Schlußanträge unten: Generalanwalt beim EuGH, 23.03.1994

Rechtsprechung
   EuGH, 02.06.1994 - C-69/93, C-258/93   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1994,1612
EuGH, 02.06.1994 - C-69/93, C-258/93 (https://dejure.org/1994,1612)
EuGH, Entscheidung vom 02.06.1994 - C-69/93, C-258/93 (https://dejure.org/1994,1612)
EuGH, Entscheidung vom 02. Juni 1994 - C-69/93, C-258/93 (https://dejure.org/1994,1612)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • lexetius.com
  • EU-Kommission PDF

    Punto Casa und PPV

    EWG-Vertrag, Artikel 30
    Freier Warenverkehr; Mengenmässige Beschränkungen; Maßnahmen gleicher Wirkung; Begriff; Hemmnisse, die sich aus nationalen Vorschriften ergeben, die die Verkaufsmodalitäten in nicht diskriminierender Weise regeln; Unanwendbarkeit des Artikels 30 EWG-Vertrag; ...

  • EU-Kommission

    Punto Casa und PPV

  • Wolters Kluwer

    Zulässigkeit einer nationalen Ladenschlussregelung; Vorliegen einer Maßnahme mit gleicher Wirkung wie eine mengenmäßige Beschränkung; Behinderung des Handels durch Anwendung nationaler Bestimmungen

  • riw-online.de(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)

    Freier Warenverkehr: Regelung des Geschäftsschlusses

  • opinioiuris.de

    Punto Casa und PPV

  • Judicialis

    EWG-Vertrag Art. 30; ; italienisches Gesetz Nr. 558 Art. 1 Abs. 2 Buchst. a

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Freier Warenverkehr - Mengenmässige Beschränkungen - Maßnahmen gleicher Wirkung - Begriff - Hemmnisse, die sich aus nationalen Vorschriften ergeben, die die Verkaufsmodalitäten in nicht diskriminierender Weise regeln - Unanwendbarkeit des Artikels 30 EWG-Vertrag - ...

  • rechtsportal.de

    EWG-Vertrag Art. 30, Art. 36
    Freier Warenverkehr - Mengenmäßige Beschränkungen - Maßnahmen gleicher Wirkung - Begriff - Hemmnisse, die sich aus nationalen Vorschriften ergeben, die die Verkaufsmodalitäten in nicht dirkriminierender Weise regeln - Unanwendbarkeit des Artikels 30 EWG-Vertrag - ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1994, 2141
  • NVwZ 1994, 989 (Ls.)
  • BB 1994, 606
 
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Wird zitiert von ... (18)Neu Zitiert selbst (2)

  • EuGH, 11.07.1974 - 8/74

    Dassonville - Maßnahme gleicher Wirkung wie mengenmäßige Einfuhrbeschränkungen

    Auszug aus EuGH, 02.06.1994 - C-69/93
    11 Nach ständiger Rechtsprechung ist jede Regelung, die geeignet ist, den innergemeinschaftlichen Handel unmittelbar oder mittelbar, tatsächlich oder potentiell zu behindern, als Maßnahme mit gleicher Wirkung wie eine mengenmässige Beschränkung anzusehen (Urteil vom 11. Juli 1974 in der Rechtssache 8/74, Dassonville, Slg. 1974, 837, Randnr. 5).
  • EuGH, 24.11.1993 - C-267/91

    Strafverfahren gegen Keck und Mithouard

    Auszug aus EuGH, 02.06.1994 - C-69/93
    Diese Regelungen fallen daher nicht in den Anwendungsbereich von Artikel 30 EWG-Vertrag (vgl. Urteil vom 24. November 1993 in den verbundenen Rechtssachen C-267/91 und C-268/91, Keck und Mithouard, Slg. 1993, I-6097, Randnrn.
  • EuGH, 20.06.1996 - C-418/93

    Semeraro Casa Uno u.a. / Sindaco del Comune di Erbusco u.a.

    9 Vorab ist darauf hinzuweisen, daß der Gerichtshof in seinem Urteil vom 2. Juni 1994 in den verbundenen Rechtssachen C-69/93 und C-258/93 (Punto Casa und PPV, Slg. 1994, I-2355) über Fragen desselben nationalen Gerichts entschieden hat, die im wesentlichen mit den in den vorliegenden Rechtssachen gestellten Fragen identisch waren, mit Ausnahme der Frage 1 Buchstaben d bis f in der Rechtssache C-332/94.

    10 Im Urteil Punto Casa und PPV ist der Gerichtshof seiner Rechtsprechung Keck und Mithouard (Urteil vom 24. November 1993 in den verbundenen Rechtssachen C-267/91 und C-268/91, Slg. 1993, I-6097) gefolgt.

    14 Im Urteil Punto Casa und PPV stellte der Gerichtshof zunächst fest, daß eine Regelung, die ° ebenso wie die hier vorliegende ° die Umstände betrifft, unter denen die Waren an die Verbraucher verkauft werden können, die im Urteil Keck und Mithouard aufgestellten Voraussetzungen erfuellt (Randnr. 13).

    22 Die Comune di Terlizzi, Beklagte des Ausgangsverfahrens in der Rechtssache C-9/94, die griechische Regierung und die Kommission sind demgegenüber der Auffassung, das Urteil Punto Casa und PPV beantworte die Frage des vorlegenden Gerichts betreffend Artikel 30 vollständig und zutreffend.

    23 Hierzu ist festzustellen, daß die Erklärungen, die das vorlegende Gericht in den vorliegenden Rechtssachen hinsichtlich der Auswirkungen der streitigen nationalen Rechtsvorschriften abgegeben hat, im wesentlichen mit denjenigen identisch sind, die es in den Rechtssachen abgegeben hatte, die zum Urteil Punto Casa und PPV geführt haben.

    27 Schließlich ist festzustellen, daß im vorliegenden Verfahren kein neuer Gesichtspunkt vorgetragen worden ist, der womöglich eine andere Beurteilung rechtfertigen könnte, als sie der Gerichtshof in den Urteilen Punto Casa und PPV sowie B & Q vorgenommen hat.

  • Generalanwalt beim EuGH, 02.06.2016 - C-148/15

    Deutsche Parkinson Vereinigung - Freier Warenverkehr - Art. 34 und 36 AEUV -

    30 - Vgl. Urteile vom 23. November 1989, B & Q (C-145/88, EU:C:1989:593), vom 16. Dezember 1992, B & Q (C-169/91, EU:C:1992:519) (beide schon vor dem Urteil Keck), und vom 2. Juni 1994, Punto Casa und PPV (C-69/93 und C-258/93, EU:C:1994:226) (nach dem Urteil Keck).
  • Generalanwalt beim EuGH, 25.01.1996 - C-418/93

    Semeraro Casa Uno Srl gegen Sindaco del Comune di Erbusco (C-418/93), Semeraro

    Mit Ausnahme der Rechtssache C-332/94, in der die Vorlagefragen nicht nur die Artikel 30 und 36 des Vertrages, sondern auch andere Gemeinschaftsvorschriften betreffen, hat der Gerichtshof die zur Vorabentscheidung vorgelegten Fragen bereits mit seinem Urteil vom 2. Juni 1994 in den verbundenen Rechtssachen C-69/93 und C-258/93 (Punto Casa und PPV) ( 7 ) beantwortet.

    Die vorliegenden Rechtssachen weisen eine außerordentliche Übereinstimmung mit den Rechtssachen G-69/93 und C-258/93 auf, die zu dem bereits angeführten Urteil Punto Casa und PPV geführt haben, und zwar sowohl in tatsächlicher Hinsicht als auch im Hinblick auf die vorgelegten Fragen.

    Es sei daran erinnert, daß der Wortlaut der betreffenden Vorabentscheidungsfragen mit demjenigen in den Rechtssachen C-69/93 und C-258/93 übereinstimmt.

    Meines Erachtens verleihen die in dem genannten Schreiben sowie in den Vorlagebeschlüssen angeführten Gesichtspunkte dem Sachverhalt keine andere Dimension als in den Rechtssachen C-69/93 und C-258/93.

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Rechtsprechung
   Generalanwalt beim EuGH, 23.03.1994 - C-69/93   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1994,22588
Generalanwalt beim EuGH, 23.03.1994 - C-69/93 (https://dejure.org/1994,22588)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 23.03.1994 - C-69/93 (https://dejure.org/1994,22588)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 23. März 1994 - C-69/93 (https://dejure.org/1994,22588)
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Volltextveröffentlichung

  • EU-Kommission PDF

    Punto Casa SpA gegen Sindaco del Comune di Capena und Comune di Capena und Promozioni Polivalenti Venete Soc. coop. arl (PPV) gegen Sindaco del Comune di Torri di Quartesolo und Comune di Torri di Quartesolo.

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • EuGH, 24.11.1993 - C-267/91

    Strafverfahren gegen Keck und Mithouard

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 23.03.1994 - C-69/93
    (10) - Verbundene Rechtssachen C-267/91 und C-268/91, noch nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht.
  • EuGH, 02.06.1994 - C-402/92

    Vereinbarkeit der niederländischen Regelung über die Ladenschlusszeiten für

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 23.03.1994 - C-69/93
    Alle in der vorliegenden Rechtssache angeführten Argumente habe ich schon in meinen Schlussanträgen vom 16. März 1994 in den verbundenen Rechtssachen C-401/92 (Tankstation 't Heukske vof) und C-402/92 (J. B. E. Börmans) behandelt.
  • Generalanwalt beim EuGH, 16.03.1994 - C-401/92

    Strafverfahren gegen Tankstation 't Heukske vof und J. B. E. Boermans. - Freier

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 23.03.1994 - C-69/93
    Alle in der vorliegenden Rechtssache angeführten Argumente habe ich schon in meinen Schlussanträgen vom 16. März 1994 in den verbundenen Rechtssachen C-401/92 (Tankstation 't Heukske vof) und C-402/92 (J. B. E. Börmans) behandelt.
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