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Rechtsprechung
   EuGH, 29.06.2010 - C-550/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,548
EuGH, 29.06.2010 - C-550/09 (https://dejure.org/2010,548)
EuGH, Entscheidung vom 29.06.2010 - C-550/09 (https://dejure.org/2010,548)
EuGH, Entscheidung vom 29. Juni 2010 - C-550/09 (https://dejure.org/2010,548)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • lexetius.com

    Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik - Spezifische, gegen bestimmte Personen und Organisationen gerichtete restriktive Maßnahmen zur Bekämpfung des Terrorismus - Gemeinsamer Standpunkt 2001/931/GASP - Verordnung (EG) Nr. 2580/2001- Art. 2 und 3 - Aufnahme einer ...

  • Europäischer Gerichtshof

    E und F

    Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik - Spezifische, gegen bestimmte Personen und Organisationen gerichtete restriktive Maßnahmen zur Bekämpfung des Terrorismus - Gemeinsamer Standpunkt 2001/931/GASP - Verordnung (EG) Nr. 2580/2001- Art. 2 und 3 - Aufnahme einer ...

  • EU-Kommission PDF

    E und F

    Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik - Spezifische, gegen bestimmte Personen und Organisationen gerichtete restriktive Maßnahmen zur Bekämpfung des Terrorismus - Gemeinsamer Standpunkt 2001/931/GASP - Verordnung (EG) Nr. 2580/2001- Art. 2 und 3 - Aufnahme einer ...

  • EU-Kommission

    E und F

    Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik - Spezifische, gegen bestimmte Personen und Organisationen gerichtete restriktive Maßnahmen zur Bekämpfung des Terrorismus - Gemeinsamer Standpunkt 2001/931/GASP - Verordnung (EG) Nr. 2580/2001- Art. 2 und 3 - Aufnahme einer ...

  • Wolters Kluwer

    Bekämpfung des Terrorismus; Devrimci Halk Kurtulus Partisi-Cephesi [DHKP-C]; Ungültigkeit der Aufnahme einer Organisation in die Liste der Verordnung [EG] Nr. 2580/2001; Finanzielle Unterstützung terroristischer Organisationen [Weiterleitung aus Spendensammlungen und dem ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Bekämpfung des Terrorismus; Devrimci Halk Kurtulus Partisi-Cephesi [DHKP-C]; Ungültigkeit der Aufnahme einer Organisation in die Liste der Verordnung [EG] Nr. 2580/2001; Finanzielle Unterstützung terroristischer Organisationen [Weiterleitung aus Spendensammlungen und dem ...

  • datenbank.nwb.de

    Aufnahme einer Organisation in die Liste der an terroristischen Handlungen beteiligten Personen, Vereinigungen und Körperschaften - Weiterleitung aus Spendensammlungen und dem Verkauf von Publikationen stammender Gelder durch Mitglieder der Organisation an diese

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • Europäischer Gerichtshof PDF (Pressemitteilung)

    Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik - Die Beschlüsse des Rates, mit denen die DHKPC vor Juni 2007 unter Verstoß gegen elementare Verfahrensgarantien in Listen aufgenommen wurde, die im Rahmen von Maßnahmen zur Bekämpfung des Terrorismus erstellt wurden, können nicht ...

  • Europäischer Gerichtshof (Leitsatz)

    E und F

    Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik - Spezifische, gegen bestimmte Personen und Organisationen gerichtete restriktive Maßnahmen zur Bekämpfung des Terrorismus - Gemeinsamer Standpunkt 2001/931/GASP - Verordnung (EG) Nr. 2580/2001- Art. 2 und 3 - Aufnahme einer ...

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    EU-Maßnahmen gegen den Terrorismus

  • 123recht.net (Pressemeldung, 29.6.2010)

    Bestrafung von Terror-Geldsammlern vor Juni 2007 // Anklage in Düsseldorf kann sich nicht auf EU-Listen berufen

Besprechungen u.ä.

  • Telepolis (Entscheidungsbesprechung)

    EU-Terrorlisten teilweise rechtswidrig (Peter Nowak)

Sonstiges (4)

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)

    Vorabentscheidungsersuchen des Oberlandesgerichts Düsseldorf (Deutschland) eingereicht am 29. Dezember 2009 - Der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof gegen E und F

  • server-he.de PDF (Äußerung von Verfahrensbeteiligten)

    Erfolg vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) - § 34 Abs. 4 Außenwirtschaftsgesetz entfällt weitgehend als Anklagepunkt gegen türkische Linke vor dem OLG Düsseldorf

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Vorabentscheidungsersuchen des Oberlandesgerichts Düsseldorf - Auslegung der Artikel 2 und 3 der Verordnung (EG) Nr. 2580/2001 des Rates vom 27. Dezember 2001 über spezifische, gegen bestimmte Personen und Organisationen gerichtete restriktive Maßnahmen zur Bekämpfung ...

  • EU-Kommission (Verfahrensmitteilung)

    Vorabentscheidungsersuchen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2010, 2413
  • NStZ 2011, 165 (Ls.)
  • EuZW 2010, 640 (Ls.)
  • DÖV 2010, 738
 
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Wird zitiert von ... (66)Neu Zitiert selbst (17)

  • EuGH, 11.10.2007 - C-117/06

    und Sicherheitspolitik - EIN GRUNDSTÜCKSVERKAUF DARF NICHT VOLLZOGEN WERDEN, WENN

    Auszug aus EuGH, 29.06.2010 - C-550/09
    Vielmehr ist das in Art. 2 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung Nr. 2580/2001 aufgestellte Verbot besonders weit gefasst (vgl. entsprechend Urteil vom 11. Oktober 2007, Möllendorf und Möllendorf-Niehuus, C-117/06, Slg. 2007, I-8361, Randnr. 50).

    Der Ausdruck "bereitgestellt" ist weit zu verstehen und umfasst jede Handlung, die erforderlich ist, damit eine in der Liste nach Art. 2 Abs. 3 der Verordnung Nr. 2580/2001 aufgeführte Person, Vereinigung oder Körperschaft tatsächlich die vollständige Verfügungsbefugnis über die betreffenden Gelder, anderen finanziellen Vermögenswerte oder wirtschaftlichen Ressourcen erlangen kann (vgl. entsprechend Urteil Möllendorf und Möllendorf-Niehuus, Randnr. 51).

    Wie die Europäische Kommission geltend gemacht hat, sind bei der Auslegung der Verordnung Nr. 2580/2001 zudem der Wortlaut und das Ziel der Resolution 1373 (2001) zu berücksichtigen, auf die der dritte Erwägungsgrund der Verordnung Bezug nimmt (vgl. entsprechend Urteil Möllendorf und Möllendorf-Niehuus, Randnr. 54, und Urteil vom 29. April 2010, M u. a., C-340/08, noch nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnr. 45).

  • EuGH, 29.04.2010 - C-340/08

    und Sicherheitspolitik - Das Einfrieren der Gelder von Personen, die verdächtigt

    Auszug aus EuGH, 29.06.2010 - C-550/09
    Wie die Europäische Kommission geltend gemacht hat, sind bei der Auslegung der Verordnung Nr. 2580/2001 zudem der Wortlaut und das Ziel der Resolution 1373 (2001) zu berücksichtigen, auf die der dritte Erwägungsgrund der Verordnung Bezug nimmt (vgl. entsprechend Urteil Möllendorf und Möllendorf-Niehuus, Randnr. 54, und Urteil vom 29. April 2010, M u. a., C-340/08, noch nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnr. 45).

