Schlußanträge unten: Generalanwalt beim EuGH, 29.03.1990

Rechtsprechung
   EuGH, 27.06.1990 - C-67/89   

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https://dejure.org/1990,3012
EuGH, 27.06.1990 - C-67/89 (https://dejure.org/1990,3012)
EuGH, Entscheidung vom 27.06.1990 - C-67/89 (https://dejure.org/1990,3012)
EuGH, Entscheidung vom 27. Juni 1990 - C-67/89 (https://dejure.org/1990,3012)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • lexetius.com
  • EU-Kommission PDF

    Berkenheide / Hauptzollamt Münster

    Verordnung Nr . 857/84 des Rates, Artikel 2 Absatz 2 und 3 Nr . 3;
    Landwirtschaft - Gemeinsame Marktorganisation - Milch und Milcherzeugnisse - Zusätzliche Abgabe für Milch - Festsetzung der nicht der Abgabe unterliegenden Referenzmengen - Berücksichtigung aussergewöhnlicher Ereignisse, die die Erzeugung betroffen haben - Grenzen - ...

  • EU-Kommission

    Berkenheide / Hauptzollamt Münster

  • Wolters Kluwer

    Zusätzliche Abgabe bei Überschreitung der Referenzmenge bei Lieferung von Milchmengen; Modalitäten der Berechnung der Referenzmenge; Berücksichtigung der Lage der im Jahr 1981 oder 1982 von einem außergewöhnlichen Ereignis betroffenen Erzeuger bei Wahl des Jahres 1983 ...

  • Judicialis

    Verordnung Nr. 857/84 des Rates vom 31. März 1984 Art. 2 Abs. 1; ; Verordnung Nr. 857/84 des Rates vom 31. März 1984 Art. 3 Nr. 3; ; Verordnung Nr. 1371/84 der Kommission vom 16. M... ai 1984 Art. 2 Abs. 1; ; Verordnung Nr. 1371/84 der Kommission vom 16. Mai 1984 Art. 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VO Nr. 857/84 Art. 2 Abs. 2

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (2)

  • EuGH, 25.11.1986 - 201/85

    Klensch / Secrétaire d'État

    Auszug aus EuGH, 27.06.1990 - C-67/89
    18 Wie der Gerichtshof im Urteil vom 25. November 1986 in den verbundenen Rechtssachen 201/85 und 202/85 ( Klensch u. a., Slg. 1986, 3477, Randnr. 14 ) festgestellt hat, soll die Möglichkeit einer Anpassung der Referenzmengen je nach Gruppen von Abgabepflichtigen die Mitgliedstaaten, die das Jahr 1982 oder 1983 als Referenzjahr zugrunde gelegt haben, in die Lage versetzen, die nach 1981 eingetretenen strukturellen Änderungen zu berücksichtigen.
  • EuGH, 27.06.1989 - 113/88

    Leukhardt / Hauptzollamt Reutlingen

    Auszug aus EuGH, 27.06.1990 - C-67/89
    14 Wie der Gerichtshof zuletzt in dem Urteil vom 27. Juni 1989 in der Rechtssache 113/88 ( Leukhardt, Slg. 1989, 1991, Randnr. 13 ) entschieden hat, lassen Struktur und Ziel der Regelung über die zusätzliche Abgabe erkennen, daß sie eine erschöpfende Aufzählung der Situationen enthält, in denen Referenzmengen oder individuelle Mengen zugeteilt werden können, und daß sie genaue Regeln für die Festsetzung dieser Mengen aufstellt.
  • BFH, 17.12.1991 - VII R 49/91

    Bestimmung der Anlieferungsreferenzmenge Milch durch das Hauptzollamt

    Der EuGH hat mit Urteil vom 27. Juni 1990 Rs. C-67/89 (EuGHE 1990 I-2615) wie folgt entschieden:.

    Wie der EuGH in seiner in diesem Verfahren eingeholten Vorabentscheidung vom 27. Juni 1990 Rs. C-67/89 (a. a. O.) erkannt hat, läuft es zwar in einem Fall wie dem vorliegenden dem Gemeinschaftsrecht nicht zuwider, wenn die besondere Lage des Klägers bei der Festsetzung des Steigerungsabzugs berücksichtigt würde; die Regelung dieser Frage bleibt aber der Gestaltung der nationalen Rechtsordnung überlassen.

  • VG Hamburg, 08.07.2009 - 4 E 1677/09

    Werbung im Sinne von § 5 GlSpielWStVtr

    Dass im Zusammenhang mit dem ...-Urteil vom 21.10.1999 (- C-67/89 -) von Beschränkungen der "Spieltätigkeiten" die Rede ist (...-Urteil Rz 67), liegt daran, dass der EuGH im ...-Urteil Formulierungen aus Entscheidungen betreffend Lotterien und Geldspielautomaten zitiert.".
  • Generalanwalt beim EuGH, 21.05.1992 - C-264/90

    Heinrich Wehrs gegen Hauptzollamt Lüneburg. - Zusätzliche Abgabe für Milch.

    (26) ° Vergleiche das Urteil in der Rechtssache Mulder, a. a. O., Randnr. 15; ferner die Urteile vom 27. Juni 1990 in der Rechtssache C-67/89 (Berkenheide, Slg. 1990, I-2615, Randnr. 14) sowie vom 10. Januar 1992 in der Rechtssache C-177/90 (Kühn, Slg. 1992, I-35, Randnr. 11).
  • BVerwG, 08.03.1994 - 3 C 20.91

    Gewährung einer Prämie für die Nichtvermarktung von Milch und Milcherzeugnissen

    Der Europäische Gerichtshof hat in ständiger Rechtsprechung zu Art. 3 Nr. 3 VO (EWG) Nr. 857/84 entschieden, daß Struktur und Ziel der Regelung über die zusätzliche Abgabe erkennen lassen, daß sie eine erschöpfende Aufzählung der Situationen enthält, in denen Referenzmengen oder individuelle Mengen zugeteilt werden können, und daß sie genaue Regeln für die Festsetzung dieser Mengen aufstellt (vgl. EuGH, Urteil vom 7. Juni 1990, Rs C-67/89 - Berkenheide - und Urteil vom 10. Januar 1992, Rs C-177/90 - Kühn - ).
  • BVerwG, 24.09.1992 - 3 C 76.90

    Anspruch auf Erteilung einer Bescheinigung nach § 9 Abs. 2 S. 1 Nr. 1

    Wie der Europäische Gerichtshof in ständiger Rechtsprechung zu Art. 3 Nr. 3 VO (EWG) Nr. 857/84 entschieden hat, lassen Struktur und Ziel der Regelung über die zusätzliche Abgabe erkennen, daß sie eine erschöpfende Aufzählung der Situation enthält, in denen Referenzmengen oder individuelle Mengen zugeteilt werden können, und daß sie genaue Regeln für die Festsetzung dieser Mengen aufstellt (Urteile vom 27. Juni 1990, Rechtssache C-67/89 - Berkenheide - und vom 10. Januar 1992, Rechtssache C-177/90 - Kühn -).
  • BFH, 09.07.1991 - VII B 239/90

    Antrag auf einstweilige Anordnung auf Aussetzung der Vollziehung eines negativen

    In diesem Zusammenhang verweist der Antragsteller auf das Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Gemeinschaften (EuGH) vom 27. Juni 1990 Rs C-67/89 (Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung 1990, 710; noch nicht amtlich veröffentlicht).
  • VG Hamburg, 10.05.2007 - 4 E 690/07
    Dass im Zusammenhang mit dem Zenatti-Urteil vom 21.10.1999 (- C-67/89 -) von Beschränkungen der "Spieltätigkeiten" die Rede ist (Gambelli-Urteil Rz 67), liegt daran, dass der EuGH im Zenatti-Urteil Formulierungen aus Entscheidungen betreffend Lotterien und Geldspielautomaten zitiert.
  • VG Hamburg, 10.05.2007 - 4 E 921/07

    Übergangsweise Fortgeltung des staatlichen Oddset-Monopols

    Dass im Zusammenhang mit dem Zenatti-Urteil vom 21.10.1999 (- C-67/89 -) von Beschränkungen der "Spieltätigkeiten" die Rede ist (Gambelli-Urteil Rz 67), liegt daran, dass der EuGH im Zenatti-Urteil Formulierungen aus Entscheidungen betreffend Lotterien und Geldspielautomaten zitiert.
  • Generalanwalt beim EuGH, 26.09.1991 - C-177/90

    Ralf-Herbert Kühn gegen Landwirtschaftskammer Weser-Ems. - Zusätzliche Abgabe für

    Sie weisen außerdem auf das Urteil Berkenheide (Urteil vom 27. Juni 1990 in der Rechtssache C-67/89, Slg. 1990, I-2615) hin, in dem der Gerichtshof nach Bezugnahme auf dieselben Bestimmungen, die hier in Frage stehen, festgestellt hat, daß.
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   Generalanwalt beim EuGH, 29.03.1990 - C-67/89   

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https://dejure.org/1990,20908
Generalanwalt beim EuGH, 29.03.1990 - C-67/89 (https://dejure.org/1990,20908)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 29.03.1990 - C-67/89 (https://dejure.org/1990,20908)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 29. März 1990 - C-67/89 (https://dejure.org/1990,20908)
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Volltextveröffentlichung

  • EU-Kommission PDF

    Alfons Berkenheide gegen Hauptzollamt Münster.

    Zusätzliche Abgabe für Milch

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • EuGH, 17.05.1988 - 84/87

    Erpelding / Secrétaire d'État à l'Agriculture und à la Viticulture

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 29.03.1990 - C-67/89
    12. Daß Artikel 3 Nr. 3 der Verordnung Nr. 857/84 eng auszulegen ist, bestätigt die Rechtsprechung des Gerichtshofes, insbesondere sein Urteil in der Rechtssache 84/87 (Erpelding/Secrétaire d'État à l'agriculture et à la viticulture, Slg. 1988, 2647).

    Wie bereits erwähnt, entschied der Gerichtshof in der genannten Rechtssache 84/87, Erpelding, daß die Verordnung Nr. 857/84 genaue Regeln für die Festsetzung der Referenzmengen enthält.

    Zudem regelt Artikel 3 Nr. 3 bereits Härtefälle, und wenn der Gesetzgeber der Gemeinschaft den Erzeugern, deren Milchproduktion während des vom betroffenen Mitgliedstaat gewählten Referenzjahres von einem außergewöhnlichen Ereignis betroffen war, die Wahl eines anderen Referenzjahres innerhalb des Zeitraums 1981 bis 1983 läßt, so hat er damit der besonderen Lage dieser Erzeuger gebührend Rechnung getragen (Rechtssache 84/87, Erpelding, Randnr. 28).

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