Schlußanträge unten: Generalanwalt beim EuGH, 28.11.1995

Rechtsprechung
   EuGH, 30.04.1996 - C-58/94   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1996,875
EuGH, 30.04.1996 - C-58/94 (https://dejure.org/1996,875)
EuGH, Entscheidung vom 30.04.1996 - C-58/94 (https://dejure.org/1996,875)
EuGH, Entscheidung vom 30. April 1996 - C-58/94 (https://dejure.org/1996,875)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • lexetius.com
  • EU-Kommission PDF

    Niederlande / Rat

    EG-Vertrag, Artikel 173
    1. Nichtigkeitsklage; Anfechtbare Handlungen; Begriff; Handlungen, die Rechtswirkungen erzeugen; Verhaltenskodex für den Zugang der Öffentlichkeit zu Rats- und Kommissionsdokumenten; Unzulässigkeit

  • EU-Kommission

    Niederlande / Rat

  • Wolters Kluwer

    Verletzung des Grundsatzes des institutionellen Gleichgewichts ; Zugang der Öffentlichkeit zu Ratsdokumenten und Kommissionsdokumenten ; Überwachung der Rechtmäßigkeit der Handlungen des Rates

  • Judicialis
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    1. Nichtigkeitsklage - Anfechtbare Handlungen - Begriff - Handlungen, die Rechtswirkungen erzeugen - Verhaltenskodex für den Zugang der Öffentlichkeit zu Rats- und Kommissionsdokumenten - Unzulässigkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 1996, 991 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (28)Neu Zitiert selbst (7)

  • EuGH, 29.06.1995 - C-135/93

    Spanien / Kommission

    Auszug aus EuGH, 30.04.1996 - C-58/94
    24 Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofes (u. a. Urteil vom 29. Juni 1995 in der Rechtssache C-135/93, Spanien/Kommission, Slg. 1995, I-1651, Randnr. 20) ist die Nichtigkeitsklage gegen alle Handlungen der Organe, die dazu bestimmt sind, Rechtswirkungen zu erzeugen, unabhängig von ihrer Rechtsnatur oder Form gegeben.
  • EuGH, 13.07.1995 - C-156/93

    Parlament / Kommission

    Auszug aus EuGH, 30.04.1996 - C-58/94
    40 Da der Rat somit den Beschluß 93/731 rechtsgültig auf der Grundlage des Artikels 151 Absatz 3 EG-Vertrag erlassen konnte, hat er entgegen der Ansicht der niederländischen Regierung auch nicht ein Verfahren umgangen, das der Vertrag speziell für die konkreten Umstände vorsieht; somit liegt kein Ermessensmißbrauch vor (u. a. Urteil vom 13. Juli 1995 in der Rechtssache C-156/93, Parlament/Kommission, Slg. 1995, I-2019).
  • EuGH, 22.05.1990 - 70/88

    Parlament / Rat

    Auszug aus EuGH, 30.04.1996 - C-58/94
    41 Zum Vorwurf der Verletzung des Grundsatzes des institutionellen Gleichgewichts genügt der Hinweis, daß der streitige Beschluß zu den Rechtsakten gehörte, die der Rat aufgrund seiner internen Organisationsgewalt erlassen darf, so daß der Umstand, daß er das Parlament nicht am Erlaß dieses Beschlusses beteiligt hat, die Rechte des Parlaments, zu denen in den durch die Verträge vorgesehenen Fällen seine Beteiligung an der Ausarbeitung normativer Handlungen gehört, nicht beeinträchtigen konnte (u. a. Urteil vom 22. Mai 1990 in der Rechtssache C-70/88, Parlament/Rat, Slg. 1990, I-2041, Randnrn. 21 und 28).
  • EuGH, 07.05.1991 - C-69/89

    Nakajima All Precision / Rat

    Auszug aus EuGH, 30.04.1996 - C-58/94
    Es spricht nämlich nichts dagegen, daß eine Regelung über die interne Organisation der Arbeit eines Organs solche Wirkungen entfaltet (in diesem Sinn u. a. Urteile vom 7. Mai 1991 in der Rechtssache C-69/89, Nakajima/Rat, Slg. 1991, I-2069, Randnrn. 49 und 50, und vom 15. Juni 1994 in der Rechtssache C-137/92 P, Kommission/BASF u. a., Slg. 1994, I-2555, Randnrn. 75 und 76).
  • EuGH, 15.06.1994 - C-137/92

    Kommission / BASF u.a.