    Werden für eine Organisation, die in der Liste nach Art. 2 Abs. 3 der Verordnung aufgeführt ist, Gelder bereitgestellt, so birgt allein dies die Gefahr in sich, dass die Gelder für die Unterstützung derartiger Aktivitäten zweckentfremdet werden (vgl. entsprechend Urteil M u. a., Randnr. 57).

  • EuGH, 15.02.2001 - C-239/99

    Nachi Europe

    Auszug aus EuGH, 29.06.2010 - C-550/09
    Folglich ist jede Partei berechtigt, im Rahmen eines nationalen Verfahrens vor dem angerufenen Gericht die Ungültigkeit von Bestimmungen in Rechtsakten der Union, die als Grundlage für eine ihr gegenüber ergangene Entscheidung oder nationale Maßnahme dienen, geltend zu machen und dieses Gericht, das nicht befugt ist, selbst die Ungültigkeit festzustellen, zu veranlassen, dem Gerichtshof insoweit eine Frage zur Vorabentscheidung vorzulegen (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 15. Februar 2001, Nachi Europe, C-239/99, Slg. 2001, I-1197, Randnr. 35, und Urteil Unión de Pequeños Agricultores/Rat, Randnr. 40).

    Die Anerkennung dieses Rechts setzt jedoch voraus, dass die Partei nicht berechtigt war, gemäß Art. 263 AEUV unmittelbar gegen diese Bestimmungen zu klagen, deren Folgen sie nunmehr erleidet, ohne dass sie ihre Nichtigerklärung hätte beantragen können (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 9. März 1994, TWD Textilwerke Deggendorf, C-188/92, Slg. 1994, I-833, Randnr. 23, und Urteil Nachi Europe, Randnr. 36).

  • EuGH, 10.07.1984 - 63/83

    Kirk

    Auszug aus EuGH, 29.06.2010 - C-550/09
    Selbst wenn man unterstellt, dass der Rat durch den Erlass des Beschlusses 2007/445 das Fehlen einer Begründung für die Aufnahme der DHKP-C in der Zeit vor dem 29. Juni 2007 heilen wollte, kann dieser Beschluss jedoch keinesfalls dazu beitragen, im Zusammenspiel mit § 34 Abs. 4 AWG eine strafrechtliche Verurteilung wegen Taten zu stützen, die den genannten Zeitraum betreffen, da sonst gegen das Verbot der Rückwirkung von Vorschriften verstoßen würde, die zu einer solchen Verurteilung führen können (vgl. entsprechend Urteile vom 10. Juli 1984, Kirk, 63/83, Slg. 1984, 2689, Randnrn. 21 und 22, vom 13. November 1990, Fedesa u. a., C-331/88, Slg. 1990, I-4023, Randnr. 44, und vom 3. Mai 2005, Berlusconi u. a., C-387/02, C-391/02 und C-403/02, Slg. 2005, I-3565, Randnrn.
  • EuG, 03.04.2008 - T-253/04

    Kongra-Gel u.a. / Rat

    Auszug aus EuGH, 29.06.2010 - C-550/09
    Die Zweifel an der Gültigkeit der Aufnahme in die Liste, die es aufgrund von Einwänden der Angeklagten unter dem Aspekt der Begründungspflicht äußert, beruhen auf Urteilen, in denen das Gericht die Aufnahme mehrerer Personen, Vereinigungen oder Körperschaften in die Liste u. a. deshalb für ungültig erklärt hat, weil der Rat ihre Aufnahme in den angefochtenen Entscheidungen nicht begründet hatte und eine gerichtliche Überprüfung in der Sache deshalb nicht möglich war (Urteile des Gerichts vom 12. Dezember 2006, 0rganisation des Modjahedines du peuple d'Iran/Rat, T-228/02, Slg. 2006, II-4665, vom 11. Juli 2007, Sison/Rat, T-47/03, und Al-Aqsa/Rat, T-327/03, sowie vom 3. April 2008, PKK/Rat, T-229/02, und Kongra-Gel u. a./Rat, T-253/04).
  • EuG, 11.07.2007 - T-327/03

    Al-Aqsa / Rat

    Auszug aus EuGH, 29.06.2010 - C-550/09
    Die Zweifel an der Gültigkeit der Aufnahme in die Liste, die es aufgrund von Einwänden der Angeklagten unter dem Aspekt der Begründungspflicht äußert, beruhen auf Urteilen, in denen das Gericht die Aufnahme mehrerer Personen, Vereinigungen oder Körperschaften in die Liste u. a. deshalb für ungültig erklärt hat, weil der Rat ihre Aufnahme in den angefochtenen Entscheidungen nicht begründet hatte und eine gerichtliche Überprüfung in der Sache deshalb nicht möglich war (Urteile des Gerichts vom 12. Dezember 2006, 0rganisation des Modjahedines du peuple d'Iran/Rat, T-228/02, Slg. 2006, II-4665, vom 11. Juli 2007, Sison/Rat, T-47/03, und Al-Aqsa/Rat, T-327/03, sowie vom 3. April 2008, PKK/Rat, T-229/02, und Kongra-Gel u. a./Rat, T-253/04).
  • EuG, 12.12.2006 - T-228/02

    und Sicherheitspolitik - DAS GERICHT ERKLÄRT DEN BESCHLUSS DES RATES FÜR NICHTIG,

    Auszug aus EuGH, 29.06.2010 - C-550/09
    Die Zweifel an der Gültigkeit der Aufnahme in die Liste, die es aufgrund von Einwänden der Angeklagten unter dem Aspekt der Begründungspflicht äußert, beruhen auf Urteilen, in denen das Gericht die Aufnahme mehrerer Personen, Vereinigungen oder Körperschaften in die Liste u. a. deshalb für ungültig erklärt hat, weil der Rat ihre Aufnahme in den angefochtenen Entscheidungen nicht begründet hatte und eine gerichtliche Überprüfung in der Sache deshalb nicht möglich war (Urteile des Gerichts vom 12. Dezember 2006, 0rganisation des Modjahedines du peuple d'Iran/Rat, T-228/02, Slg. 2006, II-4665, vom 11. Juli 2007, Sison/Rat, T-47/03, und Al-Aqsa/Rat, T-327/03, sowie vom 3. April 2008, PKK/Rat, T-229/02, und Kongra-Gel u. a./Rat, T-253/04).
  • EuGH, 09.03.1994 - C-188/92

    TWD / Bundesrepublik Deutschland

    Auszug aus EuGH, 29.06.2010 - C-550/09
    Die Anerkennung dieses Rechts setzt jedoch voraus, dass die Partei nicht berechtigt war, gemäß Art. 263 AEUV unmittelbar gegen diese Bestimmungen zu klagen, deren Folgen sie nunmehr erleidet, ohne dass sie ihre Nichtigerklärung hätte beantragen können (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 9. März 1994, TWD Textilwerke Deggendorf, C-188/92, Slg. 1994, I-833, Randnr. 23, und Urteil Nachi Europe, Randnr. 36).
  • EuGH, 25.07.2002 - C-50/00

    DER GERICHTSHOF BESTÄTIGT SEINE RECHTSPRECHUNG ZU DEN VORAUSSETZUNGEN FÜR DEN

    Auszug aus EuGH, 29.06.2010 - C-550/09
    Mit diesem Vertrag ist ein umfassendes System von Rechtsbehelfen und Verfahren geschaffen worden, das dem Gerichtshof die Überprüfung der Rechtmäßigkeit der Handlungen der Unionsorgane zuweist (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 25. Juli 2002, Unión de Pequeños Agricultores/Rat, C-50/00 P, Slg. 2002, I-6677, Randnrn.
  • EuGH, 23.02.2006 - C-346/03

    Atzeni u.a. - Staatliche Beihilfen - Entscheidung 97/612/EG - Zinsverbilligung

    Auszug aus EuGH, 29.06.2010 - C-550/09
    Die Begründungspflicht soll es den Betroffenen ermöglichen, die Gründe für die ergangene Bestimmung zu erfahren, damit sie deren Begründetheit beurteilen können, und dem zuständigen Gericht die Wahrnehmung seiner Kontrollaufgabe gestatten (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 23. Februar 2006, Atzeni u. a., C-346/03 und C-529/03, Slg. 2006, I-1875, Randnr. 73, und vom 1. Oktober 2009, Kommission/Rat, C-370/07, noch nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnr. 37).
  • EuGH, 01.10.2009 - C-370/07

    Kommission / Rat - Nichtigkeitsklage - Festlegung von Standpunkten, die im Namen

  • EuGH, 03.05.2005 - C-387/02

    IN EINEM STRAFVERFAHREN WEGEN BILANZFÄLSCHUNG KÖNNEN SICH DIE BEHÖRDEN EINES

  • EuG, 03.04.2008 - T-229/02

    PKK / Rat

  • EuGH, 03.09.2008 - C-402/05

    und Sicherheitspolitik - DER GERICHTSHOF ERKLÄRT DIE VERORDNUNG, MIT DER DIE

  • EuG, 11.07.2007 - T-47/03

    Sison / Rat

  • EuGH, 13.11.1990 - 331/88

    The Queen / Ministry of Agriculture, Fisheries und Food, ex parte FEDESA u.a.

  • EuGH, 02.07.2009 - C-343/07

    DIE EINTRAGUNG DER BEZEICHNUNG "BAYERISCHES BIER" IN DAS VERZEICHNIS DER

  • EuGH, 27.11.2012 - C-370/12

    Pringle - Stabilitätsmechanismus für die Mitgliedstaaten, deren Währung der Euro

    Hierzu ist darauf hinzuweisen, dass jede Partei berechtigt ist, im Rahmen eines nationalen Verfahrens vor dem angerufenen Gericht die Ungültigkeit eines Rechtsakts der Union geltend zu machen und dieses Gericht, das nicht befugt ist, selbst die Ungültigkeit festzustellen, zu veranlassen, dem Gerichtshof insoweit eine Frage zur Vorabentscheidung vorzulegen (vgl. Urteile vom 15. Februar 2001, Nachi Europe, C-239/99, Slg. 2001, I-1197, Randnr. 35, vom 25. Juli 2002, Unión de Pequeños Agricultores/Rat, C-50/00 P, Slg. 2002, I-6677, Randnr. 40, und vom 29. Juni 2010, E und F, C-550/09, Slg. 2010, I-6213, Randnr. 45).

    Klarzustellen ist jedoch, dass die Anerkennung des Rechts einer Partei, sich auf die Ungültigkeit eines Rechtsakts der Union zu berufen, voraussetzt, dass sie nicht berechtigt war, nach Art. 263 AEUV Klage gegen diesen Rechtsakt zu erheben (vgl. in diesem Sinne Urteile TWD Textilwerke Deggendorf, Randnr. 23, E und F, Randnr. 46, und vom 17. Februar 2011, Bolton Alimentari, C-494/09, Slg. 2011, I-647, Randnr. 22).

    18 und 24, E und F, Randnrn.

  • EuGH, 03.10.2013 - C-583/11

    Der Gerichtshof bestätigt den Beschluss des Gerichts über die Unzulässigkeit der

    Außerdem ist die Union eine Rechtsunion, in der ihre Organe der Kontrolle daraufhin unterliegen, ob ihre Handlungen insbesondere mit den Verträgen, den allgemeinen Rechtsgrundsätzen und den Grundrechten im Einklang stehen (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 29. Juni 2010, E und F, C-550/09, Slg. 2010, I-6213, Randnr. 44).

    Den Betroffenen steht im Rahmen eines nationalen Verfahrens das Recht zu, die Rechtmäßigkeit nationaler Entscheidungen oder jeder anderen nationalen Handlung, mit der eine Handlung der Union mit allgemeiner Geltung auf sie angewandt wird, gerichtlich anzufechten und sich dabei auf die Ungültigkeit der Handlung der Union zu berufen (vgl. in diesem Sinne Urteile Unión de Pequeños Agricultores/Rat, Randnr. 42, sowie E und F, Randnr. 45).

  • EuGH, 28.03.2017 - C-72/15

    Die restriktiven Maßnahmen, die der Rat im Rahmen der Ukrainekrise gegenüber

    Es ist diesem vollständigen System von Rechtsbehelfen und Verfahren inhärent, dass die Bürger im Rahmen eines Verfahrens vor einem nationalen Gericht berechtigt sind, die Rechtmäßigkeit von Bestimmungen in Rechtsakten der Union, die als Grundlage für eine ihnen gegenüber ergangene Entscheidung oder nationale Maßnahme dienen, in Zweifel zu ziehen, indem sie die Ungültigkeit dieser Rechtsakte geltend machen, und das nationale Gericht, das nicht befugt ist, selbst die Ungültigkeit festzustellen, zu veranlassen, dem Gerichtshof insoweit eine Frage zur Vorabentscheidung vorzulegen, es sei denn, sie waren ohne jeden Zweifel befugt, gegen die fraglichen Bestimmungen auf der Grundlage von Art. 263 AEUV Klage zu erheben, und haben von diesem Recht nicht fristgemäß Gebrauch gemacht (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 15. Februar 2001, Nachi Europe, C-239/99, EU:C:2001:101, Rn. 35 und 36, sowie vom 29. Juni 2010, E und F, C-550/09, EU:C:2010:382, Rn. 45 und 46).

    Da eine auf ihre Nichtigerklärung gerichtete Klage von Rosneft nach diesem Artikel offensichtlich zulässig gewesen wäre, kann sich Rosneft im Rahmen eines Vorabentscheidungsverfahrens nicht auf die Ungültigkeit der Beschlüsse berufen (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 9. März 1994, TWD Textilwerke Deggendorf, C-188/92, EU:C:1994:90, Rn. 23 bis 25, vom 15. Februar 2001, Nachi Europe, C-239/99, EU:C:2001:101, Rn. 36 und 37, und vom 29. Juni 2010, E und F, C-550/09, EU:C:2010:382, Rn. 46).

  • EuGH, 18.07.2013 - C-584/10

    Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik - EuGH weist die Rechtsmittel der

    291 bis 327 des Urteils Kadi zugrunde liegen und die im Wesentlichen auf der verfassungsrechtlichen Garantie beruhen, die in einer Rechtsunion (vgl. Urteile vom 29. Juni 2010, E und F, C-550/09, Slg. 2010, I-6213, Randnr. 44, sowie vom 26. Juni 2012, Polen/Kommission, C-335/09 P, Randnr. 48) darin zum Ausdruck kommt, dass alle Handlungen der Union, und zwar auch diejenigen, durch die wie im vorliegenden Fall ein Völkerrechtsakt umgesetzt wird, einer gerichtlichen Kontrolle ihrer Rechtmäßigkeit am Maßstab der durch die Union gewährleisteten Grundrechte unterliegen, ist keine Entwicklung eingetreten, die es rechtfertigen könnte, diese Entscheidung in Frage zu stellen.

