Schlußanträge unten: Generalanwalt beim EuGH, 30.06.1993

Rechtsprechung
   EuGH, 17.11.1993 - C-71/92   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1993,1622
EuGH, 17.11.1993 - C-71/92 (https://dejure.org/1993,1622)
EuGH, Entscheidung vom 17.11.1993 - C-71/92 (https://dejure.org/1993,1622)
EuGH, Entscheidung vom 17. November 1993 - C-71/92 (https://dejure.org/1993,1622)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1993,1622) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (8)

  • lexetius.com
  • EU-Kommission PDF

    Kommission / Spanien

    Richtlinien 71/305 und 77/62 des Rates
    1. Rechtsangleichung; Verfahren zur Vergabe öffentlicher Bau- und Lieferaufträge; Richtlinien 71/305 und 77/62; Geltungsbereich; Anwendung des Verfahrens der freihändigen Vergabe; Nachweis der Leistungsfähigkeit der Bieter; Von den Bietern zu stellende Sicherheiten; ...

  • EU-Kommission

    Kommission / Spanien

  • Wolters Kluwer

    Vergabe öffentlicher Bauaufträge ; Vergabe öffentlicher Lieferaufträge ; Verletzung gemeinschaftsrechtlicher Vorschriften

  • riw-online.de(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)

    Spanien: Vergabe öffentlicher Bauaufträge

  • Judicialis

    EWG-Vertrag Art. 30; ; EWG-Vertrag Art. 59; ; EWG-Vertrag Art. 36; ; EWG-Vertrag Art. 90 Abs. 2; ; EWG-Vertrag Art. 223

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    1. Rechtsangleichung - Verfahren zur Vergabe öffentlicher Bau- und Lieferaufträge - Richtlinien 71/305 und 77/62 - Geltungsbereich - Anwendung des Verfahrens der freihändigen Vergabe - Nachweis der Leistungsfähigkeit der Bieter - Von den Bietern zu stellende Sicherheiten ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BB 1994, 165
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (21)Neu Zitiert selbst (5)

  • EuGH, 10.02.1982 - 76/81

    Transporoute / Ministère des travaux publics

    Auszug aus EuGH, 17.11.1993 - C-71/92
    41 Zu dieser so näher bestimmten Rüge ist darauf hinzuweisen, daß der Gerichtshof in seinem Urteil vom 10. Februar 1982 in der Rechtssache 76/81 (Transporoute, Slg. 1982, 417, Randnr. 9) bereits festgestellt hat, daß die Richtlinie 71/305 es den Mitgliedstaaten nur im Rahmen der Beurteilung der finanziellen und wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit der Unternehmer, von der in Artikel 25 der Richtlinie die Rede ist, gestattet, andere als die in der Richtlinie ausdrücklich genannten Nachweise zu fordern.

    Absatz 3 dieser Vorschrift verleiht im Gegenteil den in einem beliebigen Mitgliedstaat in eine solche Liste eingetragenen Unternehmen das Recht, diese Eintragung in den durch diese Vorschrift gezogenen Grenzen gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber eines anderen Mitgliestaates als alternatives Beweismittel dafür zu verwenden, daß sie die in den Artikeln 23 bis 26 der Richtlinie genannten Eignungskriterien erfuellen (vgl. Urteil Transporoute, a. a. O., Randnrn. 12 und 13, und Urteil vom 9. Juli 1987 in den Rechtssachen 27/86 bis 29/86, CEI, Slg. 1987, 3347, Randnr. 24).

  • EuGH, 10.03.1987 - 199/85

    Kommission / Italien

    Auszug aus EuGH, 17.11.1993 - C-71/92
    36 Die Bestimmungen des Artikels 9 der Richtlinie 71/305 und des Artikels 6 der Richtlinie 77/62, die Ausnahmen von den Vorschriften zulassen, die die Wirksamkeit der durch den EWG-Vertrag im Bereich der öffentlichen Bauaufträge eingeräumten Rechte gewährleisten sollen, sind eng auszulegen (vgl. zu Artikel 9 der Richtlinie 71/305 das Urteil vom 10. März 1987 in der Rechtssache 199/85, Kommission/Italien, Slg. 1987, 1039, Randnr. 14).
  • EuGH, 09.07.1987 - 27/86

    CEI / Association intercommunale pour les autoroutes des Ardennes

    Auszug aus EuGH, 17.11.1993 - C-71/92
    Absatz 3 dieser Vorschrift verleiht im Gegenteil den in einem beliebigen Mitgliedstaat in eine solche Liste eingetragenen Unternehmen das Recht, diese Eintragung in den durch diese Vorschrift gezogenen Grenzen gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber eines anderen Mitgliestaates als alternatives Beweismittel dafür zu verwenden, daß sie die in den Artikeln 23 bis 26 der Richtlinie genannten Eignungskriterien erfuellen (vgl. Urteil Transporoute, a. a. O., Randnrn. 12 und 13, und Urteil vom 9. Juli 1987 in den Rechtssachen 27/86 bis 29/86, CEI, Slg. 1987, 3347, Randnr. 24).
  • EuGH, 06.05.1980 - 102/79

    Kommission / Belgien

    Auszug aus EuGH, 17.11.1993 - C-71/92
    25 Unter diesen Umständen stellt die in Artikel 2 Nummer 8 LCE und Artikel 2 Nummer 8 RGCE unter Verweis auf andere, nicht näher bezeichnete Gesetze ausgeprochene allgemeine Ausnahme keine Umsetzung in innerstaatliches Recht dar, die den Erfordernissen der Eindeutigkeit und Bestimmtheit des Rechtszustands, auf den die Richtlinien abzielen, voll gerecht wird (vgl. insbesondere Urteil vom 6. Mai 1980 in der Rechtssache 102/79, Kommission/Belgien, Slg. 1980, 1473, Randnr. 11).
  • EuGH, 28.02.1991 - 131/88

    Kommission / Deutschland

    Auszug aus EuGH, 17.11.1993 - C-71/92
    23 Zum anderen ergibt sich aus der ständigen Rechtsprechung des Gerichtshofes (vgl. insbesondere Urteil vom 28. Februar 1991 in der Rechtssache C-131/88, Kommission/Deutschland, Slg. 1991, I-825, Randnr. 6), daß die Umsetzung einer Richtlinie in innerstaatliches Recht nicht notwendig eine förmliche und wörtliche Übernahme ihrer Bestimmungen in eine ausdrückliche, besondere Gesetzesvorschrift erfordert.
  • EuGH, 18.11.1999 - C-107/98

    Teckal

    Die Richtlinie 93/36 ist nämlich nur in den Fällen unanwendbar, die in ihr selbst ausdrücklich und abschließend aufgeführt sind (vgl. zur Richtlinie 77/62 das Urteil vom 17. November 1993 in der Rechtssache C-71/92, Kommission/Spanien, Slg. 1993, I-5923, Randnr. 10).
  • EuGH, 15.10.2009 - C-275/08

    Kommission / Deutschland - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Richtlinie

    Ferner ist daran zu erinnern, dass nach ständiger Rechtsprechung diese Bestimmungen als Ausnahme von den Vorschriften, die die Wirksamkeit der im Gemeinschaftsrecht anerkannten Rechte im Bereich des öffentlichen Auftragswesens gewährleisten sollen, eng auszulegen sind (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 17. November 1993, Kommission/Spanien, C-71/92, Slg. 1993, I-5923, Randnr. 36, vom 18. Mai 1995, Kommission/Italien, C-57/94, Slg. 1995, I-1249, Randnr. 23, vom 10. April 2003, Kommission/Deutschland, Randnr. 58, vom 14. September 2004, Kommission/Italien, C-385/02, Slg. 2004, I-8121, Randnr. 19, und vom 2. Oktober 2008, Kommission/Italien, C-157/06, Slg. 2008, I-7313, Randnr. 23).
  • EuGH, 08.04.2008 - C-337/05

    Kommission / Italien - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Öffentliche

    Zu diesem Zweck führt Art. 6 Abs. 2 und 3 dieser Richtlinie abschließend und ausdrücklich die einzigen Ausnahmefälle auf, in denen der Rückgriff auf das Verhandlungsverfahren zulässig ist (vgl. in diesem Sinne zur Richtlinie 77/62 das Urteil vom 17. November 1993, Kommission/Spanien, C-71/92, Slg. 1993, I-5923, Randnr. 10, und zur Richtlinie 93/36 die Urteile Teckal, Randnr. 43, und vom 13. Januar 2005, Kommission/Spanien, Randnr. 47).
  • EuGH, 13.01.2005 - C-84/03