    Auszug aus EuGH, 30.04.1996 - C-58/94
    Es spricht nämlich nichts dagegen, daß eine Regelung über die interne Organisation der Arbeit eines Organs solche Wirkungen entfaltet (in diesem Sinn u. a. Urteile vom 7. Mai 1991 in der Rechtssache C-69/89, Nakajima/Rat, Slg. 1991, I-2069, Randnrn. 49 und 50, und vom 15. Juni 1994 in der Rechtssache C-137/92 P, Kommission/BASF u. a., Slg. 1994, I-2555, Randnrn. 75 und 76).
  • EuGH, 27.10.2005 - C-166/04

    Kommission / Griechenland

    Auszug aus EuGH, 30.04.1996 - C-58/94
    5 Im Anhang II ihrer Mitteilung 93/C 166/04 vom 2. Juni 1993 mit dem Titel "Transparenz in der Gemeinschaft" (ABl. 1993, C 166, S. 4) arbeitete die Kommission die grundlegenden Prinzipien und Voraussetzungen für den Zugang zu Dokumenten aus, die mit den anderen Organen abgestimmt werden sollten.
  • EuGH, 26.09.2005 - C-156/05

    Kommission / Griechenland

    Auszug aus EuGH, 30.04.1996 - C-58/94
    4 Auf dieses Ersuchen hin legte die Kommission am 5. Mai 1993 die Mitteilung 93/C 156/05 mit dem Titel "Zugang der Öffentlichkeit zu Dokumenten, die sich im Besitz der Gemeinschaftsorgane befinden" (ABl. 1993, C 156, S. 5), vor.
  • EuG, 27.11.2007 - T-3/00

    Pitsiorlas / Rat und EZB - Zugang zu Dokumenten - Basel/Nyborg-Vereinbarung -

    Gleichwohl soll Art. 23.3 der Geschäftsordnung der EZB aber auch der Öffentlichkeit das Recht verleihen, die Verkürzung des Geheimhaltungszeitraums zu beantragen, wobei daran zu erinnern ist, dass nichts dagegen spricht, dass eine Regelung über die interne Organisation der Arbeit eines Organs Rechtswirkungen gegenüber Dritten entfaltet (Urteil des Gerichtshofs vom 30. April 1996, Niederlande/Rat, C-58/94, Slg. 1996, I-2169, Randnr. 38).

    Im Urteil Niederlande/Rat (oben in Randnr. 72 angeführt, Randnr. 37) hat der Gerichtshof ausgeführt, dass, solange der Gemeinschaftsgesetzgeber keine allgemeine Regelung über das Recht der Öffentlichkeit auf Zugang zu den Dokumenten, die im Besitz der Gemeinschaftsorgane sind, erlassen hat, diese die Maßnahmen, die die Behandlung darauf gerichteter Anträge betreffen, aufgrund ihrer internen Organisationsgewalt erlassen müssen, in deren Rahmen sie geeignete Maßnahmen treffen können, um das reibungslose Arbeiten ihrer Dienststellen im Interesse einer ordnungsgemäßen Verwaltung zu gewährleisten.

    Hierzu ist darauf hinzuweisen, dass der Gerichtshof im Urteil vom 6. Dezember 2001, Rat/Hautala (C-353/99 P, Slg. 2001, I-9565), ausgeführt hat, dass er in seinem Urteil Niederlande/Rat (oben, Randnr. 72) die Bedeutung des Rechts der Öffentlichkeit auf Zugang zu den im Besitz der Behörden befindlichen Dokumenten unterstrichen und darauf hingewiesen hat, dass in der Erklärung Nr. 17 dieses Recht "mit dem demokratischen Charakter der Organe" verknüpft wird.

