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Rechtsprechung
   EuGH, 15.11.2011 - C-539/09   

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https://dejure.org/2011,1788
EuGH, 15.11.2011 - C-539/09 (https://dejure.org/2011,1788)
EuGH, Entscheidung vom 15.11.2011 - C-539/09 (https://dejure.org/2011,1788)
EuGH, Entscheidung vom 15. November 2011 - C-539/09 (https://dejure.org/2011,1788)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • lexetius.com

    Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Vom Rechnungshof geäußerte Absicht, in einem Mitgliedstaat Prüfungen vorzunehmen - Weigerung dieses Mitgliedstaats - Befugnisse des Rechnungshofs - Art. 248 EG - Prüfung der Zusammenarbeit der nationalen Verwaltungsbehörden auf dem ...

  • Europäischer Gerichtshof

    Kommission / Deutschland

    Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Vom Rechnungshof geäußerte Absicht, in einem Mitgliedstaat Prüfungen vorzunehmen - Weigerung dieses Mitgliedstaats - Befugnisse des Rechnungshofs - Art. 248 EG - Prüfung der Zusammenarbeit der nationalen Verwaltungsbehörden auf dem ...

  • EU-Kommission PDF

    Kommission / Deutschland

    Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Vom Rechnungshof geäußerte Absicht, in einem Mitgliedstaat Prüfungen vorzunehmen - Weigerung dieses Mitgliedstaats - Befugnisse des Rechnungshofs - Art. 248 EG - Prüfung der Zusammenarbeit der nationalen Verwaltungsbehörden auf dem ...

  • EU-Kommission

    Kommission / Deutschland

    Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Vom Rechnungshof geäußerte Absicht, in einem Mitgliedstaat Prüfungen vorzunehmen - Weigerung dieses Mitgliedstaats - Befugnisse des Rechnungshofs - Art. 248 EG - Prüfung der Zusammenarbeit der nationalen Verwaltungsbehörden auf dem ...

  • Wolters Kluwer

    Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats; Verweigerung der Prüfung durch den Rechnungshof der Europäischen Union; Europäische Kommission gegen Bundesrepublik Deutschland

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats; Verweigerung der Prüfung durch den Rechnungshof der Europäischen Union; Europäische Kommission gegen Bundesrepublik Deutschland

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • pwc.de (Kurzinformation)

    EU-Rechnungshof zur Prüfung des deutschen Mehrwertsteuerhaushalts berechtigt

Sonstiges

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Verstoß gegen die Art. EG und 248 Abs. 1, 2 und 3 EG sowie gegen die Art. 140 Abs. 2 und 142 Abs. 1 der Verordnung Nr. 1605/2002 des Rates vom 25. Juni 2002 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Europäischen ...

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 2012, 556
  • DÖV 2012, 117
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (10)

  • EuGH, 08.07.2010 - C-334/08

    Kommission / Italien - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Eigenmittel der

    Auszug aus EuGH, 15.11.2011 - C-539/09
    Was zweitens die von der Kommission darüber hinaus gerügte Verletzung von Art. 10 EG angeht, genügt dagegen der Hinweis, dass kein Verstoß gegen die allgemeinen Verpflichtungen aus den Bestimmungen dieses Artikels festzustellen ist, der sich von dem festgestellten Verstoß gegen die spezifischeren Verpflichtungen der Bundesrepublik Deutschland aus Art. 248 EG unterschiede (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 8. Juli 2010, Kommission/Italien, C-334/08, noch nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnr. 75 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 12.09.2000 - C-276/97

    Kommission / Frankreich

    Auszug aus EuGH, 15.11.2011 - C-539/09
    Hierzu hat der Gerichtshof u. a. entschieden, dass ein Mitgliedstaat, der es entgegen den Erfordernissen der Sechsten Mehrwertsteuerrichtlinie unterlässt, eine bestimmte Art von Umsätzen der Mehrwertsteuer zu unterwerfen, dadurch auch seine Pflicht verletzen kann, der Kommission die der Steuer, die auf die genannten Umsätze hätte erhoben werden müssen, entsprechenden Beträge als Mehrwertsteuermittel zur Verfügung zu stellen (vgl. u. a. Urteile vom 12. September 2000, Kommission/Frankreich, C-276/97, Slg. 2000, I-6251, Randnrn.
  • EuGH, 22.05.1990 - 70/88

