Schlußanträge unten: Generalanwalt beim EuGH, 10.02.2009

Rechtsprechung
   EuGH, 19.05.2009 - C-538/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,1198
EuGH, 19.05.2009 - C-538/07 (https://dejure.org/2009,1198)
EuGH, Entscheidung vom 19.05.2009 - C-538/07 (https://dejure.org/2009,1198)
EuGH, Entscheidung vom 19. Mai 2009 - C-538/07 (https://dejure.org/2009,1198)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • lexetius.com

    Richtlinie 92/50/EWG - Art. 29 Abs. 1 - Dienstleistungsaufträge - Nationale Regelung, nach der sich Unternehmen, zwischen denen ein Abhängigkeitsverhältnis besteht oder beträchtlicher Einfluss ausgeübt wird, nicht in Wettbewerb zueinander an ein und demselben ...

  • Europäischer Gerichtshof

    Assitur

    Richtlinie 92/50/EWG - Art. 29 Abs. 1 - Öffentliche Dienstleistungsaufträge - Nationale Regelung, nach der sich Unternehmen, zwischen denen ein Abhängigkeitsverhältnis besteht oder beträchtlicher Einfluss ausgeübt wird, nicht in Wettbewerb zueinander an ein und demselben ...

  • EU-Kommission PDF

    Assitur

    Richtlinie 92/50/EWG - Art. 29 Abs. 1 - Öffentliche Dienstleistungsaufträge - Nationale Regelung, nach der sich Unternehmen, zwischen denen ein Abhängigkeitsverhältnis besteht oder beträchtlicher Einfluss ausgeübt wird, nicht in Wettbewerb zueinander an ein und demselben ...

  • EU-Kommission

    Assitur

    Richtlinie 92/50/EWG - Art. 29 Abs. 1 - Öffentliche Dienstleistungsaufträge - Nationale Regelung, nach der sich Unternehmen, zwischen denen ein Abhängigkeitsverhältnis besteht oder beträchtlicher Einfluss ausgeübt wird, nicht in Wettbewerb zueinander an ein und demselben ...

  • Wolters Kluwer

    Vergabe öffentlicher Dienstleistungsaufträge; Gemeinschaftsrechtliche Unbedenklichkeit nationalstaatlicher über das Gemeischaftsrechtliche hinausgehender Ausschlussgründe; Gemeinschaftswidrigkeit des Ausschlusses von voneinander abhängigen Unternehmen ohne Widerspruchs- ...

  • oeffentliche-auftraege.de PDF
  • VERIS(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • Reguvis VergabePortal - Veris(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vergabe öffentlicher Dienstleistungsaufträge; Gemeinschaftsrechtliche Unbedenklichkeit nationalstaatlicher über das Gemeischaftsrechtliche hinausgehender Ausschlussgründe; Gemeinschaftswidrigkeit des Ausschlusses von voneinander abhängigen Unternehmen ohne Widerspruchs- ...

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Beteiligung von in Abhängigkeit zueinander stehender Bieter

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Europäischer Gerichtshof (Leitsatz)

    Assitur

    Richtlinie 92/50/EWG - Art. 29 Abs. 1 - Öffentliche Dienstleistungsaufträge - Nationale Regelung, nach der sich Unternehmen, zwischen denen ein Abhängigkeitsverhältnis besteht oder beträchtlicher Einfluss ausgeübt wird, nicht in Wettbewerb zueinander an ein und demselben ...

  • heuking.de PDF, S. 11 (Kurzinformation)

    Mehrere verbundene Unternehmen dürfen an Vergabeverfahren teilnehmen

  • vergaberecht.cc (Kurzinformation)

    Nationaler Gesetzgeber vs. Europäischer Gesetzgeber

Besprechungen u.ä.

  • pwclegal.de (Entscheidungsbesprechung)

    Dürfen sich verbundene Unternehmen parallel um öffentliche Aufträge bewerben?

Sonstiges (3)

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)

    Vorabentscheidungsersuchen des Tribunale Amministrativo Regionale per la Lombardia (Italien) eingereicht am 3. Dezember 2007 - Assitur Srl / Camera di Commercio, Industria, Artigianato e Agricoltura di Milano

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Vorabentscheidungsersuchen des Tribunale amministrativo regionale per la Lombardia (Italien) - Auslegung von Art. 29 der Richtlinie 92/50/EWG des Rates vom 18. Juni 1992 über die Koordinierung der Verfahren zur Vergabe öffentlicher Dienstleistungsaufträge (ABl. L 209, S. ...

  • EU-Kommission (Verfahrensmitteilung)

    Vorabentscheidungsersuchen

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 2009, 833
  • EuZW 2009, 550
  • NZBau 2009, 607
  • BauR 2009, 1638
  • VergabeR 2009, 756
 
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Wird zitiert von ... (48)Neu Zitiert selbst (4)

  • EuGH, 16.12.2008 - C-213/07

    DAS GEMEINSCHAFTSRECHT ENTHÄLT EINE ERSCHÖPFENDE AUFZÄHLUNG DER AUF DIE

    Auszug aus EuGH, 19.05.2009 - C-538/07
    Soweit sie solche Ausschlussgründe enthält, wurde diese Aufzählung vom Gerichtshof als erschöpfend angesehen (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 16. Dezember 2008, Michaniki, C-213/07, Slg. 2008, I-0000, Randnrn.