    Die vorgenannte Bestimmung soll nämlich der Öffentlichkeit das Recht verleihen, die Verkürzung des Geheimhaltungszeitraums zu beantragen, wobei nichts dagegen spricht, dass eine Regelung über die interne Organisation der Arbeit eines Organs Rechtswirkungen gegenüber Dritten entfaltet (Urteil Niederlande/Rat, oben in Randnr. 72 angeführt, Randnr. 38).

  • EuGH, 06.12.2001 - C-353/99

    DER GERICHTSHOF BESTÄTIGT DAS URTEIL DES GERICHTS, DAS DIE ENTSCHEIDUNG DES RATES

    Solange es keine spezifische Gemeinschaftsregelung gibt, legt der Rat die Bedingungen für die Behandlung von Anträgen auf Zugang zu seinen Dokumenten fest (vgl. Urteil des Gerichtshofes vom 30. April 1996 in der Rechtssache C-58/94, Niederlande/Rat, Slg. 1996, I-2169, Randnrn.

    82 Der Gerichtshof hat in seinem Urteil Niederlande/Rat (Randnr. 35) die Bedeutung des Rechts der Öffentlichkeit auf Zugang zu den im Besitz der Behörden befindlichen Dokumenten unterstrichen.

    Der Generalanwalt hatin seinen Schlussanträgen in dieser Rechtssache (Slg. 1996, I-2171, Nr. 19) zum subjektiven Informationsrecht ausgeführt: .Die Grundlage eines solchen Rechts ist eher in dem Prinzip der Demokratie zu suchen, das eines der grundlegenden Gestaltungselemente der Gemeinschaft ist, wie es jetzt in der Präambel des Vertrags von Maastricht und in Artikel F [nach Änderung jetzt Artikel 6 EU] der gemeinsamen Bestimmungen niedergelegt ist.' 83 Unter Berufung auf das Urteil Niederlande/Rat hat das Gericht vor kurzem im Urteil [Svenska Journalistförbundet/Rat] (Randnr. 66) ausgeführt: .Der Beschluss 93/731 dient der Umsetzung des Grundsatzes eines weitestmöglichen Zugangs der Bürger zur Information zum Zweck der Stärkung des demokratischen Charakters der Organe sowie des Vertrauens der Öffentlichkeit in die Verwaltung.' 84 Besteht ein allgemeiner Grundsatz und sind Ausnahmen von diesem Grundsatz vorgesehen, so müssen diese Ausnahmen eng ausgelegt und angewandt werden, um die Anwendung des allgemeinen Grundsatzes nicht zu beeinträchtigen (vgl. Urteile [des Gerichts vom 5. März 1997 in der Rechtssache T-105/95,] WWF UK/Kommission, [Slg. 1997, II-313,] Randnr. 56, und [vom 6. Februar 1998 in der Rechtssache T-124/96,] Interporc/Kommission, [Slg. 1998, II-231,] Randnr. 49).

    Außer der Gewährleistung des reibungslosen Arbeitens der Dienststellen des Rates im Interesse einer ordnungsgemäßen Verwaltung (Urteil Niederlande/Rat, Randnr. 37) liegt der Zweck des Beschlusses 93/731 darin, der Öffentlichkeit einen möglichst umfassenden Zugang zu Ratsdokumenten zu eröffnen, so dass jede Ausnahme von diesem Recht eng ausgelegt und angewandt werden muss (so zum Beschluss 94/90/EGKS, EG, Euratom der Kommission vom 8. Februar 1994 über den Zugang der Öffentlichkeit zu den der Kommission vorliegenden Dokumenten [ABl. L 46, S. 58] das Urteil vom 11. Januar 2000 in den Rechtssachen C-174/98 P und C-189/98 P, Niederlande und Van der Wal/Kommission, Slg. 2000, I-1, Randnr. 27).

  • EuG, 19.07.1999 - T-14/98

    Hautala / Rat

    Solange es keine spezifische Gemeinschaftsregelung gibt, legt der Rat die Bedingungen für die Behandlung von Anträgen auf Zugang zu seinen Dokumenten fest (vgl. Urteil des Gerichtshofes vom 30. April 1996 in der Rechtssache C-58/94, Niederlande/Rat, Slg. 1996, I-2169, Randnrn.