    Kommission / Spanien

    58 Nach ständiger Rechtsprechung sind die Bestimmungen, die Ausnahmen von den Vorschriften zulassen, die die Wirksamkeit der Rechte nach dem Vertrag im Bereich der öffentlichen Bauaufträge gewährleisten sollen, eng auszulegen (Urteil vom 17. November 1993 in der Rechtssache C-71/92, Kommission/Spanien, Slg. 1993, I-5923, Randnr. 36).
  • EuGH, 03.05.1994 - C-328/92

    Kommission / Spanien

    12 Hierzu genügt der Hinweis, daß der Gerichtshof in seinem Urteil vom 17. November 1993 in der Rechtssache C-71/92 (Kommission/Spanien, Slg. 1993, I-5923, Randnr. 10) entschieden hat, daß Ausnahmen von der Anwendung der Richtlinie 77/62 nur insoweit erlaubt sind, als sie in dieser Richtlinie abschließend und ausdrücklich aufgeführt sind.

    15 In diesem Zusammenhang ist darauf hinzuweisen, daß Artikel 6 der Richtlinie 77/62, der Ausnahmen von den Vorschriften zulässt, die die Wirksamkeit der durch den EWG-Vertrag im Bereich der öffentlichen Lieferaufträge eingeräumten Rechte gewährleisten sollen, eng auszulegen ist (vgl. Urteil Kommission/Spanien, a. a. O., Randnr. 36).

    Nach ständiger Rechtsprechung sind für die Anwendung einer Ausnahmebestimmung sämtliche darin festgelegten Voraussetzungen kumulativ zu erfuellen (vgl. für die entsprechende Bestimmung über öffentliche Bauaufträge Urteil vom 18. März 1992 in der Rechtssache 24/91, Kommission/Spanien, Slg. 1992, 1989, Randnr. 13).

  • Generalanwalt beim EuGH, 10.07.2007 - C-337/05

    Kommission / Italien - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Öffentliche

    19 - Vgl. Urteil Teckal, in Fn. 14 angeführt, Randnr. 43, wo es heißt: "Die Richtlinie 93/36 ist nämlich nur in den Fällen unanwendbar, die in ihr selbst ausdrücklich und abschließend aufgeführt sind (vgl. zur Richtlinie 77/62 das Urteil vom 17. November 1993 in der Rechtssache C-71/92, Kommission/Spanien, Slg. 1993, I-5923, Randnr. 10)." Bezüglich u. a. der Richtlinie 93/37/EWG vgl. Urteil vom 17. September 1998, Kommission/Belgien (C-323/96, Slg. 1998, I-5063, Randnr. 34).

    30 - Im Urteil Kommission/Spanien, C-414/97, in Fn. 28 angeführt, Randnr. 22, führte der Gerichtshof aus, dass "der Mitgliedstaat, der diese Ausnahmen [also u. a. Art. 30 EG und Art. 296 EG] in Anspruch nehmen möchte, nachweisen [muss], dass die betreffenden Befreiungen nicht die Grenzen der genannten Tatbestände überschreiten".

  • Generalanwalt beim EuGH, 08.03.1994 - C-328/92

    Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Königreich Spanien. -

    Artikel 2 Nrn. 3 und 8 LCE, die bereits Gegenstand des Urteils in der Rechtssache C-71/92 (4) waren, lauten:.

    Artikel 2 Nrn. 3 und 8 LCE sowie Artikel 2 Nrn. 3 und 8 der entsprechenden Durchführungsverordnung waren bereits Gegenstand der Rechtssache C-71/92.

    Bereits im Rahmen ihres Vortrags in der Rechtssache C-71/92 (42) hat sie jedoch eingeräumt, daß die Grundvorschriften über das öffentliche Auftragswesen den Markt für Medikamente von ihrer Anwendung ausnähmen.

  • VK Sachsen, 12.06.2009 - 1/SVK/011-09

    Nachprüfungsverfahren: Vergabekammer nicht für Digitalfunk zuständig

    Der Ausnahmenkatalog in § 100 Abs. 2 GWB ist grundsätzlich als abschließende Aufzählung zu verstehen (Bundestagsdrucksache 13/9340 z. VgRÄG, S.15), es bleibt kein Raum, über unterhalb des Europa- und Bundesrechts angesiedelte Bestimmungen weitere Ausnahmen von der Anwendung des Vergaberechts zu schaffen (EuGH, Urteil vom 13.01.2005, C-84/03; EuGH, Urteil v. 17.11.1993 - Rs. C-71/92 , OLG Düsseldorf, B. v. 19.12.2007, Verg 51/07 (vgl. VK Sachsen, Beschlüsse vom 26.03.2008, 1/SVK/004-09 und 1/SVK/005-09).

