Schlußanträge unten: Generalanwalt beim EuGH, 29.06.2000

Rechtsprechung
   EuGH, 22.02.2001 - C-52/99, C-53/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,3260
EuGH, 22.02.2001 - C-52/99, C-53/99 (https://dejure.org/2001,3260)
EuGH, Entscheidung vom 22.02.2001 - C-52/99, C-53/99 (https://dejure.org/2001,3260)
EuGH, Entscheidung vom 22. Februar 2001 - C-52/99, C-53/99 (https://dejure.org/2001,3260)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • EU-Kommission PDF

    Camarotto und Vignone

    Verordnung des Rates Nr. 1408/71, Artikel 95a in der Fassung der Verordnung Nr. 1248/92
    1. Soziale Sicherheit der Wanderarbeitnehmer - Alters- und Todesfallversicherung - Leistungen - Änderung der Berechnungsvorschriften durch die Verordnung Nr. 1248/92 - Anwendung der neuen Berechnungsvorschriften - Übergangsbestimmungen - Anwendungsbereich - ...

  • EU-Kommission

    Camarotto und Vignone

  • Wolters Kluwer

    Anwendung der Systeme der sozialen Sicherheit auf Arbeitnehmer und Selbständige sowie deren Familienangehörige, die innerhalb der Gemeinschaft zu- undabwandern; Antrag auf Neufeststellung nach nationalem Recht als Sache des vorliegenden Gerichts; Rechtsstreitigkeiten ...

  • Wolters Kluwer

    Auslegung von Artikel 95a der Verordnung (EWG) Nr. 1408/71; Vorabentscheidung; Das bei dem Antrag auf Neufeststellung zu beachtende Verfahren; Maßgeblicher Zeitpunkt für die Rentenansprüche; Frist für einen Antrag auf Neuberechnung

  • Judicialis

    Verordnung Nr. 1408/71/EWG Art. 95a; ; Verordnung Nr. 1248/92/EWG

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VO Nr. 1408/71 Art. 95a

  • rechtsportal.de

    Verordnung [EWG] Nr. 1408/71 des Rates in der Fassung der Verordnung [EWG] Nr. 1248/92 - Soziale Sicherheit - Alters- und Todesfallversicherung - Berechnung der Leistungen - Änderung der Berechnungsmethode

  • datenbank.nwb.de

    Änderung der Berechnungsmethode für Leistungen der Alters- und Todesfallversicherung - Verfahrensfragen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Auslegung von Artikel 95a (Übergangsbestimmungen) der Verordnung (EWG) Nr. 1408/71 des Rates vom 14. Juni 1971 über die Anwendung der Systeme der sozialen Sicherheit auf Arbeitnehmer und Selbständige sowie deren Familienangehörige, die innerhalb der Gemeinschaft zu- und ...

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (6)

  • EuGH, 25.09.1997 - C-307/96

    Baldone

    Auszug aus EuGH, 22.02.2001 - C-52/99
    Der Gerichtshof hat Artikel 95a bereits in seinem Urteil vom 25. September 1997 in der Rechtssache C-307/96 (Baldone, Slg. 1997, I-5123) ausgelegt.

    Nach Wortlaut und Zweck des Artikels 95a Absatz 4 hängt die Anwendung der Bestimmungen der Verordnung Nr. 1248/92 auf Rentenansprüche, die vor dem 1. Juni 1992 entstanden sind, von einem ausdrücklichen Antrag des Betroffenen ab (vgl. Urteil Baldone, Randnr. 16).

  • EuGH, 16.12.1976 - 33/76

    Rewe / Landwirtschaftskammer für das Saarland

    Auszug aus EuGH, 22.02.2001 - C-52/99
    Der Gerichtshof hat in ständiger Rechtsprechung entschieden, dass die Festsetzung angemessener Ausschlussfristen für die Rechtsverfolgung im Interesse der Rechtssicherheit mit dem Gemeinschaftsrecht vereinbar ist (Urteile vom 16. Dezember 1976 in der Rechtssache 33/76, Rewe, Slg. 1976, 1989, Randnr. 5, und in der Rechtssache 45/76, Comet, Slg. 1976, 2043, Randnrn.
  • EuGH, 16.12.1976 - 45/76

    Comet BV /Produktschap voor Siergewassen

    Auszug aus EuGH, 22.02.2001 - C-52/99
    Der Gerichtshof hat in ständiger Rechtsprechung entschieden, dass die Festsetzung angemessener Ausschlussfristen für die Rechtsverfolgung im Interesse der Rechtssicherheit mit dem Gemeinschaftsrecht vereinbar ist (Urteile vom 16. Dezember 1976 in der Rechtssache 33/76, Rewe, Slg. 1976, 1989, Randnr. 5, und in der Rechtssache 45/76, Comet, Slg. 1976, 2043, Randnrn.
  • EuGH, 27.03.1980 - 61/79

    Amministrazione delle finanze dello Stato / Denkavit italiana

    Auszug aus EuGH, 22.02.2001 - C-52/99
    17 und 18, sowie vom 27. März 1980 in der Rechtssache 61/79, Denkavit italiana, Slg. 1980, 1205, Randnr. 23).
  • EuGH, 16.05.2000 - C-78/98

    Preston u.a.

