Rechtsprechung
   EuGH, 06.10.2015 - C-519/14 P   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,29631
EuGH, 06.10.2015 - C-519/14 P (https://dejure.org/2015,29631)
EuGH, Entscheidung vom 06.10.2015 - C-519/14 P (https://dejure.org/2015,29631)
EuGH, Entscheidung vom 06. Oktober 2015 - C-519/14 P (https://dejure.org/2015,29631)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2015,29631) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Europäischer Gerichtshof

    Schutzgemeinschaft Milch und Milcherzeugnisse / Kommission

    Rechtsmittel - Art. 181 der Verfahrensordnung des Gerichtshofs -Landwirtschaft - Verordnung (EG) Nr. 510/2006 - Verzeichnis der geschützten Ursprungsbezeichnungen und der geschützten geografischen Angaben - Eintragung der Bezeichnung "Gouda Holland" - Hersteller, die die ...

  • Europäischer Gerichtshof

    Schutzgemeinschaft Milch und Milcherzeugnisse / Kommission

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges (3)

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)

    Schutzgemeinschaft Milch und Milcherzeugnisse / Kommission

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Rechtsmittel - Art. 181 der Verfahrensordnung des Gerichtshofs - Landwirtschaft - Verordnung (EG) Nr. 510/2006 - Verzeichnis der geschützten Ursprungsbezeichnungen und der geschützten geografischen Angaben - Eintragung der Bezeichnung "Gouda Holland" - Hersteller, die ...

  • EU-Kommission (Verfahrensmitteilung)

    Rechtsmittel

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2016, 120
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (4)

  • BGH, 12.04.2018 - I ZR 253/16

    Erstreckung des Schutzes der Gesamtbezeichnung "Aceto Balsamico di Modena" auf

    Der Gerichtshof hat für die durch die genannten Verordnungen eingetragenen geschützten geografischen Angaben "Gouda Holland" und "Edam Holland" im Hinblick auf die Regelungen in Art. 1 und Erwägungsgrund 8 dieser Verordnungen ausgesprochen, dass diese Angaben allein gegen eine Verwendung der Gesamtbezeichnung und nicht gegen eine Verwendung der Bestandteile "Gouda" und "Edam" geschützt sind (vgl. EuGH, Beschluss vom 6. Oktober 2015 - C-519/14 P, juris Rn. 21 - Gouda Holland; Beschluss vom 6. Oktober 2015 - C-517/14 P, StoffR 2016, 46 Rn. 21 - Edam Holland).
  • OLG Karlsruhe, 09.11.2016 - 6 U 176/15

    Aceto Balsamico di Modena, Aceto Balsamico di Modena - Markenrechtsschutz: Schutz

    Dass sich Beschränkungen des Schutzumfangs bereits aus der jeweiligen Verordnung zur Eintragung einer Bezeichnung in das Verzeichnis der geschützten Ursprungsbezeichnungen und der geschützten geografischen Angaben ergeben können, ist in der Rechtsprechung des EuGH anerkannt (vgl. EuGH, Urt. v. 09.06.1998, - C-130/97, Slg. I- 3340, Rn. 26 -Chiciak und Fol; Beschl. v. 06.10.2015 - C-519/14 P, Rn. 21 - Gouda Holland; Urt. v. 06.10.2015 - C-517,14 P, Rn. 21 - Edam Holland).

    Gegenteiliges folgt auch nicht aus dem Umstand, dass die Kommission bei anderen Verordnungen unter ausdrücklicher Bezugnahme auf Art. 13 Abs. 1 Unterabs. 2 der Grundverordnung darauf hingewiesen hat, dass der Bestandteil einer Ursprungsbezeichnung weiterverwendet werden darf (vgl. EuGH, Beschl. v. 06.10.2015, C-517/14 P, Rn. 21 - Edam Holland; Beschl. v. 06.10.2015, C-519/14 P Rn. 21 - Gouda Holland).

  • OLG Karlsruhe, 10.03.2021 - 6 U 176/15

    Rechtmäßigkeit der Verwendung der Bezeichnung "Balsamico" für in Deutschland

    Bei übereinstimmenden Formulierungen in den Erwägungsgründen und Bestimmungen der Verordnungen (EU) Nr. 1121/2010 und 1122/2010, die den geografischen Angaben "Edam Holland" und "Gouda Holland" Schutz gewähren, hat der Gerichtshof der Europäischen Union (Beschlüsse vom 6. Oktober 2015, C-517/14 P und C-519/14 P, jeweils Rn. 22) nämlich angenommen, dass eine Nichtigerklärung der vorgenannten Verordnungen den Käse unter den Bezeichnungen "Edam" bzw. "Gouda" vermarktenden Unternehmen keinen Vorteil verschaffen würde, weil diese u.a. für die Vermarktung von Käse weiterverwendet werden können.
  • Generalanwalt beim EuGH, 29.07.2019 - C-432/18

    Consorzio Tutela Aceto Balsamico di Modena - Vorlage zur Vorabentscheidung -

    21 Vgl. auch Verordnung (EU) Nr. 1122/2010 der Kommission vom 2. Dezember 2010 zur Eintragung einer Bezeichnung in das Verzeichnis der geschützten Ursprungsbezeichnungen und der geschützten geografischen Angaben [Gouda Holland (g.g.A.)] (ABl. 2010, L 317, S. 22) und Beschluss vom 6. Oktober 2015, Schutzgemeinschaft Milch und Milcherzeugnisse/Kommission (C-519/14 P, EU:C:2015:702).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht