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Rechtsprechung
   EuGH, 03.03.2020 - C-717/18   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2020,3520
EuGH, 03.03.2020 - C-717/18 (https://dejure.org/2020,3520)
EuGH, Entscheidung vom 03.03.2020 - C-717/18 (https://dejure.org/2020,3520)
EuGH, Entscheidung vom 03. März 2020 - C-717/18 (https://dejure.org/2020,3520)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Europäischer Gerichtshof

    X (Mandat d'arrêt européen - Double incrimination)

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen - Rahmenbeschluss 2002/584/JI - Europäischer Haftbefehl - Art. 2 Abs. 2 - Vollstreckung eines Europäischen Haftbefehls - Wegfall der Überprüfung des Vorliegens der beiderseitigen Strafbarkeit - ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen - Rahmenbeschluss 2002/584/JI - Europäischer Haftbefehl - Art. 2 Abs. 2 - Vollstreckung eines Europäischen Haftbefehls - Wegfall der Überprüfung des Vorliegens der beiderseitigen Strafbarkeit - ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Europäischer Gerichtshof PDF (Pressemitteilung)

    Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts - Bei der Beurteilung der Frage, ob ein Europäischer Haftbefehl gegen eine Person, die in Spanien wegen der Straftat der Verherrlichung des Terrorismus und der Erniedrigung seiner Opfer verurteilt wurde, vollstreckt werden ...

  • lto.de (Kurzinformation)

    Europäischer Haftbefehl: Spanischer Rapper kann auf Nichtauslieferung hoffen

  • spiegel.de (Pressebericht zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung, 17.09.2018)

    Belgien darf spanischen Rapper Valtònyc nicht ausliefern

Sonstiges (4)

  • lto.de (Meldung mit Bezug zur Entscheidung, 17.05.2022)

    Gericht in Belgien: Spanischer Rapper wird nicht ausgeliefert

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)

    X (Mandat d'arrêt européen - Double incrimination)

    [fremdsprachig]

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Procureur-generaal

  • EU-Kommission (Verfahrensmitteilung)

    Vorabentscheidungsersuchen

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (9)

  • EuGH, 25.01.2017 - C-640/15

    Die für die Vollziehung eines Europäischen Haftbefehls zuständigen Behörden

    Auszug aus EuGH, 03.03.2020 - C-717/18
    Unter diesen Umständen ist bei der Auslegung einer Unionsvorschrift nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofs nicht nur ihr Wortlaut zu berücksichtigen, sondern auch ihr Kontext und die Ziele, die mit der Regelung, zu der sie gehört, verfolgt werden (Urteile vom 19. Dezember 2013, Koushkaki, C-84/12, EU:C:2013:862, Rn. 34, vom 16. November 2016, Hemming u. a., C-316/15, EU:C:2016:879, Rn. 27, und vom 25. Januar 2017, Vilkas, C-640/15, EU:C:2017:39, Rn. 30).

    Wie sich aus dem fünften Erwägungsgrund des Rahmenbeschlusses ergibt, zielt er nämlich darauf ab, durch die Einführung eines neuen vereinfachten und wirksameren Systems der Übergabe von Personen, die wegen einer Straftat verurteilt wurden oder einer Straftat verdächtigt werden, die justizielle Zusammenarbeit zu erleichtern und zu beschleunigen, um zur Verwirklichung des der Union gesteckten Ziels beizutragen, zu einem Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts zu werden, wobei er ein hohes Maß an Vertrauen zwischen den Mitgliedstaaten voraussetzt (Urteile vom 16. Juli 2015, Lanigan, C-237/15 PPU, EU:C:2015:474, Rn. 28, vom 5. April 2016, Aranyosi und Caldararu, C-404/15 und C-659/15 PPU, EU:C:2016:198, Rn. 76, und vom 25. Januar 2017, Vilkas, C-640/15, EU:C:2017:39, Rn. 31).

  • EuGH, 01.06.2016 - C-241/15

    Bob-Dogi - Vorlage zur Vorabentscheidung - Polizeiliche und justizielle

    Auszug aus EuGH, 03.03.2020 - C-717/18
    Insbesondere enthält der Europäische Haftbefehl nach Art. 8 Abs. 1 Buchst. f des Rahmenbeschlusses u. a. "entsprechend dem im Anhang beigefügten Formblatt" Informationen über die verhängte Strafe, wenn es sich um ein rechtskräftiges Urteil handelt, oder über den für die betreffende Straftat im Ausstellungsmitgliedstaat gesetzlich vorgeschriebenen Strafrahmen; das Formblatt ist daher bei der Auslegung dieser Vorschrift zu berücksichtigen (Urteil vom 1. Juni 2016, Bob-Dogi, C-241/15, EU:C:2016:385, Rn. 44).
  • EuGH, 12.12.2019 - C-627/19

    Openbaar Ministerie (Procureur du Roi de Bruxelles) - Vorlage zur

    Auszug aus EuGH, 03.03.2020 - C-717/18
    Außerdem darf die Vollstreckung des Europäischen Haftbefehls nur an eine der in Art. 5 des Rahmenbeschlusses abschließend aufgeführten Bedingungen geknüpft werden (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 12. Dezember 2019, 0penbaar Ministerie [Prokurator des Königs Brüssel], C-627/19 PPU, EU:C:2019:1079, Rn. 23 und 24 sowie die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 23.01.2018 - C-367/16

    Piotrowski - Vorlage zur Vorabentscheidung - Polizeiliche und justizielle

    Auszug aus EuGH, 03.03.2020 - C-717/18
    Er sieht vor, mit welchen Informationen die formalen Mindestangaben zur Verfügung gestellt werden sollen, die notwendig sind, damit die vollstreckenden Justizbehörden dem Europäischen Haftbefehl durch den Erlass ihrer Übergabeentscheidung als Eilmaßnahme rasch Folge leisten können (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 23. Januar 2018, Piotrowski, C-367/16, EU:C:2018:27, Rn. 59).
  • EuGH, 03.05.2007 - C-303/05

    DER RAHMENBESCHLUSS ÜBER DEN EUROPÄISCHEN HAFTBEFEHL UND DIE ÜBERGABEVERFAHREN

    Auszug aus EuGH, 03.03.2020 - C-717/18
    Aus der genannten Vorschrift geht somit hervor, dass sich die Definition dieser Straftaten und der für sie angedrohten Strafen aus dem Recht "des Ausstellungsmitgliedstaats" ergibt (Urteil vom 3. Mai 2007, Advocaten voor de Wereld, C-303/05, EU:C:2007:261, Rn. 52).
  • EuGH, 16.07.2015 - C-237/15

    Der Ablauf der Fristen, innerhalb deren über die Vollstreckung eines Europäischen

    Auszug aus EuGH, 03.03.2020 - C-717/18
    Wie sich aus dem fünften Erwägungsgrund des Rahmenbeschlusses ergibt, zielt er nämlich darauf ab, durch die Einführung eines neuen vereinfachten und wirksameren Systems der Übergabe von Personen, die wegen einer Straftat verurteilt wurden oder einer Straftat verdächtigt werden, die justizielle Zusammenarbeit zu erleichtern und zu beschleunigen, um zur Verwirklichung des der Union gesteckten Ziels beizutragen, zu einem Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts zu werden, wobei er ein hohes Maß an Vertrauen zwischen den Mitgliedstaaten voraussetzt (Urteile vom 16. Juli 2015, Lanigan, C-237/15 PPU, EU:C:2015:474, Rn. 28, vom 5. April 2016, Aranyosi und Caldararu, C-404/15 und C-659/15 PPU, EU:C:2016:198, Rn. 76, und vom 25. Januar 2017, Vilkas, C-640/15, EU:C:2017:39, Rn. 31).
  • EuGH, 05.04.2016 - C-404/15

    Die Vollstreckung eines Europäischen Haftbefehls muss aufgeschoben werden, wenn

    Auszug aus EuGH, 03.03.2020 - C-717/18
    Wie sich aus dem fünften Erwägungsgrund des Rahmenbeschlusses ergibt, zielt er nämlich darauf ab, durch die Einführung eines neuen vereinfachten und wirksameren Systems der Übergabe von Personen, die wegen einer Straftat verurteilt wurden oder einer Straftat verdächtigt werden, die justizielle Zusammenarbeit zu erleichtern und zu beschleunigen, um zur Verwirklichung des der Union gesteckten Ziels beizutragen, zu einem Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts zu werden, wobei er ein hohes Maß an Vertrauen zwischen den Mitgliedstaaten voraussetzt (Urteile vom 16. Juli 2015, Lanigan, C-237/15 PPU, EU:C:2015:474, Rn. 28, vom 5. April 2016, Aranyosi und Caldararu, C-404/15 und C-659/15 PPU, EU:C:2016:198, Rn. 76, und vom 25. Januar 2017, Vilkas, C-640/15, EU:C:2017:39, Rn. 31).
  • EuGH, 16.11.2016 - C-316/15

    Die Dienstleistungsrichtlinie steht dem Erfordernis entgegen, bei Stellung eines

    Auszug aus EuGH, 03.03.2020 - C-717/18
    Unter diesen Umständen ist bei der Auslegung einer Unionsvorschrift nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofs nicht nur ihr Wortlaut zu berücksichtigen, sondern auch ihr Kontext und die Ziele, die mit der Regelung, zu der sie gehört, verfolgt werden (Urteile vom 19. Dezember 2013, Koushkaki, C-84/12, EU:C:2013:862, Rn. 34, vom 16. November 2016, Hemming u. a., C-316/15, EU:C:2016:879, Rn. 27, und vom 25. Januar 2017, Vilkas, C-640/15, EU:C:2017:39, Rn. 30).
  • EuGH, 19.12.2013 - C-84/12

    Die Erteilung eines "Schengen-Visums" darf nur aus den ausdrücklich im Visakodex

    Auszug aus EuGH, 03.03.2020 - C-717/18
    Unter diesen Umständen ist bei der Auslegung einer Unionsvorschrift nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofs nicht nur ihr Wortlaut zu berücksichtigen, sondern auch ihr Kontext und die Ziele, die mit der Regelung, zu der sie gehört, verfolgt werden (Urteile vom 19. Dezember 2013, Koushkaki, C-84/12, EU:C:2013:862, Rn. 34, vom 16. November 2016, Hemming u. a., C-316/15, EU:C:2016:879, Rn. 27, und vom 25. Januar 2017, Vilkas, C-640/15, EU:C:2017:39, Rn. 30).
  • BVerfG, 15.02.2023 - 2 BvR 2009/22

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen eine Auslieferung nach Belgien zum

    cc) Die zur Verfügung zu stellenden Angaben, die als formale Mindestangaben notwendig sind, damit die vollstreckenden Justizbehörden dem Europäischen Haftbefehl durch den Erlass ihrer Übergabeentscheidung als Eilmaßnahme rasch Folge leisten können, sind in Art. 8 RbEuHb geregelt (vgl. EuGH, Urteil vom 23. Januar 2018, Piotrowski, C-367/16, EU:C:2018:27, Rn. 59; Urteil vom 3. März 2020, X, C-717/18, ECLI:EU:C:2020:142, Rn. 28).

    dd) Bei der Auslegung von Art. 8 RbEuHb ist das A-Formular, welches im Anhang des Rahmenbeschlusses beigefügt ist, zu berücksichtigen (vgl. EuGH, Urteil vom 1. Juni 2016, Bob Dogi, C-241/15, ECLI:EU:C:2016:385, Rn. 44; Urteil vom 3. März 2020, X, C-717/18, ECLI:EU:C:2020:142, Rn. 29).

    Das A-Formular sieht ferner in der Rubrik e ("Straftat(en)") die Übermittlung von Informationen über die Straftaten vor, auf die sich der Europäische Haftbefehl "bezieht"; dazu gehört insbesondere eine "Beschreibung der Umstände, unter denen die Straftat(en) begangen wurde(n), einschließlich Tatzeit (Datum und Uhrzeit), Tatort und Art der Beteiligung der gesuchten Person an der(n) Straftat(en)" (vgl. EuGH, Urteil vom 3. März 2020, X, C-717/18, ECLI:EU:C:2020:142, Rn. 8).

    Für die Definition der Straftaten und die für sie angedrohten Strafen bleibt vielmehr weiterhin das Recht des Ausstellungsmitgliedstaats maßgeblich, der die Grundrechte und die allgemeinen Rechtsgrundsätze, wie sie in Art. 6 EUV niedergelegt sind, und damit den Grundsatz der Gesetzmäßigkeit im Zusammenhang mit Straftaten und Strafen zu achten hat (vgl. EuGH, Urteil vom 3. Mai 2007, Advocaten voor de Wereld VZW, C-303/05, ECLI:EU:C:2007:261, Rn. 53; Urteil vom 3. März 2020, X, C-717/18, ECLI:EU:C:2020:142, Rn. 18).

  • EuGH, 08.12.2020 - C-584/19

    Im Gegensatz zum Europäischen Haftbefehl kann eine Europäische

    Nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofs sind bei der Auslegung einer Unionsvorschrift nicht nur ihr Wortlaut zu berücksichtigen, sondern auch ihr Kontext und die Ziele, die mit der Regelung, zu der sie gehört, verfolgt werden (Urteil vom 3. März 2020, X [Europäischer Haftbefehl - Beiderseitige Strafbarkeit], C-717/18, EU:C:2020:142, Rn. 21 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • Generalanwalt beim EuGH, 06.10.2021 - C-368/20

    Nach Ansicht von Generalanwalt Saugmandsgaard Øe kann ein Mitgliedstaat, der mit

    48 Vgl. in diesem Sinne Urteil vom 3. März 2020, X (Europäischer Haftbefehl - Beiderseitige Strafbarkeit) (C-717/18, EU:C:2020:142, Rn. 20).
  • Generalanwalt beim EuGH, 20.05.2021 - C-136/20

    LU (Recouvrement d'amendes de circulation routière) - Vorlage zur

    6 Vgl. Urteile vom 3. März 2020, X (Europäischer Haftbefehl - Beiderseitige Strafbarkeit) (C-717/18, EU:C:2020:142, Rn. 21 und die dort angeführte Rechtsprechung), sowie vom 10. März 2021, Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mittleres Mecklenburg (C-365/19, EU:C:2021:189, Rn. 27 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    9 Vgl. Urteil vom 3. März 2020, X (Europäischer Haftbefehl - Beiderseitige Strafbarkeit) (C-717/18, EU:C:2020:142, Rn. 21 und die dort angeführte Rechtsprechung).

  • EuGH, 13.07.2022 - C-717/18

    X (Europäischer Haftbefehl - Beiderseitige Strafbarkeit)

    Le 3 mars 2020, 1a Cour (grande chambre) a rendu l'arrêt X (Mandat d'arrêt européen - Double incrimination) (C-717/18, EU:C:2020:142).

    1) Le point 33 de l'arrêt du 3 mars 2020, X (Mandat d'arrêt européen - Double incrimination) (C-717/18, EU:C:2020:142), dans sa version en langue de procédure, doit être rectifié comme suit :.

  • EuGH, 14.07.2022 - C-168/21

    DFON

    Der Gerichtshof hat aber wiederholt entschieden, dass die Vollstreckung eines Europäischen Haftbefehls nur an eine der in Art. 5 des Rahmenbeschlusses erschöpfend aufgeführten Bedingungen geknüpft werden kann (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 3. März 2020, X [Europäischer Haftbefehl - Beiderseitige Strafbarkeit], C-717/18, EU:C:2020:142, Rn. 41 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 21.12.2021 - C-934/19

    Algebris (UK ) und Anchorage Capital Group/ SRB - Rechtsmittel - Wirtschafts- und

    Zwar trifft es zu, wie die Rechtsmittelführerinnen vortragen, dass die Durchführung einer Ex-post -Bewertung nach dem Wortlaut von Art. 20 Abs. 11 Eingangssatz der Verordnung Nr. 806/2014 unerlässlich sein dürfte, wenn dem SRB nur eine vorläufige Bewertung vorliegt, wofür insbesondere spricht, dass in der Wendung "wird vorgenommen" das Indikativ Präsens verwendet wird, das gemeinhin die Verbindlichkeit zum Ausdruck bringt (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 3. März 2020, X [Europäischer Haftbefehl - Beiderseitige Strafbarkeit], C-717/18, EU:C:2020:142, Rn. 20), und dass die Worte "so bald wie möglich" verwendet werden, gleichwohl hat das Gericht insbesondere angesichts der beiden in Art. 20 Abs. 11 der Verordnung Nr. 806/2014 genannten Ziele der endgültigen Ex-post -Bewertung zutreffend hervorgehoben, dass das Unterlassen der Erstellung eines solchen Berichts keine Auswirkungen auf die Rechtsstellung der Rechtsmittelführerinnen hatte.
  • EuGH, 21.12.2021 - C-874/19

    Aeris Invest/ CRU - Rechtsmittel - Wirtschafts- und Währungsunion - Bankenunion

    Zwar trifft es zu, wie die Rechtsmittelführerin vorträgt, dass die Durchführung einer Ex-post -Bewertung nach dem Wortlaut von Art. 20 Abs. 11 Eingangssatz der Verordnung Nr. 806/2014 unerlässlich sein dürfte, wenn dem SRB nur eine vorläufige Bewertung vorliegt, wofür insbesondere spricht, dass in der Wendung "wird vorgenommen" das Indikativ Präsens verwendet wird, das gemeinhin die Verbindlichkeit zum Ausdruck bringt (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 3. März 2020, X [Europäischer Haftbefehl - Beiderseitige Strafbarkeit], C-717/18, EU:C:2020:142, Rn. 20), und dass die Worte "so bald wie möglich" verwendet werden, gleichwohl hat das Gericht insbesondere angesichts der beiden in Art. 20 Abs. 11 der Verordnung Nr. 806/2014 genannten Ziele der endgültigen Ex-post -Bewertung zutreffend hervorgehoben, dass das Unterlassen der Erstellung eines solchen Berichts keine Auswirkungen auf die Rechtsstellung der Rechtsmittelführerin hatte.
  • EuGH, 16.07.2020 - C-771/18

    Kommission/ Ungarn () und de gaz naturel) - Vertragsverletzung eines

    Zur Feststellung, ob - wie die Kommission vorträgt - Art. 14 Abs. 1 der Verordnung Nr. 714/2009 und Art. 13 Abs. 1 der Verordnung Nr. 715/2009 verlangen, dass die nationale Regulierungsbehörde sämtliche Kosten im Sinne dieser Bestimmungen, einschließlich der auf die fragliche Sondersteuer auf Energieübertragungsnetze und auf die fragliche Finanztransaktionsabgabe entfallenden Kosten, bei der Festsetzung der Netzzugangsentgelte zwingend berücksichtigt, ist nicht nur der Wortlaut dieser beiden Bestimmungen zu berücksichtigen, sondern auch ihr Kontext und die Ziele, die mit der Regelung, zu der sie gehören, verfolgt werden (vgl. entsprechend Urteil vom 3. März 2020, X [Europäischer Haftbefehl - Beiderseitige Strafbarkeit], C-717/18, EU:C:2020:142, Rn. 21 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 30.06.2022 - C-105/21

    Spetsializirana prokuratura (Informations sur la décision nationale

    Da nach Art. 17 Abs. 1 des Rahmenbeschlusses 2002/584 ein Europäischer Haftbefehl als Eilsache erledigt und vollstreckt wird, muss die Prüfung des Rechts des Ausstellungsmitgliedstaats, die die vollstreckende Justizbehörde im Rahmen der Anwendung von Art. 2 Abs. 2 des Rahmenbeschlusses vorzunehmen hat, notwendigerweise rasch erfolgen und daher auf der Grundlage der im Europäischen Haftbefehl selbst verfügbaren Informationen vorgenommen werden (Urteil vom 3. März 2020, X [Europäischer Haftbefehl - beiderseitige Strafbarkeit], C-717/18, EU:C:2020:142, Rn. 37).
  • Generalanwalt beim EuGH, 09.12.2020 - C-414/20

    MM - Vorlage zur Vorabentscheidung - Eilvorlageverfahren - Justizielle

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Rechtsprechung
   EuGH, 13.07.2022 - C-717/18   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2022,18229
EuGH, 13.07.2022 - C-717/18 (https://dejure.org/2022,18229)
EuGH, Entscheidung vom 13.07.2022 - C-717/18 (https://dejure.org/2022,18229)
EuGH, Entscheidung vom 13. Juli 2022 - C-717/18 (https://dejure.org/2022,18229)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • EuGH, 03.03.2020 - C-717/18

    Bei der Beurteilung der Frage, ob ein Europäischer Haftbefehl gegen eine Person,

    Auszug aus EuGH, 13.07.2022 - C-717/18
    Le 3 mars 2020, 1a Cour (grande chambre) a rendu l'arrêt X (Mandat d'arrêt européen - Double incrimination) (C-717/18, EU:C:2020:142).

    1) Le point 33 de l'arrêt du 3 mars 2020, X (Mandat d'arrêt européen - Double incrimination) (C-717/18, EU:C:2020:142), dans sa version en langue de procédure, doit être rectifié comme suit :.

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Rechtsprechung
   Generalanwalt beim EuGH, 26.11.2019 - C-717/18   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2019,40174
Generalanwalt beim EuGH, 26.11.2019 - C-717/18 (https://dejure.org/2019,40174)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 26.11.2019 - C-717/18 (https://dejure.org/2019,40174)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 26. November 2019 - C-717/18 (https://dejure.org/2019,40174)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Europäischer Gerichtshof

    Procureur-generaal (Mandat d'arrêt européen contre un chanteur)

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen - Rahmenbeschluss des Rates 2002/584/JI - Europäischer Haftbefehl - Art. 2 Abs. 2 - Abschaffung der Überprüfung des Vorliegens der beiderseitigen Strafbarkeit - Voraussetzungen - Straftaten, die im ...

  • rechtsportal.de

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen - Rahmenbeschluss des Rates 2002/584/JI - Europäischer Haftbefehl - Art. 2 Abs. 2 - Abschaffung der Überprüfung des Vorliegens der beiderseitigen Strafbarkeit - Voraussetzungen - Straftaten, die im ...

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Europäischer Gerichtshof PDF (Pressemitteilung)

    Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts - Generalanwalt Bobek: Bei der Prüfung des Höchstmaßes von mindestens drei Jahren, das im Rahmenbeschluss über den Europäischen Haftbefehl vorgeschrieben ist, damit eine gesuchte Person ohne Überprüfung des Vorliegens der ...

  • spiegel.de (Pressebericht zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung, 17.09.2018)

    Belgien darf spanischen Rapper Valtònyc nicht ausliefern

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (28)

  • EuGH, 23.01.2018 - C-367/16

    Piotrowski - Vorlage zur Vorabentscheidung - Polizeiliche und justizielle

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 26.11.2019 - C-717/18
    Zwar hat der Gerichtshof im Urteil Piotrowski für die Auslegung gewisse Folgen an den Umstand geknüpft, dass bestimmte Angaben nach Art. 8 Abs. 1 des Rahmenbeschlusses oder dem beigefügten Formblatt nicht erforderlich sind(18).

    13 Vgl. z. B. Urteile vom 1. Juni 2016, Bob-Dogi (C-241/15, EU:C:2016:385, Rn. 44), vom 10. August 2017, Tupikas (C-270/17 PPU, EU:C:2017:628, Rn. 89), und vom 23. Januar 2018, Piotrowski (C-367/16, EU:C:2018:27, Rn. 57 bis 59).

    18 Urteil vom 23. Januar 2018, Piotrowski (C-367/16, EU:C:2018:27).

    Urteil vom 23. Januar 2018, Piotrowski (C-367/16, EU:C:2018:27, Rn. 59 und 62).

    25 Vgl. in diesem Sinne Urteil vom 23. Januar 2018, Piotrowski (C-367/16, EU:C:2018:27, Rn. 61).

  • EuGH, 03.05.2007 - C-303/05

    DER RAHMENBESCHLUSS ÜBER DEN EUROPÄISCHEN HAFTBEFEHL UND DIE ÜBERGABEVERFAHREN

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 26.11.2019 - C-717/18
    Zweitens hat der Gerichtshof zwar im Urteil Advocaten voor de Wereld festgestellt, dass Art. 2 Abs. 2 des Rahmenbeschlusses nicht gegen den Grundsatz der Gesetzmäßigkeit verstößt, dies aber auf der Grundlage, dass für die Definition der Straftaten und der für sie angedrohten Strafen "weiterhin das Recht des Ausstellungsmitgliedstaats maßgeblich [ist], der, wie im Übrigen Art. 1 Abs. 3 des Rahmenbeschlusses bestimmt, die Grundrechte und die allgemeinen Rechtsgrundsätze, wie sie in Art. 6 EU niedergelegt sind, und damit den Grundsatz der Gesetzmäßigkeit im Zusammenhang mit Straftaten und Strafen zu achten hat"(41).

    Vgl. insbesondere Urteil vom 3. Mai 2007, Advocaten voor de Wereld (C-303/05, EU:C:2007:261, Rn. 50).

    38 Urteil vom 3. Mai 2007, Advocaten voor de Wereld (C-303/05, EU:C:2007:261, Rn. 53).

    41 Urteil vom 3. Mai 2007, Advocaten voor de Wereld (C-303/05, EU:C:2007:261, Rn. 53).

  • EuGH, 06.12.2018 - C-551/18

    IK (Exécution d'une peine complémentaire) - Vorlage zur Vorabentscheidung -

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 26.11.2019 - C-717/18
    10 Vgl. in diesem Sinne Urteile vom 1. Juni 2016, Bob-Dogi (C-241/15, EU:C:2016:385, Rn. 63 und 64), und vom 6. Dezember 2018, 1K (Vollstreckung einer zusätzlichen Strafe) (C-551/18 PPU, EU:C:2018:991, Rn. 43).

    14 Urteil vom 6. Dezember 2018, 1K (Vollstreckung einer zusätzlichen Strafe) (C-551/18 PPU, EU:C:2018:991, Rn. 49).

    15 Diese Auslegung wird durch das Urteil vom 6. Dezember 2018, 1K (Vollstreckung einer zusätzlichen Strafe) (C-551/18 PPU, EU:C:2018:991, Rn. 48 bis 51), gestützt.

  • EGMR, 07.10.2008 - 41138/05

    MONEDERO ANGORA c. ESPAGNE

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 26.11.2019 - C-717/18
    35 Entscheidung des EGMR über die Zulässigkeit vom 7. Oktober 2008, Monedero Angora/Spanien (CE:ECHR:2008:1007DEC004113805, § 2).

    37 Entscheidung des EGMR über die Zulässigkeit vom 7. Oktober 2008, Monedero Angora/Spanien (CE:ECHR:2008:1007DEC004113805, § 2).

  • EuGH, 05.12.2017 - C-42/17

    Die Pflicht zum Schutz der finanziellen Interessen der Union ist mit der

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 26.11.2019 - C-717/18
    31 Urteil vom 5. Dezember 2017, M.A.S. und M.B. (C-42/17, EU:C:2017:936, Rn. 57 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    42 Urteil vom 5. Dezember 2017, M.A.S. und M.B. (C-42/17, EU:C:2017:936, Rn. 60).

  • EGMR, 27.06.2006 - 28578/03

    SZABO c. SUEDE

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 26.11.2019 - C-717/18
    34 Entscheidung des EGMR über die Zulässigkeit vom 27. Juni 2006, Szabó/Schweden (CE:ECHR:2006:0627DEC002857803).

    36 Entscheidungen des EGMR über die Zulässigkeit vom 27. Juni 2006, Szabó/Schweden (CE:ECHR:2006:0627DEC002857803), und vom 6. September 2011, Müller/Tschechische Republik (CE:ECHR:2011:0906DEC004805809).

  • EuGH, 17.01.2019 - C-310/16

    Dzivev u.a.

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 26.11.2019 - C-717/18
    Vgl. z. B. Urteile vom 1. Oktober 2015, Weltimmo (C-230/14, EU:C:2015:639, Rn. 56), und vom 17. Januar 2019, Dzivev u. a. (C-310/16, EU:C:2019:30, Rn. 34 und 35).

    Vgl. Urteile vom 17. Dezember 2015, WebMindLicenses (C-419/14, EU:C:2015:832, Rn. 81), und vom 17. Januar 2019, Dzivev u. a. (C-310/16, EU:C:2019:30, Rn. 40).

  • EGMR, 06.09.2011 - 48058/09

    MÜLLER v. THE CZECH REPUBLIC

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 26.11.2019 - C-717/18
    Vgl. ferner zum Zusatzprotokoll zum Überstellungsübereinkommen Entscheidungen des EGMR über die Zulässigkeit vom 27. Juni 2006, Csoszánszki/Schweden (CE:ECHR:2006:0627DEC002231802), vom 6. September 2011, Müller/Tschechische Republik (CE:ECHR:2011:0906DEC004805809), und vom 23. Oktober 2012, Ciok/Polen (CE:ECHR:2012:1023DEC000049810).

    36 Entscheidungen des EGMR über die Zulässigkeit vom 27. Juni 2006, Szabó/Schweden (CE:ECHR:2006:0627DEC002857803), und vom 6. September 2011, Müller/Tschechische Republik (CE:ECHR:2011:0906DEC004805809).

  • EuGH, 10.08.2017 - C-270/17

    Tupikas - Vorlage zur Vorabentscheidung - Eilvorabentscheidungsverfahren -

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 26.11.2019 - C-717/18
    13 Vgl. z. B. Urteile vom 1. Juni 2016, Bob-Dogi (C-241/15, EU:C:2016:385, Rn. 44), vom 10. August 2017, Tupikas (C-270/17 PPU, EU:C:2017:628, Rn. 89), und vom 23. Januar 2018, Piotrowski (C-367/16, EU:C:2018:27, Rn. 57 bis 59).

    24 Vgl. zu der entsprechenden Befugnis der vollstreckenden Justizbehörden Urteile vom 10. August 2017, Tupikas (C-270/17 PPU, EU:C:2017:628, Rn. 91), und vom 10. August 2017, Zdziaszek (C-271/17 PPU, EU:C:2017:629, Rn. 103).

  • EuGH, 01.06.2016 - C-241/15

    Bob-Dogi - Vorlage zur Vorabentscheidung - Polizeiliche und justizielle

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 26.11.2019 - C-717/18
    10 Vgl. in diesem Sinne Urteile vom 1. Juni 2016, Bob-Dogi (C-241/15, EU:C:2016:385, Rn. 63 und 64), und vom 6. Dezember 2018, 1K (Vollstreckung einer zusätzlichen Strafe) (C-551/18 PPU, EU:C:2018:991, Rn. 43).

    13 Vgl. z. B. Urteile vom 1. Juni 2016, Bob-Dogi (C-241/15, EU:C:2016:385, Rn. 44), vom 10. August 2017, Tupikas (C-270/17 PPU, EU:C:2017:628, Rn. 89), und vom 23. Januar 2018, Piotrowski (C-367/16, EU:C:2018:27, Rn. 57 bis 59).

  • EGMR, 21.10.2013 - 42750/09

    Spanien muss Eta-Attentäterin freilassen

  • EuGH, 17.12.2015 - C-419/14

    Die Übertragung des Know-hows, durch das der Betrieb der Erotik-Website

  • EGMR, 05.07.2007 - 69917/01

    SACCOCCIA c. AUTRICHE

  • EuGH, 01.10.2015 - C-230/14

    Das Datenschutzrecht eines Mitgliedstaats kann auf eine ausländische Gesellschaft

  • EGMR, 23.10.2012 - 1997/11

    GIZA v. POLAND

  • EGMR, 27.06.2006 - 22318/02

    CSOSZANSZKI v. SWEDEN

  • EuGH, 10.08.2017 - C-271/17

    Zdziaszek - Vorlage zur Vorabentscheidung - Eilvorabentscheidungsverfahren -

  • EuGH, 03.06.2008 - C-308/06

    DIE RICHTLINIE ÜBER DIE MEERESVERSCHMUTZUNG DURCH SCHIFFE, DIE UNTER ANDEREM IM

  • EuGH, 20.12.2017 - C-102/16

    Im Straßentransportsektor dürfen die Fahrer die ihnen zustehende regelmäßige

  • Generalanwalt beim EuGH, 13.07.2017 - C-574/15

    Scialdone - Vorabentscheidungsersuchen - Mehrwertsteuer - Richtlinie 2006/112/EG

  • EuGH, 25.07.2018 - C-216/18

    Eine Justizbehörde, die zur Vollstreckung eines Europäischen Haftbefehls

  • EuGH, 09.07.2015 - C-183/14

    Salomie und Oltean - Vorlage zur Vorabentscheidung - Mehrwertsteuer - Richtlinie

  • EGMR, 23.10.2012 - 498/10

    CIOK v. POLAND

  • EuGH, 16.09.2015 - C-519/13

    Alpha Bank Cyprus - Vorlage zur Vorabentscheidung - Justizielle Zusammenarbeit in

  • EuGH, 11.01.2017 - C-289/15

    Grundza - Vorlage zur Vorabentscheidung - Justizielle Zusammenarbeit in

  • EuGH, 02.03.2017 - C-354/15

    Henderson - Vorlage zur Vorabentscheidung - Justizielle Zusammenarbeit in Zivil-

  • EuGH, 05.07.2018 - C-213/17

    X - Vorlage zur Vorabentscheidung - Verordnung (EU) Nr. 604/2013 - Bestimmung des

  • Generalanwalt beim EuGH, 28.07.2016 - C-289/15

    Grundza - Justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen - Rahmenbeschluss 2008/909/JI

  • Generalanwalt beim EuGH, 06.02.2020 - C-2/19

    Riigiprokuratuur (Mesures de probation) - Vorabentscheidungsersuchen -

    8 Vgl. entsprechend Urteil vom 23. Januar 2018, Piotrowski (C-367/16, EU:C:2018:27, Rn. 61), und ebenso meine Schlussanträge in der Rechtssache X (Europäischer Haftbefehl gegen einen Sänger) (C-717/18, EU:C:2019:1011, Nr. 80).

    30 Vgl. zu dieser Frage meine Schlussanträge in der Rechtssache X (Europäischer Haftbefehl gegen einen Sänger) (C-717/18, EU:C:2019:1011, Nrn. 92 bis 94 und die dort angeführte Rechtsprechung).

  • Generalanwalt beim EuGH, 04.03.2021 - C-379/19

    DNA- Serviciul Teritorial Oradea

    24 In diesem Zusammenhang sei nur darauf hingewiesen, dass die Rechtsprechung des Gerichtshofs meines Erachtens auf eine "strukturelle Wirksamkeit" abzielt (Erreichung eines reibungslosen Funktionierens des betreffenden Verfahrens), nicht aber unbedingt auf eine "individuelle Wirksamkeit" (was bedeuten würde, dass es in jedem einzelnen Fall um jeden Preis zu einer Verurteilung kommen müsste) - vgl. weiter gehend meine Schlussanträge in der Rechtssache X (Europäischer Haftbefehl gegen einen Sänger) (C-717/18, EU:C:2019:1011, Nr. 86).
  • Generalanwalt beim EuGH, 03.06.2021 - C-919/19

    Generálna prokuratura Slovenskej republiky (Résidence du condamné) - Vorlage zur

    Vgl. auch meine Schlussanträge in der Rechtssache X (Europäischer Haftbefehl gegen einen Sänger) (C-717/18, EU:C:2019:1011, Nr. 80).
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