    Der Gerichtshof hat hinzugefügt, dass diese erschöpfende Aufzählung jedoch nicht die Befugnis der Mitgliedstaaten ausschließt, über diese Ausschlussgründe hinaus materiell-rechtliche Vorschriften aufrechtzuerhalten oder einzuführen, durch die u. a. gewährleistet werden soll, dass auf dem Gebiet der öffentlichen Aufträge der Grundsatz der Gleichbehandlung aller Bieter und der Grundsatz der Transparenz, die die Grundlage der Gemeinschaftsrichtlinien über die Verfahren zur Vergabe öffentlicher Aufträge bilden, beachtet werden; dies gilt allerdings nur unter der Voraussetzung, dass der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit gewahrt ist (vgl. in diesem Sinne Urteil Michaniki, Randnrn.

    33 und 35, sowie Michaniki, Randnr. 62).

  • EuGH, 09.02.2006 - C-226/04

    ERSTES URTEIL DES GERICHTSHOFES ZU DER FRAGE, OB DIENSTLEISTUNGSERBRINGER, DIE

    Auszug aus EuGH, 19.05.2009 - C-538/07
    Das vorlegende Gericht hat allerdings Zweifel, ob ein solcher Ansatz mit der Gemeinschaftsrechtsordnung vereinbar ist, insbesondere mit Art. 29 der Richtlinie 92/50 in seiner Auslegung durch den Gerichtshof im Urteil vom 9. Februar 2006, La Cascina u. a. (C-226/04 und C-228/04, Slg. 2006, I-1347, Randnrn.

    Im Rahmen der Beantwortung dieser Frage ist festzustellen, dass sich nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs die in Art. 29 Abs. 1 der Richtlinie 92/50 vorgesehenen sieben Gründe für einen Ausschluss eines Unternehmers von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren auf die berufliche Ehrenhaftigkeit, die Zahlungsfähigkeit oder die Zuverlässigkeit des Betroffenen, d. h. auf dessen berufliche Eignung, beziehen (vgl. in diesem Sinne Urteil La Cascina u. a., Randnr. 21).

  • EuGH, 21.02.2008 - C-412/04

    Kommission / Italien - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Öffentliche

    Auszug aus EuGH, 19.05.2009 - C-538/07
    In diesem Zusammenhang ist zu beachten, dass die Gemeinschaftsvorschriften auf dem Gebiet der Vergabe öffentlicher Aufträge im Rahmen der Verwirklichung des Binnenmarkts erlassen wurden, in dem der freie Verkehr gewährleistet und Wettbewerbsbeschränkungen unterbunden sind (vgl. in diesem Sinne Urteil des Gerichtshofs vom 21. Februar 2008, Kommission/Italien, C-412/04, Slg. 2008, I-619, Randnr. 2).
  • EuGH, 03.03.2005 - C-21/03

    Fabricom

    Auszug aus EuGH, 19.05.2009 - C-538/07
    Eine solche Regelung, die auf einer unwiderlegbaren Vermutung beruht, dass Angebote verbundener Unternehmen für denselben Auftrag stets voneinander beeinflusst worden seien, verstößt gegen den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit, da diesen Unternehmen damit keine Möglichkeit gegeben wird, nachzuweisen, dass in ihrem Fall keine tatsächliche Gefahr besteht, dass es zu einer Praxis kommt, die geeignet ist, die Transparenz zu beeinträchtigen und den Wettbewerb zwischen den Bietern zu verfälschen (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 3. März 2005, Fabricom, C-21/03 und C-34/03, Slg. 2005, I-1559, Randnrn.
  • EuGH, 08.02.2018 - C-144/17

    Lloyd's of London - Vorlage zur Vorabentscheidung - Öffentliche Aufträge - Art.

    Aus der Rechtsprechung des Gerichtshofs geht jedoch hervor, dass Art. 45 der Richtlinie 2004/18 nicht die Befugnis der Mitgliedstaaten ausschließt, über diese Ausschlussgründe hinaus materiell-rechtliche Vorschriften beizubehalten oder einzuführen, durch die u. a. gewährleistet werden soll, dass auf dem Gebiet der öffentlichen Aufträge der Grundsatz der Gleichbehandlung aller Bieter und der Grundsatz der Transparenz, die die Grundlage der Unionsrichtlinien über die Verfahren zur Vergabe öffentlicher Aufträge bilden, beachtet werden; dies gilt nur unter der Voraussetzung, dass der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit gewahrt ist (Urteil vom 19. Mai 2009, Assitur, C-538/07, EU:C:2009:317, Rn. 21).

