Schlußanträge unten: Generalanwalt beim EuGH, 13.01.2021

Rechtsprechung
   EuGH, 15.06.2021 - C-645/19   

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https://dejure.org/2021,16654
EuGH, 15.06.2021 - C-645/19 (https://dejure.org/2021,16654)
EuGH, Entscheidung vom 15.06.2021 - C-645/19 (https://dejure.org/2021,16654)
EuGH, Entscheidung vom 15. Juni 2021 - C-645/19 (https://dejure.org/2021,16654)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Europäischer Gerichtshof

    Facebook Ireland u.a.

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten - Charta der Grundrechte der Europäischen Union - Art. 7, 8 und 47 - Verordnung (EU) 2016/679 - Grenzüberschreitende Verarbeitung personenbezogener Daten - Verfahren der ...

  • Wolters Kluwer

    Vorlage zur Vorabentscheidung â€" Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten â€" Charta der Grundrechte der Europäischen Union â€" Art. 7, 8 und 47 â€" Verordnung (EU) 2016/679 â€" Grenzüberschreitende Verarbeitung personenbezogener Daten â€" ...

  • kanzlei.biz

    Nationale Datenschutzbehörden dürfen bei DSGVO-Verstößen im Zusammenhang mit grenzüberschreitender Datenverarbeitung auch dann tätig werden, wenn sie nicht federführend sind

  • Betriebs-Berater

    Grenzüberschreitende Datenverarbeitung - Klagebefugnis nicht nur der federführenden Datenschutzbehörde - Facebook

  • doev.de PDF

    Facebook Ireland Ltd u.a. - Befugnisse der nationalen Aufsichtsbehörden bei der grenzüberschreitenden Datenverarbeitung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten - Charta der Grundrechte der Europäischen Union - Art. 7, 8 und 47 - Verordnung (EU) 2016/679 - Grenzüberschreitende Verarbeitung personenbezogener Daten - Verfahren der ...

  • wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Datenschutzrecht: Facebook Ireland u.a./Gegevensbeschermingsautoriteit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (7)

  • Europäischer Gerichtshof PDF (Pressemitteilung)

    Grundsätze des Gemeinschaftsrechts - Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO): Der Gerichtshof erläutert die Voraussetzungen für die Ausübung der Befugnisse der nationalen Aufsichtsbehörden bei der grenzüberschreitenden Datenverarbeitung

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Voraussetzungen für Ausübung der Befugnisse nationaler Aufsichtsbehörden bei grenzüberschreitender Datenverarbeitung

  • beckmannundnorda.de (Kurzinformation)

    Nationale Datenschutzbehörden dürfen bei DSGVO-Verstößen im Zusammenhang mit grenzüberschreitender Datenverarbeitung auch tätig werden wenn sie nicht federführend sind

  • lto.de (Kurzinformation)

    Behördliche Zuständigkeit für Facebook-Klage: Nicht nur die federführende Datenschutzbehörde darf klagen

  • computerundrecht.de (Kurzinformation)

    Voraussetzungen für die Ausübung der Befugnisse der nationalen Aufsichtsbehörden bei der grenzüberschreitenden Datenverarbeitung

  • ip-rechtsberater.de (Kurzinformation)

    Voraussetzungen für die Ausübung der Befugnisse der nationalen Aufsichtsbehörden bei der grenzüberschreitenden Datenverarbeitung

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Nationale Datenschutzbehörden können auch im Ausland Ansprüche geltend machen

Besprechungen u.ä.

  • cmshs-bloggt.de (Entscheidungsbesprechung)

    Facebook: Welche Datenschutzbehörde ist zuständig?

Sonstiges (2)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2021, 2495
  • ZIP 2021, 2200
  • NVwZ 2021, 1125
  • EuZW 2021, 1104
  • NZA 2021, 937
 
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Wird zitiert von ... (34)Neu Zitiert selbst (8)

  • EuGH, 05.06.2018 - C-210/16

    Der Betreiber einer Facebook-Fanpage ist gemeinsam mit Facebook für die

    Auszug aus EuGH, 15.06.2021 - C-645/19
    Das vorlegende Gericht weist darauf hin, dass der Gerichtshof in dem Urteil vom 5. Juni 2018, Wirtschaftsakademie Schleswig-Holstein (C-210/16, EU:C:2018:388), entschieden habe, dass die "deutsche Kontrollstelle" für die Entscheidung über einen den Schutz personenbezogener Daten betreffenden Rechtsstreit zuständig sei, obwohl der für die Verarbeitung der betreffenden Daten Verantwortliche seinen Sitz in Irland gehabt habe und dessen in Deutschland ansässige Tochtergesellschaft, die Facebook Germany GmbH, allein für den Verkauf von Werbeflächen und für sonstige Marketingtätigkeiten im deutschen Hoheitsgebiet zuständig gewesen sei.

