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   EuGH, 07.11.2013 - C-522/12   

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https://dejure.org/2013,30174
EuGH, 07.11.2013 - C-522/12 (https://dejure.org/2013,30174)
EuGH, Entscheidung vom 07.11.2013 - C-522/12 (https://dejure.org/2013,30174)
EuGH, Entscheidung vom 07. November 2013 - C-522/12 (https://dejure.org/2013,30174)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • lexetius.com

    Vorabentscheidungsersuchen - Freier Dienstleistungsverkehr - Entsendung von Arbeitnehmern - Richtlinie 96/71/EG - Mindestlohnsätze - Pauschalbeträge und Beitrag, den der Arbeitgeber zu einem mehrjährigen Sparplan für seine Beschäftigten leistet

  • Europäischer Gerichtshof

    Isbir

    Vorabentscheidungsersuchen - Freier Dienstleistungsverkehr - Entsendung von Arbeitnehmern - Richtlinie 96/71/EG - Mindestlohnsätze - Pauschalbeträge und Beitrag, den der Arbeitgeber zu einem mehrjährigen Sparplan für seine Beschäftigten leistet

  • EU-Kommission

    Isbir

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Einbeziehung von Vergütungsbestandteilen in den Mindestlohn; Vorabentscheidungsersuchen des Bundesarbeitsgerichts

  • arbeitsrecht-rheinland-pfalz.de

    Zählen Pauschalzahlungen und vermögenswirksame Leistungen zum Mindestlohn?

  • arbeitsrecht-hessen.de

    Zählen Pauschalzahlungen und vermögenswirksame Leistungen zum Mindestlohn?

  • rabüro.de

    EuGH zur Anrechnung von Arbeitgeberleistungen auf den tariflichen Mindestlohn

  • Techniker Krankenkasse
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Einbeziehung von Vergütungsbestandteilen in den Mindestlohn; Vorabentscheidungsersuchen des Bundesarbeitsgerichts

  • datenbank.nwb.de
  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Tariflicher Mindestlohn: Anrechnung von Pauschalzahlungen oder vermögenswirksamen Leistungen?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • matzen-partner.de (Kurzinformation)

    Mindestlohngesetz

  • arbrb.de (Kurzinformation)

    Kein "Freikauf” vom Mindestlohn durch "funktionsverschiedene” Leistungen

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Was gehört zum Tarif-Mindestlohn?

  • bista.de (Kurzinformation)

    Vermögenswirksame Leistungen rechnen beim Mindestlohn nicht mit

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Mindestlohn - erhöhen Zuschläge den Stundenlohn?

  • heuking.de (Kurzinformation)

    Anrechnung von Vergütungsbestandteilen auf den Mindestlohn

Sonstiges (3)

  • Europäischer Gerichtshof (Vorlagefragen)

    Isbir

  • EU-Kommission (Verfahrensmitteilung)

    Vorabentscheidungsersuchen

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Vorabentscheidungsersuchen - Bundesarbeitsgericht - Auslegung des Art. 3 Abs. 1 Unterabs. 1 Buchst. c der Richtlinie 96/71/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Dezember 1996 über die Entsendung von Arbeitnehmern im Rahmen der Erbringung von Dienstleistungen ...

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2014, 2019
  • EuZW 2014, 102
  • NZA 2013, 1359
  • DB 2013, 2804
 
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Wird zitiert von ... (34)Neu Zitiert selbst (4)

  • EuGH, 18.12.2007 - C-341/05

    Freier Dienstleistungsverkehr - Zur Vereinbarkeit einer kollektiven Maßnahme mit

    Auszug aus EuGH, 07.11.2013 - C-522/12
    Ihr Inhalt kann daher von den Mitgliedstaaten unter Beachtung des EG-Vertrags und der allgemeinen Grundsätze des Unionsrechts frei bestimmt werden (Urteil vom 18. Dezember 2007, Laval un Partneri, C-341/05, Slg. 2007, I-11767, Randnrn.

    Um sicherzustellen, dass ein Kern zwingender Bestimmungen über ein Mindestmaß an Schutz beachtet wird, sieht Art. 3 Abs. 1 Unterabs. 1 der Richtlinie 96/71 vor, dass die Mitgliedstaaten dafür sorgen, dass unabhängig von dem auf das jeweilige Arbeitsverhältnis anwendbaren Recht die Unternehmen im Rahmen einer länderübergreifenden Erbringung von Dienstleistungen den in ihr Hoheitsgebiet entsandten Arbeitnehmern bezüglich der in dieser Vorschrift aufgeführten Aspekte - zu denen die Mindestlohnsätze einschließlich der Überstundensätze gehören - die Arbeits- und Beschäftigungsbedingungen garantieren (Urteil Laval un Partneri, Randnr. 73).

