Rechtsprechung
EuGH, 17.06.1997 - C-65/95, C-111/95 |
Volltextveröffentlichungen (11)
- lexetius.com
Freizügigkeit - Ausnahmen - Einreiserecht - Rechtsweg - Artikel 8 und 9 der Richtlinie 64/221/EWG
- Europäischer Gerichtshof
Shingara
- Europäischer Gerichtshof
Radiom
- EU-Kommission
The Queen / Secretary of State for the Home Department, ex parte Shingara und Radiom
Richtlinie 64/221 des Rates, Artikel 8
1 Freizuegigkeit - Ausnahmen - Ausländerrechtliche Entscheidungen - Rechtsweggarantien - Bedeutung - Gleicher Zugang von eigenen und von Staatsangehörigen anderer Mitgliedstaaten zu den Gerichten - Rechtsbehelf gegen Verwaltungsakte - EU-Kommission
The Queen / Secretary of State for the Home Department, ex parte Shingara und Radiom
- Wolters Kluwer
Auslegung der Artikel 8 und 9 der Richtlinie 64/221/EWG zur Koordinierung der Sondervorschriften für die Einreise und den Aufenthalt von Ausländern, soweit sie aus Gründen der öffentlichen Ordnung, Sicherheit oder Gesundheit gerechtfertigt sind; Verweigerung der Einreise ...
- Wolters Kluwer
Auslegung der Artikel 8 und 9 der Richtlinie 64/221/EWG zur Koordinierung der Sondervorschriften für die Einreise und den Aufenthalt von Ausländern, soweit sie aus Gründen der öffentlichen Ordnung, Sicherheit oder Gesundheit gerechtfertigt sind; Verweigerung der Einreise ...
- Judicialis
Richtlinie 64/221/EWG Art. 8; ; Richtlinie 64/221/EWG Art. 9
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
1 Freizuegigkeit - Ausnahmen - Ausländerrechtliche Entscheidungen - Rechtsweggarantien - Bedeutung - Gleicher Zugang von eigenen und von Staatsangehörigen anderer Mitgliedstaaten zu den Gerichten - Rechtsbehelf gegen Verwaltungsakte
- rechtsportal.de
1. Freizügigkeit - Ausnahmen - Ausländerrechtliche Entscheidungen -Rechtsweggarantien - Bedeutung - Gleicher Zugang von eigenen und von Staatsangehörigen anderer Mitgliedstaaten zu den Gerichten - Rechtsbehelf gegen Verwaltungsakte
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Sonstiges
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)
Vorabentscheidungsersuchen des High Court of Justice (Queen's Bench Division) - Auslegung der Artikel 8 und 9 der Richtlinie 64/221/EWG des Rates zur Koordinierung der Sondervorschriften für die Einreise und den Aufenthalt von Ausländern, soweit sie aus Gründen der ...
Verfahrensgang
- Generalanwalt beim EuGH, 26.11.1996 - C-65/95
- EuGH, 17.06.1997 - C-65/95, C-111/95
Wird zitiert von ... (59) Neu Zitiert selbst (6)
- EuGH, 05.03.1980 - 98/79
Pecastaing / Belgischer Staat
Auszug aus EuGH, 17.06.1997 - C-65/95
Die Kläger verweisen u. a. auf das Urteil vom 5. März 1980 in der Rechtssache98/79 (Pecastaing, Slg. 1980, 691), wonach sich Artikel 8 der Richtlinie auf alleRechtsbehelfe beziehe, die im Rahmen der Gerichtsverfassung des betreffendenMitgliedstaats gegen Verwaltungsakte gegeben seien.Daß der Betroffene gegen die Entscheidung, durch die die Einreise, die Erteilungoder die Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis verweigert wird, oder gegen dieEntscheidung über die Entfernung aus dem Hoheitsgebiet die Rechtsbehelfeeinlegen können muß, die Inländern gegenüber Verwaltungsakten zustehen,bedeutet jedoch, daß kein Mitgliedstaat, will er nicht gegen die Verpflichtung ausArtikel 8 der Richtlinie verstoßen, für die durch die Richtlinie geschütztenPersonen Rechtsbehelfe vorsehen darf, für die besondere Verfahrensvorschriftengelten, die geringere Garantien bieten als die Rechtsbehelfe, die Inländer gegenVerwaltungsakte einlegen (Urteile Pecastaing, Randnr. 10, und vom 18. Oktober1990 in den Rechtssachen C-297/88 und C-197/89, Dzodzi, Slg. 1990, I-3763,Randnr. 58).
Das widerspräche demZweck dieser Bestimmungen, da das in Artikel 9 vorgesehene Verfahren zurPrüfung und Stellungnahme als Ausgleich für die Unzulänglichkeiten der vonArtikel 8 erfaßten Rechtsbehelfe gedacht ist (siehe Urteil Pecastaing, Randnr. 20).
- EuGH, 18.05.1982 - 115/81
Adoui und Cornuaille / Belgischer Staat
Auszug aus EuGH, 17.06.1997 - C-65/95
Wie der Gerichtshof im Urteil vom 18. Mai 1982 in den Rechtssachen 115/81 und116/81 (Adoui und Cornuaille, Slg. 1982, 1665, Randnr. 7) ausgeführt hat, erlaubendie in den Artikeln 48 und 56 EG-Vertrag enthaltenen Vorbehalte es denMitgliedstaaten, gegenüber den Staatsangehörigen anderer Mitgliedstaaten aus denin diesen Bestimmungen genannten Gründen, u. a. aus Gründen der öffentlichenOrdnung, Maßnahmen zu ergreifen, die sie bei ihren eigenen Staatsangehörigeninsoweit nicht anwenden könnten, als sie nicht die Befugnis haben, diese aus demnationalen Hoheitsgebiet zu entfernen oder ihnen die Einreise in das nationaleHoheitsgebiet zu untersagen.Falls die Rechtsmittel gegen die Verwaltungsakte nur die Gesetzmäßigkeitder Entscheidung betreffen, soll das Eingreifen der "zuständigen Stelle" nachArtikel 9 Absatz 1 eine erschöpfende Prüfung der Tatsachen und Umständeeinschließlich der Zweckmäßigkeitsgesichtspunkte, die die beabsichtigte Maßnahmerechtfertigen, ermöglichen, bevor die Entscheidung endgültig erlassen wird (sieheUrteile vom 22. Mai 1980 in der Rechtssache 131/79, Santillo, Slg. 1980, 1585,Randnr. 12; Adoui und Cornuaille, Randnr. 12; und vom 30. November 1995 in derRechtssache C-175/94, Gallagher, Slg. 1995, I-4253, Randnr. 17).
