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   EuGH, 30.06.1997 - C-66/97   

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https://dejure.org/1997,4658
EuGH, 30.06.1997 - C-66/97 (https://dejure.org/1997,4658)
EuGH, Entscheidung vom 30.06.1997 - C-66/97 (https://dejure.org/1997,4658)
EuGH, Entscheidung vom 30. Juni 1997 - C-66/97 (https://dejure.org/1997,4658)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • lexetius.com

    Vorabentscheidungsersuchen - Unzulässigkeit

  • Europäischer Gerichtshof

    Banco de Fomento e Exterior

  • EU-Kommission PDF

    Banco de Fomento e Exterior / Pechim u.a.

    EG-Vertrag, Artikel 177; EG-Satzung des Gerichtshofes, Artikel 20
    Vorabentscheidungsverfahren - Zulässigkeit - Fragen, die sich nicht auf genau umschriebene technische Einzelheiten beziehen und die ohne Angaben zum tatsächlichen und rechtlichen Zusammenhang gestellt werden

  • EU-Kommission

    Banco de Fomento e Exterior / Pechim u.a.

  • Wolters Kluwer

    Zulässigkeit eines Vorabentscheidungsersuchens; Erfordernis im Rahmen eines Vorabentscheidungsverfahrens, das das vorlegende Gericht den tatsächlichen und rechtlichen Rahmen der von ihm gestellten Fragen umreißt; Fehlende Angabe der Merkmale der Tätigkeit der klagenden ...

  • Judicialis

    EGV Art. 59; ; EGV Art. 90; ; EGV Art. 92

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    EGV Art. 59; EGV Art. 90; EGV Art. 92
    Vorabentscheidungsverfahren - Zulässigkeit - Fragen, die sich nicht auf genau umschriebene technische Einzelheiten beziehen und die ohne Angaben zum tatsächlichen und rechtlichen Zusammenhang gestellt werden - [EG-Vertrag, Artikel 177 - EG-Satzung des Gerichtshofes, ...

Sonstiges

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Vorabentscheidungsersuchen des Tribunal de Comarca Lissabon - Auslegung der Artikel 59, 90 und 92 EG-Vertrag - Nationale Rechtsvorschriften, durch die einer Bank des öffentlichen Sektors außergewöhnliche Vorrechte zuerkannt werden

 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (9)

  • EuGH, 13.03.1996 - C-326/95

    Banco de Fomento e Exterior / Pechim u.a.

    Auszug aus EuGH, 30.06.1997 - C-66/97
    Dieser Beschluß ist im Rahmen eines beim Tribunal Cível da Comarca Lissabon anhängigen Rechtsstreits ergangen, in dem bereits dieselben fünf Vorabentscheidungsfragen vorgelegt worden sind, die zum Beschluß des Gerichtshofes vom 13. März 1996 in der Rechtssache C-326/95 (Banco de Fomento e Exterior, Slg. 1996, I-1385) geführt haben.

    In der Rechtssache C-326/95 hatten die Beklagten des Ausgangsverfahrens das Vorgehen der BFE für rechtswidrig gehalten, da das Decreto-Lei Nr. 41957 vom 13. November 1958 ( Diário do Governo , 2. Halbjahr 1958, S. 558), das der BFEzahlreiche Vorrechte einräume und es ihr insbesondere erlaube, Schulden nach dem Vollstreckungsverfahren für Steuersachen einzutreiben und zu diesem Zweck den aufgrund der Bankunterlagen ausgestellten Schuldschein als Vollstreckungstitel zu verwenden, gegen die Gemeinschaftsvorschriften über die Dienstleistungsfreiheit und die Wettbewerbsregeln verstoße.