    Der Gerichtshof hat in seinem Urteil Niederlande/Rat (Randnr. 35) die Bedeutung des Rechts der Öffentlichkeit auf Zugang zu den im Besitz der Behörden befindlichen Dokumente unterstrichen.

    Unter Berufung auf das Urteil Niederlande/Rat hat das Gericht vor kurzem im Urteil Journalistförbundet (Randnr. 66) ausgeführt: "Der Beschluß 93/731 dient der Umsetzung des Grundsatzes eines weitestmöglichen Zugangs der Bürger zur Information zum Zweck der Stärkung des demokratischen Charakters der Organe sowie des Vertrauens der Öffentlichkeit in die Verwaltung.".

  • EuG, 02.10.2001 - T-222/99

    DAS GERICHT ERSTER INSTANZ WEIST DIE KLAGEN VON ABGEORDNETEN UND DER FRONT

    Allein deshalb ist es aber noch nicht ausgeschlossen, dass eine Handlung des Parlaments wie die vom 14. September 1999 Rechtswirkungen gegenüber Dritten entfaltet (vgl. Urteil des Gerichtshofes vom 30. April 1996 in der Rechtssache C-58/94, Niederlande/Rat, Slg. 1996, I-2169, Randnr. 38) und daher gemäß Artikel 230 EG mit einer Nichtigkeitsklage bei den Gemeinschaftsgerichten angefochten werden kann.

    In den Rechtssachen T-222/99 und T-329/99 machen die Kläger geltend, die angefochtene Handlung verstoße gegen das Prinzip der Demokratie, das den Mitgliedstaaten gemeinsam und eines der grundlegenden Gestaltungsmerkmale der Gemeinschaft sei (Artikel 6 EU, 7 EU, 49 EU und 309 EG, Schlussanträge von Generalanwalt Tesauro vom 28. November 1995 in der Rechtssache C-58/94, Niederlande/Rat, Slg. 1996, I-2169, Nr. 19).

  • Generalanwalt beim EuGH, 18.07.2007 - C-64/05

    Schweden / Kommission - Rechtsmittel - Zugang zu Dokumenten der Organe -

    34 - Um die Worte des Gerichtshofs aufzunehmen (Urteile vom 30. April 1996, Niederlande/Rat, C-58/94, Slg. 1996, I-2169, Randnr. 36, und vom 6. März 2003, 1nterporc/Kommission, angeführt in Fn. 33, Randnr. 38).

    36 - Die Rechtmäßigkeit dieser Rechtsgrundlage ist anerkannt worden (vgl. Urteil Niederlande/Rat, angeführt in Fn. 34).

    42 - Vgl. Urteil Niederlande/Rat (angeführt in Fn. 34, Randnr. 34).

  • Generalanwalt beim EuGH, 12.03.2002 - C-41/00

    Interporc / Kommission

    Der Klagegrund einer Verletzung des Beschlusses 94/90 und des Verhaltenskodex ... 65 Bezüglich der Frage eines Ausschlusses der Urheberregel ist zunächst darauf hinzuweisen, dass der Gerichtshof in seinem Urteil vom 30. April 1996 in der Rechtssache C-58/94 (Niederlande/Rat, Slg. 1996, I-2169, Randnr. 37) zum Recht der Öffentlichkeit auf Zugang zu Dokumenten Folgendes festgestellt hat: .Solange der Gemeinschaftsgesetzgeber keine allgemeine Regelung über das Recht der Öffentlichkeit auf Zugang zu den Dokumenten, die im Besitz der Gemeinschaftsorgane sind, erlassen hat, müssen diese die Maßnahmen, die die Behandlung darauf gerichteter Anträge betreffen, aufgrund ihrer internen Organisationsgewalt erlassen, in deren Rahmen sie geeignete Maßnahmen treffen können, um das reibungslose Arbeiten ihrer Dienststellen im Interesse einer ordnungsgemäßen Verwaltung zu gewährleisten.Â' 66 Nach diesem Urteil kann die Urheberregel angewandt werden, solange es keinen höherrangigen Rechtsgrundsatz gibt, nach dem die Kommission nicht befugt ist, in dem Beschluss 94/90 Dokumente, deren Urheber sie nicht ist, vom Geltungsbereich des Verhaltenskodex auszunehmen.

