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   EuGH, 20.10.2011 - C-549/09   

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EuGH, 20.10.2011 - C-549/09 (https://dejure.org/2011,15975)
EuGH, Entscheidung vom 20.10.2011 - C-549/09 (https://dejure.org/2011,15975)
EuGH, Entscheidung vom 20. Oktober 2011 - C-549/09 (https://dejure.org/2011,15975)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Sonstiges (3)

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)

    Klage, eingereicht am 23. Dezember 2009 - Europäische Kommission/Französische Republik

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Versäumnis, die erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, um der Entscheidung der Kommission 2005/239/EG vom 14. Juli 2004 über Beihilfemaßnahmen, die Frankreich zugunsten der Aquakultur und Fischereiunternehmen durchgeführt hat ...

  • EU-Kommission (Verfahrensmitteilung)

    Klage

 
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Wird zitiert von ... (19)

  • BGH, 19.07.2016 - X ZR 138/15

    Vorlage an den Gerichtshof der Europäischen Union zu Ausgleichsansprüchen wegen

    Eine Einstandspflicht für Flüge, die ein Reiseunternehmen zusammengestellt hat, stünde ferner in Einklang mit dem in den Erwägungsgründen 1 bis 4 definierten Ziel, ein hohes Schutzniveau für Fluggäste sicherzustellen und den Erfordernissen des Verbraucherschutzes Rechnung zu tragen, und dem daraus vom Gerichtshof abgeleiteten Grundsatz, dass die Vorschriften der Verordnung, mit denen den Fluggästen Ansprüche eingeräumt werden, weit auszulegen sind (dazu EuGH NJW 2010, 43 = RRa 2009, 282 Rn. 45 - Sturgeon u.a.), während Begriffe in einer Bestimmung, die eine Ausnahme von einem Grundsatz oder spezifischer, von gemeinschaftsrechtlichen Verbraucherschutzvorschriften darstellt, grundsätzlich eng auszulegen sind (dazu EuGH, Urteil vom 22. Dezember 2008 - C-549/09, Slg. 2008, I-11061, NJW 2009, 347 = RRa 2009, 35 Rn. 17 - Wallentin-Hermann).
  • BGH, 15.01.2019 - X ZR 15/18

    Keine Ausgleichsansprüche bei verzögerter Abfertigung wegen eines mehrstündigen

    Umstände, die im Zusammenhang mit einem den Luftverkehr störenden Vorfall wie einem technischen Defekt auftreten, können nur dann als außergewöhnlich im Sinne von Art. 5 Abs. 3 der Verordnung qualifiziert werden, wenn sie auf ein Vorkommnis zurückgehen, das wie die in Erwägungsgrund 14 der Verordnung aufgezählten Ereignisse nicht Teil der normalen Ausübung der Tätigkeit des betroffenen Luftfahrtunternehmens und aufgrund seiner Natur oder Ursache von diesem tatsächlich nicht zu beherrschen ist (EuGH, Urteil vom 22. Dezember 2008 - C-549/09, Slg. 2008 I-11061 = NJW 2009, 347 = RRa 2009, 35 Rn. 23 -.
  • Generalanwalt beim EuGH, 06.02.2019 - C-591/17

    Generalanwalt Wahl schlägt dem Gerichtshof vor, die Klage Österreichs gegen die

    55 Vgl. z. B. Urteile vom 30. Mai 2006, Kommission/Irland (C-459/03, EU:C:2006:345, Rn. 168 bis 173), und vom 20. Oktober 2011, Kommission/Frankreich (C-549/09, nicht veröffentlicht, EU:C:2011:672" Rn. 48).
  • BGH, 12.06.2014 - X ZR 104/13

    Keine Ausgleichszahlung nach der Fluggastrechteverordnung bei Generalstreik und

    Umstände, die im Zusammenhang mit einem dem Luftverkehr störenden Vorfall wie einem technischen Defekt auftreten, können nur dann als außergewöhnlich im Sinne von Art. 5 Abs. 3 der Verordnung qualifiziert werden, wenn sie auf ein Vorkommnis zurückgehen, das wie die in Erwägungsgrund 14 der Verordnung aufgezählten nicht Teil der normalen Ausübung der Tätigkeit des betroffenen Luftfahrtunternehmens und aufgrund seiner Natur oder Ursache von diesem tatsächlich nicht zu beherrschen ist (EuGH, Urteil vom 22. Dezember 2008 - C-549/09, NJW 2009, 347 = RRa 2009, 35 Rn. 23 - Wallentin-Hermann/Alitalia; Urteil Sturgeon/Condor, aaO; Urteil vom 31. Januar 2013 - C-12/11, NJW 2013, 921 = RRa 2013, 81 - McDonagh/Ryanair).
  • EuGH, 17.09.2020 - C-212/19

    Der Gerichtshof, der mit einer Auslegungsfrage in Bezug auf die Modalitäten der

    Am 23. Dezember 2009 erhob die Kommission, da sie der Ansicht war, dass die Französische Republik die streitige Entscheidung noch nicht durchgeführt habe, beim Gerichtshof eine Vertragsverletzungsklage, die zum Urteil vom 20. Oktober 2011, Kommission/Frankreich (C-549/09, nicht veröffentlicht, EU:C:2011:672), führte.

