Schlußanträge unten: Generalanwalt beim EuGH, 20.06.2013

Rechtsprechung
   EuGH, 07.11.2013 - C-72/12   

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https://dejure.org/2013,30181
EuGH, 07.11.2013 - C-72/12 (https://dejure.org/2013,30181)
EuGH, Entscheidung vom 07.11.2013 - C-72/12 (https://dejure.org/2013,30181)
EuGH, Entscheidung vom 07. November 2013 - C-72/12 (https://dejure.org/2013,30181)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • lexetius.com

    Vorabentscheidungsersuchen - Umwelt - Richtlinie 85/337/EWG - Umweltverträglichkeitsprüfung - Übereinkommen von Aarhus - Richtlinie 2003/35/EG - Recht zur Einlegung eines Rechtsbehelfs gegen eine Genehmigungsentscheidung - Zeitliche Geltung - Vor Ablauf der Frist für die ...

  • Europäischer Gerichtshof

    Gemeinde Altrip u.a.

    Vorabentscheidungsersuchen - Umwelt - Richtlinie 85/337/EWG - Umweltverträglichkeitsprüfung - Übereinkommen von Aarhus - Richtlinie 2003/35/EG - Recht zur Einlegung eines Rechtsbehelfs gegen eine Genehmigungsentscheidung - Zeitliche Geltung - Vor Ablauf der Frist für die ...

  • EU-Kommission

    Gemeinde Altrip u.a.

    Vorabentscheidungsersuchen - Umwelt - Richtlinie 85/337/EWG - Umweltverträglichkeitsprüfung - Übereinkommen von Aarhus - Richtlinie 2003/35/EG - Recht zur Einlegung eines Rechtsbehelfs gegen eine Genehmigungsentscheidung - Zeitliche Geltung - Vor Ablauf der Frist für die ...

  • Wolters Kluwer

    Umsetzung unionsrechtlicher Regelungen zur Öffentlichkeitsbeteiligung in Umweltschutzsachen; Rechtsschutz gegen Planfeststellungsbeschluss zur Errichtung eines Hochwasserrückhaltebeckens in früherem Überschwemmungsgebiet; Vorabentscheidungsersuchen des ...

  • ponte-press.de PDF (Volltext/Auszüge)

    Öffentlichkeitsbeteiligungsfreundliche Auslegung der Richtlinie 2003/35/EG (Übereinkommen von Aarhus) EuGH (Zweite Kammer)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Umsetzung unionsrechtlicher Regelungen zur Öffentlichkeitsbeteiligung in Umweltschutzsachen; Rechtsschutz gegen Planfeststellungsbeschluss zur Errichtung eines Hochwasserrückhaltebeckens in früherem Überschwemmungsgebiet; Vorabentscheidungsersuchen des ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • bbgundpartner.de PDF (Kurzinformation)

    Durchsetzbarkeit des Verfahrensrechts gestärkt

  • kurzschmuck.de (Kurzinformation)

    Erweiterung des Rechtsschutzes für Kommunen und Private (auch) im Hochwasserschutz

  • kurzschmuck.de (Kurzinformation)

    Erweiterung des Rechtsschutzes für Kommunen und Private (auch) im Hochwasserschutz

Besprechungen u.ä. (2)

  • cmshs-bloggt.de (Entscheidungsbesprechung)

    Ausweitung des Rechtsschutzes im Umweltrecht

  • nomos.de PDF (Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Rechtsschutz in Umweltangelegenheiten im Umbruch? Versuch eines Überblicks zum Stand der Diskussion

Sonstiges (4)

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)

    Gemeinde Altrip u.a.

  • maslaton.de (Meldung mit Bezug zur Entscheidung, 07.08.2015)

    Änderung des UmwRG - Klagerecht privater Dritter im Falle einer fehlerhaften UVP?