    Im Urteil Niederlande/Rat, in dem Sie mit der Prüfung der Rechtmäßigkeit der Rechtsgrundlage für den Beschluss 93/731/EG des Rates vom 20. Dezember 1993 über den Zugang der Öffentlichkeit zu Ratsdokumenten(45) befasst waren, haben Sie ausgeführt: "[I]m innerstaatlichen Recht der meisten Mitgliedstaaten [ist nun] allgemein als Verfassungs- oder Rechtsgrundsatz das Recht der Öffentlichkeit auf Zugang zu den Dokumenten verankert, die im Besitz der Behörden sind."(46).

    Mithin lässt sich entgegen der Auffassung der Rechtsmittelführerin dem Urteil Niederlande/Rat keine Bestätigung eines Grundrechts auf Zugang zu den Dokumenten durch die Rechtsprechung entnehmen(48).

  • EuGH, 06.03.2003 - C-41/00

    Interporc / Kommission

    Zunächst ist darauf hinzuweisen, dass der Gerichtshof in den Randnummern 35 und 36 des Urteils vom 30. April 1996 in der Rechtssache C-58/94 (Niederlande/Rat, Slg. 1996, I-2169) eine immer stärkere Betonung des Rechts des Einzelnen auf Zugang zu den Dokumenten, die im Besitz der Behörden sind, festgestellt hat und dass auf Gemeinschaftsebene die Bedeutung dieses Rechts wiederholt bekräftigt worden ist, insbesondere in der der Schlussakte zum Vertrag über die Europäische Union beigefügten Erklärung Nr. 17 zum Recht auf Zugang zu Informationen, in der dieses Recht mit dem demokratischen Charakter der Organe verknüpft wird.
  • Generalanwalt beim EuGH, 06.07.1999 - C-174/98

    Niederlande / Kommission

    Solange der Gemeinschaftsgesetzgeber keine allgemeine Regelung des Rechts der Öffentlichkeit auf Zugang zu den Dokumenten, die im Besitz der Gemeinschaftsorgane sind, erlassen hat, müssen diese die Maßnahmen, die die Behandlung darauf gerichteter Anträge betreffen, aufgrund ihrer internen Organisationsgewalt erlassen, in deren Rahmen sie geeignete Maßnahmen treffen können, um solchen Anträgen im Interesse einer ordnungsgemäßen Verwaltung gerecht zu werden (siehe Urteil des Gerichtshofes vom 30. April 1996 in der Rechtssache C-58/94, Niederlande/Rat, Slg. 1996, I-2169, Randnrn.

    52: - Siehe unten, Nr. 77.53: - Siehe unten, Nr. 92.54: - Zur Frage des Übergreifens des Rechts auf Zugang zu den Dokumenten der Gemeinschaftsorgane auf den Grundsatz einer ordnungsgemäßen Verwaltung siehe Urteil Niederlande/Rat (zitiert in Fußnote 39, Randnr. 37).

  • Generalanwalt beim EuGH, 17.06.2010 - C-92/09

    Volker und Markus Schecke - Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung

    32 - Vgl. insbesondere Urteile des Gerichtshofs vom 30. April 1996, Niederlande/Rat (C-58/94, Slg. 1996, I-2169, Randnr. 35), Hautala (oben in Fn. 29 angeführt, Randnr. 22) (zu einem Rechtsmittel, das der Rat gegen das Urteil des Gerichts erster Instanz eingelegt hatte, mit dem die Entscheidung des Rates, den Zugang zu einem Bericht der Arbeitsgruppe des Rates zu Waffenexporten zu verweigern, für nichtig erklärt worden war), und vom 6. März 2003, 1nterporc (C-41/00 P, Slg. 2003, I-2125, Randnrn.
  • EuG, 17.06.1998 - T-174/95

