Rechtsprechung
| EuGH, 25.03.2004 - C-71/02 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- lexetius.com
Freier Warenverkehr - Artikel 28 EG - Maßnahmen gleicher Wirkung - Werbebeschränkungen - Bezugnahme auf die Herkunft von Waren - Waren aus der Konkursmasse eines Unternehmens - Richtlinie 84/450/EWG - Grundrechte - Freiheit der Meinungsäußerung - Verhältnismäßigkeitsgrundsatz
- Europäischer Gerichtshof
Karner
- riw-online.de(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)
Eine nationale Regelung, nach der Insolvenzverkäufe nur vom Insolvenzverwalter veranstaltet und beworben werden dürfen, verstößt nicht gegen den Grundsatz der Warenverkehrsfreiheit
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Freier Warenverkehr - Artikel 28 EG - Maßnahmen gleicher Wirkung - Werbebeschränkungen - Bezugnahme auf die Herkunft von Waren - Waren aus der Konkursmasse eines Unternehmens - Richtlinie 84/450/EWG - Grundrechte - Freiheit der Meinungsäußerung - Verhältnismäßigkeitsgrundsatz
- Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)
- Betriebs-Berater(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)
Eine nationale Regelung, nach der Insolvenzverkäufe nur vom Insolvenzverwalter beworben werden dürfen, verstößt nicht gegen den Grundsatz der Warenverkehrsfreiheit
- Betriebs-Berater
Eine nationale Regelung, nach der Insolvenzverkäufe nur vom Insolvenzverwalter veranstaltet und beworben werden dürfen, verstößt nicht gegen den Grundsatz der Warenverkehrsfreiheit
- ZIP-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)
Werbung mit Verkauf aus Insolvenzmasse nur, wenn Waren noch zum Bestand der Insolvenzmasse gehören
Besprechungen u.ä.
- EWiR-online.de(Leitsatz frei, Besprechungstext 2,90 €) (Entscheidungsbesprechung)
Werbung mit Verkauf aus Insolvenzmasse nur bei zum Bestand der Insolvenzmasse gehörenden Waren ("Herbert Karner Industrie-Auktionen GmbH")
Sonstiges
- wkdis.de (Literaturhinweis: Entscheidungsbesprechung)
Zusammenfassung von "Gemeinschaftsrechtliche Überprüfbarkeit mitgliedstaatlicher Regelungen der Verkaufsmodalitäten" von PrivDoz. Dr. Hartmut Weyer, original erschienen in: EuZW 2004, 455 - 457.
Verfahrensgang
- Generalanwalt beim EuGH, 08.04.2003 - C-71/02
- EuGH, 25.03.2004 - C-71/02
Zeitschriftenfundstellen
- Slg. 2004, I-3025
- NJW 2004, 3550 (Ls.)
- ZIP 2004, 823
- GRUR 2004, 965 (Ls.)
- EuZW 2004, 439
- BB 2004, 451
- BB 2004, 903
Wird zitiert von ... (30)
- EuGH, 12.12.2006 - C-380/03
Nichtigkeitsklage - Rechtsangleichung - Richtlinie 2003/33/EG - Werbung und …
Dies gilt namentlich für den Gebrauch der Meinungsfreiheit im Geschäftsverkehr, besonders in einem Bereich, der so komplex und wandelbar ist wie die Werbung" (Urteil vom 25. März 2004 in der Rechtssache C-71/02, Karner, Slg. 2004, I-3025, Randnr. 51).Nach ständiger Rechtsprechung ist die Freiheit der Meinungsäußerung zwar in Artikel 10 EMRK ausdrücklich anerkannt und bildet eine wesentliche Grundlage einer demokratischen Gesellschaft; sie kann jedoch, wie sich aus Artikel 10 Absatz 2 ergibt, bestimmten durch Ziele des Allgemeininteresses gerechtfertigten Beschränkungen unterworfen werden, sofern diese Ausnahmen gesetzlich vorgesehen sind, einem oder mehreren nach Artikel 10 legitimen Zielen entsprechen und in einer demokratischen Gesellschaft notwendig sind, d. h. durch ein dringendes gesellschaftliches Bedürfnis gerechtfertigt sind und insbesondere in einem angemessenen Verhältnis zu dem verfolgten legitimen Ziel stehen (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 26. Juni 1997 in der Rechtssache C-368/95, Familiapress, Slg. 1997, I-3689, Randnr. 26, vom 11. Juli 2002 in der Rechtssache C-60/00, Carpenter, Slg. 2002, I-6279, Randnr. 42, vom 12. Juni 2003 in der Rechtssache C-112/00, Schmidberger, Slg. 2003, I-5659, Randnr. 79, und Karner, Randnr. 50).
Dies gilt namentlich für den Gebrauch der Freiheit der Meinungsäußerung im Geschäftsverkehr, in einem Bereich, der so komplex und wandelbar ist wie die Werbung (vgl. insbesondere Urteil Karner, Randnr. 51).
- EuGH, 03.10.2006 - C-452/04
Freier Dienstleistungsverkehr - Freier Kapitalverkehr - In einem Drittstaat …
Betrifft aber eine innerstaatliche Maßnahme sowohl den freien Dienstleistungsverkehr als auch den freien Kapitalverkehr, ist zu prüfen, inwieweit diese Maßnahme die Ausübung dieser Grundfreiheiten berührt und ob unter den im Ausgangsverfahren gegebenen Umständen eine von ihnen hinter die andere zurücktritt (vgl. entsprechend Urteile vom 25. März 2004 in der Rechtssache C-71/02, Karner, Slg. 2004, I-3025, Randnr. 47, und vom 14. Oktober 2004 in der Rechtssache C-36/02, Omega, Slg. 2004, I-9609, Randnr. 27, sowie Urteil des EFTA-Gerichtshofes vom 14. Juli 2000 in der Sache State Management Debt Agency/Islandsbanki-FBA, E-1/00, EFTA Court Report 2000-2001, S. 8, Randnr. 32).Der Gerichtshof prüft die in Rede stehende Maßnahme grundsätzlich nur im Hinblick auf eine dieser beiden Freiheiten, wenn sich herausstellt, dass unter den Umständen des Einzelfalls eine der beiden Freiheiten der anderen gegenüber völlig zweitrangig ist und ihr zugeordnet werden kann (vgl. entsprechend Urteile vom 24. März 1994 in der Rechtssache C-275/92, Schindler, Slg. 1994, I-1039, Randnr. 22, vom 22. Januar 2002 in der Rechtssache C-390/99, Canal Satélite Digital, Slg. 2002, I-607, Randnr. 31, Karner, Randnr. 46, Omega, Randnr. 26, und vom 26. Mai 2005 in der Rechtssache C-20/03, Burmanjer u. a., Slg. 2005, I-4133, Randnr. 35).
- EuGH, 14.10.2004 - C-36/02
Dienstleistungsfreiheit - Freier Warenverkehr - Beschränkungen - Öffentliche …
Es ist jedoch darauf hinzuweisen, dass der Gerichtshof eine nationale Maßnahme, wenn sie sowohl den freien Dienstleistungsverkehr als auch den freien Warenverkehr beeinträchtigt, grundsätzlich nur im Hinblick auf eine dieser beiden Grundfreiheiten prüft, wenn sich herausstellt, dass im konkreten Fall eine der beiden Freiheiten der anderen gegenüber völlig zweitrangig ist und ihr zugeordnet werden kann (vgl. in diesem Sinne Urteile Schindler, Randnr. 22, Canal Satélite Digital, Randnr. 31, und vom 25. März 2004 in der Rechtssache C-71/02, Karner, Slg. 2004, I-0000, Randnr. 46).