  • EU-Kommission (Verfahrensmitteilung)

    Vorabentscheidungsersuchen

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Vorabentscheidungsersuchen - Bundesverwaltungsgericht Leipzig - Auslegung von Art. 6 der Richtlinie 2003/35/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Mai 2003 über die Beteiligung der Öffentlichkeit bei der Ausarbeitung bestimmter umweltbezogener Pläne und ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2014, 991
  • NVwZ 2014, 49
  • DVBl 2013, 1597
  • DÖV 2014, 125
  • ZfBR 2014, 61
 
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Wird zitiert von ... (226)Neu Zitiert selbst (7)

  • EuGH, 18.06.1998 - C-81/96

    Gedeputeerde Staten van Noord-Holland

    Auszug aus EuGH, 07.11.2013 - C-72/12
    29 und 32, vom 18. Juni 1998, Gedeputeerde Staten van Noord-Holland, C-81/96, Slg. 1998, I-3923, Randnr. 23, und vom 15. Januar 2013, Kri?¾an u. a., C-416/10, Randnr. 94).

    Es wäre daher nicht angebracht, dass Verfahren, die bereits auf nationaler Ebene komplex sind, durch die spezifischen Anforderungen der Richtlinie noch zusätzlich belastet und verzögert und bereits entstandene Rechtspositionen beeinträchtigt werden (Urteile Gedeputeerde Staten van Noord-Holland, Randnr. 24, und Kri?¾an u. a, Randnr. 95).

  • EuGH, 15.01.2013 - C-416/10

    Die Öffentlichkeit muss Zugang zu einer städtebaulichen Entscheidung über den

    Auszug aus EuGH, 07.11.2013 - C-72/12
    29 und 32, vom 18. Juni 1998, Gedeputeerde Staten van Noord-Holland, C-81/96, Slg. 1998, I-3923, Randnr. 23, und vom 15. Januar 2013, Kri?¾an u. a., C-416/10, Randnr. 94).
  • EuGH, 12.05.2011 - C-115/09

    Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland, Landesverband Nordrhein-Westfalen

    Auszug aus EuGH, 07.11.2013 - C-72/12
    10a Abs. 1 der Richtlinie 85/337 hat mit der Bestimmung, dass es möglich sein muss, Entscheidungen, Handlungen oder Unterlassungen im Sinne dieses Artikels zum Gegenstand eines gerichtlichen Überprüfungsverfahrens zu machen, um ihre materiell-rechtliche oder verfahrensrechtliche Rechtmäßigkeit anzufechten, in keiner Weise die Gründe beschränkt, die zur Stützung eines entsprechenden Rechtsbehelfs vorgebracht werden können (Urteil vom 12. Mai 2011, Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland, Landesverband Nordrhein-Westfalen, C-115/09, Slg. 2011, I-3673, Randnr. 37).
  • EuGH, 16.02.2012 - C-182/10

    Solvay u.a. - Umweltverträglichkeitsprüfung bei Projekten - Begriff

    Auszug aus EuGH, 07.11.2013 - C-72/12
    Daher können die Mitgliedstaaten, auch wenn sie aufgrund ihrer Verfahrensautonomie und vorbehaltlich der Einhaltung der Grundsätze der Äquivalenz und der Effektivität über einen Gestaltungsspielraum bei der Durchführung von Art. 10a der Richtlinie 85/337 verfügen (Urteil vom 16. Februar 2012, Solvay u. a., C-182/10, Randnr. 47), gleichwohl dessen Anwendung nicht allein den nach dem 25. Juni 2005 eingeleiteten behördlichen Genehmigungsverfahren vorbehalten.
  • EuGH, 06.07.2010 - C-428/08

    Monsanto kann die Vermarktung von argentinischem Sojamehl, das eine für diese

    Auszug aus EuGH, 07.11.2013 - C-72/12
    Sie ist zwar nicht auf unter dem alten Recht entstandene und endgültig erworbene Rechtspositionen anwendbar, findet jedoch auf deren künftige Wirkungen sowie auf neue Rechtspositionen Anwendung (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 6. Juli 2010, Monsanto Technology, C-428/08, Slg. 2010, I-6765, Randnr. 66).
  • EuGH, 11.08.1995 - C-431/92

    Kommission / Deutschland

    Auszug aus EuGH, 07.11.2013 - C-72/12
    Der Gerichtshof hat bereits entschieden, dass der Grundsatz, nach dem Vorhaben mit möglicherweise erheblichen Auswirkungen auf die Umwelt einer Umweltverträglichkeitsprüfung zu unterziehen sind, dann nicht gilt, wenn der Zeitpunkt der förmlichen Stellung des Antrags auf Genehmigung eines Vorhabens vor dem Zeitpunkt liegt, zu dem die Frist für die Umsetzung der Richtlinie 85/337 ablief (Urteile vom 11. August 1995, Kommission/Deutschland, C-431/92, Slg. 1995, I-2189, Randnrn.
  • EuGH, 16.12.2010 - C-266/09

    Stichting Natuur en Milieu u.a. - Umwelt - Pflanzenschutzmittel - Richtlinie

    Auszug aus EuGH, 07.11.2013 - C-72/12
    Etwas anderes gilt nur - und vorbehaltlich des Verbots der Rückwirkung von Rechtsakten -, wenn zusammen mit der Neuregelung besondere Vorschriften getroffen werden, die speziell die Voraussetzungen für ihre zeitliche Geltung regeln (Urteil vom 16. Dezember 2010, Stichting Natuur en Milieu u. a., C-266/09, Slg. 2010, I-13119, Randnr. 32).
  • EuGH, 15.10.2015 - C-137/14

    Kommission / Deutschland - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Richtlinie

    Der Gerichtshof hat in Rn. 36 des Urteils Gemeinde Altrip u. a. (C-72/12, EU:C:2013:712) daran erinnert, dass er in Rn. 37 des Urteils Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland, Landesverband Nordrhein-Westfalen (C-115/09, EU:C:2011:289) bereits entschieden hat, dass Art. 11 der Richtlinie 2011/92 in keiner Weise die Gründe beschränkt, die zur Stützung eines entsprechenden Rechtsbehelfs im Sinne der genannten Vorschrift vorgebracht werden können.

    Die betroffene Öffentlichkeit muss daher, im Einklang mit dem Ziel, ihr einen weitreichenden Zugang zu Gerichten zu gewähren, zur Stützung eines Rechtsbehelfs, mit dem die Rechtmäßigkeit von Entscheidungen im Sinne dieser Richtlinie angefochten wird, grundsätzlich jeden Verfahrensfehler geltend machen können (vgl. in diesem Sinne Urteil Gemeinde Altrip u. a., C-72/12, EU:C:2013:712, Rn. 47 und 48).

    Des Weiteren hat der Gerichtshof hinsichtlich der Auslegung des Begriffs "Rechtsverletzung" im Sinne von Art. 11 der Richtlinie 2011/92 und insbesondere des vom nationalen Recht vorgesehenen Erfordernisses, wonach eine derartige Rechtsverletzung lediglich dann vorliegen kann, wenn die angegriffene Entscheidung ohne den behaupteten Verfahrensfehler anders ausgefallen wäre, entschieden, dass es - insbesondere unter Berücksichtigung der Komplexität der fraglichen Verfahren und des technischen Charakters von Umweltverträglichkeitsprüfungen -, wenn dem Rechtsbehelfsführer im innerstaatlichen Recht die Beweislast für diesen Kausalzusammenhang aufgebürdet wird, die Ausübung der ihm durch diese Richtlinie verliehenen Rechte übermäßig erschweren kann (vgl. in diesem Sinne Urteil Gemeinde Altrip u. a., C-72/12, EU:C:2013:712, Rn. 52).

