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Rechtsprechung
   EuGH, 26.01.2006 - C-533/03   

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https://dejure.org/2006,8557
EuGH, 26.01.2006 - C-533/03 (https://dejure.org/2006,8557)
EuGH, Entscheidung vom 26.01.2006 - C-533/03 (https://dejure.org/2006,8557)
EuGH, Entscheidung vom 26. Januar 2006 - C-533/03 (https://dejure.org/2006,8557)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • lexetius.com

    Verordnung (EG) Nr. 1798/2003 - Richtlinie 2003/93/EG - Wahl der Rechtsgrundlage

  • Europäischer Gerichtshof

    Kommission / Rat

    Verordnung (EG) Nr. 1798/2003 - Richtlinie 2003/93/EG - Wahl der Rechtsgrundlage

  • EU-Kommission PDF

    Kommission / Rat

    Verordnung (EG) Nr. 1798/2003 - Richtlinie 2003/93/EG - Wahl der Rechtsgrundlage

  • EU-Kommission

    Kommission / Rat

    Abgaben , Mehrwertsteuer

  • Wolters Kluwer

    Zusammenarbeit von Verwaltungsbehörden auf dem Gebiet der Mehrwertsteuer; Angleichung der Rechtsvorschriften und Verwaltungsvorschriften; Errichtung eines System des Informationsaustausches zwischen Steuerbehörden der Mitgliedstaaten in Bezug auf innergemeinschaftliche ...

  • Judicialis

    Verordnung EG Nr. 1798/2003; ; Richtlinie 2003/93/EG

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verordnung EG Nr. 1798/2003; Richtlinie 2003/93/EG
    Verordnung [EG] Nr. 1798/2003 - Richtlinie 2003/93/EG - Wahl der Rechtsgrundlage

  • datenbank.nwb.de

    Rechtsgrundlage für den Erlass von EU-Recht, das sowohl den Bereich der direkten und indirekten Steuern, als auch den Bereich des Informationsaustausches zwischen den Mitgliedstaaten berührt

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Europäischer Gerichtshof (Leitsatz)

    Kommission / Rat

    Verordnung (EG) Nr. 1798/2003 - Richtlinie 2003/93/EG - Wahl der Rechtsgrundlage

Sonstiges (3)

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)

    Klage der Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen den Rat der Europäischen Union, eingereicht am 19. Dezember 2003

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    VO (EG) Nr 1798/2003, EGRL 93/2003, Richtlinie 2003/93/EG
    Mehrwertsteuer; Verwaltungsbehörde; Zusammenarbeit

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Nichtigerklärung der Verordnung (EG) Nr. 1798/2003 des Rates vom 7. Oktober 2003 über die Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden auf dem Gebiet der Mehrwertsteuer und zur Aufhebung der Verordnung (EWG) Nr. 218/92 - Nichtigerklärung der Richtlinie 2003/93/EG des Rates vom ...

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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (5)

  • EuGH, 17.03.1993 - C-155/91

    Kommission / Rat

    Auszug aus EuGH, 26.01.2006 - C-533/03
    Zu diesen Umständen gehörten insbesondere das Ziel und der Inhalt des Rechtsakts (Urteil vom 17. März 1993 in der Rechtssache C-155/91, Kommission/Rat, Slg. 1993, I-939, Randnr. 7).

    41 Nach Ansicht Irlands ergibt sich aus der Rechtsprechung des Gerichtshofes, insbesondere aus dem Urteil vom 29. April 2004 in der Rechtssache C-338/01 (Kommission/Rat, Slg. 2004, I-4829), dass die Artikel 93 EG und 94 EG die richtige Rechtsgrundlage für den Erlass der angefochtenen Rechtsakte seien, die, wie aus ihren Begründungserwägungen und ihren Bestimmungen hervorgehe, die Rechtsvorschriften über die Mehrwertsteuer harmonisierten, indem sie einheitliche Verfahren für die Beschaffung und Übermittlung von Daten über die Steuerpflichtigen vorsähen, um eine ordnungsgemäße Anwendung der Rechtsvorschriften über die Verwaltung, Festsetzung und Erhebung der Mehrwertsteuer zu gewährleisten.

    43 Nach ständiger Rechtsprechung muss die Wahl der Rechtsgrundlage für einen Rechtsakt der Gemeinschaft auf objektiven und gerichtlich nachprüfbaren Umständen beruhen, zu denen insbesondere das Ziel und der Inhalt des Rechtsakts gehören (vgl. u. a. Urteile vom 11. Juni 1991 in der Rechtssache C-300/89, Kommission/Rat, Titandioxid, Slg. 1991, I-2867, Randnr. 10, vom 4. April 2000 in der Rechtssache C-269/97, Kommission/Rat, Slg. 2000, I-2257, Randnr. 43, vom 11. September 2003 in der Rechtssache C-211/01, Kommission/Rat, Slg. 2003, I-8913, Randnr. 38, und vom 29. April 2004, Kommission/Rat, Randnr. 54).

    Dazu gehören insbesondere die "Bestimmungen über die Steuern", deren Angleichung also nicht auf der Grundlage dieses Artikels erfolgen kann (Urteil vom 29. April 2004, Kommission/Rat, Randnr. 61).

  • EuGH, 29.04.2004 - C-338/01

    Kommission / Rat

    Auszug aus EuGH, 26.01.2006 - C-533/03
    41 Nach Ansicht Irlands ergibt sich aus der Rechtsprechung des Gerichtshofes, insbesondere aus dem Urteil vom 29. April 2004 in der Rechtssache C-338/01 (Kommission/Rat, Slg. 2004, I-4829), dass die Artikel 93 EG und 94 EG die richtige Rechtsgrundlage für den Erlass der angefochtenen Rechtsakte seien, die, wie aus ihren Begründungserwägungen und ihren Bestimmungen hervorgehe, die Rechtsvorschriften über die Mehrwertsteuer harmonisierten, indem sie einheitliche Verfahren für die Beschaffung und Übermittlung von Daten über die Steuerpflichtigen vorsähen, um eine ordnungsgemäße Anwendung der Rechtsvorschriften über die Verwaltung, Festsetzung und Erhebung der Mehrwertsteuer zu gewährleisten.
  • EuGH, 11.06.1991 - C-300/89

    Kommission / Rat

    Auszug aus EuGH, 26.01.2006 - C-533/03
    43 Nach ständiger Rechtsprechung muss die Wahl der Rechtsgrundlage für einen Rechtsakt der Gemeinschaft auf objektiven und gerichtlich nachprüfbaren Umständen beruhen, zu denen insbesondere das Ziel und der Inhalt des Rechtsakts gehören (vgl. u. a. Urteile vom 11. Juni 1991 in der Rechtssache C-300/89, Kommission/Rat, Titandioxid, Slg. 1991, I-2867, Randnr. 10, vom 4. April 2000 in der Rechtssache C-269/97, Kommission/Rat, Slg. 2000, I-2257, Randnr. 43, vom 11. September 2003 in der Rechtssache C-211/01, Kommission/Rat, Slg. 2003, I-8913, Randnr. 38, und vom 29. April 2004, Kommission/Rat, Randnr. 54).
  • EuGH, 11.09.2003 - C-211/01

    Kommission / Rat

    Auszug aus EuGH, 26.01.2006 - C-533/03
    43 Nach ständiger Rechtsprechung muss die Wahl der Rechtsgrundlage für einen Rechtsakt der Gemeinschaft auf objektiven und gerichtlich nachprüfbaren Umständen beruhen, zu denen insbesondere das Ziel und der Inhalt des Rechtsakts gehören (vgl. u. a. Urteile vom 11. Juni 1991 in der Rechtssache C-300/89, Kommission/Rat, Titandioxid, Slg. 1991, I-2867, Randnr. 10, vom 4. April 2000 in der Rechtssache C-269/97, Kommission/Rat, Slg. 2000, I-2257, Randnr. 43, vom 11. September 2003 in der Rechtssache C-211/01, Kommission/Rat, Slg. 2003, I-8913, Randnr. 38, und vom 29. April 2004, Kommission/Rat, Randnr. 54).
  • EuGH, 04.04.2000 - C-269/97

    Kommission / Rat

    Auszug aus EuGH, 26.01.2006 - C-533/03
    43 Nach ständiger Rechtsprechung muss die Wahl der Rechtsgrundlage für einen Rechtsakt der Gemeinschaft auf objektiven und gerichtlich nachprüfbaren Umständen beruhen, zu denen insbesondere das Ziel und der Inhalt des Rechtsakts gehören (vgl. u. a. Urteile vom 11. Juni 1991 in der Rechtssache C-300/89, Kommission/Rat, Titandioxid, Slg. 1991, I-2867, Randnr. 10, vom 4. April 2000 in der Rechtssache C-269/97, Kommission/Rat, Slg. 2000, I-2257, Randnr. 43, vom 11. September 2003 in der Rechtssache C-211/01, Kommission/Rat, Slg. 2003, I-8913, Randnr. 38, und vom 29. April 2004, Kommission/Rat, Randnr. 54).
  • EuGH, 27.09.2007 - C-184/05

    Twoh International - Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie - Art. 28c Teil A Buchst. a

    L 264, S. 1] - Urteil vom 26. Januar 2006, Kommission/Rat, C-533/03, Slg. 2006, I-1025, Randnrn.
  • EuGH, 11.10.2007 - C-451/05

    ELISA - Direkte Besteuerung - Steuer auf den Verkehrswert von in Frankreich

    Außerdem hat die Richtlinie 77/799 gerade zu dem Zweck, Steuerhinterziehungs- und Steuerfluchtpraktiken zu bekämpfen und daneben die zutreffende Festsetzung der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen zu ermöglichen, Mechanismen zur Verstärkung der Zusammenarbeit zwischen den Steuerverwaltungen innerhalb der Gemeinschaft vorgesehen (vgl. in diesem Sinne insbesondere Urteile vom 13. April 2000, W. N., C-420/98, Slg. 2000, I-2847, Randnr. 22, und vom 26. Januar 2006, Kommission/Rat, C-533/03, Slg. 2006, I-1025, Randnrn.
  • EuGH, 06.11.2008 - C-155/07

    Parlament / Rat - Nichtigkeitsklage - Beschluss 2006/1016/EG - Garantieleistung

    Im Übrigen ist der betreffende Rechtsakt, wenn der Vertrag eine spezifischere Bestimmung enthält, die als Rechtsgrundlage für ihn dienen kann, auf diese Bestimmung zu stützen (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 29. April 2004, Kommission/Rat, Randnr. 60, und vom 26. Januar 2006, Kommission/Rat, C-533/03, Slg. 2006, I-1025, Randnr. 45).
  • EuGH, 06.09.2012 - C-490/10

    Parlament / Rat - Nichtigkeitsklage - Verordnung (EU, Euratom) Nr. 617/2010 -

    Die durch die angefochtene Verordnung eingeführte Erhebung von Informationen ist folglich nur durch das Ziel gerechtfertigt, bestimmte der besonderen Aufgaben zu erfüllen, die der Union gemäß Art. 194 Abs. 1 AEUV in der Energiepolitik übertragen sind (vgl. entsprechend Urteil vom 26. Januar 2006, Kommission/Rat, C-533/03, Slg. 2006, I-1025, Randnr. 52).
  • Generalanwalt beim EuGH, 25.06.2015 - C-132/14

    Parlament / Rat - Nichtigkeitsklagen - Verordnung (EU) Nr. 1385/2013 - Richtlinie

    24 - Vgl. Urteil Kommission/Rat (C-533/03, EU:C:2006:64).
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   EuGH, 19.12.2003 - C-533/03   

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EuGH, Entscheidung vom 19.12.2003 - C-533/03 (https://dejure.org/2003,70167)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Europäischer Gerichtshof

    Kommission / Rat

    Verordnung (EG) Nr. 1798/2003 - Richtlinie 2003/93/EG - Wahl der Rechtsgrundlage - Begriff der "Bestimmungen über die Steuern"

  • EU-Kommission PDF

    Kommission / Rat

    Verordnung (EG) Nr. 1798/2003 - Richtlinie 2003/93/EG - Wahl der Rechtsgrundlage - Begriff der "Bestimmungen über die Steuern"

  • EU-Kommission

    Kommission / Rat

    Abgaben , Mehrwertsteuer

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • Generalanwalt beim EuGH, 06.06.2013 - C-276/12

    Sabou - Steuerrecht - Verfahren - Amtshilfe zwischen den Mitgliedstaaten im

    26 - Siehe zur Verpflichtung des ersuchten Mitgliedstaats meine Schlussanträge vom 2. Juni 2005, Kommission/Rat (C-533/03, Slg. 2006, I-1025, Nr. 83).
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