Weitere Entscheidungen unten: EuGH, 19.10.2018 | Generalanwalt beim EuGH, 04.12.2018

Rechtsprechung
   EuGH, 10.12.2018 - C-621/18   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2018,40869
EuGH, 10.12.2018 - C-621/18 (https://dejure.org/2018,40869)
EuGH, Entscheidung vom 10.12.2018 - C-621/18 (https://dejure.org/2018,40869)
EuGH, Entscheidung vom 10. Dezember 2018 - C-621/18 (https://dejure.org/2018,40869)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2018,40869) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • Europäischer Gerichtshof

    Wightman u.a.

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Art. 50 EUV - Mitteilung eines Mitgliedstaats, dass er beabsichtige, aus der Europäischen Union auszutreten - Folgen der Mitteilung - Recht auf einseitige Rücknahme der Mitteilung - Voraussetzungen

  • ra.de
  • datenbank.nwb.de

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Art. 50 EUV - Mitteilung eines Mitgliedstaats, dass er beabsichtige, aus der Europäischen Union auszutreten - Folgen der Mitteilung - Recht auf einseitige Rücknahme der Mitteilung - Voraussetzungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • Europäischer Gerichtshof PDF (Pressemitteilung)

    Es steht dem Vereinigten Königreich frei, die Mitteilung seiner Absicht, aus der Europäischen Union auszutreten, einseitig zurückzunehmen

  • Europäischer Gerichtshof (Tenor)

    Wightman u.a.

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Art. 50 EUV - Mitteilung eines Mitgliedstaats, dass er beabsichtige, aus der Europäischen Union auszutreten - Folgen der Mitteilung - Recht auf einseitige Rücknahme der Mitteilung - Voraussetzungen

  • zeit.de (Pressebericht, 10.12.2018)

    Großbritannien darf Brexit-Erklärung einseitig zurücknehmen

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Brexit - und der mögliche Rücktritt vom Austritt

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Großbritannien kann einseitig den Rücktritt vom Brexit erklären

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    EuGH-Urteil zum Brexit: Großbritannien kann den EU-Austritt widerrufen - Widerruf der Austrittserklärung ohne Zustimmung der übrigen Länder möglich

Besprechungen u.ä. (3)

  • lto.de (Entscheidungsbesprechung)

    EuGH zum Brexit: Paukenschlag aus Luxemburg

  • juwiss.de (Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Niemand hat die Absicht die EU nicht zu verlassen

  • lto.de (Kurzaufsatz mit Bezug zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung)

    Lässt sich der Brexit rechtlich noch stoppen?

Sonstiges (4)

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)

    Wightman u.a.

  • Jurion (Literaturhinweis: Entscheidungsbesprechung)

    Kurznachricht zu "Dasi "Wightman"-Urteil des EuGH: Ein Freifahrschein für den Exit vom Brexit" von Prof. Dr. Jörn Axel Kämmerer, original erschienen in: NVwZ 2019, 129 - 131.

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)
  • EU-Kommission (Verfahrensmitteilung)

    Vorabentscheidungsersuchen

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 2019, 143
  • EuZW 2019, 31
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (99)Neu Zitiert selbst (21)

  • EuGH, 16.06.2015 - C-62/14

    Das von der EZB im September 2012 angekündigte OMT-Programm ist mit dem

    Auszug aus EuGH, 10.12.2018 - C-621/18
    Daher ist der Gerichtshof grundsätzlich gehalten, über ihm vorgelegte Fragen zu befinden, wenn diese die Auslegung einer Vorschrift des Unionsrechts betreffen (Urteile vom 16. Juni 2015, Gauweiler u. a., C-62/14, EU:C:2015:400, Rn. 24, und vom 7. Februar 2018, American Express, C-304/16, EU:C:2018:66, Rn. 31).