    Demnach kann eine Rechtsverletzung im Sinne von Art. 11 der Richtlinie 2011/92 nur dann verneint werden, wenn das Gericht oder die Stelle im Sinne dieses Artikels - ohne dem Rechtsbehelfsführer in irgendeiner Form die in der vorstehenden Randnummer dieses Urteils angesprochene Beweislast für den Kausalzusammenhang aufzubürden -gegebenenfalls anhand der vom Bauherrn oder von den zuständigen Behörden vorgelegten Beweise und, allgemeiner, der gesamten dem Gericht oder der Stelle vorliegenden Akte zu der Feststellung in der Lage ist, dass die angegriffene Entscheidung ohne den vom Rechtsbehelfsführer geltend gemachten Verfahrensfehler nicht anders ausgefallen wäre (vgl. in diesem Sinne Urteil Gemeinde Altrip u. a., C-72/12, EU:C:2013:712, Rn. 53).

    Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs ist Art. 11 der Richtlinie 2011/92 jedoch dahin auszulegen, dass die zur Umsetzung dieses Artikels in nationales Recht ergangenen Vorschriften auch für verwaltungsbehördliche Genehmigungsverfahren gelten müssen, die vor dem 25. Juni 2005 eingeleitet wurden, eine Genehmigung aber erst nach diesem Zeitpunkt erteilt wurde (vgl. Urteil Gemeinde Altrip u. a., C-72/12, EU:C:2013:712, Rn. 31).

    Aus den Rn. 30 und 31 des Urteils Gemeinde Altrip u. a. (C-72/12, EU:C:2013:712) ergebe sich, dass die Mitgliedstaaten die Anwendung dieser unionsrechtlichen Vorschriften nicht auf Verfahren beschränken dürften, die nach dem 25. Juni 2005 eingeleitet worden seien.

    Diese Gesetzesänderung dürfte jedoch nur von geringer Bedeutung sein, da die zuständigen nationalen Gerichte das Urteil Gemeinde Altrip u. a. (C-72/12, EU:C:2013:712) bei den noch anhängigen Verfahren berücksichtigten.

  • EuGH, 28.05.2020 - C-535/18

    Land Nordrhein-Westfalen - Vorlage zur Vorabentscheidung - Umwelt - Übereinkommen

    Der Gerichtshof hat außerdem entschieden, dass ein Verfahrensfehler denjenigen, der ihn geltend macht, nicht in seinen Rechten verletzt, wenn er keine Folgen hat, die sich auf den Inhalt der angefochtenen Entscheidung auswirken können (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 7. November 2013, Gemeinde Altrip u. a., C-72/12, EU:C:2013:712, Rn. 49).

    Demnach darf angesichts dessen, dass Art. 11 der Richtlinie 2011/92 den Mitgliedstaaten einen beträchtlichen Spielraum hinsichtlich der Bestimmung dessen lässt, was eine Rechtsverletzung im Sinne dieses Art. 11 Abs. 1 Buchst. b darstellt, nach dem nationalen Recht die Anerkennung einer solchen Rechtsverletzung unterbleiben, wenn nach den Umständen des konkreten Falls nachweislich die Möglichkeit besteht, dass die angefochtene Entscheidung ohne den geltend gemachten Verfahrensfehler nicht anders ausgefallen wäre (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 7. November 2013, Gemeinde Altrip u. a., C-72/12, EU:C:2013:712, Rn. 50 und 51).

  • BVerwG, 09.02.2017 - 7 A 2.15

    13 Klagen gegen Elbvertiefung

    Damit soll sichergestellt werden, dass § 46 VwVfG in Einklang mit den Grundsätzen angewandt wird, die der EuGH mit Urteil vom 7. November 2013 - C-72/12 [ECLI:EU:C:2013:712], Altrip - zur Beachtlichkeit von Verfahrensfehlern und zur Beweislastverteilung aufgestellt hat (vgl. näher dazu BVerwG, Urteil vom 21. Januar 2016 - 4 A 5.14 - BVerwGE 154, 73 Rn. 41 ff.).
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Rechtsprechung
   Generalanwalt beim EuGH, 20.06.2013 - C-72/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,13440
Generalanwalt beim EuGH, 20.06.2013 - C-72/12 (https://dejure.org/2013,13440)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 20.06.2013 - C-72/12 (https://dejure.org/2013,13440)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 20. Juni 2013 - C-72/12 (https://dejure.org/2013,13440)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Europäischer Gerichtshof

    Gemeinde Altrip u.a.