    Es ist offensichtlich, dass eine nationale Regelung wie die im Ausgangsverfahren in Rede stehende, die es bezweckt, jede potenzielle Kollusion unter den Teilnehmern an einem Verfahren zur Vergabe eines öffentlichen Auftrags auszuschließen, die Gleichbehandlung der Bewerber sowie die Transparenz des Verfahrens wahren soll (vgl. entsprechend Urteil vom 19. Mai 2009, Assitur, C-538/07, EU:C:2009:317, Rn. 22).

    Eine solche Regelung darf jedoch nach dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit, der ein allgemeiner Grundsatz des Unionsrechts ist, nicht über das hinausgehen, was zur Erreichung des angestrebten Ziels erforderlich ist (vgl. in diesem Sinne u. a. Urteile vom 19. Mai 2009, Assitur, C-538/07, EU:C:2009:317, Rn. 23 und 24, vom 23. Dezember 2009, Serrantoni und Consorzio stabile edili, C-376/08, EU:C:2009:808, Rn. 33, sowie vom 22. Oktober 2015, 1mpresa Edilux und SICEF, C-425/14, EU:C:2015:721, Rn. 29).

    In dieser Hinsicht ist zu beachten, dass die Unionsvorschriften auf dem Gebiet der Vergabe öffentlicher Aufträge im Rahmen der Verwirklichung eines einheitlichen Marktes erlassen wurden, in dem der freie Verkehr gewährleistet sein soll und Wettbewerbsbeschränkungen unterbunden werden sollen (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 19. Mai 2009, Assitur, C-538/07, EU:C:2009:317, Rn. 25).

    In diesem Zusammenhang besteht unionsrechtlich ein Interesse daran, dass die Beteiligung möglichst vieler Bieter an einer Ausschreibung sichergestellt wird (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 19. Mai 2009, Assitur, C-538/07, EU:C:2009:317, Rn. 26, vom 23. Dezember 2009, Serrantoni und Consorzio stabile edili, C-376/08, EU:C:2009:808, Rn. 40, sowie vom 22. Oktober 2015, 1mpresa Edilux und SICEF, C-425/14, EU:C:2015:721, Rn. 36).

    Nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofs folgt daraus, dass der automatische Ausschluss von Bewerbern oder Bietern, die von anderen Wettbewerbern kontrolliert werden oder mit ihnen verbunden sind, über das hinausgeht, was zur Verhinderung kollusiver Verhaltensweisen und damit zur Sicherstellung der Anwendung des Gleichbehandlungsgrundsatzes und der Einhaltung des Transparenzgebots erforderlich ist (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 19. Mai 2009, Assitur, C-538/07, EU:C:2009:317, Rn. 28, vom 23. Dezember 2009, Serrantoni und Consorzio stabile edili, C-376/08, EU:C:2009:808, Rn. 38 und 40, sowie vom 22. Oktober 2015, 1mpresa Edilux und SICEF, C-425/14, EU:C:2015:721, Rn. 36 und 38).

    Er schließt damit für diese Bewerber oder Bieter die Möglichkeit aus, die Unabhängigkeit ihrer Angebote nachzuweisen, und läuft daher dem Unionsinteresse daran zuwider, dass die Beteiligung möglichst vieler Bieter an einer Ausschreibung sichergestellt wird (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 19. Mai 2009, Assitur, C-538/07, EU:C:2009:317, Rn. 29 und 30, vom 23. Dezember 2009, Serrantoni und Consorzio stabile edili, C-376/08, EU:C:2009:808, Rn. 39 und 40, sowie vom 22. Oktober 2015, 1mpresa Edilux und SICEF, C-425/14, EU:C:2015:721, Rn. 36).

    Die Beziehungen zwischen Unternehmen derselben Gruppe können nämlich besonderen Regelungen unterliegen, die geeignet sind, bei der Ausarbeitung von Angeboten, die diese Unternehmen im Rahmen ein und derselben Ausschreibung gleichzeitig abgeben, sowohl die Unabhängigkeit als auch die Vertraulichkeit zu gewährleisten (Urteil vom 19. Mai 2009, Assitur, C-538/07, EU:C:2009:317, Rn. 31).

    Zur Wahrung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ist es daher geboten, dass der öffentliche Auftraggeber verpflichtet ist, eine Prüfung und Würdigung der Tatsachen vorzunehmen, um festzustellen, ob das Verhältnis zwischen zwei Einheiten den Inhalt der einzelnen im Rahmen eines öffentlichen Ausschreibungsverfahrens abgegebenen Angebote konkret beeinflusst hat, wobei die Feststellung eines solchen wie auch immer gearteten Einflusses ausreicht, damit die betreffenden Unternehmen von dem Verfahren ausgeschlossen werden können (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 19. Mai 2009, Assitur, C-538/07, EU:C:2009:317, Rn. 32).

  • OLG Düsseldorf, 13.04.2011 - Verg 4/11

    Begriff der wettbewerbsbeschränkenden Abrede i.S. von § 19 Abs. 3 lit. f VOL/A

    Vielmehr hat die Vergabestelle, nachdem sie Kenntnis von der Verbundenheit erlangt hat, zu prüfen und zu würdigen, ob der Inhalt der von den verbundenen Unternehmen abgegebenen Angebote durch die sich aus der Verbundenheit ergebenden Verflechtungen und Abhängigkeiten beeinflusst worden ist, wobei die Feststellung eines wie auch immer gearteten Einflusses für den Ausschluss dieser Unternehmen genügt (vgl. EuGH, Urteil v. 19.5.2009, Rs. C-538/07 "Assitur").