    Dies setzt eine Überprüfung der Tatsachen voraus, die in der dieser Entscheidung zugrunde liegenden Begründung angeführt werden (vgl. in diesem Sinne Urteil E und F, Randnr. 57), so dass sich die gerichtliche Kontrolle nicht auf die Beurteilung der abstrakten Wahrscheinlichkeit der angeführten Gründe beschränkt, sondern auf die Frage erstreckt, ob diese Gründe - oder zumindest einer von ihnen, der für sich genommen als ausreichend angesehen wird, um diese Entscheidung zu stützen - erwiesen sind.

    Eine solche gerichtliche Kontrolle ist unerlässlich, um einen gerechten Ausgleich zwischen der Erhaltung des internationalen Friedens und der internationalen Sicherheit und dem Schutz der Grundfreiheiten und -rechte der betroffenen Person, die gemeinsame Werte der UNO und der Union darstellen, zu gewährleisten (vgl. in diesem Sinne Urteil E und F, Randnr. 57).

  • OLG Düsseldorf, 16.06.2021 - 7 StS 3/19

    Verurteilung wegen mitgliedschaftlicher Beteiligung an einer terroristischen

    Dass die Brüder B. zugleich am Bereitstellen als auch (notwendig) am Empfang der Ware auf Seiten der gelisteten Organisation teilnehmen, schließt die bandenmäßige Begehung nicht aus, denn auch Finanzströme innerhalb der Vereinigung unterfallen dem Bereitstellungsverbot (vgl. EuGH, Urteil vom 29. Juni 2010, C-550/09, NJW 2010, 2413 Rn. 65 ff.).
  • EuGH, 21.12.2011 - C-72/11

    Auslegung der EU-Iran-Embargo-Verordnung

    Sodann ist hervorzuheben, dass das in Art. 7 Abs. 3 der Verordnung Nr. 423/2007 aufgestellte Verbot besonders weit gefasst ist, wie es die Verwendung der Worte "weder unmittelbar noch mittelbar" belegt (vgl. entsprechend Urteile vom 11. Oktober 2007, Möllendorf und Möllendorf-Niehuus, C-117/06, Slg. 2007, I-8361, Randnr. 50, sowie vom 29. Juni 2010, E und F, C-550/09, Slg. 2010, I-6213, Randnr. 66).

    Desgleichen ist die in dieser Bestimmung enthaltene Wendung "zur Verfügung gestellt werden" in einem weiten Sinn zu verstehen, da sie sich nicht auf eine besondere rechtliche Qualifizierung bezieht, sondern jede Handlung erfasst, die erforderlich ist, damit eine Person die Verfügungsbefugnis über den betreffenden Vermögenswert erlangen kann (vgl. entsprechend Urteile Möllendorf und Möllendorf-Niehuus, Randnr. 51, sowie E und F, Randnr. 67).

    Insoweit ist hervorzuheben, dass die Verordnung Nr. 423/2007 nach ihrem dritten Erwägungsgrund den Gemeinsamen Standpunkt 2007/140/GASP, der im Hinblick auf die Verwirklichung der Ziele der Resolution 1737 (2006) in der Europäischen Union angenommen wurde, durchführt und somit diese Resolution durchführen soll (vgl. entsprechend Urteile Möllendorf und Möllendorf-Niehuus, Randnr. 54, sowie E und F, Randnr. 72).

    Da ein Vermögenswert im Sinne von Art. 1 Buchst. i der Verordnung Nr. 423/2007 in einer Situation wie der des Ausgangsverfahrens für sich genommen die Gefahr in sich birgt, dass er für die Unterstützung der Verbreitung von Kernwaffen im Iran zweckentfremdet wird (vgl. entsprechend Urteile vom 29. April 2010, M u. a., C-340/08, Slg. 2010, I-3913, Randnr. 57, sowie E und F, Randnr. 77), wird für die Anwendung von Art. 7 Abs. 3 dieser Verordnung somit nicht verlangt, dass er mit der Vornahme der fraglichen Handlung sofort verwendungsbereit ist.

  • EuGH, 25.07.2018 - C-135/16

    Georgsmarienhütte u.a. - Vorlage zur Vorabentscheidung - Staatliche Beihilfen -

    So kann sich nur derjenige im Rahmen einer Klage vor einem innerstaatlichen Gericht auf die Ungültigkeit von Bestimmungen in einem Unionsrechtsakt, der Grundlage für eine ihm gegenüber ergangene nationale Entscheidung ist, berufen, der auch nach Art. 263 Abs. 4 AEUV fristgerecht eine Nichtigkeitsklage gegen den betreffenden Unionsrechtsakt erhoben hat oder dies deshalb nicht getan hat, weil er nicht ohne jeden Zweifel dazu befugt war (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 29. Juni 2010, E und F, C-550/09, EU:C:2010:382, Rn. 46 und 48, vom 17. Februar 2011, Bolton Alimentari, C-494/09, EU:C:2011:87, Rn. 22 und 23, sowie vom 28. März 2017, Rosneft, C-72/15, EU:C:2017:236, Rn. 67 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • Generalanwalt beim EuGH, 24.01.2019 - C-458/15

    K.P. - Vorlage zur Vorabentscheidung - Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik -

    20 Urteil vom 29. Juni 2010 (C-550/09, EU:C:2010:382).

    21 Urteil vom 29. Juni 2010 (C-550/09, EU:C:2010:382, Rn. 56 und 57).

    26 Vgl. entsprechend Urteil vom 29. Juni 2010, E und F (C-550/09, EU:C:2010:382, Rn. 49).

    27 Urteil vom 29. Juni 2010 (C-550/09, EU:C:2010:382).

    32 Urteil vom 29. Juni 2010 (C-550/09, EU:C:2010:382).

    62 Vgl. Urteil vom 29. Juni 2010, E und F (C-550/09, EU:C:2010:382, Rn. 59), und Schlussanträge des Generalanwalts Mengozzi in jener Rechtssache (C-550/09, EU:C:2010:272, Nrn. 115 bis 123).

  • EuGH, 20.06.2019 - C-458/15

    K.P. - Vorlage zur Vorabentscheidung - Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik -

    Insoweit bezog sich K.P. zum einen auf das Urteil vom 29. Juni 2010, E und F (C-550/09, EU:C:2010:382), mit dem der Gerichtshof die Aufnahme einer anderen Organisation (die Devrimci Halk Kurtulus Partisi-Cephesi) in diese Liste für ungültig erklärt habe, und zum anderen auf das Urteil des Gerichts der Europäischen Union vom 16. Oktober 2014, LTTE/Rat (T-208/11 und T-508/11, EU:T:2014:885), mit dem dieses die vom Rat in den Jahren 2011 bis 2014 erlassenen Durchführungsverordnungen für nichtig erklärt habe, soweit diese Rechtsakte die LTTE auf der genannten Liste belassen hätten.

