Schlußanträge unten: Generalanwalt beim EuGH, 17.01.2013

Rechtsprechung
   EuGH, 03.10.2013 - C-583/11 P   

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https://dejure.org/2013,26380
EuGH, 03.10.2013 - C-583/11 P (https://dejure.org/2013,26380)
EuGH, Entscheidung vom 03.10.2013 - C-583/11 P (https://dejure.org/2013,26380)
EuGH, Entscheidung vom 03. Oktober 2013 - C-583/11 P (https://dejure.org/2013,26380)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • lexetius.com

    Rechtsmittel - Verordnung (EG) Nr. 1007/2009 - Handel mit Robbenerzeugnissen - Beschränkungen der Einfuhr und des Inverkehrbringens dieser Erzeugnisse - Nichtigkeitsklage - Zulässigkeit - Klagerecht natürlicher oder juristischer Personen - Art. 263 Abs. 4 AEUV - Begriff ...

  • Europäischer Gerichtshof

    Inuit Tapiriit Kanatami u.a. / Parlament und Rat

    Rechtsmittel - Verordnung (EG) Nr. 1007/2009 - Handel mit Robbenerzeugnissen - Beschränkungen der Einfuhr und des Inverkehrbringens dieser Erzeugnisse - Nichtigkeitsklage - Zulässigkeit - Klagerecht natürlicher oder juristischer Personen - Art. 263 Abs. 4 AEUV - Begriff ...

  • EU-Kommission

    Inuit Tapiriit Kanatami u.a. / Parlament und Rat

    Rechtsmittel - Verordnung (EG) Nr. 1007/2009 - Handel mit Robbenerzeugnissen - Beschränkungen der Einfuhr und des Inverkehrbringens dieser Erzeugnisse - Nichtigkeitsklage - Zulässigkeit - Klagerecht natürlicher oder juristischer Personen - Art. 263 Abs. 4 AEUV - Begriff ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Rechtsmittel - Verordnung (EG) Nr. 1007/2009 - Handel mit Robbenerzeugnissen - Beschränkungen der Einfuhr und des Inverkehrbringens dieser Erzeugnisse - Nichtigkeitsklage - Zulässigkeit - Klagerecht natürlicher oder juristischer Personen - Art. 263 Abs. 4 AEUV - Begriff ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • Europäischer Gerichtshof PDF (Pressemitteilung)

    Rechtsangleichung - Der Gerichtshof bestätigt den Beschluss des Gerichts über die Unzulässigkeit der Klage auf Nichtigerklärung der Verordnung über den Handel mit Robbenerzeugnissen

  • lto.de (Kurzinformation)

    Klage gegen Robben-Handelsverbot unzulässig

  • wolterskluwer-online.de (Pressemitteilung)

    Handel mit Robbenerzeugnissen

  • rechtsanwalt.com (Kurzinformation)

    Handelsverbot von Robbenserzeugnissen für Inuit

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Inuit im Streit um Handel mit Robben-Produkten unterlegen

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Handel mit Robbenerzeugnissen mit wenigen Ausnahmen verboten - Inverkehrbringen von Robbenerzeugnissen nur gestattet, wenn sie aus einer Jagd stammen und zum Lebensunterhalt beitragen

Sonstiges (3)

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)

    Inuit Tapiriit Kanatami u.a. / Parlament und Rat

  • EU-Kommission (Verfahrensmitteilung)

    Rechtsmittel

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Rechtsmittel gegen den Beschluss des Gerichts (Siebte erweiterte Kammer) vom 6. September 2011, Inuit Tapiriit Kanatami u. a./Parlament und Rat (T"18/10), mit dem die Klage auf Nichtigerklärung der Verordnung (EG) Nr. 1007/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates vom ...

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 2014, 53
  • EuZW 2014, 22
 
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Wird zitiert von ... (244)Neu Zitiert selbst (35)

  • EuGH, 15.07.1963 - 25/62

    Plaumann & Co. gegen Kommission der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft.

    Auszug aus EuGH, 03.10.2013 - C-583/11
    "41 Zunächst ist darauf hinzuweisen, dass nach Art. 230 Abs. 4 EG natürliche und juristische Personen Klage erheben konnten gegen Entscheidungen, die als Handlungen mit individueller Geltung einzustufen sind, sowie gegen Handlungen mit allgemeiner Geltung wie eine Verordnung, die sie unmittelbar betrifft und sie wegen bestimmter persönlicher Eigenschaften oder wegen besonderer, sie aus dem Kreis aller übrigen Personen heraushebender Umstände berührt und dadurch in ähnlicher Weise individualisiert wie den Adressaten einer Entscheidung (vgl. in diesem Sinne Urteile des Gerichtshofs vom 15. Juli 1963, Plaumann/Kommission, 25/62, Slg. 1963, 213, 238, und vom 25. Juli 2002, Unión de Pequeños Agricultores/Rat, C-50/00 P, Slg. 2002, I-6677, Randnr. 36).

    In Anbetracht dieser Entwicklung sollte der Gerichtshof die auf das Urteil Plaumann/Kommission zurückgehende enge Auslegung der Voraussetzung der individuellen Betroffenheit revidieren.

    In Bezug auf die Voraussetzung der individuellen Betroffenheit durch die Handlung, deren Nichtigerklärung begehrt wird, rügen die Rechtsmittelführer nicht, dass das Gericht die aus der ständigen Rechtsprechung des Gerichtshofs seit dem Urteil Plaumann/Kommission resultierenden Beurteilungskriterien für diese Zulässigkeitsvoraussetzungen falsch angewandt habe, sondern fordern den Gerichtshof ausdrücklich auf, diese Beurteilungskriterien zu revidieren und durch das Kriterium der "erheblichen nachteiligen Auswirkungen" zu ersetzen.

    Unter diesen Umständen ist davon auszugehen, dass die Voraussetzung der individuellen Betroffenheit durch die Handlung, deren Nichtigerklärung begehrt wird, so wie sie sich aus der ständigen Rechtsprechung des Gerichtshofs seit dem Urteil Plaumann/Kommission ergibt, mit dem Vertrag von Lissabon nicht geändert wurde.

    Nach dieser Rechtsprechung erfüllen natürliche oder juristische Personen die Voraussetzung der individuellen Betroffenheit nur dann, wenn sie von der angefochtenen Handlung wegen bestimmter persönlicher Eigenschaften oder aufgrund von Umständen betroffen sind, die sie aus dem Kreis aller übrigen Personen herausheben und sie dadurch in ähnlicher Weise individualisieren wie einen Adressaten (vgl. Urteile Plaumann/Kommission, vom 29. April 2004, 1talien/Kommission, C-298/00 P, Slg. 2004, I-4087, Randnr. 36, und vom 9. Juni 2011, Comitato "Venezia vuole vivere"/Kommission, C-71/09 P, C-73/09 P und C-76/09 P, Slg. 2011, I-4727, Randnr. 52).

    Jedoch ist festzustellen, dass keiner der Rechtsmittelführer durch die streitige Verordnung in einer Weise individualisiert wird, wie es bei einem Adressaten im Sinne der ständigen Rechtsprechung seit dem Urteil Plaumann/Kommission der Fall wäre.

  • EuGH, 01.04.2004 - C-263/02

    DER GERICHTSHOF HAT SEINE RECHTSPRECHUNG ZU DEN VORAUSSETZUNGEN, UNTER DENEN EIN

    Auszug aus EuGH, 03.10.2013 - C-583/11
    Nach ständiger Rechtsprechung können nämlich die Unionsgerichte die Voraussetzungen, unter denen ein Einzelner Klage gegen eine Verordnung erheben kann, nicht so auslegen, dass es zu einer Abweichung von diesen Voraussetzungen, die im Vertrag ausdrücklich vorgesehen sind, kommt, ohne damit ihre Befugnisse zu überschreiten; dies gilt auch im Licht des Grundsatzes eines effektiven gerichtlichen Rechtsschutzes (vgl. in diesem Sinne Urteil des Gerichtshofs vom 1. April 2004, Kommission/Jégo-Quéré, C-263/02 P, Slg. 2004, I-3425, Randnr. 36, und Beschluss des Gerichts vom 9. Januar 2007, Lootus Teine Osaühing/Rat, T-127/05, nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnr. 50).".

    Im Urteil Kommission/Jégo-Quéré habe es sich bei der streitigen Handlung um eine Durchführungsverordnung der Kommission gehandelt, die nach der vom Gericht vorgenommenen Prüfung offenkundig als "Rechtsakt mit Verordnungscharakter" im Sinne von Art. 263 Abs. 4 AEUV einzustufen sei.

    Somit sind die in Art. 263 Abs. 4 AEUV vorgesehenen Zulässigkeitsvoraussetzungen im Licht des Grundrechts auf effektiven gerichtlichen Rechtsschutz auszulegen, ohne dass dies den Wegfall der in diesem Vertrag ausdrücklich vorgesehenen Voraussetzungen zur Folge hätte (vgl. in diesem Sinne Urteile Unión de Pequeños Agricultores/Rat, Randnr. 44, und Kommission/Jégo-Quéré, Randnr. 36).

    Es ist somit Sache der Mitgliedstaaten, ein System von Rechtsbehelfen und Verfahren vorzusehen, mit dem die Einhaltung des Grundrechts auf effektiven gerichtlichen Rechtsschutz gewährleistet werden kann (Urteile Unión de Pequeños Agricultores/Rat, Randnr. 41, und Kommission/Jégo-Quéré, Randnr. 31).

  • EuGH, 08.03.2011 - Gutachten 1/09

    Gutachten nach Art. 218 Abs. 11 AEUV - Übereinkommensentwurf - Schaffung eines

    Auszug aus EuGH, 03.10.2013 - C-583/11
    Zunächst ist darauf hinzuweisen, dass die gerichtliche Kontrolle der Wahrung der Rechtsordnung der Union, wie sich aus Art. 19 Abs. 1 EUV ergibt, durch den Gerichtshof und die Gerichte der Mitgliedstaaten gewährleistet wird (vgl. in diesem Sinne Gutachten 1/09 vom 8. März 2011, Slg. 2011, I-1137, Randnr. 66).

    Zu der in Randnr. 90 des vorliegenden Urteils erwähnten Rolle der nationalen Gerichte ist darauf hinzuweisen, dass diese in Zusammenarbeit mit dem Gerichtshof eine Aufgabe erfüllen, die Beiden gemeinsam übertragen ist, um die Wahrung des Rechts bei der Anwendung und Auslegung der Verträge zu sichern (Gutachten 1/09, Randnr. 69).

  • EuGH, 23.04.1986 - 294/83

    Les Verts / Parlament

    Auszug aus EuGH, 03.10.2013 - C-583/11
    Zu diesem Zweck hat der AEU-Vertrag mit seinen Art. 263 und 277 einerseits und mit Art. 267 andererseits ein vollständiges System von Rechtsbehelfen und Verfahren geschaffen, das die Rechtmäßigkeitskontrolle der Unionshandlungen gewährleisten soll, mit der der Unionsrichter betraut wird (vgl. Urteile vom 23. April 1986, Les Verts/Parlament, 294/83, Slg. 1986, 1339, Randnr. 23, Unión de Pequeños Agricultores/Rat, Randnr. 40, Reynolds Tobacco u. a./Kommission, Randnr. 80, und vom 12. Juli 2012, Association Kokopelli, C-59/11, Randnr. 34).

    Obliegt die Durchführung der Handlungen der Union den Mitgliedstaaten, können diese Personen die Ungültigkeit der betreffenden Handlung der Union vor den nationalen Gerichten geltend machen und diese veranlassen, sich insoweit gemäß Art. 267 AEUV mit Vorabentscheidungsfragen an den Gerichtshof zu wenden (vgl. in diesem Sinne Urteil Les Verts/Parlament, Randnr. 23).

  • EuGH, 13.03.2007 - C-432/05

    Unibet - Grundsatz des gerichtlichen Rechtsschutzes - Nationale

    Auszug aus EuGH, 03.10.2013 - C-583/11
    Was die von den Mitgliedstaaten vorzusehenden Rechtsbehelfe betrifft, hat der AEU-Vertrag zwar eine Reihe von Klagemöglichkeiten eröffnet, die gegebenenfalls von natürlichen und juristischen Personen vor den Unionsgerichten ausgeübt werden können, doch sollten weder mit dem AEU-Vertrag noch mit Art. 19 EUV zusätzlich zu den nach nationalem Recht bestehenden Rechtsbehelfen neue Klagemöglichkeiten zur Wahrung des Unionsrechts vor den nationalen Gerichten geschaffen werden (Urteil vom 13. März 2007, Unibet, C-432/05, Slg. 2007, I-2271, Randnr. 40).

    Etwas anderes würde nur gelten, wenn es nach dem System der betreffenden nationalen Rechtsordnung keinen Rechtsbehelf gäbe, mit dem zumindest inzident die Wahrung der dem Einzelnen aus dem Unionsrecht erwachsenden Rechte gewährleistet werden könnte, oder wenn die einzige Möglichkeit für den Einzelnen, Zugang zu einem Gericht zu erlangen, darin bestünde, eine Rechtsverletzung begehen zu müssen (vgl. in diesem Sinne Urteil Unibet, Randnrn.

  • EuGH, 29.06.2010 - C-550/09

    und Sicherheitspolitik - Die Beschlüsse des Rates, mit denen die DHKPC vor Juni

    Auszug aus EuGH, 03.10.2013 - C-583/11
    Außerdem ist die Union eine Rechtsunion, in der ihre Organe der Kontrolle daraufhin unterliegen, ob ihre Handlungen insbesondere mit den Verträgen, den allgemeinen Rechtsgrundsätzen und den Grundrechten im Einklang stehen (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 29. Juni 2010, E und F, C-550/09, Slg. 2010, I-6213, Randnr. 44).

    Den Betroffenen steht im Rahmen eines nationalen Verfahrens das Recht zu, die Rechtmäßigkeit nationaler Entscheidungen oder jeder anderen nationalen Handlung, mit der eine Handlung der Union mit allgemeiner Geltung auf sie angewandt wird, gerichtlich anzufechten und sich dabei auf die Ungültigkeit der Handlung der Union zu berufen (vgl. in diesem Sinne Urteile Unión de Pequeños Agricultores/Rat, Randnr. 42, sowie E und F, Randnr. 45).

  • EuGH, 25.07.2002 - C-50/00

    DER GERICHTSHOF BESTÄTIGT SEINE RECHTSPRECHUNG ZU DEN VORAUSSETZUNGEN FÜR DEN

    Auszug aus EuGH, 03.10.2013 - C-583/11
    "41 Zunächst ist darauf hinzuweisen, dass nach Art. 230 Abs. 4 EG natürliche und juristische Personen Klage erheben konnten gegen Entscheidungen, die als Handlungen mit individueller Geltung einzustufen sind, sowie gegen Handlungen mit allgemeiner Geltung wie eine Verordnung, die sie unmittelbar betrifft und sie wegen bestimmter persönlicher Eigenschaften oder wegen besonderer, sie aus dem Kreis aller übrigen Personen heraushebender Umstände berührt und dadurch in ähnlicher Weise individualisiert wie den Adressaten einer Entscheidung (vgl. in diesem Sinne Urteile des Gerichtshofs vom 15. Juli 1963, Plaumann/Kommission, 25/62, Slg. 1963, 213, 238, und vom 25. Juli 2002, Unión de Pequeños Agricultores/Rat, C-50/00 P, Slg. 2002, I-6677, Randnr. 36).

    Diese teleologische Auslegung entspreche im Übrigen dem ursprünglichen Anliegen sowohl der Verfasser des Entwurfs eines Vertrags über eine Verfassung für Europa als auch derjenigen des Vertrags von Lissabon, die die Lücken hätten füllen wollen, die in den Urteilen vom 25. Juli 2002, Unión de Pequeños Agricultores/Rat (C-50/00 P, Slg. 2002, I-6677), und Kommission/Jégo-Quéré klar herausgearbeitet worden seien.

  • EuGH, 18.07.2013 - C-426/11

    Alemo-Herron u.a. - Übergang von Unternehmen - Richtlinie 2001/23/EG - Wahrung

    Auszug aus EuGH, 03.10.2013 - C-583/11
    Im Hinblick auf den durch Art. 47 der Charta gewährten Schutz ist darauf hinzuweisen, dass diese Vorschrift nicht darauf abzielt, das in den Verträgen vorgesehene Rechtsschutzsystem und insbesondere die Bestimmungen über die Zulässigkeit direkter Klagen bei den Gerichten der Europäischen Union zu ändern, wie auch aus den Erläuterungen zu diesem Artikel hervorgeht, die gemäß Art. 6 Abs. 1 Unterabs. 3 EUV und Art. 52 Abs. 7 der Charta für deren Auslegung zu berücksichtigen sind (vgl. Urteile vom 22. Januar 2013, Sky Österreich, C-283/11, Randnr. 42, und vom 18. Juli 2013, Alemo-Herron u. a., C-426/11, Randnr. 32).
  • EuGH, 06.10.1982 - 283/81

    CILFIT / Ministero della Sanità

    Auszug aus EuGH, 03.10.2013 - C-583/11
    Zur Begründetheit dieses ersten Teils des ersten Rechtsmittelgrundes ist darauf hinzuweisen, dass bei der Auslegung einer Vorschrift des Unionsrechts nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofs nicht nur ihr Wortlaut und die mit ihr verfolgten Ziele zu berücksichtigen sind, sondern auch ihr Zusammenhang und das gesamte Unionsrecht (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 6. Oktober 1982, Cilfit u. a., 283/81, Slg. 1982, 3415, Randnr. 20).
  • EuG, 25.04.2013 - T-526/10

    Das Gericht bestätigt die Gültigkeit der Verordnung über die Vorschriften für den

    Auszug aus EuGH, 03.10.2013 - C-583/11
    Das Parlament, der Rat und die Kommission vertreten die Ansicht, dass den Rechtsmittelführern ein effektiver gerichtlicher Rechtsschutz zur Verfügung stehe, da sie über ein Klagerecht gegen den Rechtsakt zur Durchführung der streitigen Verordnung, die Verordnung Nr. 737/2010, verfügten, welchen/welche sie in der Rechtssache, in der das Urteil vom 25. April 2013, 1nuit Tapiriit Kanatami u. a./Kommission (T-526/10), ergangen sei, angefochtenen hätten; dies habe ihnen ermöglicht, dieselben wie die in der vorliegenden Rechtssache dem Gericht vorgetragenen Sachargumente geltend zu machen.
  • EuGH, 13.10.2011 - C-463/10

    Deutsche Post / Kommission - Rechtsmittel - Staatliche Beihilfen - Verordnung

  • EuGH, 10.01.2006 - C-344/04

    DIE VERORDNUNG ÜBER AUSGLEICHS- UND UNTERSTÜTZUNGSLEISTUNGEN FÜR FLUGGÄSTE IST

  • EuGH, 26.01.2010 - C-118/08

    Transportes Urbanos y Servicios Generales - Verfahrensautonomie der

  • EuGH, 18.03.2010 - C-317/08

    Alassini - Vorabentscheidungsersuchen - Grundsatz des effektiven gerichtlichen

  • EuGH, 27.11.2012 - C-370/12

    Pringle - Stabilitätsmechanismus für die Mitgliedstaaten, deren Währung der Euro

  • EuGH, 06.12.2005 - C-453/03

    ABNA u.a. - Gesundheitspolizei - Mischfuttermittel - Genaue Angabe der

  • EuGH, 12.07.2012 - C-59/11

    Die Richtlinien über den Verkehr mit Gemüsesaatgut sind gültig

  • EuGH, 21.02.1991 - 143/88

    Zuckerfabrik Süderdithmarschen und Zuckerfabrik Soest / Hauptzollamt Itzehoe und

  • EuGH, 05.09.2012 - C-355/10

    Parlament / Rat - Schengener Grenzkodex - Beschluss 2010/252/EU - Überwachung der

  • EuGH, 29.04.2004 - C-298/00

    Italien / Kommission

  • EuGH, 30.03.2004 - C-167/02

    Rothley u.a. / Parlament

  • EuGH, 22.01.2013 - C-283/11

    Die Beschränkung der Kostenerstattung für die Kurzberichterstattung über

  • EuGH, 17.07.2008 - C-521/06

    Athinaïki Techniki / Kommission - Rechtsmittel - Staatliche Beihilfe - Beihilfe

  • EuGH, 09.06.2011 - C-71/09

    Die den Unternehmen in Venedig und Chioggia gewährten Sozialbeitrags-entlastungen

  • EuGH, 16.07.2009 - C-385/07

    Der Grüne Punkt - Duales System Deutschland / Kommission - Rechtsmittel -

  • EuGH, 15.04.2008 - C-268/06

    Impact - Richtlinie 1999/70/EG - Paragraf 4 und Paragraf 5 der Rahmenvereinbarung

  • EuGH, 12.09.2006 - C-131/03

    Reynolds Tobacco u.a. / Kommission - Rechtsmittel - Entscheidung der Kommission,

  • EuG, 03.05.2002 - T-177/01

    IN DEM BEMÜHEN UM EINE STÄRKUNG DES RECHTSSCHUTZES FÜR BÜRGER/BÜRGERINNEN UND

  • EuGH, 11.11.1981 - 60/81

    IBM / Kommission

  • EuGH, 18.11.2010 - C-322/09

    NDSHT / Kommission - Rechtsmittel - Staatliche Beihilfe - Beschwerde eines

  • EuG, 06.09.2011 - T-18/10

    Inuit Tapiriit Kanatami u.a. / Parlament und Rat - Nichtigkeitsklage - Verordnung

  • EuGH, 14.10.2010 - C-280/08

    Der Gerichtshof bestätigt die von der Kommission gegen die Deutsche Telekom wegen

  • EuGH, 06.03.2003 - C-41/00

    Interporc / Kommission

  • EuG, 11.07.2005 - T-40/04

    Bonino u.a. / Parlament und Rat - Verordnung über die Regelungen für die

  • EuG, 09.01.2007 - T-127/05

    Lootus Teine Osaühing / Rat

  • EuGH, 06.10.2015 - C-362/14

    Datenschutz: Safe-Harbor-Abkommen zwischen USA und EU ist ungültig

    Insoweit ist auf die ständige Rechtsprechung des Gerichtshofs hinzuweisen, wonach die Union eine Rechtsunion ist, in der alle Handlungen ihrer Organe der Kontrolle daraufhin unterliegen, ob sie insbesondere mit den Verträgen, den allgemeinen Rechtsgrundsätzen und den Grundrechten im Einklang stehen (vgl. in diesem Sinne Urteile Kommission u. a./Kadi, C-584/10 P, C-593/10 P und C-595/10 P, EU:C:2013:518, Rn. 66, Inuit Tapiriit Kanatami u. a./Parlament und Rat, C-583/11 P, EU:C:2013:625, Rn. 91, und Telefónica/Kommission, C-274/12 P, EU:C:2013:852, Rn. 56).
  • EuGH, 10.12.2018 - C-621/18

    Wightman u.a. - Einseitige Rücknahme der EU-Austrittserklärung möglich

    Auch die Entstehungsgeschichte einer Vorschrift des Unionsrechts kann relevante Anhaltspunkte für deren Auslegung liefern (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 27. November 2012, Pringle, C-370/12, EU:C:2012:756, Rn. 135; Urteile vom 3. Oktober 2013, 1nuit Tapiriit Kanatami u. a./Parlament und Rat, C-583/11 P, EU:C:2013:625, Rn. 50 und die dort angeführte Rechtsprechung, und vom 17. März 2016, Parlament/Kommission, C-286/14, EU:C:2016:183, Rn. 43).
  • EGMR, 09.04.2024 - 53600/20

    Verein Klimaseniorinnen Schweiz u.a. ./. Schweiz - Staatliche Maßnahmen gegen

    En effet, selon une jurisprudence constante, qui n'a pas été modifiée par le traité de Lisbonne, les personnes physiques ou morales ne satisfont à la condition relative à l'affectation individuelle que si l'acte attaqué les atteint en raison de certaines qualités qui leur sont particulières ou d'une situation de fait qui les caractérise par rapport à toute autre personne et, de ce fait, les individualise d'une manière analogue à celle d'un destinataire (arrêt du 3 octobre 2013, 1nuit Tapiriit Kanatami e.a./Parlement et Conseil, C-583/11 P, EU:C:2013:625, points 71 et 72 ainsi que jurisprudence citée).
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Rechtsprechung
   Generalanwalt beim EuGH, 17.01.2013 - C-583/11 P   

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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Europäischer Gerichtshof

    Inuit Tapiriit Kanatami u.a. / Parlament und Rat

    Rechtsmittel - Verordnung (EG) Nr. 1007/2009 - Handel mit Robbenerzeugnissen - Verbot des Inverkehrbringens in der Europäischen Union - Ausnahmen für Inuit-Gemeinschaften - Klageberechtigung natürlicher und juristischer Personen gemäß Art. 263 Abs. 4 AEUV - Begriff ...

  • EU-Kommission

    Inuit Tapiriit Kanatami u.a. / Parlament und Rat

    Rechtsmittel - Verordnung (EG) Nr. 1007/2009 - Handel mit Robbenerzeugnissen - Verbot des Inverkehrbringens in der Europäischen Union - Ausnahmen für Inuit-Gemeinschaften - Klageberechtigung natürlicher und juristischer Personen gemäß Art. 263 Abs. 4 AEUV - Begriff ...

  • Wolters Kluwer

    Inverkehrbringen von Robbenerzeugnissen durch Bewohner des Inuit-Stammesgebiets; Schlussanträge der Generalanwältin zum Rechtsmittel gegen die Abweisung der Nichtigkeitsklage als unzulässig wegen fehlender Betroffenheit durch Gesetzgebungsakt

  • rechtsportal.de

    Inverkehrbringen von Robbenerzeugnissen durch Bewohner des Inuit-Stammesgebiets; Schlussanträge der Generalanwältin zum Rechtsmittel gegen die Abweisung der Nichtigkeitsklage als unzulässig wegen fehlender Betroffenheit durch Gesetzgebungsakt

Kurzfassungen/Presse

  • Europäischer Gerichtshof PDF (Pressemitteilung)

    Rechtsangleichung - Nach Ansicht von Generalanwältin Juliane Kokott hat das Gericht die Klage der Inuit gegen das Verbot des Handels mit Robbenerzeugnissen in der EU zu Recht als unzulässig abgewiesen

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (18)Neu Zitiert selbst (72)

  • EuGH, 13.03.2007 - C-432/05

    Unibet - Grundsatz des gerichtlichen Rechtsschutzes - Nationale

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 17.01.2013 - C-583/11
    67 - Urteile vom 15. Mai 1986, Johnston (222/84, Slg. 1986, 1651, Randnr. 18), Unión de Pequeños Agricultores/Rat (zitiert in Fn. 3, Randnr. 39), Kommission/Jégo-Quéré (zitiert in Fn. 4, Randnr. 29), vom 13. März 2007, Unibet (C-432/05, Slg. 2007, I-2271, Randnr. 37), vom 3. September 2008, Kadi u. a./Rat und Kommission (C-402/05 P und C-415/05 P, Slg. 2008, I-6351, Randnr. 335), und vom 22. Dezember 2010, DEB (C-279/09, Slg. 2010, I-13849, Randnr. 29).

    81 - Dies erkennen sowohl der Gerichtshof in seiner Rechtsprechung (Urteil Unibet, zitiert in Fn. 67, Randnr. 64) als auch der Europäische Konvent (vgl. die oben in Fn. 24 angeführten Dokumente) an.

    85 - Urteil Unibet (zitiert in Fn. 67, insbesondere Randnrn. 38 bis 44); vgl. auch Urteile Unión de Pequeños Agricultores/Rat (zitiert in Fn. 3, Randnr. 42) und Kommission/Jégo-Quéré (zitiert in Fn. 4, Randnr. 32).

  • EuG, 25.10.2011 - T-262/10

    Microban International und Microban (Europe) / Kommission - Öffentliche

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 17.01.2013 - C-583/11
    19 - So auch das Gericht im Urteil vom 25. Oktober 2011, Microban International u. a./Kommission (T-262/10, Slg. 2011, II-7697, Randnr. 32).

    41 - Im selben Sinne Urteil Microban International u. a./Kommission (zitiert in Fn. 19, Randnr. 32).

  • EuGH, 01.04.2004 - C-263/02

    DER GERICHTSHOF HAT SEINE RECHTSPRECHUNG ZU DEN VORAUSSETZUNGEN, UNTER DENEN EIN

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 17.01.2013 - C-583/11
    4 - Urteil vom 1. April 2004, Kommission/Jégo-Quéré (C-263/02 P, Slg. 2004, I-3425).

    82 - Diese Möglichkeit wird bereits im Urteil Kommission/Jégo-Quéré (zitiert in Fn. 4, Randnr. 35) angedeutet.

  • Generalanwalt beim EuGH, 13.06.2014 - Gutachten 2/13

    Abschluss internationaler Übereinkünfte durch die Union - Beitritt der Union zur

    49 - Allgemein zur Möglichkeit der Berücksichtigung der Entstehungsgeschichte bei der Auslegung von Bestimmungen der Verträge vgl. Urteile Pringle (C-370/12, EU:C:2012:756, Rn. 135), Kommission/Parlament und Rat (C-427/12, EU:C:2014:170, Rn. 36) und Inuit Tapiriit Kanatami u. a./Parlament und Rat (C-583/11 P, EU:C:2013:625, Rn. 50, 59 und 70) sowie meine Schlussanträge in letzterer Rechtssache (EU:C:2013:21, Rn. 32).

    52 - Vgl. dazu Urteil Inuit Tapiriit Kanatami u. a./Parlament und Rat (C-583/11 P, EU:C:2013:625, Rn. 97) sowie meine Schlussanträge in jener Rechtsssache (EU:C:2013:21, Rn. 112 und 113).

  • Generalanwalt beim EuGH, 20.01.2021 - C-872/19

    Generalanwalt Hogan: Ein Drittstaat kann zur Erhebung einer Klage auf

    31 Vgl. Schlussanträge der Generalanwältin Kokott in der Rechtssache Inuit Tapiriit Kanatami u. a./Parlament und Rat (C-583/11 P, EU:C:2013:21, Nr. 90).

    Vgl. auch Nr. 90 der Schlussanträge der Generalanwältin Kokott in der Rechtssache Inuit Tapiriit Kanatami u. a./Parlament und Rat (C-583/11 P, EU:C:2013:21), in der es heißt, dass "[d]er Vertragsgesetzgeber ... sich nämlich nach intensiver Erörterung der gesamten Problematik im Europäischen Konvent dafür entschieden [hat], zur Stärkung des Rechtsschutzes Einzelner gegen Unionsrechtsakte mit allgemeiner Geltung nicht das Kriterium der individuellen Betroffenheit zu reformieren, sondern statt dessen in Art. 263 Abs. 4 AEUV eine gänzlich neue, dritte Klagemöglichkeit einzuführen: die ... Klagemöglichkeit natürlicher und juristischer Personen gegen Rechtsakte mit Verordnungscharakter, die sie unmittelbar betreffen und keine Durchführungsmaßnahmen nach sich ziehen" (Hervorhebung nur hier).

  • EuG, 08.06.2021 - T-252/20

    Silver u.a./ Rat

    Gerade die besonders hohe demokratische Legitimität der Rechtsvorschriften, die in einem Verfahren erlassen wurden, das die Mitwirkung des Rates und des Parlaments vorsieht, rechtfertigt es aber, dass die Voraussetzungen, unter denen die Einzelnen Nichtigkeitsklagen gegen Gesetzgebungsakte erheben können, nicht gelockert werden (vgl. in diesem Sinne Schlussanträge der Generalanwältin Kokott in der Rechtssache Inuit Tapiriit Kanatami u. a./Parlament und Rat, C-583/11 P, EU:C:2013:21, Nr. 38).

    Im Übrigen weist in zahlreichen Sprachfassungen von Art. 263 Abs. 4 dritte Alternative AEUV der Begriff "Rechtsakte mit Verordnungscharakter" eher auf Rechtsakte der Exekutive als auf solche der Legislative hin (vgl. in diesem Sinne Schlussanträge der Generalanwältin Kokott in der Rechtssache Inuit Tapiriit Kanatami u. a./Parlament und Rat, C-583/11 P, EU:C:2013:21, Nr. 41).

  • EuG, 03.05.2018 - T-431/12

    Distillerie Bonollo u.a. / Rat - Dumping - Einfuhren von Weinsäure mit Ursprung

    Hierzu ist auf die Schlussanträge von Generalanwältin Kokott in der Rechtssache Inuit Tapiriit Kanatami u. a./Parlament und Rat (C-583/11 P, EU:C:2013:21, Nr. 71) zu verweisen, wonach in der Rechtsprechung - völlig zu Recht - immer wieder Nichtigkeitsklagen Einzelner gegen Unionsrechtsakte zugelassen werden, deren Auswirkungen auf die jeweiligen Kläger nicht rechtlicher, sondern lediglich tatsächlicher Natur sind, etwa, weil sie in ihrer Eigenschaft als Marktteilnehmer im Wettbewerb mit anderen Marktteilnehmern unmittelbar betroffen sind.

    Diese Auslegung wird im Übrigen durch die Nrn. 73 bis 75 der Schlussanträge von Generalanwältin Kokott in der Rechtssache Inuit Tapiriit Kanatami u. a./Parlament und Rat (C-583/11 P, EU:C:2013:21) bestätigt.

  • EuG, 08.06.2021 - T-198/20

    Shindler u.a./ Rat

    Gerade die besonders hohe demokratische Legitimität der Rechtsvorschriften, die in einem Verfahren erlassen wurden, das die Mitwirkung des Rates und des Parlaments vorsieht, rechtfertigt es aber, dass die Voraussetzungen, unter denen die Einzelnen Nichtigkeitsklagen gegen Gesetzgebungsakte erheben können, nicht gelockert werden (vgl. in diesem Sinne Schlussanträge der Generalanwältin Kokott in der Rechtssache Inuit Tapiriit Kanatami u. a./Parlament und Rat, C-583/11 P, EU:C:2013:21, Nr. 38).

    Im Übrigen weist in zahlreichen Sprachfassungen von Art. 263 Abs. 4 dritte Alternative AEUV der Begriff "Rechtsakte mit Verordnungscharakter" eher auf Rechtsakte der Exekutive als auf solche der Legislative hin (vgl. in diesem Sinne Schlussanträge der Generalanwältin Kokott in der Rechtssache Inuit Tapiriit Kanatami u. a./Parlament und Rat, C-583/11 P, EU:C:2013:21, Nr. 41).

  • EuG, 13.09.2018 - T-735/14

    Gazprom Neft / Rat

    Ohne die Zulässigkeit der von natürlichen und juristischen Personen erhobenen Nichtigkeitsklagen von der Voraussetzung der individuellen Betroffenheit abhängig zu machen, eröffnet diese Variante nämlich einen Rechtsbehelf gegen "Rechtsakte mit Verordnungscharakter", die keine Durchführungsmaßnahmen nach sich ziehen und die klagende Partei unmittelbar betreffen (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 3. Oktober 2013, 1nuit Tapiriit Kanatami u. a./Parlament und Rat, C-583/11 P, EU:C:2013:625, Rn. 56 und 57).

    Dies ist in jedem Einzelfall mit Blick auf den Regelungsgehalt des jeweils in Frage stehenden Unionsrechtsakts konkret zu bestimmen (vgl. in diesem Sinne Schlussanträge der Generalanwältin Kokott in der Rechtssache Inuit Tapiriit Kanatami u. a./Parlament und Rat, C-583/11 P, EU:C:2013:21, Nrn. 70 bis 72 und die dort angeführte Rechtsprechung).

  • Generalanwalt beim EuGH, 12.09.2013 - C-270/12

    Generalanwalt Jääskinen ist der Ansicht, dass Art. 28 der Verordnung über

    104 - Siehe die Schlussanträge von Generalanwältin Kokott vom 17. Januar 2013 in der Rechtssache Inuit Tapiriit Kanatami u. a./Parlament und Rat (C-583/11 P, Nr. 56).
  • Generalanwalt beim EuGH, 18.05.2017 - C-64/16

    Associação Sindical dos Juízes Portugueses - Vorlage zur Vorabentscheidung - Art.

    60 Vgl. u. a. Schlussanträge der Generalanwältin Kokott in der Rechtssache Inuit Tapiriit Kanatami u. a./Parlament und Rat (C-583/11 P, EU:C:2013:21, Nrn. 34, 116 und 121), Urteile vom 3. Oktober 2013, 1nuit Tapiriit Kanatami u. a./Parlament und Rat (C-583/11 P, EU:C:2013:625, Rn. 90 und 99), und vom 28. April 2015, T & L Sugars und Sidul Açúcares/Kommission (C-456/13 P, EU:C:2015:284, Rn. 45), sowie Beschluss vom 24. Januar 2017, Beul/Parlament und Rat (C-53/16 P, nicht veröffentlicht, EU:C:2017:66, Rn. 18 und 19).
  • Generalanwalt beim EuGH, 25.04.2017 - C-596/15

    Bionorica / Kommission - Rechtsmittel - Gesundheit der Bevölkerung -

    67 Gleichwohl teile ich die bereits an anderer Stelle geäußerten Zweifel, ob diese Formel wirklich geeignet ist, die unendlich vielen Facetten zu beschreiben, die der Gerichtshof beim Kriterium der unmittelbaren Betroffenheit einfließen lässt (vgl. Schlussanträge der Generalanwältin Kokott in der Rechtssache Inuit Tapiriit Kanatami u. a./Parlament und Rat, C-583/11 P, EU:C:2013:21, Rn. 71).
  • Generalanwalt beim EuGH, 11.12.2014 - C-293/13

    Fresh Del Monte Produce / Kommission - Rechtsmittel - Wettbewerb - Kartelle -

    72 - Vgl. dazu meine Schlussanträge in den Rechtssachen Solvay/Kommission (C-110/10 P, EU:C:2011:257, Rn. 126 und 131) sowie Inuit Tapiriit Kanatami u. a./Parlament und Rat (C-583/11 P, EU:C:2013:21, Rn. 134).
  • Generalanwalt beim EuGH, 19.12.2018 - C-202/18

    Generalanwältin Kokott schlägt dem Gerichtshof vor, festzustellen, dass die

  • Generalanwalt beim EuGH, 29.04.2014 - C-399/12

    Deutschland / Rat - Internationale Organisationen - Vertragsschlussverfahren -

  • Generalanwalt beim EuGH, 06.10.2021 - C-106/19

    Italien/ Rat und Parlament (Siège de l'Agence européenne des médicaments) -

  • Generalanwalt beim EuGH, 19.12.2018 - C-238/18

    EZB/ Lettland - Klage, die auf einen Verstoß gegen Art. 14.2 Abs. 2 der Satzung

  • Generalanwalt beim EuGH, 20.04.2016 - C-113/14

    Deutschland / Parlament und Rat - Nichtigkeitsklage - Wahl der Rechtsgrundlage -

  • EuG, 14.01.2015 - T-507/13

    SolarWorld u.a. / Kommission - Nichtigkeitsklage - Dumping - Einfuhren von

  • Generalanwalt beim EuGH, 14.10.2014 - C-456/13

    T & L Sugars und Sidul Açúcares / Kommission - Rechtsmittel - Landwirtschaft -

  • EuG, 08.10.2015 - T-731/14

    Agrotikos Synetairismos Profitis Ilias / Rat

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