    ,,Außerdem ist daran zu erinnern, dass nach ständiger Rechtsprechung jede Ausnahme von den Vorschriften, die die Wirksamkeit der im EG-Vertrag niedergelegten Rechte im Bereich der öffentlichen Aufträge gewährleisten sollen, eng auszulegen ist (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 17. November 1993, Kommission/Spanien, C-71/92, Slg. 1993, I-5923, Randnr. 36) und dass die Beweislast für das tatsächliche Vorliegen der eine Ausnahme rechtfertigenden außergewöhnlichen Umstände derjenige trägt, der sich auf diese Ausnahme berufen will (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 3. Mai 1994, Kommission/Spanien, C-328/92, Slg. 1994, I-1569, Randnrn. 15 und 16, sowie Kommission/Italien, Randnrn. 57 und 58).

  • Generalanwalt beim EuGH, 03.05.2001 - C-145/99

    Kommission / Italien

    40. Das mehrfach zitierte Urteil in der Rechtssache C-71/92 wiederum betrifft eine weitere hier nicht relevante Konstellation, nämlich den Fall, dass ein Mitgliedstaat mehr Ausnahmen als in einer Richtlinie erlaubt, vorsah(14).

    25 ff. 14: - Urteil vom 17. November 1993 in der Rechtssache C-71/92 (Kommission/Spanien, Slg. 1993, I-5923, Randnr. 24).

  • EuGH, 02.10.2008 - C-157/06

    Kommission / Italien - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Öffentliche

    Außerdem ist daran zu erinnern, dass nach ständiger Rechtsprechung jede Ausnahme von den Vorschriften, die die Wirksamkeit der im EG-Vertrag niedergelegten Rechte im Bereich der öffentlichen Aufträge gewährleisten sollen, eng auszulegen ist (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 17. November 1993, Kommission/Spanien, C-71/92, Slg. 1993, I-5923, Randnr. 36) und dass die Beweislast für das tatsächliche Vorliegen der eine Ausnahme rechtfertigenden außergewöhnlichen Umstände derjenige trägt, der sich auf diese Ausnahme berufen will (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 3. Mai 1994, Kommission/Spanien, C-328/92, Slg. 1994, I-1569, Randnrn.
  • VK Sachsen, 26.03.2008 - 1/SVK/005-08

    Ausschreibung von Krankentransporte unterliegt dem Vergaberecht

  • Generalanwalt beim EuGH, 01.07.1999 - C-107/98

    Teckal

  • Generalanwalt beim EuGH, 23.05.2012 - C-159/11

    Ordine degli Ingegneri della Provincia di Lecce u.a. - Vergaberecht -

  • VK Sachsen, 09.09.2008 - 1/SVK/046-08

    Vergabe von Rettungsdienstleistungen an Privatunternehmer

  • Generalanwalt beim EuGH, 08.11.2006 - C-412/04

    Kommission / Italien - Öffentliche Aufträge - Kriterien für die Anwendbarkeit der

  • VK Sachsen, 29.08.2008 - 1/SVK/042-08

    Rettungsdienstleistungen unterliegen dem Vergaberecht

  • VK Sachsen, 29.08.2008 - 1/SVK/041-08

    Vergabe von Rettungsdienstleistungen unterliegt dem Vergabrecht

  • Generalanwalt beim EuGH, 21.02.2002 - C-349/97

    Spanien / Kommission

  • Generalanwalt beim EuGH, 28.06.2001 - C-92/00

    HI

  • Generalanwalt beim EuGH, 23.01.1997 - C-300/95

    Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Vereinigtes Königreich

  • Generalanwalt beim EuGH, 24.02.1994 - C-389/92

    Ballast Nedam Groep NV gegen Belgischer Staat. - Freier Dienstleistungsverkehr -

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   Generalanwalt beim EuGH, 30.06.1993 - C-71/92   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1993,21317
Generalanwalt beim EuGH, 30.06.1993 - C-71/92 (https://dejure.org/1993,21317)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 30.06.1993 - C-71/92 (https://dejure.org/1993,21317)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 30. Juni 1993 - C-71/92 (https://dejure.org/1993,21317)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1993,21317) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • EU-Kommission PDF

    Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Königreich Spanien.

    Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Öffentliche Bau- und Lieferaufträge

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (20)

  • EuGH, 18.03.1980 - 91/79

    Kommission / Italien

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 30.06.1993 - C-71/92
    ( 7 ) Vgl. u. a. Urteil des Gerichtshofes vom 18. März 1980 in der Rechtssache 91/79 (Kommission/Italien, Slg. 1980, 1099, Randnr. 6).

    Vgl. auch u. a. die Urteile des Gerichtshofes vom 21. Juni 1988 in der Rechtssache 257/86 (Kommission/Italien, Slg. 1988, 3249, Randnr. 12), vom 23. Mai 1985 in der Rechtssache 29/84 (Kommission/Deutschland, Slg. 1985, 1661, Randnr. 23), vom 30. Januar 1985 in der Rechtssache 143/83 (Kommission/Dänemark, Slg. 1985, 427, Randnr. 10) und vom 6. Mai 1980 in der Rechtssache 102/79 (Kommission/Belgien, Slg. 1980, 1473, Randnr. 11).

    ( 36 ) Vgl. Urteil des Gerichtshofes vom 3, Juni 1992 in der Rechtssache C-360/89 (Kommission/Italien, Slg. 1992, I-3401, Randnrn.

  • EuGH, 10.03.1987 - 199/85

    Kommission / Italien

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 30.06.1993 - C-71/92
    Die Richtlinien enthielten eine abschließende Aufzählung der Fälle, in denen auf eine freihändige Auftragsvergabe zurückgegriffen werden könne; aus dem Urteil des Gerichtshofes vom 10. März 1987 in der Rechtssache 199/85 (Kommission/Italien ( 12 )) ergebe sich, daß die fraglichen Vorschriften restriktiv auszulegen seien.

    Die spanische Regierung hat darüber hinaus geltend gemacht, daß dem in der Rechtssache 199/85 ergangenen Urteil, auf das sich die Kommission bezogen habe und das die konkrete Anwendung der Bestimmungen über die freihändige Auftragsvergabe betreffe, für das vorliegende Verfahren, das sich auf die Rechtmäßigkeit der abstrakten Bestimmungen erstrecke, keine zweckdienlichen Auslegungsgrundsätze entnommen werden können.

    ( 12 ) Slg. 1987, 1039.

  • EuGH, 03.06.1992 - C-360/89

    Kommission / Italien

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 30.06.1993 - C-71/92
    Vgl. auch Urteil des Gerichtshofes vom 3. Juni 1992 in der Rechtssache C-360/89 (Kommission/Italien, Sie. 1992, I-3401), das eine Vorschrift des italienischen Rechts betrifft, nach der bei der Auswahl der Bieter, die von den öffentlichen Auftraggebern zur Angebotsabgabc aufgefordert worden sind, bei den nicht offenen Verfahren (vgl. Artikel 22 der Richtlinie 71/305) "den Vereinigungen auf Zeit und Konsortien der Vorrang eingeräumt wird, zu denen Unternehmen gehören, die ihre Tätigkeit hauptsächlich in der Region ausüben, in der die Arbeiten durchgeführt werden".

    ( 36 ) Vgl. Urteil des Gerichtshofes vom 3, Juni 1992 in der Rechtssache C-360/89 (Kommission/Italien, Slg. 1992, I-3401, Randnrn.

  • EuGH, 09.07.1987 - 27/86

    CEI / Association intercommunale pour les autoroutes des Ardennes

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 30.06.1993 - C-71/92
    Die These, daß die Richtlinien keine abscnlicßcndc Aufzählung der Urkunden enthalten, die zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit des Bieters verlangt werden können, wird durch das Urteil des Gerichtshofes vom 9. Juli 1987 in den verbundenen Rechtssachen 27/86 bis 29/86 (Bellini, Slg. 1987, 3347, Randnrn. 10, 11 und 17) bekräftigt.

    ( 33 ) Vgl. Urteil Bellini (siche oben, Fußnote 24, Randnrn. 24 und 25).

  • EuGH, 26.02.1991 - C-119/89

    Kommission / Spanien

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 30.06.1993 - C-71/92
    ( 8 ) Vgl. Urteil des Gerichtshofes vom 26. Februar 1991 in der Rechtssache C-119/89 (Kommission/Spanien, Slg. 1991, I-641, Randnr. 10).

    ( 18 ) Vgl. hierzu Urteil des Gerichtshofes vom 18. März 1992 in der Rechtssache C-24/91 (Kommission/Spanien, Slg. 1992, I-1989), in dem der Gerichtshof in Randnr. 13 festgestellt hat, daß die Anwendungsvorausscuungen des Artikels 9 Buchstabe d der Richtlinie 71/305 kumulativ sind.