    Parlament / Rat

    Auszug aus EuGH, 15.11.2011 - C-539/09
    Insoweit ist darauf hinzuweisen, dass mit den Verträgen ein System der Zuständigkeitsverteilung zwischen den verschiedenen Organen der Gemeinschaft geschaffen wurde, das jedem Organ seinen eigenen Auftrag innerhalb des institutionellen Gefüges der Gemeinschaft und bei der Erfüllung der ihr übertragenen Aufgaben zuweist (Urteil vom 22. Mai 1990, Parlament/Rat, C-70/88, Slg. 1990, I-2041, Randnr. 21).
  • EuGH, 17.07.2008 - C-132/06

    DER GERICHTSHOF BEANSTANDET DIE ITALIENISCHE MEHRWERTSTEUERAMNESTIE

    Auszug aus EuGH, 15.11.2011 - C-539/09
    Desgleichen hat der Gerichtshof ausgeführt, dass aus den Art. 2 und 22 der Sechsten Mehrwertsteuerrichtlinie sowie aus Art. 10 EG hervorgeht, dass jeder Mitgliedstaat verpflichtet ist, alle Rechts- und Verwaltungsvorschriften zu erlassen, die geeignet sind, die Erhebung der gesamten in seinem Hoheitsgebiet geschuldeten Mehrwertsteuer zu gewährleisten, und dass die Mitgliedstaaten im Rahmen des Gemeinsamen Mehrwertsteuersystems gehalten sind, die Beachtung der Verpflichtungen sicherzustellen, denen die Steuerpflichtigen unterliegen, und insoweit insbesondere hinsichtlich der Art des Einsatzes der ihnen zu Gebote stehenden Mittel über einen gewissen Spielraum verfügen; er hat jedoch hinzugefügt, dass dieser Spielraum u. a. durch die Verpflichtung begrenzt wird, eine wirksame Erhebung der Eigenmittel der Gemeinschaft zu garantieren (Urteil vom 17. Juli 2008, Kommission/Italien, C-132/06, Slg. 2008, I-5457, Randnrn.
  • EuGH, 23.05.1990 - 251/88

    Kommission / Deutschland

    Auszug aus EuGH, 15.11.2011 - C-539/09
    Insoweit sieht Art. 6 Abs. 2 zweiter Gedankenstrich der Verordnung Nr. 1553/89 u. a. vor, dass die Mitgliedstaaten bei der Anwendung von Art. 2 Abs. 2 dritter Gedankenstrich der Verordnung die Grundlage für die Mehrwertsteuermittel so berechnen, als ob diese Umsätze steuerpflichtig wären, damit die betreffenden Staaten ebenso behandelt werden wie die übrigen Mitgliedstaaten, die einen bestimmten Bereich nicht befreit haben (vgl. Urteil vom 23. Mai 1990, Kommission/Deutschland, Slg. 1990, I-2107, Randnr. 14).
  • EuGH, 07.12.2010 - C-285/09

    R. - Sechste Richtlinie - Art. 28c Teil A Buchst. a - Hinterziehung von

    Auszug aus EuGH, 15.11.2011 - C-539/09
    Insoweit ist zum einen hervorzuheben, dass ein erheblicher Teil der Betrugsfälle im Bereich der Mehrwertsteuer im Rahmen des tatsächlichen oder vorgeblichen innergemeinschaftlichen Handels auftritt, und zum anderen darauf hinzuweisen, dass der Gerichtshof bereits entschieden hat, dass die gegenseitige Unterstützung und die Zusammenarbeit zwischen den Steuerbehörden der betreffenden Mitgliedstaaten von wesentlicher Bedeutung insbesondere dafür sind, zu verhindern, dass innergemeinschaftliche Erwerbe der Zahlung der Mehrwertsteuer entzogen werden (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 7. Dezember 2010, R., C-285/09, noch nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnr. 52).
  • EuGH, 10.07.2001 - C-315/99