  • EuGH, 26.01.1993 - C-322/90
    Auszug aus EuGH, 30.06.1997 - C-66/97
    Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofes verlangt das Erfordernis, zu einer für das nationale Gericht sachdienlichen Auslegung des Gemeinschaftsrechts zu gelangen, daß dieses Gericht den tatsächlichen und rechtlichen Rahmen der von ihm gestellten Fragen umreißt oder zumindest die tatsächlichen Annahmen erläutert, auf denen diese Fragen beruhen (vgl. insbesondere Urteil vom 26. Januar 1993 in den verbundenen Rechtssachen C-320/90, C-321/90 und C-322/90, Telemarsicabruzzo u. a., Slg. 1993, I-393, Randnr. 6, Beschlüsse vom 19. März 1993 in der Rechtssache C-157/92, Banchero, Slg. 1993, I-1085, Randnr. 4, vom 9. August1994 in der Rechtssache C-378/93, La Pyramide, Slg. 1994, I-3999, Randnr. 14, und vom 23. März 1995 in der Rechtssache C-458/93, Saddik, Slg. 1995, I-511, Randnr. 12).
  • EuGH, 23.03.1995 - C-458/93

    Strafverfahren gegen Saddik

    Auszug aus EuGH, 30.06.1997 - C-66/97
    Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofes verlangt das Erfordernis, zu einer für das nationale Gericht sachdienlichen Auslegung des Gemeinschaftsrechts zu gelangen, daß dieses Gericht den tatsächlichen und rechtlichen Rahmen der von ihm gestellten Fragen umreißt oder zumindest die tatsächlichen Annahmen erläutert, auf denen diese Fragen beruhen (vgl. insbesondere Urteil vom 26. Januar 1993 in den verbundenen Rechtssachen C-320/90, C-321/90 und C-322/90, Telemarsicabruzzo u. a., Slg. 1993, I-393, Randnr. 6, Beschlüsse vom 19. März 1993 in der Rechtssache C-157/92, Banchero, Slg. 1993, I-1085, Randnr. 4, vom 9. August1994 in der Rechtssache C-378/93, La Pyramide, Slg. 1994, I-3999, Randnr. 14, und vom 23. März 1995 in der Rechtssache C-458/93, Saddik, Slg. 1995, I-511, Randnr. 12).
  • EuGH, 26.01.1993 - C-321/90
    Auszug aus EuGH, 30.06.1997 - C-66/97
    Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofes verlangt das Erfordernis, zu einer für das nationale Gericht sachdienlichen Auslegung des Gemeinschaftsrechts zu gelangen, daß dieses Gericht den tatsächlichen und rechtlichen Rahmen der von ihm gestellten Fragen umreißt oder zumindest die tatsächlichen Annahmen erläutert, auf denen diese Fragen beruhen (vgl. insbesondere Urteil vom 26. Januar 1993 in den verbundenen Rechtssachen C-320/90, C-321/90 und C-322/90, Telemarsicabruzzo u. a., Slg. 1993, I-393, Randnr. 6, Beschlüsse vom 19. März 1993 in der Rechtssache C-157/92, Banchero, Slg. 1993, I-1085, Randnr. 4, vom 9. August1994 in der Rechtssache C-378/93, La Pyramide, Slg. 1994, I-3999, Randnr. 14, und vom 23. März 1995 in der Rechtssache C-458/93, Saddik, Slg. 1995, I-511, Randnr. 12).
  • EuGH, 09.08.1994 - C-378/93

    La Pyramide

    Auszug aus EuGH, 30.06.1997 - C-66/97
    Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofes verlangt das Erfordernis, zu einer für das nationale Gericht sachdienlichen Auslegung des Gemeinschaftsrechts zu gelangen, daß dieses Gericht den tatsächlichen und rechtlichen Rahmen der von ihm gestellten Fragen umreißt oder zumindest die tatsächlichen Annahmen erläutert, auf denen diese Fragen beruhen (vgl. insbesondere Urteil vom 26. Januar 1993 in den verbundenen Rechtssachen C-320/90, C-321/90 und C-322/90, Telemarsicabruzzo u. a., Slg. 1993, I-393, Randnr. 6, Beschlüsse vom 19. März 1993 in der Rechtssache C-157/92, Banchero, Slg. 1993, I-1085, Randnr. 4, vom 9. August1994 in der Rechtssache C-378/93, La Pyramide, Slg. 1994, I-3999, Randnr. 14, und vom 23. März 1995 in der Rechtssache C-458/93, Saddik, Slg. 1995, I-511, Randnr. 12).
  • EuGH, 01.04.1982 - 141/81