    Auszug aus EuGH, 22.02.2001 - C-52/99
    Nach ständiger Rechtsprechung sind mangels einer einschlägigen gemeinschaftlichen Regelung die Bestimmung der zuständigen Gerichte und die Ausgestaltung des Verfahrens für die Klagen, die den Schutz der dem Bürger aus der unmittelbarenWirkung des Gemeinschaftsrechts erwachsenden Rechte gewährleisten sollen, Sache der innerstaatlichen Rechtsordnung der einzelnen Mitgliedstaaten; die betreffenden Modalitäten dürfen jedoch nicht weniger günstig sein als bei gleichartigen Klagen, die das innerstaatliche Recht betreffen (Grundsatz der Gleichwertigkeit), und sie dürfen nicht so ausgestaltet sein, dass sie die Ausübung der Rechte, die die Gemeinschaftsrechtsordnung einräumt, praktisch unmöglich machen (Grundsatz der Effektivität; in diesem Sinne zuletzt Urteil vom 16. Mai 2000 in der Rechtssache C-78/98, Preston u. a., Slg. 2000, I-3201, Randnr. 31).
  • EuGH, 11.06.1992 - C-90/91

    Office national des pensions / Di Crescenzo und Casagrande

    Auszug aus EuGH, 22.02.2001 - C-52/99
    Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofes (vgl. insbesondere Urteil vom 11. Juni 1992 in den verbundenen Rechtssachen C-90/91 und C-91/91, Di Crescenzo und Casagrande, Slg. 1992, I-3851) hat ein Arbeitnehmer Anspruch auf die höhere der sich aus dem nationalen Recht und dem Gemeinschaftsrecht ergebenden Leistungen.
  • EuGH, 06.06.2002 - C-159/00

    Sapod Audic

    Diese Regeln und Grundsätze dürfen jedoch nicht weniger günstig sein als bei gleichartigen Einwänden, die das nationale Recht betreffen (Grundsatz der Gleichwertigkeit), und sie dürfen nicht so ausgestaltet sein, dass sie die Ausübung der Rechte, die die Gemeinschaftsrechtsordnung einräumt, praktisch unmöglich machen (Grundsatz der Effektivität) (vgl. u. a. Urteile vom 16. Dezember 1976 in der Rechtssache 33/76, Rewe, Slg. 1976, 1989, Randnr. 5, und vom 22. Februar 2001 in den Rechtssachen C-52/99 und C-53/99, Camarotto und Vignone, Slg. 2001, I-1395, Randnr. 21).
  • Generalanwalt beim EuGH, 31.01.2002 - C-216/99

    Prisco

    46: - Urteile in der Rechtssache 240/87 (zitiert in Fußnote 39, Randnr. 17) und vom 22. Februar 2001 in den Rechtssachen C-52/99 und C-53/99 (Camarotto und Vignone, Slg. 2001, I-1395, Randnr. 40).
  • Generalanwalt beim EuGH, 12.07.2001 - C-472/99

    Clean Car Autoservice

    13: - Vgl. zuletzt Urteile vom 16. Mai 2000 in der Rechtssache C-78/98 (Preston u. a., Slg. 2000, I-3201, Randnr. 31) und vom 22. Februar 2001 in den Rechtssachen C-52/99 und C-53/99 (Camarotti u. a., Slg. 2001, I-1395, Randnr. 21).
  • Generalanwalt beim EuGH, 24.09.2002 - C-125/01

    Pflücke

    Bei Bedarf würde sich dafür eine Bestätigung im Urteil vom 22. Februar 2001 in den Rechtssachen C-52/99 und C-53/99 (Camarotto und Vignone, Slg. 2001, I-1395, Randnr. 28) finden, in dem ausgeführt wird: "Der Gerichtshof hat in ständiger Rechtsprechung entschieden, dass die Festsetzung angemessener Ausschlussfristen für die Rechtsverfolgung im Interesse der Rechtssicherheit mit dem Gemeinschaftsrecht vereinbar ist (Urteile vom 16. Dezember 1976 in der Rechtssache 33/76, Rewe, Slg. 1976, 1989, Randnr. 5, und in der Rechtssache 45/76, Comet, Slg. 1976, 2043, Randnrn.
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   Generalanwalt beim EuGH, 29.06.2000 - C-52/99, C-53/99   

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https://dejure.org/2000,16267
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Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 29. Juni 2000 - C-52/99, C-53/99 (https://dejure.org/2000,16267)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Europäischer Gerichtshof

    Camarotto

  • Europäischer Gerichtshof

    Vignone

  • EU-Kommission PDF

    Office national des pensions (ONP) gegen Gioconda Camarotto (C-52/99) und Giuseppina Vignone (C-53/99).

    Verordnung (EWG) Nr. 1408/71 des Rates in der Fassung der Verordnung (EWG) Nr. 1248/92 - Soziale Sicherheit - Alters- und Todesfallversicherung - Berechnung der Leistungen - Änderung der Berechnungsmethode

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (19)

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