    DAS GERICHT ERSTER INSTANZ ERKLÄRT DIE ENTSCHEIDUNG DES RATES, MIT DER DER ZUGANG

    128 Die niederländische Regierung beantragt, den Gerichtshof zu ersuchen, eine von seinem Dokumentationsdienst für die Zwecke des Urteils des Gerichtshofes vom 30. April 1996 in der Rechtssache C-58/94 (Niederlande/Rat, Slg. 1996, I-2169) erstellte Note vorzulegen.
  • EuG, 06.02.1998 - T-124/96

    Interporc / Kommission

  • Generalanwalt beim EuGH, 25.09.2003 - C-233/02

    Frankreich / Kommission

  • EuG, 22.10.1996 - T-266/94

    Foreningen af Jernskibs- og Maskinbyggerier i Danmark, Skibsværftsforeningen,

  • EuG, 07.12.1999 - T-92/98

    Interporc / Kommission

  • EuGH, 10.07.2003 - C-15/00

    Kommission / EIB

  • Generalanwalt beim EuGH, 15.10.2009 - C-28/08

    Kommission / Bavarian Lager - Rechtsmittel - Zugang zu Dokumenten der

  • Generalanwalt beim EuGH, 25.11.1999 - C-286/95

    Kommission / ICI

  • Generalanwalt beim EuGH, 01.06.2001 - C-248/99

    Frankreich / Monsanto und Kommission

  • EuG, 11.12.2001 - T-191/99

    Petrie u.a. / Kommission

  • EuG, 05.03.1997 - T-105/95

    ENTSCHEIDUNG DER KOMMISSION, DEN ZUGANG ZU DOKUMENTEN ZU VERWEIGERN, FÜR NICHTIG

  • Generalanwalt beim EuGH, 10.07.2007 - C-77/05

    Vereinigtes Königreich / Rat - Verordnung (EG) Nr. 2007/2004 des Rates vom 26.

  • Generalanwalt beim EuGH, 28.01.1999 - C-217/97

    Kommission / Deutschland

  • Generalanwalt beim EuGH, 10.07.2007 - C-137/05

    Vereinigtes Königreich / Rat - Verordnung (EG) des Rates vom 13. Dezember 2004

  • Generalanwalt beim EuGH, 04.03.2004 - C-195/02

    Kommission / Spanien

  • Generalanwalt beim EuGH, 10.07.2001 - C-353/99

    GENERALANWALT LÉGER SCHLÄGT DEM GERICHTSHOF VOR, DAS URTEIL DES GERICHTS ERSTER

  • EuG, 07.06.2013 - T-93/11

    Stichting Corporate Europe Observatory / Kommission - Zugang zu Dokumenten -

  • Generalanwalt beim EuGH, 15.09.2005 - C-301/03

    Italien / Kommission

  • EuG, 19.07.1999 - T-188/97

    Rothmans / Kommission

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Rechtsprechung
   Generalanwalt beim EuGH, 28.11.1995 - C-58/94   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1995,24451
Generalanwalt beim EuGH, 28.11.1995 - C-58/94 (https://dejure.org/1995,24451)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 28.11.1995 - C-58/94 (https://dejure.org/1995,24451)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 28. November 1995 - C-58/94 (https://dejure.org/1995,24451)
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Volltextveröffentlichung

  • EU-Kommission PDF

    Königreich der Niederlande gegen Rat der Europäischen Union.

    Nichtigkeitsklage - Regelung über den Zugang der Öffentlichkeit zu Ratsdokumenten

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (10)

  • EuGH, 15.06.1994 - C-137/92

    Kommission / BASF u.a.

