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EuGH, 30.06.2016 - C-669/15 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
Sonstiges (3)
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)
ERDF
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)
Vorlage zur Vorabentscheidung - Fehlen eines rechtlichen Rahmens - Offensichtliche Unzulässigkeit - Art. 53 Abs. 2 und Art. 94 der Verfahrensordnung des Gerichtshofs
- EU-Kommission (Verfahrensmitteilung)
Vorabentscheidungsersuchen
Wird zitiert von ... (2)
- EuGH, 25.05.2020 - C-643/19
Resopre - Vorlage zur Vorabentscheidung - Art. 53 Abs. 2 der Verfahrensordnung …
Da der Wortlaut der Vorlagefrage dahin ausgelegt werden kann, dass er sich auf eine Konzession wie auch auf einen öffentlichen Auftrag bezieht, sind die Regierungen der Mitgliedstaaten sowie die anderen Beteiligten nicht in der Lage, gemäß Art. 23 der Satzung sachgerecht Stellung zu nehmen (vgl. in diesem Sinne Beschlüsse vom 30. Juni 2016, ERDF, C-669/15, nicht veröffentlicht, EU:C:2016:509, Rn. 16 und 20, …sowie vom 23. November 2017, Cunha Martins, C-131/17, nicht veröffentlicht, EU:C:2017:902, Rn. 12). - OLG Jena, 14.07.2016 - AuslA R 36/16
Auslieferung, Zulässigkeit, Rumänien, Haftbedingungen
"...Die in Rumänien zu erwartenden Haftbedingungen stehen der Haftanordnung nicht grundsätzlich entgegen, da sie die Annahme einer durch § 73 IRG begründeten, von vornherein bestehenden Unzulässigkeit der Auslieferung nicht tragen; dies gilt auch unter Berücksichtigung des vom Verfolgten für seine gegenteilige Ansicht angeführten Urteils des EuGH vom 05.04.2016 (Az. C-404/15 und C-669/15 PPU, bei juris).