Schlußanträge unten: Generalanwalt beim EuGH, 10.03.1993

Rechtsprechung
   EuGH, 08.06.1993 - C-52/91   

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https://dejure.org/1993,2549
EuGH, 08.06.1993 - C-52/91 (https://dejure.org/1993,2549)
EuGH, Entscheidung vom 08.06.1993 - C-52/91 (https://dejure.org/1993,2549)
EuGH, Entscheidung vom 08. Juni 1993 - C-52/91 (https://dejure.org/1993,2549)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • lexetius.com
  • EU-Kommission PDF

    Kommission / Niederlande

    Verordnungen Nr. 2057/82 des Rates, Artikel 10 Absatz 2, und Nr. 170/83 des Rates, Artikel 5 Absatz 2
    Fischerei; Erhaltung der Meeresschätze; Fangquotenregelung; Festlegung der Einzelheiten für die Nutzung der Quoten durch die Mitgliedstaaten; Grenzen; Übereinstimmung mit dem Gemeinschaftsrecht; Kontrollpflichten der Mitgliedstaaten; Rechtzeitige Anordnung der ...

  • EU-Kommission

    Kommission / Niederlande

  • Wolters Kluwer

    Festlegung bestimmter Maßnahmen zur Kontrolle der Fischereitätigkeit von Schiffen der Mitgliedstaaten; Kontrolle der Fischereifahrzeuge aller Mitgliedstaaten im Hinblick auf die Einhaltung aller Vorschriften bezüglich der Erhaltungsmaßnahmen und Kontrollmaßnahmen; ...

  • Judicialis

    Verordnung Nr. 2057/82 vom 29. Juni 1982 Art. 10 Abs. 2; ; Verordnung Nr. 2057/82 vom 29. Juni 1982 Art. 1; ; Verordnung Nr. 2057/82 vom 29. Juni 1982 Art. 9; ; Verordnung Nr. 2374... /86 vom 24. Juli 1986 Art. 5 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Fischerei - Erhaltung der Meeresschätze - Fangquotenregelung - Festlegung der Einzelheiten für die Nutzung der Quoten durch die Mitgliedstaaten - Grenzen - Übereinstimmung mit dem Gemeinschaftsrecht - Kontrollpflichten der Mitgliedstaaten - Rechtzeitige Anordnung der ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Fischerei - Bewirtschaftung der Quoten - Verpflichtungen der Mitgliedstaaten.

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (3)

  • EuGH, 20.03.1990 - C-62/89

    Kommission / Frankreich

    Auszug aus EuGH, 08.06.1993 - C-52/91
    26 Aus den Urteilen vom 20. März 1990 in der Rechtssache C-62/89 (Kommission/Frankreich, Slg. 1990, I-925, Randnrn.

    17 und 18) und 31. Januar 1991 in der Rechtssache C-244/89 (Kommission/Frankreich, Slg. 1991, I-163, Randnr. 17) ergibt sich, daß die Mitgliedstaaten gemäß Artikel 10 Absatz 2 der Verordnung über die Kontrolle rechtzeitig alle erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen haben, um die Überschreitung der betreffenden Quoten zu verhindern, damit die Beachtung der den Mitgliedstaaten zum Zweck der Erhaltung der Fischereiressourcen zugeteilten Quoten sichergestellt wird.

  • EuGH, 05.10.1989 - 290/87

    Kommission / Niederlande

    Auszug aus EuGH, 08.06.1993 - C-52/91
    42 Wie schon im Urteil vom 5. Oktober 1989 in der Rechtssache 290/87 (Kommission/Niederlande, Slg. 1989, 3083, Randnr. 13) ausgeführt worden ist, kann der Gerichtshof daher nicht feststellen, ob die ermittelten Überschreitungen ihre Ursache in einer verspäteten Einstellung der Fangtätigkeit haben oder ob sie vielmehr auf rechtswidrigen Fängen beruhen, die nach der Entscheidung der nationalen Behörden getätigt wurden.
  • EuGH, 31.01.1991 - C-244/89

    Kommission / Frankreich

    Auszug aus EuGH, 08.06.1993 - C-52/91
    17 und 18) und 31. Januar 1991 in der Rechtssache C-244/89 (Kommission/Frankreich, Slg. 1991, I-163, Randnr. 17) ergibt sich, daß die Mitgliedstaaten gemäß Artikel 10 Absatz 2 der Verordnung über die Kontrolle rechtzeitig alle erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen haben, um die Überschreitung der betreffenden Quoten zu verhindern, damit die Beachtung der den Mitgliedstaaten zum Zweck der Erhaltung der Fischereiressourcen zugeteilten Quoten sichergestellt wird.
  • EuGH, 01.02.2001 - C-333/99

