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   EuGH, 11.03.1994 - C-6/94 R   

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https://dejure.org/1994,4677
EuGH, 11.03.1994 - C-6/94 R (https://dejure.org/1994,4677)
EuGH, Entscheidung vom 11.03.1994 - C-6/94 R (https://dejure.org/1994,4677)
EuGH, Entscheidung vom 11. März 1994 - C-6/94 R (https://dejure.org/1994,4677)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • EU-Kommission PDF

    Descom Scales Manufacturing / Rat

    EWG-Vertrag, Artikel 185; Verfahrensordnung des Gerichtshofes, Artikel 83 § 2
    Vorläufiger Rechtsschutz - Aussetzung des Vollzugs - Aussetzung des Vollzugs einer Verordnung zur Einführung eines endgültigen Antidumpingzolls - Voraussetzungen - Abwägung sämtlicher betroffener Belange - Besonderer Schaden

  • EU-Kommission

    Descom Scales Manufacturing / Rat

  • Wolters Kluwer

    Einführung eines Antidumpingzolls; Einfuhren elektronischer Waagen mit Ursprung in Singapur und der Republik Korea ; Antrag auf einstweilige Anordnung ; Einfuhren elektronischer Waagen für den Einzelhandel

  • Judicialis

    EG-Vertrag Artikel 173 Absatz 4; ; EG-Vertrag Artikel 185

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vorläufiger Rechtsschutz - Aussetzung des Vollzugs - Aussetzung des Vollzugs einer Verordnung zur Einführung eines endgültigen Antidumpingzolls - Voraussetzungen - Abwägung sämtlicher betroffener Belange - Besonderer Schaden

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (5)

  • EuGH, 17.12.1984 - 258/84

    Nippon Seiko / Rat

    Auszug aus EuGH, 11.03.1994 - C-6/94
    Nach ständiger Rechtsprechung setzt eine solche Anordnung ausserdem voraus, daß bei der Abwägung der betroffenen Belange mehr für als gegen eine solche Maßnahme spricht (siehe insbesondere Beschlüsse des Präsidenten des Gerichtshofes vom 17. Dezember 1984 in der Rechtssache 258/84 R, Nippon Seiko/Rat, Slg. 1984, 4357, vom 18. Oktober 1985 in der Rechtssache 250/85 R, Brother Industries/Rat, Slg. 1985, 3459, und vom 9. April 1987 in der Rechtssache 77/87 R, Technointorg/Rat, Slg. 1987, 1793).

    Es ist nämlich gerade Zweck eines Antidumpingzolls, zum Ausgleich der festgestellten Dumpingspanne eine Erhöhung des Preises der betreffenden Ware herbeizuführen (siehe insbesondere die oben angeführten Beschlüsse vom 17. Dezember 1984 in der Rechtssache 258/84 R, vom 18. Oktober 1985 in der Rechtssache 250/85 R und vom 9. April 1987 in der Rechtssache 77/87 R sowie die Beschlüsse des Präsidenten des Gerichtshofes vom 8. Juni 1989 in der Rechtssache 69/89 R, Nakajima All Precision/Rat, Slg. 1989, 1689, und vom 14. Februar 1990 in der Rechtssache C-358/89 R, Extramet Industrie/Rat, Slg. 1990, I-431).

  • EuGH, 09.04.1987 - 77/87

    Technointorg / Rat

    Auszug aus EuGH, 11.03.1994 - C-6/94
    Nach ständiger Rechtsprechung setzt eine solche Anordnung ausserdem voraus, daß bei der Abwägung der betroffenen Belange mehr für als gegen eine solche Maßnahme spricht (siehe insbesondere Beschlüsse des Präsidenten des Gerichtshofes vom 17. Dezember 1984 in der Rechtssache 258/84 R, Nippon Seiko/Rat, Slg. 1984, 4357, vom 18. Oktober 1985 in der Rechtssache 250/85 R, Brother Industries/Rat, Slg. 1985, 3459, und vom 9. April 1987 in der Rechtssache 77/87 R, Technointorg/Rat, Slg. 1987, 1793).

    Es ist nämlich gerade Zweck eines Antidumpingzolls, zum Ausgleich der festgestellten Dumpingspanne eine Erhöhung des Preises der betreffenden Ware herbeizuführen (siehe insbesondere die oben angeführten Beschlüsse vom 17. Dezember 1984 in der Rechtssache 258/84 R, vom 18. Oktober 1985 in der Rechtssache 250/85 R und vom 9. April 1987 in der Rechtssache 77/87 R sowie die Beschlüsse des Präsidenten des Gerichtshofes vom 8. Juni 1989 in der Rechtssache 69/89 R, Nakajima All Precision/Rat, Slg. 1989, 1689, und vom 14. Februar 1990 in der Rechtssache C-358/89 R, Extramet Industrie/Rat, Slg. 1990, I-431).

  • EuGH, 18.10.1985 - 250/85

    Brother / Rat

    Auszug aus EuGH, 11.03.1994 - C-6/94
    Nach ständiger Rechtsprechung setzt eine solche Anordnung ausserdem voraus, daß bei der Abwägung der betroffenen Belange mehr für als gegen eine solche Maßnahme spricht (siehe insbesondere Beschlüsse des Präsidenten des Gerichtshofes vom 17. Dezember 1984 in der Rechtssache 258/84 R, Nippon Seiko/Rat, Slg. 1984, 4357, vom 18. Oktober 1985 in der Rechtssache 250/85 R, Brother Industries/Rat, Slg. 1985, 3459, und vom 9. April 1987 in der Rechtssache 77/87 R, Technointorg/Rat, Slg. 1987, 1793).

    Es ist nämlich gerade Zweck eines Antidumpingzolls, zum Ausgleich der festgestellten Dumpingspanne eine Erhöhung des Preises der betreffenden Ware herbeizuführen (siehe insbesondere die oben angeführten Beschlüsse vom 17. Dezember 1984 in der Rechtssache 258/84 R, vom 18. Oktober 1985 in der Rechtssache 250/85 R und vom 9. April 1987 in der Rechtssache 77/87 R sowie die Beschlüsse des Präsidenten des Gerichtshofes vom 8. Juni 1989 in der Rechtssache 69/89 R, Nakajima All Precision/Rat, Slg. 1989, 1689, und vom 14. Februar 1990 in der Rechtssache C-358/89 R, Extramet Industrie/Rat, Slg. 1990, I-431).

  • EuGH, 14.02.1990 - C-358/89

    Extramet Industrie / Rat

    Auszug aus EuGH, 11.03.1994 - C-6/94
    Es ist nämlich gerade Zweck eines Antidumpingzolls, zum Ausgleich der festgestellten Dumpingspanne eine Erhöhung des Preises der betreffenden Ware herbeizuführen (siehe insbesondere die oben angeführten Beschlüsse vom 17. Dezember 1984 in der Rechtssache 258/84 R, vom 18. Oktober 1985 in der Rechtssache 250/85 R und vom 9. April 1987 in der Rechtssache 77/87 R sowie die Beschlüsse des Präsidenten des Gerichtshofes vom 8. Juni 1989 in der Rechtssache 69/89 R, Nakajima All Precision/Rat, Slg. 1989, 1689, und vom 14. Februar 1990 in der Rechtssache C-358/89 R, Extramet Industrie/Rat, Slg. 1990, I-431).
  • EuGH, 08.06.1989 - C-69/89

    Nakajima All Precision / Rat

    Auszug aus EuGH, 11.03.1994 - C-6/94
    Es ist nämlich gerade Zweck eines Antidumpingzolls, zum Ausgleich der festgestellten Dumpingspanne eine Erhöhung des Preises der betreffenden Ware herbeizuführen (siehe insbesondere die oben angeführten Beschlüsse vom 17. Dezember 1984 in der Rechtssache 258/84 R, vom 18. Oktober 1985 in der Rechtssache 250/85 R und vom 9. April 1987 in der Rechtssache 77/87 R sowie die Beschlüsse des Präsidenten des Gerichtshofes vom 8. Juni 1989 in der Rechtssache 69/89 R, Nakajima All Precision/Rat, Slg. 1989, 1689, und vom 14. Februar 1990 in der Rechtssache C-358/89 R, Extramet Industrie/Rat, Slg. 1990, I-431).
  • EuGH, 14.12.2001 - C-404/01

    Kommission / Euroalliages u.a.

    67 Für die Aussetzung der Einführung eines endgültigen Antidumpingzolls zu dem Zweck, zu verhindern, dass der die Aussetzung beantragenden Partei ein schwerer und irreparabler Schaden entsteht, kann sich diese nach ständiger Rechtsprechung nicht ausschließlich auf die Auswirkungen berufen, die mit der Einführung eines solchen Zolles untrennbar verbunden sind, sondern sie muss einen für sie speziellen Schaden geltend machen (vgl. Beschlüsse vom 9. April 1987 in der Rechtssache 77/87 R, Technointorg/Rat, Slg. 1987, 1793, Randnr. 17, vom 8. Juni 1989 in der Rechtssache 69/89 R, Nakajima All Precision/Rat, Slg. 1989, 1689, abgekürzte Veröffentlichung, Extramet Industrie/Rat und vom 11. März 1994 in der Rechtssache C-6/94 R, Descom/Rat, Slg. 1994, I-867, Randnrn.
  • EuG, 02.10.1997 - T-213/97

    Eurocoton u.a. / Rat

    Um die Notwendigkeit des Erlasses einstweiliger Anordnungen zur Vermeidung schweren und nicht wiedergutzumachenden Schadens der Antragsteller zu belegen, sei mehr erforderlich als die Behauptung der Antragsteller, ohne den Erlaß von Antidumpingmaßnahmen könnten sie weder ihre Preise erhöhen noch ihre Marktanteile vergrößern (vgl. analog die Rechtsprechung zu Anträgen auf Aussetzung des Vollzugs solcher Maßnahmen: Beschluß des Präsidenten des Gerichtshofes vom 11. März 1994 in der Rechtssache C-6/94 R, Descom/Rat, Slg. 1994, I-867).
  • AG St. Blasien, 20.02.1996 - C 2/96

    Nutzung eines Schwimmbades während einer Räumungsfrist

    Wegen des streitigen und unstreitigen Sachverhalts wird zunächst auf den Inhalt der Akten des Räumungsverfahrens des AG St. Blasien (C 6/94), des anschließenden Berufungsverfahrens des LG Waldshut-Tiengen (1 S 101/94), des Verfahrens AG St. Blasien (C 58/95) sowie insbesondere auf das einstweilige Verfügungsverfahrens des AG St. Blasien (C 138/95) verwiesen.

    Die Beklagten haben ein Interesse an der in Ziff. 1.1 des Mietvertrages (AS 19 der Akte C 6/94) eingeräumten Nutzungsmöglichkeit, denn die Beklagten nutzen das angemietete Haus teilweise gewerblich, so auch das Schwimmbad, in dem u.a. Wassertherapien durchgeführt werden.

  • EuG, 17.02.1995 - T-308/94

    Cascades SA gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - Wettbewerb -

    Nach ständiger Rechtsprechung setzt eine Aussetzung des Vollzugs ausserdem voraus, daß bei der Abwägung der betroffenen Belange mehr für als gegen eine solche Maßnahme spricht (Beschluß des Präsidenten des Gerichtshofes vom 11. März 1994 in der Rechtssache C-6/94 R, Descom/Kommission, Slg. 1994, I-867, Randnr. 14).
  • EuG, 24.02.1995 - T-2/95

    Industrie des poudres sphériques gegen Rat der Europäischen Union. - Dumping -

    Es ist nämlich gerade Zweck eines Antidumpingzolls, zum Ausgleich der festgestellten Dumpingspanne eine Erhöhung des Preises der betreffenden Ware herbeizuführen (Beschluß des Präsidenten des Gerichtshofes vom 11. März 1994 in der Rechtssache C-6/94 R, Descom/Rat, Slg. 1994, I-867, Randnr. 16).
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