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   EuGH, 08.12.2016 - C-600/15   

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https://dejure.org/2016,44286
EuGH, 08.12.2016 - C-600/15 (https://dejure.org/2016,44286)
EuGH, Entscheidung vom 08.12.2016 - C-600/15 (https://dejure.org/2016,44286)
EuGH, Entscheidung vom 08. Dezember 2016 - C-600/15 (https://dejure.org/2016,44286)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Europäischer Gerichtshof

    Lemnis Lighting

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 - Zollunion und Gemeinsamer Zolltarif - Tarifierung - Kombinierte Nomenklatur - Positionen 8539, 8541, 8543, 8548 und 9405 - Lampen aus Leuchtdioden (LED)

  • Europäischer Gerichtshof

    Lemnis Lighting

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 - Zollunion und Gemeinsamer Zolltarif - Tarifierung - Kombinierte Nomenklatur - Positionen 8539, 8541, 8543, 8548 und 9405 - Lampen aus Leuchtdioden (LED)

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges (4)

  • IWW (Verfahrensmitteilung)

    KN Pos 8539, KN Pos 8541, KN Pos 8543, KN Pos 8548, KN Pos 9405
    Niederlande, Beleuchtungskörper, Einreihung

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)

    Lemnis Lighting

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 - Zollunion und Gemeinsamer Zolltarif - Tarifierung - Kombinierte Nomenklatur - Positionen 8539, 8541, 8543, 8548 und 9405 - Lampen aus Leuchtdioden (LED)

  • EU-Kommission (Verfahrensmitteilung)

    Vorabentscheidungsersuchen

 
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Wird zitiert von ... (12)

  • BFH, 21.02.2017 - VII R 2/15

    Einreihung von Waren, die Leuchtdioden (LED) enthalten

    Das EuGH-Urteil Lemnis Lighting vom 8. Dezember 2016 C-600/15 (EU:C:2016:937, ZfZ 2017, 13) steht nicht entgegen.

    Soweit der EuGH im Urteil in EU:C:2016:937, ZfZ 2017, 13, a.a.O. ausführt, die dort streitigen LED-Lampen bestünden neben Leuchtdioden auch aus zahlreichen anderen Komponenten, die für ihre Funktion erforderlich sind, oder im Urteil vom 2. Oktober 2008 C-411/07 (EU:C:2008:533, ZfZ 2008, 302), die Einfügung einer Verstärkerschaltung sei unschädlich, wenn sie die Merkmale und Eigenschaften des Optokopplers nicht wesentlich ändere, besteht kein Anlass anzunehmen, der EuGH habe seine ständige Rechtsprechung ändern wollen, wonach auf den Wortlaut der Positionen und Unterpositionen der KN, die Anmerkungen zu den Abschnitten oder Kapiteln und, soweit in den Positionen und Anmerkungen nichts anderes bestimmt ist, die AV abzustellen ist.

    Ließen sich die streitigen Waren nicht in die Pos. 8541 KN einreihen, wäre zu prüfen, ob sie eine eigene Funktion i.S. der Pos. 8543 KN haben (vgl. EuGH-Urteile in EU:C:2014:2388, HFR 2015, 94, und in EU:C:2016:937, ZfZ 2017, 13).

  • BFH, 25.04.2017 - VII R 8/16

    Einreihung von Waren, die Laserdioden enthalten

    Das Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Union (EuGH) Lemnis Lighting vom 8. Dezember 2016 C-600/15 (EU:C:2016:937, Zeitschrift für Zölle und Verbrauchsteuern --ZfZ-- 2017, 13) bestätige diese Rechtsauffassung, wonach die Pos. 8541 KN nur Laserdioden erfasse, die nicht über weitere elektronische Komponenten verfügten.

    Das EuGH-Urteil Lemnis Lighting (EU:C:2016:937, ZfZ 2017, 13) steht dem nicht entgegen.

    Sollte die gebotene Würdigung der objektiven Beschaffenheitsmerkmale der streitigen Waren und ihres charakterbestimmenden Bestandteils gemäß AV 3 Buchst. b ergeben, dass eine Einreihung in die Pos. 8541 KN ausscheidet, wäre zu prüfen, ob die Waren eine eigene Funktion i.S. der Pos. 8543 KN haben (vgl. EuGH-Urteile Rohm Semiconductor, EU:C:2014:2388, HFR 2015, 94, und Lemnis Lighting, EU:C:2016:937, ZfZ 2017, 13).

  • EuGH, 09.03.2023 - C-725/21

    SOMEO

    Es muss auch festgestellt werden, dass das mechanische oder elektrische Funktionieren der Maschine, des Apparats oder des Geräts von dieser Ware abhängt (Urteil vom 8. Dezember 2016, Lemnis Lighting, C-600/15, EU:C:2016:937, Rn. 48 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Der Gerichtshof hat ferner entschieden, dass im Interesse einer kohärenten und einheitlichen Anwendung des Gemeinsamen Zolltarifs dem Begriff "Teile" im Sinne eines bestimmten Kapitels dieselbe Definition zu geben ist, die sich der zu anderen Kapiteln der KN ergangenen Rechtsprechung entnehmen lässt (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 12. Dezember 2013, HARK, C-450/12, EU:C:2013:824, Rn. 37; vom 8. Dezember 2016, Lemnis Lighting, C-600/15, EU:C:2016:937, Rn. 52, und vom 15. Mai 2019, Korado, C-306/18, EU:C:2019:414, Rn. 44).

    So hat der Gerichtshof entschieden, dass der Begriff "Teile" von Beleuchtungskörpern im Sinne der Position 9405 der KN keine Waren erfasst, die für das Funktionieren dieser Beleuchtungskörper nicht unabdingbar sind (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 8. Dezember 2016, Lemnis Lighting, C-600/15, EU:C:2016:937, Rn. 51 bis 53).

  • EuGH, 19.10.2017 - C-556/16

    Lutz - Vorlage zur Vorabentscheidung - Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 - Zollunion -

    Nach Teil 1 ("Einführende Vorschriften") Titel 1 ("Allgemeine Vorschriften") Abschnitt A ("Allgemeine Vorschriften für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur") der KN ist für die Einreihung von Waren der Wortlaut der Positionen und der Anmerkungen zu den Abschnitten oder Kapiteln maßgebend, da die Überschriften der Abschnitte, Kapitel oder Teilkapitel nur als Hinweise gelten (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 8. Dezember 2016, Lemnis Lighting, C-600/15, EU:C:2016:937, Rn. 35).

    Im Interesse der Rechtssicherheit und der leichten Nachprüfbarkeit ist das entscheidende Kriterium für die zolltarifliche Einreihung von Waren daher allgemein in deren objektiven Merkmalen und Eigenschaften zu suchen, wie sie im Wortlaut der KN-Position und der Anmerkungen zu den Abschnitten oder Kapiteln festgelegt sind (Urteile vom 8. Dezember 2016, Lemnis Lighting, C-600/15, EU:C:2016:937, Rn. 36, und vom 16. Februar 2017, Aramex Nederland, C-145/16, EU:C:2017:130, Rn. 22).

  • BFH, 20.06.2017 - VII R 24/15

    Zur Einreihung von Hundeleinenhaken - Bedeutung bzw. Stellenwert der

    Sie sind aber nicht verbindlich (EuGH-Urteile Sonos Europe vom 17. März 2016 C-84/15, EU:C:2016:184; Lemnis Lighting vom 8. Dezember 2016 C-600/15, EU:C:2016:937, ZfZ 2017, 13).
  • FG Hamburg, 05.05.2023 - 4 K 37/20

    Zolltarif: Einreihung einer mit einem Temperaturfühler ausgerüsteten LED-Platine

    Schließlich führt auch das EuGH-Urteil vom 8. Dezember 2016 (C-600/15, Lemnis Lighting) zu keinem anderen Ergebnis.

    Schließlich folgt das Gericht mit seiner Betrachtung den überzeugenden Wertungen des EuGH-Urteils in der Sache C-600/15 und der ErlHS zu Abschn. XVI (EZT-Online Rz. 53.0).

  • EuGH, 16.02.2017 - C-145/16

    Aramex Nederland - Vorlage zur Vorabentscheidung - Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 -

    Ferner ist im Interesse der Rechtssicherheit und der leichten Nachprüfbarkeit das entscheidende Kriterium für die zolltarifliche Einreihung von Waren allgemein in deren objektiven Merkmalen und Eigenschaften zu suchen, wie sie im Wortlaut der KN-Position und der Anmerkungen zu den Abschnitten oder Kapiteln festgelegt sind (Urteil vom 8. Dezember 2016, Lemnis Lighting, C-600/15, EU:C:2016:937, Rn. 36 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Ferner ist darauf hinzuweisen, dass die HS-Erläuterungen wichtige Mittel für die Gewährleistung einer einheitlichen Anwendung des Gemeinsamen Zolltarifs darstellen und als solche wertvolle Hinweise für dessen Auslegung liefern (Urteil vom 8. Dezember 2016, Lemnis Lighting, C-600/15, EU:C:2016:937, Rn. 37).

  • FG Baden-Württemberg, 14.03.2017 - 11 K 1438/14

    Zolltarifliche Einreihung von Waren der Lasertechnik

    Das EuGH-Urteil vom 8. Dezember 2016 Rs. C-600/15 - Lemnis Lighting - ECLI:EU:C:2016:937 (ZfZ 2017, 13) zur Einreihung von LED-Lampen steht dieser Auslegung der Position 8541 KN nicht entgegen.

    Bestätigt sieht sich der Senat in seiner Entscheidung durch das bereits zitierte Urteil des EuGH vom 8. Dezember 2016 Rs. C-600/15 - Lemnis Lighting - ECLI:EU:C:2016:937 (ZfZ 2017, 13), in dem dieser im Rahmen der von ihm in dieser Entscheidung vorzunehmenden Einreihung von LED-Lampen ausführt, die KN-Position 8541 erfasse Leuchtdioden, die nicht mit weiteren elektronischen Komponenten zusammengefügt sind.

  • BFH, 15.01.2019 - VII R 16/17

    Einreihung von Laserdioden

    Im Einzelnen enthalten die Pumpmodule über die für den Betrieb der Laserdioden --die Aussendung kohärenten Lichts-- erforderlichen Bestandteile hinausgehende Bauelemente wie Wärmesensoren und eine CAN-Bus-Schnittstelle, über die die Informationen z.B. der Wärmesensoren oder über die Funktion der einzelnen Barren geregelt weitergeleitet werden (vgl. auch EuGH-Urteil Lemnis Lighting vom 8. Dezember 2016 C-600/15, EU:C:2016:937, ZfZ 2017, 13).
  • FG Hamburg, 05.05.2023 - 4 K 62/20

    Zolltarif: Einreihung eines mit einem Überwachungssensor ausgerüsteten

    Schließlich führt auch das EuGH-Urteil vom 8. Dezember 2016 (C-600/15, Lemnis Lighting) zu keinem anderen Ergebnis.
  • FG Hamburg, 11.06.2019 - 4 K 232/16

    (Zollrecht; Tarifierung: Einreihung von Modulen eines ASi-Systems (Slaves eines

  • FG Hamburg, 10.12.2020 - 4 K 26/17

    Zolltarifrechtliche Einreihung von sog. Katzenkratzbäumen

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