    Das vorlegende Gericht fragt sich deshalb, inwieweit die vom Gerichtshof in dem Urteil vom 5. Juni 2018, Wirtschaftsakademie Schleswig-Holstein (C-210/16, EU:C:2018:388), vorgenommene Auslegung für die Anwendung der Verordnung 2016/679 noch relevant ist.

    Im Hinblick auf das Ziel der Richtlinie 2016/679, einen wirksamen Schutz der Grundfreiheiten und Grundrechte natürlicher Personen zu gewährleisten, insbesondere des Rechts auf Achtung des Privatlebens und des Rechts auf Schutz der personenbezogenen Daten, kann die Voraussetzung, dass die Verarbeitung personenbezogener Daten "im Rahmen der Tätigkeiten" der betreffenden Niederlassung erfolgen muss, nicht eng ausgelegt werden (vgl. entsprechend Urteil vom 5. Juni 2018, Wirtschaftsakademie Schleswig-Holstein, C-210/16, EU:C:2018:388, Rn. 56 und die dort angeführte Rechtsprechung).

  • EuGH, 10.12.2018 - C-621/18

    Wightman u.a. - Einseitige Rücknahme der EU-Austrittserklärung möglich

    Auszug aus EuGH, 15.06.2021 - C-645/19
    Ebenso entspricht es ständiger Rechtsprechung, dass die Rechtfertigung des Vorabentscheidungsersuchens nicht in der Abgabe von Gutachten zu allgemeinen oder hypothetischen Fragen liegt, sondern darin, dass das Ersuchen für die tatsächliche Entscheidung eines Rechtsstreits erforderlich ist (Urteil vom 10. Dezember 2018, Wightman u. a., C-621/18, EU:C:2018:999, Rn. 28 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 07.02.2018 - C-304/16

    Ein Drei-Parteien-Verfahren, das einen Co-Branding-Partner oder Vertreter

    Auszug aus EuGH, 15.06.2021 - C-645/19
    Der Gerichtshof kann es nur dann ablehnen, über eine Vorlagefrage eines nationalen Gerichts zu befinden, wenn die erbetene Auslegung einer unionsrechtlichen Regelung offensichtlich in keinem Zusammenhang mit den Gegebenheiten oder dem Gegenstand des Ausgangsrechtsstreits steht, wenn das Problem hypothetischer Natur ist oder wenn der Gerichtshof nicht über die tatsächlichen und rechtlichen Angaben verfügt, die für eine zweckdienliche Beantwortung der ihm vorgelegten Fragen erforderlich sind (Urteile vom 16. Juni 2015, Gauweiler u. a., C-62/14, EU:C:2015:400, Rn. 25, und vom 7. Februar 2018, American Express, C-304/16, EU:C:2018:66, Rn. 32).
  • EuGH, 16.06.2015 - C-62/14

    Das von der EZB im September 2012 angekündigte OMT-Programm ist mit dem

    Auszug aus EuGH, 15.06.2021 - C-645/19
    Der Gerichtshof kann es nur dann ablehnen, über eine Vorlagefrage eines nationalen Gerichts zu befinden, wenn die erbetene Auslegung einer unionsrechtlichen Regelung offensichtlich in keinem Zusammenhang mit den Gegebenheiten oder dem Gegenstand des Ausgangsrechtsstreits steht, wenn das Problem hypothetischer Natur ist oder wenn der Gerichtshof nicht über die tatsächlichen und rechtlichen Angaben verfügt, die für eine zweckdienliche Beantwortung der ihm vorgelegten Fragen erforderlich sind (Urteile vom 16. Juni 2015, Gauweiler u. a., C-62/14, EU:C:2015:400, Rn. 25, und vom 7. Februar 2018, American Express, C-304/16, EU:C:2018:66, Rn. 32).
  • EuGH, 15.03.2017 - C-528/15

    Al Chodor - Vorlage zur Vorabentscheidung - Kriterien und Verfahren zur

    Auszug aus EuGH, 15.06.2021 - C-645/19
    Allerdings kann es vorkommen, dass manche Bestimmungen einer Verordnung zu ihrer Durchführung des Erlasses von Durchführungsmaßnahmen durch die Mitgliedstaaten bedürfen (Urteil vom 15. März 2017, Al Chodor, C-528/15, EU:C:2017:213, Rn. 27 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 24.09.2019 - C-507/17

    Der Betreiber einer Suchmaschine ist nicht verpflichtet, eine Auslistung in allen

    Auszug aus EuGH, 15.06.2021 - C-645/19
    Hierzu ist das in den Art. 64 und 65 der Verordnung geregelte Kohärenzverfahren vorgesehen, wie in Art. 63 der Verordnung klargestellt wird (Urteil vom 24. September 2019, Google [Räumliche Reichweite der Auslistung], C-507/17, EU:C:2019:772, Rn. 68).
  • EuGH, 16.07.2020 - C-311/18

