Schlußanträge unten: Generalanwalt beim EuGH, 16.03.1995

Rechtsprechung
   EuGH, 17.10.1995 - C-59/94, C-64/94   

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https://dejure.org/1995,4167
EuGH, 17.10.1995 - C-59/94, C-64/94 (https://dejure.org/1995,4167)
EuGH, Entscheidung vom 17.10.1995 - C-59/94, C-64/94 (https://dejure.org/1995,4167)
EuGH, Entscheidung vom 17. Oktober 1995 - C-59/94, C-64/94 (https://dejure.org/1995,4167)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • lexetius.com
  • EU-Kommission PDF

    Ministre des Finances / Pardo & Fils und Camicas

    Gemeinsamer Zolltarif; Tarifpositionen; Getränk der Sorte "Sangria", das aus mehr als 50 % Wein aus frischen Weintrauben, Fruchtextrakten, Wasser und Zucker besteht; Einreihung in die Position 2205 der Kombinierten Nomenklatur

  • EU-Kommission

    Ministre des Finances / Pardo & Fils und Camicas

  • Wolters Kluwer

    Ersuchen um Vorabentscheidung; Kriterien für die zollrechtliche Tarifierung von Waren; Auslegung von Position 2205 der Kombinierten Nomenklatur für den gemeinsamen Zolltarif

  • Judicialis

    EWG-Vertrag Art. 177; ; Verordnung Nr. 2658/87 Position 2205; ; Verordnung Nr. 3174/88 Position 2205

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Gemeinsamer Zolltarif - Tarifpositionen - Getränk der Sorte "Sangria", das aus mehr als 50 % Wein aus frischen Weintrauben, Fruchtextrakten, Wasser und Zucker besteht - Einreihung in die Position 2205 der Kombinierten Nomenklatur

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (1)

  • EuGH, 09.08.1994 - C-395/93

    Neckermann Versand / Hauptzollamt Frankfurt am Main-Ost

    Auszug aus EuGH, 17.10.1995 - C-59/94
    Es ist weiter ständige Rechtsprechung, daß bei der Auslegung des Gemeinsamen Zolltarifs sowohl die Vorschriften zu den Kapiteln des Gemeinsamen Zolltarifs als auch die Erläuterungen zur Nomenklatur des Rates für die Zusammenarbeit auf dem Gebiete des Zollwesens wichtige Hilfsmittel sind, um eine einheitliche Anwendung des Zolltarifs zu gewährleisten, und deshalb als wertvolle Erkenntnismittel für die Auslegung des Tarifs angesehen werden können (Urteil vom 9. August 1994 in der Rechtssache C-395/93, Neckermann Versand, Slg. 1994, I-4027, Randnr. 5).
  • EuGH, 20.06.1996 - C-121/95

    VOBIS Microcomputer / Oberfinanzdirektion München

    Weiter sind bei der Auslegung des Gemeinsamen Zolltarifs die Vorschriften zu den Kapiteln des Gemeinsamen Zolltarifs sowie die Erläuterungen zur Nomenklatur des Rates für die Zusammenarbeit auf dem Gebiete des Zollwesens wichtige Hilfsmittel, um eine einheitliche Anwendung des Zolltarifs zu gewährleisten, und können deshalb als wertvolle Erkenntnismittel für die Auslegung des Tarifs angesehen werden (Urteil vom 17. Oktober 1995 in den Rechtssachen C-59/94 und C-64/94, Pardo & Fils und Camicas, Slg. 1995, I-3159, Randnr. 10).
  • EuGH, 30.04.2014 - C-267/13

    Nutricia - Kombinierte Nomenklatur - Tarifpositionen - Arzneiwaren im Sinne der

    Hierzu hat der Gerichtshof bereits mehrfach geurteilt, dass sowohl die Anmerkungen, die den Kapiteln des Gemeinsamen Zolltarifs vorangestellt sind, als auch die vom Rat für die Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Zollwesens, jetzt Weltzollunion, ausgearbeiteten Erläuterungen zum Harmonisierten System zur Bezeichnung und Kodierung der Waren als wertvolle Erkenntnismittel für die Auslegung dieses Tarifs angesehen werden können (vgl. Urteile Neckermann Versand, C-395/93, EU:C:1994:318, Rn. 5, Pardo & Fils und Camicas, C-59/94 und C-64/94, EU:C:1995:326, Rn. 10, sowie Wiener SI, C-338/95, EU:C:1997:552, Rn. 11).
  • Generalanwalt beim EuGH, 10.07.1997 - C-338/95

    Wiener S.I. GmbH gegen Hauptzollamt Emmerich. - Gemeinsamer Zolltarif -

    (27) - Vgl. etwa Rechtssache C-121/95 (VOBIS Microcomputer, Slg. 1996, I-3047), Urteil Colin und Dupré (zitiert in Fußnote 22, Randnrn. 21 und 22), Urteile in den verbundenen Rechtssachen C-59/94 und C-64/94 (Pardo & Fils und Camicas, Slg. 1995, I-3159, Randnr. 10), in der Rechtssache C-459/93 (Thyssen Haniel Logistic, Slg. 1995, I-1381, Randnr. 8), in der Rechtssache C-393/93 (Stanner, Slg. 1994, I-4011, Randnrn.
  • EuGH, 09.10.1997 - C-67/95

    Rank Xerox

    Weiter sind bei der Auslegung des Gemeinsamen Zolltarifs die Vorschriften zu den Kapiteln dieses Tarifs sowie die Erläuterungen zur Nomenklatur des Rates für die Zusammenarbeit auf dem Gebiete des Zollwesens wichtige Hilfsmittel, um eine einheitliche Anwendung des Tarifs zu gewährleisten, und können deshalb als wertvolle Erkenntnismittel für dessen Auslegung angesehen werden (vgl. hierzu Urteile vom 17. Oktober 1995 in den verbundenen Rechtssachen C-59/94 und C-64/94, Pardo & Fils und Camicas, Slg. 1995, I-3159, Randnr. 10, und vom 20. Juni 1996 in der Rechtssache C-121/95, VOBIS Microcomputer, Slg. 1996, I-3047, Randnr. 13).
  • Generalanwalt beim EuGH, 27.01.1999 - C-405/97

    Mövenpick Deutschland

    10: Siehe unten Fußnote 18.11: Vgl. z. B. Urteil vom 17. Oktober 1995 in den verbundenen Rechtssachen C-59/94 und C-64/94 (Pardo & Fils und Camicas, Slg. 1995, I-3159); Urteil vom 14. Januar 1993 in der Rechtssache C-177/91 (Bioforce, Slg. 1993, I-45); Urteil vom 19. Mai 1994 in der Rechtssache C-11/93 (Siemens Nixdorf, Slg. 1994, I-1945) und Urteil vom 10. Oktober 1985 in der Rechtssache 200/84 (Daiber, Slg. 1985, 3363).
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Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 16.03.1995 - C-59/94 (https://dejure.org/1995,23945)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 16. März 1995 - C-59/94 (https://dejure.org/1995,23945)
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Volltextveröffentlichung

  • EU-Kommission PDF

    Ministre des finances gegen Société Pardo & Fils und Camicas SARL.

    Gemeinsamer Zolltarif - Tarifpositionen - Getränke - Wein aus frischen Weintrauben - Sangria

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