    Holdijk

    Auszug aus EuGH, 30.06.1997 - C-66/97
    Der Gerichtshof hat daran erinnert, daß er darauf zu achten hat, daß diese Möglichkeit in Anbetracht der Tatsache, daß den Beteiligten nach dieser Bestimmung nur die Vorlageentscheidungen zugestellt werden, gewahrt wird (Urteil vom 1. April 1982 in den verbundenen Rechtssachen 141/81, 142/81 und 143/81, Holdijk u. a., Slg. 1982, 1299, Randnr. 6, und Beschluß Saddik, a. a. O., Randnr. 13).
  • EuGH, 19.03.1993 - C-157/92

    Pretore di Genova / Banchero

    Auszug aus EuGH, 30.06.1997 - C-66/97
    Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofes verlangt das Erfordernis, zu einer für das nationale Gericht sachdienlichen Auslegung des Gemeinschaftsrechts zu gelangen, daß dieses Gericht den tatsächlichen und rechtlichen Rahmen der von ihm gestellten Fragen umreißt oder zumindest die tatsächlichen Annahmen erläutert, auf denen diese Fragen beruhen (vgl. insbesondere Urteil vom 26. Januar 1993 in den verbundenen Rechtssachen C-320/90, C-321/90 und C-322/90, Telemarsicabruzzo u. a., Slg. 1993, I-393, Randnr. 6, Beschlüsse vom 19. März 1993 in der Rechtssache C-157/92, Banchero, Slg. 1993, I-1085, Randnr. 4, vom 9. August1994 in der Rechtssache C-378/93, La Pyramide, Slg. 1994, I-3999, Randnr. 14, und vom 23. März 1995 in der Rechtssache C-458/93, Saddik, Slg. 1995, I-511, Randnr. 12).
  • EuGH, 26.01.1993 - C-320/90

    Telemarsicabruzzo u.a. / Circostel u.a.

    Auszug aus EuGH, 30.06.1997 - C-66/97
    Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofes verlangt das Erfordernis, zu einer für das nationale Gericht sachdienlichen Auslegung des Gemeinschaftsrechts zu gelangen, daß dieses Gericht den tatsächlichen und rechtlichen Rahmen der von ihm gestellten Fragen umreißt oder zumindest die tatsächlichen Annahmen erläutert, auf denen diese Fragen beruhen (vgl. insbesondere Urteil vom 26. Januar 1993 in den verbundenen Rechtssachen C-320/90, C-321/90 und C-322/90, Telemarsicabruzzo u. a., Slg. 1993, I-393, Randnr. 6, Beschlüsse vom 19. März 1993 in der Rechtssache C-157/92, Banchero, Slg. 1993, I-1085, Randnr. 4, vom 9. August1994 in der Rechtssache C-378/93, La Pyramide, Slg. 1994, I-3999, Randnr. 14, und vom 23. März 1995 in der Rechtssache C-458/93, Saddik, Slg. 1995, I-511, Randnr. 12).
  • EuGH, 03.03.1994 - C-316/93

    Vaneetveld / Le Foyer

    Auszug aus EuGH, 30.06.1997 - C-66/97
    Der Gerichtshof hat zwar ausgeführt, daß das Erfordernis, daß das vorlegende Gericht den tatsächlichen und rechtlichen Rahmen der von ihm gestellten Fragen umreißt, in dem Fall weniger zwingend ist, in dem sich die Fragen auf präzise fachliche Punkte beziehen und es dem Gerichtshof erlauben, eine sachdienliche Antwort zu geben, selbst wenn das vorlegende Gericht die rechtliche und tatsächliche Lage nicht erschöpfend dargestellt hat (Urteil vom 3. März 1994 in der Rechtssache C-316/93, Vaneetveld, Slg. 1994, I-763, Randnr. 13).
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