    Der Gerichtshof kann die Beantwortung einer Vorlagefrage eines nationalen Gerichts nur ablehnen, wenn die erbetene Auslegung einer Vorschrift des Unionsrechts offensichtlich in keinem Zusammenhang mit der Realität oder dem Gegenstand des Ausgangsrechtsstreits steht, wenn das Problem hypothetischer Natur ist oder wenn der Gerichtshof nicht über die tatsächlichen und rechtlichen Angaben verfügt, die für eine zweckdienliche Beantwortung der ihm vorgelegten Fragen erforderlich sind (Urteile vom 16. Juni 2015, Gauweiler u. a., C-62/14, EU:C:2015:400, Rn. 25, und vom 7. Februar 2018, American Express, C-304/16, EU:C:2018:66, Rn. 32).

    Es ist nicht Sache des Gerichtshofs, die Beurteilung der Zulässigkeit des Ausgangsrechtsstreits durch das vorlegende Gericht in Frage zu stellen, die im Rahmen des Vorabentscheidungsverfahrens in die Zuständigkeit des nationalen Gerichts fällt, noch hat er zu prüfen, ob die Vorlageentscheidung im Einklang mit den nationalen Vorschriften über die Gerichtsorganisation und das gerichtliche Verfahren ergangen ist (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 16. Juni 2015, Gauweiler u. a., C-62/14, EU:C:2015:400, Rn. 26, und vom 7. Februar 2018, American Express, C-304/16, EU:C:2018:66, Rn. 34).

    Im Übrigen steht der Umstand, dass im Ausgangsverfahren eine Feststellung begehrt wird, einer Entscheidung des Gerichtshofs über eine Vorlagefrage nicht entgegen, da dieses Verfahren nach nationalem Recht zulässig ist und da die Frage für die Entscheidung des Rechtsstreits, mit dem das vorlegende Gericht ordnungsgemäß befasst ist, objektiv erforderlich ist (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 15. Dezember 1995, Bosman, C-415/93, EU:C:1995:463, Rn. 65, und vom 16. Juni 2015, Gauweiler u. a., C-62/14, EU:C:2015:400, Rn. 28).

  • EuGH, 07.02.2018 - C-304/16

    Ein Drei-Parteien-Verfahren, das einen Co-Branding-Partner oder Vertreter

    Auszug aus EuGH, 10.12.2018 - C-621/18
    Daher ist der Gerichtshof grundsätzlich gehalten, über ihm vorgelegte Fragen zu befinden, wenn diese die Auslegung einer Vorschrift des Unionsrechts betreffen (Urteile vom 16. Juni 2015, Gauweiler u. a., C-62/14, EU:C:2015:400, Rn. 24, und vom 7. Februar 2018, American Express, C-304/16, EU:C:2018:66, Rn. 31).

    Der Gerichtshof kann die Beantwortung einer Vorlagefrage eines nationalen Gerichts nur ablehnen, wenn die erbetene Auslegung einer Vorschrift des Unionsrechts offensichtlich in keinem Zusammenhang mit der Realität oder dem Gegenstand des Ausgangsrechtsstreits steht, wenn das Problem hypothetischer Natur ist oder wenn der Gerichtshof nicht über die tatsächlichen und rechtlichen Angaben verfügt, die für eine zweckdienliche Beantwortung der ihm vorgelegten Fragen erforderlich sind (Urteile vom 16. Juni 2015, Gauweiler u. a., C-62/14, EU:C:2015:400, Rn. 25, und vom 7. Februar 2018, American Express, C-304/16, EU:C:2018:66, Rn. 32).

    Es ist nicht Sache des Gerichtshofs, die Beurteilung der Zulässigkeit des Ausgangsrechtsstreits durch das vorlegende Gericht in Frage zu stellen, die im Rahmen des Vorabentscheidungsverfahrens in die Zuständigkeit des nationalen Gerichts fällt, noch hat er zu prüfen, ob die Vorlageentscheidung im Einklang mit den nationalen Vorschriften über die Gerichtsorganisation und das gerichtliche Verfahren ergangen ist (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 16. Juni 2015, Gauweiler u. a., C-62/14, EU:C:2015:400, Rn. 26, und vom 7. Februar 2018, American Express, C-304/16, EU:C:2018:66, Rn. 34).