    Ismeri Europa / Rechnungshof

    Auszug aus EuGH, 15.11.2011 - C-539/09
    Wie der Gerichtshof bereits festgestellt hat, soll diese Bestimmung dazu beitragen, dass die Finanzverwaltung der Gemeinschaft durch die Übermittlung der Berichte an die Organe und die Ausarbeitung ihrer Antworten verbessert wird (Urteil vom 10. Juli 2001, 1smeri Europa/Rechnungshof, C-315/99 P, Slg. 2001, I-5281, Randnr. 27).
  • EuGH, 16.09.1999 - C-414/97

    Kommission / Spanien

    Auszug aus EuGH, 15.11.2011 - C-539/09
    Bei all diesen Gesichtspunkten trifft es zwar zu, dass die aus der Entrichtung der Mehrwertsteuer stammenden Einnahmen zum größten Teil nationale Steuereinnahmen bleiben, die in den Haushalt der Mitgliedstaaten eingesetzt werden, so dass nur ein geringer Prozentsatz dieser Einnahmen als Eigenmittel dem Gemeinschaftshaushalt zufließt (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 16. September 1999, Kommission/Spanien, C-414/97, Slg. 1999, I-5585, Randnr. 23).
  • EuGH, 13.03.1990 - C-30/89

    Kommission / Frankreich - Vertragsverletzungsverfahren - Sechste

    Auszug aus EuGH, 15.11.2011 - C-539/09
    Diese Feststellungen ändern jedoch nichts daran, dass das in Umsetzung des Vertrags geschaffene System der Eigenmittel hinsichtlich der Mehrwertsteuermittel darauf abzielt, die Mitgliedstaaten zu verpflichten, einen Teil der als Mehrwertsteuer erhobenen Beträge der Gemeinschaft als Eigenmittel zur Verfügung zu stellen (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 13. März 1990, Kommission/Frankreich, Slg. 1990, I-691, Randnr. 23).
  • EuGH, 04.10.2001 - C-326/99

    "Goed Wonen"

    Auszug aus EuGH, 15.11.2011 - C-539/09
    Zu den Zielen, die der Rat mit dem Erlass der Sechsten Mehrwertsteuerrichtlinie verfolgte, gehörte im Übrigen, wie sich insbesondere aus ihrem elften Erwägungsgrund ergibt, der mittlerweile in den 35. Erwägungsgrund der Mehrwertsteuerrichtlinie übernommen wurde, das Ziel einer gleichmäßigen Erhebung der Eigenmittel in allen Mitgliedstaaten (vgl. Urteil vom 4. Oktober 2001, "Goed Wonen", C-326/99, Slg. 2001, I-6831, Randnr. 47 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 26.02.2013 - C-617/10

    Åkerberg Fransson - Anwendungsbereich der Charta der Grundrechte, Grundsatz des

    Da die Eigenmittel der Union gemäß dem Wortlaut von Art. 2 Abs. 1 des Beschlusses 2007/436/EG, Euratom des Rates vom 7. Juni 2007 über das System der Eigenmittel der Europäischen Gemeinschaften (ABl. L 163, S. 17) u. a. die Einnahmen umfassen, die sich aus der Anwendung eines einheitlichen Satzes auf die nach den Unionsvorschriften bestimmte einheitliche Mehrwertsteuer-Eigenmittelbemessungsgrundlage ergeben, besteht ein unmittelbarer Zusammenhang zwischen der Erhebung der Mehrwertsteuereinnahmen unter Beachtung des einschlägigen Unionsrechts und der Zurverfügungstellung entsprechender Mehrwertsteuermittel für den Haushalt der Union, da jedes Versäumnis bei der Erhebung Ersterer potenziell zu einer Verringerung Letzterer führt (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 15. November 2011, Kommission/Deutschland, C-539/09, Slg. 2011, I-11235, Randnr. 72).
  • BFH, 27.09.2017 - XI R 15/15

