Schlußanträge unten: Generalanwalt beim EuGH, 16.01.1997

Rechtsprechung
   EuGH, 20.03.1997 - C-57/95   

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https://dejure.org/1997,1845
EuGH, 20.03.1997 - C-57/95 (https://dejure.org/1997,1845)
EuGH, Entscheidung vom 20.03.1997 - C-57/95 (https://dejure.org/1997,1845)
EuGH, Entscheidung vom 20. März 1997 - C-57/95 (https://dejure.org/1997,1845)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • EU-Kommission PDF

    Frankreich / Kommission

    EG-Vertrag, Artikel 173; Mitteilung 94/C 360/08 der Kommission
    1 Nichtigkeitsklage - Anfechtbare Handlungen - Handlungen, die Rechtswirkungen entfalten sollen - Mitteilung der Kommission, die vorgibt, die Folgen der Bestimmungen des Vertrages auf einem bestimmten Gebiet zu erläutern, in Wahrheit jedoch neue Verpflichtungen für die ...

  • EU-Kommission

    Frankreich / Kommission

  • Wolters Kluwer

    Wirksamkeit der Mitteilung der Kommission über einen Pensionsfonds; Festlegung spezifischer Verpflichtungen gegenüber den Bestimmungen über den freien Dienstleistungsverkehr, die Niederlassungsfreiheit und den freien Kapitalverkehr

  • riw-online.de(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)

    Binnenmarkt: Pensionsfonds

  • Judicialis

    EG-Vertrag Art. 173; ; EG-Vertrag Art. 190

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EG-Vertrag Art. 173; EG-Vertrag Art. 190
    1 Nichtigkeitsklage - Anfechtbare Handlungen - Handlungen, die Rechtswirkungen entfalten sollen - Mitteilung der Kommission, die vorgibt, die Folgen der Bestimmungen des Vertrages auf einem bestimmten Gebiet zu erläutern, in Wahrheit jedoch neue Verpflichtungen für die ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Sonstiges

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BB 1997, 431
 
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Wird zitiert von ... (34)Neu Zitiert selbst (3)

  • EuGH, 31.03.1971 - 22/70

    Kommission / Rat

    Auszug aus EuGH, 20.03.1997 - C-57/95
    7 Nach ständiger Rechtsprechung ist die Nichtigkeitsklage gegen alle Maßnahmen der Organe, die Rechtswirkungen erzeugen sollen, unabhängig von ihrer Rechtsnatur oder Form gegeben (vgl. Urteile vom 31. März 1971 in der Rechtssache 22/70, Kommission/Rat, Slg. 1971, 263, Randnr. 42, und vom 16. Juni 1993 in der Rechtssache C-325/91, Frankreich/Kommission, Slg. 1993, I-3283, Randnr. 9).
  • EuGH, 21.06.1974 - 2/74

    Reyners / Belgischer Staat - Inländerbehandlung als grundsätzlicher Rechtssatz

    Auszug aus EuGH, 20.03.1997 - C-57/95
    20 Dazu ist zu bemerken, daß diese Bestimmungen des Vertrages, in denen mit unmittelbarer Wirkung das Verbot ausgesprochen wird, ungerechtfertigte Beschränkungen der genannten Freiheiten einzuführen, als solche nicht genügen, um die Beseitigung aller Hindernisse für die Freizuegigkeit sowie für den freien Dienstleistungs- und Kapitalverkehr zu gewährleisten, und daß den im Vertrag insoweit vorgesehenen Richtlinien ein bedeutender Anwendungsbereich in bezug auf die Maßnahmen verbleibt, mit denen die wirksame Ausübung der sich aus diesen Bestimmungen ergebenden Rechte gefördert werden soll (vgl. zum Recht auf freie Niederlassung Urteil vom 21. Juni 1974 in der Rechtssache 2/74, Reyners, Slg. 1974, 631, Randnrn.
  • EuGH, 16.06.1993 - C-325/91

    Frankreich / Kommission

    Auszug aus EuGH, 20.03.1997 - C-57/95
    7 Nach ständiger Rechtsprechung ist die Nichtigkeitsklage gegen alle Maßnahmen der Organe, die Rechtswirkungen erzeugen sollen, unabhängig von ihrer Rechtsnatur oder Form gegeben (vgl. Urteile vom 31. März 1971 in der Rechtssache 22/70, Kommission/Rat, Slg. 1971, 263, Randnr. 42, und vom 16. Juni 1993 in der Rechtssache C-325/91, Frankreich/Kommission, Slg. 1993, I-3283, Randnr. 9).
  • EuG, 20.05.2010 - T-258/06

    Deutschland / Kommission - Auf öffentliche Aufträge anwendbare Vorschriften -

    Es ist darauf hinzuweisen, dass nach ständiger Rechtsprechung die Nichtigkeitsklage gegen alle Handlungen der Organe gegeben ist, die dazu bestimmt sind, Rechtswirkungen zu erzeugen, unabhängig von Rechtsnatur oder Form dieser Handlungen (vgl. Urteil des Gerichtshofs vom 20. März 1997, Frankreich/Kommission, C-57/95, Slg. 1997, I-1627, Randnr. 7 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Um beurteilen zu können, ob die Mitteilung Rechtswirkungen erzeugen soll, die gegenüber denen, die sich aus der Anwendung der tragenden Grundsätze des EG-Vertrags ergeben, neu sind, ist daher ihr Inhalt zu prüfen (vgl. in diesem Sinne Urteile des Gerichtshofs vom 9. Oktober 1990, Frankreich/Kommission, C-366/88, Slg. 1990, I-3571, Randnr. 11, vom 13. November 1991, Frankreich/Kommission, C-303/90, Slg. 1991, I-5315, Randnr. 10, und vom 20. März 1997, Frankreich/Kommission, oben in Randnr. 25 angeführt, Randnr. 9).

    Somit ist zu prüfen, ob die Mitteilung nur die Bestimmungen über den freien Warenverkehr, die Niederlassungsfreiheit, den freien Dienstleistungsverkehr, das Diskriminierungsverbot, die Grundsätze der Gleichbehandlung und der Verhältnismäßigkeit sowie die Regeln der Transparenz und der gegenseitigen Anerkennung erläutert, die für Aufträge gelten, die nicht oder nur teilweise unter die Vergaberichtlinien fallen, oder ob sie gegenüber diesen Bestimmungen, Grundsätzen und Regeln spezifische oder neue Verpflichtungen festlegt (vgl. in diesem Sinne Urteile des Gerichtshofs vom 16. Juni 1993, Frankreich/Kommission, C-325/91, Slg. 1993, I-3283, Randnr. 14, und vom 20. März 1997, Frankreich/Kommission, oben in Randnr. 25 angeführt, Randnr. 13).

  • Generalanwalt beim EuGH, 15.09.2005 - C-301/03

    Italien / Kommission

    12 - Urteile vom 16. Juni 1993 in der Rechtssache C-325/91 (Frankreich/Kommission, Slg. 1993, I-3283) und vom 20. März 1997 in der Rechtssache C-57/95 (Frankreich/Kommission, Slg. 1997, I-1627).

    14 - Vgl. u. a. Urteil Frankreich/Kommission in der Rechtssache C-57/95 (angeführt in Fußnote 12, Randnr. 7 und die dort zitierte Rechtsprechung).

    Bemerkenswerterweise hat der Gerichtshof seine Begründetheitsprüfung im Urteil Frankreich/Kommission in der Rechtssache C-57/95 mit der Feststellung begonnen, dass die Formulierungen der angefochtenen - und letztlich für ungültig erklärten - auslegenden Mitteilung zwingenden Charakter hätten (oben angeführt in Fußnote 12, Randnr. 18).

    34 - Urteile Frankreich/Kommission in den Rechtssachen C-325/91 und C-57/95 (beide angeführt in Fußnote 12, Randnrn. 22 bzw. 23).

    36 - Urteil C-57/95 (Frankreich/Kommission, angeführt in Fußnote 12, Randnr. 21).

  • EuGH, 17.07.2008 - C-521/06

    Athinaïki Techniki / Kommission - Rechtsmittel - Staatliche Beihilfe - Beihilfe

    Es spielt auch keine Rolle, dass die Kommission sie dem betroffenen Mitgliedstaat entgegen Art. 25 der Verordnung nicht mitgeteilt hat, da ein solcher Mangel das Wesen der Handlung nicht ändern kann (vgl. dazu Urteil vom 20. März 1997, Frankreich/Kommission, C-57/95, Slg. 1997, I-1627, Randnr. 22).
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   Generalanwalt beim EuGH, 16.01.1997 - C-57/95   

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https://dejure.org/1997,27738
Generalanwalt beim EuGH, 16.01.1997 - C-57/95 (https://dejure.org/1997,27738)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 16.01.1997 - C-57/95 (https://dejure.org/1997,27738)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 16. Januar 1997 - C-57/95 (https://dejure.org/1997,27738)
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Volltextveröffentlichung

  • EU-Kommission PDF

    Französische Republik gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften.

    Mitteilung der Kommission - Binnenmarkt - Pensionsfonds

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • EuGH, 09.10.1990 - 366/88

    Frankreich / Kommission

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 16.01.1997 - C-57/95
    (10) - Urteil vom 9. Oktober 1990 in der Rechtssache C-366/88 (Frankreich/Kommission, Slg. 1990, I-3571, Randnr. 8).

    (11) - Urteil vom 13. November 1991 in der Rechtssache C-303/90 (Frankreich/Kommission, Slg. 1991, I-5315, Randnr. 8).

    (12) - Urteil vom 16. Juni 1993 in der Rechtssache C-325/91 (Frankreich/Kommission, Slg. 1993, I-3283, Randnr. 9).

    (14) - Urteil Frankreich/Kommission vom 16. Juni 1993 (angeführt in Fußnote 12, Randnr. 26, Hervorhebung von mir).

    Zur Bedeutung dieser Mitteilungen vgl. das Urteil vom 24. Februar 1987 in der Rechtssache 310/85 (Deufil, Slg. 1987, 901, Randnr. 22), in dem der Gerichtshof festgestellt hat, daß die Mitteilung "Leitlinien für das künftige Vorgehen der Kommission ... [enthält], deren Beachtung die Kommission von den Mitgliedstaaten verlangt", sowie das Urteil Frankreich/Kommission vom 16. Juni 1993 (angeführt in Fußnote 12), in dem Gerichtshof hingegen die in dieser Rechtssache streitige Mitteilung über Beihilfen für nichtig erklärt hat, da sie keineswegs nur blosse Leitlinien enthalte, sondern neue Verpflichtungen für die Mitgliedstaaten und damit für die betreffenden Unternehmen geschaffen habe.

    (20) - Im übrigen hat der Gerichtshof in diesem Urteil, um das Argument der Kommission zurückzuweisen, daß es sich bei der fraglichen Mitteilung in Wirklichkeit um ein an ihre Dienststellen gerichtetes Rundschreiben handele, ausgeführt, daß die Mitteilung "sich ausdrücklich an die Mitgliedstaaten richtet, denen sie im übrigen bekanntgegeben wurde" (Urteil Frankreich/Kommission vom 16. Juni 1993, angeführt in Fußnote 12, Randnr. 29).

  • EuGH, 20.02.1979 - 120/78

    Cassis de Dijon (Rewe / Bundesmonopolverwaltung für Branntwein)

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 16.01.1997 - C-57/95
    (18) - Siehe u. a. die Mitteilung der Kommission über die Auswirkungen des Urteils des Europäischen Gerichtshofes vom 20. Februar 1979 in der Rechtssache 120/78 ("Cassis de Dijon") (ABl. 1980, C 256, S. 2) und die Erläuternde Mitteilung der Kommission über die Freiheit des grenzueberschreitenden Dienstleistungsverkehrs (ABl. 1993, C 334, S. 3).
  • EuGH, 24.02.1987 - 310/85

    Deufil / Kommission

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 16.01.1997 - C-57/95
    Zur Bedeutung dieser Mitteilungen vgl. das Urteil vom 24. Februar 1987 in der Rechtssache 310/85 (Deufil, Slg. 1987, 901, Randnr. 22), in dem der Gerichtshof festgestellt hat, daß die Mitteilung "Leitlinien für das künftige Vorgehen der Kommission ... [enthält], deren Beachtung die Kommission von den Mitgliedstaaten verlangt", sowie das Urteil Frankreich/Kommission vom 16. Juni 1993 (angeführt in Fußnote 12), in dem Gerichtshof hingegen die in dieser Rechtssache streitige Mitteilung über Beihilfen für nichtig erklärt hat, da sie keineswegs nur blosse Leitlinien enthalte, sondern neue Verpflichtungen für die Mitgliedstaaten und damit für die betreffenden Unternehmen geschaffen habe.
  • EuGH, 31.03.1971 - 22/70

    Kommission / Rat

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 16.01.1997 - C-57/95
    (9) - Urteil vom 31. März 1971 in der Rechtssache 22/70 (Kommission/Rat, Slg. 1971, 263, Randnr. 42).
  • EuGH, 21.06.1974 - 2/74

    Reyners / Belgischer Staat - Inländerbehandlung als grundsätzlicher Rechtssatz

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 16.01.1997 - C-57/95
    (16) - Insoweit braucht wohl nicht an die Feststellung des Gerichtshofes erinnert zu werden, der bei der Bestätigung der unmittelbaren Wirkung von Artikel 52 des Vertrages darauf hingewiesen hat, daß die betreffenden Richtlinien "nicht gänzlich bedeutungslos geworden [sind], denn ihnen bleibt ein beträchtlicher Anwendungsbereich bei allen Maßnahmen, die dazu dienen, die wirksame Ausübung des Rechts auf freie Niederlassung zu fördern" (Urteil vom 21. Juni 1974 in der Rechtssache 2/74, Reyners, Slg. 1974, 631, Randnrn.
  • EuGH, 13.11.1991 - C-303/90

    Frankreich / Kommission

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 16.01.1997 - C-57/95
    (11) - Urteil vom 13. November 1991 in der Rechtssache C-303/90 (Frankreich/Kommission, Slg. 1991, I-5315, Randnr. 8).
  • EuGH, 16.06.1993 - C-325/91

    Frankreich / Kommission

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 16.01.1997 - C-57/95
    (12) - Urteil vom 16. Juni 1993 in der Rechtssache C-325/91 (Frankreich/Kommission, Slg. 1993, I-3283, Randnr. 9).
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