Rechtsprechung
   EuGH, 23.10.2012 - C-581/10, C-629/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,31708
EuGH, 23.10.2012 - C-581/10, C-629/10 (https://dejure.org/2012,31708)
EuGH, Entscheidung vom 23.10.2012 - C-581/10, C-629/10 (https://dejure.org/2012,31708)
EuGH, Entscheidung vom 23. Oktober 2012 - C-581/10, C-629/10 (https://dejure.org/2012,31708)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • lexetius.com

    Luftverkehr - Verordnung (EG) Nr. 261/2004 - Art. 5 bis 7 - Übereinkommen von Montreal - Art. 19 und 29 - Ausgleichsanspruch bei Verspätung von Flügen - Zulässigkeit

  • Europäischer Gerichtshof

    Nelson u.a.

    Luftverkehr - Verordnung (EG) Nr. 261/2004 - Art. 5 bis 7 - Übereinkommen von Montreal - Art. 19 und 29 - Ausgleichsanspruch bei Verspätung von Flügen - Zulässigkeit

  • EU-Kommission

    Nelson u.a.

    Luftverkehr - Verordnung (EG) Nr. 261/2004 - Art. 5 bis 7 - Übereinkommen von Montreal - Art. 19 und 29 - Ausgleichsanspruch bei Verspätung von Flügen - Zulässigkeit“

  • IWW
  • Kanzlei Prof. Schweizer

    Ausgleichsanspruch bei mindestens drei Stunden verspäteten Flügen, aber nicht bei Nachweis außergewöhnlicher Umstände

  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Ausgleichsleistungen für Fluggäste bei der Verspätung von Flügen

  • iurado.de (Kurzinformation und Volltext)

    Ausgleichsanspruch von Fluggästen bei mehr als dreistündiger Verspätung gilt nicht bei außergewöhnlichen Umständen, Verordnung (EG) Nr. 261/2004 - Art. 5 bis 7 - Übereinkommen von Montreal - Art. 19 und 29

  • reise-recht-wiki.de

    Ansprüche aus VO (EG) Nr. 261/2004

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Ausgleichsleistungen für Fluggäste bei Verspätung von Flügen; Vorabentscheidungsersuchen des Amtsgerichts Köln

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (17)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Ausgleichsleistung für erhebliche verspätete Flüge

  • lto.de (Kurzinformation)

    Zu Fluggastrechten - Ausgleichsanspruch nur bei erheblich verspäteten Flügen

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    EuGH bestätigt Rechtsprechung: Ausgleichsleistungen für Fluggäste auch bei erheblich verspäteten Flügen

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Ausgleichsanspruch bei mehr als dreistündiger Flugverspätung

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Ausgleichsleistung bei erheblich verspäteten Flügen

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Der Gerichtshof bestätigt seine Rechtsprechung, nach der Fluggäste bei erheblich verspäteten Flügen eine Ausgleichsleistung beanspruchen können

  • diekmann-rechtsanwaelte.de (Kurzinformation)

    Anspruch auf Ausgleichszahlung bei Flugverspätungen

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Entschädigung bei Flugverspätung

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Entschädigung für Reisende bei Verspätung des Fluges

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Entschädigung bei Flugverspätung

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Anspruch auf Geldzahlung bei erheblicher Flugverspätung

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Ausgleichsansprüche bei Flugverspätungen

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Fluggastrechte: Flugverspätung ist gleich Flugannullierung

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Mehr als drei Stunden Flugverspätung bringt Geld

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Fluggäste haben bei erheblichen Flugverspätungen Anspruch auf Ausgleichsleistung - Reisende können bei mindestens drei Stunden Verspätung pauschale Ausgleichszahlung verlangen

  • 123recht.net (Kurzinformation)

    Fluggastrechte: EuGH bestätigt seine Rechtsprechung zu Flugverspätungen // Ausgleichzahlung auch für Verspätungen

  • 123recht.net (Kurzinformation)

    Fluggäste haben Anspruch auf Ausgleichszahlung wenn Flugverspätung erheblich ist // Bei großer Verspätung muss die Airline abhängig von der Entfernung 250, 400 oder 600 Euro zahlen

Sonstiges (4)

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)

    Vorabentscheidungsersuchen des High Court of Justice (England & Wales), Queen's Bench Division (Administrative Court), eingereicht am 24. Dezember 2010 - TUI Travel plc, British Airways plc, easyJet Airline Co. Ltd, International Air Transport Association, The ...

