Schlußanträge unten: Generalanwalt beim EuGH, 20.03.1997

Rechtsprechung
   EuGH, 03.07.1997 - C-60/96   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1997,1722
EuGH, 03.07.1997 - C-60/96 (https://dejure.org/1997,1722)
EuGH, Entscheidung vom 03.07.1997 - C-60/96 (https://dejure.org/1997,1722)
EuGH, Entscheidung vom 03. Juli 1997 - C-60/96 (https://dejure.org/1997,1722)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • lexetius.com

    Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Mehrwertsteuer - Sechste Richtlinie - Befreiungen - Vermietung von Zelten, Wohnanhängern und Mobilheimen

  • Europäischer Gerichtshof

    Kommission / Frankreich

  • EU-Kommission PDF

    Kommission / Frankreich

    Richtlinie 77/388 des Rates, Artikel 2 und 13 Teil B Buchstabe b
    1 Steuerrecht - Harmonisierung - Umsatzsteuern - Gemeinsames Mehrwertsteuersystem - Befreiungen nach der Sechsten Richtlinie - Befreiung der Vermietung von Grundstücken - Erstreckung auf die Vermietung bestimmter beweglicher Gegenstände, insbesondere Zelte, Wohnanhänger ...

  • EU-Kommission

    Kommission / Frankreich

  • Wolters Kluwer

    Beibehaltung einer Verwaltungsvorschrift zur Erstreckung der der Vermietung von Grundstücken vorbehaltenen Befreiung von der Mehrwertsteuer auf die Vermietung bestimmter beweglicher Gegenstände; Grenzen der Befreiung nach Art. 13 Teil B b der Sechsten Richtlinie; ...

  • Judicialis

    EGV Art. 169; ; Richtlinie 77/388/EWG

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Mehrwertsteuer - Sechste Richtlinie - Befreiungen - Vermietung von Zelten, Wohnanhängern und Mobilheimen

  • datenbank.nwb.de

    Gewährung der Mehrwertsteuerbefreiung für die Vermietung bestimmter beweglicher Gegenstände wie Zelte, Wohnwagen und Mobilheime

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges (2)

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    EWGRL 388/77 Art 2, Richtlinie 77/388/EWG Art 2
    Mehrwertsteuerbefreiung

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Verletzung von Artikel 2 der Sechsten Richtlinie 77/388/EWG des Rates zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Umsatzsteuern - Gemeinsames Mehrwertsteuersystem: einheitliche steuerpflichtige ...

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (24)Neu Zitiert selbst (2)

  • EuGH, 12.12.1996 - C-302/95

    Kommission / Italien

    Auszug aus EuGH, 03.07.1997 - C-60/96
    Nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofes ist das Vorliegen einer Vertragsverletzung aber anhand der Lage zu beurteilen, in der sich der Mitgliedstaat bei Ablauf der Frist befand, die in der mit Gründen versehenen Stellungnahme gesetzt wurde; später eingetretene Veränderungen können vom Gerichtshof nicht berücksichtigt werden (vgl. u. a. Urteile vom 17. September 1996 in der Rechtssache C-289/94, Kommission/Italien, Slg. 1996, I-4405, Randnr. 20, und vom 12. Dezember 1996 in der Rechtssache C-302/95, Kommission/Italien, Slg. 1996, I-6765, Randnr. 13).
  • EuGH, 17.09.1996 - C-289/94

    Kommission / Italien

    Auszug aus EuGH, 03.07.1997 - C-60/96
    Nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofes ist das Vorliegen einer Vertragsverletzung aber anhand der Lage zu beurteilen, in der sich der Mitgliedstaat bei Ablauf der Frist befand, die in der mit Gründen versehenen Stellungnahme gesetzt wurde; später eingetretene Veränderungen können vom Gerichtshof nicht berücksichtigt werden (vgl. u. a. Urteile vom 17. September 1996 in der Rechtssache C-289/94, Kommission/Italien, Slg. 1996, I-4405, Randnr. 20, und vom 12. Dezember 1996 in der Rechtssache C-302/95, Kommission/Italien, Slg. 1996, I-6765, Randnr. 13).
  • OVG Schleswig-Holstein, 08.03.2018 - 2 LB 97/17

