Schlußanträge unten: Generalanwalt beim EuGH, 29.06.2006

Rechtsprechung
   EuGH, 13.03.2007 - C-524/04   

Volltextveröffentlichungen (8)

  • lexetius.com

    Niederlassungsfreiheit - Freier Kapitalverkehr - Körperschaftsteuer - Darlehenszinsen, die an eine in einem anderen Mitgliedstaat oder einem Drittstaat ansässige verbundene Gesellschaft gezahlt werden - Behandlung der Zinsen als ausgeschüttete Gewinne - Kohärenz des Steuersystems - Steuerumgehung

  • Europäischer Gerichtshof

    Test Claimants in the Thin Cap Group Litigation

    Niederlassungsfreiheit - Freier Kapitalverkehr - Körperschaftsteuer - Darlehenszinsen, die an eine in einem anderen Mitgliedstaat oder einem Drittstaat ansässige verbundene Gesellschaft gezahlt werden - Behandlung der Zinsen als ausgeschüttete Gewinne - Kohärenz des Steuersystems - Steuerumgehung

  • rws-verlag.de

    Anwendung der Vorschriften zur Bekämpfung der Unterkapitalisierung nur auf künstliche Konstruktionen zur Steuerumgehung ("Test Claimants in the Thin Cap Group Litigation")

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  • NWB SteuerXpert START
  • riw-online.de(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)

    Niederlassungsfreiheit: Die britischen Missbrauchsvorschriften gegen Unterkapitalisierung ("Zinsschranke") sind nur auf rein künstliche steuerliche Konstruktionen anwendbar - "Test Claimants in the Thin Cap Group Litigation"

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Niederlassungsfreiheit: Niederlassungsfreiheit - Freier Kapitalverkehr - Körperschaftsteuer - Darlehenszinsen, die an eine in einem anderen Mitgliedstaat oder einem Drittstaat ansässige verbundene Gesellschaft gezahlt werden - Behandlung der Zinsen als ausgeschüttete Gewinne - Kohärenz des Steuersystems - Steuerumgehung

  • Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)
  • ZIP-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Anwendung der Vorschriften zur Bekämpfung der Unterkapitalisierung nur auf künstliche Konstruktionen zur Steuerumgehung ("Test Claimants in the Thin Cap Group Litigation")

Kurzfassungen/Presse (4)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Unterkapitalisierung bei einer Limited

  • wkdis.de (Kurzinformation)

    Verhältnismäßigkeit der britischen Rechtsvorschriften über Unterkapitalisierung

  • Europäischer Gerichtshof (Pressemitteilung)

    Freier Dienstleistungsverkehr - DIE BRITISCHEN RECHTSVORSCHRIFTEN ÜBER UNTERKAPITALISIERUNG SIND NUR AUF REIN KÜNSTLICHE STEUERLICHE KONSTRUKTIONEN ANWENDBAR

  • ebnerstolz.de (Kurzinformation)

    Britische Unterkapitalisierungsvorschriften verstoßen gegen das Gemeinschaftsrecht

Besprechungen u.ä.

  • jku.at , S. 4 (Kurzanmerkung)

    Abzugsfähigkeit von Zinszahlungen bei Unterkapitalisierung

Sonstiges (4)

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)

    Ersuchen um Vorabentscheidung, vorgelegt durch Beschluss des High Court of Justice (England & Wales), Chancery Division, vom 21. Dezember 2004 in dem Rechtsstreit Test Claimants in the Thin Cap Group Litigation gegen Commissioners of Inland Revenue

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    EG Art 43, EG Art 49, EG Art 56
    Abzugsbeschränkung; Darlehen; Ertragsteuern; Inland; Kapitalverkehrsfreiheit; Niederlassungsfreiheit; Zinsen

  • wkdis.de (Literaturhinweis: Entscheidungsbesprechung)

    Kurznachricht zu "Anmerkungen zum Urteil des EuGH vom 13.03.2007, Az.: C-524/04 (Unterkapitalisierung und Missbrauch im Binnenmarkt und im Verhältnis zu Drittstaaten, und Staatshaftung)" von Anno Rainer und RA Dipl.-Kfm. Dr. iur. Jens Schönfeld, original erschienen in: IStR 2007, 259 - 261.

  • wkdis.de (Literaturhinweis: Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Kurznachricht zu "Checkliste potenziell EG-rechtswidriger Normen des deutschen direkten Steuerrechts-Update 2008" von StB Prof. Dr. Wolfgang Kessler und Prof. Dr. Christoph Spengel, original erschienen in: DB Beilage 2008, 1 - 40.