  • EuGH, 19.09.2018 - C-327/18

    Die Mitteilung des Vereinigten Königreichs über seine Absicht, aus der EU

    Auszug aus EuGH, 10.12.2018 - C-621/18
    Wie der Gerichtshof im Urteil vom 19. September 2018, RO (C-327/18 PPU, EU:C:2018:733, Rn. 46), ausgeführt hat, umfasst dieses Verfahren erstens die Mitteilung der Austrittsabsicht an den Europäischen Rat, zweitens die Aushandlung und den Abschluss eines Abkommens über die Einzelheiten des Austritts, wobei den künftigen Beziehungen zwischen dem betreffenden Staat und der Union Rechnung getragen wird, und drittens den eigentlichen Austritt aus der Union zum Zeitpunkt des Inkrafttretens dieses Abkommens oder andernfalls zwei Jahre nach der Mitteilung an den Europäischen Rat, es sei denn, dieser beschließt im Einvernehmen mit dem betroffenen Mitgliedstaat einstimmig, die Frist zu verlängern.

    Nimmt ein Mitgliedstaat, bevor eines der in Rn. 57 des vorliegenden Urteils erwähnten Ereignisse eingetreten ist, die Mitteilung seiner Austrittsabsicht zurück, kommt darin eine souveräne Entscheidung dieses Staates zum Ausdruck, den Status als Mitgliedstaat der Union behalten zu wollen; dieser Status wurde durch die genannte Mitteilung weder ausgesetzt noch geändert (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 19. September 2018, RO, C-327/18 PPU, EU:C:2018:733, Rn. 45), vorbehaltlich allein der Bestimmungen von Art. 50 Abs. 4 EUV.

  • EuGH, 20.09.2001 - C-184/99

    STUDENTEN, DIE SICH IN EINEM ANDEREN MITGLIEDSTAAT AUFHALTEN, MÜSSEN UNTER

    Auszug aus EuGH, 10.12.2018 - C-621/18
    Überdies ist darauf hinzuweisen, dass der Unionsbürgerstatus dazu bestimmt ist, der grundlegende Status der Angehörigen der Mitgliedstaaten zu sein (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 20. September 2001, Grzelczyk, C-184/99, EU:C:2001:458, Rn. 31, vom 19. Oktober 2004, Zhu und Chen, C-200/02, EU:C:2004:639, Rn. 25, und vom 2. März 2010, Rottmann, C-135/08, EU:C:2010:104, Rn. 43), so dass der etwaige Austritt eines Mitgliedstaats aus der Union erhebliche Auswirkungen auf die Rechte aller Unionsbürger haben kann; dies gilt insbesondere für das Recht auf Freizügigkeit sowohl der Angehörigen des betreffenden Mitgliedstaats als auch der Angehörigen der übrigen Mitgliedstaaten.
  • EuGH, 19.10.2004 - C-200/02

    EIN MÄDCHEN IM KLEINKINDALTER, DAS DIE STAATSANGEHÖRIGKEIT EINES MITGLIEDSTAATS

    Auszug aus EuGH, 10.12.2018 - C-621/18
    Überdies ist darauf hinzuweisen, dass der Unionsbürgerstatus dazu bestimmt ist, der grundlegende Status der Angehörigen der Mitgliedstaaten zu sein (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 20. September 2001, Grzelczyk, C-184/99, EU:C:2001:458, Rn. 31, vom 19. Oktober 2004, Zhu und Chen, C-200/02, EU:C:2004:639, Rn. 25, und vom 2. März 2010, Rottmann, C-135/08, EU:C:2010:104, Rn. 43), so dass der etwaige Austritt eines Mitgliedstaats aus der Union erhebliche Auswirkungen auf die Rechte aller Unionsbürger haben kann; dies gilt insbesondere für das Recht auf Freizügigkeit sowohl der Angehörigen des betreffenden Mitgliedstaats als auch der Angehörigen der übrigen Mitgliedstaaten.
  • EuGH, 03.09.2008 - C-402/05