    Anforderungen an die Erhebung von Zweitwohnungssteuern für Mobilheime

    Allerdings seien im Gegensatz dazu Wohnanhänger und Mobilheime sowie Zelte und Freizeitunterkünfte als bewegliche Sachen anzusehen, weil es sich bei diesen entweder um mobile - so Wohnanhänger und Mobilheime - oder leicht versetzbare - so Zelte oder leichte Freizeitunterkünfte - Gegenstände handele (EuGH, a.a.O., juris, Rn. 31; EuGH, Urteil vom 3. Juli 1997 in der Rechtssache C-60/96, Kommission/Frankreich, Sig.
  • EuGH, 25.11.1999 - C-96/98

    Kommission / Frankreich

    Nach ständiger Rechtsprechung ist das Vorliegen einer Vertragsverletzung anhand der Lage zu beurteilen, in der sich der Mitgliedstaat bei Ablauf der in der mit Gründen versehenen Stellungnahme gesetzten Frist befand (vgl. u. a. Urteile vom 3. Juli 1997 in der Rechtssache C-60/96, Kommission/Frankreich, Slg. 1997, I-3827, Randnr. 15, und vom 18. März 1999 in der Rechtssache C-166/97, Kommission/Frankreich, Slg. 1999, I-1719, Randnr. 18).

    28 bis 32, und vom 18. März 1999, Kommission/Frankreich, Randnr. 21).

    Nach ständiger Rechtsprechung obliegt es im Rahmen eines Vertragsverletzungsverfahrens nach Artikel 169 EG-Vertrag der Kommission, das Vorliegen der behaupteten Vertragsverletzung nachzuweisen und dem Gerichtshof die erforderlichen Anhaltspunkte zu liefern, anhand deren er das Vorliegen dieser Vertragsverletzung prüfen kann (vgl. u. a. Urteile vom 25. Mai 1982 in der Rechtssache 96/81, Kommission/Niederlande, Slg. 1982, 1791, Randnr. 6, und vom 18. März 1999 in der Rechtssache Kommission/Frankreich, Randnr. 40).

    Außerdem erlegt Artikel 4 Absatz 4 Satz 1 der Vogelschutzrichtlinie nach der Rechtsprechung des Gerichtshofes den Mitgliedstaaten die Pflicht auf, geeignete Maßnahmen zu treffen, um insbesondere die Beeinträchtigung der Lebensräume in den für die Erhaltung der Wildvogelfauna geeignetsten Gebieten zu vermeiden, auch wenn die betreffenden Gebiete rechtswidrig nicht zu besonderen Schutzgebieten erklärt wurden (vgl. Urteile Kommission/Spanien, Randnr. 22, und vom 18. März 1999, Kommission/Frankreich, Randnr. 38).

    Folglich kann hinsichtlich der nicht zu besonderen Schutzgebieten erklärten Gebiete ein Verstoß gegen Artikel 4 Absatz 4 Satz 1 der Vogelschutzrichtlinie nur dann vorliegen, wenn die betreffenden Gebiete zu den zahlen- und flächenmäßig für die Erhaltung geschützter Arten geeignetsten Gebieten im Sinne von Artikel 4 Absatz 1 Unterabsatz 4 gehören (vgl. Urteil vom 18. März 1999, Kommission/Frankreich, Randnr. 39) und wenn tatsächlich eine Beeinträchtigung der Gebiete eingetreten ist.

  • EuGH, 16.01.2003 - C-315/00

    Maierhofer

    So hat der Gerichtshof entschieden, dass eine nationale Rechtsvorschrift, die die nach Artikel 13 Teil B Buchstabe b der Sechsten Richtlinie ausschließlich der Vermietung von Grundstücken vorbehaltene Befreiung von der Mehrwertsteuer auf die Vermietung bestimmter beweglicher Gegenstände erstreckte, gegen diese Richtlinie verstieß (Urteil vom 3. Juli 1997 in der Rechtssache C-60/96, Kommission/Frankreich, Slg. 1997, I-3827, Randnr. 16).

    In der Rechtssache, die zu dem Urteil Kommission/Frankreich führte, ging es um Wohnanhänger, Zelte, Mobilheime und Freizeitunterkünfte.

  • Generalanwalt beim EuGH, 16.10.1997 - C-184/96

    Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Französische Republik. -

    (17) - Siehe unter vielen anderen Urteile vom 27. November 1990 in der Rechtssache C-200/88 (Kommission/Griechenland, Slg. 1990, I-4299, Randnr. 13) und vom 3. Juli 1997 in der Rechtssache C-60/96 (Kommission/Frankreich, Slg. 1997, I-3827, Randnr. 15).

    (32) - Siehe unter vielen anderen Urteile vom 28. Januar 1986 in der Rechtssache 188/84 (Kommission/Frankreich, Slg. 1986, 419, Randnr. 16) und vom 7. März 1989 in der Rechtssache 215/87 (Schumacher, Slg. 1989, 617, Randnrn. 19 bis 22).

    (33) - Vgl. Urteile Kommission/Deutschland vom 26. Oktober 1995 (zitiert in Fußnote 10, Randnr. 31) und vom 23. Februar 1988 in der Rechtssache 216/84 (Kommission/Frankreich, Slg. 1988, 793, Randnr. 11).

    (34) - Siehe unter vielen anderen Urteil "Cassis de Dijon" (zitiert in Fußnote 20, Randnr. 13) zum Vermarktungsverbot in Deutschland für alkoholische Getränke (wie den in Frankreich hergestellten Cassislikör) mit einem niedrigeren Weingeistgehalt als dem betreffenden vorgeschriebenen Mindestgehalt, Urteil Gilli und Andres (zitiert in Fußnote 20, Randnr. 7), Urteil vom 9. Dezember 1981 in der Rechtssache 193/80 (Kommission/Italien, Slg. 1981, 3019, Randnr. 27) zum Vermarktungsverbot in Italien für Erzeugnisse mit Essigsäure, die nicht aus der Essigsäuregärung des Weines stammt, wie etwa in Deutschland hergestellten Apfelessig, Urteil Fietje (zitiert in Fußnote 5, Randnr. 12) zur Erweiterung des Verbotes, bestimmte alkoholische Getränke unter einer anderen Bezeichnung als "likeur" zu verkaufen, wie durch die nationalen Rechtsvorschriften für gleichartige Getränke vorgeschrieben, auf aus anderen Mitgliedstaaten eingeführte Erzeugnisse, so daß das Etikett geändert werden muß, mit dem die betreffenden Erzeugnisse im Ausfuhrmitgliedstaat rechtmässig vermarktet werden, Urteil Rau (zitiert in Fußnote 23, Randnr. 17) zum Vermarktungsverbot in Belgien für Margarine oder dem Verzehr dienende Fette, sofern das Erzeugnis oder dessen Verpackung nicht eine Würfelform aufweist, Urteil vom 11. Juli 1984 in der Rechtssache 51/83 (Kommission/Italien, Slg. 1984, 2793, Randnr. 15) zum Verbot der Einfuhr von Süßwaren, die mehr als 1 % Gelantine tierischen Ursprungs enthalten, Urteil Kommission/Deutschland vom 12. März 1987 (zitiert in Fußnote 7, Randnr. 35) zum Verbot, unter der Bezeichnung "Bier" Biere zu vermarkten, die zum Teil aus anderen Grundstoffen (wie etwa Reis und Mais) hergestellt werden, als im deutschen Biersteuergesetz vorgeschrieben, Urteil Kommission/Frankreich vom 23. Februar 1988 (zitiert in Fußnote 33, Randnrn. 9 und 11), Urteil vom 11. Mai 1989 in der Rechtssache 76/86 (Kommission/Deutschland, Slg. 1989, 1021, Randnrn. 15 bis 18) zum Verbot der Einfuhr von Ersatzstoffen für Milchpulver und Kondensmilch unabhängig von deren Kennzeichnung, Urteil vom 14. Juli 1988 in der Rechtssache 407/85 (3 Glocken und Kritzinger, Slg. 1988, 4233, Randnr. 16) zum Vermarktungsverbot in Italien für Teigwaren aus Weichweizen oder einer Weichweizen-Hartweizen-Mischung und Urteil Kommission/Deutschland vom 26. Oktober 1995 (zitiert in Fußnote 10, Randnrn. 33 und 37) zu der Vorschrift, die Verkehrsbezeichnung für Sauce béarnaise und Sauce hollandaise aus Pflanzenfett und für bestimmte Zusatzstoffe enthaltende Gebäckerzeugnisse durch eine zusätzliche Bezeichnung der betreffenden Substanz zu ergänzen.

  • EuGH, 19.05.1998 - C-3/96

    Kommission / Niederlande

    Zweitens ist das Vorliegen einer Vertragsverletzung anhand der Lage zu beurteilen, in der sich der Mitgliedstaat bei Ablauf der in der mit Gründen versehenen Stellungnahme gesetzten Frist befand; später eingetretene Änderungen können vom Gerichtshof nicht berücksichtigt werden (vgl. u. a. Urteil vom 3. Juli 1997 in der Rechtssache C-60/96, Kommission/Frankreich, Slg. 1997, I-3827, Randnr. 15).
  • FG Baden-Württemberg, 12.09.2018 - 14 K 3709/16

    EuGH-Vorlage: Mehrwertsteuerfreiheit von Wärmelieferungen einer

    Nach der Rechtsprechung des EuGH verstößt ein Mitgliedstaat gegen Unionsrecht, wenn er eine vom Unionsrecht nicht gedeckte Steuerbefreiung einführt und beibehält (EuGH-Urteil vom 3. Juli 1997 in der Rechtssache C-60/96, Kommission/Frankreich, Slg 1997, I-3827).
  • BFH, 25.05.2000 - V R 48/99

    Steuerfreie Vermietung bei Scheinbestandteilen?

    Die Vermietung von Zelten, Mobilheimen und Wohnanhängern erfüllt die Voraussetzungen jedoch nicht (EuGH-Urteil vom 3. Juli 1997 Rs. C-60/96 - Kommission/Französische Republik, Slg. 1997, I-3827, UR 1997, 443), weil die Steuerbefreiung nach Art. 13 Teil B Buchst. b der Richtlinie 77/388/EWG ausschließlich der Vermietung von "Grundstücken" vorbehalten ist.
  • EuGH, 18.03.1999 - C-166/97

    Kommission / Frankreich

    Nach ständiger Rechtsprechung ist das Vorliegen einer Vertragsverletzung anhand der Lage zu beurteilen, in der sich der Mitgliedstaat bei Ablauf der in der mit Gründen versehenen Stellungnahme gesetzten Frist befand (vgl. u. a. Urteile vom 3. Juli 1997 in der Rechtssache C-60/96, Kommission/Frankreich, Slg. 1997, I-3827, Randnr. 15, und vom 19. Mai 1998 in der Rechtssache C-3/96, Kommission/Niederlande, Slg. 1998, I-3031, Randnr. 36).
  • Generalanwalt beim EuGH, 20.03.2001 - C-212/99

    Kommission / Italien

    Sie verweist in ihrer Erwiderung u. a. auf das Urteil Kommission/Frankreich(6), in dem der Gerichtshof ausführt: "Nach ständiger Rechtsprechung ist das Vorliegen einer Vertragsverletzung anhand der Lage zu beurteilen, in der sich der Mitgliedstaat bei Ablauf der in der mit Gründen versehenen Stellungnahme gesetzten Frist befand ..."(7) Sie geht sodann auf das Interesse ein, das sie nach ebenfalls ständiger Rechtsprechung daran hat, dass eine Entscheidung des Gerichtshofes auch dann ergeht, wenn die Vertragsverletzung inzwischen abgestellt wurde: "[N]ach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofes [bestimmt sich] der Gegenstand einer Vertragsverletzungsklage nach Artikel 169 EWG-Vertrag durch die mit Gründen versehene Stellungnahme der Kommission; auch wenn der hierin gerügte Mangel nach Ablauf der gemäß Artikel 169 Absatz 2 gesetzten Frist behoben wurde, bleibt ein Rechtsschutzinteresse an der Weiterverfolgung der Klage gegeben.

    7: - Der Gerichtshof verweist dabei seinerseits u. a. auf die Urteile vom 3. Juli 1997 in der Rechtssache C-60/96 (Kommission/Frankreich, Slg. 1997, I-3827, Randnr. 15) und vom 19. Mai 1998 in der Rechtssache C-3/96 (Kommission/Niederlande, Slg. 1998, I-3031, Randnr. 36).

  • Generalanwalt beim EuGH, 28.03.2007 - C-503/04

    Kommission / Deutschland - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Art. 228

    27 und 28), vom 7. März 2002, Kommission/Spanien (C-29/01, Slg. 2002, I-2503, Randnr. 11), vom 15. März 2001, Kommission/Frankreich (C-147/00, Slg. 2001, I-2387, Randnr. 26), vom 21. Juni 2001, Kommission/Luxemburg (C-119/00, Slg. 2001, I-4795, Randnr. 14), vom 30. November 2000, Kommission/Belgien (C-384/99, Slg. 2000, I-10633, Randnr. 16), vom 3. Juli 1997, Kommission/Frankreich (C-60/96, Slg. 1997, I-3827, Randnr. 15), vom 17. September 1996, Kommission/Italien (C-289/94, Slg. 1996, I-4405, Randnr. 20), und vom 12. Dezember 1996, Kommission/Italien (C-302/95, Slg. 1996, I-6765, Randnr. 13).
  • OVG Schleswig-Holstein, 08.03.2018 - 2 LB 98/17

    Anforderungen an die Erhebung von Zweitwohnungssteuern für Mobilheime

  • EuGH, 11.06.1998 - C-232/95

    Kommission / Griechenland

  • Generalanwalt beim EuGH, 04.06.2009 - C-536/07

    Kommission / Deutschland - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Art. 226 EG

  • FG Baden-Württemberg, 07.04.2020 - 1 K 2819/19

    Ermäßigter Umsatzsteuersatz bei kurzfristiger Vermietung von Wohncontainern an

  • Generalanwalt beim EuGH, 13.09.2007 - C-319/06

    Kommission / Luxemburg - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Art. 226 EG -

  • Generalanwalt beim EuGH, 13.12.2007 - C-265/06

    Kommission / Portugal - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Art. 226 EG -

  • EuGH, 16.12.1997 - C-316/96

    Kommission / Italien

  • EuGH, 13.07.2000 - C-261/98

    Kommission / Portugal

  • Generalanwalt beim EuGH, 06.06.2002 - C-315/00

    Maierhofer

  • Generalanwalt beim EuGH, 20.06.2000 - C-319/99

    Kommission / Frankreich

  • Generalanwalt beim EuGH, 11.03.2004 - C-321/02

    Harbs

  • Generalanwalt beim EuGH, 25.06.2002 - C-174/01

    Kommission / Luxemburg

  • Generalanwalt beim EuGH, 11.07.2000 - C-320/99

    Kommission / Frankreich

  • Generalanwalt beim EuGH, 25.06.1998 - C-214/96

    Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Königreich Spanien. -

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   Generalanwalt beim EuGH, 20.03.1997 - C-60/96   

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https://dejure.org/1997,26116
Generalanwalt beim EuGH, 20.03.1997 - C-60/96 (https://dejure.org/1997,26116)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 20.03.1997 - C-60/96 (https://dejure.org/1997,26116)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 20. März 1997 - C-60/96 (https://dejure.org/1997,26116)
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  • EU-Kommission PDF

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • EuGH, 12.12.1996 - C-302/95

    Kommission / Italien

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 20.03.1997 - C-60/96
    (10) - Vgl. insbesondere Urteil vom 12. Dezember 1996 in der Rechtssache C-302/95 (Kommission/Italien, Slg. 1996, I-6755, Randnr. 13) sowie Urteil vom 17. September 1996 in der Rechtssache 289/94 (Kommission/Italien, Slg .1996, I-4405, Randnr. 20).
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