    EU-US-Datenschutzschild genügt nicht den Vorgaben der DSGVO und ist ungültig

    Auszug aus EuGH, 15.06.2021 - C-645/19
    Vor diesem Hintergrund sieht Art. 55 Abs. 1 der Verordnung 2016/679 vor, dass jede Aufsichtsbehörde grundsätzlich für die Erfüllung der ihr mit der Verordnung übertragenen Aufgaben und die Ausübung der ihr mit der Verordnung übertragenen Befugnisse im Hoheitsgebiet ihres eigenen Mitgliedstaats zuständig ist (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 16. Juli 2020, Facebook Ireland und Schrems, C-311/18, EU:C:2020:559, Rn. 147).
  • EuGH, 25.02.2021 - C-129/20

    Ein Mitgliedstaat darf das Recht auf Elternurlaub nicht von dem Erfordernis

    Auszug aus EuGH, 15.06.2021 - C-645/19
    Insbesondere ist bei Verfahrensvorschriften im Allgemeinen davon auszugehen, dass sie ab dem Zeitpunkt ihres Inkrafttretens Anwendung finden, während materiell-rechtliche Vorschriften in der Regel so ausgelegt werden, dass sie für vor ihrem Inkrafttreten entstandene Sachverhalte nur gelten, wenn aus ihrem Wortlaut, ihrer Zielsetzung oder ihrem Aufbau eindeutig hervorgeht, dass ihnen eine solche Wirkung beizumessen ist (Urteil vom 25. Februar 2021, Caisse pour l'avenir des enfants [Beschäftigung bei der Geburt], C-129/20, EU:C:2021:140, Rn. 31 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 04.07.2023 - C-252/21

    Eine nationale Wettbewerbsbehörde kann im Rahmen der Prüfung, ob eine

    Zur Beantwortung dieser Frage ist zunächst darauf hinzuweisen, dass nach Art. 55 Abs. 1 DSGVO jede Aufsichtsbehörde grundsätzlich für die Erfüllung der ihr mit dieser Verordnung übertragenen Aufgaben und die Ausübung der ihr mit der Verordnung übertragenen Befugnisse im Hoheitsgebiet ihres eigenen Mitgliedstaats zuständig ist (Urteil vom 15. Juni 2021, Facebook Ireland u. a., C-645/19, EU:C:2021:483, Rn. 47 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Hierzu ist das in den Art. 64 und 65 DSGVO geregelte Kohärenzverfahren vorgesehen, wie in Art. 63 der Verordnung klargestellt wird (Urteil vom 15. Juni 2021, Facebook Ireland u. a., C-645/19, EU:C:2021:483, Rn. 52 und die dort angeführte Rechtsprechung).

  • EuGH, 30.03.2023 - C-34/21

    Der Videokonferenz-Livestream des öffentlichen Schulunterrichts fällt unter die

    Insoweit ist daran zu erinnern, dass eine Verordnung nach Art. 288 Abs. 2 AEUV in allen ihren Teilen verbindlich ist und unmittelbar in jedem Mitgliedstaat gilt, so dass ihre Vorschriften grundsätzlich keiner Durchführungsmaßnahmen der Mitgliedstaaten bedürfen (Urteil vom 15. Juni 2021, Facebook Ireland u. a., C-645/19, EU:C:2021:483, Rn. 109).
  • EuGH, 28.04.2022 - C-319/20

    Verbraucherschutzverbände können gegen Verletzungen des Schutzes

    Allerdings kann es vorkommen, dass manche Bestimmungen einer Verordnung zu ihrer Durchführung des Erlasses von Durchführungsmaßnahmen durch die Mitgliedstaaten bedürfen (Urteil vom 15. Juni 2021, Facebook Ireland u. a., C-645/19, EU:C:2021:483, Rn. 110 sowie die dort angeführte Rechtsprechung).

    Eine solche Auslegung steht im Einklang mit den Anforderungen, die sich aus Art. 16 AEUV und Art. 8 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union ergeben, und damit mit dem Ziel der DSGVO, einen wirksamen Schutz der Grundfreiheiten und Grundrechte natürlicher Personen und insbesondere ein hohes Schutzniveau für das Recht jeder Person auf Schutz der sie betreffenden personenbezogenen Daten zu gewährleisten (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 15. Juni 2021, Facebook Ireland u. a., C-645/19, EU:C:2021:483, Rn. 44, 45 und 91).