    In diesem Zusammenhang ist daran zu erinnern, dass jede Partei berechtigt ist, im Rahmen eines nationalen Verfahrens vor dem angerufenen Gericht die Ungültigkeit von Bestimmungen in Rechtsakten der Union, die als Grundlage für eine ihr gegenüber ergangene Entscheidung oder nationale Maßnahme dienen, geltend zu machen und dieses Gericht, das nicht befugt ist, selbst die Ungültigkeit festzustellen, zu veranlassen, dem Gerichtshof insoweit eine Frage zur Vorabentscheidung vorzulegen (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 29. Juni 2010, E und F, C-550/09, EU:C:2010:382, Rn. 45).

    Die Anerkennung dieses Rechts setzt jedoch voraus, dass die Partei nicht berechtigt war, gemäß Art. 263 AEUV unmittelbar gegen diese Bestimmungen zu klagen, deren Folgen sie nunmehr erleidet, ohne dass sie ihre Nichtigerklärung hätte beantragen können (Urteil vom 29. Juni 2010, E und F, C-550/09, EU:C:2010:382, Rn. 46).

    Außerdem habe sich das vorlegende Gericht ausdrücklich auf das Urteil vom 29. Juni 2010, E und F (C-550/09, EU:C:2010:382, Rn. 55), bezogen, in dem der Gerichtshof die Aufnahme einer Organisation in diese Liste deshalb für ungültig erklärt habe, weil weder der Beschluss, mit dem diese Organisation in die Liste aufgenommen worden sei, noch die Folgebeschlüsse, mit denen diese Aufnahme aufrechterhalten worden sei, eine den gesetzlichen Voraussetzungen der Verordnung Nr. 2580/2001 genügende Begründung enthalten hätten.

    Im Gegensatz zu der dem Urteil vom 29. Juni 2010, E und F (C-550/09, EU:C:2010:382), zugrunde liegenden Rechtssache, in der keiner der fraglichen Beschlüsse eine Begründung enthielt, ergibt sich jedoch zum einen aus Rn. 13 des vorliegenden Urteils, dass in allen im Ausgangsverfahren in Rede stehenden Beschlüssen die Gründe dargelegt waren, aus denen nach Ansicht des Rates die Aufrechterhaltung der Aufnahme der LTTE in die Liste nach Art. 2 Abs. 3 der Verordnung Nr. 2580/2001 weiterhin gerechtfertigt war.

    In diesem Zusammenhang ist weiter darauf hinzuweisen, dass die Begründung die Überlegungen des Organs, das den Rechtsakt erlassen hat, so klar und eindeutig zum Ausdruck bringen muss, dass die Betroffenen ihr die Gründe für die erlassene Maßnahme entnehmen können und das zuständige Gericht seine Kontrollaufgabe wahrnehmen kann (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 15. November 2012, Al-Aqsa/Rat und Niederlande/Al-Aqsa, C-539/10 P und C-550/10 P, EU:C:2012:711, Rn. 138, vom 29. Juni 2010, E und F, C-550/09, EU:C:2010:382, Rn. 54, sowie vom 26. Juli 2017, Rat/LTTE, C-599/14 P, EU:C:2017:583, Rn. 29).

  • BGH, 07.02.2023 - 3 StR 483/21

    Antrag auf Aussetzung des Revisionsverfahrens (ausreichende Verteidigung);

    Damit übten sie eine Tätigkeit aus, die das - weit auszulegende - Bereitstellungsverbot gerade unterbinden will (vgl. insofern und zu der aus einer solchen Tätigkeit resultierenden Strafbarkeit von IS-Mitgliedern gemäß § 18 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a Variante 8 AWG in Verbindung mit Art. 2 Abs. 2 EU-Verordnung 881/2002 BGH, Beschlüsse vom 18. November 2021 - AK 47/21, wistra 2022, 207 Rn. 20; vom 11. August 2021 - 3 StR 173/21, BGHR AWG § 18 Abs. 1 Nr. 1 Bereitstellungsverbot 2 Rn. 10 f.; vom 14. Juli 2021 - AK 37/21, juris Rn. 40; vom 22. Juli 2020 - AK 16/20, juris Rn. 29; vom 14. Mai 2020 - AK 8/20, juris Rn. 30 ff.; s. ferner EuGH, Urteil vom 29. Juni 2010 - C-550/09, NJW 2010, 2413 Rn. 63 ff. mwN).
  • EuGH, 09.06.2011 - C-71/09

    Die den Unternehmen in Venedig und Chioggia gewährten Sozialbeitrags-entlastungen

  • BGH, 11.08.2021 - 3 StR 268/20

    Unterstützung einer terroristischen Vereinigung im Ausland (Errichtung von Social

  • EuGH, 15.11.2012 - C-539/10

    und Sicherheitspolitik - Der Gerichtshof hebt das Urteil des Gerichts auf, mit

  • EuGH, 14.03.2017 - C-158/14

    Die Aktivitäten der Streitkräfte bei bewaffneten Konflikten im Sinne des

  • BGH, 29.07.2021 - 3 StR 156/20

    Strafbarer Verstoß gegen außenwirtschaftsrechtliches Bereitstellungsverbot durch

  • EuGH, 30.05.2017 - C-45/15

    Safa Nicu Sepahan / Rat

  • BGH, 18.11.2021 - AK 47/21

    Haftbefehlssache wegen mitgliedschaftlicher Beteiligung an einer terroristischen

  • EuGH, 16.11.2011 - C-548/09

    Bank Melli Iran / Rat - Rechtsmittel - Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik -

  • BGH, 14.07.2021 - AK 37/21

    Dringender Tatverdacht wegen mitgliedschaftlicher Beteiligung an einer

  • EuG, 30.09.2010 - T-85/09

    Kadi / Kommission: Verordnung, mit der die Gelder von Yassin Abdullah Kadi

  • Generalanwalt beim EuGH, 27.02.2018 - C-135/16

    Georgsmarienhütte u.a. - Vorabentscheidungsfrage nach der Gültigkeit Beschluss

  • Generalanwalt beim EuGH, 17.01.2013 - C-583/11

    Nach Ansicht von Generalanwältin Juliane Kokott hat das Gericht die Klage der

  • EuGH, 17.02.2011 - C-494/09

    Bolton Alimentari

  • OLG Stuttgart, 15.07.2010 - 2 StE 8/07

    Straftaten gegen die öffentliche Ordnung: Mitgliedschaft in einer terroristischen

  • EuGH, 28.04.2015 - C-456/13

    T & L Sugars und Sidul Açúcares / Kommission - Rechtsmittel - Nichtigkeitsklage -

  • EuGH, 05.11.2019 - C-663/17

    EZB/ Trasta Komercbanka u.a.

  • Generalanwalt beim EuGH, 13.06.2014 - Gutachten 2/13

    Abschluss internationaler Übereinkünfte durch die Union - Beitritt der Union zur

  • Generalanwalt beim EuGH, 05.03.2020 - C-212/19

    Compagnie des pêches de Saint-Malo

  • BGH, 11.08.2021 - 3 StR 173/21

    Verstoß gegen Bereitstellungsverbot (Zur-Verfügung-Stellen von Geldern und

  • Generalanwalt beim EuGH, 08.09.2016 - C-45/15

    Safa Nicu Sepahan / Rat - Rechtsmittel - Restriktive Maßnahmen gegen die

  • EuGH, 17.01.2019 - C-168/17

    SH - Vorlage zur Vorabentscheidung - Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik -

  • EuGH, 26.06.2012 - C-335/09

    Polen / Kommission - Rechtsmittel - Gemeinsame Marktorganisation - Aufgrund des

  • EuG, 08.05.2019 - T-434/15

    Islamic Republic of Iran Shipping Lines u.a. / Rat - Gemeinsame Außen- und

  • EuG, 09.06.2011 - T-277/00

    Rechtsmittel - Nichtigkeitsklage - Zulässigkeit - Klagebefugnis -

  • EuG, 05.06.2019 - T-433/15

    Bank Saderat / Rat

  • Generalanwalt beim EuGH, 27.02.2014 - C-374/12

    Valimar - Gemeinsame Handelspolitik - Dumping - Verordnung (EG) Nr. 384/96 -

  • Generalanwalt beim EuGH, 26.10.2012 - C-370/12

    Pringle - Vereinfachtes Verfahren des Art. 48 Abs. 6 EUV zur Änderung des Dritten

  • Generalanwalt beim EuGH, 30.04.2015 - C-105/14

    Taricco u.a. - Schutz der finanziellen Interessen der Union - Steuerstraftaten im

  • EuGH, 14.06.2012 - C-533/10

    CIVAD - Zollkodex der Gemeinschaften - Art. 236 Abs. 2 - Erstattung nicht

  • Generalanwalt beim EuGH, 11.12.2014 - C-286/13

    Dole Food und Dole Fresh Fruit Europe / Kommission - Rechtsmittel - Wettbewerb -

  • Generalanwalt beim EuGH, 12.01.2012 - C-628/10

    Alliance One International und Standard Commercial Tobacco / Kommission -

  • Generalanwalt beim EuGH, 17.06.2021 - C-340/20

    Bank Sepah

  • Generalanwalt beim EuGH, 11.09.2014 - C-373/13

    T. - Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts - Asyl und Einwanderung -

  • Generalanwalt beim EuGH, 14.07.2011 - C-27/09

    Frankreich / Volksmudschaheddin-Organisation Iran - Rechtsmittel - Restriktive

  • Generalanwalt beim EuGH, 13.07.2017 - C-574/15

    Scialdone - Vorabentscheidungsersuchen - Mehrwertsteuer - Richtlinie 2006/112/EG

  • EuGH, 26.06.2012 - C-336/09

    Polen / Kommission - Rechtsmittel - Gemeinsame Marktorganisation - Aufgrund des

  • EuG, 25.04.2018 - T-554/15

    Ungarn / Kommission - Staatliche Beihilfen - Nach dem ungarischen Gesetz XCIV von

  • OLG Düsseldorf, 26.01.2021 - 6 StS 4/20

    Hauptverhandlungstermine in dem Verfahren gegen Ravsan B.

  • Generalanwalt beim EuGH, 16.01.2020 - C-456/18

    Ungarn/ Kommission - Rechtsmittel - Staatliche Beihilfen - Beschluss, das

  • Generalanwalt beim EuGH, 06.07.2017 - C-304/16

    American Express

  • Generalanwalt beim EuGH, 26.02.2015 - C-176/13

    Rat / Bank Mellat - 'Rechtsmittel - Restriktive Maßnahmen gegen Iran zur

  • OLG Stuttgart, 13.02.2020 - 32 OJs 8/15

    Konkurrenzen bei einer Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung im

  • Generalanwalt beim EuGH, 06.09.2017 - C-384/16

    European Union Copper Task Force / Kommission - Rechtsmittel - Klage auf

  • Generalanwalt beim EuGH, 26.02.2015 - C-200/13

    Rat / Bank Saderat Iran und Kommission - 'Rechtsmittel - Restriktive Maßnahmen

  • BGH, 23.08.2023 - AK 53/23

    Mitgliedschaftliche Beteiligung an einer terroristischen Vereinigung im Ausland;

  • Generalanwalt beim EuGH, 29.09.2016 - C-158/14

    A u.a. - Art. 267 AEUV - Art. 263 Abs. 4 AEUV - Zulässigkeit einer Klage auf

  • Generalanwalt beim EuGH, 29.11.2011 - C-376/10

    Tay Za / Rat - Rechtsmittel - Gegenüber Birma/Myanmar erlassene restriktive

  • Generalanwalt beim EuGH, 06.09.2017 - C-244/16

    Industrias Químicas del Vallés / Kommission - Rechtsmittel - Klage auf teilweise

  • Generalanwalt beim EuGH, 31.05.2017 - C-101/16

    Paper Consult

  • Generalanwalt beim EuGH, 12.09.2012 - C-300/11

    ZZ - Richtlinie 2004/38/EG über das Recht der Unionsbürger und ihrer

  • Generalanwalt beim EuGH, 21.12.2011 - C-336/09

    Polen / Kommission - Rechtsmittel - Landwirtschaft - Gemeinsame Marktorganisation

  • Generalanwalt beim EuGH, 01.02.2017 - C-26/16

    Santogal M-Comércio e Reparação de Automóveis

  • Generalanwalt beim EuGH, 31.01.2012 - C-130/10

    Parlament / Rat - Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik - Verordnung (EG) Nr.

  • Generalanwalt beim EuGH, 16.11.2011 - C-72/11

    Afrasiabi u.a. - Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik - Restriktive Maßnahmen

  • VGH Bayern, 01.03.2021 - 19 ZB 20.1468

    Qualifizierung der PKK (alias "KADEK", alias "KONGRA-GEL") als terroristische

  • Generalanwalt beim EuGH, 03.10.2018 - C-168/17

    SH

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Rechtsprechung
   EuGH, 01.03.2010 - C-550/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,25628
EuGH, 01.03.2010 - C-550/09 (https://dejure.org/2010,25628)
EuGH, Entscheidung vom 01.03.2010 - C-550/09 (https://dejure.org/2010,25628)
EuGH, Entscheidung vom 01. März 2010 - C-550/09 (https://dejure.org/2010,25628)
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Volltextveröffentlichungen (2)

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Wird zitiert von ...

  • EuGH, 07.04.2016 - C-104/16

    Rat / Front Polisario und Kommission

    Ladite affaire porte donc sur le domaine tout à la fois essentiel et sensible d'activité de l'Union qu'est la conduite de ses relations avec les États tiers (voir, par analogie, ordonnance du 1 er mars 2010, E et F, C-550/09, non publiée, EU:C:2010:103, point 10), et plus particulièrement sur la conclusion d'un accord relevant de sa politique commerciale commune.
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Rechtsprechung
   Generalanwalt beim EuGH, 17.05.2010 - C-550/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,5562
Generalanwalt beim EuGH, 17.05.2010 - C-550/09 (https://dejure.org/2010,5562)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 17.05.2010 - C-550/09 (https://dejure.org/2010,5562)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 17. Mai 2010 - C-550/09 (https://dejure.org/2010,5562)
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Volltextveröffentlichung

  • Europäischer Gerichtshof

    E und F

    Spezifische, gegen bestimmte Personen und Organisationen gerichtete restriktive Maßnahmen zur Bekämpfung des Terrorismus - Beschluss des Rates, mit dem eine Organisation in die Liste nach Art. 2 Abs. 3 der Verordnung (EG) Nr. 2580/2001 aufgenommen wird - Gültigkeit - ...

Kurzfassungen/Presse

  • EU-Kommission PDF (Kurzinformation)

    E und F

    Spezifische, gegen bestimmte Personen und Organisationen gerichtete restriktive Maßnahmen zur Bekämpfung des Terrorismus - Beschluss des Rates, mit dem eine Organisation in die Liste nach Art. 2 Abs. 3 der Verordnung (EG) Nr. 2580/2001 aufgenommen wird - Gültigkeit - ...

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (48)

  • EuG, 12.12.2006 - T-228/02

    und Sicherheitspolitik - DAS GERICHT ERKLÄRT DEN BESCHLUSS DES RATES FÜR NICHTIG,

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 17.05.2010 - C-550/09
    Das Gericht hat sich im Übrigen im Rahmen einer zweiten Nichtigkeitsklage der Klägerin in der Rechtssache, in der das Urteil OMPI I ergangen ist, in diesem Sinne geäußert(29).

    Diese Möglichkeit hat das Gericht nicht ausgeschlossen(49), als es bei der Prüfung der Vereinbarkeit des Beschlusses 2007/445 mit dem Urteil OMPI I die Rechtsprechung für entsprechend anwendbar hielt, wonach das betroffene Organ, wenn ein Akt wegen Form- oder Verfahrensfehlern für nichtig erklärt worden ist, berechtigt ist, erneut einen Akt gleichen Inhalts, diesmal unter Berücksichtigung der fraglichen Form- und Verfahrensvorschriften und sogar rückwirkend zu erlassen, wenn dies zur Verwirklichung des verfolgten, im Allgemeininteresse liegenden Ziels notwendig und der Vertrauensschutz der Beteiligten gebührend beachtet ist(50).

    Es steht außerdem fest, dass sämtlichen Beschlüssen über das Einfrieren von Geldern, die vor dem Inkrafttreten des Beschlusses 2007/445 gemäß der Verordnung Nr. 2580/2001 erlassen wurden, eine Begründung fehlte, da ihre Erwägungsgründe lediglich allgemeine Standardformulierungen enthielten, und dass eine inhaltliche gerichtliche Kontrolle dieser Beschlüsse, wie das Gericht im Urteil OMPI I festgestellt hat, wegen dieses Begründungsmangels nicht möglich war.

    10 - T-228/02, Slg. 2006, II-4665, im Folgenden: Urteil OMPI I.

    26 - In seinem Urteil vom 23. Oktober 2008, People's Mojahedin Organization of Iran/Rat (T-256/07, Slg. 2008, II-3019), hat das Gericht jedoch festgestellt, dass eine solche Vermutung auch für den Beschluss gilt, der nach dem Schluss der mündlichen Verhandlung in der Rechtssache, in der das Urteil OMPI I erging, erlassen und vom Gericht nicht für nichtig erklärt worden war (Randnr. 54).

    Nach Auffassung des Gerichts war der Rat, nachdem das Urteil OMPI I ergangen war, berechtigt, den Rechtsakt, mit dem der für nichtig erklärte Rechtsakt nach dem Schluss der mündlichen Verhandlung aufgehoben oder ersetzt worden war, während des Zeitraums in Kraft zu lassen, der zwingend erforderlich war, um einen neuen Rechtsakt unter Einhaltung der betreffenden Form- und Verfahrensvorschriften zu erlassen.

    53 - Vgl. Urteil OMPI I (Randnr. 160).

  • EuGH, 15.06.1994 - C-137/92

    Kommission / BASF u.a.

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 17.05.2010 - C-550/09
    24 - Vgl. in diesem Sinne Urteile vom 1. April 1982, Dürbeck/Kommission (11/81, Slg. 1982, 1251, Randnr. 17), vom 26. Februar 1987, Consorzio Cooperative d'Abruzzo/Kommission (15/85, Slg. 1987, 1005, Randnr. 10), vom 15. Juni 1994, Kommission/BASF u. a. (C-137/92 P, Slg. 1994, I-2555, Randnr. 48), vom 8. Juli 1999, Chemie Linz/Kommission (C-245/92 P, Slg. 1999, I-4643, Randnr. 93), und vom 5. Oktober 2004, Kommission/Griechenland (C-475/01, Slg. 2004, I-8923, Randnr. 18).

    27 - Vgl. die in Fn. 24 angeführten Urteile Kommission/BASF u. a. (Randnr. 49), Chemie Linz/Kommission (Randnr. 94) und Kommission/Griechenland (Randnr. 19).

    28 - Vgl. die in Fn. 24 angeführten Urteile Kommission/BASF u. a. (Randnr. 50), Chemie Linz/Kommission (Randnr. 95) und Kommission/Griechenland (Randnr. 20).

  • EuGH, 15.02.2001 - C-239/99

    Nachi Europe

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 17.05.2010 - C-550/09
    31 - Urteile vom 15. Februar 2001, Nachi Europe (C-239/99, Slg. 2001, I-1197, Randnr. 35), und vom 8. März 2007, Roquette Frères (C-441/05, Slg. 2007, I-1993, Randnr. 39).

    37 - Urteile vom 14. Dezember 1962, Wöhrmann und Lütticke/Kommission (31/62 und 33/62, Slg. 1962, 1029, 1042), vom 16. Juli 1981, Albini/Rat und Kommission (33/80, Slg. 1981, 2141, Randnr. 17), und vom 11. Juli 1985, Salerno u. a./Kommission und Rat (87/77, 130/77, 22/83, 9/84 und 10/84, Slg. 1985, 2523, Randnr. 36), Beschluss vom 28. Juni 1993, Donatab u. a./Kommission (C-64/93, Slg. 1993, I-3595, Randnr. 19), sowie Urteil Nachi Europe, angeführt in Fn. 31 (Randnr. 33).

    38 - Urteil Nachi Europe, angeführt in Fn. 31 (Randnr. 34).

  • EuGH, 11.10.2007 - C-117/06

    und Sicherheitspolitik - EIN GRUNDSTÜCKSVERKAUF DARF NICHT VOLLZOGEN WERDEN, WENN

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 17.05.2010 - C-550/09
    61 - Vgl. Urteil des Gerichtshofs vom 11. Oktober 2007, Möllendorf und Möllendorf-Niehuus (C-117/06, Slg. 2007, I-8361, Randnrn.

    62 - Vgl. Urteil vom 29. April 2010, M u. a. (C-340/08, noch nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnr. 52), sowie das in der vorstehenden Fußnote angeführte Urteil Möllendorf und Möllendorf-Niehuus (Randnr. 63) und das in Fn. 55 angeführte Urteil Kadi und Al Barakaat International Foundation/Rat und Kommission (Randnr. 169).

  • EuGH, 29.06.1988 - 300/86

    Van Landschoot / Mera

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 17.05.2010 - C-550/09
    56 - Urteile vom 29. Juni 1988, Van Landschoot (300/86, Slg. 1988, 3443, Randnr. 24), und vom 22. Dezember 2008, Régie Networks (C-333/07, Slg. 1988, I-10807, Randnr. 121).

    57 - Urteil Van Landschoot, angeführt in Fn. 56 (Randnr. 24).

  • EuG, 23.10.2008 - T-256/07

    und Sicherheitspolitik - DAS GERICHT ERKLÄRT DEN BESCHLUSS 2007/868/EG DES RATES

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 17.05.2010 - C-550/09
    26 - In seinem Urteil vom 23. Oktober 2008, People's Mojahedin Organization of Iran/Rat (T-256/07, Slg. 2008, II-3019), hat das Gericht jedoch festgestellt, dass eine solche Vermutung auch für den Beschluss gilt, der nach dem Schluss der mündlichen Verhandlung in der Rechtssache, in der das Urteil OMPI I erging, erlassen und vom Gericht nicht für nichtig erklärt worden war (Randnr. 54).

    29 - Vgl. Urteil People's Mojahedin Organization of Iran/Rat, angeführt in Fn. 26 (Randnr. 58).

  • EuG, 03.04.2008 - T-253/04

    Kongra-Gel u.a. / Rat

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 17.05.2010 - C-550/09
    18 - Urteile des Gerichts vom 11. Juli 2007, Al-Aqsa/Rat (T-327/03), vom 3. April 2008, PKK/Rat (T-229/02), und vom 3. April 2008, Kongra-Gel u. a./Rat (T-253/04).

    35 - Diese Frage hat sich in der Rechtssache, in der das Urteil Kongra-Gel u. a./Rat, angeführt in Fn. 18, ergangen ist, konkret gestellt, doch ist sie vom Gericht nicht entschieden worden.

  • EuG, 11.07.2007 - T-47/03

    Sison / Rat

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 17.05.2010 - C-550/09
    19 - Urteil des Gerichts vom 11. Juli 2007, Sison/Rat (T-47/03).

    20 - Das Gericht hat sich in seinem Urteil Sison/Rat, angeführt in Fn. 19, im Übrigen ausdrücklich in diesem Sinne geäußert; es hat darin ausgeführt, dass die durch die Verordnung Nr. 2580/2001 geschaffenen restriktiven Maßnahmen, da sie nicht die Einziehung der Vermögenswerte der Betroffenen als Erträge aus einer Straftat vorsehen, sondern ihr vorsorgliches Einfrieren, keine strafrechtliche Sanktion sind und keinen dahin gehenden Vorwurf enthalten (Randnr. 101).

  • EuGH, 22.12.2008 - C-333/07

    Regie Networks - Staatliche Beihilfen - Beihilferegelung zugunsten von lokalen

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 17.05.2010 - C-550/09
    56 - Urteile vom 29. Juni 1988, Van Landschoot (300/86, Slg. 1988, 3443, Randnr. 24), und vom 22. Dezember 2008, Régie Networks (C-333/07, Slg. 1988, I-10807, Randnr. 121).
  • EuGH, 26.02.1987 - 15/85

    Consorzio Cooperative d'Abruzzo / Kommission

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 17.05.2010 - C-550/09
    24 - Vgl. in diesem Sinne Urteile vom 1. April 1982, Dürbeck/Kommission (11/81, Slg. 1982, 1251, Randnr. 17), vom 26. Februar 1987, Consorzio Cooperative d'Abruzzo/Kommission (15/85, Slg. 1987, 1005, Randnr. 10), vom 15. Juni 1994, Kommission/BASF u. a. (C-137/92 P, Slg. 1994, I-2555, Randnr. 48), vom 8. Juli 1999, Chemie Linz/Kommission (C-245/92 P, Slg. 1999, I-4643, Randnr. 93), und vom 5. Oktober 2004, Kommission/Griechenland (C-475/01, Slg. 2004, I-8923, Randnr. 18).
  • EuGH, 18.01.2007 - C-229/05

    und Sicherheitspolitik - DAS GERICHT ERSTER INSTANZ HAT DIE AUFNAHME DER PKK IN

  • EuGH, 10.07.1984 - 63/83

    Kirk

  • EuGH, 10.01.2006 - C-222/04

    Cassa di Risparmio di Firenze - Staatliche Beihilfen - Artikel 87 EG und 88 EG -

  • EuGH, 12.12.1972 - 21/72

    International Fruit Company u.a. / Produktschap voor Groenten en Fruit

  • EuGH, 12.12.1996 - C-241/95

    The Queen / Intervention Board for Agricultural Produce, ex parte Accrington Beef

  • EuGH, 29.04.2010 - C-340/08

    und Sicherheitspolitik - Das Einfrieren der Gelder von Personen, die verdächtigt

  • EuGH, 11.07.1985 - 87/77

    Salerno u.a. / Kommission und Rat

  • EuGH, 12.02.1960 - 16/59

    Ruhrkohlenverkaufsgesellschaften "Geitling", "Mausegatt" und "Präsident" und die

  • EuGH, 11.11.1997 - C-408/95

    Eurotunnel u.a.

  • EuGH, 08.03.2007 - C-441/05

    Roquette Frères - Gemeinsame Marktorganisation für Zucker - Isoglukose -

  • EuG, 17.10.1991 - T-26/89

    Henri de Compte gegen Europäisches Parlament. - Beamte - Disziplinarordnung -

  • EuGH, 05.10.2004 - C-475/01

    DIE VERBRAUCHSTEUER AUF OUZO IST MIT DEM GEMEINSCHAFTSRECHT VEREINBAR

  • EuG, 04.12.2008 - T-284/08

    'People''s Mojahedin Organization of Iran v Council' - Gemeinsame Außen- und

  • EuGH, 16.06.1998 - C-162/96

    Racke

  • EuGH, 01.04.1982 - 11/81

    Dürbeck / Kommission

  • EuGH, 03.09.2008 - C-402/05

    und Sicherheitspolitik - DER GERICHTSHOF ERKLÄRT DIE VERORDNUNG, MIT DER DIE

  • EuGH, 08.07.1999 - C-245/92

    Chemie Linz / Kommission

  • EuGH, 27.09.1983 - 216/82

    Universität Hamburg / Hauptzollamt Hamburg-Kehrwieder

  • EuGH, 13.11.1990 - 331/88

    The Queen / Ministry of Agriculture, Fisheries und Food, ex parte FEDESA u.a.

  • EuGH, 30.09.1982 - 108/81

    Amylum / Rat

  • EuGH, 28.06.1993 - C-64/93

    Donatab u.a. / Kommission

  • EuG, 14.03.1997 - T-25/96

    Arbeitsgemeinschaft Deutscher Luftfahrt-Unternehmen und Hapag-Lloyd

  • EuGH, 16.07.1981 - 33/80

    Albini / Rat und Kommission

  • EuGH, 18.02.1964 - 73/63

    NV Internationale Crediet- en Handelsvereniging "Rotterdam" und De Coöperatieve

  • EuGH, 11.07.1985 - 22/83

    Dienstbezüge für Bedienstete der Europäischen Gemeinschaft ; Festlegung von

  • EuGH, 11.07.1985 - 9/84

    Dienstbezüge für Bedienstete der Europäischen Gemeinschaft ; Festlegung von

  • EuGH, 18.02.1964 - 74/63
  • EuGH, 11.07.1985 - 10/84

    Dienstbezüge für Bedienstete der Europäischen Gemeinschaft ; Festlegung von

  • EuGH, 12.02.1960 - 18/59
  • EuGH, 23.04.1956 - 7/54

    Groupement des Industries Sidérurgiques Luxembourgeoises gegen Hohe Behörde der

  • EuGH, 11.07.1985 - 130/77

    Dienstbezüge für Bedienstete der Europäischen Gemeinschaft ; Festlegung von

  • EuGH, 14.12.1962 - 33/62
  • EuGH, 14.12.1962 - 31/62

    Milchwerke Heinz Wöhrmann & Sohn KG und Alfons Lütticke GmbH gegen Kommission der

  • EuGH, 23.04.1956 - 9/54

    Klagebefugnis von Unternehmerverbänden; Ablehnung von Entscheidungen durch

  • EuG, 03.04.2008 - T-229/02

    PKK / Rat

  • EuGH, 09.03.1994 - C-188/92

    TWD / Bundesrepublik Deutschland

  • EuG, 11.07.2007 - T-327/03

    Al-Aqsa / Rat

  • EuGH, 15.10.1980 - 145/79

    Roquette / Frankreich

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