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)

    Vorabentscheidungsersuchen des Amtsgerichts Köln (Deutschland) eingereicht am 13. Dezember 2010 - Emeka Nelson, Bill Chinazo Nelson, Brian Cheimezie Nelson gegen Deutsche Lufthansa AG

  • EU-Kommission (Verfahrensmitteilung)

    Vorabentscheidungsersuchen

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Vorabentscheidungsersuchen - Amtsgericht Köln - Auslegung von Art. 7 der Verordnung (EG) Nr. 261/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Februar 2004 über eine gemeinsame Regelung für Ausgleichs" und Unterstützungsleistungen für Fluggäste im Fall der ...

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2013, 671
  • EuZW 2012, 906
  • NZV 2013, 188 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (208)Neu Zitiert selbst (13)

  • EuGH, 17.02.2005 - C-453/02

    DIE VERANSTALTUNG ODER DER BETRIEB VON GLÜCKSSPIELEN ODER GLÜCKSSPIELGERÄTEN

    Auszug aus EuGH, 23.10.2012 - C-581/10
    Daraus folgt, dass die Gerichte die Vorschriften in dieser Auslegung auch auf Rechtsverhältnisse, die vor Erlass des auf das Ersuchen um Auslegung ergangenen Urteils entstanden sind, anwenden können und müssen, wenn alle sonstigen Voraussetzungen für die Anrufung der zuständigen Gerichte in einem die Anwendung dieser Vorschriften betreffenden Streit vorliegen (vgl. u. a. Urteile vom 3. Oktober 2002, Barreira Pérez, C-347/00, Slg. 2002, I-8191, Randnr. 44, und vom 17. Februar 2005, Linneweber und Akritidis, C-453/02 und C-462/02, Slg. 2005, I-1131, Randnr. 41).

    Nur ausnahmsweise kann sich der Gerichtshof aufgrund des allgemeinen unionsrechtlichen Grundsatzes der Rechtssicherheit veranlasst sehen, die für jeden Betroffenen bestehende Möglichkeit zu beschränken, sich auf die Auslegung, die er einer Bestimmung gegeben hat, zu berufen, um in gutem Glauben begründete Rechtsverhältnisse in Frage zu stellen (vgl. u. a. Urteile vom 23. Mai 2000, Buchner u. a., C-104/98, Slg. 2000, I-3625, Randnr. 39, sowie Linneweber und Akritidis, Randnr. 42).

  • EuGH, 09.07.1981 - 169/80

    Gondrand

    Auszug aus EuGH, 23.10.2012 - C-581/10
    Schließlich ist hinsichtlich der Klarheit der den Luftfahrtunternehmen auferlegten Verpflichtungen darauf hinzuweisen, dass der Grundsatz der Rechtssicherheit verlangt, dass der Rechtsunterworfene seine Rechte und Pflichten unzweideutig erkennen und somit seine Vorkehrungen treffen kann (vgl. Urteile vom 9. Juli 1981, Gondrand und Garancini, 169/80, Slg. 1981, 1931, Randnr. 17, vom 13. Februar 1996, Van Es Douane Agenten, C-143/93, Slg. 1996, I-431, Randnr. 27, und vom 14. April 2005, Belgien/Kommission, C-110/03, Slg. 2005, I-2801, Randnr. 30).
  • EuGH, 13.02.1996 - C-143/93

    Gebroeders van Es Douane Agenten / Inspecteur der Invoerrechten en Accijnzen

    Auszug aus EuGH, 23.10.2012 - C-581/10
    Schließlich ist hinsichtlich der Klarheit der den Luftfahrtunternehmen auferlegten Verpflichtungen darauf hinzuweisen, dass der Grundsatz der Rechtssicherheit verlangt, dass der Rechtsunterworfene seine Rechte und Pflichten unzweideutig erkennen und somit seine Vorkehrungen treffen kann (vgl. Urteile vom 9. Juli 1981, Gondrand und Garancini, 169/80, Slg. 1981, 1931, Randnr. 17, vom 13. Februar 1996, Van Es Douane Agenten, C-143/93, Slg. 1996, I-431, Randnr. 27, und vom 14. April 2005, Belgien/Kommission, C-110/03, Slg. 2005, I-2801, Randnr. 30).
  • EuGH, 23.05.2000 - C-104/98

    DIE ÖSTERREICHISCHE REGELUNG ÜBER DIE ALTERSGRENZEN (55 JAHRE FÜR FRAUEN UND 57

    Auszug aus EuGH, 23.10.2012 - C-581/10
    Nur ausnahmsweise kann sich der Gerichtshof aufgrund des allgemeinen unionsrechtlichen Grundsatzes der Rechtssicherheit veranlasst sehen, die für jeden Betroffenen bestehende Möglichkeit zu beschränken, sich auf die Auslegung, die er einer Bestimmung gegeben hat, zu berufen, um in gutem Glauben begründete Rechtsverhältnisse in Frage zu stellen (vgl. u. a. Urteile vom 23. Mai 2000, Buchner u. a., C-104/98, Slg. 2000, I-3625, Randnr. 39, sowie Linneweber und Akritidis, Randnr. 42).
  • EuGH, 12.03.2002 - C-27/00

    Omega Air

    Auszug aus EuGH, 23.10.2012 - C-581/10
    Nach dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit, der zu den allgemeinen Grundsätzen des Unionsrechts gehört, dürfen die Handlungen der Organe der Europäischen Union nicht die Grenzen dessen überschreiten, was zur Erreichung der mit der betreffenden Regelung zulässigerweise verfolgten Ziele geeignet und erforderlich ist, wobei zu beachten ist, dass dann, wenn mehrere geeignete Maßnahmen zur Auswahl stehen, die am wenigsten belastende zu wählen ist und dass die verursachten Nachteile nicht außer Verhältnis zu den angestrebten Zielen stehen dürfen (Urteile vom 12. März 2002, 0mega Air u. a., C-27/00 und C-122/00, Slg. 2002, I-2569, Randnr. 62, und vom 12. Januar 2006, Agrarproduktion Staebelow, C-504/04, Slg. 2006, I-679, Randnr. 35).
  • EuGH, 03.10.2002 - C-347/00

    Barreira Pérez

    Auszug aus EuGH, 23.10.2012 - C-581/10
    Daraus folgt, dass die Gerichte die Vorschriften in dieser Auslegung auch auf Rechtsverhältnisse, die vor Erlass des auf das Ersuchen um Auslegung ergangenen Urteils entstanden sind, anwenden können und müssen, wenn alle sonstigen Voraussetzungen für die Anrufung der zuständigen Gerichte in einem die Anwendung dieser Vorschriften betreffenden Streit vorliegen (vgl. u. a. Urteile vom 3. Oktober 2002, Barreira Pérez, C-347/00, Slg. 2002, I-8191, Randnr. 44, und vom 17. Februar 2005, Linneweber und Akritidis, C-453/02 und C-462/02, Slg. 2005, I-1131, Randnr. 41).
  • EuGH, 14.04.2005 - C-110/03

    Belgien / Kommission - Nichtigkeitsklage - Verordnung (EG) Nr. 2204/2002 -

    Auszug aus EuGH, 23.10.2012 - C-581/10
    Schließlich ist hinsichtlich der Klarheit der den Luftfahrtunternehmen auferlegten Verpflichtungen darauf hinzuweisen, dass der Grundsatz der Rechtssicherheit verlangt, dass der Rechtsunterworfene seine Rechte und Pflichten unzweideutig erkennen und somit seine Vorkehrungen treffen kann (vgl. Urteile vom 9. Juli 1981, Gondrand und Garancini, 169/80, Slg. 1981, 1931, Randnr. 17, vom 13. Februar 1996, Van Es Douane Agenten, C-143/93, Slg. 1996, I-431, Randnr. 27, und vom 14. April 2005, Belgien/Kommission, C-110/03, Slg. 2005, I-2801, Randnr. 30).
  • EuGH, 12.01.2006 - C-504/04

    Agrarproduktion Staebelow - Gesundheitspolizei - Verhütung, Kontrolle und Tilgung

    Auszug aus EuGH, 23.10.2012 - C-581/10
    Nach dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit, der zu den allgemeinen Grundsätzen des Unionsrechts gehört, dürfen die Handlungen der Organe der Europäischen Union nicht die Grenzen dessen überschreiten, was zur Erreichung der mit der betreffenden Regelung zulässigerweise verfolgten Ziele geeignet und erforderlich ist, wobei zu beachten ist, dass dann, wenn mehrere geeignete Maßnahmen zur Auswahl stehen, die am wenigsten belastende zu wählen ist und dass die verursachten Nachteile nicht außer Verhältnis zu den angestrebten Zielen stehen dürfen (Urteile vom 12. März 2002, 0mega Air u. a., C-27/00 und C-122/00, Slg. 2002, I-2569, Randnr. 62, und vom 12. Januar 2006, Agrarproduktion Staebelow, C-504/04, Slg. 2006, I-679, Randnr. 35).
  • EuGH, 06.03.2007 - C-292/04

    EIN MITGLIEDSTAAT DARF EINE STEUERGUTSCHRIFT NICHT NUR FÜR DIVIDENDEN EINER

    Auszug aus EuGH, 23.10.2012 - C-581/10
    Dieser Grundsatz stellt die Gleichbehandlung der Mitgliedstaaten und der Einzelnen in Ansehung des Unionsrechts sicher und erfüllt damit die Anforderungen, die sich aus dem Grundsatz der Rechtssicherheit ergeben (Urteil vom 6. März 2007, Meilicke u. a., C-292/04, Slg. 2007, I-1835, Randnr. 37).
  • EuGH, 08.06.2010 - C-58/08

    Die Roamingverordnung ist gültig

    Auszug aus EuGH, 23.10.2012 - C-581/10
    Im Übrigen ergibt sich aus der Rechtsprechung, dass die Bedeutung, die dem Ziel des Schutzes der Verbraucher und somit auch der Fluggäste zukommt, negative wirtschaftliche Folgen selbst beträchtlichen Ausmaßes für bestimmte Wirtschaftsteilnehmer rechtfertigen kann (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 8. Juni 2010, Vodafone u. a., C-58/08, Slg. 2010, I-4999, Randnrn.
  • EuGH, 13.10.2011 - C-83/10

    Im Fall der Annullierung eines Flugs können die Fluggäste unter bestimmten

  • EuGH, 10.01.2006 - C-344/04

    DIE VERORDNUNG ÜBER AUSGLEICHS- UND UNTERSTÜTZUNGSLEISTUNGEN FÜR FLUGGÄSTE IST

  • EuGH, 19.11.2009 - C-402/07

    Sturgeon - Den Fluggästen verspäteter Flüge kann ein Ausgleichsanspruch zustehen

  • BVerfG, 05.05.2020 - 2 BvR 859/15

    Beschlüsse der EZB zum Staatsanleihekaufprogramm kompetenzwidrig

    Im Rahmen der Erforderlichkeit prüft der Gerichtshof, ob das Ziel nicht ebenso wirksam durch andere Maßnahmen erreicht werden kann, die das zu schützende Gut weniger beeinträchtigen (vgl. EuGH, Urteil vom 10. November 1982, Rau/De Smedt, C-261/81, Slg. 1982, I-3962 ; Urteil vom 12. Juli 2001, Jippes, C-189/01, Slg. 2001, I-5693 ; Urteil vom 8. Juli 2010, Afton Chemical, C-343/09, Slg. 2010, I-7062 ; Urteil vom 21. Juli 2011, Beneo-Orafti, C-150/10, Slg. 2011, I-6881 ; Urteil vom 4. Mai 2016, Polen/Parlament und Rat, C-358/14, EU:C:2016:323, Rn. 78; Kadelbach, in: v. der Groeben/Schwarze/Hatje, Europäisches Unionsrecht, 7. Aufl. 2015, Art. 5 EUV Rn. 52), während die Angemessenheit - die Verhältnismäßigkeit im engeren Sinne - kaum eine Rolle spielt (vgl. EuGH, Urteil vom 29. April 1982, Merkur, C-147/81, Slg. 1982, I-1389 ; Urteil vom 13. November 1990, FEDESA, C-331/88, Slg. 1990, I-4057 ; Urteil vom 5. Mai 1998, National Farmers Union, C-157/96, Slg. 1998, I-2236 ; Urteil vom 12. Mai 2002, Omega, C-27/00 u.a., Slg. 2002, I-2599 ; Urteil vom 28. Juli 2011, Agrana Zucker, C-309/10, Slg. 2011, I-7337 ; Urteil vom 23. Oktober 2012, Nelson u.a., C-581/10 u.a., EU:C:2012:657, Rn. 71; Calliess, in: ders./Ruffert, EUV/AEUV, 5. Aufl. 2016, Art. 5 EUV Rn. 44; Pache, in: Pechstein/Nowak/Häde, Frankfurter Kommentar EUV/GRC/AEUV, 2017, Bd. 1, Art. 5 EUV Rn. 149; vgl. auch Emiliou, The principle of proportionality in European Law, 1996, S. 134).
  • EuGH, 08.04.2014 - C-293/12