- EuGH, 30.11.1995 - C-175/94
The Queen / Secretary of State for the Home Department, ex parte Gallagher
Auszug aus EuGH, 17.06.1997 - C-65/95
Falls die Rechtsmittel gegen die Verwaltungsakte nur die Gesetzmäßigkeitder Entscheidung betreffen, soll das Eingreifen der "zuständigen Stelle" nachArtikel 9 Absatz 1 eine erschöpfende Prüfung der Tatsachen und Umständeeinschließlich der Zweckmäßigkeitsgesichtspunkte, die die beabsichtigte Maßnahmerechtfertigen, ermöglichen, bevor die Entscheidung endgültig erlassen wird (sieheUrteile vom 22. Mai 1980 in der Rechtssache 131/79, Santillo, Slg. 1980, 1585,Randnr. 12; Adoui und Cornuaille, Randnr. 12; und vom 30. November 1995 in derRechtssache C-175/94, Gallagher, Slg. 1995, I-4253, Randnr. 17).
- EuGH, 04.12.1974 - 41/74
Van Duyn / Home Office
Auszug aus EuGH, 17.06.1997 - C-65/95
Hingegen können die besonderen Umstände, diemöglicherweise die Berufung auf den Begriff der öffentlichen Ordnung gegenüberden Angehörigen anderer Mitgliedstaaten rechtfertigen, von Land zu Land und imzeitlichen Wechsel verschieden sein, so daß insoweit den zuständigeninnerstaatlichen Behörden ein Ermessen zuzubilligen ist (siehe Urteil vom 4.Dezember 1974 in der Rechtssache 41/74, Van Duyn, Slg. 1974, 1337, Randnr. 18). - EuGH, 22.05.1980 - 131/79
Regina / Secretary of State for Home Affairs, ex parte Santillo
Auszug aus EuGH, 17.06.1997 - C-65/95
Falls die Rechtsmittel gegen die Verwaltungsakte nur die Gesetzmäßigkeitder Entscheidung betreffen, soll das Eingreifen der "zuständigen Stelle" nachArtikel 9 Absatz 1 eine erschöpfende Prüfung der Tatsachen und Umständeeinschließlich der Zweckmäßigkeitsgesichtspunkte, die die beabsichtigte Maßnahmerechtfertigen, ermöglichen, bevor die Entscheidung endgültig erlassen wird (sieheUrteile vom 22. Mai 1980 in der Rechtssache 131/79, Santillo, Slg. 1980, 1585,Randnr. 12; Adoui und Cornuaille, Randnr. 12; und vom 30. November 1995 in derRechtssache C-175/94, Gallagher, Slg. 1995, I-4253, Randnr. 17). - EuGH, 18.10.1990 - 297/88
Dzodzi / Belgischer Staat
Auszug aus EuGH, 17.06.1997 - C-65/95
Daß der Betroffene gegen die Entscheidung, durch die die Einreise, die Erteilungoder die Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis verweigert wird, oder gegen dieEntscheidung über die Entfernung aus dem Hoheitsgebiet die Rechtsbehelfeeinlegen können muß, die Inländern gegenüber Verwaltungsakten zustehen,bedeutet jedoch, daß kein Mitgliedstaat, will er nicht gegen die Verpflichtung ausArtikel 8 der Richtlinie verstoßen, für die durch die Richtlinie geschütztenPersonen Rechtsbehelfe vorsehen darf, für die besondere Verfahrensvorschriftengelten, die geringere Garantien bieten als die Rechtsbehelfe, die Inländer gegenVerwaltungsakte einlegen (Urteile Pecastaing, Randnr. 10, und vom 18. Oktober1990 in den Rechtssachen C-297/88 und C-197/89, Dzodzi, Slg. 1990, I-3763,Randnr. 58).
- EuGH, 25.07.2002 - C-459/99
DER GERICHTSHOF BESTÄTIGT DIE BEDEUTUNG, DIE DER GEWÄHRLEISTUNG DES SCHUTZES DES …
Falls die Rechtsbehelfe gegen die Verwaltungsakte nur die Rechtmäßigkeit der Entscheidung betreffen, soll die Beteiligung der zuständigen Stelle es ermöglichen, eine Überprüfung der Tatsachen und Umstände einschließlich der Zweckmäßigkeitsgesichtspunkte, die die beabsichtigte Maßnahme rechtfertigen, herbeizuführen, bevor die Entscheidung endgültig erlassen wird (in diesem Sinne Urteil vom 17. Juni 1997 in den Rechtssachen C-65/95 und C-111/95, Shingara und Radiom, Slg. 1997, I-3343, Randnrn. - BVerwG, 25.03.2015 - 1 C 18.14
Ausweisung; Befristung; Einreiseverbot; Feststellung des Verlusts des …
Sie steht im Einklang mit der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs, wonach eine Einschränkung des primärrechtlichen Freizügigkeitsrechts nicht auf unbegrenzte Zeit gelten darf und ein Gemeinschaftsangehöriger deshalb das Recht hat, eine erneute Prüfung seines Falles zu verlangen, wenn die Umstände, die das Einreiseverbot gerechtfertigt hatten, seines Erachtens entfallen sind (EuGH, Urteil vom 17. Juni 1997 - C-65/95, C-111/95 [ECLI:EU:C:1997:300], Shingara und Radiom - Rn. 40).Dabei ist jeweils auf die aktuelle Tatsachenlage im Zeitpunkt der Überprüfungsentscheidung abzustellen (vgl. EuGH, Urteil vom 17. Juni 1997 - C-65/95, C-111/95 - Rn. 39 ff.).