    Richtlinie 85/337/EWG - Art. 10a - Umfang des Rechts zur Anfechtung von Entscheidungen über die Genehmigung von Projekten, bei denen mit erheblichen Auswirkungen auf die Umwelt zu rechnen ist - Zeitliche Anwendbarkeit - Kontrollumfang

  • EU-Kommission

    Gemeinde Altrip u.a.

    Richtlinie 85/337/EWG - Art. 10a - Umfang des Rechts zur Anfechtung von Entscheidungen über die Genehmigung von Projekten, bei denen mit erheblichen Auswirkungen auf die Umwelt zu rechnen ist - Zeitliche Anwendbarkeit - Kontrollumfang“

  • Wolters Kluwer

    Umfang gerichtlicher Anfechtung umweltbezogener Vorhaben bei fehlerhafter Umweltverträglichkeitsprüfung

  • rechtsportal.de

    Umfang gerichtlicher Anfechtung umweltbezogener Vorhaben bei fehlerhafter Umweltverträglichkeitsprüfung; Schlussanträge des Generalanwalts zum Vorabentscheidungsersuchen des Bundesverwaltungsgerichts

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (30)

  • EuGH, 18.06.1998 - C-81/96

    Gedeputeerde Staten van Noord-Holland

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 20.06.2013 - C-72/12
    26- Urteile vom 18. Juni 1998, Gedeputeerde Staten van Noord-Holland (C-81/96, Slg. 1998, I-3923, Randnr. 23), Wells (oben in Fn. 15 angeführt, Randnr. 43), und vom 15. Januar 2013, Kri?¾an u. a. (C-416/10, Randnr. 94).

    28- Urteil Gedeputeerde Staten van Noord-Holland (oben in Fn. 26 angeführt, Randnr. 24).

  • EuGH, 12.11.1981 - 212/80

    Salumi

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 20.06.2013 - C-72/12
    23- Vgl. Urteil vom 12. November 1981, Meridionale Industria Salumi u. a. (212/80 bis 217/80, Slg. 1981, 2735, Randnr. 10).

    24- Urteil Meridionale Industria Salumi u. a. (oben in Fn. 23 angeführt, Randnr. 10); Schlussanträge von Generalanwältin Trstenjak in der Rechtssache Budejovický Budvar, Urteil vom 22. September 2011 (C-482/09, Slg. 2011, I-8701, Nr. 106), und von Generalanwältin Kokott in der Rechtssache Toshiba Corporation u. a., Urteil vom 8. September 2011 (C-17/10, Nrn. 42 bis 46).

  • EuGH, 07.01.2004 - C-201/02

    Wells

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 20.06.2013 - C-72/12
    15- Urteil vom 7. Januar 2004, Wells (C-201/02, Slg. 2004, I-723).

    38- Urteile Wells (oben in Fn. 15 angeführt, Randnr. 67), vom 18. Oktober 2011, Boxus und Roua (C-128/09 bis C-131/09, C-134/09 und C-135/09, Slg. 2011, I-9711, Randnr. 52), "Trianel" (oben in Fn. 2 angeführt, Randnr. 43).

  • BVerwG, 30.03.2017 - 7 C 17.15

    Anteil an geeignetem Material; Eigentum; Feuerfesteignung; Gemeinde; Gewinnen;

    Teil der betroffenen Öffentlichkeit ist eine Gemeinde jedenfalls dann, wenn sie sich nicht in ihrer Eigenschaft als Trägerin öffentlicher Belange äußert, sondern als Betroffene eines UVP-pflichtigen Vorhabens Einwendungen erhebt, die eigene rügefähige Rechtspositionen betreffen (vgl. zum gleichgerichteten Begriff der Öffentlichkeit im Sinne der UIRL BVerwG, Urteile vom 21. Februar 2008 - 4 C 13.07 - BVerwGE 130, 223 Rn. 22 f., 28 ff. und vom 23. Februar 2017 - 7 C 31.15 - Rn. 34 ff.; siehe auch Schlussanträge des Generalanwalts vom 20. Juni 2013 in der Rechtssache - C 72/12, Altrip - Rn. 81).

    Die UVP-Richtlinie verfolgt mit der Öffentlichkeitsbeteiligung das Ziel, zur Erhaltung, zum Schutz und zur Verbesserung der Umweltqualität sowie zum Schutz der menschlichen Gesundheit beizutragen (EuGH, Urteil vom 7. November 2013 - C 72/12 [ECLI:EU:C:2013:712], Altrip - Rn. 46).

  • Generalanwalt beim EuGH, 21.05.2015 - C-137/14

    Kommission / Deutschland - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Richtlinie

    Generalanwalt Cruz Villalón hat in Nr. 63 seiner Schlussanträge in der Rechtssache Gemeinde Altrip u. a. (C-72/12, EU:C:2013:422) darauf hingewiesen, dass nach Ansicht der Bundesrepublik Deutschland "das deutsche Recht diese Anforderungen bereits erfüllt [habe], da nach Maßgabe des neben § 4 Abs. 1 UmwRG anzuwendenden § 46 VwVfG die Aufhebung einer Genehmigungsentscheidung auch bei einer fehlerhaften Durchführung einer UVP [habe] verlangt werden könne[n]".

    Da das Recht auf eine bessere Information und eine Beteiligung der Öffentlichkeit ersichtlich einer der Eckpfeiler der Richtlinie 2011/92(31) sowie Sinn und Zweck ihres Art. 11 ist, schließe ich mich den Schlussanträgen des Generalanwalts Cruz Villalón in der Rechtssache Gemeinde Altrip u. a. (C-72/12, EU:C:2013:422, Nr. 106) an, in denen er festgestellt hat, dass "[f]ür besonders wichtige Verfahrensvorschriften ... insoweit auf das Erfordernis einer Kausalität für das Ergebnis des Verwaltungsverfahrens vollständig verzichtet werden [muss]".

    23 - Ich schließe mich insoweit den Schlussanträgen des Generalanwalts Cruz Villalón in der Rechtssache Gemeinde Altrip u. a. (C-72/12, EU:C:2013:422, Nrn. 92 bis 101) an, in denen er die Ansicht vertritt, dass im Rahmen der Begründetheit die Verpflichtung des Einzelnen, ein subjektives Recht geltend zu machen, mit dem Effektivitätsgrundsatz nicht vereinbar sei und die betreffenden unionsrechtlichen Bestimmungen nicht umsetze.

  • Generalanwalt beim EuGH, 15.12.2022 - C-212/21

    EIB/ ClientEarth - Rechtsmittel - Umwelt - Übereinkommen von Aarhus - Verordnung

    27 Siehe dazu meine Schlussanträge in der Rechtssache Edwards (C-260/11, EU:C:2012:645, Nr. 8) sowie Schlussanträge des Generalanwalts Cruz Villalón in der Rechtssache Gemeinde Altrip u. a. (C-72/12, EU:C:2013:422, Nr. 101), des Generalanwalts Jääskinen in den verbundenen Rechtssachen Rat u. a./Vereniging Milieudefensie und Stichting Stop Luchtverontreiniging Utrecht (C-401/12 P bis C-403/12 P, EU:C:2014:310, Nr. 114) und in den verbundenen Rechtssachen Rat und Kommission/Stichting Natuur en Milieu und Pesticide Action Network Europe (C-404/12 P und C-405/12 P, EU:C:2014:309, Nr. 23) sowie des Generalanwalts Bobek in der Rechtssache Folk (C-529/15, EU:C:2017:1, Nr. 86) und in der Rechtssache Stichting Varkens in Nood u. a. (C-826/18, EU:C:2020:514, Rn. 77).
  • Generalanwalt beim EuGH, 13.11.2014 - C-570/13

    Gruber - Umwelt - Richtlinie 2011/92/EU - Umweltverträglichkeitsprüfung bei

    31 - Vgl. dazu die Schlussanträge des Generalanwalts Cruz Villalón in der Rechtssache Gemeinde Altrip u. a. (C-72/12, EU:C:2013:422, Nrn. 96 und 98) sowie Kokott/Sobotta, zitiert in Fn. 28, S. 136.
  • Generalanwalt beim EuGH, 23.05.2019 - C-280/18

    Flausch u.a. - Vorabentscheidungsersuchen - Umwelt - Richtlinie 2011/92/EU -

    Vgl. auch Schlussanträge der Generalanwälte Cruz Villalón in der Rechtssache Gemeinde Altrip u. a. (C-72/12, EU:C:2013:422, Nr. 101), Jääskinen in den verbundenen Rechtssachen Rat/Vereniging Milieudefensie und Stichting Stop Luchtverontreiniging Utrecht (C-401/12 P bis C-403/12 P, EU:C:2014:310, Nr. 114 und Fn. 117) sowie in den verbundenen Rechtssachen Rat und Kommission/Stichting Natuur en Milieu und Pesticide Action Network Europe (C-404/12 P und C-405/12 P, EU:C:2014:309, Nr. 23 und Fn. 23) sowie Bobek in der Rechtssache Folk (C-529/15, EU:C:2017:1, Nr. 86).
  • Generalanwalt beim EuGH, 27.01.2022 - C-43/21

    FCC Ceská republika - Vorabentscheidungsersuchen - Richtlinie 2010/75/EU -

    16 Aarhus Convention Compliance Committee (nachfolgend: Überwachungsausschuss); dazu siehe meine Schlussanträge in der Rechtssache Edwards (C-260/11, EU:C:2012:645, Nr. 8) sowie Schlussanträge des Generalanwalts Cruz Villalón in der Rechtssache Gemeinde Altrip u. a. (C-72/12, EU:C:2013:422, Nr. 101), des Generalanwalts Jääskinen in den verbundenen Rechtssachen Rat u. a./Vereniging Milieudefensie und Stichting Stop Luchtverontreiniging Utrecht (C-401/12 P bis C-403/12 P, EU:C:2014:310, Nr. 114) und in den verbundenen Rechtssachen Rat und Kommission/Stichting Natuur en Milieu und Pesticide Action Network Europe (C-404/12 P und C-405/12 P, EU:C:2014:309, Nr. 23) sowie des Generalanwalts Bobek in der Rechtssache Folk (C-529/15, EU:C:2017:1, Nr. 86) und in der Rechtssache Stichting Varkens in Nood u. a. (C-826/18, EU:C:2020:514, Rn. 77).
  • VG Cottbus, 12.12.2014 - 3 K 1001/13

    Rechtswidrigkeit einer Baugenehmigung wegen der Verwendung

    Es kann danach offenbleiben, ob hinsichtlich einer etwaigen Asbestbelastung auch eine Gefährdung der Umwelt zu beklagen ist und die Kläger unter diesem Gesichtspunkt eine Rechtsverletzung geltend machen könnten (vgl. insoweit Schlussantrag des Generalanwalts Villalon vom 20. Juni 2013 in der Sache - C 72/12 - Rn. 98, wonach jeder Einzelne befugt, eher verpflichtet sei, Umweltbelange zu verfolgen und der Bürger insoweit selbst zur Durchsetzungsinstanz des Umweltschutzes werde).
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