    Die auch vom Europäischen Gerichtshof in seiner Entscheidung vom 19. Mai 2009 (C-538/07) ausdrücklich vorgesehene Prüfung durch den Auftraggeber umfasst eine Aufforderung an die betroffenen Unternehmen, die sich aus der Verbundenheit ergebenden Bedenken an der Einhaltung des Geheimwettbewerbs durch entsprechende Einlassungen und Erörterungen auszuräumen.

  • EuGH, 23.12.2009 - C-376/08

    Serrantoni und Consorzio stabile edili - Öffentliche Bauaufträge - Richtlinie

    48 und 61, und vom 19. Mai 2009, Assitur, C-538/07, Slg. 2009, I-0000, Randnrn.

    Eine solche Vorschrift enthält nämlich in den Fällen, in denen ein Konsortium und eines oder mehrere ihm angehörende Unternehmen in demselben Ausschreibungsverfahren konkurrierende Angebote eingereicht haben, eine unwiderlegliche Vermutung einer gegenseitigen Einflussnahme selbst dann, wenn das fragliche Konsortium sich an dem fraglichen Verfahren nicht für Rechnung und im Interesse dieser Unternehmen beteiligt hat, ohne dass es dem Konsortium oder den betroffenen Unternehmen ermöglicht würde, nachzuweisen, dass ihre Angebote völlig unabhängig voneinander formuliert worden sind und folglich eine Gefahr einer Beeinflussung des Wettbewerbs unter Bietern nicht besteht (vgl. in diesem Sinne zu öffentlichen Aufträgen, die in den Anwendungsbereich der Richtlinie 93/37/EWG des Rates vom 14. Juni 1993 zur Koordinierung der Verfahren zur Vergabe öffentlicher Bauaufträge [ABl. L 199, S. 54] bzw. in den der Richtlinie 92/50/EWG des Rates vom 18. Juni 1992 über die Koordinierung der Verfahren zur Vergabe öffentlicher Dienstleistungsaufträge [ABl. L 209, S. 1] fallen, Urteile Michaniki, Randnr. 67, und Assitur, Randnr. 30).

    Eine solche Vorschrift über einen systematischen Ausschluss, die für die öffentlichen Auftraggeber auch eine uneingeschränkte Verpflichtung zum Ausschluss der betroffenen Einheiten selbst in den Fällen enthält, in denen die Beziehungen zwischen diesen sich nicht auf ihr Gebaren im Rahmen der Verfahren auswirken, an denen sie sich beteiligt haben, läuft dem Gemeinschaftsinteresse daran zuwider, dass die Beteiligung möglichst vieler Bieter an einer Ausschreibung sichergestellt wird, und geht über das hinaus, was zur Erreichung des Ziels erforderlich ist, die Anwendung der Grundsätze der Gleichbehandlung und der Transparenz zu gewährleisten (vgl. in diesem Sinne zu öffentlichen Aufträgen im Anwendungsbereich der Richtlinie 92/50 Urteil Assitur, Randnrn.

  • OLG Düsseldorf, 04.02.2013 - Verg 31/12

    Zulässigkeit der Ausschreibung einer strategischen Partnerschaft für eine

    Der Gerichtshof der Europäischen Union hat sich lediglich gegen eine automatisch eintretende Ausschlussfolge ausgesprochen, bei der die näheren Tatumstände ungeprüft bleiben (vgl. EuGH, Urt. v. 19.05.2009 - C-538/07 "Assitur" - juris Rn 24 ff.; Urt. v. 23.12.2009 - C-376/08 "Serrantoni" - juris Rn. 38 ff.).
  • EuGH, 17.05.2018 - C-531/16

    Specializuotas transportas - Vorlage zur Vorabentscheidung - Richtlinie

    Darüber hinaus ist der Rechtsprechung zu entnehmen, dass es angesichts des Interesses der Union daran, dass die Beteiligung möglichst vieler Bieter an einer Ausschreibung sichergestellt wird, einer wirksamen Anwendung des Unionsrechts zuwiderlaufen würde, miteinander verbundene Unternehmen systematisch von der Teilnahme an ein und demselben Verfahren der Vergabe öffentlicher Aufträge auszuschließen (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 19. Mai 2009, Assitur, C-538/07, EU:C:2009:317, Rn. 26 und 28).

    Im Übrigen können die Beziehungen zwischen Unternehmen derselben Gruppe besonderen Regelungen etwa vertraglicher Art unterliegen, die geeignet sind, bei der Ausarbeitung von Angeboten, die die fraglichen Unternehmen im Rahmen ein und derselben Ausschreibung gleichzeitig abgeben, sowohl die Unabhängigkeit als auch die Vertraulichkeit zu gewährleisten (Urteil vom 19. Mai 2009, Assitur, C-538/07, EU:C:2009:317, Rn. 31).

    Dagegen berechtigt die bloße Feststellung, dass zwischen den betroffenen Unternehmen durch Eigentum oder die Anzahl der Stimmrechte, die in den ordentlichen Gesellschafterversammlungen ausgeübt werden können, ein Abhängigkeitsverhältnis besteht, den öffentlichen Auftraggeber noch nicht dazu, diese Unternehmen automatisch von dem Vergabeverfahren auszuschließen, ohne zu prüfen, ob sich ein solches Verhältnis auf das Verhalten der Unternehmen im Rahmen dieses Verfahrens konkret ausgewirkt hat (vgl. entsprechend Urteil vom 19. Mai 2009, Assitur, C-538/07, EU:C:2009:317, Rn. 32).

  • EuGH, 15.09.2022 - C-416/21

    J. Sch. Omnibusunternehmen und K. Reisen - Vorlage zur Vorabentscheidung -

    Denn eine solche abschließende Aufzählung schließt nicht die Befugnis der Mitgliedstaaten aus, materiell-rechtliche Vorschriften aufrechtzuerhalten oder einzuführen, durch die u. a. gewährleistet werden soll, dass auf dem Gebiet der öffentlichen Aufträge der Grundsatz der Gleichbehandlung und der daraus implizit folgende Grundsatz der Transparenz eingehalten werden, die von den Vergabestellen bei jedem Verfahren zur Vergabe eines solchen Auftrags zu beachten sind und die Grundlage der Unionsrichtlinien über die Verfahren zur Vergabe öffentlicher Aufträge bilden; dies gilt allerdings nur unter der Voraussetzung, dass der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit gewahrt ist (vgl. entsprechend Urteile vom 19. Mai 2009, Assitur, C-538/07, EU:C:2009:317, Rn. 21, und vom 8. Februar 2018, Lloydʼs of London, C-144/17, EU:C:2018:78, Rn. 30).

    In diesem Zusammenhang ist es zur Wahrung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit geboten, dass die Vergabestelle verpflichtet ist, eine Prüfung und Würdigung der Tatsachen vorzunehmen, um zu bestimmen, ob das Verhältnis zwischen zwei Einheiten den Inhalt der einzelnen im Rahmen eines öffentlichen Ausschreibungsverfahrens abgegebenen Angebote konkret beeinflusst hat, wobei die Feststellung eines solchen wie auch immer gearteten Einflusses ausreicht, um die betreffenden Einheiten von dem Verfahren ausschließen zu können (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 19. Mai 2009, Assitur, C-538/07, EU:C:2009:317, Rn. 32, und vom 8. Februar 2018, Lloydʼs of London, C-144/17, EU:C:2018:78, Rn. 38).

  • Generalanwalt beim EuGH, 22.11.2017 - C-531/16

    Specializuotas transportas - Vorlage zur Vorabentscheidung Richtlinie 2004/18/EG

    Der Gerichtshof hat dies im Urteil Assitur(13) festgestellt, und diese Vorgabe ist unstreitig.

    13 Urteil vom 19. Mai 2009 (C-538/07, EU:C:2009:317, Rn. 28): "Es würde jedoch einer wirksamen Anwendung des Gemeinschaftsrechts zuwiderlaufen, miteinander verbundene Unternehmen systematisch von der Teilnahme an ein und demselben Verfahren zur Vergabe eines öffentlichen Auftrags auszuschließen.

    16 Urteil vom 19. Mai 2009, Assitur (C-538/07, EU:C:2009:317, Rn. 31).

    23 Urteil vom 19. Mai 2009, Assitur (C-538/07, EU:C:2009:317, Rn. 30).

    44 Urteil vom 19. Mai 2009, Assitur (C-538/07, EU:C:2009:317, Rn. 32).

  • OLG Düsseldorf, 17.02.2016 - Verg 41/15

    Ausschließung eines Bieters wegen unzutreffender Erklärungen zu

    Da die Antragstellerin mit keinem am Wettbewerb beteiligten Unternehmen rechtlich oder faktisch im aktienrechtlichen Sinn verbunden ist, spricht gegen sie keine tatsächliche widerlegliche Vermutung, ein Angebot eingereicht zu haben, das durch Angebote der B... und/oder N... E.U.R.L. beeinflusst worden sein könnte, was sie zu widerlegen hätte (vgl. EuGH, Urt. v. 23.12.2009, C-376/08 "Serrantoni"; Urt. v. 19.05.2009, C-538/07 "Assitur"; Urt. v. 16.12.2008, C-213/07 "Michaniki"; Urt. v. 03.03.2005, C-34/03 "Fabricom"; OLG Düsseldorf, Beschl. v. 19.09.2011, VII-Verg 63/11; Beschl. v. 11.05.2011, VII-Verg 8/11; Beschl. v. 13.04.2011, VII-Verg 4/11).
  • OLG Celle, 14.04.2016 - 13 Verg 11/15

    Zulässigkeit der Beteiligung eines Projektanten am Vergabeverfahren

    Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union wäre ein genereller Ausschluss unverhältnismäßig und gemeinschaftswidrig (EuGH, Urteil vom 3. März 2005 - C-21/03 und C 34/03 "Fabricom", Tz. 34 ff.; Urteil vom 19. Mai 2005 - C-538/07, VergabeR 2009, 756 ff., Tz. 28 ff.).
  • OLG Düsseldorf, 11.05.2011 - Verg 8/11

    Begriff des erledigenden Ereignisses; Zulässigkeit von Angeboten verbundener

    Vielmehr hat die Vergabestelle, nachdem sie Kenntnis von der Verbundenheit erlangt hat, zu prüfen und zu würdigen, ob der Inhalt der von den verbundenen Unternehmen abgegebenen Angebote durch die sich aus der Verbundenheit ergebenden Verflechtungen und Abhängigkeiten beeinflusst worden ist, wobei die Feststellung eines wie auch immer gearteten Einflusses für den Ausschluss dieser Unternehmen genügt (vgl. EuGH, Urteil v. 19.5.2009, Rs. C-538/07 "Assitur").
  • EuGH, 08.12.2022 - C-769/21

    BTA Baltic Insurance Company

  • OLG München, 23.11.2020 - Verg 7/20

    Ausschluss vom Vergabeverfahren

  • EuGH, 23.12.2009 - C-305/08

    CoNISMa - Öffentliche Dienstleistungsaufträge - Richtlinie 2004/18/EG - Begriffe

  • EuGH, 13.12.2012 - C-465/11

    Forposta und ABC Direct Contact - Richtlinie 2004/18/EG - Art. 45 Abs. 2

  • OLG Düsseldorf, 11.05.2011 - Verg 1/11

    Begriff des erledigenden Ereignisses; Zulässigkeit von Angeboten verbundener

  • VK Bund, 14.10.2020 - VK 1-78/20

    Rahmenvertrag Ober die Lieferung von Suppentassen

  • OLG Naumburg, 02.08.2012 - 2 Verg 3/12

    Müllheizkraftwerk, Müllheizkraftwerk I - Vergabenachprüfungsverfahren: Nachweis

  • EuG, 26.04.2023 - T-54/21

    Programm Galileo: Die Klage von OHB System gegen die Vergabe des Auftrags für

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 10.03.2010 - L 21 SF 41/10

    Darf ein Bieter als Nachunternehmer eines anderen Bieters agieren?

  • EuG, 28.02.2018 - T-292/15

    Vakakis kai Synergates / Kommission - Außervertragliche Haftung - Öffentliche

  • BayObLG, 11.01.2023 - Verg 2/21

    Ausschluss von Angeboten verbundener Unternehmen im Vergabeverfahren

  • EuGH, 30.01.2020 - C-395/18

    Tim

  • VK Rheinland, 19.05.2021 - VK 6/21

    Wie wird der Geheimwettbewerb unter "Konzernschwestern" gewahrt?

  • EuGH, 28.02.2018 - C-523/16

    MA.T.I. SUD - Vorlage zur Vorabentscheidung - Öffentliche Aufträge - Richtlinie

  • EuG, 20.03.2013 - T-415/10

    Nexans France / Entreprise commune Fusion for Energy

  • VK Bund, 06.10.2010 - VK 2-89/10

    Arzneimittelrabattverträgen gem. § 130a Abs. 8 SGB V

  • VK Bund, 17.12.2010 - VK 2-119/10

    Arzneimittelrabattvereinbarungen gemäß § 130a Abs. 8 SGB V

  • Generalanwalt beim EuGH, 14.04.2010 - C-271/08

    Kommission / Deutschland - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Art. 226 EG

  • BayObLG, 07.12.2022 - Verg 2/21

    1. Die Aufzählung der fakultativen Ausschlussgründe in § 124 GWB ist

  • VK Bund, 27.08.2010 - VK 3-84/10

    Wirkstoffbezogene Arzneimittelrabattverträge gem. § 130a Abs. 8 SGB V

  • OLG Düsseldorf, 19.09.2011 - Verg 63/11

    Gemeinsame Rechtsabteilung: Kein Verstoß gegen Geheimwettbewerb!

  • EuGH, 22.10.2015 - C-425/14

    Impresa Edilux and SICEF - Vorlage zur Vorabentscheidung - Öffentliche Aufträge -

  • VK Bund, 30.11.2012 - VK 2-131/12

    Abschluss von Rahmenverträgen gem. § 127 Abs. 1 SGB V über die Versorgung mit

  • EuGH, 15.07.2010 - C-74/09

    Bâtiments und Ponts Construction und WISAG Produktionsservice - Öffentliche

  • VK Bund, 02.04.2014 - VK 1-14/14

    Nachprüfungsverfahren: Versorgung von Versicherten mit ableitenden

  • Generalanwalt beim EuGH, 14.09.2010 - C-90/09

    General Química u.a. / Kommission - Rechtsmittel - Wettbewerb - Kartell im

  • VK Baden-Württemberg, 11.06.2021 - 1 VK 14/21

    Angebot kann über fremdes Benutzerkonto hochgeladen werden!

  • Generalanwalt beim EuGH, 15.04.2010 - C-74/09

    Bâtiments und Ponts Construction und WISAG Produktionsservice - Freier

  • Generalanwalt beim EuGH, 25.11.2015 - C-396/14

    MT Højgaard und Züblin

  • Generalanwalt beim EuGH, 03.09.2009 - C-305/08

    CoNISMa - Dienstleistungsaufträge - Richtlinie 2004/18/EG - Verfahren zur Vergabe

  • Generalanwalt beim EuGH, 15.11.2017 - C-523/16

    MA.T.I. SUD

  • VK Bund, 03.02.2010 - VK 1-236/09

    Abschluss einer Rabattvereinbarung gemäß § 130a Abs. 8 SGB V für 2010/2011

  • VK Bund, 27.06.2011 - VK 1-66/11

    Generika Ausschreibung

  • VK Rheinland, 01.03.2022 - VK 48/21

    Verbundene Unternehmen müssen Zweifel an Unabhängigkeit der Angebote ausräumen!

  • Generalanwalt beim EuGH, 24.02.2022 - C-332/20

    Roma Multiservizi und Rekeep

  • EuGH, 28.02.2018 - C-536/16

    Darf Nachforderung von Erklärungen mit Strafzahlung verbunden werden?

  • VK Sachsen, 06.12.2013 - 1/SVK/037-13

    Nachweis entspricht nicht den Vorgaben: Kein Nachfordern möglich!

  • Generalanwalt beim EuGH, 24.06.2021 - C-110/20

    Generalanwalt Hogan: Ein Mitgliedstaat ist nicht zur flächenmäßigen Begrenzung

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Rechtsprechung
   Generalanwalt beim EuGH, 10.02.2009 - C-538/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,28778
Generalanwalt beim EuGH, 10.02.2009 - C-538/07 (https://dejure.org/2009,28778)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 10.02.2009 - C-538/07 (https://dejure.org/2009,28778)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 10. Februar 2009 - C-538/07 (https://dejure.org/2009,28778)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Europäischer Gerichtshof

    Assitur

    Dienstleistungsaufträge - Richtlinie 92/50/EWG - Art. 29 - Nationale Regelung, die die gleichzeitige Beteiligung von Unternehmen, die in einem Abhängigkeitsverhältnis im Sinne von Art. 2359 des italienischen Codice Civile zueinander stehen, an einer Ausschreibung ...

  • EU-Kommission PDF

    Assitur

    Dienstleistungsaufträge - Richtlinie 92/50/EWG - Art. 29 - Nationale Regelung, die die gleichzeitige Beteiligung von Unternehmen, die in einem Abhängigkeitsverhältnis im Sinne von Art. 2359 des italienischen Codice Civile zueinander stehen, an einer Ausschreibung ...

  • EU-Kommission

    Assitur

    Dienstleistungsaufträge - Richtlinie 92/50/EWG - Art. 29 - Nationale Regelung, die die gleichzeitige Beteiligung von Unternehmen, die in einem Abhängigkeitsverhältnis im Sinne von Art. 2359 des italienischen Codice Civile zueinander stehen, an einer Ausschreibung ...

  • Reguvis VergabePortal - Veris
  • ibr-online

    Teilnahme von Bietern in einem Abhängigkeitsverhältnis

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZfBR 2009, 280
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • EuGH, 16.12.2008 - C-213/07

    DAS GEMEINSCHAFTSRECHT ENTHÄLT EINE ERSCHÖPFENDE AUFZÄHLUNG DER AUF DIE

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 10.02.2009 - C-538/07
    Da die Mitgliedstaaten am besten in der Lage sind, im Licht ihrer spezifischen historischen, wirtschaftlichen oder sozialen Erwägungen zu bestimmen, welche Situationen in Verfahren zur Vergabe öffentlicher Aufträge wahrscheinlich zu einer Verletzung der Grundsätze der Gleichbehandlung aller Bieter und der Transparenz führen, hat der Gerichtshof im Urteil Michaniki bestätigt, dass die Mitgliedstaaten über ein bestimmtes Ermessen für den Erlass von Maßnahmen verfügen, die die Einhaltung dieser Grundsätze gewährleisten sollen.

    14 - Vgl. Urteil vom 16. Dezember 2008, Michaniki (C-213/07, Slg. 2008, I-0000, Randnrn.

    55, 56 und 48 Urteil Michaniki (in Fn. 14 angeführt) und die dort angeführte Rechtsprechung.

    Während das Urteil Michaniki eine nationale Vorschrift betrifft, die eine allgemeine Unvereinbarkeit des Sektors der öffentlichen Bauarbeiten mit dem der Informationsmedien einführt und zur Folge hat, dass Unternehmer, die öffentliche Bauaufträge durchführen und außerdem im Sektor der Informationsmedien engagiert sind, von der Vergabe öffentlicher Aufträge ausgeschlossen werden, sind die Rechtsgrundsätze oder die Ratio, die dieser Entscheidung zugrunde liegen, im Bereich der Vergabeverfahren für öffentliche Aufträge allgemein anwendbar und keineswegs für den Mediensektor spezifisch oder auf diesen eingeschränkt.