    und Sicherheitspolitik - DER GERICHTSHOF ERKLÄRT DIE VERORDNUNG, MIT DER DIE

    Auszug aus EuGH, 10.12.2018 - C-621/18
    Ferner ist die Bedeutung der in den Erwägungsgründen 2 und 4 der Präambel des EU-Vertrags angesprochenen Werte der Freiheit und der Demokratie hervorzuheben, die zu den gemeinsamen Werten im Sinne von Art. 2 EUV sowie der Präambel der Charta der Grundrechte der Europäischen Union gehören und damit zu den Grundlagen der Unionsrechtsordnung selbst (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 3. September 2008, Kadi und Al Barakaat International Foundation/Rat und Kommission, C-402/05 P und C-415/05 P, EU:C:2008:461, Rn. 303 und 304).
  • EuGH, 02.03.2010 - C-135/08

    Die Rücknahme einer durch Täuschung erschlichenen Einbürgerung kann zur

    Auszug aus EuGH, 10.12.2018 - C-621/18
    Überdies ist darauf hinzuweisen, dass der Unionsbürgerstatus dazu bestimmt ist, der grundlegende Status der Angehörigen der Mitgliedstaaten zu sein (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 20. September 2001, Grzelczyk, C-184/99, EU:C:2001:458, Rn. 31, vom 19. Oktober 2004, Zhu und Chen, C-200/02, EU:C:2004:639, Rn. 25, und vom 2. März 2010, Rottmann, C-135/08, EU:C:2010:104, Rn. 43), so dass der etwaige Austritt eines Mitgliedstaats aus der Union erhebliche Auswirkungen auf die Rechte aller Unionsbürger haben kann; dies gilt insbesondere für das Recht auf Freizügigkeit sowohl der Angehörigen des betreffenden Mitgliedstaats als auch der Angehörigen der übrigen Mitgliedstaaten.
  • EuGH, 27.11.2012 - C-370/12

    Pringle - Stabilitätsmechanismus für die Mitgliedstaaten, deren Währung der Euro

    Auszug aus EuGH, 10.12.2018 - C-621/18
    Auch die Entstehungsgeschichte einer Vorschrift des Unionsrechts kann relevante Anhaltspunkte für deren Auslegung liefern (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 27. November 2012, Pringle, C-370/12, EU:C:2012:756, Rn. 135; Urteile vom 3. Oktober 2013, 1nuit Tapiriit Kanatami u. a./Parlament und Rat, C-583/11 P, EU:C:2013:625, Rn. 50 und die dort angeführte Rechtsprechung, und vom 17. März 2016, Parlament/Kommission, C-286/14, EU:C:2016:183, Rn. 43).
  • EuGH, 03.10.2013 - C-583/11

    Der Gerichtshof bestätigt den Beschluss des Gerichts über die Unzulässigkeit der

    Auszug aus EuGH, 10.12.2018 - C-621/18
    Auch die Entstehungsgeschichte einer Vorschrift des Unionsrechts kann relevante Anhaltspunkte für deren Auslegung liefern (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 27. November 2012, Pringle, C-370/12, EU:C:2012:756, Rn. 135; Urteile vom 3. Oktober 2013, 1nuit Tapiriit Kanatami u. a./Parlament und Rat, C-583/11 P, EU:C:2013:625, Rn. 50 und die dort angeführte Rechtsprechung, und vom 17. März 2016, Parlament/Kommission, C-286/14, EU:C:2016:183, Rn. 43).
  • EuGH, 17.03.2016 - C-286/14

    Parliament v Commission - Nichtigkeitsklage - Art. 290 AEUV - Begriffe "Änderung"