    Da die Richtlinie 96/71 nicht darauf abzielt, die Systeme zur Festsetzung der Arbeits- und Beschäftigungsbedingungen in den Mitgliedstaaten zu harmonisieren, behalten die Mitgliedstaaten ihre Freiheit, auf nationaler Ebene ein System zu wählen, das die genannte Richtlinie nicht ausdrücklich vorsieht, vorausgesetzt, es behindert nicht den Dienstleistungsverkehr zwischen den Mitgliedstaaten (Urteil Laval un Partneri, Randnr. 68).

  • EuGH, 14.04.2005 - C-341/02

    EIN MITGLIEDSTAAT IST NICHT VERPFLICHTET, BEI DER KONTROLLE DER ZAHLUNG DES

    Auszug aus EuGH, 07.11.2013 - C-522/12
    Das vorlegende Gericht möchte wissen, inwieweit die beiden in Randnr. 23 des vorliegenden Urteils genannten Beträge unter die vom Gerichtshof im Urteil vom 14. April 2005, Kommission/Deutschland (C-341/02, Slg. 2005, I-2733), bereits vorgenommene Auslegung des Begriffs der Mindestlohnsätze fielen, wonach er keine Vergütungsbestandteile umfasse, die das Verhältnis zwischen der Leistung des Arbeitnehmers und der von ihm hierfür bezogenen Gegenleistung veränderten.

    Hierzu hat der Gerichtshof bereits ausgeführt, dass die Zulagen und Zuschläge, die durch die nationalen Rechtsvorschriften oder Praktiken des Mitgliedstaats, in dessen Hoheitsgebiet der Arbeitnehmer entsandt wird, nicht als Bestandteile des Mindestlohns definiert werden und die das Verhältnis zwischen der Leistung des Arbeitnehmers auf der einen und der ihm erbrachten Gegenleistung auf der anderen Seite verändern, nicht aufgrund der Bestimmungen der Richtlinie 96/71 als derartige Bestandteile betrachtet werden können (Urteil Kommission/Deutschland, Randnr. 39).

    Nach Ansicht des Gerichtshofs ist es nämlich normal, dass der Arbeitnehmer, der auf Verlangen des Arbeitgebers Mehrarbeit oder Arbeitsstunden unter besonderen Bedingungen leistet, einen Ausgleich für die zusätzliche Leistung erhält, ohne dass dieser bei der Berechnung des Mindestlohns berücksichtigt wird (Urteil Kommission/Deutschland, Randnr. 40).

  • EuGH, 17.07.1997 - C-28/95

    Leur-Bloem

    Auszug aus EuGH, 07.11.2013 - C-522/12
    Es führt jedoch an, dass nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs (Urteile vom 17. Juli 1997, Leur-Bloem, C-28/95, Slg. 1997, I-4161, und vom 20. Mai 2010, Modehuis A. Zwijnenburg, C-352/08, Slg. 2010, I-4303) die aus dem Unionsrecht übernommenen Bestimmungen oder Begriffe unabhängig davon, ob sie in einem rein innerstaatlichen oder einem grenzüberschreitenden Fall zur Anwendung kämen, einheitlich ausgelegt werden müssten, um künftige Auslegungsunterschiede zu verhindern.

    Der Gerichtshof hat bereits seine Zuständigkeit für die Entscheidung über Vorabentscheidungsersuchen bejaht, die Vorschriften des Unionsrechts in Fällen betrafen, in denen der Sachverhalt des Ausgangsverfahrens zwar nicht in den Geltungsbereich des Unionsrechts fiel, aber die genannten Vorschriften durch das nationale Recht für anwendbar erklärt worden waren (vgl. in diesem Sinne Urteil Leur-Bloem, Randnrn.

    Für die Berücksichtigung der Grenzen, die der nationale Gesetzgeber der Anwendung des Unionsrechts auf rein innerstaatliche Sachverhalte setzen wollte, gilt nämlich das nationale Recht, so dass dafür ausschließlich die Gerichte des Mitgliedstaats zuständig sind (vgl. Urteil Leur-Bloem, Randnr. 33).

  • EuGH, 20.05.2010 - C-352/08

    Modehuis A. Zwijnenburg - Rechtsangleichung - Richtlinie 90/434/EWG - Gemeinsames

    Auszug aus EuGH, 07.11.2013 - C-522/12
    Es führt jedoch an, dass nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs (Urteile vom 17. Juli 1997, Leur-Bloem, C-28/95, Slg. 1997, I-4161, und vom 20. Mai 2010, Modehuis A. Zwijnenburg, C-352/08, Slg. 2010, I-4303) die aus dem Unionsrecht übernommenen Bestimmungen oder Begriffe unabhängig davon, ob sie in einem rein innerstaatlichen oder einem grenzüberschreitenden Fall zur Anwendung kämen, einheitlich ausgelegt werden müssten, um künftige Auslegungsunterschiede zu verhindern.

    Er hat ferner entschieden, dass dann, wenn sich nationale Rechtsvorschriften zur Regelung rein innerstaatlicher Sachverhalte nach den im Unionsrecht getroffenen Regelungen richten, um insbesondere zu verhindern, dass es zu Benachteiligungen der eigenen Staatsangehörigen oder zu Wettbewerbsverzerrungen kommt, ein klares Interesse der Europäischen Union daran besteht, dass die aus dem Unionsrecht übernommenen Bestimmungen oder Begriffe unabhängig davon, unter welchen Voraussetzungen sie angewandt werden sollen, einheitlich ausgelegt werden, um künftige Auslegungsunterschiede zu verhindern (vgl. in diesem Sinne Urteil Modehuis A. Zwijnenburg, Randnr. 33).

  • BAG, 21.12.2016 - 5 AZR 374/16

    Erfüllung des gesetzlichen Mindestlohns

    Bestimmt sich der Mindestlohnbegriff nach den Regeln des Arbeitnehmerentsenderechts (Richtlinie 96/71/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Dezember 1996) , rechtfertigt dies den Verweis der Bundesregierung auf die frühere Rechtsprechung des EuGH, wonach Zulagen und Zuschläge, die durch die nationalen Rechtsvorschriften oder Praktiken des Mitgliedstaats, in dessen Hoheitsgebiet der Arbeitnehmer entsandt wird, nicht als Bestandteile des Mindestlohns definiert werden und die das Verhältnis zwischen der Leistung des Arbeitnehmers auf der einen und der ihm erbrachten Gegenleistung auf der anderen Seite verändern, nicht als Bestandteile des Mindestlohns betrachtet werden können (EuGH 14. April 2005 - C-341/02 - [Kommission/Deutschland] Rn. 39; 7. November 2013 - C-522/12 - [Isbir] Rn. 38) .
  • BAG, 17.06.2015 - 4 AZR 61/14

    EuGH-Vorlage - dynamische Bezugnahmeklausel - Betriebsübergang

    Die nationale Regelung dient jedoch der Umsetzung der RL 2001/23 bzw. der (Vorgänger-)Richtlinie RL 77/187 und ist deshalb richtlinienkonform auszulegen und entsprechend anzuwenden (vgl. dazu EuGH 7. November 2013 - C-522/12 - [Isbir] Rn. 28) .
  • BAG, 13.05.2015 - 10 AZR 191/14

    Mindestlohn für pädagogisches Personal auch bei Entgeltfortzahlung an Feiertagen

    Ihr Inhalt kann daher von den Mitgliedstaaten unter Beachtung der Verträge und der allgemeinen Grundsätze des Unionsrechts frei bestimmt werden (EuGH 7. November 2013 - C-522/12 - [Isbir] Rn. 33 mwN) .
  • EuGH, 12.02.2015 - C-396/13

    Der Gerichtshof klärt den Begriff "Mindestlohnsatz" entsandter Arbeitnehmer

    Hierzu ist darauf hinzuweisen, dass der Unionsgesetzgeber die Richtlinie 96/71 erlassen hat, um, wie aus dem sechsten Erwägungsgrund hervorgeht, im Interesse der Arbeitgeber und ihres Personals die für das Arbeitsverhältnis geltenden Arbeits- und Beschäftigungsbedingungen festzulegen, wenn ein in einem Mitgliedstaat ansässiges Unternehmen im Rahmen der Erbringung einer Dienstleistung vorübergehend Arbeitnehmer in das Gebiet eines anderen Mitgliedstaats entsendet (Urteile Laval un Partneri, C-341/05, EU:C:2007:809, Rn. 58, und Isbir, C-522/12, EU:C:2013:711, Rn. 33).

    So verweist zum einen Art. 3 Abs. 1 Unterabs. 2 der Richtlinie 96/71 zum Zweck dieser Richtlinie für die Bestimmung der Mindestlohnsätze im Sinne ihres Art. 3 Abs. 1 Unterabs. 1 ausdrücklich auf die Rechtsvorschriften oder Praktiken des Mitgliedstaats, in dessen Hoheitsgebiet der Arbeitnehmer entsandt wird (Urteil Isbir, EU:C:2013:711, Rn. 36).

    Aus welchen Bestandteilen sich für die Anwendung dieser Richtlinie der Mindestlohn zusammensetzt, ist daher, vorbehaltlich der Vorgaben in Art. 3 Abs. 7 Unterabs. 2 der Richtlinie 96/71, im Recht des Mitgliedstaats, in den der Arbeitnehmer entsandt wird, festzulegen, wobei diese Definition, wie sie sich aus den einschlägigen nationalen Rechtsvorschriften oder Tarifverträgen oder ihrer Auslegung durch die innerstaatlichen Gerichte ergibt, allerdings nicht zu einer Behinderung des freien Dienstleistungsverkehrs zwischen den Mitgliedstaaten führen darf (Urteil Isbir, EU:C:2013:711, Rn. 37).

    So können nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofs die Zulagen und Zuschläge, die nicht durch die Rechtsvorschriften oder die Praktiken des Mitgliedstaats, in dessen Hoheitsgebiet der Arbeitnehmer entsandt wird, als Bestandteile des Mindestlohns definiert werden und die das Verhältnis zwischen der Leistung des Arbeitnehmers und der von ihm erhaltenen Gegenleistung verändern, nicht aufgrund der Richtlinie 96/71 als derartige Bestandteile betrachtet werden (Urteile Kommission/Deutschland, C-341/02, EU:C:2005:220, Rn. 39, und Isbir, EU:C:2013:711, Rn. 38).

  • BAG, 16.04.2014 - 4 AZR 802/11

    Anrechnung von Leistungen auf einen Mindestlohnanspruch

    (a) Nach der Entscheidung des Gerichtshofs der Europäischen Union in Sachen "Isbir" (7. November 2013 - C-522/12 - Rn. 36 ff., ABl. EU 2014 Nr. C 9, 14; unter Hinweis auf 14. April 2005 - C-341/02 - [Kommission/Deutschland] Rn. 39, Slg. 2005, I-2733) gibt die Richtlinie 96/71 selbst keinen Anhaltspunkt für eine inhaltliche Definition des Mindestlohns.

    Die "Zulagen und Zuschläge, die durch die nationalen Rechtsvorschriften oder Praktiken des Mitgliedstaats, in dessen Hoheitsgebiet der Arbeitnehmer entsandt wird, nicht als Bestandteile des Mindestlohns definiert werden und die das Verhältnis zwischen der Leistung des Arbeitnehmers auf der einen und der ihm erbrachten Gegenleistung auf der anderen Seite verändern", können "nicht aufgrund der Bestimmungen der Richtlinie 96/71 als derartige Bestandteile betrachtet werden" (7. November 2013 - C-522/12 - [Isbir] Rn. 38, aaO) .

    (3) Da die Leistung von Nachtarbeitszuschlägen nach den nationalen Bestimmungen des TV Mindestlohn "nicht als Bestandteil des Mindestlohns definiert" wurde (dazu oben II 2 a bb (3) (a)) , können sie, weil der Arbeitnehmer "auf Verlangen des Arbeitgebers ... Arbeitsstunden unter besonderen Bedingungen leistet" auch nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union bei der Bestimmung des Mindestlohns iSd. Richtlinie 96/71 unberücksichtigt bleiben (7. November 2013 - C-522/12 - [Isbir] Rn. 39, ABl. EU 2014 Nr. C 9, 14) .

    Nach dem Recht der Europäischen Union ergibt sich kein anderes Ergebnis (EuGH 7. November 2013 - C-522/12 - [Isbir] - Rn. 43 f., ABl. EU 2014 Nr. C 9, 14) .

  • ArbG Berlin, 04.03.2015 - 54 Ca 14420/14

    Mindestlohn - Keine Anrechnung von Urlaubsgeld und jährlicher Sonderzahlung

    Nach der Entscheidung des Gerichtshofs der Europäischen Union in Sachen "Isbir" (7. November 2013 - C-522/12 - Rn. 36 ff., ABl. EU 2014 Nr. C 9, 14; unter Hinweis auf 14. April 2005 - C-341/02 - [Kommission/Deutschland] Rn. 39, Slg. 2005, I-2733) gibt auch die Richtlinie 96/71 selbst keinen Anhaltspunkt für eine inhaltliche Definition des Mindestlohns.

    Nach ständiger Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs können die Zulagen und Zuschläge, die nicht durch die Rechtsvorschriften oder die Praktiken des Mitgliedstaats als Bestandteile des Mindestlohns definiert werden und die das Verhältnis zwischen der Leistung des Arbeitnehmers und der von ihm erhaltenen Gegenleistung verändern, nicht aufgrund der Richtlinie 96/71 als derartige Bestandteile betrachtet werden (Urteile Sähköalojen ammattiliitto, C-396/13 v. 12.02.2015; Kommission/Deutschland, C-341/02 vom 14.04.2005, EU:C:2005:220, Rn. 39, und Isbir, EU:C:2013:711, Rn. 38).

  • BAG, 10.12.2013 - 9 AZR 279/12

    Tarifliche Berechnung der Urlaubsvergütung und der Entgeltfortzahlung im

    bb) Auch dann, wenn vermögenswirksame Leistungen arbeitsrechtlich als Bestandteil der Vergütung eingeordnet werden (vgl. BAG 19. September 2012 - 5 AZR 628/11 - Rn. 33 mwN auch zum Sozialversicherungs- und Steuerrecht; vgl. allerdings EuGH 7. November 2013 - C-522/12 - [Isbir] Rn. 44, der davon ausgeht, dass vermögenwirksame Leistungen grds. keinen Arbeitslohn darstellen) , hat der Kläger keinen Anspruch darauf, dass diese bei der Berechnung seines durchschnittlichen Arbeitsverdienstes nach § 11 Abs. 1 Satz 1 BUrlG berücksichtigt werden (vgl. BAG 17. Januar 1991 - 8 AZR 644/89 - BAGE 67, 94; 14. März 1966 - 5 AZR 468/65 -; Schaub/Linck ArbR-HdB 15. Aufl. § 104 Rn. 123; ErfK/Gallner 14. Aufl. § 11 BUrlG Rn. 13; Arnold/Tillmanns/Thiel-Koch BUrlG 2. Aufl. § 11 Rn. 25) .
  • ArbG Düsseldorf, 20.04.2015 - 5 Ca 1675/15

    Leistungsbonus wird in die Berechnung des Mindestlohns einbezogen

    In die Mindestlohnberechnung können jedoch nur solche Vergütungsbestandteile einbezogen werden, die Lohn im eigentlichen Sinne sind (EuGH, NZA 2013, 1359).

    Denn nach der EuGH-Entscheidung in der Sache J. können in die Mindestlohnberechnung (der Entsenderichtlinie) nur solche Vergütungsbestandteile einbezogen werden, die "Lohn im eigentlichen Sinne" sind (EuGH, NZA 2013, 1359).

    Dies hat der EuGH für vermögenswirksame Leistungen abgelehnt, da mit diesen ein langfristiger Zweck verfolgt werde (EuGH, NZA 2013, 1359).

    Allerdings hat der EuGH in der J.-Entscheidung (EuGH, NZA 2013, 1359) betont, dass bei der Frage, ob ein Gehaltsbestandteil die Normalleistung vergütet und damit Lohn im eigentlichen Sinne ist, das nationale Verständnis von Vergütungselementen maßgeblich ist.

  • LAG Berlin-Brandenburg, 24.03.2021 - 4 Sa 1243/20

    Homeoffice - Änderungskündigung

    Da sie durch die Bildung von Vermögen, in dessen Genuss der Arbeitnehmer binnen einer mehr oder weniger langen Frist kommen wird, darauf abzielen, ein unter anderem durch einen finanziellen Beitrag der öffentlichen Hand gefördertes sozialpolitisches Ziel zu verwirklichen, können sie nicht als Komponente des üblichen Verhältnisses zwischen der Arbeitsleistung und der hierfür vom Arbeitgeber zu erbringenden finanziellen Gegenleistung angesehen werden (vgl. a. EuGH 7. November 2013 - C-522/12 (Tevfik Isbir/DB Service GmbH), EuZW 2014, 102, 103).
  • Generalanwalt beim EuGH, 18.09.2014 - C-396/13

    Sähköalojen ammattiliitto

    29 - Urteile Laval, EU:C:2007:809, Rn. 60; Kommission/Deutschland, EU:C:2007:430, Rn. 19, und Isbir, C-522/12, EU:C:2013:711, Rn. 37.

    32 - Urteil Isbir, EU:C:2013:711.

    33 - Ebd., EU:C:2013:711, Rn. 45.

    46 - Isbir, EU:C:2013:711, Rn. 40.

    48 - EU:C:2013:711, Rn. 40.

    57 - EU:C:2013:711.

  • BAG, 13.05.2015 - 10 AZR 495/14

    Mindestlohn - Entgeltfortzahlung

  • BAG, 17.06.2015 - 4 AZR 95/14

    Vorabentscheidungsersuchen - dynamische Bezugnahmeklausel - Betriebsübergang

  • Generalanwalt beim EuGH, 03.09.2020 - C-620/19

    J & S Service - Vorlage zur Vorabentscheidung - Zuständigkeit des Gerichtshofs -

  • LAG Berlin-Brandenburg, 29.01.2016 - 6 Sa 273/15

    Anrechnung auf Mindestlohn - Funktionszulage - Tankgutschein - Jahresprämie

  • Generalanwalt beim EuGH, 28.05.2020 - C-620/18

    Generalanwalt Campos Sánchez-Bordona schlägt dem Gerichtshof vor, die von Ungarn

  • ArbG Bautzen, 25.06.2015 - 1 Ca 1094/15

    Anrechnung von gewährtem zusätzlichen Urlaubsgeld auf den einem Arbeitnehmer

  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 22.11.2016 - 5 Sa 298/15

    Anrechnung einer tarifvertraglichen Anwesenheitsprämie auf den gesetzlichen

  • BayObLG, 26.11.2020 - 201 ObOWi 1381/20

    Verstoß gegen die gesetzlichen Mindestlohnzahlung auch beiGewährung einer

  • ArbG Herford, 11.09.2015 - 1 Ca 551/15

    Zahlung von Mindestlohn i.R.e. Vereinbarung der Zahlung eines Grundlohns für

  • LAG Sachsen, 24.05.2016 - 3 Sa 680/15

    Anrechnung von Vergütungsbestandteilen auf den gesetzlichen Mindestlohn

  • LAG Berlin-Brandenburg, 02.10.2015 - 9 Sa 570/15

    Änderungskündigung - Wegfall von Sonderzuwendung und Urlaubsgeld - Mindestlohn

  • Generalanwalt beim EuGH, 09.09.2015 - C-115/14

    RegioPost - Rein interner Sachverhalt - Nationale Identität - Art. 4 Abs. 2 EUV -

  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 31.01.2017 - 5 Sa 28/16

    Anrechnung leistungsabhängiger Lohnbestandteile auf den gesetzlichen Mindestlohn

  • ArbG Herford, 11.09.2015 - 1 Ca 677/15

    1. Ein Akkordzuschlag ist nicht auf den Mindestlohn nach dem Mindestlohngesetz

  • LAG Berlin-Brandenburg, 07.04.2016 - 10 Sa 2139/15

    Anrechnung von Prämien und Zulagen - Taxifahrer

  • BAG, 13.05.2015 - 10 AZR 335/14

    Mindestlohn - Entgeltfortzahlung

  • EuGH, 10.02.2022 - C-219/20

    Bezirkshauptmannschaft Hartberg-Fürstenfeld (Délai de prescription) - Vorlage zur

  • LAG Sachsen-Anhalt, 23.08.2016 - 2 Sa 109/16

    Anspruch Nachzahlung von (Mindestlohn-)Arbeitsvergütung

  • ArbG Stuttgart, 10.03.2016 - 11 Ca 6834/15

    Anrechenbarkeit von Vergütungsbestandteilen auf den Mindestlohn - Urlaubsgeld -

  • LAG Sachsen, 13.04.2016 - 8 Sa 657/15

    Anrechnung von Vergütungsbestandteilen gemäß dem Tarifvertrag Mindestbedingungen

  • Generalanwalt beim EuGH, 22.05.2014 - C-426/12

    X - Richtlinie 2003/96/EG - Gemeinschaftliche Rahmenvorschriften zur Besteuerung

  • Generalanwalt beim EuGH, 28.05.2020 - C-626/18

    Polen / Parlament und Rat - Nichtigkeitsklage - Richtlinie (EU) 2018/957 -

  • LAG Berlin-Brandenburg, 11.03.2016 - 2 Sa 1777/15

    Tariflicher Branchenzuschlag bei Leiharbeitnehmern

  • LAG Köln, 16.01.2015 - 9 Sa 642/14

    Höhe der Entgeltfortzahlung eines Mitarbeiters einer Bildungseinrichtung zur

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