  • EuGH, 09.02.2006 - C-226/04

    ERSTES URTEIL DES GERICHTSHOFES ZU DER FRAGE, OB DIENSTLEISTUNGSERBRINGER, DIE

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 10.02.2009 - C-538/07
    Die Kommission ist der Ansicht, dass Art. 29 der Richtlinie 92/50 gemäß dem Urteil La Cascina u. a. eine abschließende Aufzählung von sieben Gründen für einen Ausschluss von Bewerbern von der Teilnahme am Vergabeverfahren vorsehe, die sich auf deren berufliche Ehrenhaftigkeit, ihre Zahlungsfähigkeit oder ihre Zuverlässigkeit bezögen.

    6 - Urteil vom 9. Februar 2006, La Cascina u. a. (C-226/04 und C-228/04, Slg. 2006, I-1347).

    Die Tatsache, dass die Annahme dieser Ausschlussgründe durch die Mitgliedstaaten fakultativ ist, mag zwar nur schwer mit dem abschließenden Charakter dieser Gründe in Einklang zu bringen sein, der Gerichtshof hat aber im Urteil La Cascina u. a. bestätigt, dass "Artikel 29 der Richtlinie ... auf dem fraglichen Gebiet nicht auf eine einheitliche Anwendung der in ihm angeführten Ausschlussgründe auf Gemeinschaftsebene [zielt], denn die Mitgliedstaaten sind befugt, diese Ausschlussgründe entweder überhaupt nicht anzuwenden, indem sie sich für eine größtmögliche Beteiligung an den Verfahren zur Vergabe öffentlicher Aufträge entscheiden, oder aber diese Gründe je nach den auf nationaler Ebene maßgeblichen rechtlichen, wirtschaftlichen oder sozialen Erwägungen im Einzelfall mit unterschiedlicher Strenge in die nationale Regelung aufzunehmen.

  • EuGH, 22.01.2002 - C-390/99

    Canal Satélite Digital

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 10.02.2009 - C-538/07
    8 - Urteile vom 13. März 2001, PreussenElektra (C-379/98, Slg. 2001, I-2099, Randnr. 39), vom 22. Januar 2002, Canal Satélite Digital (C-390/99, Slg. 2002, I-607, Randnr. 19), und vom 11. September 2008, Eckelkamp u. a. (C-11/07, Slg. 2008, I-0000, Randnr. 28).
  • EuGH, 24.10.1996 - C-73/95

    Viho / Kommission

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 10.02.2009 - C-538/07
    Vgl. Urteil des Gerichtshofs vom 24. Oktober 1996, Viho/Kommission (C-73/95 P, Slg. 1996, I-5457, Randnrn.
  • EuGH, 12.04.2005 - C-145/03

    DIE BEHANDLUNGSKOSTEN EINER PERSON, DIE IM BESITZ DER FORMBLÄTTER E 111 UND E 112

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 10.02.2009 - C-538/07
    7 - Urteile vom 12. April 2005, Keller (C-145/03, Slg. 2005, I-2529, Randnr. 33), und vom 18. Juli 2007, Lucchini (C-119/05, Slg. 2007, I-6199, Randnr. 43).
  • EuGH, 11.09.2008 - C-11/07

    Eckelkamp - Freier Kapitalverkehr - Art. 56 EG und 58 EG - Erbschaftsteuer -

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 10.02.2009 - C-538/07
    8 - Urteile vom 13. März 2001, PreussenElektra (C-379/98, Slg. 2001, I-2099, Randnr. 39), vom 22. Januar 2002, Canal Satélite Digital (C-390/99, Slg. 2002, I-607, Randnr. 19), und vom 11. September 2008, Eckelkamp u. a. (C-11/07, Slg. 2008, I-0000, Randnr. 28).
  • EuGH, 13.03.2001 - C-379/98

    PreussenElektra - Pflicht zur Abnahme von Strom zu Mindestpreisen keine

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 10.02.2009 - C-538/07
    8 - Urteile vom 13. März 2001, PreussenElektra (C-379/98, Slg. 2001, I-2099, Randnr. 39), vom 22. Januar 2002, Canal Satélite Digital (C-390/99, Slg. 2002, I-607, Randnr. 19), und vom 11. September 2008, Eckelkamp u. a. (C-11/07, Slg. 2008, I-0000, Randnr. 28).
  • EuGH, 18.07.2007 - C-119/05

    DAS GEMEINSCHAFTSRECHT STEHT DER ANWENDUNG DES GRUNDSATZES DER RECHTSKRAFT

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 10.02.2009 - C-538/07
    7 - Urteile vom 12. April 2005, Keller (C-145/03, Slg. 2005, I-2529, Randnr. 33), und vom 18. Juli 2007, Lucchini (C-119/05, Slg. 2007, I-6199, Randnr. 43).
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