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   EuGH, 29.03.2012 - C-599/10   

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https://dejure.org/2012,5299
EuGH, 29.03.2012 - C-599/10 (https://dejure.org/2012,5299)
EuGH, Entscheidung vom 29.03.2012 - C-599/10 (https://dejure.org/2012,5299)
EuGH, Entscheidung vom 29. März 2012 - C-599/10 (https://dejure.org/2012,5299)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • lexetius.com

    Öffentliche Aufträge - Richtlinie 2004/18/EG - Vergabeverfahren - Nichtoffene Ausschreibung - Bewertung des Angebots - Aufforderung des öffentlichen Auftraggebers, das Angebot zu erläutern - Voraussetzungen

  • Europäischer Gerichtshof

    SAG ELV Slovensko u.a.

    Öffentliche Aufträge - Richtlinie 2004/18/EG - Vergabeverfahren - Nichtoffene Ausschreibung - Bewertung des Angebots - Aufforderung des öffentlichen Auftraggebers, das Angebot zu erläutern - Voraussetzungen

  • EU-Kommission

    SAG ELV Slovensko u.a.

    Öffentliche Aufträge - Richtlinie 2004/18/EG - Vergabeverfahren - Nichtoffene Ausschreibung - Bewertung des Angebots - Aufforderung des öffentlichen Auftraggebers, das Angebot zu erläutern - Voraussetzungen“

  • Wolters Kluwer

    Behördliche Aufforderung zur Erläuterung eingereichter Angebote im öffentlichen Auftragswesen; Vorabentscheidungsersuchen des Oberstern Gerichtshofs der Slowakischen Republik

  • VERIS(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • Reguvis VergabePortal - Veris(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Behördliche Aufforderung zur Erläuterung eingereichter Angebote im öffentlichen Auftragswesen; Vorabentscheidungsersuchen des Oberstern Gerichtshofs der Slowakischen Republik

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Besonders niedrige Preise müssen erläutert werden!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (7)

  • Europäischer Gerichtshof PDF (Pressemitteilung)

    Freier Dienstleistungsverkehr - Der öffentliche Auftraggeber muss, wenn der Preis eines aufgrund einer Ausschreibung abgegebenen Angebots ungewöhnlich niedrig erscheint, den Bewerber auffordern, dies zu erläutern

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Ein Angebot mit ungeöhnlich niedrigem Preis

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Auffallend günstiges Angebot bei öffentlicher Ausschreibung

  • dstgb-vis.de (Kurzinformation)

    Zur Aufklärungspflicht öffentlicher Auftraggeber

  • dstgb-vis.de (Kurzinformation)

    Öffentliche Auftraggeber müssen sich bei Ausschreibungen besonders niedrigen Preis eines Angebots erläutern lassen

  • dstgb-vis.de (Kurzinformation)

    Zur Prüfung ungewöhnlich niedriger Angebote

  • bbgundpartner.de PDF (Kurzinformation)

    Aufklärung eines ungewöhnlich niedrigen Angebotes

Besprechungen u.ä. (3)

  • vergabeblog.de (Entscheidungsbesprechung)

    Aufklärungspflichten öffentlicher Auftraggeber bei unauskömmlichen und inhaltlich unklaren Angeboten

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Angebot unklar: Keine Aufklärungspflicht des Auftraggebers! (IBR 2012, 279)

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Auftraggeber muss Unterpreisangebot vor Angebotsausschluss aufklären! (IBR 2012, 278)

Sonstiges (3)

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)

    Vorabentscheidungsersuchen des Najvyssí súd Slovenskej republiky (Slowakische Republik), eingereicht am 17. Dezember 2010 - SAG ELV Slovensko, a.s., FELA Management AG, ASCOM (Schweiz) AG, Asseco Central Europe, a.s., TESLA STROPKOV, a.s., Autostrade per l'Italia, ...

  • EU-Kommission (Verfahrensmitteilung)

    Vorabentscheidungsersuchen

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Vorabentscheidungsersuchen - Najvyssí súd Slovenskej republiky - Auslegung der Richtlinie 2004/18/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 31. März 2004 über die Koordinierung der Verfahren zur Vergabe öffentlicher Bauaufträge, Lieferaufträge und ...

Papierfundstellen

  • NVwZ 2012, 745
  • EuZW 2012, 387
  • NZBau 2012, 376
  • BauR 2012, 1291
  • VergabeR 2012, 584
 
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Wird zitiert von ... (98)Neu Zitiert selbst (5)

  • EuGH, 27.11.2001 - C-285/99

    Impresa Lombardini

    Auszug aus EuGH, 29.03.2012 - C-599/10
    Aus diesen zwingend abgefassten Bestimmungen geht eindeutig hervor, dass der Unionsgesetzgeber vom öffentlichen Auftraggeber verlangen wollte, dass er die Einzelposten der ungewöhnlich niedrigen Angebote überprüft, indem er ihn in diesem Zusammenhang dazu verpflichtet, die Bewerber zur Vorlage der erforderlichen Belege für die Seriosität dieser Angebote aufzufordern (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 27. November 2001, Lombardini und Mantovani, C-285/99 und C-286/99, Slg. 2001, I-9233, Randnrn.

    Es stellt daher ein Erfordernis der Richtlinie 2004/18 dar, dass eine effektive kontradiktorische Erörterung zwischen dem öffentlichen Auftraggeber und dem Bewerber zu einem zweckmäßigen Zeitpunkt im Verfahren der Prüfung von Angeboten stattfindet, damit der Bewerber den Nachweis der Seriosität seines Angebots erbringen kann; dadurch soll Willkür des öffentlichen Auftraggebers verhindert und ein gesunder Wettbewerb zwischen den Unternehmen gewährleistet werden (vgl. in diesem Sinne Urteil Lombardini und Mantovani, Randnr. 57).

    Um dem vorlegenden Gericht eine sachdienliche Antwort zu geben, ist zu ergänzen, dass die Aufforderung zur Erläuterung des Angebots erst nach Kenntnisnahme von sämtlichen Angeboten durch den öffentlichen Auftraggeber erfolgen darf (vgl. in diesem Sinne Urteil Lombardini und Mantovani, Randnrn.

  • EuGH, 23.04.2009 - C-292/07

    Kommission / Belgien

    Auszug aus EuGH, 29.03.2012 - C-599/10
    Zum einen ist die Aufzählung in Art. 55 Abs. 1 Unterabs. 2 der Richtlinie 2004/18 zwar nicht abschließend, aber auch nicht nur beispielhaft; sie lässt dem öffentlichen Auftraggeber also bei der Auswahl der maßgeblichen Gesichtspunkte, die zu berücksichtigen sind, bevor ein Angebot, das den Eindruck erweckt, ungewöhnlich niedrig zu sein, abgelehnt wird, nicht völlig freie Hand (Urteil vom 23. April 2009, Kommission/Belgien, C-292/07, Randnr. 159).

    Im Übrigen steht Art. 55 der Richtlinie 2004/18 einer nationalen Bestimmung wie § 42 Abs. 3 des Gesetzes Nr. 25/2006, die im Wesentlichen vorsieht, dass, wenn ein Bewerber einen ungewöhnlich niedrigen Preis ansetzt, der öffentliche Auftraggeber ihn schriftlich auffordert, diesen zu erläutern, keineswegs entgegen; vielmehr gebietet er, dass die nationalen Rechtsvorschriften über das öffentliche Auftragswesen eine solche Bestimmung enthalten (vgl. in diesem Sinne Urteil Kommission/Belgien, Randnr. 161).

  • EuGH, 29.04.2004 - C-496/99

    Kommission / CAS Succhi di Frutta

    Auszug aus EuGH, 29.03.2012 - C-599/10
    Letztere soll im Wesentlichen die Gefahr einer Günstlingswirtschaft oder willkürlicher Entscheidungen des öffentlichen Auftraggebers ausschließen (vgl. in diesem Sinne Urteil des Gerichtshofs vom 29. April 2004, Kommission/CAS Succhi di Frutta, C-496/99 P, Slg. 2004, I-3801, Randnr. 111).
  • EuGH, 22.06.2010 - C-188/10

    Melki - Vorabentscheidungsersuchen - Art. 267 AEUV - Prüfung der Vereinbarkeit

    Auszug aus EuGH, 29.03.2012 - C-599/10
    Der Gerichtshof darf die Entscheidung über ein Ersuchen eines nationalen Gerichts nur dann verweigern, wenn die erbetene Auslegung des Unionsrechts offensichtlich in keinem Zusammenhang mit der Realität oder dem Gegenstand des Ausgangsrechtsstreits steht, wenn das Problem hypothetischer Natur ist oder wenn er nicht über die tatsächlichen und rechtlichen Angaben verfügt, die für eine zweckdienliche Beantwortung der ihm vorgelegten Fragen erforderlich sind (vgl. u. a. Urteil vom 22. Juni 2010, Melki und Abdeli, C-188/10 und C-189/10, Slg. 2010, I-5667, Randnr. 27 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 19.06.2008 - C-454/06

    pressetext Nachrichtenagentur - Öffentliche Aufträge - Richtlinie 92/50/EWG -

    Auszug aus EuGH, 29.03.2012 - C-599/10
    Dieses doppelte Ziel verfolgt das Unionsrecht insbesondere durch die Anwendung des Grundsatzes der Gleichbehandlung der Bieter oder Bewerber und der sich daraus ergebenden Verpflichtung zur Transparenz (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 19. Juni 2008, Pressetext Nachrichtenagentur, C-454/06, Slg. 2008, I-4401, Randnrn.
  • BGH, 31.01.2017 - X ZB 10/16

    Notärztliche Dienstleistungen - Vergabenachprüfungsverfahren: Pflicht der

    b) Geschützt wird darüber hinaus vor dem Hintergrund der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union (vgl. EuGH, Urteil vom 29. März 2012 - C-599/10, VergabeR 2012, 584) das Interesse des betreffenden Anbieters am Auftrag insofern, als er, dem Grundsatz des rechtlichen Gehörs vergleichbar, verlangen kann, dass sein Angebot nicht ohne den Versuch der vorherigen Aufklärung der aufgekommenen Fragen und Ausräumung entstandener Bedenken aus der Wertung genommen wird.
  • OLG Düsseldorf, 28.03.2018 - Verg 42/17

    Vergabeverfahren um Anbaurechte von Cannabis zu medizinischen Zwecken

    Da die Regelung als "Kann-Vorschrift" formuliert ist, besteht keine Verpflichtung des öffentlichen Auftraggebers, den Bieter zu einer nachträglichen Erläuterung aufzufordern (Stolz in Ziekow/Völlink, 3. Aufl., VgV § 48 Rn. 21; Hausmann/Hof in Kulartz/Kus/Marx/Portz/Prieß, VgV, § 48 Rn. 27: EuGH Urteil v. 29.03.2012, Rs C-599/10 Rn. 38, 39).

    Eine solche Verpflichtung folgt weder aus dem Grundsatz der Gleichbehandlung noch aus der Verpflichtung zur Transparenz, zumal die fehlende Klarheit eines Angebots (bzw. hier des Eignungsnachweises) allein auf einen Verstoß gegen die Sorgfaltspflicht des Bieters bei der Erstellung des Angebots zurückzuführen ist, die für alle Bieter und Bewerber gleichermaßen gilt (EuGH Urteil v. 29.03.2012, Rs C-599/10 Rn. 38).

    Ein weiterer Gesichtspunkt ist die Rechtsprechung des EuGH, wonach "bloße Klarstellungen" vorgenommen oder "offensichtliche sachliche Fehler" behoben werden können, aber "kein neues Angebot" vorgelegt werden darf (EuGH, Urteil v. 07.04.2016, C-324/14; Urteil v. 29.03.2012, C-599/10).

  • EuGH, 06.12.2012 - C-152/11

    Ein Sozialplan darf eine geminderte Entlassungsabfindung für Arbeitnehmer

    Der Gerichtshof darf die Entscheidung über ein Ersuchen eines nationalen Gerichts nur dann verweigern, wenn die erbetene Auslegung des Unionsrechts offensichtlich in keinem Zusammenhang mit der Realität oder dem Gegenstand des Ausgangsrechtsstreits steht, wenn das Problem hypothetischer Natur ist oder wenn der Gerichtshof nicht über die tatsächlichen und rechtlichen Angaben verfügt, die für eine zweckdienliche Beantwortung der ihm vorgelegten Fragen erforderlich sind (vgl. u. a. Urteile vom 22. Juni 2010, Melki und Abdeli, C-188/10 und C-189/10, Slg. 2010, I-5667, Randnr. 27, vom 29. März 2012, SAG ELV Slovensko u. a., C-599/10, Randnr. 15, sowie vom 12. Juli 2012, VALE Építési, C-378/10, Randnr. 18).
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