    Rechtsanwälte müssen mandatsbezogene Daten zu Umsatzsteuerzwecken angeben

    bb) Die Mechanismen der VO Nr. 1798/2003 für die Zusammenarbeit der Mitgliedstaaten sind, da sie dazu dienen, in allen Mitgliedstaaten Betrug und Hinterziehung im Bereich der Mehrwertsteuer zu bekämpfen, außerdem dazu geeignet, die Zurverfügungstellung der Mehrwertsteuermittel für den Unionshaushalt unmittelbar und nachhaltig zu beeinflussen (vgl. EuGH-Urteil Kommission/Deutschland vom 15. November 2011 C-539/09, EU:C:2011:733, HFR 2012, 102, Rz 77 ff.).
  • EuGH, 08.03.2022 - C-213/19

    Das Vereinigte Königreich hat dadurch gegen seine Verpflichtungen in Bezug auf

    3 der Verordnung Nr. 1553/89 sieht vor, dass unbeschadet verschiedener in ihren Bestimmungen vorgesehener Anpassungen die Grundlage der Mehrwertsteuereigenmittel berechnet wird, indem die gesamten vom Mitgliedstaat in einem Jahr getätigten Mehrwertsteuernettoeinnahmen durch den Satz geteilt werden, zu dem die Mehrwertsteuer in dem betreffenden Jahr erhoben wird, wobei, wenn in einem Mitgliedstaat mehrere Mehrwertsteuersätze angewandt werden, bei diesem Rechenvorgang ein gewogener mittlerer Mehrwertsteuersatz herangezogen wird (Urteil vom 15. November 2011, Kommission/Deutschland, C-539/09, EU:C:2011:733, Rn. 67).

    Mit dem System der Eigenmittel der Union soll hinsichtlich der Mehrwertsteuermittel eine Verpflichtung für die Mitgliedstaaten geschaffen werden, einen Teil der von ihnen als Mehrwertsteuer erhobenen Beträge der Kommission als Eigenmittel zur Verfügung zu stellen (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 15. November 2011, Kommission/Deutschland, C-539/09, EU:C:2011:733, Rn. 71).

    Somit besteht ein unmittelbarer Zusammenhang zwischen der Erhebung der Mehrwertsteuereinnahmen unter Beachtung des anwendbaren Unionsrechts einerseits und der Zurverfügungstellung entsprechender Mehrwertsteuermittel an die Kommission andererseits, da jedes Versäumnis bei der Erhebung der Einnahmen zu einer Verringerung dieser Mittel führen kann (Urteil vom 15. November 2011, Kommission/Deutschland, C-539/09, EU:C:2011:733, Rn. 72).

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Rechtsprechung
   EuGH, 07.05.2010 - C-539/09   

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EuGH, 07.05.2010 - C-539/09 (https://dejure.org/2010,23148)
EuGH, Entscheidung vom 07.05.2010 - C-539/09 (https://dejure.org/2010,23148)
EuGH, Entscheidung vom 07. Mai 2010 - C-539/09 (https://dejure.org/2010,23148)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Europäischer Gerichtshof

    Kommission / Deutschland

    Streithilfeanträge

  • Wolters Kluwer

    Streithilfebeschluss des Europäischen Gerichtshofes; Rechnungshof und Parlament als Streithelfer der Kommission

  • rechtsportal.de

    Streithilfebeschluss des Europäischen Gerichtshofes; Rechnungshof und Parlament als Streithelfer der Kommission

Sonstiges (2)

Verfahrensgang

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Rechtsprechung
   Generalanwalt beim EuGH, 25.05.2011 - C-539/09   

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https://dejure.org/2011,9591
Generalanwalt beim EuGH, 25.05.2011 - C-539/09 (https://dejure.org/2011,9591)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 25.05.2011 - C-539/09 (https://dejure.org/2011,9591)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 25. Mai 2011 - C-539/09 (https://dejure.org/2011,9591)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Europäischer Gerichtshof

    Kommission / Deutschland

    Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Art. 258 AEUV - Prüfungsbefugnisse des Europäischen Rechnungshofs - Art. 248 EG - Verordnung EG Nr. 1605/2002 - Überprüfung der Zusammenarbeit der nationalen Verwaltungsbehörden auf dem Gebiet der Mehrwertsteuer - Verordnung EG Nr. ...