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 28.11.1995 - C-58/94
    ( 13 ) Urteil vom 15. Juni 1991 in der Rechtssache C-137/92 P (Kommission/BASF, Slg. 199t, I-2555, Randnrn. 74 ff.).
  • EuG, 24.01.1991 - T-63/89

    Edward Patrick Latham gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - Beamte

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 28.11.1995 - C-58/94
    ( 25 ) Vgl. z. B. die Urteile des Gerichtshofes vom 30. Januar 1974 in der Rechtssache 148/73 (Louwage, Slg. 1974, 81, Randnr. 12), und vom 10. Dezember 1987 in den verbundenen Rechtssachen 181/86 bis 184/86 (Del Plato, Slg. 1987, 4991, Randnr. 10); dieser Grundsatz ist vom Gericht in seinem Urteil vom 24. Januar 1991 in der Rechtssache T-63/89 (Latham, Slg. 1991, II-19, Randnr. 25) bestätigt worden.
  • EuGH, 17.01.1984 - 43/82

    VBVB und VBBB / Kommission EWG

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 28.11.1995 - C-58/94
    ( 24 ) Vgl. dazu neben den Urteilen Nakajima und Kommission/BASF (wiedergegeben in den Fußnoten 12 und 13) die Urteile vom 17. Januar 1984 in den verbundenen Rechtssachen 43/82 und 63/82 (VBVB und VBBB, Slg. 1984, 19, Randnr. 14), und vom 11. Oktober 1990 in der Rechtssache C-200/89 (FUNOC, Slg. 1990, I-3669, Randnr. 14).
  • EuGH, 13.02.1979 - 85/76

    Hoffmann-La Roche / Kommission

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 28.11.1995 - C-58/94
    ( 23 ) Umfang und Grenzen des Rechts auf Zugang zu Dokumenten, die im Besitz der Kommission sind, sind bekanntlich in der umfangreichen Rechtsprechung des Gerichtshofes dazu festgelegt: vgl. z. B. die Urteile vom 13. Februar 1979 in der Rechtssache 85/76 (Hoffmann-Laroche, Slg. 1979, 461, insbesondere Randnrn. 9 bis 16), vom 29. Oktober 1980 in den verbundenen Rechtssachen 209/78 bis 215/78 und 218/78 (Van Landewyck, "FEDETAB", Slg. 1980, 3125, insbesondere Randnrn. 36 bis 40), vom 9. November 1983 in der Rechtssache 322/81 (Michelin, Slg. 1983, 3461, insbesondere Randnrn. 5 bis 10), und vom 3. Juli 1991 in der Rechtssache C-62/86 (AKZO, Slg. 1991, I-3359, insbesondere Randnrn.
  • EuGH, 09.11.1983 - 322/81

    Michelin / Kommission

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 28.11.1995 - C-58/94
    ( 23 ) Umfang und Grenzen des Rechts auf Zugang zu Dokumenten, die im Besitz der Kommission sind, sind bekanntlich in der umfangreichen Rechtsprechung des Gerichtshofes dazu festgelegt: vgl. z. B. die Urteile vom 13. Februar 1979 in der Rechtssache 85/76 (Hoffmann-Laroche, Slg. 1979, 461, insbesondere Randnrn. 9 bis 16), vom 29. Oktober 1980 in den verbundenen Rechtssachen 209/78 bis 215/78 und 218/78 (Van Landewyck, "FEDETAB", Slg. 1980, 3125, insbesondere Randnrn. 36 bis 40), vom 9. November 1983 in der Rechtssache 322/81 (Michelin, Slg. 1983, 3461, insbesondere Randnrn. 5 bis 10), und vom 3. Juli 1991 in der Rechtssache C-62/86 (AKZO, Slg. 1991, I-3359, insbesondere Randnrn.
  • EuGH, 11.10.1990 - C-200/89

    FUNOC / Kommission

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 28.11.1995 - C-58/94
    ( 24 ) Vgl. dazu neben den Urteilen Nakajima und Kommission/BASF (wiedergegeben in den Fußnoten 12 und 13) die Urteile vom 17. Januar 1984 in den verbundenen Rechtssachen 43/82 und 63/82 (VBVB und VBBB, Slg. 1984, 19, Randnr. 14), und vom 11. Oktober 1990 in der Rechtssache C-200/89 (FUNOC, Slg. 1990, I-3669, Randnr. 14).
  • EuGH, 30.01.1974 - 148/73