    Der Gerichtshof erklärt die Richtlinie über die Vorratsspeicherung von Daten für

    Insoweit ist darauf hinzuweisen, dass der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofs verlangt, dass die Handlungen der Unionsorgane geeignet sind, die mit der fraglichen Regelung zulässigerweise verfolgten Ziele zu erreichen, und nicht die Grenzen dessen überschreiten, was zur Erreichung dieser Ziele geeignet und erforderlich ist (vgl. in diesem Sinne Urteile Afton Chemical, C-343/09, EU:C:2010:419, Rn. 45, Volker und Markus Schecke und Eifert, EU:C:2010:662, Rn. 74, Nelson u. a., C-581/10 und C-629/10, EU:C:2012:657, Rn. 71, Sky Österreich, C-283/11, EU:C:2013:28, Rn. 50, und Schaible, C-101/12, EU:C:2013:661, Rn. 29).
  • EuGH, 26.02.2013 - C-11/11

    Die Fluggäste eines Flugs mit Anschlussflügen müssen entschädigt werden, wenn ihr

    60 und 61, und vom 23. Oktober 2012, Nelson u. a., C-581/10 und C-629/10, Randnrn.

    Da diese Unannehmlichkeiten im Fall verspäteter Flüge bei der Ankunft am Endziel eintreten, hat der Gerichtshof entschieden, dass das Vorliegen einer Verspätung für die Zwecke der in Art. 7 der Verordnung Nr. 261/2004 vorgesehenen Ausgleichszahlung anhand der planmäßigen Ankunftszeit am Endziel beurteilt werden muss (vgl. Urteile Sturgeon u. a., Randnr. 61, sowie Nelson u. a., Randnr. 40).

    Insoweit trifft es zu, dass die Pflicht, die Fluggäste der in Rede stehenden Flüge in der in Art. 7 der Verordnung Nr. 261/2004 vorgesehenen pauschalen Form zu entschädigen, für die Luftfahrtunternehmen eindeutige finanzielle Konsequenzen hat (vgl. in diesem Sinne Urteil Nelson u. a., Randnr. 76).

    Hervorzuheben ist jedoch zum einen, dass diese finanziellen Konsequenzen gegenüber dem Ziel eines erhöhten Schutzes der Fluggäste nicht als unverhältnismäßig angesehen werden können (Urteil Nelson u. a., Randnr. 76), und zum anderen, dass der tatsächliche Umfang dieser finanziellen Konsequenzen im Licht der drei nachstehenden Gesichtspunkte gemindert werden kann.

    Zunächst ist darauf hinzuweisen, dass die Luftfahrtunternehmen zu dieser Ausgleichszahlung nicht verpflichtet sind, wenn sie nachweisen können, dass die Annullierung oder die große Verspätung auf außergewöhnliche Umstände zurückgeht, die sich auch dann nicht hätten vermeiden lassen, wenn alle zumutbaren Maßnahmen ergriffen worden wären, also auf Umstände, die von dem Luftfahrtunternehmen tatsächlich nicht zu beherrschen sind (Urteil vom 22. Dezember 2008, Wallentin-Hermann, C-549/07, Slg. 2008, I-11061, Randnr. 34, sowie Urteil Nelson u. a., Randnr. 79).

    Sodann ist festzustellen, dass die Verpflichtungen aus der Verordnung Nr. 261/2004 unbeschadet des Rechts der Luftfahrtunternehmen zu erfüllen sind, bei allen Verursachern der Verspätung, einschließlich Dritten, Regress zu nehmen, wie Art. 13 der Verordnung vorsieht (Urteil Nelson u. a., Randnr. 80).

    Außerdem können die Ausgleichszahlungen, die je nach der mit den betreffenden Flügen zurückgelegten Entfernung 250 Euro, 400 Euro oder 600 Euro betragen, nach Art. 7 Abs. 2 Buchst. c der Verordnung Nr. 261/2004 noch um 50 % gekürzt werden, wenn die Verspätung bei einem nicht unter Art. 7 Abs. 2 Buchst. a und b der Verordnung fallenden Flug unter vier Stunden bleibt (Urteile Sturgeon u. a., Randnr. 63, sowie Nelson u. a., Randnr. 78).

    Schließlich ergibt sich jedenfalls aus der Rechtsprechung, dass die Bedeutung, die dem Ziel des Schutzes der Verbraucher und somit auch der Fluggäste zukommt, negative wirtschaftliche Folgen selbst beträchtlichen Ausmaßes für bestimmte Wirtschaftsteilnehmer rechtfertigen kann (Urteil Nelson u. a., Randnr. 81 und die dort angeführte Rechtsprechung).

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Rechtsprechung
   EuGH, 30.11.2011 - C-581/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,62931
EuGH, 30.11.2011 - C-581/10 (https://dejure.org/2011,62931)
EuGH, Entscheidung vom 30.11.2011 - C-581/10 (https://dejure.org/2011,62931)
EuGH, Entscheidung vom 30. November 2011 - C-581/10 (https://dejure.org/2011,62931)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Europäischer Gerichtshof

    Nelson u.a.

    Verbindung

  • Wolters Kluwer

    Verbindung mehrerer Vorabentscheidungsersuchen zur Rechtsstellung von Fluggästen bei Verspätung und Annullierung von Flügen

  • rechtsportal.de

    Verbindung mehrerer Vorabentscheidungsersuchen zur Rechtsstellung von Fuggästen bei Verspätung und Annullierung von Flügen

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • EuGH, 23.10.2012 - C-581/10

    Nelson u.a. - Luftverkehr - Verordnung (EG) Nr. 261/2004 - Art. 5 bis 7 -

    Auszug aus EuGH, 30.11.2011 - C-581/10
    und in der Rechtssache C-629/10.

    Die Rechtssachen C-581/10 und C-629/10 werden zu gemeinsamem mündlichen Verfahren und zu gemeinsamer Entscheidung verbunden.

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Rechtsprechung
   EuGH, 22.10.2012 - C-581/10, C-629/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,98054
EuGH, 22.10.2012 - C-581/10, C-629/10 (https://dejure.org/2012,98054)
EuGH, Entscheidung vom 22.10.2012 - C-581/10, C-629/10 (https://dejure.org/2012,98054)
EuGH, Entscheidung vom 22. Oktober 2012 - C-581/10, C-629/10 (https://dejure.org/2012,98054)
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Kurzfassungen/Presse

  • Europäischer Gerichtshof PDF (Pressemitteilung)

    Verkehr - Der Gerichtshof bestätigt seine Rechtsprechung, nach der Fluggäste bei erheblich verspäteten Flügen eine Ausgleichsleistung beanspruchen können

Verfahrensgang

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Rechtsprechung
   Generalanwalt beim EuGH, 15.05.2012 - C-581/10, C-629/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,10772
Generalanwalt beim EuGH, 15.05.2012 - C-581/10, C-629/10 (https://dejure.org/2012,10772)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 15.05.2012 - C-581/10, C-629/10 (https://dejure.org/2012,10772)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 15. Mai 2012 - C-581/10, C-629/10 (https://dejure.org/2012,10772)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Europäischer Gerichtshof

    Nelson u.a.

    Verkehr - Gemeinsame Regelung für Ausgleichs- und Unterstützungsleistungen für Fluggäste im Fall der Nichtbeförderung und bei Annullierung oder großer Verspätung von Flügen - Ausgleichsanspruch bei Verspätung von Flügen - Vereinbarkeit dieses Anspruchs mit dem ...

  • EU-Kommission

    Nelson u.a.

    Verkehr - Gemeinsame Regelung für Ausgleichs- und Unterstützungsleistungen für Fluggäste im Fall der Nichtbeförderung und bei Annullierung oder großer Verspätung von Flügen - Ausgleichsanspruch bei Verspätung von Flügen - Vereinbarkeit dieses Anspruchs mit dem ...

Kurzfassungen/Presse

  • Europäischer Gerichtshof PDF (Pressemitteilung)

    Verkehr - Generalanwalt Bot schlägt dem Gerichtshof vor, zu bestätigen, dass die Fluggäste verspäteter Flüge einen Ausgleichsanspruch haben können

Verfahrensgang

 
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  • EuGH, 23.10.2012 - C-581/10

    Nelson u.a. - Luftverkehr - Verordnung (EG) Nr. 261/2004 - Art. 5 bis 7 -

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 15.05.2012 - C-581/10
    B - Rechtssache C-629/10.

    Mit Beschluss des Präsidenten des Gerichtshofs vom 30. November 2011 sind die Rechtssachen C-581/10 und C-629/10 zu gemeinsamem mündlichem Verfahren und zu gemeinsamer Entscheidung verbunden worden.

    B - Rechtssache C-629/10.

    Schließlich möchte das vorlegende Gericht in der Rechtssache C-629/10 wissen, ob die Auslegung dieser Bestimmung durch den Gerichtshof in seinem Urteil Sturgeon u. a. mit dem Grundsatz der Rechtssicherheit vereinbar ist.

    Nach Ansicht der Klägerinnen des Ausgangsverfahrens in der Rechtssache C-629/10 verstößt diese Auslegung gegen den Grundsatz der Rechtssicherheit, da sie im Widerspruch zum klaren und unzweideutigen Wortlaut der Verordnung Nr. 261/2004, zur Absicht des Unionsgesetzgebers und zum Urteil IATA und ELFAA stehe.

    Die Klägerinnen des Ausgangsverfahrens in der Rechtssache C-629/10 ersuchen den Gerichtshof, die zeitlichen Wirkungen des zu erlassenden Urteils zu beschränken, falls die erste Frage des High Court of Justice (England & Wales), Queen's Bench Division (Administrative Court), in dieser Rechtssache bejaht und seine dritte Frage verneint wird.

    Da ich dem Gerichtshof vorschlage, die erste Frage des High Court of Justice (England & Wales), Queen's Bench Division (Administrative Court), in der Rechtssache C-629/10 zu bejahen, braucht die fünfte Frage dieses Gerichts nicht beantwortet zu werden.

  • EuGH, 06.03.2007 - C-292/04

    EIN MITGLIEDSTAAT DARF EINE STEUERGUTSCHRIFT NICHT NUR FÜR DIVIDENDEN EINER

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 15.05.2012 - C-581/10
    32 - Vgl. u. a. Urteil vom 6. März 2007, Meilicke u. a. (C-292/04, Slg. 2007, I-1835, Randnr. 34 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Vgl. auch Urteil Meilicke u. a. (Randnr. 35).

    34 - Urteil Meilicke u. a. (Randnr. 37).

  • EuGH, 29.07.2010 - C-577/08

    Brouwer - Gleichbehandlung von Männern und Frauen im Bereich der sozialen

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 15.05.2012 - C-581/10
    33 - Vgl. u. a. Urteil vom 29. Juli 2010, Brouwer (C-577/08, Slg. 2010, I-7489, Randnr. 33).
  • EuGH, 10.01.2006 - C-344/04

    DIE VERORDNUNG ÜBER AUSGLEICHS- UND UNTERSTÜTZUNGSLEISTUNGEN FÜR FLUGGÄSTE IST

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 15.05.2012 - C-581/10
    Wie ist der dem Urteil Sturgeon u. a. zugrunde liegende Auslegungsmaßstab, der eine Ausdehnung des Ausgleichsanspruchs nach Art. 7 der Verordnung Nr. 261/2004 auf Verspätungsfälle zulässt, mit dem Auslegungsmaßstab, den der Gerichtshof in seinem Urteil vom 10. Januar 2006, 1ATA und ELFAA (C-344/04, Slg. 2006, I-403), auf die Verordnung anwendet, vereinbar?.
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