Rechtsprechung
   EuGH, 24.01.2008 - C-532/06   

Volltextveröffentlichungen (6)

  • lexetius.com

    Richtlinie 92/50/EWG - Öffentliche Dienstleistungsaufträge - Erstellung einer Studie über Katasteraufnahme, Stadtplanung und Umsetzungsmaßnahmen für ein Wohngebiet - Kriterien, die als 'Eignungskriterien' oder 'Zuschlagskriterien' festgelegt werden dürfen - Wirtschaftlich günstigstes Angebot - Beachtung der in den Verdingungsunterlagen oder in der Vergabebekanntmachung festgelegten Zuschlagskriterien - Spätere Festsetzung von Gewichtungskoeffizienten und Unterkriterien für die Zuschlagskriterien - Grundsatz der Gleichbehandlung der Wirtschaftsteilnehmer und Verpflichtung zur Transparenz"

  • Europäischer Gerichtshof

    Lianakis u.a.

    Richtlinie 92/50/EWG - Öffentliche Dienstleistungsaufträge - Erstellung einer Studie über Katasteraufnahme, Stadtplanung und Umsetzungsmaßnahmen für ein Wohngebiet - Kriterien, die als "Eignungskriterien" oder "Zuschlagskriterien" festgelegt werden dürfen - Wirtschaftlich günstigstes Angebot - Beachtung der in den Verdingungsunterlagen oder in der Vergabebekanntmachung festgelegten Zuschlagskriterien - Spätere Festsetzung von Gewichtungskoeffizienten und Unterkriterien für die Zuschlagskriterien - Grundsatz der Gleichbehandlung der Wirtschaftsteilnehmer und Verpflichtung zur Transparenz

  • oeffentliche-auftraege.de

    Bekanntmachung der Zuschlagskriterien: Pflicht der Vergabestelle zur Bekanntmachung von Gewichtungsregeln und Unterkriterien (EuGH)

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  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Richtlinie 92/50/EWG Art. 23 Abs. 1; Richtlinie 92/50/EWG Art. 32; Richtlinie 92/50/EWG Art. 36
    Unternehmensrecht: Richtlinie 92/50/EWG - Öffentliche Dienstleistungsaufträge - Erstellung einer Studie über Katasteraufnahme, Stadtplanung und Umsetzungsmaßnahmen für ein Wohngebiet - Kriterien, die als 'Eignungskriterien' oder 'Zuschlagskriterien' festgelegt werden dürfen - Wirtschaftlich günstigstes Angebot - Beachtung der in den Verdingungsunterlagen oder in der Vergabebekanntmachung festgelegten Zuschlagskriterien - Spätere Festsetzung von Gewichtungskoeffizienten und Unterkriterien für die Zuschlagskriterien - Grundsatz der Gleichbehandlung der Wirtschaftsteilnehmer und Verpflichtung zur Transparenz

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Vergabe - Keine nachträgliche Festlegung von Gewichtung oder Unterkriterien!

  • Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • cbh.de (Kurzinformation)

    Bekanntgabe von Wertungs-Unterkriterien

  • dstgb-vis.de (Kurzinformation)

    Eignungs- und Zuschlagskriterien

  • kommunen-in-nrw.de (Kurzinformation)

    Eignungs- und Zuschlagskriterien

  • vergabeblog.de (Kurzinformation)

    Zum Unterschied zwischen Zuschlags- und Eignungskriterien

Besprechungen u.ä. (3)

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Keine nachträgliche Einführung von Unterkriterien oder Gewichtungskoeffizienten! (IBR 2008, 170)

  • heuking.de (Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Flexible Angebotswertung weiterhin möglich

  • it-recht-kanzlei.de (Entscheidungsbesprechung)

    Die Lianakis-Entscheidung des EuGH: Vergaberechtsschlupflöcher werden weniger (RAin Elisabeth Keller-Stoltenhoff)

Sonstiges (3)

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)

    Vorabentscheidungsersuchen des Symvoulio tis Epikrateias (Griechenland), eingereicht am 29. Dezember 2006

  • wkdis.de (Literaturhinweis: Entscheidungsbesprechung)

    Kurznachricht zu "Anmerkung zum Urteil des EuGH vom 24.01.2008, Az.: Rs. C-532/06 ("Alexandroupolis" - Vorabentscheidungsersuchen; Eignungskriterien als Zuschlagskriterien; Unterkriterien; Gewichtung)" von RA Thomas Schabel, original erschienen in: VergabeR 2008, 500 - 501.

  • wkdis.de (Literaturhinweis: Entscheidungsbesprechung)

    Zusammenfassung von "Entweder - Oder: Eignungs- sind keine Zuschlagskriterien" von RA Dr. Franz Josef Hölzl und RA Pascal Friton, LL.M., original erschienen in: NZBau 2008, 307 - 310.

Verfahrensgang

  • Symvoulio tis Epikrateias [Griechenland], 28.11.2006 - 3497/06
  • EuGH, 24.01.2008 - C-532/06

Zeitschriftenfundstellen

  • Slg. 2008, I-251
  • EuZW 2008, 187
  • NZBau 2008, 262
  • BauR 2008, 1196
  • IBR 2008, 170
  • NVwZ 2008, 400
  • VergabeR 2008, 496
  • ZfBR 2008, 309



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Wird zitiert von ... (97)  

  • EuGH, 12.11.2009 - C-199/07  

    Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Öffentliche Aufträge - Richtlinie

    Nach der Rechtsprechung schließen die Gemeinschaftsrichtlinien im Bereich der öffentlichen Aufträge theoretisch zwar nicht aus, dass die Prüfung der fachlichen Eignung der Bieter und der Zuschlag für den Auftrag gleichzeitig erfolgen können, doch handelt es sich bei diesen beiden Vorgängen um zwei verschiedene Vorgänge, für die unterschiedliche Regeln gelten (vgl. entsprechend Urteile vom 20. September 1988, Beentjes, 31/87, Slg. 1988, 4635, Randnrn. 15 und 16, und vom 24. Januar 2008, Lianakis u. a., C-532/06, Slg. 2008, I-251, Randnr. 26).

    Die Prüfung der fachlichen Eignung der Bieter wird nämlich von den öffentlichen Auftraggebern im vorliegenden Fall nach dem in den Art. 30 und 31 der Richtlinie 93/38 genannten Kriterien der wirtschaftlichen, finanziellen und technischen Leistungsfähigkeit ("Eignungskriterien") vorgenommen (vgl. entsprechend Urteile Beentjes, Randnr. 17, und Lianakis u. a., Randnr. 27).

    Dagegen stützt sich die Erteilung des Zuschlags auf die in Art. 34 Abs. 1 dieser Richtlinie aufgezählten Kriterien, d. h. entweder den niedrigsten Preis oder das wirtschaftlich günstigste Angebot (vgl. entsprechend Urteile Beentjes, Randnr. 18, und Lianakis u. a., Randnr. 28).

    63 und 64, und Lianakis u. a., Randnr. 29).

    Daher sind als "Zuschlagskriterien" Kriterien ausgeschlossen, die nicht der Ermittlung des wirtschaftlich günstigsten Angebots dienen, sondern die im Wesentlichen mit der Beurteilung der fachlichen Eignung der Bieter für die Ausführung des betreffenden Auftrags zusammenhängen (vgl. entsprechend Urteil Lianakis u. a., Randnr. 30).

  • BVerfG, 21.05.2008 - 2 BvR 893/08  

    Verfassungsmäßigkeit der Nichtherbeiführung einer Vorabentscheidung des

    Zum einen habe der Europäische Gerichtshof mit Urteil vom 24. Januar 2008 (C-532/06, Lianakis, EuZW 2008, S. 187, Rn. 44) entschieden, dass die Grundsätze der Gleichbehandlung und Transparenz geböten, dass in der Bekanntmachung oder den Verdingungsunterlagen auch zur Anwendung kommende Unterkriterien mitgeteilt würden.

    In dem von dem Kammergericht zitierten Urteil vom 24. Januar 2008 (a.a.O.) habe der Europäische Gerichtshof lediglich entschieden, dass es den Grundsätzen der Gleichbehandlung und der Transparenz entgegenstehe, wenn der öffentliche Auftraggeber im Rahmen eines Vergabeverfahrens nachträglich Unterkriterien festlege.

    b) Darüber hinaus ergibt sich aus dem Vortrag der Beschwerdeführer auch insofern keine Verletzung der Vorlagepflicht, als sich die Auslegungen des Urteils des Europäischen Gerichtshofs vom 24. Januar 2008 (a.a.O.) durch das Kammergericht und die Beschwerdeführer nicht unterscheiden.

    Wenn die Wertung dieses Zuschlagskriteriums aber Unterkriterien erfordere, könnten diese nach dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 24. Januar 2008 (a.a.O.) nicht nachträglich mitgeteilt werden, sondern müssten spätestens mit der Aufforderung zur Angebotsabgabe bekannt gemacht werden.

    Diese Interpretation des Urteils des Europäischen Gerichtshofs vom 24. Januar 2008 (a.a.O.) stimmt allerdings mit der von den Beschwerdeführern vorgeschlagenen Auslegung überein, die betont, dass der Europäische Gerichtshof lediglich entschieden habe, dass es dem öffentlichen Auftraggeber verwehrt sei, nachträglich Unterkriterien festzulegen.

  • OLG Düsseldorf, 21.05.2008 - Verg 19/08  

    Vergabe - Vergaberechtsschutz bei Verstößen gegen die HOAI

    Umgekehrt darf der Auftraggeber keine Zuschlagskriterien, Unterkriterien oder Gewichtungsregeln anwenden, die er den am Auftrag interessierten Unternehmen nicht vorher zur Kenntnis gebracht hat (EuGH, Urt. v. 24.1.2008 - C-532/06, Lianakis, Rn. 36 - 38 zu Art. 36 der Richtlinie 92/50/EWG).

    Dies bedeutet, dass prinzipiell nur Faktoren berücksichtigt werden dürfen, die mit dem Gegenstand des Auftrags zusammenhängen, d.h. die sich auf die Leistung beziehen, die den Gegenstand des Auftrags bildet (vgl. EuGH, Urt. v. 24.1.2008 - C-532/06, Lianakis, Rn. 26 - 30 m.w.N., ständige Rechtsprechung des EuGH).

    Solches ist ungeachtet der Vergabegrundsätze, die der EuGH unlängst im Urteil vom 24.1.2008 (C-532/06, Rn. 25 ff.) wiederholt hat, auch von den EG-Vergaberichtlinien nicht gefordert.

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