Rechtsprechung
EuGH, 01.04.2004 - C-53/02, C-217/02 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- lexetius.com
Richtlinien 75/442/EWG und 91/156/EWG - Abfälle - Abfallbewirtschaftungspläne - Für die Abfallbeseitigung geeignete Standorte und Anlagen - Genehmigung bei Fehlen eines Bewirtschaftungsplans, der eine geografische Karte mit genauer Angabe der für Beseitigungsanlagen ...
- Europäischer Gerichtshof
Commune de Braine-le-Château
- Europäischer Gerichtshof
Tillieut u.a.
- EU-Kommission
Commune de Braine-le-Château (C-53/02) und Michel Tillieut u. a. (C-217/02) gegen Région wallonne, Beteiligte: BIFFA Waste Services SA und andere.
1. Umwelt - Abfälle - Richtlinie 75/442 - Verpflichtung der zuständigen Behörden, einen oder mehrere Abfallbewirtschaftungspläne zu erstellen - Für die Beseitigung geeignete Standorte und Anlagen - Im Hinblick auf die Erteilung von Genehmigungen aufgestellte ...
- EU-Kommission
Commune de Braine-le-Château (C-53/02) und Michel Tillieut u. a. (C-217/02) gegen Régio
Angleichung der Rechtsvorschriften , Umwelt
- Wolters Kluwer
Vorlagefragen in zwei Rechtsstreitigkeiten über die Genehmigung zur Nutzung von Flächen zur Abfallbeseitigung; Erforderlichkeit einer genauen geografischen Karte in den gemäß der Richtlinie 75/442/EWG von den zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten zu erstellenden ...
- Judicialis
Richtlinie 75/442/EWG des Rates vom 15. Juli 1975 über Abfälle in der Fassung der Richtlinie 91/156/EWG des Rates vom 18. März 1991 Art. 3 Abs. 1; ; Richtlinie 75/442/EWG des Rates... vom 15. Juli 1975 über Abfälle in der Fassung der Richtlinie 91/156/EWG des Rates vom 18. März 1991 Art. 4; ; Richtlinie 75/442/EWG des Rates vom 15. Juli 1975 über Abfälle in der Fassung der Richtlinie 91/156/EWG des Rates vom 18. März 1991 Art. 5; ; Richtlinie 75/442/EWG des Rates vom 15. Juli 1975 über Abfälle in der Fassung der Richtlinie 91/156/EWG des Rates vom 18. März 1991 Art. 7; ; Richtlinie 75/442/EWG des Rates vom 15. Juli 1975 über Abfälle in der Fassung der Richtlinie 91/156/EWG des Rates vom 18. März 1991 Art. 9; ; Richtlinie 1999/31/EG des Rates vom 26. April 1999 über Abfalldeponien Art. 8 Buchst. b; ; Dekrets vom 27. Juni 1996 über Abfälle (Belgien) Art. 24; ; A Dekrets vom 27. Juni 1996 über Abfälle (Belgien) Art. 70 Abs. 1
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Europäischer Gerichtshof (Leitsatz)
Commune de Braine-le-Château
- Europäischer Gerichtshof (Kurzinformation)
Commune de Braine-le-Château
Sonstiges
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)
Vorabentscheidungsersuchen - Belgischer Staatsrat - Auslegung der Richtlinie 75/442/EWG des Rates über Abfälle in der durch die Richtlinie 91/156 des Rates geänderten Fassung - Möglichkeit, eine Genehmigung (Artikel 9) zu erteilen, wenn kein Abfallbewirtschaftsplan ...
Verfahrensgang
- Generalanwalt beim EuGH, 25.09.2003 - C-53/02
- EuGH, 01.04.2004 - C-53/02, C-217/02
Papierfundstellen
- NVwZ 2004, 842
- EuZW 2004, 406
Wird zitiert von ... (4) Neu Zitiert selbst (1)
- EuGH, 02.05.2002 - C-292/99
Kommission / Frankreich
Auszug aus EuGH, 01.04.2004 - C-53/02
33 Zu diesen Zielen gehört in erster Linie der Schutz der öffentlichen Gesundheit und der Umwelt, der im Mittelpunkt der Gemeinschaftsregelung über Abfälle steht (Urteil vom 2. Mai 2002 in der Rechtssache C-292/99, Kommission/Frankreich, Slg. 2002, I-4097, Randnr. 44).Auch hat der Gerichtshof festgestellt, dass die Nichtbeachtung der Pflicht zur Aufstellung von Abfallbewirtschaftungsplänen als schwerwiegend anzusehen ist (Urteil Kommission/Frankreich, Randnr. 44).
- EuGH, 26.04.2005 - C-494/01
Kommission / Irland - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Umwelt - …
149 Zu den mit der Richtlinie verfolgten Zielen zählt gemäß ihrem Artikel 5 die Errichtung eines integrierten und angemessenen Netzes von Beseitigungsanlagen, die den derzeit modernsten, keine übermäßig hohen Kosten verursachenden Technologien Rechnung tragen, wobei dieses Netz es gestatten muss, dass die Abfälle in einer der am nächsten gelegenen geeigneten Entsorgungsanlagen beseitigt werden (Urteil vom 1. April 2004 in den Rechtssachen C-53/02 und C-217/02, Commune de Braine-le-Château u. a., Slg. 2004, I-3251, Randnr. 33).Dieser Ausdruck bedeutet, dass Artikel 5 der Richtlinie insbesondere im Wege der Erteilung von Einzelgenehmigungen durchgeführt werden soll (vgl. in diesem Sinne Urteil Commune de Braine-le-Château u. a., Randnrn.
Wie in Randnummer 150 des vorliegenden Urteils in Erinnerung gerufen worden ist, bedeutet dieser Ausdruck, dass Artikel 4 der Richtlinie insbesondere im Wege der Erteilung solcher Einzelgenehmigungen durchgeführt werden soll (Urteil Commune de Braine-le-Château u. a., Randnrn.
- FG Münster, 14.06.2005 - 15 K 354/02
Geldspielautomatenumsatz
Zur Begründung verweist die Klin. auf das Urteil des EuGH vom 17.02.2005 (Rs. C-53/02 und C-462/02).Aufgrund des Urteils des Europäischen Gerichtshofs vom 17.02.2005 (Rs. C-53/02 und C-462/02 in BFH/NV 2005, Beilage 2, Seite 94 = UR 2005, 194) steht fest, dass die mit dem Betrieb von Geldspielautomaten erzielten Umsätze nicht der Umsatzbesteuerung unterliegen.
Wegen der weiteren Begründung nimmt der Senat Bezug auf das Urteil des EuGH vom 17.02.2005 (a.a.O.).
- EuGH, 04.03.2010 - C-297/08
Der Gerichtshof stellt fest, dass Italien nicht alle Maßnahmen ergriffen hat, die …
So müssen diese Lagekriterien u. a. den Abstand solcher Orte von Habitaten, in denen die Abfälle entstehen, das Verbot der Ansiedlung von Anlagen in der Nähe sensibler Gebiete und das Vorhandensein einer angemessenen Infrastruktur für die Beförderung der Abfälle, etwa die Anbindung an Verkehrsnetze, umfassen (vgl. Urteil vom 1. April 2004, Commune de Braine-le-Château u. a., C-53/02 und C-217/02, Slg. 2004, I-3251, Randnr. 34). - EuGH, 09.04.2014 - C-225/13
'Ville d''Ottignies-Louvain-la-Neuve u.a.' - Vorabentscheidungsersuchen - Umwelt …
Jedoch ist mangels jeglichen Hinweises in der Vorlageentscheidung, dass das mit dem Rechtsstreit befasste Gericht für seine Prüfung der Rechtmäßigkeit der angefochtenen Entscheidung auf den Tag seiner Entscheidung abzustellen hätte, festzustellen, dass die Richtlinie 2001/42 auf den Rechtsstreit des Ausgangsverfahrens nicht anwendbar ist, da sowohl die im Ausgangsverfahren in Rede stehende Genehmigung vom 18. Dezember 2003 als auch der sie bestätigende Ministerialerlass vom 10. Mai 2004 vor Ablauf ihrer Umsetzungsfrist erlassen wurden (vgl. entsprechend Urteil Commune de Braine-le-Château u. a., C-53/02 und C-217/02, EU:C:2004:205, Rn. 45).
Rechtsprechung
Generalanwalt beim EuGH, 25.09.2003 - C-53/02, C-217/02 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Europäischer Gerichtshof
Commune de Braine-le-Château
- Europäischer Gerichtshof
Tillieut u.a.
- EU-Kommission
Commune de Braine-le-Château (C-53/02) und Michel Tillieut u. a. (C-217/02) gegen Région wallonne, Beteiligte: BIFFA Waste Services SA und andere.
Richtlinien 75/442/EWG und 91/156/EWG - Abfälle - Abfallbewirtschaftungspläne - Für die Abfallbeseitigung geeignete Standorte und Anlagen - Genehmigung bei Fehlen eines Bewirtschaftungsplans, der eine geografische Karte mit genauer Angabe der für Beseitigungsanlagen ...
- EU-Kommission
Commune de Braine-le-Château (C-53/02) und Michel Tillieut u. a. (C-217/02) gegen Régio
Angleichung der Rechtsvorschriften , Umwelt
Verfahrensgang
- Generalanwalt beim EuGH, 25.09.2003 - C-53/02, C-217/02
- EuGH, 01.04.2004 - C-53/02
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- EuGH, 02.05.2002 - C-292/99
Kommission / Frankreich
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 25.09.2003 - C-53/02
13 - Urteil vom 2. Mai 2002 in der Rechtssache C-292/99 (Slg. 2002, I-4097). - EuGH, 27.02.2002 - C-6/00
ALLE NATIONALEN BEHÖRDEN, DENEN EINE GEPLANTE BEFÖRDERUNG VON ABFÄLLEN VON EINEM …
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 25.09.2003 - C-53/02
15 - Urteil vom 27. Februar 2002 in der Rechtssache C-6/00 (Slg. 2002, I-1961). - EuGH, 09.11.1999 - C-365/97
Kommission / Italien
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 25.09.2003 - C-53/02
So hat der Gerichtshof in Randnummer 44 des Urteils Kommission/Frankreich ausgeführt, dass "nach der Rechtsprechung die Nichtbeachtung der Pflicht zur Aufstellung von Abfallbewirtschaftungsplänen als schwerwiegend anzusehen [ist], auch wenn das Versäumnis nur einen kleinen Teil des Hoheitsgebiets betrifft, wie etwa einen einzelnen Bezirk (in diesem Sinne Urteil Kommission/Griechenland, Randnrn. 94 und 95) oder ein Teilgebiet eines Tales (in diesem Sinne Urteil vom 9. November 1999 in der Rechtssache C-365/97, Kommission/Italien, Slg. 1999, I-7773, Randnr. 69)". - EuGH, 04.07.2000 - C-387/97
DER GERICHTSHOF VERURTEILT GRIECHENLAND ZUR ZAHLUNG EINES ZWANGSGELDS IN HÖHE VON …
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 25.09.2003 - C-53/02
11 - Urteil vom 4. Juli 2000 in der Rechtssache C-387/97 (Slg. 2000, I-5047).