    Im Anschluss an die Verkündung des Urteils vom 20. Oktober 2011, Kommission/Frankreich (C-549/09, nicht veröffentlicht, EU:C:2011:672), forderte die Kommission die Französische Republik mit Schreiben vom 20. Dezember 2012 auf, das Verfahren zur Rückforderung der betreffenden Beihilfen von den begünstigten Unternehmen erneut einzuleiten, um auch die den Ermäßigungen der Gehaltsabzüge bei den Beschäftigten entsprechenden Beträge zurückzufordern, was die Französische Republik mit Schreiben vom 7. Februar 2013 zur Kenntnis nahm.

    Da zudem, wie in den Rn. 16 und 17 des vorliegenden Urteils ausgeführt worden ist, diese Gesellschaft erst nach der Verkündung des Urteils vom 20. Oktober 2011, Kommission/Frankreich (C-549/09, nicht veröffentlicht, EU:C:2011:672), ordnungsgemäß darüber informiert wurde, dass die von der Kommission erlassene Rückforderungsanordnung auch die Ermäßigungen der Gehaltsabzüge bei den Beschäftigten betraf, durfte sie vor dem Ablauf der ihr durch Art. 263 AEUV gesetzten Klagefrist davon ausgehen, dass sie kein Rechtsschutzinteresse für eine Klage gegen die streitige Entscheidung hatte, um der Rückforderung dieser Beträge entgegenzutreten.

    Zunächst ist darauf hinzuweisen, dass, wie sich aus Rn. 42 des Urteils vom 20. Oktober 2011, Kommission/Frankreich (C-549/09, nicht veröffentlicht, EU:C:2011:672), ergibt, die Kommission in der streitigen Entscheidung die Ermäßigung der Sozialabgaben sowohl der Arbeitgeber als auch der Arbeitnehmer als "staatliche Beihilfe" im Sinne von Art. 107 Abs. 1 AEUV eingestuft hat.

  • BGH, 15.01.2019 - X ZR 85/18

    Keine Ausgleichsansprüche bei verzögerter Abfertigung wegen eines mehrstündigen

    Umstände, die im Zusammenhang mit einem den Luftverkehr störenden Vorfall wie einem technischen Defekt auftreten, können nur dann als außergewöhnlich im Sinne von Art. 5 Abs. 3 der Verordnung qualifiziert werden, wenn sie auf ein Vorkommnis zurückgehen, das wie die in Erwägungsgrund 14 der Verordnung aufgezählten Ereignisse nicht Teil der normalen Ausübung der Tätigkeit des betroffenen Luftfahrtunternehmens und aufgrund seiner Natur oder Ursache von diesem tatsächlich nicht zu beherrschen ist (EuGH, Urteil vom 22. Dezember 2008 - C-549/09, Slg. 2008 I-11061 = NJW 2009, 347 = RRa 2009, 35 Rn. 23 - Wallentin-Hermann/Alitalia; Urteil vom 19. November 2009 - C-402/07, Slg. 2009, I-10923 = NJW 2010, 43 = RRa 2009, 282 Rn. 70 - Sturgeon/Condor; Urteil vom 31. Januar 2013 - C-12/11, NJW 2013, 921 = RRa 2013, 81 Rn. 29 - McDonagh/Ryanair; Beschluss vom 14. November 2014 - C-394/14, RRa 2015, 15 Rn. 18 - Siewert/Condor; Urteil vom 17. September 2015 - C-257/14, NJW 2015, 3427 = RRa 2015, 287 Rn. 36 - van der Lans/KLM).
  • BGH, 20.12.2016 - X ZR 75/15

    Ausgleichsanspruch wegen Flugverspätung: Beschädigung eines Flugzeugs durch einen

    Umstände, die im Zusammenhang mit einem dem Luftverkehr störenden Vorfall wie einem technischen Defekt auftreten, können nur dann als außergewöhnlich im Sinne von Art. 5 Abs. 3 der Verordnung qualifiziert werden, wenn sie auf ein Vorkommnis zurückgehen, das wie die in Erwägungsgrund 14 der Verordnung aufgezählten Ereignisse nicht Teil der normalen Ausübung der Tätigkeit des betroffenen Luftfahrtunternehmens und aufgrund seiner Natur oder Ursache von diesem tatsächlich nicht zu beherrschen ist (EuGH, Urteil vom 22. Dezember 2008 - C-549/09, NJW 2009, 347 = RRa 2009, 35 Rn. 23 - Wallentin-Hermann/Alitalia; Urteil vom 19. November 2009 - C-402/07, Slg. 2009, I-10923 = NJW 2010, 43 = RRa 2009, 282 Rn. 70 - Sturgeon/Condor; Urteil vom 31. Januar 2013 - C-12/11, NJW 2013, 921 = RRa 2013, 81 Rn. 29 - McDonagh/Ryanair; Beschluss vom 14. November 2014 - C-394/14, RRa 2015, 15 Rn. 18 - Siewert/Condor; Urteil vom 17. September 2015 - C-257/14, NJW 2015, 3427 = RRa 2015, 287 Rn. 36 - van der Lans/KLM).
  • Generalanwalt beim EuGH, 13.02.2014 - C-527/12

    Commissie/Duitsland - Klage nach Art. 108 Abs. 2 AEUV - Staatliche Beihilfen -

    17 - Vgl. Urteile vom 20. Oktober 2011, Kommission/Frankreich (C-549/09, Slg. 2011, I-155*, Rn. 29), und vom 17. Oktober 2013, Kommission/Italien (C-344/12, Rn. 40).

    44 - Vgl. z. B. Urteil Kommission/Frankreich (C-214/07, Rn. 56).

  • BGH, 04.06.2019 - X ZR 22/18

    Reifenschaden an einem Flugzeug als außergewöhnlicher Umstand i.R.e. Anspruchs

    Umstände, die im Zusammenhang mit einem den Luftverkehr störenden Vorfall wie einem technischen Defekt auftreten, können nur dann als außergewöhnlich im Sinne von Art. 5 Abs. 3 der Verordnung qualifiziert werden, wenn sie auf ein Vorkommnis zurückgehen, das wie die in Erwägungsgrund 14 der Verordnung aufgezählten Ereignisse nicht Teil der normalen Ausübung der Tätigkeit des betroffenen Luftverkehrsunternehmens und aufgrund seiner Natur oder Ursache von diesem tatsächlich nicht zu beherrschen ist (EuGH, Urteil vom 22. Dezember 2008 - C-549/09, Slg. 2008 I-11061 = NJW 2009, 347 = RRa 2009, 35 Rn. 23 - Wallentin-Hermann/Alitalia; Urteil vom 19. November 2009 - C-402/07, Slg. 2009, I-10923 = NJW 2010, 43 = RRa 2009, 282 Rn. 70 - Sturgeon/Condor; Urteil vom 31. Januar 2013 - C-12/11, NJW 2013, 921 = RRa 2013, 81 Rn. 29 - McDonagh/Ryanair; Beschluss vom 14. November 2014 - C-394/14, RRa 2015, 15 Rn. 18 - Siewert/Condor; Urteil vom 17. September 2015 - C-257/14, NJW 2015, 3427 = RRa 2015, 287 Rn. 36 - van der Lans/KLM).
  • BGH, 20.12.2016 - X ZR 77/15

    Ausgleichsanspruch des Fluggastes bei Flugverspätung: Exkulpation durch

    Umstände, die im Zusammenhang mit einem dem Luftverkehr störenden Vorfall wie einem technischen Defekt auftreten, können nur dann als außergewöhnlich im Sinne von Art. 5 Abs. 3 der Verordnung qualifiziert werden, wenn sie auf ein Vorkommnis zurückgehen, das wie die in Erwägungsgrund 14 der Verordnung aufgezählten Ereignisse nicht Teil der normalen Ausübung der Tätigkeit des betroffenen Luftfahrtunternehmens und aufgrund seiner Natur oder Ursache von diesem tatsächlich nicht zu beherrschen ist (EuGH, Urteil vom 22. Dezember 2008 - C-549/09, NJW 2009, 347 = RRa 2009, 35 Rn. 23 - Wallentin-Hermann/Alitalia; Urteil vom 19. November 2009 - C-402/07, Slg. 2009, I-10923 = NJW 2010, 43 = RRa 2009, 282 Rn. 70 - Sturgeon/Condor; Urteil vom 31. Januar 2013 - C-12/11, NJW 2013, 921 = RRa 2013, 81 Rn. 29 - McDonagh/Ryanair; Beschluss vom 14. November 2014 - C-394/14, RRa 2015, 15 Rn. 18 - Siewert/Condor; Urteil vom 17. September 2015 - C-257/14, NJW 2015, 3427 = RRa 2015, 287 Rn. 36 - van der Lans/KLM).
  • BGH, 20.12.2016 - X ZR 76/15

    Ausgleichsleistung wegen Verspätung eines Flugs; Beschädigung eines auf einer

  • BGH, 20.12.2016 - X ZR 78/15

    Ausgleichsleistung wegen Verspätung eines Flugs; Beschädigung eines auf einer

  • Generalanwalt beim EuGH, 05.03.2020 - C-212/19

    Compagnie des pêches de Saint-Malo

  • LG Hamburg, 09.12.2019 - 321 S 80/18

    Vorlage an den EuGH zur Auslegung der Fluggastrechteverordnung und des Abkommens

  • EuGH, 17.10.2013 - C-344/12

    Italien hat gegen seine Verpflichtung verstoßen, die Alcoa in Form eines

  • EuGH, 17.10.2013 - C-263/12

    Kommission / Griechenland

  • EuGH, 12.12.2013 - C-411/12

    Kommission / Italien

  • EuGH, 28.06.2012 - C-485/10

    Kommission / Griechenland

  • LG Düsseldorf, 09.10.2017 - 22 S 63/17
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