  • EuGH, 22.06.2023 - C-579/21

    Jedermann hat ein Recht darauf, zu erfahren, zu welchem Zeitpunkt und aus welchen

    Insoweit ist festzustellen, dass bei Verfahrensvorschriften im Allgemeinen davon auszugehen ist, dass sie ab dem Zeitpunkt ihres Inkrafttretens Anwendung finden, während materiell-rechtliche Vorschriften in der Regel so ausgelegt werden, dass sie auf vor ihrem Inkrafttreten entstandene und endgültig erworbene Rechtspositionen nur Anwendung finden, wenn aus ihrem Wortlaut, ihrer Zielsetzung oder ihrem Aufbau eindeutig hervorgeht, dass ihnen eine solche Wirkung beizumessen ist (Urteil vom 15. Juni 2021, Facebook Ireland u.a., C-645/19, EU:C:2021:483, Rn. 100 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • VG Wiesbaden, 31.08.2021 - 6 K 226/21

    Vorlage zum Europäischen Gerichtshof bezüglich der Eintragung einer

    Im Hinblick auf das Ziel der DS-GVO, aber auch der VO (EU) 2016/680, in Umsetzung von Art. 7 und 8 GrCh einen wirksamen Schutz der Grundfreiheiten und Grundrechte natürlicher Personen zu gewährleisten, insbesondere des Rechts auf Achtung des Privatlebens und des Rechts auf Schutz der personenbezogenen Daten, kann der Umgang mit dem Beschwerderecht nicht so eng ausgelegt werden, dass die Aufsichtsbehörde nur "irgendwie" tätig werden muss (i.d.S. auch EuGH, Urteil vom 15. Juni 2021, Az. C 645/19, ECLI:EU:C:2021:483, Rn. 91).

    Auch im Hinblick darauf, dass bei grenzüberschreitenden Verarbeitungen auch die Aufsichtsbehörde eines anderen Mitgliedsstaates feststellen könnte, dass die betreffende Datenverarbeitung gegen die in der DS-GVO enthaltenen Vorschriften verstößt (vgl. EuGH, Urteil vom 15. Juni 2021, Az. C-645/19), bedarf es erst recht einer gerichtlichen Kontrollbefugnis bezüglich der entsprechenden Entscheidung der nationalen Aufsichtsbehörde im Beschwerdeverfahren nach Art. 77 f. DS-GVO.

    Art. 58 DS-GVO regelt die Befugnisse der Aufsichtsbehörde (in diesem Sinne auch EuGH, Urteil vom 14.06.2021, Az. C-645/19).

  • VG Wiesbaden, 27.09.2021 - 6 K 549/21

    Anspruch auf aufsichtsbehördliches Einschreiten

    Art. 58 DS-GVO regelt die Befugnisse der Aufsichtsbehörde (in diesem Sinne auch EuGH, Urteil vom 14.06.2021, Az. C-645/19).
  • Generalanwalt beim EuGH, 02.12.2021 - C-319/20

    Nach Ansicht von Generalanwalt Richard de la Tour können die Mitgliedstaaten

    22 Wie der Gerichtshof in seinem Urteil vom 15. Juni 2021, Facebook Ireland u. a. (C-645/19, EU:C:2021:483, Rn. 44), hervorgehoben hat.

    27 Vgl. u. a. Urteil vom 15. Juni 2021, Facebook Ireland u. a. (C-645/19, EU:C:2021:483, Rn. 110 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    49 Vgl. Urteil vom 15. Juni 2021, Facebook Ireland u. a. (C-645/19, EU:C:2021:483, Rn. 45).

    50 Vgl. Urteil vom 15. Juni 2021, Facebook Ireland u. a. (C-645/19, EU:C:2021:483, Rn. 91).

    57 Vgl. Urteil vom 15. Juni 2021, Facebook Ireland u. a. (C-645/19, EU:C:2021:483, Rn. 44).

  • EuGH, 16.01.2024 - C-33/22

    Österreichische Datenschutzbehörde - Vorlage zur Vorabentscheidung - Schutz

    Nach gefestigter Rechtsprechung haben Verordnungen nach dieser Bestimmung sowie aufgrund ihrer Rechtsnatur und ihrer Funktion im Rechtsquellensystem des Unionsrechts im Allgemeinen unmittelbare Wirkung in den nationalen Rechtsordnungen, ohne dass nationale Durchführungsmaßnahmen erforderlich wären (Urteil vom 15. Juni 2021, Facebook Ireland u. a., C-645/19, EU:C:2021:483, Rn. 110 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 12.01.2023 - C-132/21

    In der DSGVO vorgesehenen verwaltungs- und zivilrechtlichen Rechtsbehelfe können

    Die Verordnung 2016/679 erlegt nämlich u. a. den zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten die Verpflichtung auf, für die in Art. 16 AEUV und Art. 8 der Charta garantierten Rechte ein hohes Schutzniveau zu gewährleisten (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 15. Juni 2021, Facebook Ireland u. a., C-645/19, EU:C:2021:483, Rn. 45).
  • VG Wiesbaden, 31.01.2022 - 6 K 1052/21
    Im Hinblick auf das Ziel der DS-GVO, aber auch der VO (EU) 2016/680, in Umsetzung von Art. 7 und 8 GrCh einen wirksamen Schutz der Grundfreiheiten und Grundrechte natürlicher Personen zu gewährleisten, insbesondere des Rechts auf Achtung des Privatlebens und des Rechts auf Schutz der personenbezogenen Daten, kann der Umgang mit dem Beschwerderecht nicht so eng ausgelegt werden, dass die Aufsichtsbehörde nur "irgendwie" tätig werden muss (i.d.S. auch EuGH, Urteil vom 15. Juni 2021, Az. C 645/19, ECLI:EU:C:2021:483, Rn. 91).

