorsähen, wie sie in Art. 7 Abs. 2 der Verordnung Nr. 1370/2007 geregelt sei.

    Der Gerichtshof hat insoweit bereits entschieden, dass gemäß Art. 5 Abs. 1 der Verordnung Nr. 1370/2007 bei der Vergabe eines Auftrags über den öffentlichen Personenverkehrsdienst mit Bussen nur die Bestimmungen von Art. 5 Abs. 2 bis 6 dieser Verordnung nicht anwendbar sind, während die übrigen Vorschriften der Verordnung anwendbar bleiben (Urteil vom 27. Oktober 2016, Hörmann Reisen, C-292/15, EU:C:2016:817, Rn. 41).

    Sie enthält somit Sonderregeln, die die allgemeinen Regeln der Richtlinie 2014/24 oder der Richtlinie 2014/25, je nachdem, ob die anwendbare Richtlinie in den von der Verordnung geregelten Bereichen Regeln vorsieht oder nicht, entweder ersetzen oder ergänzen sollen (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 27. Oktober 2016, Hörmann Reisen, C-292/15, EU:C:2016:817, Rn. 44 bis 47).

    Somit stellt Art. 7 Abs. 2 der Verordnung Nr. 1370/2007 spezifischere Pflichten als die Richtlinien 2014/24 und 2014/25 auf und geht diesen als lex specialis vor (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 27. Oktober 2016, Hörmann Reisen, C-292/15, EU:C:2016:817, Rn. 47).

  • EuGH, 08.07.2010 - C-246/09

    Bulicke - Richtlinie 2000/78/EG - Art. 8 und 9 - Nationales Verfahren zur

    Auszug aus EuGH, 20.09.2018 - C-518/17
    Was zunächst den Äquivalenzgrundsatz betrifft, ist daran zu erinnern, dass seine Wahrung voraussetzt, dass die streitige Regelung in gleicher Weise für Rechtsbehelfe gilt, die auf die Verletzung des Unionsrechts gestützt sind, wie für solche, die auf die Verletzung des innerstaatlichen Rechts gestützt sind, sofern diese Rechtsbehelfe einen ähnlichen Gegenstand und Rechtsgrund haben (Urteil vom 8. Juli 2010, Bulicke, C-246/09, EU:C:2010:418, Rn. 26 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 10.07.2014 - C-213/13

    Impresa Pizzarotti - Vorabentscheidungsersuchen - Öffentliche Bauaufträge -

    Auszug aus EuGH, 20.09.2018 - C-518/17
    Daraus folgt, dass im Ausgangsverfahren die Richtlinie 2014/24 oder die Richtlinie 2014/25 anwendbar ist und nicht, wie in den Fragen des vorlegenden Gerichts erwähnt, die Richtlinie 2004/17 oder die Richtlinie 2004/18 (vgl. entsprechend Urteil vom 10. Juli 2014, 1mpresa Pizzarotti, C-213/13, EU:C:2014:2067, Rn. 31 bis 33).
  • EuGH, 05.04.2017 - C-391/15

    Marina del Mediterráneo u.a. - Vorlage zur Vorabentscheidung - Öffentliche

    Auszug aus EuGH, 20.09.2018 - C-518/17
    Diese Modalitäten dürfen jedoch nicht weniger günstig ausgestaltet sein als die entsprechenden innerstaatlichen Rechtsbehelfe (Äquivalenzgrundsatz), und sie dürfen die Ausübung der durch die Unionsrechtsordnung verliehenen Rechte nicht praktisch unmöglich machen oder übermäßig erschweren (Effektivitätsgrundsatz) (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 5. April 2017, Marina del Mediterráneo u. a., C-391/15, EU:C:2017:268, Rn. 32 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • BGH, 12.11.2019 - XIII ZB 120/19