Verfahrensgang

Zeitschriftenfundstellen

  • Slg. 2007, I-2107
  • ZIP 2007, 968



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Wird zitiert von ... (102)  

  • BFH, 26.11.2008 - I R 7/08  

    Verstoß gegen die Niederlassungsfreiheit und Kapitalverkehrsfreiheit durch §

    Für die Beantwortung der Frage, ob eine nationale Regelung unter die eine oder unter die andere Grundfreiheit (oder unter beide Grundfreiheiten) fällt, ist nach jedenfalls mittlerweile gefestigter Rechtsprechung des EuGH auf den Gegenstand der betreffenden nationalen Regelung abzustellen (vgl. u.a. EuGH-Urteile vom 24. Mai 2007 C-157/05 "Holböck", Slg. 2007, I-4051, Rz 22 und 23; vom 13. März 2007 C-524/04 "Test Claimants in the Thin Cap Group Litigation", Slg. 2007, I-2107, Rz 26 bis 34, und vom 3. Oktober 2006 C-452/04 "Fidium Finanz", Slg. 2006, I-9521, Rz 34 und 44 bis 49).

    Nationale Bestimmungen, die nur auf solche Beteiligungen anwendbar sind, die es ermöglichen, einen sicheren Einfluss auf die Entscheidungen der Gesellschaft auszuüben und deren Tätigkeit zu bestimmen, fallen danach unter die Niederlassungsfreiheit (vgl. z.B. EuGH-Urteile vom 12. September 2006 C-196/04 "Cadbury Schweppes", Slg. 2006, I-7995, dort Rz 31 und 32; in Slg. 2007, I-2107, Rz 26 bis 34; vom 18. Juli 2007 C-231/05 "Oy AA", Slg. 2007, I-6373, Rz 20; vom 21. November 2002 C-436/00 "X und Y", Slg. 2002, I-10829, Rz 37, und vom 13. April 2000 C-251/98 "Baars", Slg. 2000, I-2787, Rz 22).

    Insofern betreffen Rechtsvorschriften, die nur die Beziehungen innerhalb einer Unternehmensgruppe regeln, vorwiegend die Niederlassungsfreiheit (z.B. EuGH-Urteile vom 26. Juni 2008 C-284/06 "Burda", Internationales Steuerrecht --IStR-- 2008, 515 Rz 68; vom 12. Dezember 2006 C-446/04, "Test Claimants in the FII Group Litigation", Slg. 2006, I-11753, Rz 118; in Slg. 2007, I-2107, Rz 33, und in Slg. 2007, I-6373, Rz 23).

    Wenn mit solchen Vorschriften gleichzeitig Auswirkungen auf die Kapitalverkehrsfreiheit verbunden sind, rechtfertigt dies keine eigenständige Prüfung der Art. 56 ff. EG, weil diese Auswirkungen lediglich als zwangsläufige Folge einer eventuellen Beschränkung der Niederlassungsfreiheit anzusehen sind (z.B. EuGH-Urteile in Slg. 2007, I-6373, Rz 24; in Slg. 2006, I-7995, Rz 33, und in Slg. 2007, I-2107, Rz 34).

  • BGH, 18.10.2012 - III ZR 196/11  

    Keine Staatshaftungsansprüche für Sportwettenanbieter wegen Europarechtsverstoß

    a) Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union ist ein Verstoß gegen das Unionsrecht hinreichend qualifiziert, wenn der betreffende Mitgliedstaat bei der Wahrnehmung seiner Rechtsetzungsbefugnisse die Grenzen, die der Ausübung seiner Befugnisse gesetzt sind, offenkundig und erheblich überschritten hat (z.B. EuGH, Urteile vom 13. März 2007 -C-524/04 -Test Claimants in the Thin Cap Group Litigation, Slg. 2007, I-2157 Rn. 118; vom 8. Oktober 1996 - C-178/94 u.a. - Dillenkofer u.a., Slg. 1996, I-4867 Rn. 25; vom 26. März 1996 - C-392/93 - British Telecommunications, Slg. 1996, I-1654 Rn. 42; vom 5. März 1996 - C-46/93 u.a. - Brasserie du Pêcheur Slg. 1996, I-1131 Rn. 45, 55 ; siehe auch Senatsbeschluss vom 26. April 2012 - III ZR 215/11, [...] Rn. 12; Senatsbeschluss vom 24. Juni 2010 - III ZR 140/09, NJW 2011, 772 Rn. 7; Senatsurteile vom 22. Januar 2009 - III ZR 233/07, NJW 2009, 2534 Rn. 22 und vom 24. Oktober 1996 - III ZR 127/91, BGHZ 134, 30, 38).

