Schlußanträge unten: Generalanwalt beim EuGH, 29.04.2004

Rechtsprechung
   EuGH, 09.09.2004 - C-70/03   

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https://dejure.org/2004,6175
EuGH, 09.09.2004 - C-70/03 (https://dejure.org/2004,6175)
EuGH, Entscheidung vom 09.09.2004 - C-70/03 (https://dejure.org/2004,6175)
EuGH, Entscheidung vom 09. September 2004 - C-70/03 (https://dejure.org/2004,6175)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • lexetius.com

    Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Richtlinie 93/13/EWG - Missbräuchliche Klauseln in Verbraucherverträgen - Auslegungsregeln - Kollisionsrecht

  • Europäischer Gerichtshof

    Kommission / Spanien

  • EU-Kommission PDF

    Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Königreich Spanien.

    Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Richtlinie 93/13/EWG - Missbräuchliche Klauseln in Verbraucherverträgen - Auslegungsregeln - Kollisionsrecht

  • EU-Kommission

    Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Königreich Spanien

    Angleichung der Rechtsvorschriften , Verbraucherschutz

  • Wolters Kluwer

    Verstoß des Königreichs Spanien gegen seine Verpflichtungen aus dem EG-Vertrag und aus der Richtlinie 93/13/EWG über missbräuchliche Klauseln in Verbraucherverträgen wegen fehlender ordnungsgemäßer Umsetzung der Art. 5 und 6 Abs. 2 der Richtlinie in sein nationales Recht ...

  • riw-online.de(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)

    Klauselrichtlinie: Regel der verbraucherfreundlichen Auslegung gilt nicht für kollektive Unterlassungsklagen

  • Judicialis

    Richtlinie 93/13/EWG des Rates vom 5. April 1993 über missbräuchli... che Klauseln in Verbraucherverträgen Art. 5; ; Richtlinie 93/13/EWG des Rates vom 5. April 1993 über missbräuchliche Klauseln in Verbraucherverträgen Art. 6 Abs. 2; ; Richtlinie 93/13/EWG des Rates vom 5. April 1993 über missbräuchliche Klauseln in Verbraucherverträgen Art. 10 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Europäischer Gerichtshof (Leitsatz)

    Kommission / Spanien

    Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Richtlinie 93/13/EWG - Missbräuchliche Klauseln in Verbraucherverträgen - Auslegungsregeln - Kollisionsrecht

Sonstiges (2)

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)

    Klage der Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen das Königreich Spanien, eingereicht am 17. Februar 2003

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Unvollständige Umsetzung der Richtlinie 93/13/EWG des Rates über missbräuchliche Klauseln in Verbraucherverträgen

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BB 2005, 142
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (2)

  • EuGH, 07.05.2002 - C-478/99

    Kommission / Schweden

    Auszug aus EuGH, 09.09.2004 - C-70/03
    15 Nach ständiger Rechtsprechung verlangt die Umsetzung einer Richtlinie zwar nicht notwendig in jedem Mitgliedstaat ein Tätigwerden des Gesetzgebers, es ist jedoch unerlässlich, dass das fragliche nationale Recht tatsächlich die vollständige Anwendung der Richtlinie durch die nationalen Behörden gewährleistet, dass die sich aus diesem Recht ergebende Rechtslage hinreichend bestimmt und klar ist und dass die Begünstigten in die Lage versetzt werden, von allen ihren Rechten Kenntnis zu erlangen und diese gegebenenfalls vor den nationalen Gerichten geltend zu machen (vgl. u. a. Urteile vom 10. Mai 2001 in der Rechtssache C-144/99, Kommission/Niederlande, Slg. 2001, I-3541, Randnr. 17, und vom 7. Mai 2002 in der Rechtssache C-478/99, Kommission/Schweden, Slg. 2002, I-4147, Randnr. 18).

    30 Wie sich aus ihrer sechsten Begründungserwägung ergibt, bezweckt die Richtlinie, "den Bürger in seiner Rolle als Verbraucher beim Kauf von Waren und Dienstleistungen mittels Verträgen zu schützen, für die die Rechtsvorschriften anderer Mitgliedstaaten gelten" (vgl. in dieser Hinsicht Urteile Kommission/Niederlande, Randnr. 18, und Kommission/Schweden, Randnr. 18).

  • EuGH, 10.05.2001 - C-144/99

    Kommission / Niederlande

    Auszug aus EuGH, 09.09.2004 - C-70/03
    15 Nach ständiger Rechtsprechung verlangt die Umsetzung einer Richtlinie zwar nicht notwendig in jedem Mitgliedstaat ein Tätigwerden des Gesetzgebers, es ist jedoch unerlässlich, dass das fragliche nationale Recht tatsächlich die vollständige Anwendung der Richtlinie durch die nationalen Behörden gewährleistet, dass die sich aus diesem Recht ergebende Rechtslage hinreichend bestimmt und klar ist und dass die Begünstigten in die Lage versetzt werden, von allen ihren Rechten Kenntnis zu erlangen und diese gegebenenfalls vor den nationalen Gerichten geltend zu machen (vgl. u. a. Urteile vom 10. Mai 2001 in der Rechtssache C-144/99, Kommission/Niederlande, Slg. 2001, I-3541, Randnr. 17, und vom 7. Mai 2002 in der Rechtssache C-478/99, Kommission/Schweden, Slg. 2002, I-4147, Randnr. 18).

    30 Wie sich aus ihrer sechsten Begründungserwägung ergibt, bezweckt die Richtlinie, "den Bürger in seiner Rolle als Verbraucher beim Kauf von Waren und Dienstleistungen mittels Verträgen zu schützen, für die die Rechtsvorschriften anderer Mitgliedstaaten gelten" (vgl. in dieser Hinsicht Urteile Kommission/Niederlande, Randnr. 18, und Kommission/Schweden, Randnr. 18).

  • OLG Köln, 26.02.2016 - 6 U 90/15

    Formularmäßige Vereinbarung der Berechtigung des Betreibers einer

    (EuGH, Urt. v. 9.9. 2004 - C-70/03 - Slg. I 2004, 8012 = juris Tz. 16).
  • Generalanwalt beim EuGH, 02.06.2016 - C-191/15

    Verein für Konsumenteninformation - Vorlage zur Vorabentscheidung - Justizielle

    Vgl. auch Urteil vom 9. September 2004, Kommission/Spanien (C-70/03, EU:C:2004:505, Rn. 16), in dem der Gerichtshof wie folgt zwischen Individualklage und Unterlassungsklage unterschieden hat: "Im ersten Fall obliegt es den Gerichten oder den zuständigen Einrichtungen, eine konkrete Würdigung des missbräuchlichen Charakters einer Klausel vorzunehmen, die in einem bereits geschlossenen Vertrag enthalten ist, während sie im zweiten Fall eine abstrakte Würdigung des missbräuchlichen Charakters einer Klausel vornehmen, die in noch nicht geschlossenen Verträgen Verwendung finden kann.".

    Im Urteil vom 9. September 2004, Kommission/Spanien (C-70/03, EU:C:2004:505, Rn. 16), hat der Gerichtshof diese Unterscheidung mit der unterschiedlichen Art und den unterschiedlichen Zielen der Individualklage und der Unterlassungsklage erklärt (siehe Fn. 32 der vorliegenden Schlussanträge).

  • Generalanwalt beim EuGH, 29.10.2009 - C-484/08

    Caja de Ahorros y Monte de Piedad de Madrid - Verbraucherschutz - Richtlinie

    Dies habe der Gerichtshof im Urteil Kommission/Spanien(5) im Hinblick auf Art. 5 Satz 3 der Richtlinie 93/13, der eine Ausnahme vom Grundsatz der für den Verbraucher günstigsten Auslegung vorsehe, festgestellt.

    Auch der Versuch der Klägerin des Ausgangsverfahrens, aus dem Urteil Kommission/Spanien(54) Schlussfolgerungen zur Stützung ihrer These zu ziehen, geht fehl.

    5 - Urteil vom 9. September 2004, Kommission/Spanien (C-70/03, Slg. 2004, I-7999, Randnr. 17).

    54 - Urteil Kommission/Spanien (in Fn. 5 angeführt).

  • Generalanwalt beim EuGH, 14.12.2004 - C-281/02

    Owusu

    Urteil vom 9. September 2004 in der Rechtssache C-70/03 (Kommission/Spanien, Slg. 2004, I-0000, Randnr. 30) zur Richtlinie 93/13/EWG des Rates vom 5. April 1993 über missbräuchliche Klauseln in Verbraucherverträgen (ABl. L 95, S. 29).
  • Generalanwalt beim EuGH, 18.01.2024 - C-450/22

    Caixabank u.a. (Contrôle de transparence dans l'action collective) - Vorlage zur

    40 In seinem Urteil vom 9. September 2004, Kommission/Spanien (C-70/03, EU:C:2004:505, Rn. 16), hat der Gerichtshof festgestellt, dass eine objektive Auslegung (im Rahmen einer Verbandsklage) es in einer höheren Zahl von Fällen ermöglicht, die Verwendung einer unklaren oder zweideutigen Klausel zu verbieten, was einen weiter gehenden Verbraucherschutz zur Folge hat.
  • EuGH, 07.11.2019 - C-419/18

    Profi Credit Polska - Vorlage zur Vorabentscheidung - Verbraucherschutz -

    Gemäß Art. 1 Abs. 1 und Art. 3 Abs. 1 der Richtlinie 93/13 gilt diese für Klauseln in zwischen einem Gewerbetreibenden und einem Verbraucher geschlossenen Verträgen, die nicht im Einzelnen ausgehandelt wurden (Urteile vom 9. September 2004, Kommission/Spanien, C-70/03, EU:C:2004:505, Rn. 31, und vom 9. November 2010, VB Pénzügyi Lízing, C-137/08, EU:C:2010:659, Rn. 50, sowie Beschluss vom 14. September 2016, Dumitras, C-534/15, EU:C:2016:700, Rn. 25 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • Generalanwalt beim EuGH, 10.09.2019 - C-125/18

    Gómez del Moral Guasch - Vorlage zur Vorabentscheidung - Verbraucherschutz -

    62 Vgl. Urteile vom 23. Mai 1985, Kommission/Deutschland (29/84, EU:C:1985:229, Rn. 23), vom 23. März 1995, Kommission/Griechenland (C-365/93, EU:C:1995:76, Rn. 9), vom 10. Mai 2001, Kommission/Niederlande (C-144/99, EU:C:2001:257, Rn. 17), vom 9. September 2004, Kommission/Spanien (C-70/03, EU:C:2004:505, Rn. 36), und vom 23. April 2009, Kommission/Belgien (C-292/07, nicht veröffentlicht, EU:C:2009:246, Rn. 120).
  • Generalanwalt beim EuGH, 06.12.2011 - C-472/10

    Invitel - Verbraucherschutz - Richtlinie 93/13/EWG - Art. 3 Abs. 1 in Verbindung

    18 - Vgl. Urteil vom 9. September 2004, Kommission/Spanien (C-70/03, Slg. 2004, I-7999), in Bezug auf die Auslegungsregel in Art. 5 der Richtlinie 93/13 und die darin getroffene Unterscheidung zwischen Klagen einzelner Verbraucher und Unterlassungsklagen von Personen oder Organisationen, die die Verbraucherinteressen vertreten.
  • Generalanwalt beim EuGH, 12.12.2013 - C-470/12

    Pohotovosť - Missbräuchliche Klauseln in Verbraucherverträgen -

    Vgl. auch Nr. 12 der Schlussanträge des Generalanwalts Geelhoed in der Rechtssache, in der das Urteil vom 9. September 2004, Kommission/Spanien (C-70/03, Slg. 2004, I-7999), ergangen ist.
  • Generalanwalt beim EuGH, 10.09.2009 - C-118/07

    Kommission / Finnland - Bilaterale Investitionsabkommen - Art. 307 EG

    20 - Vgl. Urteil vom 9. September 2004, Kommission/Spanien (C-70/03, Slg. 2004, I-7999, Randnr. 15 und die dort angeführte Rechtsprechung).
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Europäischer Gerichtshof

    Kommission / Spanien

  • EU-Kommission PDF

    Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Königreich Spanien.

    Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Richtlinie 93/13/EWG - Missbräuchliche Klauseln in Verbraucherverträgen - Auslegungsregeln - Kollisionsrecht

  • EU-Kommission

    Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Königreich Spanien

    Angleichung der Rechtsvorschriften , Verbraucherschutz

Verfahrensgang

 
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