Schlußanträge unten: Generalanwalt beim EuGH, 16.12.2004

Rechtsprechung
   EuGH, 26.05.2005 - C-536/03   

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https://dejure.org/2005,4009
EuGH, 26.05.2005 - C-536/03 (https://dejure.org/2005,4009)
EuGH, Entscheidung vom 26.05.2005 - C-536/03 (https://dejure.org/2005,4009)
EuGH, Entscheidung vom 26. Mai 2005 - C-536/03 (https://dejure.org/2005,4009)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • lexetius.com

    Mehrwertsteuer - Artikel 19 der Sechsten Mehrwertsteuerrichtlinie - Vorsteuerabzug - Immobiliengeschäfte - Gegenstände und Dienstleistungen, die für steuerpflichtige und für nicht steuerpflichtige Umsätze verwendet werden - Pro-rata-Abzug

  • Europäischer Gerichtshof

    António Jorge

    Mehrwertsteuer - Artikel 19 der Sechsten Mehrwertsteuerrichtlinie - Vorsteuerabzug - Immobiliengeschäfte - Gegenstände und Dienstleistungen, die für steuerpflichtige und für nicht steuerpflichtige Umsätze verwendet werden - Pro-rata-Abzug

  • EU-Kommission PDF

    António Jorge

    Mehrwertsteuer - Artikel 19 der Sechsten Mehrwertsteuerrichtlinie - Vorsteuerabzug - Immobiliengeschäfte - Gegenstände und Dienstleistungen, die für steuerpflichtige und für nicht steuerpflichtige Umsätze verwendet werden - Pro-rata-Abzug

  • EU-Kommission

    António Jorge

    Abgaben , Mehrwertsteuer

  • Wolters Kluwer

    Gemeinschaftsrechtliche Vereinbarkeit der Berücksichtigung des Wertes der noch nicht von einem Steuerpflichtigen bei der Ausübung einer Tätigkeit im Bauhandwerk abgeschlossenen Arbeiten im Nenner des Bruches zur Berechnung des Pro-rata-Satzes des Vorsteuerabzugs; ...

  • Judicialis

    Richtlinie 77/388/EWG des Rates vom 17. Mai 1977 zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Umsatzsteuern Art. 19 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mehrwertsteuer - Artikel 19 der Sechsten Mehrwertsteuerrichtlinie - Vorsteuerabzug - Immobiliengeschäfte - Gegenstände und Dienstleistungen, die für steuerpflichtige und für nicht steuerpflichtige Umsätze verwendet werden - Pro-rata-Abzug

  • datenbank.nwb.de

    Mehrwertsteuer: Vorsteuerabzug bei der Errichtung von Gebäuden - pro-rata-Abzug

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Vorsteuerabzug bei nicht abgeschlossener Tätigkeit im Bauhandwerk

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Zur Berechnung des Pro-rata-Satzes beim Vorsteuerabzug

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Europäischer Gerichtshof (Leitsatz)

    António Jorge

    Mehrwertsteuer - Artikel 19 der Sechsten Mehrwertsteuerrichtlinie - Vorsteuerabzug - Immobiliengeschäfte - Gegenstände und Dienstleistungen, die für steuerpflichtige und für nicht steuerpflichtige Umsätze verwendet werden - Pro-rata-Abzug

Sonstiges (3)

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)

    Ersuchen um Vorabentscheidung, vorgelegt mit Beschluss des Supremo Tribunal Administrativo, Portugal, vom 26. November 2003 in dem bei diesem anhängigen Rechtsstreit António Jorge Lda gegen Fazenda Pública

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    EWGRL 388/77 Art 19, Richtlinie 77/388/EWG Art 19
    Aufteilung; Mehrwertsteuer; Pro-Rata-Satz; Steuerbefreiung; Umsatzsteuer; Vorsteuerabzug

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Vorabentscheidungsersuchen des Supremo Tribunal Administrativo (Portugal) - Auslegung von Artikel 19 der Sechsten Richtlinie 77/388/EWG des Rates vom 17. Mai 1977 zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Umsatzsteuern - Gemeinsames ...

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EuZW 2005, 596
  • NZBau 2005, 574
  • DB 2005, 1366 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (6)

  • EuGH, 17.06.1997 - C-105/96

    Codiesel

    Auszug aus EuGH, 26.05.2005 - C-536/03
    16 In dieser Hinsicht steht es dem Gerichtshof frei, im Fall ungenau formulierter oder den Rahmen seiner Befugnisse nach Artikel 234 EG überschreitender Fragen aus dem gesamten von dem vorlegenden Gericht vorgelegten Material (insbesondere der Begründung der Vorlageentscheidung) diejenigen Elemente des Gemeinschaftsrechts herauszuarbeiten, die unter Berücksichtigung des Gegenstands des Rechtsstreits einer Auslegung bedürfen (vgl. Urteil vom 17. Juni 1997 in der Rechtssache C-105/96, Codiesel, Slg. 1997, I-3465, Randnr. 13).
  • EuGH, 08.06.2000 - C-400/98