    Auch im Hinblick darauf, dass bei grenzüberschreitenden Verarbeitungen auch die Aufsichtsbehörde eines anderen Mitgliedsstaates feststellen könnte, dass die betreffende Datenverarbeitung gegen die in der DS-GVO enthaltenen Vorschriften verstößt (vgl. EuGH, Urteil vom 15. Juni 2021, Az. C-645/19), bedarf es erst recht einer gerichtlichen Kontrollbefugnis bezüglich der entsprechenden Entscheidung der nationalen Aufsichtsbehörde im Beschwerdeverfahren nach Art. 77 f. DS-GVO.

    Art. 58 DS-GVO regelt die Befugnisse der Aufsichtsbehörde (in diesem Sinne auch EuGH, Urteil vom 14.06.2021, Az. C-645/19).

  • Generalanwalt beim EuGH, 27.04.2023 - C-340/21

    Natsionalna agentsia za prihodite - Vorlage zur Vorabentscheidung - Schutz

  • VG Wiesbaden, 23.12.2021 - 6 K 441/21
  • Generalanwalt beim EuGH, 27.01.2022 - C-534/20

    Leistritz - Vorlage zur Vorabentscheidung - Schutz natürlicher Personen bei der

  • VG Stuttgart, 30.11.2023 - 11 K 3946/21
  • BGH, 02.12.2021 - IX ZR 53/21

    Anspruch auf Schadensersatz gegen eine Rechtsanwältin wegen fehlerhafter

  • Generalanwalt beim EuGH, 06.10.2021 - C-245/20

    Autoriteit Persoonsgegevens - Vorlage zur Vorabentscheidung - Schutz natürlicher

  • VG Wiesbaden, 19.01.2022 - 6 K 361/21

    Urteil zur Frage der datenschutzrechtlichen Zulässigkeit des Vortrages

  • VG Wiesbaden, 07.06.2021 - 6 K 307/20

    Zur Datenspeicherung von Daten aus dem Schuldnerverzeichnis bei

  • Generalanwalt beim EuGH, 08.09.2022 - C-132/21

    Nemzeti Adatvédelmi és Információszabadság Hatóság - Vorlage zur

  • Generalanwalt beim EuGH, 11.01.2024 - C-662/22

    Airbnb Ireland

  • Generalanwalt beim EuGH, 16.03.2023 - C-26/22

    SCHUFA Holding u.a. (Libération de reliquat de dette) - Vorlage zur

  • VG Wiesbaden, 10.12.2021 - 6 K 1107/20
  • VG Stuttgart, 11.11.2021 - 11 K 17/21

    Folgerungen für die Stellung des betrieblichen Datenschutzbeauftragten aus der

  • Generalanwalt beim EuGH, 11.05.2023 - C-33/22

    Österreichische Datenschutzbehörde - Vorlage zur Vorabentscheidung - Schutz

  • Generalanwalt beim EuGH, 02.09.2021 - C-117/20

    Generalanwalt Bobek schlägt eine einheitliche Prüfung für den Schutz gegen

  • Generalanwalt beim EuGH, 15.12.2022 - C-579/21

    Pankki S - Vorlage zur Vorabentscheidung - Verarbeitung personenbezogener Daten -

  • EuGH, 02.02.2023 - C-208/21

    Towarzystwo Ubezpieczen Ż (Contrats types d'assurance trompeurs)

  • Generalanwalt beim EuGH, 02.09.2021 - C-151/20

    Nordzucker u.a. - Vorlage zur Vorabentscheidung - Wettbewerb - Von zwei

  • Generalanwalt beim EuGH, 11.01.2024 - C-664/22

    Google Ireland

  • Generalanwalt beim EuGH, 11.01.2024 - C-663/22

    Expedia

  • EuG, 07.09.2022 - T-631/19

    BNetzA/ ACER - Energie - Elektrizitätsbinnenmarkt - Verordnung (EU) 2019/942 -

  • VG Wiesbaden, 24.09.2021 - 6 K 442/21

    Fehlender Anspruch auf Einschreiten der Aufsichtsbehörde

  • Generalanwalt beim EuGH, 31.03.2022 - C-229/21

    Port de Bruxelles und Région de Bruxelles-Capitale

  • VG Wiesbaden, 13.08.2021 - 6 K 60/21

    Löschung von Daten aus Ordnungswidrigkeitsverfahren

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Rechtsprechung
   Generalanwalt beim EuGH, 13.01.2021 - C-645/19   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2021,91
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Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 13. Januar 2021 - C-645/19 (https://dejure.org/2021,91)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Europäischer Gerichtshof

    Facebook Ireland u.a.