- EuGH, 26.05.2005 - C-20/03
Freier Warenverkehr - Artikel 28 EG - Maßnahmen gleicher Wirkung - Ambulanter …
29 bis 31, und vom 25. März 2004 in der Rechtssache C-71/02, Karner, Slg. 2004, I-3025, Randnr. 39).Zur Frage, ob die genannte Regelung unter das Verbot nach Artikel 28 EG fällt, ist daran zu erinnern, dass nach ständiger Rechtsprechung jede Handelsregelung der Mitgliedstaaten, die geeignet ist, den innergemeinschaftlichen Handel unmittelbar oder mittelbar, tatsächlich oder potenziell zu behindern, als Maßnahme mit gleicher Wirkung wie eine mengenmäßige Beschränkung anzusehen und deshalb nach diesem Artikel verboten ist (vgl. u. a. Urteile vom 11. Juli 1974 in der Rechtssache 8/74, Dassonville, Slg. 1974, 837, Randnr. 5, vom 19. Juni 2003 in der Rechtssache C-420/01, Kommission/Italien, Slg. 2003, I-6445, Randnr. 25, und Karner, Randnr. 36).
Insoweit ergibt sich aus ständiger Rechtsprechung, dass der Gerichtshof eine nationale Maßnahme, die sowohl den freien Warenverkehr als auch den freien Dienstleistungsverkehr betrifft, grundsätzlich nur im Hinblick auf eine dieser beiden Grundfreiheiten prüft, wenn sich herausstellt, dass eine der beiden Freiheiten der anderen zugeordnet werden kann und ihr gegenüber völlig zweitrangig ist (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 24. März 1994 in der Rechtssache C-275/92, Schindler, Slg. 1994, I-1039, Randnr. 22, vom 22. Januar 2002 in der Rechtssache C-390/99, Canal Satélite Digital, Slg. 2002, I-607, Randnr. 31, und Karner, Randnr. 46).
- Generalanwalt beim EuGH, 24.11.2010 - C-316/09
Art. 88 Abs. 1 Buchst. a der Richtlinie 2001/83/EG - Humanarzneimittel - Verbot …
(38) - Vgl. insbesondere Urteile ERT (oben in Fn. 37 angeführt, Randnr. 41), vom 6. März 2001, Connolly/Kommission (C-274/99 P, Slg. 2001, I-1611, Randnr. 37), vom 22. Oktober 2002, Roquette Frères (C-94/00, Slg. 2002, I-9011, Randnr. 25), vom 12. Juni 2003, Schmidberger (C-112/00, Slg. 2003, I-5659, Randnr. 71), vom 27. Juni 2006, Parlament/Rat (C-540/03, Slg. 2006, I-5769, Randnr. 35), vom 18. Januar 2007, PKK und KNK/Rat (C-229/05 P, Slg. 2007, I-439, Randnr. 76), und vom 25. März 2004, Karner (C-71/02, Slg. 2004, I-3025, Randnr. 48).(46) - Vgl. Urteile Karner (oben in Fn. 38 angeführt, Randnr. 51) und vom 23. Oktober 2003, RTL Television (C-245/01, Slg. 2003, I-12489, Randnr. 73); Schlussanträge von Generalanwalt Fennelly vom 15. Juni 2000, Deutschland/Parlament und Rat (C-376/98, Urteil vom 5. Oktober 2000, Slg. 2000, I-8423, Nrn. 154 ff.).
(Randnr. 26) und Urteil Karner (oben in Fn. 38 angeführt, Randnr. 50).
- EuGH, 23.02.2006 - C-441/04
Freier Warenverkehr - Artikel 28 EG und 30 EG - Maßnahmen gleicher Wirkung - …
Diese Befugnis ist jedoch unter Beachtung des fundamentalen Grundsatzes des freien Warenverkehrs auszuüben, der seinen Ausdruck in dem in Artikel 28 EG niedergelegten Verbot der mengenmäßigen Einfuhrbeschränkungen sowie aller Maßnahmen gleicher Wirkung zwischen den Mitgliedstaaten findet (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 25. März 2004 in der Rechtssache C-71/02, Karner, Slg. 2004, I-3025, Randnr. 34)., Kommission/Italien, Slg. 2003, I-6445, Randnr. 25, und Karner, Randnr. 36).
, Deutscher Apothekerverband, Slg. 2003, I-14887, Randnr. 68, Karner, Randnr. 37, und Burmanjer u. a., Randnr. 24).
- EuGH, 02.04.2009 - C-421/07
Humanarzneimittel - Richtlinie 2001/83/EG - Begriff 'Werbung' - Verbreitung von …
Die Meinungsfreiheit ist zwar in Art. 10 der am 4. November 1950 in Rom unterzeichneten Europäischen Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten ausdrücklich anerkannt und stellt eine wesentliche Grundlage einer demokratischen Gesellschaft dar, doch kann sie, wie sich aus Art. 10 Abs. 2 ergibt, bestimmten durch Ziele des Allgemeininteresses gerechtfertigten Beschränkungen unterworfen werden, sofern diese gesetzlich vorgesehen sind, einem oder mehreren nach Art. 10 legitimen Zielen entsprechen und in einer demokratischen Gesellschaft notwendig sind, d. h. durch ein dringendes gesellschaftliches Bedürfnis gerechtfertigt sind und insbesondere in einem angemessenen Verhältnis zu dem verfolgten legitimen Ziel stehen (vgl. Urteil vom 25. März 2004, Karner, C-71/02, Slg. 2004, I-3025, Randnr. 50).Dies gilt namentlich für den Gebrauch der Meinungsfreiheit im Geschäftsverkehr, besonders in einem Bereich, der so komplex und wandelbar ist wie die Werbung (vgl. Urteil Karner, Randnr. 51).
- EuGH, 12.10.2004 - C-60/03
Artikel 49 EG - Beschränkungen des freien Dienstleistungsverkehrs - …
Bei der Ausübung dieses Ermessens müssen sie jedoch jederzeit die vom Vertrag gewährleisteten Grundfreiheiten beachten (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 22. Januar 2002 in der Rechtssache C-390/99, Canal Satélite Digital, Slg. 2002, I-607, Randnrn. 27 und 28, und vom 25. März 2004 in der Rechtssache C-71/02, Karner, Slg. 2004, I-0000, Randnrn. 33 und 34) und damit, soweit es um den Ausgangsfall geht, auch die Dienstleistungsfreiheit. - EuGH, 16.12.2010 - C-137/09
Dienstleistungsfreiheit - Freier Warenverkehr - Diskriminierungsverbot - Maßnahme …
Da der Gesichtspunkt des freien Warenverkehrs gegenüber dem der Dienstleistungsfreiheit völlig zweitrangig ist und mit ihm zusammenhängt, prüft der Gerichtshof die im Ausgangsverfahren fragliche Regelung nur im Hinblick auf die letztgenannte Grundfreiheit (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 24. März 1994, Schindler, C-275/92, Slg. 1994, I-1039, Randnr. 22, vom 25. März 2004, Karner, C-71/02, Slg. 2004, I-3025, Randnr. 46, vom 14. Oktober 2004, Omega, C-36/02, Slg. 2004, I-9609, Randnr. 26, vom 3. Oktober 2006, Fidium Finanz, C-452/04, Slg. 2006, I-9521, Randnr. 34, und vom 1. Juli 2010, Dijkman und Dijkman-Laveleije, C-233/09, Slg. 2010, I-0000, Randnr. 33). - EuGH, 12.09.2006 - C-479/04
Richtlinie 2001/29/EG - Harmonisierung bestimmter Aspekte des Urheberrechts und …
Was sodann die Freiheit, Informationen zu empfangen, anbelangt, folgt - die Möglichkeit einer Beschränkung dieser Freiheit durch die Erschöpfungsregel des Artikels 4 Absatz 2 der Richtlinie 2001/29 einmal unterstellt - doch aus Artikel 10 Absatz 2 EMRK, dass die durch Artikel 10 Absatz 1 verbürgten Freiheiten bestimmten durch Ziele des Allgemeininteresses gerechtfertigten Beschränkungen unterworfen werden können, sofern diese gesetzlich vorgesehen sind, einem oder mehreren nach Artikel 10 legitimen Zielen entsprechen und in einer demokratischen Gesellschaft notwendig sind, d. h. durch ein dringendes gesellschaftliches Bedürfnis gerechtfertigt sind und insbesondere in einem angemessenen Verhältnis zu dem verfolgten legitimen Ziel stehen (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 25. März 2004 in der Rechtssache C-71/02, Karner, Slg. 2004, I-3025, Randnr. 50). - OLG Hamburg, 19.08.2009 - 5 U 11/08
Tabakwerbeverbot: "Unser wichtigstes Cigarettenpapier"
- Generalanwalt beim EuGH, 23.05.2007 - C-341/05
Freier Dienstleistungsverkehr - Art. 12 EG und 49 EG - Richtlinie …
- OLG Hamburg, 19.08.2009 - 5 U 12/08
Tabakwerbeverbot: "Unser wichtigstes "Cigarettenpapier"
- Generalanwalt beim EuGH, 22.09.2009 - C-236/08
Der Schlussstrich unter AdWords?
- Generalanwalt beim EuGH, 22.05.2008 - C-427/06
Anwendungsbereich des Gemeinschaftsrechts - Rechtliche Wirkungen von Richtlinien …
- Generalanwalt beim EuGH, 13.06.2006 - C-380/03
Tabak-Werbeverbot könnte auch in Deutschland kommen // Seehofer will nach …
- Generalanwalt beim EuGH, 09.12.2010 - C-324/09
Informationsgesellschaft - Suchmaschine - Werbung anhand von Schlüsselwörtern …
- Generalanwalt beim EuGH, 12.09.2007 - C-380/05
Centro Europa 7
- Generalanwalt beim EuGH, 28.04.2010 - C-45/09
Richtlinie 2000/78/EG - Art. 2 Abs. 2 Buchst. a - Unmittelbare Ungleichbehandlung …
- Generalanwalt beim EuGH, 21.10.2008 - C-261/07
Zulässigkeit einer Vorlage zur Vorabentscheidung - Statthafter …
- Generalanwalt beim EuGH, 14.12.2006 - C-490/04
Arbeitnehmerentsendegesetz voraussichtlich unzureichend // Deutschland soll …
- Generalanwalt beim EuGH, 18.11.2008 - C-421/07
Humanarzneimittel - Begriff der Werbung - Verbreitung von Informationen über ein …
- Generalanwalt beim EuGH, 20.03.2012 - C-31/11
Scheunemann - Grundfreiheiten - Abgrenzung - Niederlassungsfreiheit - Art. …
- Generalanwalt beim EuGH, 19.10.2010 - C-249/09
Humanarzneimittel - Richtlinie 2001/83/EG - In einer medizinischen Zeitschrift …
- Generalanwalt beim EuGH, 15.05.2012 - C-40/11
Iida - Art. 6 EUV - Art. 20 und 21 AEUV - Art. 7, 24 und 51 der …
- Generalanwalt beim EuGH, 04.05.2006 - C-479/04
Laserdisken - Angleichung der Rechtsvorschriften , Gewerbliches und kommerzielles …
- Generalanwalt beim EuGH, 15.06.2010 - C-108/09
Freier Warenverkehr - Maßnahmen gleicher Wirkung - Verkaufsmodalitäten - Vertrieb …
- Generalanwalt beim EuGH, 16.12.2004 - C-20/03
Strafverfahren gegen Marcel Burmanjer, René Alexander Van Der Linden und …
- Generalanwalt beim EuGH, 28.09.2010 - C-241/09
Energiepolitik - Erdgasbinnenmarkt - Richtlinie 2003/55/EG - Verordnung (EG) Nr. …
- VGH Bayern, 09.05.2012 - 10 CS 12.243
(Aufenthaltsrecht drittstaatsangehöriger Familienangehöriger von Unionsbürgern)
Rechtsprechung
| Generalanwalt beim EuGH, 08.04.2003 - C-71/02 |
Volltextveröffentlichungen
- Europäischer Gerichtshof
Karner
Kurzfassungen/Presse
- Jurion(Abodienst) (Verschiedene Textarten)
Verbot der Werbung mit Herkunft der Waren aus einer Konkursmasse
Verfahrensgang
- Generalanwalt beim EuGH, 08.04.2003 - C-71/02
- EuGH, 25.03.2004 - C-71/02
Zeitschriftenfundstellen
- Slg. 2004, I-3025