    Breitsohl

    Auszug aus EuGH, 26.05.2005 - C-536/03
    Nach Artikel 10 Absatz 2 dieser Richtlinie ist dies der Fall, sobald die Lieferung des Gegenstands oder die Dienstleistung bewirkt wird (Urteil vom 8. Juni 2000 in der Rechtssache C-400/98, Breitsohl, Slg. 2000, I-4321, Randnr. 36).
  • EuGH, 22.02.2001 - C-408/98

    Abbey National

    Auszug aus EuGH, 26.05.2005 - C-536/03
    Das gemeinsame Mehrwertsteuersystem gewährleistet daher völlige Neutralität hinsichtlich der steuerlichen Belastung aller wirtschaftlichen Tätigkeiten unabhängig von ihrem Zweck und ihrem Ergebnis, sofern diese selbst der Mehrwertsteuer unterliegen (Urteile vom 8. Juni 2000 in der Rechtssache C-98/98, Midland Bank, Slg. 2000, I-4177, Randnr. 19, und vom 22. Februar 2001 in der Rechtssache C-408/98, Abbey National, Slg. 2001, I-1361, Randnr. 24).
  • EuGH, 20.04.1988 - 204/87

    Strafverfahren gegen Bekaert

    Auszug aus EuGH, 26.05.2005 - C-536/03
    15 In Anbetracht der Formulierung der Fragen durch das vorlegende Gericht ist zunächst darauf hinzuweisen, dass der Gerichtshof zwar im Verfahren nach Artikel 234 EG nicht befugt ist, die Normen des Gemeinschaftsrechts auf einen Einzelfall anzuwenden, und dass er somit auch nicht dafür zuständig ist, eine Bestimmung des innerstaatlichen Rechts unter jene Normen einzuordnen; er kann aber das Gemeinschaftsrecht im Rahmen der durch diesen Artikel vorgesehenen Zusammenarbeit zwischen den Gerichten anhand der Akten insoweit auslegen, als dies dem innerstaatlichen Gericht bei der Beurteilung der Wirkungen einer Bestimmung dienlich sein könnte (vgl. Urteil vom 20. April 1988 in der Rechtssache 204/87, Bekaert, Slg. 1988, 2029, Randnr. 5).
  • EuGH, 08.06.2000 - C-98/98

    Midland Bank

    Auszug aus EuGH, 26.05.2005 - C-536/03
    Das gemeinsame Mehrwertsteuersystem gewährleistet daher völlige Neutralität hinsichtlich der steuerlichen Belastung aller wirtschaftlichen Tätigkeiten unabhängig von ihrem Zweck und ihrem Ergebnis, sofern diese selbst der Mehrwertsteuer unterliegen (Urteile vom 8. Juni 2000 in der Rechtssache C-98/98, Midland Bank, Slg. 2000, I-4177, Randnr. 19, und vom 22. Februar 2001 in der Rechtssache C-408/98, Abbey National, Slg. 2001, I-1361, Randnr. 24).
  • EGMR, 25.10.1990 - 11787/85

    THYNNE, WILSON AND GUNNELL v. THE UNITED KINGDOM

    Auszug aus EuGH, 26.05.2005 - C-536/03
    9 Die gesetzesvertretende Verordnung Nr. 241/86 vom 20. August 1986 (Diário da República, Serie A, Nr. 190) hat später das im CIVA geregelte Verfahren in Bezug auf die Lieferung von Grundstücken ergänzt.
  • EuGH, 11.03.2010 - C-384/08

    Attanasio Group - Art. 43 EG und 48 EG - Regionale Regelung, in der verbindliche

    Damit obliegt es dem Gerichtshof, im Fall ungenau formulierter oder den Rahmen seiner Befugnisse nach Art. 267 AEUV überschreitender Fragen aus dem gesamten vom nationalen Gericht vorgelegten Material, insbesondere der Begründung der Vorlageentscheidung, diejenigen Elemente des Unionsrechts herauszuarbeiten, die angesichts des Gegenstands des Rechtsstreits einer Auslegung bedürfen (vgl. in diesem Sinne u. a. Urteile vom 29. November 1978, Redmond, 83/78, Slg. 1978, 2347, Randnr. 26, vom 17. Juni 1997, Codiesel, C-105/96, Slg. 1997, I-3465, Randnr. 13, und vom 26. Mai 2005, António Jorge, C-536/03, Slg. 2005, I-4463, Randnr. 16).
  • EuGH, 31.01.2013 - C-643/11

    LVK - 56 - Steuerrecht - Mehrwertsteuer - Richtlinie 2006/112/EG - Grundsatz der

    Nach Art. 167 in Verbindung mit Art. 63 der Richtlinie 2006/112 knüpft das Recht auf Abzug der in Rechnung gestellten Mehrwertsteuer zwar generell an die tatsächliche Bewirkung eines steuerpflichtigen Umsatzes an (vgl. Urteil vom 26. Mai 2005, António Jorge, C-536/03, Slg. 2005, I-4463, Randnrn.
  • EuGH, 31.01.2013 - C-642/11

    Stroy trans - Steuerrecht - Mehrwertsteuer - Richtlinie 2006/112/EG - Grundsatz

    Nach Art. 167 in Verbindung mit Art. 63 der Richtlinie 2006/112 knüpft das Recht auf Abzug der in Rechnung gestellten Mehrwertsteuer zwar generell an die tatsächliche Bewirkung eines steuerpflichtigen Umsatzes an (vgl. Urteil vom 26. Mai 2005, António Jorge, C-536/03, Slg. 2005, I-4463, Randnrn.
  • EuGH, 25.05.2023 - C-114/22

    Dyrektor Izby Administracji Skarbowej w Warszawie (TVA - Acquisition fictive)

    Daraus folgt, dass das Recht auf Vorsteuerabzug grundsätzlich vom Nachweis der tatsächlichen Bewirkung des Umsatzes abhängt (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 26. Mai 2005, António Jorge, C-536/03, EU:C:2005:323, Rn. 24 und 25, vom 27. Juni 2018, SGI und Valériane, C-459/17 und C-460/17, EU:C:2018:501, Rn. 34 und 35, sowie vom 29. September 2022, Raiffeisen Leasing, C-235/21, EU:C:2022:739, Rn. 40).
  • EuGH, 06.07.2006 - C-18/05

    Salus - Artikel 104 § 3 Absatz 2 der Verfahrensordnung - Sechste

    23 Jedoch obliegt es dem Gerichtshof, im Fall ungenau formulierter oder den Rahmen seiner Befugnisse nach Artikel 234 EG überschreitender Fragen aus dem gesamten von dem vorlegenden Gericht vorgelegten Material (insbesondere der Begründung der Vorlageentscheidung) diejenigen Elemente des Gemeinschaftsrechts herauszuarbeiten, die angesichts des Gegenstands des Rechtsstreits einer Auslegung bedürfen (in diesem Sinne Urteile vom 29. November 1978 in der Rechtssache 83/78, Pigs Marketing Board, Slg. 1978, 2347, Randnr. 26; vom 17. Juni 1997 in der Rechtssache C-105/96, Codiesel, Slg. 1997, I-3465, Randnr. 13, und vom 26. Mai 2005 in der Rechtssache C-536/03, António Jorge, Slg. 2005, I-4463, Randnr. 16).
  • Generalanwalt beim EuGH, 19.11.2020 - C-388/19

    Autoridade Tributária e Aduaneira (Impôt sur les plus-values immobilières) -

    12 Vgl. beispielsweise Urteil vom 26. Mai 2005, António Jorge (C-536/03, EU:C:2005:323, Rn. 15).
  • Generalanwalt beim EuGH, 17.01.2019 - C-712/17

    EN.SA. - Vorabentscheidungsersuchen - Mehrwertsteuer - fiktive Umsätze -

    6 Urteile vom 27. Juni 2018, SGI und Valériane (C-459/17 und C-460/17, EU:C:2018:501, Rn. 35), vom 31. Januar 2013, LVK (C-643/11, EU:C:2013:55, Rn. 34), vom 26. Mai 2005, António Jorge (C-536/03, EU:C:2005:323, Rn. 24 und 25), vom 29. April 2004, Terra Baubedarf-Handel (C-152/02, EU:C:2004:268, Rn. 31), und vom 8. Juni 2000, Breitsohl (C-400/98, EU:C:2000:304, Rn. 36).
  • EuGH, 06.07.2006 - C-155/05

    Casa di cura privata Salus SpA (C-18/05), Agenzia Entrate Ufficio Firenze 1

    23      Jedoch obliegt es dem Gerichtshof, im Fall ungenau formulierter oder den Rahmen seiner Befugnisse nach Artikel 234 EG überschreitender Fragen aus dem gesamten von dem vorlegenden Gericht vorgelegten Material (insbesondere der Begründung der Vorlageentscheidung) diejenigen Elemente des Gemeinschaftsrechts herauszuarbeiten, die angesichts des Gegenstands des Rechtsstreits einer Auslegung bedürfen (in diesem Sinne Urteile vom 29. November 1978 in der Rechtssache 83/78, Pigs Marketing Board, Slg. 1978, 2347, Randnr. 26; vom 17. Juni 1997 in der Rechtssache C-105/96, Codiesel, Slg. 1997, I-3465, Randnr. 13, und vom 26. Mai 2005 in der Rechtssache C-536/03, António Jorge, Slg. 2005, I-4463, Randnr. 16).
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Rechtsprechung
   Generalanwalt beim EuGH, 16.12.2004 - C-536/03   

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https://dejure.org/2004,19328
Generalanwalt beim EuGH, 16.12.2004 - C-536/03 (https://dejure.org/2004,19328)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 16.12.2004 - C-536/03 (https://dejure.org/2004,19328)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 16. Dezember 2004 - C-536/03 (https://dejure.org/2004,19328)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (19)

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