- EuGH, 29.04.2004 - C-482/01
Orfanopoulos
Gleichwohl kann ein solches Hindernis nach Artikel 39 Absatz 3 EG und der Richtlinie 64/221 aus Gründen der öffentlichen Ordnung gerechtfertigt sein (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 17. Juni 1997 in den Rechtssachen C-65/95 und C-111/95, Shingara und Radiom, Slg. 1997, I-3343, Randnr. 28).Sie beruft sich hierzu auf das Urteil Shingara und Radiom.
- VGH Baden-Württemberg, 28.11.2002 - 11 S 1270/02
Ausweisung EG-Angehöriger - "Gesetzmäßigkeitsüberprüfung"; Revisionsverfahren …
In dem Urteil vom 22.5.1980 hat der Europäische Gerichtshof aber bereits ausgeführt, dass in dem Fall, in dem ein Rechtsmittel auf die Prüfung der Gesetzmäßigkeit beschränkt ist, Art. 9 der Richtlinie zum Ausgleich eine "erschöpfende Prüfung der Tatsachen und Umstände einschließlich der Zweckmäßigkeitsgesichtspunkte, die die beabsichtigte Maßnahme rechtfertigen", durch die zuständige Stelle fordert (EuGH…, Urteil vom 22.5.1980 a.a.O. RdNr. 12); er hat diese Formulierung auch in späteren Entscheidungen übernommen (…EuGH, Urteile vom 30.11.1995 a.a.O. RdNr. 17; vom 17.6.1997 a.a.O. RdNr. 34).Der Gerichtshof hat in der daraufhin ergangenen Entscheidung vom 17.6.1997 (a.a.O., RdNr. 35) erneut betont, dass es der Zweck des in Art. 9 der Richtlinie vorgesehenen Verfahrens der Prüfung und Stellungnahme ist, Unzulänglichkeiten der von Artikel 8 erfassten Rechtsbehelfe auszugleichen.
Der Europäische Gerichtshof hat in seiner Rechtsprechung immer wieder betont, dass die in Art. 9 RL 64/221/EWG enthaltene Vorschrift über die Einholung der Stellungnahme einer zuständigen Stelle eine prozessuale Mindestgarantie in den Fällen gewährleisten soll, in denen die Rechtsmittel, die nach Art. 8 RL 64/221/EWG entsprechend der nationalen Rechtsordnung gegen Verwaltungsakte gegeben sind, unzulänglich sind (EuGH, Urteile vom 25.7.2002 C-459/99 - MRAX; vom 9.11.2000 C-357/98 - Yiadom; vom 17.6.1997 C-65/95 und C-11/95 RdNr. 34 - Shingara und Radiom ; vom 30.11.1995 C-175/94 RdNr. 16f. - Gallagher; vom 18.10.1990 C-297/88 und C- 197/89 RdNr. 62 - Dzodzi; vom 22.5.1980 131/79 RdNr. 12 - Santillo; vom 5.3.1980 Rs 98/79 RdNr. 15 - Pecastaing).
In seinen Schlussanträgen hat der Generalanwalt in den verbundenen Rechtssachen C-65/95 und C-111/95 dies ausführlich dargestellt (vgl. hierzu RdNr. 65ff.).
Allerdings ist der Generalanwalt in seinen Schlussanträgen vom 26.11.1996 in den verbundenen Rechtssachen Shingara und Radiom davon ausgegangen, dass eine Auslegung dieser Alternative auf der Grundlage des englischen Textes mit den allgemeinen Grundsätzen des Gemeinschaftsrechts nicht vereinbar sei (EuGH, Urteil vom 17.6.1997 a.a.O., RdNr. 87-97).
Von der Befristung zu unterscheiden ist der Anspruch darauf, unabhängig von der Bestandskraft der Versagung einer Aufenthaltsgenehmigung und/oder einer Ausweisung einen Antrag auf die Erlaubnis der Einreise und des Aufenthalts zu stellen (vgl. EuGH, Urteil vom 17.6.1997 a.a.O. - Shingara und Radiom).
- BVerwG, 04.09.2007 - 1 C 21.07
Aufenthaltsverbot; Ausweisung; Ausweisungsverfügung; Ausweisungswirkungen; …
Denn als Ausnahmen vom Grundprinzip der Freizügigkeit dürfen das an eine Verlustfeststellung bzw. Ausweisung anknüpfende Einreise- und Aufenthaltsverbot nicht unbegrenzt gelten, sondern ein davon betroffener Unionsbürger hat nach angemessener Zeit Anspruch auf erneute Prüfung und Entscheidung nach Maßgabe der aktuellen Sachlage (EuGH, Urteil vom 17. Juni 1997, Shingara und Radiom, C-65/95 und C-111/95, Slg. 1997, I-3343 Rn. 40 ff.). - EuGH, 19.01.1999 - C-348/96
AUSWEISUNG AUF LEBENSZEIT FÜR GEMEINSCHAFTSRECHTSWIDRIG ERKLÄRT
22 f., vom 18. Mai 1982 in den Rechtssachen 115/81 und 116/81, Adoui und Cornuaille, Slg. 1982, 1665, Randnr. 7, und vom 17. Juni 1997 in den Rechtssachen C-65/95 und C-111/95, Shingara und Radiom, Slg. 1997, I-3343, Randnr. 28). - Generalanwalt beim EuGH, 10.04.2018 - C-89/17
Generalanwalt Bobek: Kehrt ein Unionsbürger in seinen Herkunftsmitgliedstaat …
46 Vgl. in diesem Sinne Schlussanträge des Generalanwalts Ruiz-Jarabo Colomer in den verbundenen Rechtssachen Shingara und Radiom (C-65/95 und C-111/95, EU:C:1996:451, Nr. 60).Vgl. in diesem Sinne Schlussanträge des Generalanwalts Ruiz-Jarabo Colomer in den verbundenen Rechtssachen Shingara und Radiom (C-65/95 und C-111/95, EU:C:1996:451, Nrn. 70 ff.).
58 Vgl. z. B. Urteile vom 5. März 1980, Pecastaing (…98/79, EU:C:1980:69, Rn. 11), und vom 17. Juni 1997, Shingara und Radiom (C-65/95 und C-111/95, EU:C:1997:300, Rn. 24).
- OVG Berlin, 06.09.2002 - 8 N 131.02
Ausweisung, EU-Bürger, Italien, Freizügigkeit, Vorverfahren, …
Denn in beiden Fällen greift die Regelung des Art. 9 der Richtlinie nur, sofern keine Rechtsmittel gegeben sind oder die Rechtsmittel nur die Gesetzmäßigkeit der Entscheidung betreffen oder keine aufschiebende Wirkung haben (vgl. EuGH, Urteil vom 17. Juni 1997 - Rs. C-65/95 und C-111/95 -[Shingara/Radiom], EuGHE 1997 I-3343 [3393]).Maßstab dieser Gleichstellungsregelung ist, über welchen Rechtsbehelf Angehörige des Mitgliedstaats gegen die Verwaltungsakte im Allgemeinen verfügen (vgl. EuGH, Urteil vom 17. Juni 1997, a.a.O., 3388, Rn. 31).
Allerdings spricht der EuGH davon, dass das durch Art. 9 Abs. 1 der Richtlinie vorgesehene Eingreifen der "zuständigen Stelle" eine erschöpfende Prüfung der Tatsachen und Umstände einschließlich der Zweckmäßigkeitsgesichtspunkte, die die beabsichtigte Maßnahme rechtfertigen, ermöglichen soll (vgl. Urteil vom 17. Juni 1997, a.a.O., 3389, Rn. 34).
Vielmehr sichert er - wie vom EuGH gefordert (Urteil vom 17. Juni 1997, a.a.O., 3390, Rn. 35) - die Feststellung des Sachverhalts (§ 86 Abs. 1 VwGO) und eine erschöpfende Prüfung des gesamten Sachverhalts an den einschlägigen rechtlichen Maßstäben.
- VGH Bayern, 17.07.2012 - 19 B 12.417
Unanwendbarkeit des Vieraugenprinzips in Fällen assoziationsberechtigter …
Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs forderte die Richtlinie 64/221 für diejenigen, auf die die Regelungen über Freizügigkeitsausnahmen nach Art. 2 ff. RL 64/221 angewendet werden - unabhängig davon, ob die Ausnahme bei einem Angehörigen eines Mitgliedstaats der Gemeinschaft oder in Anwendung des Art. 14 Abs. 1 ARB 1/80 bei einem assoziationsberechtigten türkischen Staatsangehörigen gemacht wird (vgl. Vorabentscheidung vom 10.2.2000 InfAuslR 2000, 161) - das Recht auf eine unabhängige und vollständige Überprüfung der Einhaltung der gemeinschaftsrechtlichen Voraussetzungen (vgl. Erwägungsgrund 3 sowie Art. 8), also auf Überprüfung aller Tatsachen, Umstände und sonstigen Gründe, die für die Entscheidung maßgebend gewesen sind (der Gerichtshof spricht von der Prüfung auch der Zweckmäßigkeit der Maßnahme, vgl. die Entscheidungen vom 22.5.1980 Rs. 131/79 RdNr. 12; vom 18.5.1982 Az. C-115/81 RdNr. 15; vom 17.6.1997 Az. C 65/95 und C-111/95 RdNrn. - EuGH, 26.11.2002 - C-100/01
Oteiza Olazabal
22 und 23, vom 18. Mai 1982 in den Rechtssachen 115/81 und 116/81, Adoui und Cornuaille, Slg. 1982, 1665, Randnr. 7, vom 17. Juni 1997 in den Rechtssachen C-65/95 und C-111/95, Shingara und Radiom, Slg. 1997, I-3343, Randnr. 28, und vom 19. Januar 1999 in der Rechtssache C-348/96, Calfa, Slg. 1999, I-11, Randnr. 20). - EuGH, 02.03.1999 - C-416/96
Eddline El-Yassini
- VGH Baden-Württemberg, 30.04.2014 - 11 S 244/14
Nachträgliche Aufhebung / Befristung von unbefristeten (Alt-)Ausweisungen / …
- Generalanwalt beim EuGH, 11.09.2003 - C-482/01
DIE GENERALANWÄLTIN ÄUSSERT SICH ZUR BEFUGNIS DER MITGLIEDSTAATEN, DIE …
- EuGH, 09.11.2000 - C-357/98
Yiadom
- OVG Rheinland-Pfalz, 17.11.2022 - 7 A 10719/21
Einreiseverweigerung an deutsch-französischer Grenze zu Beginn der …
- VG Aachen, 27.10.2022 - 8 K 3635/19
Verlustfeststellung; Zuständigkeit bei Haftfällen; Anhörung nur auf deutsch; …
- VGH Baden-Württemberg, 23.07.2008 - 11 S 2889/07
Nachträgliche Befristung von vor Ablauf der Umsetzungsfrist der EGRL 38/2004 - …
- VGH Bayern, 08.10.2014 - 10 ZB 12.2742
Befristung der Ausweisung eines Unionsbürgers; ernstliche Zweifel an der …
- BVerwG, 28.04.2015 - 1 C 20.14
Anspruch eines Ausländers auf Befristung der Wirkungen einer vor Inkrafttreten …
- Generalanwalt beim EuGH, 20.03.2007 - C-11/06
GENERALANWALT RUIZ-JARABO IST DER ANSICHT, DASS DIE ANFORDERUNGEN DES DEUTSCHEN …
- EuGH, 27.09.2001 - C-63/99
DREI URTEILE DES GERICHTSHOFES BETREFFEN DAS RECHT POLNISCHER, TSCHECHISCHER UND …
- Generalanwalt beim EuGH, 30.03.2000 - C-357/98
Yiadom
- VGH Baden-Württemberg, 17.05.2021 - 11 S 800/19