    Die Feststellung, ob die Voraussetzungen für einen unionsrechtlichen Staatshaftungsanspruch im konkreten Einzelfall erfüllt sind, obliegt entsprechend den vom Gerichtshof hierfür entwickelten Leitlinien grundsätzlich den nationalen Gerichten (EuGH, Urteile vom 13. März 2007 - C-524/04 - Test Claimants in the Thin Cap Group Litigation - Slg. 2007, I-2157 Rn. 116 und vom 12. Dezember 2006 - C-446/04 - Test Claimants in the FII Group Litigation, Slg. 2006, I-11814, Rn. 210 mwN).

  • BFH, 17.07.2008 - I R 77/06  

    Keine "Steuerentstrickung" bei Überführung von Wirtschaftsgütern in eine

    Denn es würde offenkundig gegen die Niederlassungsfreiheit nach Art. 52 des Vertrages zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft --EGV-- (jetzt Art. 43 nach der Zählung des Vertrages von Amsterdam zur Änderung des Vertrages über die Europäische Union, der Verträge zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft --EG--, sowie einiger damit zusammenhängender Rechtsakte, Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften --ABlEG-- 1997 Nr. C-340, 1) verstoßen, wenn ein Wirtschaftsgut nur dann zum Buchwert oder zu einem Zwischenwert als Sacheinlage in eine Tochter-Personengesellschaft eingebracht werden könnte, wenn die Tochtergesellschaft im Inland buchführungspflichtig ist, hingegen bei Einbringung in eine in einem anderen EU-Mitgliedstaat ansässige und deshalb nach dortigem Recht buchführungspflichtige Tochtergesellschaft zwingend eine sofortige Besteuerung der stillen Reserven zu erfolgen hätte (vgl. zur Niederlassungsfreiheit im Zusammenhang mit Tochtergesellschaften und Betriebsstätten etwa Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften --EuGH--, Urteile vom 15. Mai 1997 Rs. C-250/95 "Futura Participations SA und Singer", EuGHE I 1997, 2471; vom 21. September 1999 Rs. C-307/97 "Compagnie de Saint-Gobain", EuGHE I 1999, 6161; vom 21. November 2002 Rs. C-436/00 "X und Y", EuGHE I 2002, 10829; vom 14. Dezember 2006 Rs. C-170/05 "Denkavit", Internationales Steuerrecht --IStR-- 2007, 62; vom 13. März 2007 Rs. C-524/04 "Test Claimants in the Thin Cap Group Litigation", IStR 2007, 249).
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Rechtsprechung
   Generalanwalt beim EuGH, 29.06.2006 - C-524/04   

Volltextveröffentlichungen

  • Europäischer Gerichtshof

    Test Claimants in the Thin Cap Group Litigation

    Auslegung der Artikel 43 EG, 49 EG und 56 EG - Nationale Steuervorschrift - Möglichkeit einer im Inland ansässigen Gesellschaft, die Zinsen auf ein von der Muttergesellschaft gewährtes Darlehen von der Steuer abzuziehen - Unterschiedliche Lage je nach dem Staat, in dem die Muttergesellschaft ansässig ist

Kurzfassungen/Presse

  • Jurion(Abodienst) (Verschiedene Textarten)

    Regelungen des Vereinigten Königreichs über Beschränkungen der Unterkapitalisierung verstoßen nicht gegen Europarecht

Verfahrensgang

  • High Court of Justice [Vereinigtes Königreich], 21.12.2004 - HC03C00546
  • Generalanwalt beim EuGH, 29.06.2006 - C-524/04
  • EuGH, 13.03.2007 - C-524/04

Zeitschriftenfundstellen

  • Slg. 2007, I-2107



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Wird zitiert von ...  

  • Generalanwalt beim EuGH, 12.09.2006 - C-231/05  

    Niederlassungsfreiheit - Körperschaftsteuer - Unterschiedliche Behandlung von

    Siehe auch Schlussanträge des Generalanwalts Alber vom 14. Oktober 1999, Baars (C-251/98, Slg. 2000, I-2787, Nrn. 12 ff. m.w.N.) und Schlussanträge des Generalanwalts Geelhoed vom 29. Juni 2006, Test Claimants in the Thin Cap Group Litigation (C-524/04, Slg. 2006, I-0000, Nr. 35).
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