    Louwage / Kommission

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 28.11.1995 - C-58/94
    ( 25 ) Vgl. z. B. die Urteile des Gerichtshofes vom 30. Januar 1974 in der Rechtssache 148/73 (Louwage, Slg. 1974, 81, Randnr. 12), und vom 10. Dezember 1987 in den verbundenen Rechtssachen 181/86 bis 184/86 (Del Plato, Slg. 1987, 4991, Randnr. 10); dieser Grundsatz ist vom Gericht in seinem Urteil vom 24. Januar 1991 in der Rechtssache T-63/89 (Latham, Slg. 1991, II-19, Randnr. 25) bestätigt worden.
  • EuGH, 29.10.1980 - 209/78

    Van Landewyck / Kommission

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 28.11.1995 - C-58/94
    ( 23 ) Umfang und Grenzen des Rechts auf Zugang zu Dokumenten, die im Besitz der Kommission sind, sind bekanntlich in der umfangreichen Rechtsprechung des Gerichtshofes dazu festgelegt: vgl. z. B. die Urteile vom 13. Februar 1979 in der Rechtssache 85/76 (Hoffmann-Laroche, Slg. 1979, 461, insbesondere Randnrn. 9 bis 16), vom 29. Oktober 1980 in den verbundenen Rechtssachen 209/78 bis 215/78 und 218/78 (Van Landewyck, "FEDETAB", Slg. 1980, 3125, insbesondere Randnrn. 36 bis 40), vom 9. November 1983 in der Rechtssache 322/81 (Michelin, Slg. 1983, 3461, insbesondere Randnrn. 5 bis 10), und vom 3. Juli 1991 in der Rechtssache C-62/86 (AKZO, Slg. 1991, I-3359, insbesondere Randnrn.
  • EuGH, 03.07.1991 - 62/86

    AKZO / Kommission

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 28.11.1995 - C-58/94
    ( 23 ) Umfang und Grenzen des Rechts auf Zugang zu Dokumenten, die im Besitz der Kommission sind, sind bekanntlich in der umfangreichen Rechtsprechung des Gerichtshofes dazu festgelegt: vgl. z. B. die Urteile vom 13. Februar 1979 in der Rechtssache 85/76 (Hoffmann-Laroche, Slg. 1979, 461, insbesondere Randnrn. 9 bis 16), vom 29. Oktober 1980 in den verbundenen Rechtssachen 209/78 bis 215/78 und 218/78 (Van Landewyck, "FEDETAB", Slg. 1980, 3125, insbesondere Randnrn. 36 bis 40), vom 9. November 1983 in der Rechtssache 322/81 (Michelin, Slg. 1983, 3461, insbesondere Randnrn. 5 bis 10), und vom 3. Juli 1991 in der Rechtssache C-62/86 (AKZO, Slg. 1991, I-3359, insbesondere Randnrn.
  • EuGH, 10.12.1987 - 181/86

    Del Plato / Kommission

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 28.11.1995 - C-58/94
    ( 25 ) Vgl. z. B. die Urteile des Gerichtshofes vom 30. Januar 1974 in der Rechtssache 148/73 (Louwage, Slg. 1974, 81, Randnr. 12), und vom 10. Dezember 1987 in den verbundenen Rechtssachen 181/86 bis 184/86 (Del Plato, Slg. 1987, 4991, Randnr. 10); dieser Grundsatz ist vom Gericht in seinem Urteil vom 24. Januar 1991 in der Rechtssache T-63/89 (Latham, Slg. 1991, II-19, Randnr. 25) bestätigt worden.
  • Generalanwalt beim EuGH, 13.03.2008 - C-204/07

    C.A.S. / Kommission - Rechtsmittel - Assoziierungsabkommen zwischen der EWG und

    25 - In seinen Schlussanträgen vom 28. November 1995 unterscheidet Generalanwalt Tesauro, Niederlande/Rat (C-58/94, Slg. 1996, I-2169, Nrn. 13 bis 15), ebenfalls zwischen der Funktion des Zugang zu öffentlichen Dokumenten zur Wahrung der Rechte des Individuums im Rahmen des Verwaltungsverfahrens und dem allgemeinen Interesse der Öffentlichkeit auf Information bezüglich der Tätigkeit des Staates.
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