    Kommission / Frankreich

    Nach ständiger Rechtsprechung kann sich ein Mitgliedstaat nicht auf Bestimmungen, Übungen oder Umstände seiner internen Rechtsordnung berufen, um die Nichteinhaltung der in einer Gemeinschaftsvorschrift festgelegten Verpflichtungen und Fristen zu rechtfertigen (Urteil vom 8. Juni 1993 in der Rechtssache C-52/91, Kommission/Niederlande, Slg. 1993, I-3069, Randnr. 36).
  • EuGH, 04.03.2004 - C-344/01

    Deutschland / Kommission

    60 Ebenso wie es nicht Aufgabe der Kommission ist, sich zur Verteilung der Zuständigkeiten aufgrund der organisationsrechtlichen Vorschriften der einzelnen Mitgliedstaaten und zu den jeweiligen Pflichten der Bundes- und der Landesbehörden zu äußern (Urteil vom 12. Juni 1990 in der Rechtssache C-8/88, Deutschland/Kommission, Slg. 1990, I-2321, Randnr. 13), kann diese Verteilung der Zuständigkeiten somit keinen ausreichenden Grund dafür darstellen, die Verpflichtungen, die den Mitgliedstaaten gegenüber der Gemeinschaft im Rahmen der Verteilung der Beweislast für einen Verstoß gegen die Vorschriften der gemeinsamen Agrarmarktorganisation obliegen, zu ändern (in diesem Sinne auch Urteile vom 8. Juni 1993 in der Rechtssache C-52/91, Kommission/Niederlande, Slg. 1993, I-3069, Randnr. 36, vom 14. November 2002 in der Rechtssache C-140/00, Kommission/Vereinigtes Königreich, Slg. 2002, I-10379, Randnr. 60, und vom 2. Oktober 2003 in der Rechtssache C-89/03, Kommission/Luxemburg, noch nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnr. 5).
  • EuGH, 25.04.2002 - C-418/00

    Kommission / Frankreich

    Ferner kann sich ein Mitgliedstaat nach ständiger Rechtsprechung nicht auf Bestimmungen, Übungen oder Umstände seiner internen Rechtsordnung berufen, um die Nichteinhaltung der in einer Gemeinschaftsvorschrift festgelegten Verpflichtungen zu rechtfertigen (Urteile vom 8. Juni 1993 in der Rechtssache C-52/91, Kommission/Niederlande, Slg. 1993, I-3069, Randnr. 36, und vom 1. Februar 2001, Kommission/Frankreich, Randnr. 54).
  • Generalanwalt beim EuGH, 23.09.2004 - C-494/01

    Kommission / Irland

    31 - Urteil vom 8. Juni 1993 in der Rechtssache C-52/91 (Kommission/Niederlande, Slg. 1993, I-3069, Randnr. 36).
  • EuGH, 07.12.1995 - C-52/95

    Kommission / Frankreich

    29 In seinem Urteil vom 8. Juni 1993 in der Rechtssache C-52/91 (Kommission/Niederlande, Slg. 1993, I-3069, Randnr. 26) hat der Gerichtshof weiterhin entschieden, daß sich aus dem inzwischen aufgehobenen, aber mit Artikel 11 Absatz 2 der Verordnung Nr. 2241/87 wortgleichen Artikel 10 Absatz 2 der Verordnung (EWG) Nr. 2057/82 des Rates vom 29. Juni 1982 zur Festlegung bestimmter Maßnahmen zur Kontrolle der Fischereitätigkeit von Schiffen der Mitgliedstaaten (ABl. L 220, S. 1) für die Mitgliedstaaten die Verpflichtung ergab, schon vor der Ausschöpfung der Quoten zwingende Maßnahmen zu ergreifen, um jede Fangtätigkeit bis auf weiteres zu untersagen.
  • EuGH, 14.11.2002 - C-454/99

    Kommission / Vereinigtes Königreich

    Zum Vorbringen in Bezug auf die praktischen Schwierigkeiten, die sich daraus ergeben sollen, dass die meisten der die Flagge des Vereinigten Königreichs führenden Schiffe, denen Überfischung vorgeworfen werde, ihre Fangtätigkeit nicht in den Hoheitsgewässern dieses Mitgliedstaats ausgeübt hätten, ist daran zu erinnern, dass sich ein Mitgliedstaat nach ständiger Rechtsprechung nicht auf Bestimmungen, Übungen oder Umstände seiner internen Rechtsordnung berufen kann, um die Nichteinhaltung der sich aus den gemeinschaftsrechtlichen Vorschriften ergebenden Verpflichtungen zu rechtfertigen (Urteile vom 8. Juni 1993 in der Rechtssache C-52/91, Kommission/Niederlande, Slg. 1993, I-3069, Randnr. 36, und vom 25. April 2002, Kommission/Frankreich, Randnr. 59).
  • EuGH, 14.11.2002 - C-140/00