    Auszug aus EuGH, 10.12.2018 - C-621/18
    Auch die Entstehungsgeschichte einer Vorschrift des Unionsrechts kann relevante Anhaltspunkte für deren Auslegung liefern (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 27. November 2012, Pringle, C-370/12, EU:C:2012:756, Rn. 135; Urteile vom 3. Oktober 2013, 1nuit Tapiriit Kanatami u. a./Parlament und Rat, C-583/11 P, EU:C:2013:625, Rn. 50 und die dort angeführte Rechtsprechung, und vom 17. März 2016, Parlament/Kommission, C-286/14, EU:C:2016:183, Rn. 43).
  • EuGH, 06.03.2018 - C-284/16

    Die im Investitionsschutzabkommen zwischen den Niederlanden und der Slowakei

  • EuGH, 25.07.2018 - C-216/18

    Eine Justizbehörde, die zur Vollstreckung eines Europäischen Haftbefehls

  • EuGH, 15.12.1995 - C-415/93

    Union royale belge des sociétés de football association u.a. / Bosman u.a.

  • EuGH, 16.12.1981 - 244/80

    Foglia / Novello

  • EuGH, 23.04.1986 - 294/83

    Les Verts / Parlament

  • EuGH, 13.03.2007 - C-432/05

    Unibet - Grundsatz des gerichtlichen Rechtsschutzes - Nationale

  • EuGH, 12.06.2008 - C-458/06

    Gourmet Classic - Zuständigkeit des Gerichtshofs - Richtlinie 92/83/EWG -

  • EuGH, 08.07.2010 - C-343/09

    Afton Chemical - Vorabentscheidungsersuchen - Gültigkeit - Richtlinie 2009/30/EG

  • EuGH, 18.12.2014 - Gutachten 2/13

    Gutachten gemäß Artikel 218 Absatz 11 AEUV - Gutachten nach Art. 218 Abs. 11 AEUV

  • EuGH, 28.03.2017 - C-72/15

    Die restriktiven Maßnahmen, die der Rat im Rahmen der Ukrainekrise gegenüber

  • EuGH, 19.10.2018 - C-621/18

    Wightman u.a.

  • EuGH, 01.10.2019 - C-673/17

    Planet49 - Setzen von Cookies erfordert aktive Einwilligung des Internetnutzers -

    Die Entstehungsgeschichte einer Vorschrift des Unionsrechts kann ebenfalls relevante Anhaltspunkte für ihre Auslegung liefern (Urteil vom 10. Dezember 2018, Wightman u. a., C-621/18, EU:C:2018:999, Rn. 47 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 19.12.2019 - C-263/18

    Der Verkauf "gebrauchter" E-Books über eine Website stellt eine öffentliche

    Nach ständiger Rechtsprechung sind bei der Auslegung einer Unionsvorschrift nicht nur ihr Wortlaut, sondern auch ihr Kontext und die Ziele, die mit der Regelung, zu der sie gehört, verfolgt werden, sowie gegebenenfalls ihre Entstehungsgeschichte zu berücksichtigen (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 20. Dezember 2017, Acacia und D'Amato, C-397/16 und C-435/16, EU:C:2017:992, Rn. 31, und vom 10. Dezember 2018, Wightman u. a., C-621/18, EU:C:2018:999, Rn. 47 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 24.06.2019 - C-619/18

    Die polnischen Rechtsvorschriften über die Herabsetzung des Ruhestandsalters für

    Es ist daran zu erinnern, dass die Union - wie sich aus Art. 49 EUV ergibt, wonach jeder europäische Staat beantragen kann, Mitglied der Union zu werden - aus Staaten besteht, die die in Art. 2 EUV genannten Werte von sich aus und freiwillig übernommen haben, diese achten und sich für deren Förderung einsetzen, so dass das Unionsrecht auf der grundlegenden Prämisse beruht, dass jeder Mitgliedstaat mit allen übrigen Mitgliedstaaten eine Reihe gemeinsamer Werte teilt und anerkennt, dass diese sie mit ihm teilen (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 10. Dezember 2018, Wightman u. a., C-621/18, EU:C:2018:999, Rn. 63 sowie die dort angeführte Rechtsprechung).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   EuGH, 19.10.2018 - C-621/18   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2018,34636
EuGH, 19.10.2018 - C-621/18 (https://dejure.org/2018,34636)
EuGH, Entscheidung vom 19.10.2018 - C-621/18 (https://dejure.org/2018,34636)
EuGH, Entscheidung vom 19. Oktober 2018 - C-621/18 (https://dejure.org/2018,34636)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2018,34636) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

Kurzfassungen/Presse

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (2)

  • EuGH, 26.09.2018 - C-522/18

    Zaklad Ubezpieczen Spolecznych

    Auszug aus EuGH, 19.10.2018 - C-621/18
    Nach der Rechtsprechung kann es, wenn eine Rechtssache große Ungewissheit hervorruft, die Grundfragen des nationalen Verfassungsrechts und des Unionsrechts berührt, in Anbetracht der besonderen Umstände einer solchen Rechtssache erforderlich sein, sie im Einklang mit Art. 105 Abs. 1 der Verfahrensordnung rasch zu erledigen (vgl. in diesem Sinne Beschlüsse des Präsidenten des Gerichtshofs vom 28. Februar 2017, M.A.S. und M.B., C-42/17, nicht veröffentlicht, EU:C:2017:168, Rn. 7 bis 9, und vom 26. September 2018, Zak?‚ad Ubezpiecze?" Spo?‚ecznych, C-522/18, nicht veröffentlicht, EU:C:2018:786, Rn. 14 bis 16).
  • EuGH, 28.02.2017 - C-42/17

    M.A.S. und M.B.

    Auszug aus EuGH, 19.10.2018 - C-621/18
    Nach der Rechtsprechung kann es, wenn eine Rechtssache große Ungewissheit hervorruft, die Grundfragen des nationalen Verfassungsrechts und des Unionsrechts berührt, in Anbetracht der besonderen Umstände einer solchen Rechtssache erforderlich sein, sie im Einklang mit Art. 105 Abs. 1 der Verfahrensordnung rasch zu erledigen (vgl. in diesem Sinne Beschlüsse des Präsidenten des Gerichtshofs vom 28. Februar 2017, M.A.S. und M.B., C-42/17, nicht veröffentlicht, EU:C:2017:168, Rn. 7 bis 9, und vom 26. September 2018, Zak?‚ad Ubezpiecze?" Spo?‚ecznych, C-522/18, nicht veröffentlicht, EU:C:2018:786, Rn. 14 bis 16).
  • EuGH, 10.12.2018 - C-621/18

    Wightman u.a. - Einseitige Rücknahme der EU-Austrittserklärung möglich

    Mit Beschluss vom 19. Oktober 2018, Wightman u. a. (C-621/18, EU:C:2018:851), hat der Präsident des Gerichtshofs diesem Antrag stattgegeben.
  • EuGH, 22.02.2022 - C-430/21

    Das Unionsrecht steht einer nationalen Regelung entgegen, wonach die nationalen

    Wenn eine Rechtssache große Ungewissheit hervorruft, die Grundfragen des nationalen Verfassungsrechts und des Unionsrechts berührt, kann es nämlich in Anbetracht der besonderen Umstände einer solchen Rechtssache erforderlich sein, sie im Einklang mit Art. 105 Abs. 1 der Verfahrensordnung rasch zu erledigen (Beschluss des Präsidenten des Gerichtshofs vom 19. Oktober 2018, Wightman u. a., C-621/18, nicht veröffentlicht, EU:C:2018:851, Rn. 10 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • Generalanwalt beim EuGH, 04.12.2018 - C-621/18