    Busvergabe Heinsberg

    Danach ist bei der Vergabe eines Auftrags über den öffentlichen Personenverkehr mit Bussen die Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 mit Ausnahme der Bestimmungen des Art. 5 Abs. 2 bis 6 anwendbar (EuGH, Urteil vom 27. Oktober 2016 - C-292/15, VergabeR 2017, 152 Rn. 41 - Hörmann Reisen; Urteil vom 20. September 2018 - C-518/17, VergabeR 2019, 37 Rn. 46 - Stefan Rudigier).
  • OLG Düsseldorf, 03.07.2019 - Verg 51/16

    Ankündigung einer Direktvergabe öffentlicher Personenverkehrsdienste mit Bussen

    Wie sich aus der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs ergibt, ist auf die Vergabe eines Auftrags über öffentliche Personenverkehrsdienste mit Bussen nur Art. 5 Abs. 2 bis 6 VO (EG) Nr. 1370/2007 nicht anwendbar, Art. 7 Abs. 2 VO (EG) Nr. 1370/2007 findet hingegen Anwendung (EuGH, Urteil vom 20.09.2018 - C-518/17, zitiert nach juris, Tz. 47).

    Welche Rechtsfolgen eine fehlerhafte Ankündigung hat, regelt das europäische Recht jedoch nicht (EuGH, Urteil vom 20.09.2018 - C-518/17, zitiert nach juris, Tz. 57), keinesfalls ordnet es an, dass die Direktvergabe im Falle eines Bekanntmachungsfehlers zu unterbleiben hat.

  • OLG Düsseldorf, 21.06.2023 - 27 U 4/22

    Keine Vorinformations- und Wartepflicht unterhalb der Schwellenwerte!

    Das Unionsrecht sieht auf dem Gebiet der Vergabe öffentlicher Aufträge keine allgemeine Regel vor, nach der die Rechtswidrigkeit einer Handlung in einem bestimmten Stadium des Verfahrens zur Rechtswidrigkeit aller späteren Handlungen in diesem Verfahren führen und ihre Aufhebung rechtfertigen würde (EuGH, Urteil vom 20. September 2018, C-518/17, ECLI:EU:C:2018:757, BeckRS 2018, 22236 Rn. 57 - Rudigier).

    In Ermangelung einer näheren unionsrechtlichen Verfahrensregelung zur Durchsetzung eines Rechts ist es nämlich nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofs Sache der innerstaatlichen Rechtsordnung jedes einzelnen Mitgliedstaats, die Verfahrensmodalitäten zu regeln, die den Schutz der dem Einzelnen aus dem Unionsrecht erwachsenden Rechte gewährleisten sollen (EuGH, Urteil vom 20. September 2018, C-518/17, ECLI:EU:C:2018:757, BeckRS 2018, 22236 Rnrn. 60, 61 - Rudigier).

  • EuGH, 27.02.2020 - C-773/18

    Land Sachsen-Anhalt () und juges) - Vorlage zur Vorabentscheidung - Sozialpolitik

    Im Rahmen dieser Prüfung setzt die Wahrung des Grundsatzes der Äquivalenz voraus, dass die betreffende Regelung in gleicher Weise für Verfahren gilt, die auf die Verletzung des Unionsrechts gestützt sind, wie für solche, die auf die Verletzung des innerstaatlichen Rechts gestützt sind, sofern sie einen ähnlichen Gegenstand und Rechtsgrund haben (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 20. September 2018, Rudigier, C-518/17, EU:C:2018:757, Rn. 62 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • OLG Düsseldorf, 05.04.2023 - Verg 27/22

    Vergabeverfahren abgeschlossen: Kein Vergaberechtsschutz mehr!

    cc) Auch das Unionsrecht sieht auf dem Gebiet der Vergabe öffentlicher Aufträge keine allgemeine Regel vor, nach der die Rechtswidrigkeit einer Handlung in einem bestimmten Stadium des Verfahrens zur Rechtswidrigkeit aller späteren Handlungen in diesem Verfahren führen und ihre Aufhebung rechtfertigen würde (EuGH, Urteil vom 20. September 2018, C-518/17, BeckRS 2018, 22236 Rn. 57 - Rudigier).

    In Ermangelung einer näheren unionsrechtlichen Verfahrensregelung zur Durchsetzung eines Rechts ist es nämlich nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofs Sache der innerstaatlichen Rechtsordnung jedes einzelnen Mitgliedstaats, die Verfahrensmodalitäten zu regeln, die den Schutz der dem Einzelnen aus dem Unionsrecht erwachsenden Rechte gewährleisten sollen (EuGH, Urteil vom 20. September 2018, C-518/17, BeckRS 2018, 22236 Rnrn. 60, 61 - Rudigier).

  • Generalanwalt beim EuGH, 11.05.2023 - C-266/22

    CRRC Qingdao Sifang u.a. - Vorlage zur Vorabentscheidung - Rechtsangleichung -

    12 Vgl. entsprechend Urteile vom 10. November 2011, Norma-A und Dekom (C-348/10, EU:C:2011:721, Rn. 39), und vom 20. September 2018, Rudigier (C-518/17, EU:C:2018:757, Rn. 44).

    15 Vgl. in diesem Sinne Urteile vom 10. Juli, Impresa Pizzarotti (C-213/13, EU:C:2014:2067, Rn. 30 bis 33), vom 20. September 2018, Rudigier (C-518/17, EU:C:2018:757, Rn. 42 und 43), vom 19. Dezember 2018, Autorità Garante della Concorrenza e del Mercato - Antitrust und Coopservice (C-216/17, EU:C:2018:1034, Rn. 45 und 46), sowie vom 27. November 2019, Tedeschi und Consorzio Stabile Istant Service (C-402/18, EU:C:2019:1023, Rn. 29 bis 31).

  • EuGH, 24.10.2019 - C-515/18

    Autorità Garante della Concorrenza e del Mercato (Attribution directe d'un

    Daher müssen die gemäß Art. 7 Abs. 2 der Verordnung Nr. 1370/2007 veröffentlichten Informationen einem Wirtschaftsteilnehmer erlauben, ab dem in dieser Bestimmung genannten Zeitpunkt prinzipielle Einwände gegen die von der zuständigen Behörde beabsichtigte Direktvergabe zu erheben (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 20. September 2018, Rudigier, C-518/17, EU:C:2018:757, Rn. 64 und 66).
  • Generalanwalt beim EuGH, 21.03.2024 - C-498/22

    Novo Banco u.a. - Vorlage zur Vorabentscheidung - Sanierung und Liquidation von

    21 Vgl. Urteile vom 14. Januar 2010, Kyrian (C-233/08, EU:C:2010:11, Rn. 62 und die dort angeführte Rechtsprechung), und vom 20. September 2018, Rudigier (C-518/17, EU:C:2018:757, Rn. 61 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 10.11.2022 - C-631/21

    Taxi Horn Tours - Vorlage zur Vorabentscheidung - Verfahren zur Vergabe

    Gleichwohl ist das Vorabentscheidungsersuchen für zulässig zu erklären, da die Antwort auf die Vorlagefragen auf der Grundlage der Richtlinie 2014/24 die gleiche ist wie auf der Grundlage der Richtlinie 2014/25 (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 20. September 2018, Rudigier, C-518/17, EU:C:2018:757, Rn. 44).
  • Generalanwalt beim EuGH, 23.02.2021 - C-603/20

    MCP - Vorlage zur Vorabentscheidung - Eilvorabentscheidungsverfahren - Raum der

    14 Vgl. in diesem Sinne Urteil vom 20. September 2018, Rudigier (C-518/17, EU:C:2018:757, Rn. 52 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • Generalanwalt beim EuGH, 14.09.2023 - C-421/22

    DOBELES AUTOBUSU PARKS u.a. - Vorlage zur Vorabentscheidung - Verordnung (EG) Nr.

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