    Kommission / Vereinigtes Königreich

    Zweitens ist daran zu erinnern, dass sich ein Mitgliedstaat nach ständiger Rechtsprechung nicht auf Bestimmungen, Übungen oder Umstände seiner internen Rechtsordnung berufen kann, um die Nichteinhaltung der sich aus den gemeinschaftsrechtlichen Vorschriften ergebenden Verpflichtungen zu rechtfertigen (Urteile vom 8. Juni 1993 in der Rechtssache C-52/91, Kommission/Niederlande, Slg. 1993, I-3069, Randnr. 36, und vom 25. April 2002, Kommission/Frankreich, Randnr. 59).
  • EuGH, 02.10.2003 - C-89/03

    Kommission / Luxemburg

    Insoweit genügt die Feststellung, dass sich die Mitgliedstaaten nach ständiger Rechtsprechung nicht auf interne Umstände oder praktische Schwierigkeiten berufen können, um zu rechtfertigen, dass eine Richtlinie nicht innerhalb der dafür vorgeschriebenen Fristen umgesetzt wird (in diesem Sinne Urteile vom 8. Juni 1993 in der Rechtssache C-52/91, Kommission/Niederlande, Slg. 1993, I-3069, Randnr. 36, und vom 14. November 2002 in der Rechtssache C-140/00, Kommission/Vereinigtes Königreich, Slg. 2002, I-10379, Randnr. 60).
  • EuGH, 07.10.2004 - C-341/03

    Kommission / Griechenland

    p. I-9823, point 7, et du 27 mai 2004, Commission/Espagne, C-398/02, non publié au Recueil, point 17) et qu'un État membre ne saurait invoquer des circonstances internes ou des difficultés pratiques pour justifier une absence de transposition dans le délai prescrit (voir, en ce sens, arrêts du 8 juin 1993, Commission/Pays-Bas, C-52/91, Rec.
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   Generalanwalt beim EuGH, 10.03.1993 - C-52/91   

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https://dejure.org/1993,25126
Generalanwalt beim EuGH, 10.03.1993 - C-52/91 (https://dejure.org/1993,25126)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 10.03.1993 - C-52/91 (https://dejure.org/1993,25126)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 10. März 1993 - C-52/91 (https://dejure.org/1993,25126)
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Volltextveröffentlichung

  • EU-Kommission PDF

    Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Königreich der Niederlande.

    Fischerei - Bewirtschaftung der Quoten - Verpflichtungen der Mitgliedstaaten

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • EuGH, 20.03.1990 - C-62/89

    Kommission / Frankreich

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 10.03.1993 - C-52/91
    Zu dem Problem des Quotentauschs als Rechtfertigung der weiteren Gestattung der Fangtätigkeit möchte ich auf das Urteil in der Rechtssache C-62/89 verweisen(13).

    (2) ° Urteil vom 20. März 1990 in der Rechtssache C-62/89 (Kommission/Frankreich, Slg. 1990, I-925) und Urteil vom 31. Januar 1991 in der Rechtssache C-244/89 (Kommission/Frankreich, Slg. 1991, I-163).

    (8) ° Vgl. Rechtssache C-62/89, a. a. O., Randnr. 18.

    (13) ° Rechtssache C-62/89, Randnr. 20.

  • EuGH, 01.04.1982 - 11/81

    Dürbeck / Kommission

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 10.03.1993 - C-52/91
    (6) ° Vgl. Urteil vom 1. April 1982 in der Rechtssache 11/81 (Dürbeck/Kommission, Slg. 1982, 1251, Randnrn. 14 und 19).
  • EuGH, 05.10.1989 - 290/87

    Kommission / Niederlande

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 10.03.1993 - C-52/91
    (1) ° Urteil vom 5. Oktober 1989 in der Rechtssache 290/87 (Kommission/Niederlande, Slg. 1989, 3083).
  • EuGH, 31.01.1991 - C-244/89

    Kommission / Frankreich

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 10.03.1993 - C-52/91
    (2) ° Urteil vom 20. März 1990 in der Rechtssache C-62/89 (Kommission/Frankreich, Slg. 1990, I-925) und Urteil vom 31. Januar 1991 in der Rechtssache C-244/89 (Kommission/Frankreich, Slg. 1991, I-163).
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