Klage gegen Feststellung des Verlusts des Rechts auf Einreise und Aufenthalt; …
- Generalanwalt beim EuGH, 13.09.2001 - C-459/99
DIE GENERALANWÄLTIN PRÜFT DIE BEFUGNIS EINES MITGLIEDSTAATS, BESTIMMTE …
- Generalanwalt beim EuGH, 08.06.2010 - C-145/09
Tsakouridis - Richtlinie 2004/38/EG - Freizügigkeit - Unionsbürger - …
- VGH Bayern, 11.10.2022 - 19 ZB 20.2139
Verlust des Rechts auf Einreise und Aufenthalt für die Bundesrepublik Deutschland …
- Generalanwalt beim EuGH, 11.07.2002 - C-466/00
Keine Erwiderungsmöglichkeit auf die Schlussanträge des Generalanwalts; …
- Generalanwalt beim EuGH, 08.09.2016 - C-133/15
Chavez-Vilchez u.a. - Vorlage zur Vorabentscheidung - Unionsbürgerschaft - Art. …
- EuGH, 27.09.2001 - C-257/99
Barkoci und Malik
- VGH Bayern, 25.03.2021 - 19 ZB 19.950
Feststellung des Verlustes der Freizügigkeit bei einem drogenabhängigen …
- Generalanwalt beim EuGH, 21.10.2004 - C-136/03
Dörr und Ünal
- Generalanwalt beim EuGH, 30.09.1999 - C-356/98
Kaba
- EuGH, 16.07.1998 - C-171/96
Pereira Roque
- Generalanwalt beim EuGH, 15.05.2008 - C-228/07
Petersen - Leistungen bei Arbeitslosigkeit oder bei Invalidität - …
- VGH Baden-Württemberg, 27.05.2002 - 13 S 54/02
Ausweisung türkischer Straftäter - Ausweisungsschutz
- EuGH, 27.09.2001 - C-235/99
Kondova
- VG Sigmaringen, 06.07.2022 - 8 K 1689/20
Vorliegen zwingender Gründe der öffentlichen Sicherheit i.S.v. § 6 Abs. 5 Satz 1 …
- Generalanwalt beim EuGH, 12.02.2015 - C-554/13
Zh. und O. - Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts - Richtlinie …
- VG Ansbach, 23.05.2022 - AN 5 K 20.02398
Verlustfeststellung des Freizügigkeitsrechts: Annahme einer Wiederholungsgefahr …
- Generalanwalt beim EuGH, 27.04.2017 - C-184/16
Petrea
- Generalanwalt beim EuGH, 23.09.1997 - C-171/96
Rui Alberto Pereira Roque gegen His Excellency the Lieutenant Governor of Jersey. …
- VGH Bayern, 16.08.2021 - 19 ZB 19.2491
Verlustfeststellung gegenüber einem alkoholabhängigen Unionsbürger
- VG Ansbach, 20.07.2020 - AN 11 K 18.01995
Verlust des Rechts auf Einreise und Aufenthalt in der Bundesrepublik
- Generalanwalt beim EuGH, 10.03.2005 - C-503/03
Kommission / Spanien - Richtlinie 64/221/EWG - Angehörige von Drittstaaten, die …
- Generalanwalt beim EuGH, 17.02.1998 - C-348/96
Strafverfahren gegen Donatella Calfa. - Öffentliche Ordnung - Tourist mit …
- VG Ansbach, 18.01.2022 - AN 11 K 20.00972
Erfolglose Klage wegen Verlustfeststellung des Rechts auf Einreise und Aufenthalt
- VG Ansbach, 16.03.2022 - AN 5 K 21.01319
Verlustfeststellung, Sog. Abreißen des Integrationszusammenhanges, …
- VG Ansbach, 28.04.2020 - AN 5 K 19.02522
Verlust des Freizügigkeitsrechts eines Unionsbürgers nach strafgerichtlicher …
- VG Ansbach, 09.11.2022 - AN 11 K 22.01241
Verlustfeststellung Freizügigkeitsrecht EU, Drogenproblematik, …
- VG München, 26.07.2022 - M 4 K 22.995
Verlustfeststellung der Freizügigkeit mit achtjähriger Wiedereinreisesperre
- VGH Bayern, 24.11.2020 - 19 ZB 20.1460
Verlustfeststellung gegenüber einem im Bundesgebiet aufgewachsenen Unionsbürger …
- VG Ansbach, 15.01.2020 - AN 5 K 18.02322
Feststellung des Verlusts des Freizügigkeitsrechts
- VG Ansbach, 12.11.2019 - AN 5 K 18.01084
Feststellung des Verlusts des Rechts auf Einreise und Aufenthalt in die …
- Generalanwalt beim EuGH, 11.12.2003 - C-386/02
Baldinger
- VG Ansbach, 17.08.2020 - AN 11 S 18.02250
Verlustfeststellung des Freizügigkeitsrechts bei mehrjähriger Freiheitsstrafe …
- VG Ansbach, 07.12.2017 - AN 5 K 15.01330
Verlustfeststellung Freizügigkeitsrecht kroatischer Staatsangehöriger
- VG Ansbach, 04.02.2020 - AN 5 K 18.01791
Verlustfeststellung des Freizügigkeitsrechts wegen einer Vielzahl von …
- VG Ansbach, 04.06.2020 - AN 11 K 18.00414
Feststellung des Verlusts des Rechts auf Einreise- und Aufenthalt eines ein …
- VG Ansbach, 21.03.2019 - AN 5 K 17.01620
Erfolglose Klage gegen Verlustfeststellung des Rechts auf Einreise- und …
Rechtsprechung
Generalanwalt beim EuGH, 26.11.1996 - C-65/95 |
Volltextveröffentlichung
- EU-Kommission
The Queen gegen Secretary of State for the Home Department, ex parte Mann Singh Shingara (C-65/95) und ex parte Abbas Radiom (C-111/95).
Verfahrensgang
- Generalanwalt beim EuGH, 26.11.1996 - C-65/95
- EuGH, 17.06.1997 - C-65/95
Wird zitiert von ... (5) Neu Zitiert selbst (18)
- EuGH, 18.05.1982 - 115/81
Adoui und Cornuaille / Belgischer Staat
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 26.11.1996 - C-65/95
114 Die Antwort des Gerichtshofes sollte meines Erachtens von der bisherigen Rechtsprechung zu Ausweisungsverfügungen gegenüber Gemeinschaftsangehörigen ausgehen (Urteil Adoui und Cornuaille, a. a. O.) und sodann die Anwendung der Artikel 8 und 9 der Richtlinie auf die vom vorlegenden Gericht angeführten Sachverhalte prüfen.In seinem Urteil Adoui und Cornuaille hat der Gerichtshof bei der Beantwortung einer Vorlagefrage bezueglich der Dauer der Wirkungen von Ausweisungsverfügungen gegenüber Ausländern(42) folgenden Grundsatz aufgestellt:.
119 Ob die ursprüngliche Ausweisungsverfügung seinerzeit angefochten und bestätigt oder nicht angefochten und daher nach Ablauf der gesetzlichen Anfechtungsfristen(43) bestandskräftig wurde, meines Erachtens ist die in dem Urteil Adoui und Cornuaille gefundene Lösung ohne Einschränkung anwendbar.
120 Die erste Folgerung hängt mit der eigentlichen Daseinsberechtigung der Ausweisung zusammen; ihre Legitimität ist durch das Urteil Adoui und Cornuaille unterstrichen worden, wenn es dort heisst: "Ist ... jedoch eine gemeinschaftsrechtlich wirksame Ausweisungsverfügung erlassen worden, die noch immer in der Weise Rechtsfolgen hat, daß dem Betroffenen das Betreten des Hoheitsgebiets des betreffenden Staates verboten ist, sieht das Gemeinschaftsrecht zugunsten des Betroffenen kein Recht auf Zugang zu diesem Hoheitsgebiet während der Prüfung seines neuen Antrags vor."(44) Erst recht bleibt die Einreise verboten, wenn nach dieser Prüfung die Antwort auf den neuen Antrag negativ ausfällt.
Zwischen der Einlegung eines Rechtsbehelfs und der eines anderen muß, wie im Urteil Adoui und Cornuaille ausgeführt, eine angemessene Frist verstrichen sein.
129 Wenn der durch eine gültige Ausweisung betroffene Staatsangehörige, wie im Urteil Adoui und Cornuaille anerkannt, kein Recht auf Einreise in das Hoheitsgebiet des entsprechenden Mitgliedstaats hat, solange sein neuer Antrag geprüft wird, so kann ein solches Recht - jetzt nicht auf Einreise, sondern auf Aufenthalt - schon gar nicht anerkannt werden, wenn er in das Land unter Verletzung der gegen ihn ergangenen Ausweisungsverfügung eingereist ist.
(31) - Urteil vom 18. Mai 1982 in den verbundenen Rechtssachen 115/81 und 116/81 (Adoui und Cornuaille, Slg. 1982, 1665).
- EuGH, 30.11.1995 - C-175/94
The Queen / Secretary of State for the Home Department, ex parte Gallagher
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 26.11.1996 - C-65/95
110 Wie der Gerichtshof im Urteil Gallagher ausgeführt hat, "besteht der Unterschied zwischen den Absätzen 1 und 2 des Artikels 9 gerade darin, daß in den von Absatz 1 erfassten Fällen die Stellungnahme dem Erlaß der Entscheidung vorausgehen muß, während in den von Absatz 2 erfassten Fällen die Stellungnahme nach dem Erlaß der Entscheidung und nur auf Antrag des Betroffenen eingeholt wird, falls er die Entscheidung anficht".(40).(39) - Berücksichtigt werden müssen die folgenden Ausführungen des Urteils vom 30. November 1995 in der Rechtssache C-175/94 (Gallagher, Slg. 1995, I-4253): "Somit bezieht sich Artikel 9 Absatz 1 auf den Fall eines Staatsangehörigen eines Mitgliedstaats, der sich bereits rechtmässig im Hoheitsgebiet eines anderen Mitgliedstaats aufhält.
- EuGH, 15.10.1987 - 222/86
Unectef / Heylens
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 26.11.1996 - C-65/95
71 Diese Entwicklung der Rechtsprechung wurde vom Gerichtshof in seinem Urteil vom 3. Dezember 1992 in der Rechtssache Oleificio Borelli/Kommission(23) unter Hinweis auf seine frühere Rechtsprechung klar zusammengefasst: "Wie der Gerichtshof nämlich insbesondere in den Urteilen vom 15. Mai 1986 in der Rechtssache 222/84 (Johnston, Slg. 1986, 1651, Randnr. 18) und vom 15. Oktober 1987 in der Rechtssache 222/86 (Heylens, Slg. 1987, 4097, Randnr. 14) ausgeführt hat, stellt die Möglichkeit der gerichtlichen Kontrolle aller Entscheidungen einer nationalen Behörde einen allgemeinen Grundsatz des Gemeinschaftsrechts dar, der sich aus den gemeinsamen Verfassungstraditionen der Mitgliedstaaten ergibt und in den Artikeln 6 und 13 der Europäischen Menschenrechtskonvention verankert ist"(24).74 Für den besonderen Bereich der Freizuegigkeit der Arbeitnehmer hatte das Urteil Heylens, a. a. O., diese bereits als Grundrecht qualifiziert, das jedem Arbeitnehmer der Gemeinschaft vom Vertrag verliehen sei, und ausgeführt, daß "die Gewährleistung eines effektiven Rechtsschutzes wesentlich davon ab[hängt], daß Entscheidungen einer innerstaatlichen Behörde, durch die die Gewährung dieses Rechts verweigert wird, vor Gericht angefochten werden können"(27).
- EuGH, 05.02.1991 - C-363/89
Roux / Belgischer Staat
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 26.11.1996 - C-65/95
(10) - In Randnummer 17 des Urteils vom 7. Juli 1992 in der Rechtssache C-370/90 (Singh, Slg. 1992, I-4265, insbesondere I-4294) heisst es: "Zu diesem Zweck haben die Staatsangehörigen der Mitgliedstaaten insbesondere das unmittelbar aus den Artikeln 48 und 52 EWG-Vertrag fließende Recht, in das Hoheitsgebiet der anderen Mitgliedstaaten einzureisen und sich dort aufzuhalten, um dort eine wirtschaftliche Tätigkeit im Sinne dieser Bestimmungen auszuüben (vgl. insbesondere Urteile vom 8. April 1976 in der Rechtssache 48/75, Royer, Slg. 1976, 497, Randnr. 31, und vom 5. Februar 1991 in der Rechtssache C-363/89, Roux, Slg. 1991, I-273, Randnr. 9).". - EuGH, 26.02.1992 - C-357/89
Raulin / Minister van Onderwijs en Wetenschappen
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 26.11.1996 - C-65/95
(8) - Die Rechtsprechung des Gerichtshofes betrachtete als durch die Freizuegigkeit Begünstigte auch Touristen als Empfänger von Dienstleistungen (Urteil vom 31. Januar 1984 in den verbundenen Rechtssachen 286/82 und 26/83, Luisi und Carbone, Slg. 1984, 377) und Studenten (Urteil vom 26. Februar 1992 in der Rechtssache C-357/89, Raulin, Slg. 1992, I-1027). - EuGH, 07.07.1992 - C-370/90
The Queen / Immigration Appeal Tribunal und Surinder Singh, ex parte Secretary of …
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 26.11.1996 - C-65/95
(10) - In Randnummer 17 des Urteils vom 7. Juli 1992 in der Rechtssache C-370/90 (Singh, Slg. 1992, I-4265, insbesondere I-4294) heisst es: "Zu diesem Zweck haben die Staatsangehörigen der Mitgliedstaaten insbesondere das unmittelbar aus den Artikeln 48 und 52 EWG-Vertrag fließende Recht, in das Hoheitsgebiet der anderen Mitgliedstaaten einzureisen und sich dort aufzuhalten, um dort eine wirtschaftliche Tätigkeit im Sinne dieser Bestimmungen auszuüben (vgl. insbesondere Urteile vom 8. April 1976 in der Rechtssache 48/75, Royer, Slg. 1976, 497, Randnr. 31, und vom 5. Februar 1991 in der Rechtssache C-363/89, Roux, Slg. 1991, I-273, Randnr. 9).". - EuGH, 04.12.1974 - 41/74
Van Duyn / Home Office
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 26.11.1996 - C-65/95
(13) - In dem Urteil vom 4. Dezember 1974 in der Rechtssache 41/74 (Van Duyn, Slg. 1974, 1337) heisst es ausdrücklich: "Die in ... der Richtlinie 64/221 enthaltene Bestimmung will das Ermessen begrenzen, das den zuständigen Behörden bei der Einreise und Ausweisung von Ausländern nach den innerstaatlichen Rechtsvorschriften im allgemeinen zusteht.". - EuGH, 26.02.1975 - 67/74
Bonsignore / Oberstadtdirektor der Stadt Köln
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 26.11.1996 - C-65/95
(29) - Urteil vom 26. Februar 1975 in der Rechtssache 67/74 (Bonsignore, Slg. 1975, 297). - EuGH, 28.10.1975 - 36/75
Rutili / Ministre de l'intérieur
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 26.11.1996 - C-65/95
(16) - In dem Urteil vom 28. Oktober 1975 in der Rechtssache 36/75 (Rutili, Slg. 1975, 1219) heisst es: "Die Mitgliedstaaten können auch weiterhin kraft des Vorbehalts des Artikels 48 Absatz 3 im wesentlichen frei nach ihren nationalen Bedürfnissen bestimmen, was die öffentliche Ordnung verlangt. - EuGH, 08.04.1976 - 48/75
Royer
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 26.11.1996 - C-65/95
(10) - In Randnummer 17 des Urteils vom 7. Juli 1992 in der Rechtssache C-370/90 (Singh, Slg. 1992, I-4265, insbesondere I-4294) heisst es: "Zu diesem Zweck haben die Staatsangehörigen der Mitgliedstaaten insbesondere das unmittelbar aus den Artikeln 48 und 52 EWG-Vertrag fließende Recht, in das Hoheitsgebiet der anderen Mitgliedstaaten einzureisen und sich dort aufzuhalten, um dort eine wirtschaftliche Tätigkeit im Sinne dieser Bestimmungen auszuüben (vgl. insbesondere Urteile vom 8. April 1976 in der Rechtssache 48/75, Royer, Slg. 1976, 497, Randnr. 31, und vom 5. Februar 1991 in der Rechtssache C-363/89, Roux, Slg. 1991, I-273, Randnr. 9).". - EuGH, 27.10.1977 - 30/77
Regina / Bouchereau
- EuGH, 31.01.1984 - 286/82
Luisi und Carbone / Ministero dello Tesoro
- EuGH, 21.02.1991 - 143/88
Zuckerfabrik Süderdithmarschen und Zuckerfabrik Soest / Hauptzollamt Itzehoe und …
- EuGH, 18.10.1990 - 297/88
Dzodzi / Belgischer Staat
- EGMR, 15.11.1996 - 22414/93
CHAHAL c. ROYAUME-UNI
- EuGH - C-445/93 (anhängig)
Parlament / Kommission
- EuGH, 15.05.1986 - 222/84
Johnston / Chief Constable of the Royal Ulster Constabulary
- EuGH, 05.03.1980 - 98/79
Pecastaing / Belgischer Staat
- Generalanwalt beim EuGH, 10.04.2018 - C-89/17
Generalanwalt Bobek: Kehrt ein Unionsbürger in seinen Herkunftsmitgliedstaat …
46 Vgl. in diesem Sinne Schlussanträge des Generalanwalts Ruiz-Jarabo Colomer in den verbundenen Rechtssachen Shingara und Radiom (C-65/95 und C-111/95, EU:C:1996:451, Nr. 60).Vgl. in diesem Sinne Schlussanträge des Generalanwalts Ruiz-Jarabo Colomer in den verbundenen Rechtssachen Shingara und Radiom (C-65/95 und C-111/95, EU:C:1996:451, Nrn. 70 ff.).
58 Vgl. z. B. Urteile vom 5. März 1980, Pecastaing (…98/79, EU:C:1980:69, Rn. 11), und vom 17. Juni 1997, Shingara und Radiom (C-65/95 und C-111/95, EU:C:1997:300, Rn. 24).
- Generalanwalt beim EuGH, 11.07.2002 - C-466/00
Keine Erwiderungsmöglichkeit auf die Schlussanträge des Generalanwalts; …
41: - Siehe beispielsweise die Urteile des Gerichtshofes vom 30. April 1996 in der Rechtssache C-13/94 ( P./S., Slg. 1996, I-2143, Randnr. 16); vom 12. Dezember 1996 in den verbundenen Rechtssachen C-74/95 und C-129/95 ( Strafverfahren gegen X, Slg. 1996, I-6609, Randnr. 25; vom 17. Dezember 1998 in der Rechtssache Baustahlgewebe, zitiert in Fußnote 35, Randnr. 29; vom 27. November 2001 in der Rechtssache C-270/99 P (Z./Parlament, Slg. 2001, I-09197, Randnr. 24, sowie die Schlussanträge des Generalanwalts Lenz vom 15. Juni 1988 in der Rechtssache 236/87 (Bergemann, Slg. 1988, 5125, Nr. 29) und vom 16. Juni 1994 in der Rechtssache C-23/93 (TV10 SA, Slg. 1994, I-4795, Nrn. 76 ff.); des Generalanwalts van Gerven vom 5. Dezember 1989 in der Rechtssache C-326/88 (Hansen, Slg. 1989, I-2911, Nr. 14); des Generalanwalts Darmon vom 7. Februar 1991 in der Rechtssache C-49/88 (Al-Jubail Fertilizer/Rat, Slg. 1991, I-3205, Nrn. 111 f.); des Generalanwalts Ruiz-Jarabo vom 26. November 1996 in den verbundenen Rechtssachen C-65/95 und C-111/95 (Shingara und Radrom, Slg. 1997, I-3343, Nr. 71); des Generalanwalts Tesauro vom 13. März 1997 in der Rechtssache C-368/95 (Familiapress, Slg. 1997, 3689, Nr. 28); des Generalanwalts Jacobs vom 28. Januar 1999 in den verbundenen Rechtssachen C-115/97, C-116/97 und C-117/97 (Albany, Slg. 1999, I-5751, Nrn. 144 ff.); des Generalanwalts La Pergola vom 18. Mai 1999 in der Rechtssache C-273/97 (Sirdar, Slg. 1999, I-7403, Nr. 24) und des Generalanwalts Mischo vom 20. September 2001 in der Rechtssache C-94/00 (Roquette Frères, Slg. I-0000 , Nr. 33). - Generalanwalt beim EuGH, 08.09.2016 - C-133/15
Chavez-Vilchez u.a. - Vorlage zur Vorabentscheidung - Unionsbürgerschaft - Art. …
- Generalanwalt beim EuGH, 21.10.2004 - C-136/03
Dörr und Ünal
16 - Schlussanträge vom 26. November 1996 in den Rechtssachen C-65/95 und C-111/95 (Urteil vom 17. Juni 1997, Shingara und Radiom, Slg. 1997, I-3343). - Generalanwalt beim EuGH, 11.12.2003 - C-386/02
Baldinger
11 - Schlussanträge vom 26. November 1996 in den verbundenen Rechtssachen C-65/95 und C-111/95 (Shingara und Radiom, Slg. 1997, I-3343, Nr. 34).