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten - Charta der Grundrechte der Europäischen Union - Art. 7, 8 und 47 - Verordnung (EU) 2016/679 - Art. 55, 56, 58, 60, 61 und 66 - Aufsichtsbehörden - Grenzüberschreitende ...

  • rechtsportal.de

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten - Charta der Grundrechte der Europäischen Union - Art. 7, 8 und 47 - Verordnung (EU) 2016/679 - Art. 55, 56, 58, 60, 61 und 66 - Aufsichtsbehörden - Grenzüberschreitende ...

Kurzfassungen/Presse (4)

  • Europäischer Gerichtshof PDF (Pressemitteilung)

    Grundsätze des Gemeinschaftsrechts - Generalanwalt Bobek: Die Datenschutzbehörde des Staates, in dem sich die Hauptniederlassung eines Verantwortlichen oder Auftragsverarbeiters in der EU befindet, hat eine allgemeine Zuständigkeit, um gerichtliche Verfahren wegen ...

  • beckmannundnorda.de (Kurzinformation)

    EuGH-Generalanwalt: Nationale Datenschutzbehörde kann bei DSGVO-Verstoß im Zusammenhang mit grenzüberschreitender Datenverarbeitung tätig werden auch wenn sie nicht federführend zuständig ist

  • lto.de (Kurzinformation)

    Behördlicher Zuständigkeit: Muss Facebook nur die irischen Datenschützer fürchten?

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Zur Zuständigkeit von nationalen Datenschutzbehörden bei Facebook-Fällen

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (23)

  • Generalanwalt beim EuGH, 19.12.2019 - C-311/18

    Nach Ansicht von Generalanwalt Saugmandsgaard Øe ist der Beschluss 2010/87/EU der

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 13.01.2021 - C-645/19
    Insbesondere ergibt sich aus dem kürzlich ergangenen Urteil Facebook Ireland und Schrems, dass die " zuständige nationale Aufsichtsbehörde ... gegebenenfalls Klage vor den nationalen Gerichten erheben können [muss]"(21).

    18 Urteile vom 6. Oktober 2015, Schrems (C-362/14, EU:C:2015:650, Rn. 63), und vom 16. Juli 2020, Facebook Ireland und Schrems (C-311/18, EU:C:2020:559, Rn. 109).

    21 Urteil vom 16. Juli 2020 (C-311/18, EU:C:2020:559, Rn. 120) (Hervorhebung nur hier).

    Ebenso klar der Ansicht, dass es Sache der zuständigen Aufsichtsbehörde sei, auf eine Verletzung der DSGVO zu reagieren und die angemessenen Mittel hierzu zu wählen, auch die Schlussanträge des Generalanwalts Saugmandsgaard Øe in der Rechtssache Facebook Ireland und Schrems (C-311/18, EU:C:2019:1145, Nrn. 147 und 148).

    32 C-311/18, EU:C:2019:1145, Nr. 155.

    49 Vgl. Erwägungsgründe 141 und 143 der DSGVO sowie Urteil vom 16. Juli 2020, Facebook Ireland und Schrems (C-311/18, EU:C:2020:559, Rn. 110).

    60 Insoweit würde ich lediglich hinzufügen, dass die Aufsichtsbehörden, bei denen eine Beschwerde erhoben wird, unabhängig davon, ob sie federführende oder betroffene Aufsichtsbehörde sind, nicht nur verpflichtet sind, diese Beschwerde sorgfältig zu prüfen (siehe oben, Nr. 69 der vorliegenden Schlussanträge), sondern auch, "über die umfassende Einhaltung der DSGVO zu wachen" (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 16. Juli 2020, Facebook Ireland und Schrems, C-311/18, EU:C:2020:559" Rn. 112) (Hervorhebung nur hier).

  • EuGH, 06.10.2015 - C-362/14

    Datenschutz: Safe-Harbor-Abkommen zwischen USA und EU ist ungültig

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 13.01.2021 - C-645/19
    18 Urteile vom 6. Oktober 2015, Schrems (C-362/14, EU:C:2015:650, Rn. 63), und vom 16. Juli 2020, Facebook Ireland und Schrems (C-311/18, EU:C:2020:559, Rn. 109).

    Vgl. hierzu das Urteil vom 6. Oktober 2015, Schrems (C-362/14, EU:C:2015:650, Rn. 65), in dem der Gerichtshof feststellte, dass nach der Richtlinie 95/46 (jede) nationale Aufsichtsbehörde ein Klagerecht haben muss.

    42 Vgl. in diesem Sinne Urteil vom 6. Oktober 2015, Schrems (C-362/14, EU:C:2015:650, Rn. 39).

    Aus jüngerer Zeit vgl. Urteil vom 6. Oktober 2015, Schrems (C-362/14, EU:C:2015:650, Rn. 42).

  • EuGH, 16.07.2020 - C-311/18

    EU-US-Datenschutzschild genügt nicht den Vorgaben der DSGVO und ist ungültig

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 13.01.2021 - C-645/19
    18 Urteile vom 6. Oktober 2015, Schrems (C-362/14, EU:C:2015:650, Rn. 63), und vom 16. Juli 2020, Facebook Ireland und Schrems (C-311/18, EU:C:2020:559, Rn. 109).

    21 Urteil vom 16. Juli 2020 (C-311/18, EU:C:2020:559, Rn. 120) (Hervorhebung nur hier).

    49 Vgl. Erwägungsgründe 141 und 143 der DSGVO sowie Urteil vom 16. Juli 2020, Facebook Ireland und Schrems (C-311/18, EU:C:2020:559, Rn. 110).

    60 Insoweit würde ich lediglich hinzufügen, dass die Aufsichtsbehörden, bei denen eine Beschwerde erhoben wird, unabhängig davon, ob sie federführende oder betroffene Aufsichtsbehörde sind, nicht nur verpflichtet sind, diese Beschwerde sorgfältig zu prüfen (siehe oben, Nr. 69 der vorliegenden Schlussanträge), sondern auch, "über die umfassende Einhaltung der DSGVO zu wachen" (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 16. Juli 2020, Facebook Ireland und Schrems, C-311/18, EU:C:2020:559" Rn. 112) (Hervorhebung nur hier).

  • Generalanwalt beim EuGH, 24.10.2017 - C-210/16

    Wirtschaftsakademie Schleswig-Holstein

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 13.01.2021 - C-645/19
    28 Urteil vom 5. Juni 2018 (C-210/16, EU:C:2018:388, Rn. 65 bis 74).

    30 Vgl. die Schlussanträge des Generalanwalts Bot in der Rechtssache Wirtschaftsakademie Schleswig-Holstein (C-210/16, EU:C:2017:796, Nr. 103).

    77 Urteil vom 5. Juni 2018 (C-210/16, EU:C:2018:388).

  • EuGH, 29.07.2019 - C-40/17

    Der Betreiber einer Website, in der der "Gefällt mir"-Button von Facebook

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 13.01.2021 - C-645/19
    5 Insoweit ist nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofs der Begriff "Verantwortlicher" nach der Richtlinie 95/46 weit zu verstehen - vgl. z. B. die jüngsten Urteile vom 29. Juli 2019, Fashion ID (C-40/17, EU:C:2019:629, Rn. 65, 66 und 70), und vom 10. Juli 2018, Jehovan todistajat (C-25/17, EU:C:2018:551, Rn. 66).

    7 In meinen Schlussanträgen in der Rechtssache Fashion ID habe ich z. B. erläutert, warum sowohl die Regelungen der damals geltenden Richtlinie 95/46 als auch diejenigen der sognannten e-Datenschutzrichtlinie (Richtlinie 2002/58/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 12. Juli 2002 [Datenschutzrichtlinie für elektronische Kommunikation] [ABl. 2002, L 201, S. 37]) in einer Rechtssache, die die Platzierung von Cookies betraf, möglicherweise anwendbar sein konnten (C-40/17, EU:C:2018:1039, Nrn. 111 bis 115).

    Die tatsächliche Kontrolle über die Zwecke und Mittel der Verarbeitung ist anhand eines bestimmten Verarbeitungsvorgangs und nicht abstrakt und statisch anhand einer unbestimmten "Verarbeitung" zu beurteilen - vgl. Urteil vom 29. Juli 2019, Fashion ID (C-40/17, EU:C:2019:629, Rn. 71 bis 74).

  • EuGH, 05.06.2018 - C-210/16

    Der Betreiber einer Facebook-Fanpage ist gemeinsam mit Facebook für die

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 13.01.2021 - C-645/19
    28 Urteil vom 5. Juni 2018 (C-210/16, EU:C:2018:388, Rn. 65 bis 74).

    77 Urteil vom 5. Juni 2018 (C-210/16, EU:C:2018:388).

  • EuGH, 14.04.2011 - C-42/10

    Vlaamse Dierenartsenvereniging und Janssens - Tierärztlicher und

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 13.01.2021 - C-645/19
    84 Wobei selbstverständlich die unmittelbare Geltung nicht mit der unmittelbaren Wirkung gleichbedeutend ist und für Vorschriften von Verordnungen, die ihre Umsetzung vorsehen oder notwendig machen, dieselben Voraussetzungen für die unmittelbare Wirkung gelten, vgl. z. B. Urteile vom 11. Januar 2001, Monte Arcosu (C-403/98, EU:C:2001:6, Rn. 26 bis 28), vom 28. Oktober 2010, SGS Belgium u. a. (C-367/09, EU:C:2010:648, Rn. 33 ff.), oder vom 14. April 2011, Vlaamse Dierenartsenvereniging und Janssens (C-42/10, C-45/10 und C-57/10, EU:C:2011:253, Rn. 48 bis 50).
  • EuGH, 24.09.2019 - C-507/17

    Der Betreiber einer Suchmaschine ist nicht verpflichtet, eine Auslistung in allen

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 13.01.2021 - C-645/19
    31 Urteil vom 24. September 2019 (C-507/17, EU:C:2019:772, Rn. 68).
  • EuGH, 25.01.2018 - C-498/16

    Keine Sammelklage gegen Facebook mit abgetretenen Ansprüche durch Maximilian

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 13.01.2021 - C-645/19
    48 Wobei auch zu bedenken ist, dass diese Lösung, praktisch betrachtet, dem entspricht, was typischerweise der (in der Tat Schutz gewährende) Klägergerichtsstand bei Verbraucherverträgen nach der Brüssel-Verordnung wäre - vgl. allgemein Urteil vom 25. Januar 2018, Schrems (C-498/16, EU:C:2018:37).
  • EuGH, 11.01.2001 - C-403/98

    Monte Arcosu

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 13.01.2021 - C-645/19
    84 Wobei selbstverständlich die unmittelbare Geltung nicht mit der unmittelbaren Wirkung gleichbedeutend ist und für Vorschriften von Verordnungen, die ihre Umsetzung vorsehen oder notwendig machen, dieselben Voraussetzungen für die unmittelbare Wirkung gelten, vgl. z. B. Urteile vom 11. Januar 2001, Monte Arcosu (C-403/98, EU:C:2001:6, Rn. 26 bis 28), vom 28. Oktober 2010, SGS Belgium u. a. (C-367/09, EU:C:2010:648, Rn. 33 ff.), oder vom 14. April 2011, Vlaamse Dierenartsenvereniging und Janssens (C-42/10, C-45/10 und C-57/10, EU:C:2011:253, Rn. 48 bis 50).
  • EuGH, 27.09.2017 - C-73/16

    Puskár - Vorlage zur Vorabentscheidung - Charta der Grundrechte der Europäischen

  • EuGH, 28.10.2010 - C-367/09

    SGS Belgium u.a. - Vorabentscheidungsersuchen - Beeinträchtigungen der

  • Generalanwalt beim EuGH, 16.07.2020 - C-352/19

    Generalanwalt Bobek plädiert für eine offenere Auslegung des Kriteriums der

  • Generalanwalt beim EuGH, 07.12.2017 - C-557/16

    Astellas Pharma - Vorlage zur Vorabentscheidung - Humanarzneimittel - Genehmigung

  • Generalanwalt beim EuGH, 05.06.2018 - C-167/17

    Klohn - Vorabentscheidungsersuchen - Umwelt - Umweltverträglichkeitsprüfung -

  • EuGH, 01.10.2015 - C-230/14

    Das Datenschutzrecht eines Mitgliedstaats kann auf eine ausländische Gesellschaft

  • EuGH, 09.03.2010 - C-518/07

    Kommission / Deutschland - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Richtlinie

  • EuGH, 14.02.2012 - C-17/10

    Die tschechische Wettbewerbsbehörde kann die Auswirkungen eines weltumspannenden

  • Generalanwalt beim EuGH, 28.07.2016 - C-256/15

    Nemec - Unionsrecht - Zeitlicher Anwendungsbereich - Richtlinie 2000/35 -

  • EuGH, 01.10.2019 - C-616/17

    Es gibt nichts, was die Gültigkeit der Verordnung über das Inverkehrbringen von

  • EuGH, 25.07.2018 - C-528/16

    Confédération paysanne u.a. - Durch Mutagenese gewonnene Organismen sind

  • Generalanwalt beim EuGH, 19.12.2018 - C-40/17

    Nach Ansicht von Generalanwalt Bobek ist der Betreiber einer Webseite, auf der

  • EuGH, 10.07.2018 - C-25/17

    Eine Religionsgemeinschaft wie die der Zeugen Jehovas ist gemeinsam mit ihren als

  • Generalanwalt beim EuGH, 08.09.2022 - C-132/21

    Nemzeti Adatvédelmi és Információszabadság Hatóság - Vorlage zur

    Das Erfordernis der Kohärenz beim Niveau des Schutzes der durch die DSGVO eingeräumten Rechte kommt in anderen Erwägungsgründen dieser Verordnung zum Ausdruck, wie beispielsweise in den Erwägungsgründen 7, 9, 13, 123, 129, 133 und 135. Vgl. zum Zusammenhang zwischen einem hohen und einem gleichmäßigen Schutzniveau der durch die DSGVO eingeräumten Rechte auch die Schlussanträge des Generalanwalts Bobek in der Rechtssache Facebook Ireland u. a. (C-645/19, EU:C:2021:5, Nrn. 95 bis 97).
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