  • EuGH, 20.09.1988 - 31/87

    Beentjes / Niederlande State

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 30.06.1993 - C-71/92
    Es handelt sich um die Urteile vom 10. Februar 1982 in der Rechtssache 76/81 (Transporoute) ( 21 ) und vom 20. September 1988 in der Rechtssache 31/87 (Beentjes) ( 22 ).

    ( 22 ) Slg. 1988, 4635.

  • EuGH, 10.02.1982 - 76/81

    Transporoute / Ministère des travaux publics

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 30.06.1993 - C-71/92
    Es handelt sich um die Urteile vom 10. Februar 1982 in der Rechtssache 76/81 (Transporoute) ( 21 ) und vom 20. September 1988 in der Rechtssache 31/87 (Beentjes) ( 22 ).

    ( 21 ) Slg. 1982, 417.

  • EuGH, 15.03.1990 - 339/87

    Kommission / Niederlande

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 30.06.1993 - C-71/92
    ( 9 ) Vgl. Urteil des Gerichtshofes vom 15. März 1990 in der Rechtssache C-339/87 (Kommission/Niederlande, Slg. 1990, I-851, Randnr. 6).

    ( 10 ) Vgl. insbesondere die Urteile des Gerichtshofes in der Rechtssache Kommission/Belgien (a. a. O., Randnrn. 28 und 34), vom 27. April 1988 in der Rechtssache 252/85 (Kommission/Frankreich, Slg. 1988, 2243, Randnr. 11) und vom 15. März 1990 in der Rechtssache C-339/87 (Kommission/Niederlande, Slg. 1990, I-851, Randnrn.

  • EuGH, 06.05.1980 - 102/79

    Kommission / Belgien

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 30.06.1993 - C-71/92
    Vgl. auch u. a. die Urteile des Gerichtshofes vom 21. Juni 1988 in der Rechtssache 257/86 (Kommission/Italien, Slg. 1988, 3249, Randnr. 12), vom 23. Mai 1985 in der Rechtssache 29/84 (Kommission/Deutschland, Slg. 1985, 1661, Randnr. 23), vom 30. Januar 1985 in der Rechtssache 143/83 (Kommission/Dänemark, Slg. 1985, 427, Randnr. 10) und vom 6. Mai 1980 in der Rechtssache 102/79 (Kommission/Belgien, Slg. 1980, 1473, Randnr. 11).

    Vgl. auch u. a. die Urteile des Gerichtshofes vom 8.Juli 1987 in der Rechtssache 247/85 (Kommission/Belgien, Slg. 1987, 3029, Randnr. 9) und vom 2. Dezember 1986 in der Rechtssache 239/85 (Kommission/Belgien, Slg. 1986, 3645, Randnr. 7).

  • EuGH, 25.07.1991 - C-288/89

    Stichting Collectieve Antennevoorziening Gouda / Commissariaat voor de Media

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 30.06.1993 - C-71/92
    ( 30 ) Vgl. Urteil des Gerichtshofes vom 25. Juli 1991 in der Rechtssache C-288/89 (Collective Antcnncvoorzicning Gouda, Slg. 1991, I-4035, Randnrn. 12 bis 15).
  • EuGH, 13.11.1990 - C-106/89

    Marleasing / Comercial Internacional de Alimentación

  • EuGH, 04.05.1993 - C-17/92

    Federación de Distribuidores Cinematográficos / Spanish State

  • EuGH, 18.03.1992 - C-24/91

    Kommission / Spanien

  • EuGH, 10.04.1984 - 14/83

    Von Colson und Kamann / Land Nordrhein-Westfalen

  • EuGH, 27.04.1988 - 252/85

    Kommission / Frankreich

  • EuGH, 23.05.1985 - 29/84

    Kommission / Deutschland

  • EuGH, 02.12.1986 - 239/85

    Kommission / Belgien

  • EuGH, 08.07.1987 - 247/85

    Kommission / Belgien

  • EuGH, 30.01.1985 - 143/83

    Kommission / Denmark

  • EuGH, 21.06.1988 - 257/86

    Kommission / Italien

  • Generalanwalt beim EuGH, 14.07.1993 - C-272/91

    Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Italienische Republik. -

    (30) - Siehe zum näheren Inhalt dieser Vorschriften meine Schlussanträge vom 30. Juni 1993 in der Rechtssache C-71/92 (Kommission/Spanien, Randnrn. 63 bis 67, noch nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht