Rechtsprechung
| EuGH, 16.07.2009 - C-537/07 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- lexetius.com
Richtlinie 96/34/EG - Rahmenvereinbarung über Elternurlaub - Rechte, die zu Beginn des Elternurlaubs erworben worden waren oder gerade erworben wurden - Kontinuität der Ansprüche auf Leistungen der sozialen Sicherheit während des Urlaubs - Richtlinie 79/7/EWG - Grundsatz der Gleichbehandlung von Männern und Frauen im Bereich der sozialen Sicherheit - Erwerb von Ansprüchen auf eine Rente wegen dauernder Invalidität während des Elternurlaubs
- Europäischer Gerichtshof
Gómez-Limón Sánchez-Camacho
Richtlinie 96/34/EG - Rahmenvereinbarung über Elternurlaub - Rechte, die zu Beginn des Elternurlaubs erworben worden waren oder gerade erworben wurden - Kontinuität der Ansprüche auf Leistungen der sozialen Sicherheit während des Urlaubs - Richtlinie 79/7/EWG - Grundsatz der Gleichbehandlung von Männern und Frauen im Bereich der sozialen Sicherheit - Erwerb von Ansprüchen auf eine Rente wegen dauernder Invalidität während des Elternurlaubs
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Unmittelbare Berufungsmöglichkeit des Unionsbürgers auf die Rahmenvereinbarung über den Elternurlaub; Berücksichtigung von Teilzeitarbeit bei der Bemessung einer Invaliditätsrente; Evangelina Gómez-Limón Sánchez-Camacho gegen Instituto Nacional de la Seguridad Social (INSS) u.a.
Sonstiges
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)
Vorabentscheidungsersuchen des Juzgado de lo Social de Madrid (Spanien) eingereicht am 3. Dezember 2007 - Evangelina Gómez-Limón Sánchez-Camacho / Instituto Nacional de la Seguridad Social (INSS), Tesorería General de la Seguridad Social (TGSS), Alcampo SA
Verfahrensgang
- Generalanwalt beim EuGH, 04.12.2008 - C-537/07
- EuGH, 16.07.2009 - C-537/07
Zeitschriftenfundstellen
- Slg. 2009, I-6525
Wird zitiert von ... (17)
- BAG, 27.01.2011 - 6 AZR 526/09
Hemmung der Stufenlaufzeit durch Elternzeit
Eine mittelbare Diskriminierung kann daher nur vorliegen, wenn die benachteiligten und die begünstigten Personen vergleichbar sind (…EuGH 12. Oktober 2004 - C-313/02 - [Wippel] Rn. 55 f., Slg. 2004, I-9483; vgl. auch 16. Juli 2009 - C-537/07 - [Gómez-Limón] Rn. 56, Slg. 2009, I-6525;… v. Roetteken AGG Stand November 2010 § 3 Rn. 15, 181 mwN).(1) Die Arbeitnehmer, deren Arbeitsverhältnis während der Elternzeit unter Suspendierung der wechselseitigen Hauptpflichten ruht, und die aktiven Beschäftigten sind grundsätzlich nicht vergleichbar (…vgl. EuGH 21. Oktober 1999 - C-333/97 - [Lewen] Rn. 37, Slg. 1999, I-7243; 16. Juli 2009 - C-537/07 - [Gómez-Limón] Rn. 57, Slg. 2009, I-6525).
(a) Diese Bestimmung verpflichtet die Mitgliedstaaten nicht, den Arbeitnehmern während der Zeit des Elternurlaubs zu garantieren, dass sie Rechte auf künftige Leistungen des Arbeitgebers in demselben Umfang erwerben, als ob sie weiterhin eine (Vollzeit-) Tätigkeit ausgeübt hätten (vgl. EuGH 16. Juli 2009 - C-537/07 - [Gómez-Limón] Rn. 40, 43, Slg. 2009, I-6525;… BAG 20. April 2010 - 3 AZR 370/08 - Rn. 47, EzA GG Art. 3 Nr. 109).
- EuGH, 22.04.2010 - C-486/08
Sozialpolitik - Rahmenvereinbarungen über Teilzeitarbeit und über befristete …
Insoweit ist darauf hinzuweisen, dass sich nach ständiger Rechtsprechung Einzelne gegenüber dem Staat, insbesondere in dessen Eigenschaft als Arbeitgeber, immer dann auf die Bestimmungen einer Richtlinie berufen können, wenn sich diese als inhaltlich unbedingt und hinreichend genau darstellen (vgl. in diesem Sinne u. a. Urteile vom 20. März 2003, Kutz-Bauer, C-187/00, Slg. 2003, I-2741, Randnrn. 69 und 71, vom 15. April 2008, Impact, C-268/06, Slg. 2008, I-2483, Randnr. 57, und vom 16. Juli 2009, Gómez-Limón Sánchez-Camacho, C-537/07, noch nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnr. 33).Daher ist zunächst darauf hinzuweisen, dass nach Paragraf 2 Nr. 6 der Rahmenvereinbarung über den Elternurlaub, der von dem Einzelnen vor einem nationalen Gericht geltend gemacht werden kann (vgl. Urteil Gómez-Limón Sánchez-Camacho, Nr. 1 des Tenors), die Rechte, die der Arbeitnehmer zu Beginn des Elternurlaubs erworben hatte oder dabei war zu erwerben, bis zum Ende des Elternurlaubs bestehen bleiben und im Anschluss an diesen Anwendung finden.
Sowohl aus dem Wortlaut dieses Paragrafen 2 Nr. 6 als auch aus dem Kontext, in den er sich einfügt, ergibt sich, dass der Zweck dieser Bestimmung darin besteht, zu verhindern, dass aus dem Arbeitsverhältnis abgeleitete Rechte, die der Arbeitnehmer erworben hat oder dabei ist zu erwerben und über die er zum Zeitpunkt des Antritts eines Elternurlaubs verfügt, verloren gehen oder verkürzt werden, und zu gewährleisten, dass sich der Arbeitnehmer im Anschluss an den Elternurlaub im Hinblick auf diese Rechte in derselben Situation befindet wie vor diesem Urlaub (vgl. in diesem Sinne Urteile Gómez-Limón Sánchez-Camacho, Randnr. 39, und Meerts, Randnr. 39).
- EuGH, 22.10.2009 - C-261/08
Visa, Asyl und Einwanderung - Maßnahmen bezüglich des Überschreitens der …
Daher ist der Gerichtshof grundsätzlich gehalten, über ihm vorgelegte Fragen zu befinden, wenn diese die Auslegung des Gemeinschaftsrechts betreffen (vgl. u. a. Urteile vom 25. Februar 2003, IKA, C-326/00, Slg. 2003, I-1703, Randnr. 27, vom 12. April 2005, Keller, C-145/03, Slg. 2005, I-2529, Randnr. 33, vom 22. Juni 2006, Conseil général de la Vienne, C-419/04, Slg. 2006, I-5645, Randnr. 19, und vom 16. Juli 2009, Gómez-Limón, C-537/07, Slg. 2009, I-0000, Randnr. 24).Die Entscheidung über eine Vorlagefrage eines nationalen Gerichts kann nur dann abgelehnt werden, wenn die erbetene Auslegung des Gemeinschaftsrechts offensichtlich in keinem Zusammenhang mit der Realität oder dem Gegenstand des Ausgangsrechtsstreits steht, wenn das Problem hypothetischer Natur ist oder wenn der Gerichtshof nicht über die tatsächlichen und rechtlichen Angaben verfügt, die für eine sachdienliche Beantwortung der ihm vorgelegten Fragen erforderlich sind (vgl. u. a. Urteile vom 13. März 2001, PreussenElektra, C-379/98, Slg. 2001, I-2099, Randnr. 39, vom 22. Januar 2002, Canal Satélite Digital, C-390/99, Slg. 2002, I-607, Randnr. 19, und Gómez-Limón, Randnr. 25).
- EuGH, 22.10.2009 - C-116/08
Richtlinie 96/34/EG - Von UNICE, CEEP und EGB geschlossene Rahmenvereinbarung …
Sowohl aus dem Wortlaut dieses Paragrafen 2 Nr. 6 als auch aus dem Kontext, in den er sich einfügt, ergibt sich, dass der Zweck dieser Bestimmung darin besteht, zu verhindern, dass aus dem Arbeitsverhältnis abgeleitete Rechte, die der Arbeitnehmer erworben hat oder dabei ist zu erwerben und über die er zum Zeitpunkt des Antritts eines Elternurlaubs verfügt, verloren gehen oder verkürzt werden, und zu gewährleisten, dass sich der Arbeitnehmer im Anschluss an den Elternurlaub im Hinblick auf diese Rechte in derselben Situation befindet wie vor diesem Urlaub (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 16. Juli 2009, Gómez-Limón Sánchez-Camacho, C-537/07, Slg. 2009, I-0000, Randnr. 39). - EuGH, 22.11.2012 - C-385/11
Art. 157 AEUV - Richtlinie 79/7/EWG - Richtlinie 97/81/EG - …
Was den Hinweis der spanischen Regierung auf das Urteil vom 16. Juli 2009, Gómez-Limón Sánchez-Camacho (C-537/07, Slg. 2009, I-6525), angeht, genügt die Feststellung, dass entsprechend dem Vorbringen der Kommission dieses Urteil, wie sich aus seiner Randnr. 60 ergibt, in Bezug auf die Richtlinie 79/7 im Wesentlichen die Auslegung ihres Art. 7 Abs. 1 Buchst. b betrifft, wonach die Mitgliedstaaten befugt sind, den Erwerb von Ansprüchen auf Leistungen der sozialen Sicherheit aufgrund gesetzlicher Regelungen im Anschluss an Zeiträume der Beschäftigungsunterbrechung wegen Kindererziehung aus dem Anwendungsbereich der Richtlinie auszuschließen. - OVG Nordrhein-Westfalen, 14.11.2012 - 1 A 69/11
Stellenzulage Ausgleichszulage Elternzeit
EuGH, Urteile vom 22. April 2010 - C-486/08 -, Slg. 2010, I-3527 = juris, Rn. 51, vom 16. Juli 2009 - C-537/07 -, Slg. 2009, I-06525 = juris, Rn. 39, und vom 22. Oktober 2009 - C-116/08 -, NJW 2010, 1582 = juris, Rn. 39.vgl. EuGH, Urteil vom 16. Juli 2009 - C-537/07 -, Slg. 2009, I-06525 = juris, Rn. 36, 39.
- EuGH, 10.06.2010 - C-395/08
Richtlinie 97/81/EG - Rahmenvereinbarung über Teilzeitarbeit - Gleichbehandlung …
Für diese Auslegung spricht auch der Umstand, dass die Rahmenvereinbarung, die von den in den Branchenverbänden vertretenen Sozialpartnern geschlossen wurde, weder Fragen der sozialen Sicherheit regeln noch den nationalen Sozialversicherungsträgern, die nicht Vertragsparteien sind, Verpflichtungen auferlegen soll (vgl. entsprechend Urteil vom 16. Juli 2009, Gómez-Limón Sánchez-Camacho, C-537/07, Slg. 2009, I-0000, Randnrn. 48 bis 50). - EuGH, 20.10.2011 - C-123/10
Sozialpolitik - Gleichbehandlung von Männern und Frauen im Bereich der sozialen …
Nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofs liegt eine mittelbare Diskriminierung vor, wenn eine nationale Maßnahme zwar neutral formuliert ist, in ihrer Anwendung aber wesentlich mehr Frauen als Männer benachteiligt (vgl. u. a. Urteil vom 16. Juli 2009, Gómez-Limón Sánchez-Camacho, C-537/07, Slg. 2009, I-6525, Randnr. 54 und die dort angeführte Rechtsprechung). - Generalanwalt beim EuGH, 29.06.2010 - C-285/09
Generalanwalt tritt BGH bei innergemeinschaftlichen Lieferungen entgegen
Außerdem ist darauf hinzuweisen, dass nach ständiger Rechtsprechung das nationale Gericht, das mit dem Rechtsstreit befasst ist und in dessen Verantwortungsbereich die zu erlassende Entscheidung fällt, im Hinblick auf die Besonderheiten der Rechtssache sowohl die Erforderlichkeit einer Vorabentscheidung für den Erlass seines Urteils als auch die Erheblichkeit der dem Gerichtshof vorzulegenden Fragen zu beurteilen hat (vgl. insbesondere Urteile vom 5. Oktober 1977, Tedeschi/Denkavit, 5/77, Slg. 1977, 1555, Randnrn. 17 bis 19, vom 25. Februar 2003, IKA, C-326/00, Slg. 2003, I-1703, Randnr. 27, vom 12. April 2005, Keller, C-145/03, Slg. 2005, I-2529, Randnr. 33, vom 22. Juni 2006, Conseil général de la Vienne, C-419/04, Slg. 2006, I-5645, Randnr. 19, und vom 16. Juli 2009, Gómez-Limón, C-537/07, noch nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnr. 24). - EuGH, 16.09.2010 - C-149/10
Sozialpolitik - Richtlinie 96/34/EG - Rahmenvereinbarung über Elternurlaub - …
Gewiss ist die Rahmenvereinbarung aus einem aufgrund des Abkommens über die Sozialpolitik geführten Dialog zwischen Sozialpartnern auf europäischer Ebene hervorgegangen; durchgeführt wurde sie jedoch gemäß Art. 4 Abs. 2 des Abkommens über die Sozialpolitik durch eine Richtlinie des Rates der Europäischen Union, wodurch sie integraler Bestandteil dieser Richtlinie geworden ist (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 16. Juli 2009, Gómez-Limón Sánchez-Camacho, C-537/07, Slg. 2009, I-6525, Randnr. 34). - Generalanwalt beim EuGH, 16.06.2011 - C-123/10
Sozialpolitik - Richtlinie 79/7/EWG - Art. 4 - Gleichbehandlung von Männern und …
- Generalanwalt beim EuGH, 16.12.2010 - C-29/10
Übereinkommen über das auf vertragliche Schuldverhältnisse anzuwendende Recht, …
- Generalanwalt beim EuGH, 26.05.2011 - C-148/10
Vorabentscheidungsersuchen - Zuständigkeit des Gerichtshofs - Teilweise …
- Generalanwalt beim EuGH, 16.06.2011 - C-155/10
Arbeitsbedingungen - Arbeitszeitgestaltung - Art. 7 der Richtlinie 2003/88/EG - …
- Generalanwalt beim EuGH, 21.01.2010 - C-395/08
Gleichbehandlungsgrundsatz - Rahmenvereinbarung über Teilzeitarbeit - …
- Generalanwalt beim EuGH, 18.05.2010 - C-585/08
Verordnung (EG) Nr. 44/2001- Art. 15 Abs. 1 Buchst. c und Abs. 3 - Zuständigkeit …
- Generalanwalt beim EuGH, 18.05.2010 - C-144/09
Hotel Alpenhof - Verordnung (EG) Nr. 44/2001- Art. 15 Abs. 1 Buchst. c und Abs. 3 …
Rechtsprechung
| Generalanwalt beim EuGH, 04.12.2008 - C-537/07 |
Volltextveröffentlichungen
- Europäischer Gerichtshof
Gómez-Limón Sánchez-Camacho
Grundsatz der Gleichbehandlung von Männern und Frauen im Bereich der sozialen Sicherheit - Berechnung einer Invaliditätsrente - Elternurlaub
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- Generalanwalt beim EuGH, 04.12.2008 - C-537/07
- EuGH, 16.07.2009 - C-537/07
Zeitschriftenfundstellen
- Slg. 2009, I-6525
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