Schlußanträge unten: Generalanwalt beim EuGH, 12.09.2019

Rechtsprechung
   EuGH, 30.01.2020 - C-524/18   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2020,759
EuGH, 30.01.2020 - C-524/18 (https://dejure.org/2020,759)
EuGH, Entscheidung vom 30.01.2020 - C-524/18 (https://dejure.org/2020,759)
EuGH, Entscheidung vom 30. Januar 2020 - C-524/18 (https://dejure.org/2020,759)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2020,759) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • Europäischer Gerichtshof

    Dr. Willmar Schwabe

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Öffentliche Gesundheit - Information und Verbraucherschutz - Verordnung (EG) Nr. 1924/2006 - Durchführungsbeschluss 2013/63/EU - Nährwert- und gesundheitsbezogene Angaben über Lebensmittel - Art. 10 Abs. 3 - Verweis auf allgemeine, nicht ...

  • Wolters Kluwer

    Vorlage zur Vorabentscheidung; Öffentliche Gesundheit; Information und Verbraucherschutz; Verordnung (EG) Nr. 1924/2006; Durchführungsbeschluss 2013/63/EU; Nährwert- und gesundheitsbezogene Angaben über Lebensmittel; Art. 10 Abs. 3; Verweis auf allgemeine, nicht ...

  • doev.de PDF

    Dr. Willmar Schwabe GmbH & Co. KG - Gesundheitsbezogene Angaben über Lebensmittel

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Öffentliche Gesundheit - Information und Verbraucherschutz - Verordnung (EG) Nr. 1924/2006 - Durchführungsbeschluss 2013/63/EU - Nährwert- und gesundheitsbezogene Angaben über Lebensmittel - Art. 10 Abs. 3 - Verweis auf allgemeine, nicht ...

  • wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Wettbewerbsrecht/Lebensmittelrecht: Dr. Willmar Schwabe/Queisser Pharma

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • beckmannundnorda.de (Kurzinformation)

    Zur Auslegung von Art. 10 Abs. 3 HCVO und zum Umfang des wissenschaftlichen Nachweises auf allgemeine Vorteile eines Nährstoffs oder Lebensmittels

Sonstiges (2)

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)

    Dr. Willmar Schwabe

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Öffentliche Gesundheit - Information und Verbraucherschutz - Verordnung (EG) Nr. 1924/2006 - Durchführungsbeschluss 2013/63/EU - Nährwert- und gesundheitsbezogene Angaben über Lebensmittel - Art. 10 Abs. 3 - Verweis auf allgemeine, nicht ...

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Dr. Willmar Schwabe

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR 2020, 310
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (8)

  • EuGH, 16.03.2017 - C-138/16

    AKM - Vorlage zur Vorabentscheidung - Geistiges Eigentum - Urheberrecht und

    Auszug aus EuGH, 30.01.2020 - C-524/18
    Ferner ergibt sich aus einer systematischen Auslegung von Art. 10 der Verordnung Nr. 1924/2006, dass dessen Abs. 3 eine Ausnahme von dem in Abs. 1 aufgestellten Grundsatz vorsieht, so dass nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofs das in Abs. 3 aufgestellte Erfordernis des Beifügens eng auszulegen ist (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 16. März 2017, AKM, C-138/16, EU:C:2017:218" Rn. 37 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 16.10.2014 - C-605/12

    Welmory - Vorabentscheidungsersuchen - Gemeinsames Mehrwertsteuersystem -

    Auszug aus EuGH, 30.01.2020 - C-524/18
    Außerdem wäre eine Änderung des Gehalts von Vorabentscheidungsfragen oder eine Beantwortung der von den Parteien genannten Zusatzfragen unvereinbar mit der Verpflichtung des Gerichtshofs, sicherzustellen, dass die Regierungen der Mitgliedstaaten und die Verfahrensbeteiligten die Möglichkeit haben, gemäß Art. 23 der Satzung des Gerichtshofs der Europäischen Union Erklärungen abzugeben, denn den Verfahrensbeteiligten werden nach dieser Vorschrift nur die Vorlageentscheidungen zugestellt (Urteil vom 16. Oktober 2014, Welmory, C-605/12, EU:C:2014:2298" Rn. 34 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 14.07.2016 - C-19/15

    Verband Sozialer Wettbewerb - Vorlage zur Vorabentscheidung - Verbraucherschutz -

    Auszug aus EuGH, 30.01.2020 - C-524/18
    Um dieses Ziel zu erreichen, sind u. a. dem Verbraucher die für eine sachkundige Entscheidung notwendigen Informationen zu liefern (Urteil vom 14. Juli 2016, Verband Sozialer Wettbewerb, C-19/15, EU:C:2016:563, Rn. 39 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 07.06.2007 - C-222/05

    van der Weerd u.a. - Landwirtschaft - Bekämpfung der Maul- und Klauenseuche -

    Auszug aus EuGH, 30.01.2020 - C-524/18
    Die Vermutung der Entscheidungserheblichkeit kann nicht allein dadurch widerlegt werden, dass eine der Parteien des Ausgangsverfahrens bestimmte Tatsachen bestreitet, deren Richtigkeit der Gerichtshof nicht zu überprüfen hat und die den Streitgegenstand bestimmen (Urteil vom 7. Juni 2007, van der Weerd u. a., C-222/05 bis C-225/05, EU:C:2007:318" Rn. 23).
  • EuGH, 17.04.2018 - C-414/16

    Das Erfordernis, dass Bewerber um eine bei der Kirche zu besetzende Stelle einer

    Auszug aus EuGH, 30.01.2020 - C-524/18
    Nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofs sind bei der Auslegung einer Vorschrift des Unionsrechts nicht nur ihr Wortlaut, sondern auch ihr Zusammenhang und die Ziele zu berücksichtigen, die mit der Regelung, zu der sie gehört, verfolgt werden (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 17. April 2018, Egenberger, C-414/16, EU:C:2018:257" Rn. 44, und vom 30. Januar 2019, Planta Tabak, C-220/17, EU:C:2019:76" Rn. 60 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 10.07.2019 - C-26/18

    Federal Express Corporation Deutsche Niederlassung - Vorlage zur

    Auszug aus EuGH, 30.01.2020 - C-524/18
    Insoweit ist darauf hinzuweisen, dass nach ständiger Rechtsprechung eine Vermutung für die Entscheidungserheblichkeit der Vorlagefragen des nationalen Gerichts spricht, die es zur Auslegung des Unionsrechts in dem rechtlichen und sachlichen Rahmen stellt, den es in eigener Verantwortung festlegt und dessen Richtigkeit der Gerichtshof nicht zu prüfen hat (Urteil vom 10. Juli 2019, Federal Express Corporation Deutsche Niederlassung, C-26/18, EU:C:2019:579" Rn. 32 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 30.01.2019 - C-220/17

    Das unionsweite schrittweise Verbot von Zigaretten und Tabak zum Selbstdrehen,

    Auszug aus EuGH, 30.01.2020 - C-524/18
    Nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofs sind bei der Auslegung einer Vorschrift des Unionsrechts nicht nur ihr Wortlaut, sondern auch ihr Zusammenhang und die Ziele zu berücksichtigen, die mit der Regelung, zu der sie gehört, verfolgt werden (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 17. April 2018, Egenberger, C-414/16, EU:C:2018:257" Rn. 44, und vom 30. Januar 2019, Planta Tabak, C-220/17, EU:C:2019:76" Rn. 60 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 04.06.2015 - C-195/14

    Die Etikettierung eines Lebensmittels darf den Verbraucher nicht irreführen,

    Auszug aus EuGH, 30.01.2020 - C-524/18
    Zum anderen könne dieses Erfordernis auch in der vom Berufungsgericht vertretenen Weise ausgelegt werden, wonach der Durchschnittsverbraucher, der seine Kaufentscheidung nach der Zusammensetzung des Erzeugnisses richte, zunächst das Zutatenverzeichnis dieses Erzeugnisses lese (Urteil vom 4. Juni 2015, Teekanne, C-195/14, EU:C:2015:361).
  • BGH, 25.06.2020 - I ZR 162/16

    B-Vitamine II

    Der Gerichtshof der Europäischen Union hat hierüber durch Urteil vom 30. Januar 2020 (C-524/18, GRUR 2020, 310 = WRP 2020, 296 - Dr. Willmar Schwabe) wie folgt entschieden:.

    Nach der Vorabentscheidung des Gerichtshofs der Europäischen Union ist Art. 10 Abs. 3 der Verordnung (EG) Nr. 1924/2006 zwar dahin auszulegen, dass Verweise auf allgemeine, nicht spezifische Vorteile eines Nährstoffs oder Lebensmittels für die Gesundheit im Allgemeinen oder das gesundheitsbezogene Wohlbefinden - ebenso wie spezielle gesundheitsbezogene Angaben im Sinne von Art. 10 Abs. 1 der Verordnung (EG) Nr. 1924/2006 - durch wissenschaftliche Nachweise im Sinne von Art. 5 Abs. 1 Buchst. a und Art. 6 Abs. 1 dieser Verordnung abgesichert sein müssen (EuGH, GRUR 2020, 310 Rn. 57 und 59 - Dr. Willmar Schwabe).

    Verweise auf allgemeine gesundheitsbezogene Angaben im Sinne von Art. 10 Abs. 3 der Verordnung (EG) Nr. 1924/2006 genügen nach der Entscheidung des Gerichtshofs den in dieser Verordnung vorgesehenen Nachweisanforderungen bereits dann, wenn ihnen - wie dies Art. 10 Abs. 3 der Verordnung (EG) Nr. 1924/2006 ohnehin voraussetzt - spezielle gesundheitsbezogene Angaben aus einer der Listen nach Art. 13 oder Art. 14 der Verordnung beigefügt sind (EuGH, GRUR 2020, 310 Rn. 58 und 59 - Dr. Willmar Schwabe).

    Danach müssen für allgemeine gesundheitsbezogene Angaben - anders als für spezielle gesundheitsbezogene Angaben - keine unmittelbaren wissenschaftlichen Nachweise erbracht werden; vielmehr genügt es, dass für allgemeine gesundheitsbezogene Angaben dadurch mittelbare wissenschaftliche Nachweise erbracht werden, dass ihnen spezielle gesundheitsbezogene Angaben beigefügt sein müssen, die durch wissenschaftliche Nachweise belegt sind (EuGH, GRUR 2020, 310 Rn. 58 in Verbindung mit Rn. 71 und 72 der Schlussanträge des Generalanwalts).

    aa) Der Begriff "beifügen" im Sinne von Art. 10 Abs. 3 der Verordnung (EG) Nr. 1924/2006 hat eine materielle und eine visuelle Dimension (EuGH, GRUR 2020, 310 Rn. 40 - Dr. Willmar Schwabe).

    Dies setzt im Wesentlichen voraus, dass die spezielle Angabe die allgemeine Angabe umfassend untermauert (EuGH, GRUR 2020, 310 Rn. 41 - Dr. Willmar Schwabe).

    Die visuelle Dimension des Erfordernisses des "Beifügens" im Sinne von Art. 10 Abs. 3 der Verordnung (EG) Nr. 1924/2006 bezieht sich auf die sofortige Wahrnehmung eines unmittelbaren visuellen Zusammenhangs zwischen dem Verweis auf die allgemeinen, nicht spezifischen Vorteile für die Gesundheit und der speziellen gesundheitsbezogenen Angabe durch einen normal informierten und angemessen aufmerksamen Durchschnittsverbraucher und erfordert grundsätzlich eine räumliche Nähe oder unmittelbare Nachbarschaft zwischen dem Verweis und der Angabe (EuGH, GRUR 2020, 310 Rn. 47 - Dr. Willmar Schwabe).

    Voraussetzung ist allerdings, dass damit klar und für den Verbraucher vollkommen verständlich die inhaltliche Entsprechung zwischen den gesundheitsbezogenen Angaben und dem Verweis in räumlicher Hinsicht sichergestellt wird (EuGH, GRUR 2020, 310 Rn. 48 - Dr. Willmar Schwabe).

  • OLG Hamburg, 02.06.2022 - 3 U 110/21

    Wettbewerbsrechtlicher Unterlassungsanspruch gegen Werbung für

    Nach der Vorabentscheidung des Gerichtshofs der Europäischen Union ist Art. 10 Abs. 3 der Verordnung (EG) Nr. 1924/2006 zwar dahin auszulegen, dass Verweise auf allgemeine, nicht spezifische Vorteile eines Nährstoffs oder Lebensmittels für die Gesundheit im Allgemeinen oder das gesundheitsbezogene Wohlbefinden - ebenso wie spezielle gesundheitsbezogene Angaben im Sinne von Art. 10 Abs. 1 der Verordnung (EG) Nr. 1924/2006 - durch wissenschaftliche Nachweise im Sinne von Art. 5 Abs. 1 lit. a und Art. 6 Abs. 1 dieser Verordnung abgesichert sein müssen (EuGH, GRUR 2020, 310 Rn. 57 und 59 - Dr. Willmar Schwabe).

    Denn - so der BGH (a.a.O., Rn. 24 - B-Vitamine II) - Verweise auf allgemeine gesundheitsbezogene Angaben im Sinne von Art. 10 Abs. 3 der Verordnung (EG) Nr. 1924/2006 genügten nach der Entscheidung des Gerichtshofs den in dieser Verordnung vorgesehenen Nachweisanforderungen bereits dann, wenn ihnen - wie dies Art. 10 Abs. 3 der Verordnung (EG) Nr. 1924/2006 ohnehin voraussetzt - spezielle gesundheitsbezogene Angaben aus einer der Listen nach Art. 13 oder Art. 14 der Verordnung beigefügt sind (EuGH, GRUR 2020, 310 Rn. 58 und 59 - Dr. Willmar Schwabe).

    Vielmehr genügt es, dass für allgemeine gesundheitsbezogene Angaben dadurch mittelbare wissenschaftliche Nachweise erbracht werden, dass ihnen spezielle gesundheitsbezogene Angaben beigefügt sein müssen, die durch wissenschaftliche Nachweise belegt sind (EuGH, GRUR 2020, 310 Rn. 58 in Verbindung mit Rn. 71 und 72 der Schlussanträge des Generalanwalts).

    Diese setzt im Wesentlichen voraus, dass die spezielle Angabe die allgemeine Angabe umfassend untermauert (EuGH, GRUR 2020, 310 Rn. 41 - Dr. Willmar Schwabe; BGH GRUR 2020, 1007, juris Rn. 27 - B-Vitamine II; OLG Dresden, a.a.O., juris Rn. 25).

  • OLG Hamburg, 22.12.2020 - 3 U 194/18

    Zulässigkeit der Bezeichnung "Fatburner" als gesundheitsbezogene Angabe

    Außerdem ist es nach Erwägungsgrund 16 zur HCVO wichtig, dass die Angaben über Lebensmittel auch verstanden werden können, wobei die Verordnung normal informierte, aufmerksame und verständige Durchschnittsverbraucherinnen und Durchschnittsverbraucher unter Berücksichtigung sozialer, kultureller und sprachlicher Faktoren als Maßstab nimmt (EuGH, Urteil vom 30. Januar 2020 - C-524/18 -, Rn. 35, juris).

    Vorliegend muss nicht entschieden werden, ob eine Erläuterung spezifisch gesundheitsbezogener Angaben entsprechend der Rechtsprechung des EuGH und des BGH zur Verwendung nichtspezifischer Angaben (Art. 10 Abs. 3 HCVO) nur möglich ist, wenn ein unmittelbarer visueller und materieller Zusammenhang zwischen der gesundheitsbezogenen Angabe und ihrer Erläuterung besteht (vgl. dazu EuGH, Urteil vom 30. Januar 2020, C-524/18, WRP 2020, 296, Rn. 47 - Dr. Willmar Schwabe/Queisser Pharma; BGH, PharmR 2020, 615 (618 f.) - B-Vitamine II).

  • Generalanwalt beim EuGH, 14.05.2020 - C-663/18

    B S und C A (Commercialisation du cannabidiol - CBD)

    11 Urteil vom 30. Januar 2020, Dr. Willmar Schwabe (C-524/18, EU:C:2020:60, Rn. 30).
  • OLG Hamburg, 02.09.2020 - 3 W 55/20

    Reign - Wettbewerbsverstoß: Werbung für ein Erfrischungsgetränk mit

    Außerdem ist es nach dem 16. Erwägungsgrund der HCVO wichtig, dass die Angaben über Lebensmittel auch verstanden werden können, wobei die Verordnung normal informierte, aufmerksame und verständige Durchschnittsverbraucherinnen und Durchschnittsverbraucher unter Berücksichtigung sozialer, kultureller und sprachlicher Faktoren als Maßstab nimmt (EuGH, Urteil vom 30. Januar 2020 - C-524/18 -, Rn. 35, juris).

    Vorliegend muss nicht entschieden werden, ob eine Erläuterung spezifisch gesundheitsbezogener Angaben entsprechend der Rechtsprechung des EuGH zur Verwendung nichtspezifischer Angaben (Art. 10 Abs. 3 HCVO) nur möglich ist, wenn ein unmittelbarer visueller Zusammenhang zwischen der gesundheitsbezogenen Angabe und ihrer Erläuterung besteht (vgl. dazu EuGH, Urteil vom 30. Januar 2020 - C-524/18 -, Rn. 47, juris).

  • LG Köln, 21.07.2020 - 33 O 34/20
    Ein "Beifügen" erfordert indes außer einem für den Verbraucher erkennbaren inhaltlichen Zusammenhangs der Angaben die sofortige Wahrnehmung auch eines unmittelbaren visuellen Zusammenhangs, was grundsätzlich eine räumliche Nähe oder unmittelbare Nachbarschaft der Angaben voraussetzt und beispielsweise bei Angaben auf Vor- und Rückseite einer Verpackung ausnahmsweise auch durch einen ausdrücklichen Hinweis etwa in Form eines Sternchenzusatzes erfüllt werden kann, wenn damit klar und für den Verbraucher vollkommen verständlich die inhaltliche Entsprechung zwischen den gesundheitsbezogenen Angaben und dem Verweis in räumlicher Hinsicht sichergestellt wird (EuGH, Urteil vom 30. Januar 2020 - C-524/18 -, Rn. 47 f., zit. nach juris).

    Ein "Beifügen" erfordert wie bereits dargelegt außer einem für den Verbraucher erkennbaren inhaltlichen Zusammenhangs der Angaben die sofortige Wahrnehmung auch eines unmittelbaren visuellen Zusammenhangs, was grundsätzlich eine räumliche Nähe oder unmittelbare Nachbarschaft der Angaben voraussetzt und beispielsweise bei Angaben auf Vor- und Rückseite einer Verpackung ausnahmsweise auch durch einen ausdrücklichen Hinweis etwa in Form eines Sternchenzusatzes erfüllt werden kann, wenn damit klar und für den Verbraucher vollkommen verständlich die inhaltliche Entsprechung zwischen den gesundheitsbezogenen Angaben und dem Verweis in räumlicher Hinsicht sichergestellt wird (EuGH, Urteil vom 30. Januar 2020 - C-524/18 -, Rn. 47 f., zit. nach juris).

  • VG Minden, 09.12.2019 - 10 K 995/18

    Antrag auf internationalen Schutz Folgeantrag Mitgliedstaat Schweiz Unionsrecht

    vgl. EuGH, Urteil vom 30. Januar 2020 - C-524/18 (Dr. Wilmar Schwabe GmbH & Co, KG) -, juris Rn. 38; Wegener, in Callies/Ruffert, EUV/AEUV, 5. Auflage 2016, Art. 19 EUV (Lissabon) Rn. 16 m.w.N.
  • Generalanwalt beim EuGH, 22.10.2020 - C-581/19

    Frenetikexito - Vorabentscheidungsverfahren - Richtlinie 2006/112/EG -

    17 Vgl. Urteile vom 23. April 2020, Gömböc (C-237/19, EU:C:2020:296, Rn. 44), zum Markenrecht, vom 30. Januar 2020, Dr. Willmar Schwabe (C-524/18, EU:C:2020:60, Rn. 40), zum Lebensmittelrecht, und vom 20. September 2018, 0TP Bank und OTP Faktoring (C-51/17, EU:C:2018:750, Rn. 78), zum Verbraucherschutz.
  • LG Hamburg, 06.10.2020 - 416 HKO 34/20

    Wettbewerbsverstoß: Lebensmittelwerbung mit gesundheitsbezogenen Angaben zur

    Da es sich bei der angegriffenen Aussage um eine spezifische gesundheitsbezogene Angabe handelt, kommt es auf die vom Kläger aufgeworfene Rechtsfrage der korrekten Beifügung im Rahmen von Art. 10 Abs. 3 HCVO und die insoweit zu fordernde materielle und visuelle Nähe (vgl. dazu nunmehr EuGH GRUR 2020, 310 - Dr. Wilmar Schwabe; BGH GRUR 2020, 1007 - B-Vitamine II) nicht an.
  • OLG Hamm, 26.09.2019 - 4 U 40/17
    Es kann offen bleiben, ob die Angaben ggf. (entgegen der o.g. Senatsrechtsprechung) nach Art. 28 Abs. 5 i.V.m. Art. 13 Abs. 1a) und i) HCVO zulässig sein könnten (vgl. erneut BGH, Vorlagebeschluss vom 12.07.2018 - I ZR 162/16 B-Vitamine, Beifügen gesundheitsbezogener Angabe; eine Entscheidung des EuGH in Sachen C - 524/18 liegt insoweit noch nicht vor).
  • Generalanwalt beim EuGH, 02.09.2021 - C-388/20

    Dr August Oetker Nahrungsmittel - Vorlage zur Vorabentscheidung - Verordnung (EU)

  • OLG Hamburg, 02.03.2022 - 3 U 137/20

    Wettbewerbsrechtlicher Unterlassungsanspruch gegen gesundheitsbezogene Werbung

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   Generalanwalt beim EuGH, 12.09.2019 - C-524/18   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2019,28729
Generalanwalt beim EuGH, 12.09.2019 - C-524/18 (https://dejure.org/2019,28729)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 12.09.2019 - C-524/18 (https://dejure.org/2019,28729)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 12. September 2019 - C-524/18 (https://dejure.org/2019,28729)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2019,28729) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Kurzfassungen/Presse

  • Europäischer Gerichtshof (Tenor)

    Dr. Willmar Schwabe

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Öffentliche Gesundheit - Information und Verbraucherschutz - Verordnung (EG) Nr. 1924/2006 - Gesundheitsbezogene Angaben über Lebensmittel - Art. 10 Abs. 1 und 3 - Begriff des "Beifügens" einer speziellen gesundheitsbezogenen Angabe - ...

Verfahrensgang

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht