Rechtsprechung
   EuGH, 28.11.2008 - C-525/07 P   

Volltextveröffentlichungen

  • Europäischer Gerichtshof

    Combescot / Kommission

    Rechtsmittel - Beamte - Beurteilung der beruflichen Entwicklung - Beistandspflicht - Mobbing - Schadensersatz - Teilweise offensichtlich unzulässiges und teilweise offensichtlich unbegründetes Rechtsmittel

Sonstiges

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)

    Rechtsmittel, eingelegt am 27. November 2007 von Philippe Combescot gegen das Urteil des Gerichts erster Instanz (Zweite Kammer) vom 12. September 2007 in der Rechtssache T-249/04, Combescot / Kommission

Verfahrensgang

Zeitschriftenfundstellen

  • Slg. 2008, I-166



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Wird zitiert von ...  

  • EuGöD, 09.12.2008 - F-52/05  

    Öffentlicher Dienst - Beamte - Mobbing - Beistandspflicht der Verwaltung -

        Außerdem ist hinzuzufügen, dass die Klägerin, auch wenn sie infolge ihrer Versetzung in den Ruhestand kein berechtigtes Interesse mehr an der Aufhebung der BBE 2003 hat, dennoch ein Interesse daran hat, dass über die Rechtmäßigkeit dieser Maßnahme im Rahmen eines Antrags auf Ersatz des beruflichen und immateriellen Schadens entschieden wird, der ihr ihrer Meinung nach aufgrund des Verhaltens der Kommission entstanden ist (vgl. in diesem Sinne Urteile des Gerichts erster Instanz vom 13. Dezember 1990, Moritz/Kommission, T-20/89, Slg. 1990, II-769, Randnr. 18, im Rechtsmittelverfahren nicht aufgehoben in Bezug auf die Zulässigkeitsprüfung, und vom 12. September 2007, Combescot/Kommission, T-249/04, Slg. ÖD 2007, I-A-2-0000 und II-A-2-0000, Randnr. 47, gegen dieses Urteil ist ein Rechtsmittel beim Gerichtshof anhängig, Rechtssache C-525/07 P).
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