  • EU-Kommission PDF

    Kommission / Deutschland

    Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Art. 258 AEUV - Prüfungsbefugnisse des Europäischen Rechnungshofs - Art. 248 EG - Verordnung EG Nr. 1605/2002 - Überprüfung der Zusammenarbeit der nationalen Verwaltungsbehörden auf dem Gebiet der Mehrwertsteuer - Verordnung EG Nr. ...

  • EU-Kommission

    Kommission / Deutschland

    Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Art. 258 AEUV - Prüfungsbefugnisse des Europäischen Rechnungshofs - Art. 248 EG - Verordnung EG Nr. 1605/2002 - Überprüfung der Zusammenarbeit der nationalen Verwaltungsbehörden auf dem Gebiet der Mehrwertsteuer - Verordnung EG Nr. ...

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (29)

  • EuGH, 12.09.2000 - C-276/97

    Kommission / Frankreich

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 25.05.2011 - C-539/09
    58 - Urteile vom 12. September 2000, Kommission/Frankreich (C-276/97, Slg. 2000, I-6251), Kommission/Irland (C-358/97, Slg. 2000, I-6301) und Kommission/Vereinigtes Königreich (C-359/97, Slg. 2000, I-6355).

    59 - In Fn. 58 angeführte Urteile Kommission/Frankreich (Randnrn. 55 f.), Kommission/Irland (Randnrn. 64 f.) und Kommission/Vereinigtes Königreich (Randnrn. 76 f.).

  • EuGH, 20.05.2010 - C-365/08

    Agrana Zucker - Zucker - Verordnung (EG) Nr. 318/2006 - Art. 16 - Berechnung der

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 25.05.2011 - C-539/09
    43 - Urteile vom 8. Juli 2010, Afton Chemical (C-343/09, noch nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnr. 45), vom 20. Mai 2010, Agrana Zucker (C-365/08, noch nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnr. 29), vom 11. Juni 2009, Agrana Zucker (C-33/08, Slg. 2009, I-5035, Randnr. 31), vom 7. September 2006, Spanien/Rat (C-310/04, Slg. 2006, I-7285, Randnr. 97), vom 12. Juli 2001, Jippes u. a. (C-189/01, Slg. 2001, I-5689, Randnr. 81), vom 5. Oktober 1994, Crispoltoni u. a. (C-133/93, C-300/93, C-362/93, Slg. 1994, I-4863, Randnr. 41), und vom 13. November 1990, Fedesa u. a. (C-331/88, Slg. 1990, I-4023, Randnr. 13).

    45 - Zu diesem dreigliedrigen Aufbau der Verhältnismäßigkeitsprüfung vgl. nur meine Schlussanträge vom 7. September 2010 in der Rechtssache AJD Tuna (C-221/09, Urteil vom 17. März 2011, noch nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Nr. 94), vom 24. Juni 2010 in der Rechtssache Chabo (C-213/09, Urteil vom 25. November 2010, noch nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Nr. 67), und vom 21. Januar 2010 in der Rechtssache Agrana Zucker (C-365/08, Urteil vom 20. Mai 2010, noch nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Nr. 60).

  • Generalanwalt beim EuGH, 11.02.2010 - C-160/08

    Kommission / Deutschland - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Art. 226 EG

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 25.05.2011 - C-539/09
    Zum Grundsatz des Anwendungsvorrangs des Sekundärrechts vgl. meine Schlussanträge vom 11. Februar 2010 in der Rechtssache Kommission/Deutschland (C-160/08, Urteil vom 29. April 2010, noch nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Nrn. 99 ff.).

    79 - Vgl. Urteile vom 29. April 2010, Kommission/Deutschland (C-160/08, noch nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnr. 116), vom 29. Oktober 2009, Kommission/Finnland (C-246/08, Slg. 2009, I-10605, Randnr. 52), vom 6. Oktober 2009, Kommission/Schweden (C-438/07, Slg. 2009, I-9517, Randnr. 49), und vom 13. November 2007, Kommission/Irland (C-507/03, Slg. 2007, I-9777, Randnr. 33).

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