    Brexit: Einseitige Rücknahme möglich

    18 Beschluss des Präsidenten des Gerichtshofs vom 19. Oktober 2018, Wightman u. a. (C-621/18, EU:C:2018:851, Rn. 9 und 11).
  • Generalanwalt beim EuGH, 20.01.2022 - C-430/21

    Generalanwalt Collins: Das Unionsrecht steht einer nationalen Bestimmung oder

    9 Beschluss des Präsidenten des Gerichtshofs vom 19. Oktober 2018, Wightman u. a. (C-621/18, nicht veröffentlicht, EU:C:2018:851, Rn. 10 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 03.03.2022 - C-590/20

    Presidenza del Consiglio dei Ministri u.a. (Médecins spécialistes en formation) -

    Ferner kann es zwar nach der Rechtsprechung, wenn eine Rechtssache große Ungewissheit hervorruft, die Grundfragen des nationalen Verfassungsrechts und des Unionsrechts berührt, in Anbetracht der besonderen Umstände einer solchen Rechtssache erforderlich sein, sie im Einklang mit Art. 105 Abs. 1 der Verfahrensordnung rasch zu erledigen (Beschluss des Präsidenten des Gerichtshofs vom 19. Oktober 2018, Wightman u. a., C-621/18, nicht veröffentlicht, EU:C:2018:851, Rn. 10 und die dort angeführte Rechtsprechung), jedoch geht aus dem Vorabentscheidungsersuchen nicht hervor, dass die in Rn. 25 des vorliegenden Urteils angeführten Umstände, die im Wesentlichen den Umfang des gerichtlichen Schutzes der Rechte betreffen, die den Betroffenen aus den in Rede stehenden Bestimmungen des Unionsrechts erwachsen, die Anwendung dieses Verfahrens rechtfertigen können.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   Generalanwalt beim EuGH, 04.12.2018 - C-621/18   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2018,39970
Generalanwalt beim EuGH, 04.12.2018 - C-621/18 (https://dejure.org/2018,39970)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 04.12.2018 - C-621/18 (https://dejure.org/2018,39970)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 04. Dezember 2018 - C-621/18 (https://dejure.org/2018,39970)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2018,39970) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • Europäischer Gerichtshof

    Wightman u.a.

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Zulässigkeit - Art. 50 EUV - Recht auf Austritt aus der Union - Mitteilung der Austrittsabsicht - Austritt des Vereinigten Königreichs (Brexit) - Rücknehmbarkeit der Mitteilung der Austrittsabsicht - Einseitige Rücknahme - Voraussetzungen ...

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Europäischer Gerichtshof PDF (Pressemitteilung)

    DGEN - Generalanwalt Campos Sánchez-Bordona schlägt dem Gerichtshof vor, festzustellen, dass Art. 50 EUV es zulasse, die Mitteilung der Absicht, aus der Union auszutreten, einseitig zurückzunehmen

  • lto.de (Pressebericht, 04.12.2018)

    Einseitige Rücknahme möglich: Exit aus dem Brexit

  • spiegel.de (Kurzinformation, 04.12.2018)

    Brexit: Einseitige Rücknahme möglich

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (41)

  • EuGH, 07.02.2018 - C-304/16

    Ein Drei-Parteien-Verfahren, das einen Co-Branding-Partner oder Vertreter

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 04.12.2018 - C-621/18
    Vgl. entsprechend Urteile vom 16. Juni 2015, Gauweiler u. a. (C-62/14, EU:C:2015:400, Rn. 26), und vom 7. Februar 2018, American Express (C-304/16, EU:C:2018:66, Rn. 34).

    23 Der Gerichtshof hat schon mehrere die Auslegung des Unionsrechts oder die Gültigkeit von Handlungen der Organe betreffende Vorabentscheidungsersuchen für zulässig erklärt, die ihm aufgrund von Klagen, die auf die Überprüfung der Rechtmäßigkeit ("judicial review") gerichtet waren, vorgelegt wurden, insbesondere in den Rechtssachen, in denen die Urteile vom 10. Dezember 2002, British American Tobacco (Investments) und Imperial Tobacco (C-491/01, EU:C:2002:741), vom 3. Juni 2008, 1ntertanko u. a. (C-308/06, EU:C:2008:312), vom 8. Juli 2010, Afton Chemical (C-343/09, EU:C:2010:419), vom 4. Mai 2016, Pillbox 38 (C-477/14, EU:C:2016:324), und Philip Morris Brands u. a. (C-547/14, EU:C:2016:325), und vom 7. Februar 2018, American Express (C-304/16, EU:C:2018:66), ergingen.

    30 Urteil vom 7. Februar 2018, C-304/16, EU:C:2018:66.

  • Generalanwalt beim EuGH, 03.09.2015 - C-333/14

    The Scotch Whisky Association

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 04.12.2018 - C-621/18
    22 Der Gerichtshof beantwortete im Urteil vom 23. Dezember 2015, Scotch Whisky Association u. a. (C-333/14, EU:C:2015:845), die im Rahmen eines schottischen "judicial-review" gestellten Vorlagefragen.

    Generalanwalt Bot nahm in seinen Schlussanträgen (C-333/14, EU:C:2015:527, Nrn. 19 bis 24) ebenfalls ausdrücklich in diesem Sinne Stellung.

  • EuGH, 03.09.2008 - C-402/05

    und Sicherheitspolitik - DER GERICHTSHOF ERKLÄRT DIE VERORDNUNG, MIT DER DIE

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 04.12.2018 - C-621/18
    58 Urteil vom 27. Februar 2018, Western Sahara Campaign UK (C-266/16, EU:C:2018:118, Rn. 47): "[D]ie Union [muss] nach ständiger Rechtsprechung ihre Befugnisse unter Beachtung des gesamten Völkerrechts ausüben, also nicht nur der Regeln und Grundsätze des allgemeinen Völkerrechts und des Völkergewohnheitsrechts, sondern auch der Vorschriften der internationalen Übereinkünfte, die sie binden (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 24. November 1992, Poulsen und Diva Navigation, C-286/90, EU:C:1992:453, Rn. 9, vom 3. September 2008, Kadi und Al Barakaat International Foundation/Rat und Kommission, C-402/05 P und C-415/05 P, EU:C:2008:461, Rn. 291, und vom 21. Dezember 2011, Air Transport Association of America u. a., C-366/10, EU:C:2011:864, Rn. 101 und 123).".

    61 Urteile vom 25. Februar 2010, Brita (C-386/08, EU:C:2010:91, Rn. 43), vom 3. September 2008, Kadi und Al Barakaat International Foundation/Rat und Kommission (C-402/05 P und C-415/05 P, EU:C:2008:461, Rn. 291), vom 24. November 2016, SECIL (C-464/14, EU:C:2016:896, Rn. 94), vom 21. Dezember 2016, Rat/Front Polisario (C-104/16 P, EU:C:2016:973, Rn. 86), und vom 27. Februar 2018, Western Sahara Campaign UK (C-266/16, EU:C:2018:118, Rn. 58).

  • Generalanwalt beim EuGH, 13.06.2019 - C-75/18

    Vodafone Magyarország - Vorabentscheidungsersuchen - Niederlassungsfreiheit -

    50 Schlussanträge des Generalanwalts Campos Sánchez-Bordona in der Rechtssache Wightman u. a. (C-621/18, EU:C:2018:978, Nrn. 153 und 170).
  • Generalanwalt beim EuGH, 04.07.2019 - C-323/18

    Tesco-Global Áruházak - Vorabentscheidungsersuchen - Niederlassungsfreiheit -

    43 Schlussanträge des Generalanwalts Campos Sánchez-Bordona in der Rechtssache Wightman u. a. (C-621/18, EU:C:2018:978, Nrn. 153 und 170).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht