Schlußanträge unten: Generalanwalt beim EuGH, 09.10.2014

Rechtsprechung
   EuGH, 11.02.2015 - C-531/13   

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https://dejure.org/2015,1424
EuGH, 11.02.2015 - C-531/13 (https://dejure.org/2015,1424)
EuGH, Entscheidung vom 11.02.2015 - C-531/13 (https://dejure.org/2015,1424)
EuGH, Entscheidung vom 11. Februar 2015 - C-531/13 (https://dejure.org/2015,1424)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Europäischer Gerichtshof

    Kornhuber u.a.

    Umwelt - Richtlinie 85/337/EWG - Umweltverträglichkeitsprüfung bei bestimmten öffentlichen und privaten Projekten - Projekte, die einer Prüfung unterzogen werden müssen oder nicht - Aufschlussbohrungen - Anhang I Nr. 14 - Begriff "Gewinnung von Erdöl und Erdgas zu ...

  • Europäischer Gerichtshof

    Marktgemeinde Straßwalchen u.a.

    Umwelt - Richtlinie 85/337/EWG - Umweltverträglichkeitsprüfung bei bestimmten öffentlichen und privaten Projekten - Projekte, die einer Prüfung unterzogen werden müssen oder nicht - Aufschlussbohrungen - Anhang I Nr. 14 - Begriff "Gewinnung von Erdöl und Erdgas zu ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Erforderlichkeit einer Umweltverträglichkeit für eine Aufschluss-und eine Tiefbohrung im Rahmen einer Testförderung von Erdgas und Erdöl

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges (3)

  • Europäischer Gerichtshof (Vorlagefragen)

    Marktgemeinde Straßwalchen u.a.

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Vorabentscheidungsersuchen - Verwaltungsgerichtshof - Auslegung der Richtlinie 85/337/EWG des Rates vom 27. Juni 1985 über die Umweltverträglichkeitsprüfung bei bestimmten öffentlichen und privaten Projekten (ABl. L 175, S. 40) in der Fassung der Richtlinie 2009/31/EG ...

  • EU-Kommission (Verfahrensmitteilung)

    Vorabentscheidungsersuchen

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 2015, 655
 
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Wird zitiert von ... (17)Neu Zitiert selbst (5)

  • EuGH, 21.03.2013 - C-244/12

    Die österreichische Regelung, die bei der Änderung eines Flughafens nur für

    Auszug aus EuGH, 11.02.2015 - C-531/13
    Dieser Spielraum wird jedoch durch die in Art. 2 Abs. 1 der Richtlinie festgelegte Pflicht begrenzt, die Projekte, bei denen u. a. aufgrund ihrer Art, ihrer Größe oder ihres Standorts mit erheblichen Auswirkungen zu rechnen ist, einer Untersuchung ihrer Auswirkungen auf die Umwelt zu unterziehen (Urteil Salzburger Flughafen, C-244/12, EU:C:2013:203, Rn. 29).

    Demgemäß wird mit den in Art. 4 Abs. 2 Buchst. b der Richtlinie 85/337 erwähnten Kriterien und Schwellenwerten das Ziel verfolgt, die Beurteilung der konkreten Merkmale eines Projekts zu erleichtern, damit bestimmt werden kann, ob es der Pflicht zur Prüfung der Umweltverträglichkeit unterliegt (Urteil Salzburger Flughafen, EU:C:2013:203, Rn. 30).

  • EuGH, 17.03.2011 - C-275/09

    Brussels Hoofdstedelijk Gewest u.a. - Richtlinie 85/337/EWG -

    Auszug aus EuGH, 11.02.2015 - C-531/13
    Es führt insoweit aus, dass sich auf dem Gebiet der Marktgemeinde Straßwalchen etwa 30 Sonden zur Förderung von Erdgas befänden, die der Bundesminister für Wirtschaft, Familie und Jugend im streitigen Bescheid nicht berücksichtigt habe, obgleich aus den Urteilen Umweltanwalt von Kärnten (C-205/08, EU:C:2009:767, Rn. 53) und BrusselsHoofdstedelijk Gewest u. a. (C-275/09, EU:C:2011:154, Rn. 36) hervorgehe, dass das Ziel der Richtlinie 85/337 nicht durch eine Aufsplitterung von Projekten umgangen werden dürfe.

    Die Nichtberücksichtigung der kumulativen Auswirkung eines Projekts mit anderen Projekten kann nämlich zur Folge haben, dass es der Verpflichtung zur Verträglichkeitsprüfung entzogen wird, obwohl es zusammengenommen mit anderen Projekten erhebliche Auswirkungen auf die Umwelt haben kann (vgl. in diesem Sinne Urteil BrusselsHoofdstedelijk Gewest u. a., EU:C:2011:154, Rn. 36).

  • EuGH, 10.12.2009 - C-205/08

    Umweltanwalt von Kärnten - Vorabentscheidungsersuchen - Art. 234 EG - Begriff

    Auszug aus EuGH, 11.02.2015 - C-531/13
    Es führt insoweit aus, dass sich auf dem Gebiet der Marktgemeinde Straßwalchen etwa 30 Sonden zur Förderung von Erdgas befänden, die der Bundesminister für Wirtschaft, Familie und Jugend im streitigen Bescheid nicht berücksichtigt habe, obgleich aus den Urteilen Umweltanwalt von Kärnten (C-205/08, EU:C:2009:767, Rn. 53) und BrusselsHoofdstedelijk Gewest u. a. (C-275/09, EU:C:2011:154, Rn. 36) hervorgehe, dass das Ziel der Richtlinie 85/337 nicht durch eine Aufsplitterung von Projekten umgangen werden dürfe.

    Darüber hinaus ist darauf hinzuweisen, dass die praktische Wirksamkeit der Richtlinie 85/337 in der Tat ernsthaft in Frage gestellt wäre, wenn die zuständigen Behörden eines Mitgliedstaats bei der Entscheidung über die Frage, ob ein Projekt einer Umweltverträglichkeitsprüfung unterzogen werden muss, den in einem anderen Mitgliedstaat durchzuführenden Teil des Projekts außer Acht lassen dürften (Urteil Umweltanwalt von Kärnten, EU:C:2009:767, Rn. 55).

  • EuGH, 11.04.2013 - C-260/11

    Edwards und Pallikaropoulos - Umwelt - Übereinkommen von Aarhus - Richtlinie

    Auszug aus EuGH, 11.02.2015 - C-531/13
    Desgleichen ist darauf hinzuweisen, dass sowohl aus den Anforderungen der einheitlichen Anwendung des Unionsrechts als auch aus dem Gleichheitsgrundsatz folgt, dass die Begriffe einer unionsrechtlichen Bestimmung, die für die Ermittlung ihres Sinnes und ihrer Bedeutung nicht ausdrücklich auf das Recht der Mitgliedstaaten verweist, in der Regel in der gesamten Europäischen Union eine autonome und einheitliche Auslegung erhalten müssen, die unter Berücksichtigung des Kontexts der Bestimmung und des verfolgten Ziels gefunden werden muss (vgl. Urteil Edwards und Pallikaropoulos, C-260/11, EU:C:2013:221, Rn. 29).
  • EuGH, 30.04.2009 - C-75/08

    Mellor - Richtlinie 85/337/EWG - Umweltverträglichkeitsprüfung - Pflicht zur

    Auszug aus EuGH, 11.02.2015 - C-531/13
    Daraus folgt, dass die zuständigen nationalen Behörden, die mit einem Antrag auf Genehmigung eines Projekts von Anhang II dieser Richtlinie befasst sind, eine besondere Prüfung der Frage vorzunehmen haben, ob unter Berücksichtigung der Kriterien in Anhang III der Richtlinie eine Umweltverträglichkeitsprüfung vorzunehmen ist (vgl. in diesem Sinne Urteil Mellor, C-75/08, EU:C:2009:279, Rn. 51).
  • EuGH, 29.07.2019 - C-411/17

    Inter-Environnement Wallonie und Bond Beter Leefmilieu Vlaanderen - Vorlage zur

    Schließlich ergibt sich aus einer Zusammenschau von Art. 2 Abs. 1 und Art. 4 Abs. 1 der UVP-Richtlinie, dass unter Anhang I dieser Richtlinie fallende Projekte naturgemäß mit der Gefahr erheblicher Auswirkungen auf die Umwelt behaftet sind und zwingend Gegenstand einer Umweltverträglichkeitsprüfung sein müssen (vgl. in diesem Sinne zu dieser Prüfungspflicht Urteile vom 24. November 2011, Kommission/Spanien, C-404/09, EU:C:2011:768, Rn. 74, sowie vom 11. Februar 2015, Marktgemeinde Straßwalchen u. a., C-531/13, EU:C:2015:79, Rn. 20).
  • BVerwG, 10.11.2016 - 9 A 18.15

    Klagen gegen den niedersächsischen Teil des Elbtunnels der A 20 ohne Erfolg

    Bei der Frage, ob ein Vorhaben einer Umweltverträglichkeitsprüfung unterzogen werden muss, kann deshalb der im Gebiet eines anderen Hoheitsträgers durchzuführende Teil dieses Vorhabens nicht unberücksichtigt bleiben (vgl. EuGH, Urteile vom 11. Februar 2015 - C-531/13 [ECLI:EU:C:2015:79], Marktgemeinde Straßwalchen u.a. - Rn. 43 ff., vom 28. Februar 2008 - C-2/07 [ECLI:EU:C:2008:133], Belgien - Rn. 27, vom 25. Juli 2008 - C-142/07 - Rn. 44, vom 10. Dezember 2009 - C-205/08 - Rn. 53 ff. und vom 17. März 2011 - C-275/09 [ECLI:EU:C:2011:154], Belgien - Rn. 36).
  • Generalanwalt beim EuGH, 03.09.2015 - C-141/14

    Kommission / Bulgarien - Naturschutz - Richtlinie 2009/147/EG - Erhaltung der

    87 - Urteile Kraaijeveld u. a. (C-72/95, EU:C:1996:404, Rn. 50), Salzburger Flughafen (C-244/12, EU:C:2013:203, Rn. 29) sowie Marktgemeinde Straßwalchen u. a. (C-531/13, EU:C:2015:79, Rn. 40).

    88 - Urteile Salzburger Flughafen (C-244/12, EU:C:2013:203, Rn. 30) und Marktgemeinde Straßwalchen u. a. (C-531/13, EU:C:2015:79, Rn. 41).

    89 - Urteile Marktgemeinde Straßwalchen u. a. (C-531/13, EU:C:2015:79, Rn. 42) sowie in diesem Sinne Mellor (C-75/08, EU:C:2009:279, Rn. 51).

    90 - Urteile Marktgemeinde Straßwalchen u. a. (C-531/13, EU:C:2015:79, Rn. 43) sowie in diesem Sinne Brussels Hoofdstedelijk Gewest u. a. (C-275/09, EU:C:2011:154, Rn. 36).

    91 - Urteile Marktgemeinde Straßwalchen u. a. (C-531/13, EU:C:2015:79, Rn. 44).

    92 - Urteile Marktgemeinde Straßwalchen u. a. (C-531/13, EU:C:2015:79, Rn. 45).

  • VGH Baden-Württemberg, 23.02.2021 - 10 S 1327/20

    Klage eines Umweltverbandes gegen die immissionsschutzrechtliche Genehmigung für

    Soweit die Beschwerde dies unter Bezugnahme auf Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes (EuGH, Urteil vom 11.02.2015 - C-531/13 - juris Rn. 43 f.) geltend macht, wird dort lediglich verlangt, dass die Auswirkungen eines Projektes bei der Bestimmung der UVP-Pflichtigkeit nicht isoliert, sondern unter Berücksichtigung von anderweitigen Belastungen zu betrachten sind.
  • Generalanwalt beim EuGH, 24.11.2022 - C-575/21

    Generalanwalt Collins: Eine Umweltverträglichkeitsprüfung kann verpflichtend

    24 Urteile vom 21. September 1999, Kommission/Irland (C-392/96, EU:C:1999:431, Rn. 64), vom 28. Februar 2008, Abraham u. a. (C-2/07, EU:C:2008:133, Rn. 37), vom 15. Oktober 2009, Kommission/Niederlande (C-255/08, nicht veröffentlicht, EU:C:2009:630, Rn. 32), vom 11. Februar 2015, Marktgemeinde Straßwalchen u. a. (C-531/13, EU:C:2015:79, Rn. 40), und vom 31. Mai 2018, Kommission/Polen (C-526/16, nicht veröffentlicht, EU:C:2018:356, Rn. 60).

    26 Urteile vom 21. März 2013, Salzburger Flughafen (C-244/12, EU:C:2013:203, Rn. 30), und vom 11. Februar 2015, Marktgemeinde Straßwalchen u. a. (C-531/13, EU:C:2015:79, Rn. 41).

    35 Urteil vom 11. Februar 2015, Marktgemeinde Straßwalchen u. a. (C-531/13, EU:C:2015:79, Rn. 45).

  • Generalanwalt beim EuGH, 25.06.2015 - C-373/14

    Toshiba Corporation / Kommission

    59 - Vgl. insbesondere in diesem Sinne Urteile Wunenburger/Kommission (C-362/05 P, EU:C:2007:322, Rn. 66), YKK u. a./Kommission (C-408/12 P, EU:C:2014:2153, Rn. 44) sowie Marktgemeinde Straßwalchen u. a. (C-531/13, EU:C:2015:79, Rn. 38).).

    60 - Vgl. insbesondere in diesem Sinne Urteile Wunenburger/Kommission (C-362/05 P, EU:C:2007:322, Rn. 67), YKK u. a./Kommission (C-408/12 P, EU:C:2014:2153, Rn. 44) sowie Marktgemeinde Straßwalchen u. a. (C-531/13, EU:C:2015:79, Rn. 39).

  • BVerwG, 10.11.2016 - 9 A 19.15

    Klagen gegen den niedersächsischen Teil des Elbtunnels der A 20 ohne Erfolg

    Bei der Frage, ob ein Vorhaben einer Umweltverträglichkeitsprüfung unterzogen werden muss, kann deshalb der im Gebiet eines anderen Hoheitsträgers durchzuführende Teil dieses Vorhabens nicht unberücksichtigt bleiben (vgl. EuGH, Urteile vom 11. Februar 2015 - C-531/13 [ECLI:EU:C:2015:79], Marktgemeinde Straßwalchen u.a. - Rn. 43 ff., vom 28. Februar 2008 - C-2/07 [ECLI:EU:C:2008:133], Belgien - Rn. 27, vom 25. Juli 2008 - C-142/07 - Rn. 44, vom 10. Dezember 2009 - C-205/08 - Rn. 53 ff. und vom 17. März 2011 - C-275/09 [ECLI:EU:C:2011:154], Belgien - Rn. 36).
  • VG Freiburg, 25.01.2017 - 7 K 1674/14

    Verlängerung eines Hauptbetriebsplans - Bindung an frühere Zulassungsentscheidung

    Mit Schreiben vom 21.02.2015 hat das Regierungspräsidium erklärt, dass die zuvor zwischen den Beteiligten umstrittene Frage, ob eine Umweltverträglichkeits-Vorprüfung erforderlich sei, nach dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 11.02.2015 (Rs. C-531/13) im Sinne der Klägerin geklärt sei.

    So liegt es hier: Das Regierungspräsidium Freiburg hat bereits mit Schriftsatz vom 20.02.2015 erklärt, dass der Europäische Gerichtshof mit Urteil vom 11.02.2015 (- C-531/13 -, juris) die zuvor streitige Frage, ob auch Aufsuchungsbohrungen dem Anhang II der UVP-Richtlinie unterfallen, aus Sicht des Regierungspräsidiums dahingehend geklärt habe, dass dies der Fall sei, wenn es sich um Tiefbohrungen handele, so dass die nationalen Behörden anhand der Kriterien des Anhangs III der UVP-Richtlinie im Einzelfall zu prüfen hätten, ob eine Umweltverträglichkeitsprüfung vorzunehmen sei.

  • VG Frankfurt/Oder, 09.02.2021 - 5 L 451/20
    Soweit der EuGH in seinem Urteil vom 11. Februar 2015 - Rs. C-531/13 - darauf hinweist, die Pflicht zur Prüfung der Auswirkungen eines Projekts im Zusammenhang mit anderen sei nicht auf gleichartige Projekte beschränkt, lässt sich der Vorschrift aus § 10 Abs. 4 UVPG ebenfalls kein entsprechendes Auslegungserfordernis entnehmen.

    So spricht der EuGH ausdrücklich von "kumulativen Auswirkungen mit anderen Projekten" (vgl. EuGH-Urteil vom 11. Februar 2015 - Rs. C-531/13 -, Rn. 43) und nimmt Bezug auf diejenigen Konstellationen, welche gerade nicht von § 10 Abs. 4 UVPG erfasst werden.

  • Generalanwalt beim EuGH, 03.02.2022 - C-121/21

    Generalanwalt Pikamäe ist der Auffassung: Polen hat dadurch gegen Unionsrecht

    19 Vgl. Urteile vom 24. Oktober 1996, Kraaijeveld u. a. (C-72/95, EU:C:1996:404, Rn. 50), vom 4. Mai 2006, Kommission/Vereinigtes Königreich (C-508/03, EU:C:2006:287, Rn. 88), vom 28. Februar 2008, Abraham u. a. (C-2/07, EU:C:2008:133, Rn. 37), vom 20. November 2008, Kommission/Irland (C-66/06, nicht veröffentlicht, EU:C:2008:637, Rn. 61), vom 21. März 2013, Salzburger Flughafen (C-244/12, EU:C:2013:203, Rn. 29 und 30), und vom 11. Februar 2015, Marktgemeide Straßwalchen u. a. (C-531/13, EU:C:2015:79, Rn. 40 und 41).
  • Generalanwalt beim EuGH, 16.09.2021 - C-300/20

    Bund Naturschutz in Bayern - Vorabentscheidungsverfahren - Umwelt - Prüfung der

  • VG Minden, 17.06.2022 - 1 K 4856/18

    Einzelfalluntersuchung Zusammenhang, enger Kumulation, nachträgliche

  • EuGH, 14.07.2016 - C-456/15

    BASF - Vorlage zur Vorabentscheidung - Art. 99 der Verfahrensordnung des

  • Generalanwalt beim EuGH, 16.02.2017 - C-129/16

    Túrkevei Tejtermelő Kft. - Umwelt - Richtlinie 2004/35 - Umwelthaftung zur

  • Generalanwalt beim EuGH, 08.09.2016 - C-348/15

    Stadt Wiener Neustadt - Umweltpolitik - Richtlinie 85/337/EWG in der Fassung der

  • Generalanwalt beim EuGH, 24.06.2021 - C-110/20

    Generalanwalt Hogan: Ein Mitgliedstaat ist nicht zur flächenmäßigen Begrenzung

  • Generalanwalt beim EuGH, 01.06.2017 - C-215/16

    Elecdey Carcelen - Vorabentscheidungsersuchen - Umwelt - Windenergie - Richtlinie

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Rechtsprechung
   Generalanwalt beim EuGH, 09.10.2014 - C-531/13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,28913
Generalanwalt beim EuGH, 09.10.2014 - C-531/13 (https://dejure.org/2014,28913)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 09.10.2014 - C-531/13 (https://dejure.org/2014,28913)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 09. Oktober 2014 - C-531/13 (https://dejure.org/2014,28913)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Europäischer Gerichtshof

    Kornhuber u.a.

    Umwelt - Richtlinie 85/337/EWG - Umweltverträglichkeitsprüfung bei bestimmten öffentlichen und privaten Projekten - Projekte, die einer Prüfung unterzogen werden müssen - Begriff der "Gewinnung von ... Erdgas zu gewerblichen Zwecken" - Probebohrung - Kumulierung von ...

  • rechtsportal.de

    Umwelt - Richtlinie 85/337/EWG - Umweltverträglichkeitsprüfung bei bestimmten öffentlichen und privaten Projekten - Projekte, die einer Prüfung unterzogen werden müssen - Begriff der 'Gewinnung von ... Erdgas zu gewerblichen Zwecken' - Probebohrung - Kumulierung ...

  • rechtsportal.de

    Umweltverträglichkeit der versuchsweisen Förderung von Erdgas bei Probebohrungen; Schlussanträge der Generalanwältin zum Vorabentscheidungsersuchen des österreichischen Verwaltungsgerichtshofs

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (20)

  • VGH Baden-Württemberg, 30.10.2014 - 8 S 940/12

    Außenbereichsinsel im Innenbereich; Bebauungsplan der Innenentwicklung

    Für die Beurteilung, ob bei einem Projekt mit erheblichen Auswirkungen auf die Umwelt zu rechnen ist, ist auf die Kriterien des Anhangs II der RL 2001/42/EG abzustellen (vgl. EuGH, Urteil vom 18.04.2013 - C-463/11 - NVwZ-RR 2013, 503 Rn. 39 = ECLI:EU:C:2013:247 Rn. 39 - L. sowie GAin Kokott, Schlussanträge vom 09.10.2014 - C-531/13 - ECLI:EU:C:2014:2279 Rn. 64 ff. - Kornhuber u.a.).
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